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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerrückzahlungen und Zinskosten für den Fiskus

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.07.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3137506.07.2021

Steuerrückzahlungen und Zinskosten für den Fiskus

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im April 2017 stufte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer als rechtswidrig ein (BVerfG, 13. April 2017 – 2 BvL 6/13). Infolge dieser höchstrichterlichen Entscheidung musste der Staat den Unternehmen, die zuvor Brennelementesteuer entrichtet hatten, Steuern in einer Höhe von knapp 6,3 Mrd. Euro erstatten, die zudem mit einem Zinssatz von 6 Prozent im Jahr verzinst wurden (vgl. „Zweifelt Karlsruhe am gesetzlichen Zins von 6 Prozent?“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. März 2018, S. 25). Die Fragestellenden halten diesen Zinssatz in Anbetracht der andauernden Niedrigzinsphase für überholt, hegen erhebliche Zweifel an dessen Verfassungskonformität und fordern eine zügige Gesetzesanpassung an zeitgemäße Bedingungen (vgl. Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25160).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Daten werden, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Steuerarten, der Bundesregierung seit dem Jahresbeginn 2021 im Rahmen der monatlichen Berichterstattung der Länder über die Steuereinnahmen bereitgestellt, und welche Entwicklungen sind aus diesen Daten zu erkennen (bitte tabellarisch darstellen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das nichtsaldierte Steueraufkommen der jeweiligen steuerberechtigten Gebietskörperschaften – entsprechend der Zuordnung der Ertragskompetenz in Artikel 106 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. den dazu erlassenen gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Steuereinnahmen – aus der Vollverzinsung gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 238 AO, unterschieden zwischen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, seit Jahresbeginn 2021 jeweils monatlich für die jeweiligen Steuerarten entwickelt, das ab dem Jahr 2021 im Rahmen der monatlichen Berichterstattung der Länder über die Steuereinnahmen regelmäßig getrennte Daten über Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen gemäß § 233a AO bereitgestellt wird (bitte tabellarisch darstellen und nach Monat aufschlüsseln, sofern nur saldierte Zahlen vorliegen, bitte diese angeben)?

3

Wie hoch war der Gesamtbetrag, den der Fiskus nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Verfassungswidrigkeit der Brennelementesteuer erstatten musste (vgl. BVerfG, 13. April 2017 – 2 BvL 6/13)?

4

Hat die Bundesregierung im Jahr 2020 dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der dort anhängigen Verfahren, die Thematik der Vollverzinsung gemäß § 233a i. V. m. § 238 AO betreffend, Unterlagen oder Informationen zukommen lassen, und falls ja, aus welchem Grund hat sie wann und wie oft welche Unterlagen oder Informationen bereitgestellt?

5

Hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Ergänzungen zu den bereits übermittelten Stellungnahmen, die anhängige Verfahren zur Vollverzinsung betreffen (Az. beim BVerfG: 1 BvR 2422/17 und/oder Az. beim BVerfG: 1 BvR 2237/14), vorgenommen, und falls ja, welche Ergänzungen hat sie aus welchen jeweiligen Gründen dem Bundesverfassungsgericht übermittelt?

6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der Zinsen, die der Bund zusätzlich zu den Erstattungszahlungen infolge der erkannten Verfassungswidrigkeit der Brennelementesteuer durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, 13. April 2017 – 2 BvL 6/13) zahlen musste?

a) Auf welche Höhe lassen sich die Steuerrückzahlungen ohne Zinsen beziffern (bitte genaue Zahl in Euro angeben)?

b) Welche Verzinsungsregelungen kamen hierbei weshalb zum Tragen?

c) Wie hoch ist der Zinssatz, mit dem die Erstattungszahlungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst wurden?

d) Seit wann werden bzw. wurden die Zahlungen (Steuererstattung und Zinszahlungen), die den Steuerpflichtigen zurückerstattet werden mussten, vorgenommen?

e) Wurden die Zahlungen von den Hauptzollämtern berechnet und erstattet, und falls ja, weshalb, und wie viele Personalstellen waren hiermit wie lange betraut?

