[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31254 –
Zustand der Brücken im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP waren 2018 42 Prozent aller Brücken an Autobahnen und
Bundesstraßen im Saarland marode und sanierungsbedürftig (
https://www.saarbrueck
er-zeitung.de/nachrichten/politik/topthemen/114-millionen-euro-fuer-
marodebruecken-im-saarland_aid-32985335). Dabei bilden Brücken im Straßen- und
im Schienenverkehr besonders neuralgische Punkte der Verkehrsinfrastruktur.
Wenn Brücken nicht befahrbar sind, bedeutet dies meist kilometerlange
Umwege für die Nutzer. Bei Unternehmen führt dies zu zusätzlichen
Transportkosten. Am Ende dieser Kostensteigerung steht häufig der Verbraucher, der
die entstandenen Mehrkosten über höhere Endpreise der Güter tragen muss.
Gleichzeitig verursachen längere Fahrwege zusätzliche Belastungen für
Straßen und Gemeinden sowie die Nachhaltigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass
bereitgestellte Mittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur in die Ertüchtigung
und Sanierung und ggf. den Ersatz von Brücken fließen und diese schnell und
effektiv umgesetzt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4290, wurden 59 Teilbauwerke (38
Brücken) nach der erarbeiteten Strategie zur Ertüchtigung der
Autobahnbrücken benannt, von denen rund 42 Prozent zu verstärken oder zu erneuern
waren.
Diese Zahl bezieht sich nicht auf den Gesamtbestand.
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle
Ingenieurbauwerke, auch Brücken, standsicher, verkehrssicher und dauerhaft sind. Daher
werden diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung und Prüfung durch
speziell ausgebildete und kontinuierlich geschulte Bauwerksprüfingenieure
unterzogen. Die Grundlagen sind in der DIN 1076 geregelt. Die im Zuge der
Brückenprüfung ermittelte Zustandsnote ist eine der Grundlagen für die weitere
Erhaltungsplanung.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31760
19. Wahlperiode 27.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 26. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur. Aufgrund des in den vergangenen Jahrzehnten erfolgten
überproportionalen Anstiegs des Schwerverkehrs und der ungünstigen
Altersstruktur an vielen älteren Brücken werden umfangreiche
Erhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustandes und Erhöhung der Tragfähigkeit
durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde das Brückenmodernisierungsprogramm
initiiert. Um die Brücken ganzer Streckenzüge von Autobahnen zu modernisieren
und damit leistungsfähige Verkehrswerte zu schaffen, wurde das
Brückenmodernisierungsnetz entwickelt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in
den letzten fünf Jahren die Investitionen in die Erhaltung der
Bundesfernstraßen (Strecke und Brücke) aufgestockt. Für das Jahr 2021 stehen insgesamt
4,5 Mrd. Euro Erhaltungsmittel bereit; in der Finanzplanung ab dem Jahr 2022
werden die Ansätze weiterhin auf diesem hohen Niveau gehalten. Davon
fließen in die Brückenerhaltung im Jahr 2021 rund 1,57 Mrd. Euro, in 2022 rund
1,64 Mrd. Euro und in 2023 rund 1,61 Mrd. Euro. Die Zuordnung der Mittel
erfolgt fortlaufend und bedarfsgerecht.
1. Wie hat sich der Brückenbestand der in der Baulast des Bundes
stehenden Brücken im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen 40 Jahren entwickelt, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
Im Bereich der Bundesfernstraßen war der Bund im Jahre 1980 Eigentümer
von 598 Teilbauwerken, im Jahre 2020 Eigentümer von 777 Teilbauwerken.
Bei Brücken mit getrennten Überbauten je Fahrbahn oder unterschiedlichen
Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet.
Für Eisenbahnbrücken stehen Daten ab Beginn der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung I (LuFV I) zur Verfügung. Im Jahre 2009 war der Bund
Eigentümer von 301 Bahnbrücken, im Jahre 2020 Eigentümer von 315
Bahnbrücken.
