[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Caren Lay, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31518 –
Mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mietenkrise wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu
einem immer größeren Problem in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Situation
in den kreisfreien Städten hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind die Angebotsmieten aus Erst- und
Wiedervermietungen im Zeitraum 2009 bis 2018 um 38,3 Prozent gestiegen.
In Köln lag die Mietpreissteigerung im gleichen Zeitraum bei 35,7 Prozent
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/12494). Ähnlich verhält es sich in den deutlich kleineren kreisfreien
Städten wie Hamm und Herne. Auch die Landkreise sind von dieser
Entwicklung nicht gänzlich ausgenommen, gerade in den sogenannten Speckgürteln.
Zudem sind die Preise für Bauland auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten
Jahren zum Teil immens gestiegen.
Bezahlbares Wohnen wird in den Großstädten und ihrem Umland immer
schwieriger. Darüber hinaus nimmt die Segregation in den Städten zu.
Mittlerweile ist oft schon an der Adresse sichtbar, wie viel Einkommen die Menschen
zur Verfügung haben.
Der Einfluss von Wohnungskonzernen auf den Mietmarkt in NRW ist nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erheblich. So vermietet
Vonovia nach eigenen Angaben Wohnraum für rund 250 000 Bewohnerinnen und
Bewohner in rund 105 000 Wohnungen in NRW (
https://presse.vonovia.de/de-
de/aktuelles/200129-impulse-in-nrw) und konnte im Krisenjahr 2020 seinen
Gewinn um über 10 Prozent steigern (
https://www.zeit.de/news/2021-03/04/i
mmobilienkonzern-vonovia-verdient-in-der-corona-krise-mehr). Die LEG, ein
Immobilienunternehmen, dem an etwa 170 Standorten in NRW rund 145 000
Wohnungen gehören, verzeichnete einen Gewinnzuwachs von über 12 Prozent
im gleichen Jahr (
https://www.leg-wohnen.de/fileadmin/dateien/02_Unterneh
men/Presse/Geschaeftsbericht/LEG_GB_2020_d.pdf).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gibt es in Nordrhein-
Westfalen einen beispiellosen Niedergang des sozialen Wohnungsbaus. Allein
im Zeitraum von 2000 bis 2016 hat der preisgebundene Wohnungsbestand
von ca. 888 000 auf ca. 467 000 Wohnungen abgenommen (Landtag NRW,
Drucksache 17/900). Die Mieterschutzverordnung des Landes gilt seit Juli
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31925
19. Wahlperiode 09.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 6. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2020 nur noch für 18 Gemeinden in NRW. Vor der Vereinheitlichung waren
noch 59 Gemeinden von entsprechenden Verordnungen umfasst. „Gemeinden
wie Paderborn, Aachen, Leverkusen oder Brühl sind von der aktuellen
Verordnung nicht mehr abgedeckt. Das ganze Ruhrgebiet mit Dortmund, Duisburg
oder Essen kommt nicht mehr vor!“, moniert der Mieterbund NRW (
https://w
ww.mieterbund-nrw.de/startseite/news-details/mietendeckel-entscheidung-da
s-land-darf-sich-jetzt-nicht-ausruhen).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt hat die
Bundesregierung mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame
Wohnraumoffensive vereinbart. Das historisch breite Maßnahmenpaket umfasst neben
investiven Impulsen für den Wohnungsbau und der Sicherung der Bezahlbarkeit
des Wohnens auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung.
Ziel ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.
Ein wesentlicher Baustein der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund,
Ländern und Kommunen ist die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Damit
der Bund auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen zum Ende
des Jahres 2019 gemeinsam mit den Ländern finanzielle Verantwortung für die
soziale Wohnraumförderung übernehmen konnte, wurde mit Wirkung vom
4. April 2019 ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz eingefügt. Dieser
gestattet es dem Bund, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für
gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Im Zeitraum 2018 bis 2021 stellt der
Bund den Ländern insgesamt 5 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung
zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen wird
damit bundesweit der Neubau von mehr als 100.000 Sozialmietwohnungen
bewilligt.
