Stand der Umsetzungen der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Ekin Deligöz, Dr. Anna Christmann, Dr. Janosch Dahmen, Kai Gehring, Erhard Grundl, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jedes vierte Kind in Deutschland – also ca. 3 bis 4 Millionen Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – einen vorübergehend, wiederholt oder dauerhaft psychisch und/oder suchterkrankten Elternteil hat (Lenz & Brockmann, 2013 und Jahresbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, November 2020, S. 34).
Lösungsansätze, um eine flächendeckende und optimale interdisziplinäre Regelversorgung betroffener Familien zu gewährleisten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen umfassend zu unterstützen, sind dringend erforderlich. Fachleute, Verbände und Vereine haben in der Vergangenheit immer wieder auf den nötigen Handlungsbedarf hingewiesen (z. B. Neuköllner Erklärung, https://www.vivantes.de/fileadmin/Klinika/KNK/Vortraege_KJPP/Archiv/11_14_04_07_Neukoellner_Erklaerung_definitiv_01.pdf).
Am 22. Juni 2017 beauftragte der Deutsche Bundestag schließlich die Bundesregierung in einem einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossenen interfraktionellen Antrag, eine interdisziplinäre und interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten (Bundestagsdrucksache 18/12780).
Die Arbeitsgruppe sollte relevante Problemstellungen identifizieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, um die Situation betroffener Kinder, Jugendlicher und ihren Familien zu verbessern, wie:
- Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern identifizieren, um die gesamte Familie im Blick zu behalten und alle bereits bestehenden Hilfsangebote möglichst effektiv und umfänglich ausschöpfen zu können. Dazu gehört auch die Identifizierung datenschutzrechtlicher Hemmnisse;
- förderliche Rahmenbedingungen und zentrale Anforderungen, aber auch Hemmnisse auf Länder- und kommunaler Ebene für den Aufbau und die Verstetigung von regionalen Kooperationen unterschiedlicher Akteure und Leistungsträger identifizieren, mit dem Ziel, ein funktionierendes lokales Hilfesystem zu etablieren;
- Vorschläge erarbeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Vernetzung an den Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern für komplexe, multiprofessionelle Hilfen für Familien innerhalb des geltenden Zuständigkeits- und Finanzierungsrahmens;
- Vorschläge für eine bessere Kooperation zwischen den Akteurinnen und Akteuren vor Ort herausarbeiten, die Hilfen für Kinder und Familien mit einem psychisch kranken Elternteil anbieten;
- gegebenenfalls Regelungslücken in der Zusammenarbeit der Hilfesysteme ermitteln, z. B. Kindertagesbetreuung, Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen. Dabei soll auch auf bestehende Angebote, z. B. „Frühe Hilfen“, eingegangen werden.
Die zeitlich befristete Arbeitsgruppe legte im Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag ihren Abschlussbericht samt den einvernehmlich beschlossenen Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern vor.
Die konsentierten Empfehlungen der Arbeitsgruppe orientieren sich an dem Auftrag des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 2017. Darüber hinaus begrüßte die Arbeitsgruppe die in dem o. g. Beschluss zusätzliche Forderung an die Bundesregierung, Aufklärungsmaßnahmen zur Entstigmatisierung und Enttabuisierung psychischer Erkrankungen zu starten.
Einige der vorgelegten Empfehlungen wurden in dem Erstellungsprozess des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 22. April 2021 berücksichtigt. Viele Empfehlungen wie z. B. die Finanzierung der professionellen Anleitung ehrenamtlicher Patinnen und Paten (Empfehlung 2) blieben bislang allerdings unberücksichtigt. Bezüglich der Umsetzung der 19 Empfehlungen existiert zudem aktuell kein Monitoringverfahren.
Entscheidend ist die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, sich selbstständig, unabhängig von ihren Eltern, Hilfe zu suchen bzw. diese zu erhalten. Dabei sind stationäre Angebote vor Ort ebenso wichtig, wie Onlineangebote, die leicht auffindbar und jenseits begrenzter Öffnungszeiten (oft parallel zu Schulzeiten) für Kinder und Jugendliche nutzbar sind.