2. Wie ist die Altersstruktur der in der Baulast des Bundes stehenden
Brücken im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Altersstruktur der in der Baulast des Bundes stehenden Straßenbrücken im
Saarland ist aus folgendem Diagramm ersichtlich:
Diagramm 1: Altersstruktur nach Anzahl der Teilbauwerke (Stand: 1. März 2021);
Bundesautobahn (BAB), Bundestraßen (B)
Die meisten Brücken wurden zwischen den Jahren 1955 und 1984 gebaut. Das
durchschnittliche Alter liegt bei 46,7 Jahren. Bei der DB Netz AG liegt das
durchschnittliche Alter der Brückenbauwerke im Saarland bei 96,2 Jahren
(bezogen auf das Berichtsjahr 2020).
3. Wie viele in der Baulast des Bundes stehende Brücken werden nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht geprüft, bzw. wie viele Brücken
wurden in den vergangenen zehn Jahren nicht überprüft?
Grundlage für die Überwachung und Prüfung von Brücken und
Ingenieurbauwerken ist die DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen
– Überwachung und Prüfung. Sie regelt in Verbindung mit der Richtlinie zur
einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von
Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) Art und
Umfang der Bauwerksprüfung.
Damit ist sichergestellt, dass jede Brücke im Laufe ihrer Lebensdauer
regelmäßig und in systematischen Zeitabständen geprüft wird. Es gibt keine in der
Baulast des Bundes befindlichen Brücken, welche nicht geprüft werden bzw.
welche in den letzten zehn Jahren nicht geprüft wurden.
4. Wer führt Brückenprüfungen im Saarland nach Kenntnis der
Bundesregierung durch?
Die Brückenprüfung erfolgt durch speziell ausgebildete
Bauwerksprüfingenieure.
5. Aus welchem Hauptbaustoff bzw. in welcher Fertigungsweise sind die in
der Baulast des Bundes stehenden Brücken und deren Bauteilgruppen
und Teilbauwerke im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
nach Brückenbauten aufschlüsseln)?
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Hauptbaustoffe der Brückenüberbauten der in der Baulast des Bundes
stehenden Straßenbrücken im Saarland sind aus folgendem Diagramm
ersichtlich:
Diagramm 2: Baustoffklasse nach Anzahl der Teilbauwerke (Stand: 1. März 2021)
Mit Ausnahme der Steinbrücken, bei denen es sich um gemauerte
Gewölbebrücken handelt, bestehen alle Brückenunterbauten (Widerlager und Pfeiler) aus
Stahlbeton.
Im Saarland überwiegt der Massivbrückenbau (Spannbeton, Beton und
Stahlbeton) mit einem Anteil von ca. 90 Prozent deutlich gegenüber anderen
Bauweisen. Hauptsächlich liegt dies an der vorhandenen Topographie und den bereits
bestehenden Infrastrukturen.
Die Aufschlüsselung der Baustoffklasse nach Brückenbauten ist der Anlage 1
zu entnehmen.
Für die im Eigentum der DB Netz AG befindlichen Brücken ist die Aufteilung
nach den einzelnen Bauarten wie folgt:
Diagramm 3: Bauarten DB nach Anzahl der Brückenbauwerke
Sonstige Brücken sind Bauwerke, die nicht eineindeutig den aufgeführten
Bauweisen zugeordnet werden können, wie z. B. Sonderbauwerke und Bauwerke,
bei denen die Bauweise unterschiedlich ist.
7. Welche Brücken sind an Bundesfernstraßen und Schienenwegen im
Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung sanierungsbedürftig (bitte nach
Brücken, ihrer Zustandskategorie bzw. Zustandsnote, ihrem
Errichtungsdatum sowie dem Datum der letzten betriebsrelevanten Baumaßnahme
bzw. Instandsetzung bzw. Ertüchtigung bzw. Sanierung aufschlüsseln)?
