[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Caren Lay,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31454 –
Mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Niedersachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Steigende Mieten sind nicht mehr nur ein Problem der Großstädte. Auch in
vielen Regionen in Niedersachsen sind die Mieten in den letzten zehn Jahren
spürbar angestiegen (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 30 und 31 auf
Bundestagsdrucksache 19/28193). Die von der Landesregierung eingeführte
und novellierte Mietpreisbremse stoppt nach Ansicht der Fragestellenden den
rasanten Anstieg der Mieten in den ausgewiesenen Gemeinden offensichtlich
nicht. Hinzu kommt, dass mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung
fallen als neuer mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum geschaffen
wird, sodass zusätzlich Wohnraum im niedrigen Preissegment verschwindet.
In Niedersachsen verringerte sich der Bestand der Sozialwohnungen in den
letzten 20 Jahren um knapp die Hälfte (vgl. DGB Schlaglicht 33/2020,
„Sozialer Wohnungsbau in Niedersachsen vor dem Kollaps!“, 17. September 2020).
Fehlende Sozialwohnungen sind für viele Landkreise in Niedersachsen zu
einem Problem geworden und führen zu immer höheren Ausgaben bei der
Übernahme der Kosten der Unterkunft (vgl. NDR, „Geringverdiener müssen immer
mehr für Wohnraum zahlen“, 27. Januar 2021). Die niedersächsische
Armutskonferenz geht von einem Bedarf an 100 000 Sozialwohnungen allein für
Niedersachsen aus. Insgesamt schätzt der Wohnungsmarktbericht der NBank
Niedersachsen, dass bis 2040 rund 240 000 neue Wohnungen benötigt werden
(vgl. Wohnungsmarktbericht Niedersachsen 2019, S. 40 vom 8. Juli 2019).
Die Bundesregierung hat das Problem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums
erkannt und sich daher zum Ziel gesetzt, im Laufe der Legislaturperiode
1,5 Millionen neue Wohnungen zu bauen. Im Rahmen der Bilanzveranstaltung
im Februar 2021 kritisierte unter anderem die Gewerkschaft IG BAU, dass
unter den neu geschaffenen Wohnungen kaum Wohnraum im niedrigen und
mittleren Preissegment geschaffen wurde, sodass sich die Situation vieler
Mieterinnen und Mieter am Wohnungsmarkt nicht entspannen wird (vgl. IG BAU
Pressestatement zum Wohngipfel: Kritik an der „Bilanz der
Wohnraumoffensive“ der Bundesregierung, 23. Februar 2021).
Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, die, wie in anderen
Bundesländern, Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment schaffen und halten
könnte, hat Niedersachsen nicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31829
19. Wahlperiode 30.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 29. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt hat die
Bundesregierung mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame
Wohnraumoffensive vereinbart. Das historisch breite Maßnahmenpaket umfasst neben
investiven Impulsen für den Wohnungsbau und der Sicherung der Bezahlbarkeit
des Wohnens auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung.
Ziel ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.
Ein wesentlicher Baustein der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund,
Ländern und Kommunen ist die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Damit
der Bund auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen zum Ende
des Jahres 2019 gemeinsam mit den Ländern finanzielle Verantwortung für die
soziale Wohnraumförderung übernehmen konnte, wurde mit Wirkung vom
4. April 2019 ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz eingefügt. Dieser
gestattet es dem Bund, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für
gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Im Zeitraum 2018 bis 2021 stellt der
Bund den Ländern insgesamt 5 Milliarden Euro für die soziale
Wohnraumförderung zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und
Kommunen wird damit bundesweit der Neubau von mehr als 100 000
Sozialmietwohnungen bewilligt.
Im Rahmen einer Bilanzveranstaltung am 23. Februar 2021, knapp zweieinhalb
Jahre nach dem Wohngipfel, konnte eine positive Bilanz gezogen werden. Alle
zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive sind umgesetzt oder in
Umsetzung befindlich. Eine Übersicht bietet die Broschüre „Die Wohnraumoffensive
und ihr Umsetzungsstand“ (
https://www.bilanz-wohnraumoffensive.de/bibliot
hek/).
Die positive Entwicklung der Bautätigkeit verdeutlicht, dass die guten
Rahmenbedingungen, die mit der Wohnraumoffensive geschaffen wurden, auf den
Wohnungsmärkten angenommen werden. Die gestiegene
Wohnungsbautätigkeit und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts wirken der
Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten gezielt entgegen. In allen Kreistypen, aber
insbesondere in den Großstädten, ist bei den Angebotsmieten ein deutlich
dämpfender Effekt zu erkennen. Die Bestandsmieten entwickeln sich im
Gleichklang mit der Inflationsrate.
Die umgesetzten Maßnahmen gilt es jetzt fortzuführen und strategisch
weiterzuentwickeln, um die guten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu
verstetigen.
1. Wie viele Mietwohnungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 31. Dezember 2020 in Niedersachsen insgesamt?
Die angefragten Daten wurden letztmalig im Jahr 2018 im Rahmen der
Zusatzerhebung „Wohnen“ im Mikrozensus erfasst.