Eine zeitnahe Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern ist zur Verbesserung der Lebensumstände der betroffenen Familien dringend geboten. Mit dieser Kleinen Anfrage verfolgen die Fragesteller das Ziel, Informationen zum Umsetzungstand einzuholen und ggf. Hemmnisse bei der Umsetzung der Empfehlungen zu identifizieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Plant die Bundesregierung, die im o. g. Bundestagsbeschluss vom 22. Juni 2017 geforderten Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten, damit die Bevölkerung – und insbesondere psychisch erkrankte Eltern – über psychische Erkrankungen sowie über Beratungsangebote und Therapiemöglichkeiten informiert wird, um der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen entgegenzuwirken und um damit eine Enttabuisierung der Thematik zu bewirken?
damit bei Fachleuten, Ärztinnen und Ärzten, Lehrerinnen und Lehrern und anderen Gruppen, die Kontakt mit Kindern psychisch kranker Eltern haben, ein Bewusstsein für das Thema und Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden?
mit denen Kinder psychisch und suchtkranker Eltern explizit angesprochen werden, und zwar mithilfe von Materialien, die diese Kinder altersgemäß aufklären, und werden diese auch auf sprachliche Hürden bei Kindern und Jugendlichen abgestimmt sowie mehrsprachig aufgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12780)?
Wenn ja, bis wann, und in welcher Form (bitte nach jeweiligem Unterpunkt erläutern)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Aufklärungsmaßnahmen zur Entstigmatisierung und Enttabuisierung psychischer Erkrankungen und von Suchterkrankungen führte die Bundesregierung bisher durch?
Nach welchen Kriterien und mithilfe welcher Expertinnen und Experten wurden die Schwerpunkte der von der Bundesregierung initiierten Aufklärungsmaßnahmen ausgewählt, und wie erfolgte die Qualitätssicherung?
Sind die Ziele und Ergebnisse der Aufklärungsmaßnahmen evaluiert worden, und inwiefern sind die Ergebnisse der Evaluation in neue Projekte eingeflossen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Aus- und Weiterbildung von Professionen, die an der Versorgung von Kindern und deren psychisch kranken Eltern beteiligt sind (wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ärztinnen und Ärzte, Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten), neben umfassender Aufklärung und thematischer Sensibilisierung insbesondere das für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendige Handlungswissen und damit einhergehende Handlungskompetenzen als fester Bestandteil integriert worden, wie im Bundestagsbeschluss vom 22. Juni 2017 gefordert wurde, und welchen weiteren Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung diesbezüglich?
Sollten aus Sicht der Bundesregierung konkrete rechtliche Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert werden, die einen unmittelbaren, niedrigschwelligen und flexiblen Zugang zu Angeboten und bedarfsgerechten Hilfen für betroffene Familien sowie zur Versorgung für Kinder psychisch und suchtkranker Eltern ermöglichen (wenn nein, bitte begründen)?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung eine zeitnahe, niedrigschwellige und unbürokratische Hilfe nach § 20 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im nahen Lebensumfeld der Betroffenen umgesetzt werden?
Welcher konkreten Ressourcen vor Ort bedarf es, und wie müssen die Vereinbarungen nach § 36a Absatz 2 SGB VIII ausgestaltet werden, damit die Kontinuität und Verfügbarkeit dieser Hilfeform sichergestellt werden?
Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig z. B. unter dem Einsatz der – von der Arbeitsgruppe empfohlenen – Lotsinnen und Lotsen die Zugänge zu (weiteren) Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die nach unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern gewährt werden, bedarfsgerecht und ineinandergreifend besser gestaltet werden?
Welche Qualifikation sollten die Lotsinnen und Lotsen nach Auffassung der Bundesregierung haben, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, und ist hierzu der Ausbau von Weiterbildungsangeboten geplant, und wie sollen diese aussehen?
Wie soll die Qualität der Angebote der Lotsinnen und Lotsen sichergestellt werden?