8. In welchem Zustand (Zustandskategorie bzw. Zustandsnote) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die nicht sanierungsbedürftigen Brücken
im Saarland (um eine tabellarische Übersicht mit Nennung der
jeweiligen Güterverkehre durchschnittlich pro Tag wird gebeten)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zustandsnotenklassen der in der Baulast des Bundes stehenden
Straßenbrücken im Saarland sind aus folgendem Diagramm ersichtlich:
Diagramm 4: Zustandsnotenklassen nach Anzahl der Teilbauwerke (Stand: 1. März 2021)
Eine Zustandsnote von 3,0 bis 3,4 ist ein Indikator dafür, dass in näherer
Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist, wobei die Zustandsnote
keinen Aufschluss über den Umfang der Schäden und die Kosten der
Instandsetzungsmaßnahme gibt.
Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter beschreibt einen „ungenügenden
Bauwerkszustand“. Dies kann z. B. durch fehlende Gitterstäbe im Geländer (=
mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder sich auf eine große
Anzahl von Schäden mit Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit (z. B.
Betonabplatzungen, schadhafte Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die
Standsicherheit gefährdet wäre.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Die Zustandskategorien der im Eigentum der DB Netz AG befindlichen
Brücken im Saarland sind aus folgendem Diagramm ersichtlich:
Diagramm 5: Zustandskategorien DB nach Anzahl der Brückenbauwerke
Die Zustandskategorie 4 beschreibt ein Bauwerk oder einen Bauwerksteil mit
gravierenden Schäden, welche die Sicherheit des Bauwerks noch nicht
beeinflussen.
Die Entscheidung darüber, welche Brücke zu welchem Zeitpunkt erneuert
werden muss, trifft die DB Netz AG im Rahmen ihrer Investitions- und
Instandhaltungsplanung. Bei der Auswahl der zu erneuernden Brücken werden neben der
Zustandskategorie auch die Entwicklung des technischen Zustandes, die
Belastung der Strecke (Anzahl Zugfahrten, Geschwindigkeit, Achslast, etc.) und die
betrieblichen Belange berücksichtigt.
Nach Auskunft der DB Netz AG ist eine Angabe des täglich durchschnittlichen
Güterverkehrs systemseitig nicht möglich.
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
9. In welchem Zustand sind die Brücken im Saarland im Hinblick auf die
Traglast, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus (bitte
insgesamt sowie nach Brücken aufschlüsseln)?
Die Traglast der Brücken wird durch die Brückenklasse definiert. Die
Brückenklassen der in der Baulast des Bundes stehenden Straßenbrücken im Saarland
sind aus folgendem Diagramm ersichtlich:
Diagramm 6: Brückenklassen nach Anzahl der Teilbauwerke (Stand: 1. März 2021)
Der Bauwerksbestand, der der Autobahn zugeordnet ist, umfasst auch
Überführungsbauwerke wie Wirtschaftswegebrücken, die eine geringere Brückenklasse,
wie die Brückenklasse 60 besitzen.
Durch den im Laufe der Jahrzehnte erfolgten überproportionalen Anstieg des
Schwerverkehrs wurden Erhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des
Zustandes und der Tragfähigkeit vieler älterer Brücken umgesetzt.
Die Aufschlüsselung der Brückenklasse für Straßenbrücken ist der Anlage 1 zu
entnehmen.
Die Traglast der Eisenbahnbrücken im Saarland entspricht den nach § 8
Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vorgegebenen Werten. Für alle Strecken
und damit auch Brücken ist die Streckenklasse D 4 zugelassen.
Ein Rückschluss auf die Tragfähigkeit kann aus der Zustandskategorie nicht
abgelesen werden, da in der Bewertung der Zustandskategorie noch andere
Kenngrößen mit einfließen.
10. An welchen Brücken im Saarland ist die Traglast nach Kenntnis der
Bundesregierung so weit reduziert, dass der normale Betrieb nicht mehr
möglich ist (bitte nach betroffenen Brücken und Soll- sowie Ist-Wert der
Traglast aufschlüsseln)?
Im Saarland gibt es keine Brücken, auf denen der normale Straßenbetrieb
aufgrund der Traglast oder sonstiger Gründe reduziert bzw. eingeschränkt ist.
Bezüglich der im Eigentum der DB Netz AG befindlichen Brücken im Saarland
bestehen keine Einschränkungen bei den relevanten Brücken.
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustandsnoten
der Brücken an Bundesfernstraßen und Schienenwegen im Saarland in
den letzten fünf Jahren verändert?
