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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.07.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3146612.07.2021

Unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Sitta, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit einer Allgemeinverfügung Kreditinstitute dazu verpflichtet, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Die betroffenen Institute müssen den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_210621_allgvfg_Zinsanpassungsklauseln_Praemiensparvertraege.html?nn=7846960).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Bürger einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Gesamtvolumen der Verträge?

3

Wie verteilen sich die abgeschlossenen Verträge auf die verschiedenen Institutsgruppen?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der jährlichen Neuverträge (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Verzinsung der Prämiensparverträge (bitte nach Möglichkeit Basiszinssatz, Prämienzinssatz und Gesamtverzinsung gesondert angeben)?

6

Liegen der Bundesregierung Informationen über die Höchstwerte bei der Verzinsung von Prämiensparverträgen vor?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche bzw. maximale Steigerungsrate des Prämienzinssatzes?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der Prämienverträge Zinsanpassungsklauseln enthalten (haben), die den Kreditinstituten einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, bei wie vielen Prämiensparkunden (rechtswidrig) der Zinssatz geändert wurde?

10

Wie hoch fallen die entsprechenden Nachzahlungen insgesamt aus?

11

Wie hoch fallen die entsprechenden Nachzahlungen pro Kunde aus?

12

Wie viele Kreditinstitute haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Nachzahlungen in welcher Höhe veranlasst?

13

Wie viele Kreditinstitute haben Einspruch gegen die Allgemeinverfügung der BaFin eingelegt?

14

Wie viele Kreditinstitute haben bereits Änderungsverträge angeboten?

15

Bis wann müssen alle Kreditinstitute den Nachzahlungsverpflichtungen nachkommen oder einen Änderungsvertrag anbieten?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie vielen Prämiensparkunden (rechtswidrig) gekündigt wurde?

17

Wie wirken sich die Nachzahlungspflichten auf die gekündigten Verträge aus?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Nachzahlungspflichten bereits verjährt sind?

19

Plant die Bundesregierung bzw. die BaFin weitere Maßnahmen hinsichtlich Prämiensparverträgen?

20

Wenn ja, welche?

21

Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

Berlin, den 6. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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