Aus den Ergebnissen geht hervor, dass es im Jahr 2018 in Niedersachsen rund
1 629 000 bewohnte Mietwohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime)
gab. Insgesamt gab es 2018 in Niedersachsen in Wohngebäuden (ohne
Wohnheime) rund 3 797 000 Wohnungen. Unbewohnt waren davon rund 239 000.
2. Wie viele neue Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren in Niedersachsen fertiggestellt (bitte einzeln nach
Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung fertiggestellter Wohnungen in neu
errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden nach Kreisen und kreisfreien
Städten in Niedersachsen der Jahre 2011 bis 2020.
Fertiggestellte Wohnungen in neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden
nach Kreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen der Berichtsjahre 2010
bis 2020
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Braunschweig, Stadt 240 455 227 296 348 357 276 570 420 764
Salzgitter, Stadt 91 65 100 55 46 72 119 63 107 119
Wolfsburg, Stadt 332 278 172 384 206 637 382 226 371 690
Gifhorn 313 385 566 691 641 670 921 758 759 821
Göttingen 485 342 312 378 415 550 588 437 482 595
Goslar 39 31 57 60 54 101 60 54 115 76
Helmstedt 104 47 102 178 129 247 235 281 249 274
Northeim 82 74 64 79 70 118 199 183 266 165
Osterode am Harz 1) 98 39 59 58 28 43
Peine 271 254 280 256 505 440 618 478 619 580
Wolfenbüttel 105 172 173 206 304 209 181 252 305 294
Region Hannover 1366 2247 1908 2355 2549 2462 2836 2868 2973 2719
Diepholz 357 744 598 615 678 695 628 704 776 697
Hameln-Pyrmont 91 88 180 162 83 103 129 100 176 143
Hildesheim 253 248 336 369 424 431 389 524 480 530
Holzminden 36 46 8 20 71 54 39 62 51 44
Nienburg (Weser) 168 208 194 186 255 344 217 315 334 223
Schaumburg 137 218 212 184 326 247 296 375 365 378
Celle 186 260 319 332 312 468 318 525 444 626
Cuxhaven 501 591 612 789 574 813 683 545 760 619
Harburg 1000 945 1054 1105 1015 1465 1027 802 1320 1437
Lüchow-Dannenberg 27 31 44 77 44 83 39 71 92 123
Lüneburg 417 620 741 492 741 690 1294 550 148 438
Osterholz 271 295 224 333 304 329 378 361 528 406
Rotenburg (Wümme) 295 396 373 527 457 673 674 608 726 708
Soltau-Fallingbostel 2) 218 138 210 242 214 430 282 320 337 764
Stade 552 747 805 1052 1315 1113 1184 1313 1052 1145
Uelzen 64 92 125 173 95 341 109 177 214 193
Verden 254 354 493 418 611 568 481 391 670 349
Delmenhorst, Stadt 57 184 133 229 141 180 168 205 206 160
Emden, Stadt 61 91 101 255 64 111 115 55 25 76
Oldenburg (Oldenburg), Stadt 881 990 1080 698 1072 1303 1075 1139 831 1177
Osnabrück, Stadt 290 298 405 356 450 644 317 501 136 5
Wilhelmshaven, Stadt 220 51 19 103 55 79 76 82 43 87
Ammerland 448 671 858 624 529 752 560 759 1022 736
Aurich 511 626 915 754 760 766 725 556 658 788
Cloppenburg 724 830 964 1135 818 1232 1201 1229 1088 1251
Emsland 1515 1673 1827 2272 1800 1954 2038 1759 1931 2133
Friesland 285 254 324 492 359 509 461 528 454 655
Grafschaft Bentheim 616 435 638 788 672 562 779 493 527 840
Leer 785 546 808 757 878 812 840 664 719 738
Oldenburg 255 266 277 328 498 435 407 589 498 539
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Osnabrück 643 887 865 1183 1101 1160 1169 1235 1201 1493
Vechta 665 718 847 944 719 1036 845 973 1027 973
Wesermarsch 85 122 158 133 118 174 147 228 197 291
Wittmund 195 171 200 230 323 316 258 223 284 352
Quelle: Statistisches Bundesamt
1) Fusionierte am 1. November 2016 mit dem Landkreis Göttingen.
2) Ab 1. August 2011 Umbenennung zum Heidekreis
3. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der letzten zehn Jahren in Niedersachsen geschaffen (bitte
einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Sozialmietwohnungen
nach Angabe der Länder in Niedersachsen in den Jahren 2011 bis 2020
Neubau-Fördermaßnahmen bewilligt wurden. Auf der Ebene der Landkreise in
Niedersachsen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2011 145
2012 134
2013 148
2014 515
2015 599
2016 1182
2017 819
2018 1337
2019 1283
2020 1201
Quelle: Angaben der Länder
4. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Niedersachsen entwickelt
(bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der Bestand an Sozialmietwohnungen nach Angabe
der Länder in Niedersachsen in den Jahren 2011 bis 2020 zu entnehmen. Auf
der Ebene der Landkreise in Niedersachsen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2011 83.498
2012 97.237
2013 94.743
2014 93.395
2015 90.637
2016 85.766
2017 82.496
2018 74.887
2019 67.335
2020 60.265
Quelle: Angaben der Länder
Hinweis:
Die im Jahr 2012 erkennbare erhebliche Steigerung der Zahl an gebundenen
Wohnungen ist auf eine Umstellung der Erhebungsmethode zurückzuführen.