Die Veränderung der Zustandsnoten der in der Baulast des Bundes stehenden
Straßenbrücken im Saarland ist aus folgendem Diagramm ersichtlich:
Diagramm 7: Entwicklung der Zustandsnoten bezogen auf die Brückenfläche [Prozent] (Stand:
1. März 2021)
Die Entwicklung der durchschnittlichen Zustandskategorie (ZK) der im
Eigentum der DB Netz AG befindlichen Brücken im Saarland kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020
ZK 2,35 2,36 2,39 2,36 2,33 2,33
12. Welche fünf in der Baulast des Bundes stehenden Brücken im Saarland
sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders durch
Schwerlastverkehr belastet (bitte aufschlüsseln und begründen)?
Es handelt es sich um folgende Straßenbrücken:
• Rahmenbauwerk im Zuge der A 620 bei St. Arnual, ASB-Nr. 6708 617,
• Rahmenbauwerk im Zuge der A 620 bei Saarbrücken Messegelände, ASB-
Nr. 6707 531,
• Rahmenbauwerk im Zuge der A 6 bei Altstadt, ASB-Nr. 6609 559,
• überschüttetes Gewölbe im Zuge der A 6 bei Limbach, ASB-Nr. 6609 562,
• Wellstahlrohr im Zuge der A 6 bei Waldmohr, ASB-Nr. 6610 854.
13. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkehrsprognosen
für die zu sanierenden Brücken in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren
aus (bitte nach LKW und PKW aufschlüsseln)?
Spezifizierte Verkehrsprognosezahlen werden für instandzusetzende
Straßenbrücken in der Regel nicht gesondert ermittelt. Ermittelt werden
streckenbezogene Verkehrszahlen sowie Hochrechnungsfaktoren für jede Straßenklasse.
Streckenbezogene Verkehrszahlen liegen als Ergebnis der
Straßenverkehrszählung 2015 vor.
Für das Saarland wurden im März 2018 folgende Hochrechnungsfaktoren für
die Verkehrsentwicklung von 2015 bis 2030 ermittelt:
• 2026: PKW-Verkehr 1,00, LKW-Verkehr 1,05,
• 2031: PKW-Verkehr 1,00, LKW-Verkehr 1,10.
Wenn bei Planungs- oder Baumaßnahmen spezifizierte Prognosewerte
gebraucht werden, werden diese maßnahmenbezogen ermittelt.
Für die Verkehrsmengenkarte des Saarlandes wird auf die Anlage 3 verwiesen.
14. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung der in
der Baulast des Bundes stehenden Brücken im Saarland (bitte nach
Kosten insgesamt sowie je Brückenprojekt aufschlüsseln)?
15. Wie viel Zeit benötigt die Sanierung der in der Baulast des Bundes
stehenden Brücken im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
nach Brückenprojekten aufschlüsseln)?
16. Wie viele Bundesmittel für die Sanierung von Brücken hat das Saarland
jeweils in den letzten fünf Jahren abgerufen (bitte aufschlüsseln), und
wie hoch war in den Jahren jeweils der Verfügungsrahmen?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle Ingenieurbauwerke unterliegen der Alterung und dem Verschleiß; es
entwickeln sich mehr oder weniger stark Schäden, die durch eine sachkundige und
sorgfältige Bauwerksprüfung frühzeitig erkannt, fortlaufend erfasst, überwacht
und bewertet werden müssen.
Die kontinuierliche Erfassung einer Schadensentwicklung vermittelt
Kenntnisse über Art, Ursache, Umfang, Schweregrad und den zeitlichen Verlauf eines
Schadensbildes. Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage für eine
rechtzeitige, zielgerichtete und damit wirtschaftliche Schadensbehebung.
Die Erhaltung von Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen ist im Regelfall
mit Untersuchungen zu notwendigen Verstärkungsmaßnahmen einzelner
Bauteile oder des gesamten Tragwerks zu kombinieren, um die aus dem aktuellen,
aber auch aus dem zukünftigen Verkehr resultierenden Lasten mit
ausreichender Zuverlässigkeit abtragen zu können. Die Randbedingungen sind dabei
objektbezogen sehr unterschiedlich und von verschiedensten Faktoren abhängig.
