Wertentwicklung von Bundesbeteiligungen
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Matthias Nölke, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Bei welchen privatrechtlichen Unternehmen erwarb die Bundesregierung seit 1. Januar 2020 eine Beteiligung (bitte nach Anteil der Beteiligung, Kosten der Beteiligung, Mittelbarkeit der Beteiligung, und bei mittelbarer Beteiligung, über welche Institution die Beteiligung erfolgte, aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen, bei denen sie ab dem 1. Januar 2020 eine Beteiligung erworben hat?
Wie hat sich der Wert der seit dem 1. Januar 2020 erworbenen Unternehmensbeteiligungen des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum heutigen Stand entwickelt?
Wie hat sich der Wert der Anteile des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen seit 2011 prozentual entwickelt, und wie hat sich im Vergleich der Kurs des Deutschen Aktienindex (DAX) in diesem Zeitraum prozentual entwickelt?
Welche Rolle spielte eine mögliche Gewinnaussicht bei den seit dem 1. Januar 2020 getätigten Beteiligungen des Bundes?
Welche Rolle spielt eine mögliche Gewinnaussicht bei zukünftigen Beteiligungen des Bundes?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob eine beabsichtigte Gewinnaussicht bei Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen mit Blick auf § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) rechtlich legitimiert ist?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwieweit ist eine beabsichtigte Gewinnaussicht bei Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen mit Blick auf § 65 der Bundeshaushaltsordnung rechtlich legitimiert?
Mit welcher Absicht beteiligte sich der Bund bei der Lufthansa AG?
Lag bei der Beteiligung des Bundes an der Lufthansa AG die Absicht zugrunde, mit dem Erwerb der Anteile Gewinn zu erzielen (bitte darlegen)?
Unterscheidet sich die Intention zum Zeitpunkt des Einstiegs des Bundes bei der Lufthansa AG mit der vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz am 3. Juni 2021 im „ZDF-Morgenmagazin“ getätigten Aussage, dass man sich an der Lufthansa beteiligt habe, „so dass wir nicht nur für die Verluste zuständig sind, sondern auch an dem Gewinn und dem zukünftigen Unternehmenserfolg partizipieren werden“?
Wenn ja, wie?
Wie interpretiert die Bundesregierung den Wortlaut „zukünftigen Unternehmenserfolg“ in Bezug auf die konkrete Dauer der Beteiligung?
Gilt die vom Bundesfinanzminister getätigte Aussage auch für weitere Unternehmensbeteiligungen des Bundes?
Plant die Bundesregierung derzeit weitere Beteiligungen?
Wurden Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 veräußert?
Wenn seit dem 1. Januar 2020 Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen veräußert wurden,
um Beteiligungen an welchen Unternehmen handelte es sich,
seit wann hielt der Bund diese Beteiligungen,
für welche Summe erwarb der Bund diese Beteiligungen, und für welche Summe veräußerte er sie,
welche Verwendung sieht die Bundesregierung für den Erlös aus der Veräußerung der Bundesbeteiligung vor?
Plant die Bundesregierung, die seit dem 1. Januar 2020 erworbenen Beteiligungen wieder zu veräußern?
Wenn ja, wann?
Welche Verwendung sieht die Bundesregierung für die aus der Veräußerung der seit dem 1. Januar 2020 getätigten Unternehmensbeteiligungen vor?
Welche Verwendung sieht die Bundesregierung für die etwaigen Gewinne, die durch eine Wertsteigerung der vom Bund gehaltenen Beteiligungen, die über die Refinanzierung der Investitionskosten der Beteiligung hinausgeht, vor?