Durch eine Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes im
Jahr 2011 wurde deutlich, dass die bis dahin durchgeführte Art der Erhebung
des Bestandes gebundener Mietwohnungen in Niedersachsen zu
unvollständigen Ergebnissen führte. Dieses Defizit wurde ab dem Jahr 2012 abgestellt.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen innerhalb
der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2020 der
Bestand an Wohnungen in Niedersachsen entwickelt, die innerhalb der
kommunalen Minimal- und Maximalwerte der Kosten der Unterkunft und
Heizung liegen?
Der Bundesregierung liegen weder Erkenntnisse über die Unterkunfts- und
Heizkosten von Mietunterkünften in Niedersachsen vor, noch liegen ihr
Erkenntnisse über die sogenannte Angemessenheitsgrenzen der einzelnen Träger
der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor.
Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung sind die Kreise und
kreisfreien Städte. Im Rahmen der Leistungsgewährung prüfen die Kommunen, ob
die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung des einzelnen Antragstellers als
angemessen übernommen werden können. Unabhängig von den durch
Satzungen nach § 22a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bestimmten
Angemessenheitsgrenzen, entscheidet sich die Frage der Anerkennung der
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung stets an den Besonderheiten des
Einzelfalles (§ 22 Absatz 1 Satz 3 SGB II).
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen die
Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten
Kosten der Unterkunft und Heizung (absolut und relativ zur Gesamtzahl
der Bedarfsgemeinschaften) von 2010 bis 2020 (bitte jährlich für das
gesamte Bundesland sowie nach kreisfreien Städten und Landkreisen
aufschlüsseln)?
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen
tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung in
Niedersachsen lässt sich der beigefügten Anlage zu Frage 7 entnehmen.
Hinweis:
Die geltend gemachten tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung
können höher sein als die vom Jobcenter anerkannten. Die jeweiligen Ursachen für
die Differenz von tatsächlichen und anerkannten Kosten können vielfältig sein
und können mit den Mitteln der Statistik nicht identifiziert werden. Neben der
ggf. nicht vollständigen Übernahme der Wohnkosten durch das Jobcenter
kommen dafür auch andere, in der operativen Erfassung liegende Gründe in Frage.
Kommt es z. B. im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen zu
Rückerstattungen, werden diese häufig über die Reduzierung der anerkannten Kosten der
Unterkunft verrechnet, ohne die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ebenfalls
anzupassen. Teilweise sind in der Miete enthaltene Stromkosten in den
tatsächlichen Kosten der Unterkunft enthalten, obwohl diese Kosten durch den
Regelbedarf abgedeckt werden. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann sich
beispielsweise herausstellen, dass nicht die gesamte in den tatsächlichen
Kosten enthaltene Wohnfläche als für die Unterkunftskosten relevant bewertet
werden kann (Geschäftsräume, Untervermietung usw.) oder diese nicht kopfteilig
auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfällt (wenn nicht
leistungsberechtigten Haushaltsmitgliedern größere Flächen zustehen). Zudem dürfte die
Erfassungspraxis im Rahmen des Bewilligungsverfahrens sowie die
Anerkennungsprüfung aufgrund regional unterschiedlicher Gegebenheiten nicht in allen
Jobcentern gleich sein.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mietbelastungsquote
in Niedersachsen entwickelt (bitte seit 2010 nach Jahren und Kreisen
aufschlüsseln sowie die durchschnittliche Gesamtmietbelastungsquote
benennen)?
Der Bundesregierung liegen im Rahmen der vierjährlichen Zusatzerhebung
„Wohnen“ des Mikrozensus die Mietbelastungsquote über das gesamte
Bundesland Niedersachsen für die Jahre 2010, 2014 und 2018 vor. Tiefer regionalisiert
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Ergebnisse können
der folgenden Tabelle entnommen werden.
Gebiet Mietbelastungsquote*2010 2014 2018
Niedersachsen 28,5 27,8 26,9
*) Die Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen,
der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss. Betrachtet werden Hauptmieterhaushalte in
bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnungen in Wohnheimen).
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Hinweis:
Wegen methodischer Anpassungen und Unterschieden in der
zugrundeliegenden Erhebung, können die dargestellten Ergebnisse nur eingeschränkt als
zeitliche Entwicklung interpretiert werden. Außerdem ist zu beachten, dass die
Mietbelastungsquote seit dem Berichtsjahr 2014 anders berechnet wird. Die Werte
für 2010 sind dementsprechend angepasst worden und weichen daher von
früheren Veröffentlichungen ab.
9. Wie viele Aufträge zur Vollstreckung von Zwangsräumungen von
Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen im
Jahr 2020 erteilt?
Wie viele in den Jahren seit 2010?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Anzahl der Aufträge zur
Vollstreckung von Zwangsräumungen von Wohnraum vor. Die Länder erheben
seit dem Jahr 2015 die Zahl der Aufträge zur Vollstreckung von
Zwangsräumungen ohne Unterscheidung danach, ob es sich um Wohnraum oder um nicht
zu Wohnzwecken dienende Räume handelt. Vor dem Jahr 2015 wurde lediglich
die Gesamtzahl aller Vollstreckungsaufträge erhoben; ob sich ein Auftrag zur
Vollstreckung auf Zwangsräumungen bezog, wurde noch nicht gesondert
erfasst.