Die Substanzerhaltung des Bestandsnetzes und damit die Erhaltung der
Brücken ist eine Daueraufgabe, die einen hohen Arbeitseinsatz erfordert, um die
Funktionsfähigkeit der gesamten Brückeninfrastruktur langfristig zu
garantieren. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
Der für Straßenbrücken eingeräumte Verfügungsrahmen und die Istausgaben
sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Ansatz [T Euro] 2020 2019 2018 2017 2016 Summe2020-2016
Erhaltung
741 32 (BAB) 65.027 57.915 66.114 60.722 60.370 310.148
741 42 (BStr.) 9.005 7.113 12.587 13.416 18.691 60.812
Summe 74.032 65.028 78.701 74.138 79.061 370.960
Istausgaben [T Euro] 2020 2019 2018 2017 2016 Summe2020-2016
Erhaltung
741 32 (BAB) 54.897 60.902 65.005 49.275 62.267 292.346
741 42 (BStr.) 8.238 9.621 11.326 14.530 12.845 56.560
Summe 63.135 70.523 76.331 63.806 75.111 348.906
17. Wie viele Bundesmittel hat das Saarland seit 2015 über das
„Sonderprogramm Brückenmodernisierung“ zur Sanierung von Brücken an
Bundesfernstraßen für welche Bauprojekte abgerufen (bitte nach Projekt und
Jahr aufschlüsseln)?
Die Brückenmodernisierung ist ein Teil der Erhaltung der Bundesfernstraßen.
Maßnahmen der Brückenmodernisierung werden daher aus den zur Verfügung
stehenden Erhaltungsmitteln finanziert. Die Zuweisungen des Bundes zu
Beginn der jeweiligen Jahre 2016 bis 2020 beliefen sich für die Erhaltung in
Summe auf rund 371 Mio. Euro. Die tatsächlichen Ausgaben für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen im Saarland betrugen für die Jahre 2016 bis 2020 insgesamt
rund 349 Mio. Euro. Damit wurden im Saarland 94 Prozent der zur Erhaltung
der Straßenbrücken zur Verfügung gestellten Finanzmittel umgesetzt.
Für die einzelnen Baumaßnahmen wird auf die Bundeshaushaltspläne –
Verkehrsinvestitionen des Bundes, Anlage zum Einzelplan 12, Teil A verwiesen
(abrufbar unter:
www.bundeshaushalt.de). Die Tabelle 6 enthält
Brückenertüchtigungsmaßnahmen für Bundesautobahnen, die Tabelle 8 enthält
Brückenertüchtigungsmaßnahmen für Bundesstraßen. Seit dem Haushaltsjahr 2021
werden Brückenertüchtigungsmaßnahmen unter den Teilen A1 und A2 (jeweils
Tabelle 4) aufgeführt.
18. Welche Brückensanierungs- oder Brückenneubauprojekte sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Saarland in der Planung und
welche in der Umsetzung?
19. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Fertigstellung
dieser Brücken gerechnet werden (bitte nach Projekten und
voraussichtlichem Fertigstellungstermin aufschlüsseln)?
24. An welchen Brückenbauten der Bundesfernstraßen im Saarland führt die
Autobahn GmbH bzw. die Landesverwaltung aktuell Baumaßnahmen
durch, und an welchen Brückenbauten sind Baumaßnahmen im Jahr
2021 geplant (bitte nach Brückenbauten, voraussichtlichen Kosten,
voraussichtlichem Abschlussdatum und Grund der Baumaßnahmen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 18, 19 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Straßenbrücken wird auf die Anlage 4 verwiesen.
