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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF) als Forschungsstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.07.2021

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3129630.06.2021

Zentrum für Analyse und Forschung als Forschungsstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Beim Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF) handelt es sich nach eigener Aussage um eine im Aufbau befindliche Forschungsstelle am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (vgl. BfV – Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF) – Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF). (verfassungsschutz.de)). Geplant ist eine interdisziplinäre Arbeit, die sich mit allen phänomenologischen Themenbereichen des Verfassungsschutzes befasst. Hierbei wird auch der Austausch mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen angestrebt.

Für eine erste interdisziplinäre Wissenschaftskonferenz zum Thema „Extremismus und Sozialisation“ hat das ZAF einen Call for Papers an verschiedene wissenschaftliche Vereinigungen geschickt (vgl. DGS – Deutsche Gesellschaft für Soziologie: Extremismus und Sozialisation).

Offenbar reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem Aufbau des ZAF auf den Vorwurf der analytischen Schwäche bei der Beobachtung der unter dem Begriff des „Extremismus“ beobachteten politischen Phänomene. Dabei stellen sich aus Sicht der Fragesteller aufgrund der Anbindung der Forschungsstelle an das BfV einige grundsätzliche Fragen zur Art der Forschung und der Transparenz in der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Wissenschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie ist die Stellung des ZAF innerhalb der Behördenorganisation des BfV, und welcher Abteilung ist es ggf. angegliedert?

2

Wie ist die Stellung des ZAF innerhalb des Verfassungsschutzverbundes?

a) Können alle Partner des Verbundes Forschungsaufträge an das ZAF vergeben?

b) Werden die Ergebnisse der Arbeit des ZAF allen Partnern im Verfassungsschutzverbund zur Verfügung gestellt?

c) Hat das ZAF eine wissenschaftliche Unabhängigkeit von den einzelnen Verfassungsschutzbehörden?

3

Wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in welcher Funktion sind gegenwärtig beim ZAF beschäftigt, und welche Personalstärke mit welchen Funktionen ist für das Ende der Aufbauphase angestrebt?

4

Wie hoch ist das Haushaltsvolumen des ZAF, und wird die Finanzierung des ZAF aus den Mitteln des BfV bestritten, oder welche anderen Formen der Finanzierung bestehen oder werden angestrebt?

5

Gibt es eine inhaltliche Konzeption zum Aufbau des ZAF, wie sieht diese gegebenenfalls aus, und vom wem wurde sie entwickelt?

6

Welche inhaltlichen Schwerpunkte soll das ZAF mit welchen konkreten Fragestellungen bearbeiten?

7

Sollen Themen und Fragestellungen des ZAF vor allem im Rahmen der Forschungsstelle erarbeitet werden, oder ergeben sie sich aus den konkreten Aufgabenstellungen des BfV?

8

Unterliegen die Ergebnisse des ZAF den Geheimhaltungsregelungen des BfV, oder soll es sich um eine transparente Form der Analyse handeln, die auch anderen vollumfänglich zugänglich gemacht wird?

9

Wie gestalten sich die vom ZAF aufgeführten Kooperationen mit den Forschenden der Landesbehörden für Verfassungsschutz, mit der Akademie für Verfassungsschutz (AfV), dem Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) sowie der Hochschule des Bundes (HS Bund) konkret?

Welche konkreten Vorhaben, Forschungsprojekte, Konferenzen etc. werden hier in welchem Zeitraum geplant?

10

Welche weiteren Kooperationen mit staatlichen Stellen wie z. B. dem Nationalen Zentrum für Kriminalprävention (NZK) gibt es?

11

Welche Regelungen sollen für die angestrebte Kooperation mit Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen bezüglich erhobener Daten getroffen werden?

a) Wird das ZAF Daten oder Informationen in seiner Arbeit verwenden, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden?

b) Werden diese Daten mit Kooperationspartnern geteilt, oder wie will das ZAF verhindern, dass Kooperationen durch unterschiedlichen Informationsstand der Partner in eine Schieflage geraten?

12

Wird das ZAF eigene forschungsethische Standards entwickeln und diese transparent machen?

Berlin, den 28. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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