Entsprechend liegen für die Jahre 2015 bis 2020 für Niedersachsen folgende
Daten vor:
Jahr
Anzahl Aufträge zur Vollstreckung
von Zwangsräumungen
2015 4868
2016 4668
2017 4495
2018 4371
2019 4161
2020 3656
Quelle: Angaben der Länder
10. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in den zwanzig
größten niedersächsischen Städten nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte einzeln nach Jahren und
Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der 20 größten Städte in
Niedersachsen im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung
im Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in den zwanzig größten Städten in Niedersachsen 2011
Städte
Anteil leerstehender Wohnungen in
Wohngebäuden 2011 in %
Hannover, Landeshauptstadt 3,0
Braunschweig, Stadt 3,1
Oldenburg (Oldenburg), Stadt 1,5
Osnabrück, Stadt 2,9
Wolfsburg, Stadt 3,9
Göttingen, Stadt 3,1
Salzgitter, Stadt 10,1
Hildesheim, Stadt 4,4
Delmenhorst, Stadt 3,7
Wilhelmshaven, Stadt 5,7
Lüneburg, Hansestadt 2,1
Celle, Stadt 3,8
Garbsen, Stadt 3,9
Hameln, Stadt 5,3
Lingen (Ems), Stadt 1,8
Langenhagen, Stadt 2,7
Nordhorn, Stadt 1,8
Wolfenbüttel, Stadt 4,0
Goslar, Stadt 6,1
Peine, Stadt 4,1
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 – Gebäude-
und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
Niedersachsen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach
Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kaufwert für Bauland pro
Quadratmeter in Euro für die Kreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen
für die Jahre 2011 bis 2019 zu entnehmen.
Kreis/ Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Niedersachsen 55,58 57,03 57,64 58,77 62,45 60,94 69,7 71,3 76,53
Braunschweig, kreisfreie
Stadt 66,28 107,06 72,27 100,38 98,23 108,5 213,19 193,92 242,86
Salzgitter, kreisfreie Stadt 82,49 49,79 62,48 33,58 82,51 79,54 87,72 66,69 24,49
Wolfsburg, kreisfreie Stadt 108,03 64,13 53,33 93,58 84,93 78,73 201,86 193,33 247,62
Gifhorn, Landkreis 43,23 57,18 54,09 50,17 42,91 45,89 54,35 57,38 56,1
Göttingen, Landkreis 61,71 57,76 69,57 64,6 77,21 75,39 57,85 87,2 78,19
Goslar, Landkreis 35,7 33,58 36,99 36,53 23,43 51,73 35,1 49,41 49,35
Helmstedt, Landkreis 50,37 44,62 58,81 59,42 43,86 46,53 44,75 48,82 45,39
Northeim, Landkreis 31,05 24,48 38,19 34,3 43,41 55,97 40,17 43,07 31,47
Osterode am Harz,
Landkreis 32,57 13,11 26,84 35,53 31,94 – – – –
Peine, Landkreis 50,24 70 56,06 53,56 61,29 66,22 62,06 93,65 80,94
Wolfenbüttel, Landkreis 74,9 73,16 74 106,78 77,3 71,64 105,86 120,7 130,55
Region Hannover,
Landkreis 102,06 111,2 128,62 106,61 130,71 110,92 145,56 145,77 165,57
Hannover,
Landeshauptstadt 166,89 157,01 171,74 242,1 183,85 160,03 254,59 298,33 270,8
Diepholz, Landkreis 37,42 43 47,45 49,51 48,72 53,23 58,27 58,93 61
Hameln-Pyrmont,
Landkreis 42,42 54,97 50,75 45,52 45,63 43,57 44,5 35,11 38,16
Hildesheim, Landkreis 64,12 73,28 62,34 71,74 59,2 59,65 39,5 59,63 71,99
Holzminden, Landkreis 52,48 35,36 43,87 46,06 30,73 26,81 24,75 29,16 37,38
Nienburg (Weser),
Landkreis 22,5 25,79 25,69 29,07 35,39 29,14 40,32 42,06 34,19
Schaumburg, Landkreis 42,49 53,77 47,66 51,95 57,23 60,87 47,84 47,44 48,56
Celle, Landkreis 41,81 45,36 49,92 42,92 44,78 44,19 45,92 47,42 58,09
Cuxhaven, Landkreis 53,78 35,49 39,67 44,66 38,5 37,92 52,14 52,71 41,88
Harburg, Landkreis 93,52 82,4 71,84 79,85 106,67 103,27 122,58 123,53 146,29
Lüchow-Dannenberg,
Landkreis 16,12 13,32 13,08 16,01 18,07 15,61 17,61 16,15 16,11
Lüneburg, Landkreis 75,73 75,76 82,28 74,98 111,94 74,91 87,63 87,91 122,24
Osterholz, Landkreis 53,18 53,53 68,59 64,19 70,04 76,8 73,26 84,82 72,22
Rotenburg (Wümme),
Landkreis 26,03 25,58 38,98 37,66 42,76 41,95 41,78 37,77 46,37
Heidekreis, Landkreis 41,04 32,3 41,92 28,55 36,56 37,22 34,82 38,86 44,13
Stade, Landkreis 65,23 76 67,75 69,12 67,02 61,55 77,97 77,34 92,55
Uelzen, Landkreis 43,64 25,34 25,88 19,66 36,41 38,13 39,06 39,41 51,75
Verden, Landkreis 63,37 54,42 58,24 68,99 64,72 74,55 71,38 66,23 77,94
Delmenhorst, kreisfreie
Stadt 75,22 95,93 68,64 92,7 88,41 70,41 95,96 106,49 76,71
Emden, kreisfreie Stadt 41,9 75,1 31,42 84,78 30,78 58,77 36,79 32,32 83,62
Oldenburg (Oldenburg),
kreisfreie Stadt 114,09 132,78 136,19 171,1 166,01 183,84 255,22 301,95 345,97
Osnabrück, kreisfreie Stadt 93,15 154,7 175,85 193,27 181,25 149,5 192,23 175,12 271,74