f) Weshalb konnte die Bundesregierung keine Angaben über die Höhe der Erstattungszahlungen und die Höhe der hieraus folgenden Verzinsung zugunsten der Steuerzahler geben, obwohl sich das Urteil auf eine Bundessteuer auswirkt? Weshalb hat das für Haushaltsfragen zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) über Einbußen bei einer Bundessteuer, die sich nach Ansicht der Fragestellenden in einer Größenordnung von mehreren Hundert Mio. Euro bewegen müsste, „keine Erkenntnisse“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26930)?

g) Inwiefern waren bei der Berechnung und der Erstattung der Steuerrückzahlungen und der Erstattung der Verzinsung die Länderfinanzverwaltungen involviert, wie in einem Brief der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski an den Abgeordneten Markus Herbrand (IV A 3-S 0460-a/19/10006:007) suggeriert?

7

Aufgrund welcher Gerichtsentscheidungen kam es in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung zu Gunsten der Steuerpflichtigen zu Rückzahlungen des Staates, die gemäß § 238 AO verzinst wurden, und wie hoch waren die jeweiligen Rückzahlungen und Zinsen sortiert nach den folgenden Bundessteuern, die mithilfe des Zolls, der dem BMF unterstellt ist, erhoben bzw. verwaltet werden

a) Einfuhrumsatzsteuer,

b) Verbrauchsteuern auf Genussmittel,

c) Energiesteuer,

d) Stromsteuer,

e) Kraftfahrzeugsteuer,

f) Luftverkehrsteuer?

8

Auf welchen Betrag in Euro belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils jährlich entstandenen Steuererstattungen, aufgeschlüsselt nach Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern auf Genussmittel, Energiesteuer, Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer, die seit Beginn der Legislaturperiode bis heute jeweils jährlich angefallen sind, und auf welche Beträge in Euro belaufen sich, sortiert nach den aufgeführten Steuerarten, die hiermit jeweils jährlich anfallenden Verzinsungskosten (bitte tabellarisch darstellen)?

9

Bei welchen Gerichtsentscheidungen, in deren Folge es in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung zu Gunsten der Steuerpflichtigen zu Rückzahlungen des Staates kam, die gemäß § 238 AO verzinst wurden, waren der Zoll bzw. die Hauptzollämter einbezogen?

a) Welche Aufgaben hat der Zoll diesbezüglich aufgrund welcher Gerichtsentscheidungen übernommen? Welche Erstattungen wurden vom Zoll berechnet und/oder erstattet?

b) Wie hoch war das jeweilige Volumen der Steuererstattungen, das infolge eines Gerichtsurteils berechnet oder erstattet wurde?

c) Wie hoch war das jeweilige Volumen der Zinsen, das infolge eines Gerichtsurteils berechnet oder erstattet wurde?

10

Weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Aktuelle Situation des Nachzahlungszinssatzes“ auf Bundestagsdrucksache 19/26930 sowie auf einen Beschwerdebrief des Abgeordneten Markus Herbrand (IV A 3-S 0460-a/19/10006:007) geantwortet, dass dem BMF bezüglich des Volumens, das infolge von Gerichtsentscheidungen Steuererstattungen samt Verzinsung ausgelöst hat, „keine Erkenntnisse“ vorliegen, obwohl aus Sicht der Fragestellenden dem für Haushalts- und Steuerfragen zuständigen BMF zumindest Zahlen zu Bundessteuern und/oder zu Zahlen, die der Zoll, der dem BMF unterstellt ist, berechnet bzw. erstattet hat, vorliegen müssten?

a) Wurden dem Büro der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin im BMF, Sarah Ryglewski, vollständige Unterlagen und Informationen von den zuständigen Fachreferaten zugeleitet, damit die Beantwortung der Bundesregierung auf die genannte parlamentarische Anfrage, wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich erfolgen konnte, wie dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgeschrieben ist (vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit weiteren Nachweisen, WD 3 - 3000 - 144/17, 2)?

b) Ist die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26566 nach Ansicht der Bundesregierung vollständig beantwortet worden? Wurden alle wesentlichen bzw. alle inhaltlichen Informationen, die aus den Fachreferaten zur Beantwortung zugeleitet wurden, auch in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/26930 wiedergegeben?

Berlin, den 23. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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