Förderprogramme Wohnungsaufzüge
der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Birke Bull-Bischoff, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Matthias Höhn, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Viele Wohnungsbestände in den Großwohnsiedlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR zwischen den 1960er und den 1980er Jahren errichtet wurden, verfügen über keine Aufzüge. Im Zuge des demographischen Wandels, höherer Familienfreundlichkeit und gestiegener Qualitätsansprüche an zeitgemäßen Wohnkomfort wird der Ruf nach Modernisierung der Wohnungsbestände mit nachträglichem Anbau von Aufzügen immer drängender.
So gab es in Sachsen-Anhalt ein über drei Jahre laufendes sogenanntes Aufzugsprogramm, durch das der Zugang zu mehr als 10 000 Wohnungen sozialverträglich barrierefrei umgestaltet werden konnte. Doch auch nach dem Auslaufen des Programmes ist der Bedarf nach weiterer Förderung vorhanden (vgl. hierzu Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr in Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 2020: Pressemitteilungen (sachsen-anhalt.de)).
Angesichts der Einkommensstruktur gerade in den Großwohnsiedlungen, die sehr stark von Mietern und Mieterinnen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentnern und Erwerblosen geprägt ist, ist für die privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen der Anbau von Aufzügen wirtschaftlich kaum darstellbar. Die Investitions- und Betriebskosten übersteigen die Finanzkraft nicht nur der Wohnungsunternehmen, die durch die Modernisierungsumlage deutlich höheren Mieten sind auch für die Mieterinnen und Mieter in vielen Fällen nicht zu stemmen.
Um langjährige Mieterinnen und Mieter nicht zu verdrängen, verzichten Wohnungsunternehmen bei der energetischen Sanierung ihrer Bestände daher vielfach auf den Anbau von Aufzügen bei vier- bis sechsgeschossigen Mehrfamilienhäusern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Programme für den geförderten Anbau von Aufzügen in Mehrfamilienhäusern gab es zum Stichtag 1. Juli 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für Bund und die einzelnen Länder aufführen)?
Mit welchen Finanzmitteln sind die in Frage 1 genannten Förderprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ausgestattet, und wie ist deren jeweilige Laufzeit?
Reicht der Umfang der „Aufzugsprogramme“ aus Sicht der Bundesregierung aus, um den Modernisierungs- und Förderbedarf zu decken?
Wenn ja, wie begründet das die Bundesregierung?
Wenn nein, was muss dafür nach Meinung der Bundesregierung geschehen?
Plant die Bundesregierung nach dem Auslaufen entsprechender „Aufzugsprogramme“ in den Ländern die Auflage zusätzlicher Bundesförderprogramme?
Wenn ja, um welche handelt es sich, ab wann, und in welchem Umfang sollen sie starten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Wohnungen privater Eigentümer, öffentlicher oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hilfe dieser Förderprogramme seit dem Jahr 2001 mit einem Aufzug versehen werden (bitte entsprechend nach Jahren, Bundesländern und Landkreisen, kreisfreien Städten und Unterscheidung nach Bestandsbauten und Erstbezugneubauten und Art des Wohnungseigentümers (privat bzw. öffentlich bzw. genossenschaftlich) auflisten)?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bisher aufzugslosen mehrgeschossigen Wohnungsbestände aus den 1960er bis 1980er Jahren und Altbaubestände künftig für ältere Mieterinnen und Mieter, für Menschen mit Einschränkungen und Familien barrierefrei und barrierearm umgebaut werden können und dabei für kleine und mittlere Einkommen bezahlbar bleiben?
In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung Mieterhöhungen aufgrund eines Einbaus von Aufzügen oder anderen Modernisierungsmaßnahmen zur Verdrängung der Bestandsmieter und Bestandsmieterinnen?