Kreis/ Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Wilhelmshaven, kreisfreie
Stadt 61,58 57,01 71,61 51,22 94,54 14,37 106,53 69,05 98,36
Ammerland, Landkreis 54,56 50,37 38,76 43,86 50,99 58,03 62,71 52,29 76,92
Aurich, Landkreis 35,63 41,23 42 43,96 44,39 65,08 41,58 44,56 58,29
Cloppenburg, Landkreis 34,04 32,57 35,89 33,47 43,07 48,69 53,62 54,82 66,07
Emsland, Landkreis 37,3 43,38 43,19 43,93 47,65 37,7 43,39 48,58 45,73
Friesland, Landkreis 51,78 66,38 62,91 65,85 48,35 50,71 60,92 42,48 72,97
Grafschaft Bentheim,
Landkreis 34,56 48,1 55,75 37,78 42,51 43,49 51,73 48,38 44,89
Leer, Landkreis 35,79 37,08 35,07 30,98 41,06 40,38 48,71 52,57 59,95
Oldenburg, Landkreis 67,19 47,59 53,66 67,21 73,42 70,27 70,57 72,48 93,16
Osnabrück, Landkreis 46,17 38,85 44,06 56,29 58,29 52,16 57,72 65,84 67,85
Vechta, Landkreis 38,66 43,52 47,69 46,2 51,27 51,81 67,47 69,43 75,64
Wesermarsch, Landkreis 37,21 22,08 30,76 40,89 28,53 42,7 45,32 40,79 31,39
Wittmund, Landkreis 27,73 59,86 26,28 40,21 38,41 42,03 44,68 43,8 32,95
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hinweis:
Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nicht
geeignet, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich
jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können.
12. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die 20
niedersächsischen Kommunen mit den höchsten Baulandpreisen, und wie hoch liegen
diese dort?
Auf Ebene der Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor. Informationen über die Höhe der durchschnittlichen Kaufwerte für
Bauland in den niedersächsischen Landkreisen sind der Antwort zu Frage 11 zu
entnehmen.
13. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke und Immobilien der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Niedersachsen innerhalb der
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des Grundstücks- und Immobilienbestands der BImA in
Niedersachsen innerhalb der letzten zehn Jahre kann folgender Tabelle entnommen
werden.
Jahr
(Stand jeweils 01.01.)
BImA-Grundstücke/Immobilien
in Niedersachsen
2011 2.358
2012 2.481
2013 2.566
2014 2.590
2015 2.621
2016 2.636
2017 2.645
2018 2.647
2019 2.655
2020 2.658
2021 2.693
14. Wie viele Wohnungen waren in den letzten zehn Jahren jeweils zum
Stichtag 31. Dezember im Bestand der BImA und des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in Niedersachsen, und wie viele dieser Wohnungen
waren durchschnittlich vermietet?
Teilaspekt BImA:
BImA-Wohnungen in Niedersachsen
Stichtag 31.12. Gesamtbestand Davon durchschnittlich vermietet
2011 2.666 2.535
2012 2.676 2.518
2013 2.672 2.504
2014 2.684 2.519
2015 2.703 2.493
2016 2.704 2.463
2017 2.705 2.470
2018 2.706 2.455
2019 2.715 2.400
2020 2.716 2.308
Teilaspekt BEV:
Am 31. Dezember 2020 besaß das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) in
Niedersachsen 13 Wohnungen, davon zehn vermietet und drei unvermietet.
Eine rückwirkende statistische Erfassung des Wohnungsbestandes und
Vermietungsgrades erfolgt nicht.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/701
sowie zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/3245 und zu den Fragen 1 bis
4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/5196 verwiesen.
15. Wie viele niedersächsische Kommunen und welche haben das
Vorkaufsrecht der zu veräußernden Grundstücke und Wohnungen der BImA und
des BEV wahrgenommen (bitte nach Kommune und Jahr seit 2010
aufschlüsseln)?
Teilaspekt BImA:
Die Frage wird so verstanden, dass nach der Erstzugriffoption gefragt ist.
Die BImA bietet auf der Grundlage der vom Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages mit Beschluss vom 21. März 2012 geschaffenen
Erstzugriffsoption den Kommunen (Gebietskörperschaften) oder mehrheitlich von
Kommunen getragenen Gesellschaften entbehrliche Grundstücke auf der Basis einer
gutachterlichen Wertermittlung (ohne Bieterverfahren) aktiv zum Direkterwerb
an. Voraussetzung für die Ausübung des Erstzugriffs ist die Abgabe einer
verbindlichen Erklärung der Kommune gegenüber der BImA, dass der Erwerb
dauerhaft unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der die
Kommune gesetzlich verpflichtet ist oder die sie auf der Grundlage der
jeweiligen Landesverfassung bzw. Gemeindeordnung wahrnimmt.