Plant die Bundesregierung den Ausbau und die Förderung einer bundesweit öffentlichkeitswirksam präsentierten, wissenschaftlich evaluierten, umfassend barrierefreien Onlineplattform, die Informationen und anonyme Beratung für betroffene Kinder und Jugendliche, die sich selbstständig im Internet auf die Suche nach Hilfe machen, bietet und für diese, wie auch für Fachkräfte, Möglichkeiten für wohnortnahe Hilfen über eine Postleitzahlenrecherche aufzeigt?
Was hat die Bundesregierung seit Vorlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe unternommen, um die Zusammenarbeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten mit den Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe jenseits der Verfahren im Kinderschutz zu verbessern?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine abgestimmte koordinierte Vermittlung aus der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in die Kinder- und Jugendhilfe bzw. Suchthilfe zu verbessern?
Welchen weiteren Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung diesbezüglich, auch im Hinblick auf die Forderung nach einer speziellen Komplexversorgung für psychisch kranke Kinder (vgl. https://www.bptk.de/schwer-psychisch-kranke-kinder-und-jugendliche-intensiv-versorgen/)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Anreize für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zu schaffen, an interdisziplinären bzw. interprofessionellen Qualitätszirkeln mit der Kinder- und Jugendhilfe teilzunehmen?
Plant die Bundesregierung eine Initiative, um SGB-übergreifende familienorientierte komplexe Leistungen – auch für Kinder und Jugendliche – im SGB V, Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), SGB VIII und SGB IX zu verankern?
Plant die Bundesregierung, wissenschaftlich begleitete (Modell-)Projekte zur Versorgung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern aufzusetzen – entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgruppe?
Wenn ja, zu welchen Themenschwerpunkten, wann, und in welchem Umfang werden diese gefördert?
Wie wird aktuell der Prozess der Umsetzung der Empfehlungen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Sinne eines gemeinsamen Monitorings begleitet, und wie werden SGB-übergreifende Themen bearbeitet?
Was hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, damit die Träger der Nationalen Präventionskonferenz Belange von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern stärker in den Blick nehmen, um die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie der Länder, Kommunen und Krankenversicherungen sowie der Jugendhilfeträger u. a. zu Hilfenetzwerken und Gruppenangeboten zu befördern?
Welche besonderen Schwierigkeiten und Lösungsansätze erkennt die Bundesregierung für Kinder suchterkrankter Eltern, die aufgrund konsumnaher Delikte im Zusammenhang mit ihrer Suchterkrankung potenziell Kriminalisierung und damit verbundener Strafverfolgung ausgesetzt sind?
Plant die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsverbänden einen Handlungsrahmen für ein Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen?
Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
Zu welchen weiteren Empfehlungen konnte innerhalb der Arbeitsgruppe kein Konsens hergestellt werden, und wie sind die unterschiedlichen Haltungen der Akteurinnen und Akteure dokumentiert?
Plant die Bundesregierung, bisher unveröffentlichte Stellungnahmen und Synopsen, die im Rahmen des Arbeitsgruppenprozesses entstanden sind, zu veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Arbeitsprozesse zur Umsetzung der Empfehlungen wurden durch den Rücktritt von Franziska Giffey als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beeinträchtigt bzw. verschoben?
Liegen der Bundesregierung Statistiken vor zu therapeutischen Maßnahmen für psychisch erkrankte Eltern mit Kindern (Psychotherapie im Eltern-Kind-Setting, Familientherapie, eigenständige Kinderpsychotherapie)?
präventiven Hilfsangeboten für psychisch kranke Eltern mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren?
stationären Einrichtungen für betroffene Familien (Eltern-Kind-Behandlungsplätze)?
ambulanten Einrichtungen für betroffene Familien (Eltern-Kind-Behandlungsplätze)?
niedrigschwelligen, erreichbaren Beratungsstellen für betroffene Familien?
Wenn nein, plant die Bundesregierung eine entsprechende Datenerhebung, und bis wann?