Im Saarland werden keine Eisenbahnbrücken neu gebaut. Im Zeitraum der
LuFV III ist beabsichtigt, bis zum Jahre 2024 folgende Eisenbahnbrücken der
DB Netz AG zu erneuern:
STR_NR KM Bauwerksname vsl. Fertigstellung
3450 101,2 +81 EÜ Einöd-Ingweiler 2021
3282 11,9 + 53 EÜ Hilswiesen 2022
3511 118,6 + 46 EÜ Wiebelskirchen 2023
3240 12,6 + 17 EÜ Quierschied 2023
3230 39,6 + 16 EÜ Merzig (L 1731) 2024
3230 3,3 + 34 EÜ Weyersbach 2024
20. In welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Sanierungen dieser Brücken, und wie stellt die
Bundesregierung die Priorisierung der Projekte im Saarland sicher, und gibt es
dementsprechend Vorgaben an die Landesregierung?
Der Bund finanziert Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege. Dabei stehen die
Verkehrs- und die Bauwerkssicherheit an erster Stelle und entziehen sich einer
Nutzen-Kosten-Betrachtung. Für alle Brückenbaumaßnahmen werden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt, um eine nachhaltige Entscheidung
für eine Instandsetzung, Verstärkung oder einen Ersatzneubau zu treffen zu
können.
21. Wie hoch ist im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden aufgrund von schlechten Brückenzuständen
(beispielsweise wegen Nichtbefahrbarkeit für schwere Transporte oder
dergleichen)?
Wirtschaftliche Schäden durch zu modernisierende Brücken können entstehen,
wenn diese dem Verkehr nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen und
infolgedessen Umfahrungen notwendig werden und Staus entstehen. Angaben
über die Höhe dieser Folgewirkungen liegen dem BMVI nicht vor.
22. Liegen zu den Brücken und deren Zustand der Bundesregierung
Gutachten vor, oder plant die Bundesregierung, solche in Auftrag zu geben?
26. Liegen der Bundesregierung Datenauswertungen zu Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit auf Basis der ASB-ING nach
Definitionen zur Schadensbewertung nach RI-EBW-PRÜF vor?
Die Fragen 22 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für jede Brücke liegen Prüfberichte von den regelmäßig durchgeführten
Bauwerksprüfungen vor, aus denen der aktuelle Bauwerkszustand einschließlich
der Bewertung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
nach RI-EBW-PRÜF hervorgeht. Weitere Gutachten, wie z. B.
Brückennachrechnungen, werden – sofern erforderlich – einzelfallbezogen beauftragt.
23. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Inbetriebnahme der
Autobahn GmbH für die Effizienz im Hinblick auf die bestehenden
Brückenbauten im Saarland auf den Bundesfernstraßen sowie im Hinblick
auf Neubauten?
Durch welche Maßnahmen sollen ggf. geringere auf Bauzeiten und
Kosten erreicht werden?
Es erfolgt eine bundesweit ganzheitliche Betrachtungsweise des Streckennetzes
der Autobahn. Strategien des Bundes können nunmehr unabhängig von der
Personal- und Finanzplanung der Länder umgesetzt werden. Eine Verringerung
von Bauzeiten und Baukosten, die im Wesentlichen marktabhängig sind, kann
durch die Anwendung innovativer Planungs- und Bauprozesse erreicht werden.
25. Für welche Brückenbauten im Saarland, für die der Bund die
Verantwortung trägt, liegt nach Kenntnis der Bundesregierung Planungsrecht vor
und bis wann (bitte aufschlüsseln)?
Für das Projekt A 8 Neunkirchen-Oberstadt bis Autobahnkreuz Neunkirchen
wird das Baurecht für Herbst 2021 erwartet. Im Rahmen dieses Projektes
erfolgt der Ersatzneubau der folgenden Brücken:
• BW 472 NK Oberstadt, ASB-Nr. 6609 583,
• BW 473 Kasbruchtalbrücke, ASB-Nr. 6609 584,
• BW 474 Landertalbrücke, ASB-Nr. 6609 585,
• BW 475 Neunkirchen, ASB-Nr. 6609 586,
• BW 478 Wellesweiler, ASB-Nr. 6609 588,
• BW 480 Klimabrücke, ASB-Nr. 6609 590,
• BW 481 Neunkirchen-Kohlhof, ASB-Nr. 6609 591,
• BW 586 Limbach, ASB-Nr. 6609 592,
• BW 585 Kohlhof, ASB-Nr. 6609 723.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/31760
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/31760
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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