Mit Beschluss vom 25. November 2015 wurde der zunächst nur auf
Konversionsliegenschaften beschränkte Erstzugriff auf entbehrliche Liegenschaften die
für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verwendet werden, erweitert und
schließlich im Haushaltsgesetz 2018 auf alle entbehrlichen BImA-
Liegenschaften ausgedehnt.
Die im Wege des Erstzugriffs an niedersächsische Kommunen veräußerten
Grundstücke und Wohnungen der BImA sind in der beigefügten Anlage zu
Fragen 15, 20, 21 in der Spalte „Erstzugriff“ vermerkt.
Teilaspekt BEV:
Keine.
16. Welche Sozialwohnungen der BImA und des BEV in Niedersachsen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aus der
Mietpreisbindung herausgefallen (bitte unter Angabe von Jahr, exakter
Adresse und Wohneinheitenanzahl auflisten)?
17. Welche der seit 2010 von der BImA und BEV in Niedersachsen
verkauften Wohnungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Sozialwohnungen (bitte unter Angabe von Jahr, exakter Adresse und
Wohneinheitenanzahl auflisten)?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Es befanden bzw. befinden sich keine Sozialwohnungen im Eigentum der
BImA oder des BEV.
18. Wie hat sich die Zahl der Grundstücke und Immobilien des BEV in
Niedersachsen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der Flächenbestand des BEV in Niedersachsen hat sich wie folgt entwickelt:
Jahr Fläche in m²
2011 989.805
2012 989.700
2013 989.590
2014 974.587
2015 628.859
2016 577.892
2017 559.042
2018 488.953
2019 488.953
2020 486.538
Die Zahl der Flur- und Grundstücke wird nicht rückwirkend erfasst.
19. Wie viele befristete Mietverträge haben BImA und BEV nach Kenntnis
der Bundesregierung mit Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmietern
in Niedersachsen abgeschlossen?
a) Wie viele befristete Mietverträge existierten bzw. existieren seit 2010
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) In welchen Kommunen existieren aktuell befristete Mietverträge
(bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl aufschlüsseln)?
c) Mit welcher Begründung wurden bzw. werden die Mietverhältnisse in
den genannten Fällen von Seiten der BImA nicht entfristet?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
BImA und BEV schließen grundsätzlich keine befristeten Mietverträge mit
Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmietern ab.
20. Welche in Niedersachsen gelegenen Wohnungen, Immobilien und
Grundstücke haben die BImA und das BEV nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2010 an welche Käufer veräußert, und wie hoch
waren die dabei erzielten Einnahmen (bitte nach Jahr, Immobilienart,
Adresse, Käufer und erzielten Einnahmen aufschlüsseln)?
21. Welche der in Frage 20 genannten Objekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) für die Schaffung von Sozialwohnungen verwendet,
b) für den Bau von Wohnungen für den freien Mietmarkt verwendet,
c) für den Bau von Eigentumswohnungen verwendet,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt,
e) gewerblich genutzt?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Teilaspekt BImA:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die mit den Fragen 20 und 21 erbetenen
Daten von der BImA erst seit 2013 systemisch erfasst und vorgehalten werden.
Insoweit können für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012
keine Angaben gemacht werden.
Die BImA hat in Niedersachsen im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 30. Juni
2021 insgesamt 1 294 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös von rund
188,2 Millionen Euro verkauft. Weitere Einzelheiten sind in der Anlage zu den
Fragen 15, 20 und 21 dargestellt. Details zu den künftigen
Grundstücksnutzungen durch die Kommunen werden grundsätzlich nur dann statistisch erfasst,
wenn im Grundstückskaufvertrag aufgrund der geplanten Nutzungen
Regelungen wie beispielsweise Nutzungsbindungen vereinbart werden und damit
auch überwacht werden müssen. Hier werden vorrangig nur die
Überwachungsfristen erfasst.
Die Nutzung für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ist in der Anlage unter
Spalte „Sozialwohnungen/Verbilligung BImA“ erfasst, sofern die BImA dafür
Kaufpreisnachlässe nach den „Richtlinien der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ gewährt hat.
Daten über eine künftige Nutzung für den Bau von Wohnungen für den freien
Mietmarkt erfasst die BImA erst – soweit ihr diese überhaupt bekannt werden –
seit dem Jahr 2018. Hierzu sind in der Anlage unter Spalte „andere
Wohnungen“ zehn Verkaufsfälle mit 1 428 Wohnungen erfasst.
Der BImA ist bekannt, dass in Folge einiger Verkaufsfälle aus den
vorangegangenen Jahren Wohnungen gebaut wurden, beispielsweise durch den Verkauf der
ehemaligen Schlieffen Kaserne in Lüneburg rund 1 150 Wohnungen (davon
etwa 200 Sozialwohnungen), durch den Verkauf der ehemaligen Donnerschwee
Kaserne in Oldenburg rund 750 Wohnungen und durch den Verkauf der
ehemaligen Heinrich-der Löwe-Kaserne in Braunschweig rund 400 Wohnungen.
Teilaspekt BEV:
Das BEV hat im Zeitraum 2010 bis 2012 folgende Liegenschaften veräußert.
Jahr PLZ Ort Straße Kaufpreis in EUR Enthaltene Wohneinheiten
2010 37412 Herzberg Bahnhof Westseite 30.000,00 0
2010 38667 Bad Harzburg Blankenburger Str. 92.000,00 0
2010 31582 Nienburg Bahnhofstr. 7.932,86 0
2010 38106 Braunschweig Blumenstr. 96.000,00 0
2010 21217 Seevetal Wagenwerkweg 42.848,00 0
2012 26135 Oldenburg Am Krusenbusch 780.000,00 0
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1b
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/28317 verwiesen.
Das BEV erfragt und erfasst außerhalb der Richtlinie des BEV zur verbilligten
Abgabe von Grundstücken (VerbR BEV 2021) nicht die beabsichtigten
zukünftigen Nutzungszwecke der Erwerber.
22. In welcher Höhe wurden dem Land Niedersachsen in den letzten zehn
Jahren Entflechtungsmittel zur sozialen Wohnraumförderung zur
Verfügung gestellt, und welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt (bitte
jeweils einzeln nach Jahren angeben und in absoluten Zahlen und
prozentual aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe dem Land
Niedersachsen im Zeitraum 2011 bis 2019 jährlich vom Bund Entflechtungsmittel für
die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt wurden und welcher
Betrag bzw. Anteil, nach Angaben der Länder, außerhalb der
Wohnraumförderung eingesetzt wurde.
Jahr Jährlich vom Bund zur Verfügung
gestellte Entflechtungsmittel für
die soziale Wohnraumförderung
absolut in Mio. Euro
Investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung
in Mio. Euro*
Anteil der investiv außerhalb
der Wohnraumförderung
eingesetzten Entflechtungsmittel
in Prozent
2011 39,86 – –
2012 39,86 – –
2013 39,86 – –
2014 39,86 0 –
2015 39,86 0 –
2016 78,32 0 –
2017 124,98 0 –
2018 124,98 0 –
2019 124,98 0 –
Quelle: Angaben der Länder
23. Wie viele Sozialwohnungen in Niedersachsen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den Entflechtungsmitteln seit 2015 neu errichtet
oder gekauft bzw. modernisiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Sozialmietwohnungen
nach Angaben der Länder in Niedersachsen im Zeitraum 2015 bis 2020
Neubau-Fördermaßnahmen bzw. Modernisierungsmaßnahmen bewilligt
wurden.
Jahr Neubau-Fördermaßnahmen Modernisierungsmaßnahmen
2015 599 194
2016 1.182 288
2017 819 210
2018 1.337 48
2019 1.283 32
2020 1.201 148
Quelle: Angaben der Länder
24. Welcher Betrag der gezahlten Entflechtungsmittel an das Land
Niedersachsen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in die
Eigentumsförderung geflossen bzw. wurde in den allgemeinen Haushalt
überführt oder für andere Zwecke ausgegeben (bitte einzeln nach Jahren und
wenn möglich konkretem Zweck aufschlüsseln)?
Dem Bund stehen keine eigenen Datenquellen zur Verwendung der
Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung.
Nach dem Wegfall der aufgabenspezifischen Zweckbindung der
Kompensationsmittel zum 1. Januar 2014 aufgrund von Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des Entflechtungsgesetzes ist auch die
Berichtspflicht der Länder über die Verwendung der Kompensationsmittel
ersatzlos entfallen. Über das Jahr 2013 hinaus berichteten die Länder dem Bund
gegenüber freiwillig über die Wohnraumförderung und den Einsatz der
Kompensationsmittel. Aus den Berichten der Länder über die Verwendung der
Entflechtungsmittel des Bundes geht seit 2014 hervor, in welchem Umfang die
Entflechtungsmittel des Bundes für investive Zwecke der Wohnraumförderung
und in welchem Umfang die Entflechtungsmittel des Bundes für investive
Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt wurden.
Eine differenzierte Zuordnung der Entflechtungsmittel des Bundes auf
verschiedene Fördergegenstände liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Berichte der Bundesregierung über die Verwendung
der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung
verwiesen (siehe bspw. Bundestagsdrucksachen 19/3500, 19/10220, 19/19960).
25. Wie viele, und welche Kommunen in Niedersachsen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre Mittel zur
Städtebauförderung abgerufen (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der geförderten Städte und Gemeinden in Niedersachsen, die seit
2011 Städtebaufördermittel erhielten, können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Programmjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Gesamte Anzahl 121 107 109 43 153 159 176 182 185 175
davon
Lebendige Zentren 108
Sozialer Zusammenhalt 23
Wachstum 44
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 19 18 20 5 36 35 37 47 51
Kleinere Städte und Gemeinden 20 15 24 5 27 31 38 34 26
Soziale Stadt 25 25 20 23 26 26 28 28 26
Denkmalschutz 14 17 16 2 27 29 28 28 29
Stadtumbau 25 25 29 8 37 38 35 33 40
Programmjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zukunft Stadtgrün 10 12 13
Sanierung und Entwicklung 18 7
Eine Übersicht zu den einzelnen Kommunen kann dem jährlich
veröffentlichten Bundesprogramm zu den einzelnen Programmen entnommen werden –
abzurufen unter:
Lebendige Zentren 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Program
me/LebendigeZentren/Foerderung/foerderung_node.html;
Sozialer Zusammenhalt 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Prog
ramme/SozialerZusammenhalt/Foerderung/foerderung_node.html;
Wachstum und nachhaltige Erneuerung 2020:
https://www.staedtebaufoerderun
g.info/DE/Programme/WachstumNachhaltigeErneuerung/Foerderung/foerderu
ng_node.html;
Programme vor 2020 (Sanierung und Entwicklung, Soziale Stadt, Stadtumbau,
Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere
Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün):
https://www.staedtebaufoerderung.
info/DE/ProgrammeVor2020/Foerderung/foerderung_node.html;
26. In welcher Höhe wurden die Gelder für die Städtebauförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung zur (Re-)Finanzierung in Niedersachsen
für Abriss von Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen
wurden dabei wo abgerissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Nach Auskunft des Landes
Niedersachsen wurden nur in sehr wenigen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel in
Bad Fallingbostel nach Abzug der britischen Streitkräfte, Wohnungen mit
Mitteln der Städtebauförderung zurückgebaut. Das Land Niedersachsen erhebt
dazu keine Daten.
27. Bei welchen Programmen zur Städtebauförderung innerhalb der letzten
zehn Jahre war ein kommunaler Eigenanteil nötig, und bei welchen war
dieser nicht nötig, und wie hoch war die jeweilige Quote?
Grundsätzlich ist bei allen Gesamtmaßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung ein kommunaler Eigenanteil erforderlich. Bund, Land und Kommune
beteiligen sich regelmäßig mit jeweils einem Drittel an den förderfähigen Kosten
(vgl. Artikel 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
2021). Für besondere Ausnahmefälle – z. B. Kommunen in Haushaltsnotlage
oder bestimmte Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes – ist eine
Absenkung auf bis zu 10 Prozent möglich.
Eine Förderung gänzlich ohne kommunalen Eigenanteil ist aufgrund der
besonderen Bedarfe nur in den neuen Ländern in bestimmten Fällen im Stadtumbau
vorgesehen.
28. Wie hoch waren die nach Niedersachsen ausgezahlten
Bundesfördermittel für den Wohnungs- und den Städtebau in den letzten zehn Jahren
insgesamt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme,
KfW-Programme und energetische Sanierungsprogramme einbeziehen)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die nach Niedersachsen
ausgezahlten Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung bzw. den
sozialen Wohnungsbau, den Städtebau sowie für KfW-Programme im Zeitraum
2011 bis 2020 waren.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. Euro
Soziale
Wohnraumförderung –
Kompensationsmittel 39,86 39,86 39,86 39,86 39,86 78,32 124,98 124,98 124,98
Sozialer
Wohnungsbau – Finanzhilfen
(Verpflichtungsrahmen) 94,10
Städtebau 37,16 26,74 29,72 28,06 25,66 27,78 32,30 30,62 35,41 70,25
KfW-Programme –
Zuschuss 9,86 12,65 11,88 18,68 18,27 27,00 189,77 408,69 407,88
KfW-Programme –
Kredit 1324,06 915,09 827,49 997,08 1523,83 1545,27 1255,35 1350,00 3372,50
Hinweis zum Bereich „soziale Wohnraumförderung / sozialer Wohnungsbau“:
Der Bund stellte den Ländern im Zeitraum 2007 bis 2019 Kompensationsmittel
zur Verfügung, zuletzt in Höhe von 1 518,2 Millionen Euro pro Jahr.
Mit Wirkung vom 4. April 2019 ist ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz
eingefügt worden, womit dem Bund gestattet wird, den Ländern Finanzhilfen
für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus zu gewähren. In den Jahren 2020 und 2021 stehen hierfür jährlich
jeweils 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Davon werden jeweils 150 Millionen
Euro als Ausgaben und 850 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung
mit Fälligkeiten über vier Jahre veranschlagt. Zudem wurde der Wegfall der
Kompensationszahlungen an die Länder ab dem Jahr 2020 bereits dadurch
kompensiert, dass den Ländern im Kontext der Neuregelung der Bund-Länder-
Finanzbeziehungen zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung gestellt
werden.
Diese können die Länder ebenfalls für den sozialen Wohnungsbau verwenden.
Im Bereich „Städtebau“ sind folgende Programme berücksichtigt:
– Programme der Städtebauförderung;
– Investitionspakt Soziale Integration im Quartier;
– Investitionspakt Sportstätten;
– Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur;
– Nationale Projekte des Städtebaus;
– Smart Cities.
Die in Niedersachsen eingesetzten Bundesmittel der KfW-Programme sind, je
nach Programmart, als ausgereichtes Kredit- oder Zuschussvolumen aufgeführt.
Für die Jahre 2011 und 2012 sind die Daten nur kumuliert verfügbar. Es sind
folgende Programme berücksichtigt:
– Energieeffizient Bauen;
– Energieeffizient Sanieren;
– Altersgerecht Umbauen;
– Baukindergeld;
– Energetische Stadtsanierung.
Drucksache 19/31829 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31829 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]