Im Rahmen einer Bilanzveranstaltung am 23. Februar 2021, knapp zweieinhalb
Jahre nach dem Wohngipfel, konnte eine positive Bilanz gezogen werden. Alle
zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive sind umgesetzt oder in
Umsetzung befindlich. Eine Übersicht bietet die Broschüre „Die Wohnraumoffensive
und ihr Umsetzungsstand“ (
https://www.bilanz-wohnraumoffensive.de/bibliot
hek/).
Die positive Entwicklung der Bautätigkeit verdeutlicht, dass die guten
Rahmenbedingungen, die mit der Wohnraumoffensive geschaffen wurden, auf den
Wohnungsmärkten angenommen werden. Die gestiegene
Wohnungsbautätigkeit und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts wirken der
Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten gezielt entgegen. In allen Kreistypen, aber
insbesondere in den Großstädten, ist bei den Angebotsmieten ein deutlich
dämpfender Effekt zu erkennen. Die Bestandsmieten entwickeln sich im
Gleichklang mit der Inflationsrate.
Die umgesetzten Maßnahmen gilt es jetzt fortzuführen und strategisch
weiterzuentwickeln, um die guten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu
verstetigen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite
Angebotsmiete innerhalb der vergangenen zehn Jahre in Nordrhein-Westfalen
entwickelt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen (Angebotsmieten) in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum
2011 bis 2020.
Durchschnittliche Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in
Nordrhein-Westfalen 2011 bis 2020
Land
Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Nordrhein-Westfalen 6,00 6,03 6,21 6,35 6,56 6,80 7,04 7,34 7,60 7,86
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den kreisfreien nordrhein-westfälischen Städten innerhalb der letzten
zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln nach Städten und Jahren angeben)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen (Angebotsmieten) in den kreisfreien
Städten in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2011 bis 2020.
Durchschnittliche Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen 2011 bis 2020
kreisfreie Stadt
Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Düsseldorf, Stadt 7,90 8,12 8,50 8,65 8,96 9,49 9,93 10,28 10,69 11,09
Duisburg, Stadt 5,15 5,13 5,20 5,32 5,44 5,58 5,89 6,01 6,27 6,45
Essen, Stadt 5,62 5,59 5,78 5,88 6,05 6,37 6,67 6,95 7,11 7,35
Krefeld, Stadt 5,64 5,66 5,84 6,00 6,15 6,49 6,64 6,78 7,07 7,44
Mönchengladbach, Stadt 5,52 5,50 5,59 5,73 5,87 6,04 6,27 6,48 6,70 6,98
Mülheim an der Ruhr, Stadt 5,69 5,61 5,66 5,74 6,03 6,24 6,54 6,76 7,22 7,19
Oberhausen, Stadt 5,20 5,16 5,27 5,36 5,44 5,57 5,77 6,00 6,13 6,29
Remscheid, Stadt 5,48 5,51 5,36 5,37 5,46 5,62 5,76 5,95 6,02 6,07
Solingen, Stadt 5,68 5,64 5,89 5,88 6,14 5,98 6,22 6,48 7,01 6,96
Wuppertal, Stadt 5,34 5,31 5,43 5,51 5,63 5,84 6,00 6,20 6,42 6,60
Bonn, Stadt 7,61 7,70 8,01 8,28 8,50 8,93 9,23 9,46 9,73 10,22
Köln, Stadt 8,46 8,65 8,86 9,12 9,56 9,92 10,12 10,79 11,12 11,48
Leverkusen, Stadt 6,33 6,45 6,78 6,68 7,03 7,45 7,60 7,94 7,90 8,52
Bottrop, Stadt 5,33 5,50 5,52 5,59 5,67 5,96 6,10 6,51 6,48 6,80
Gelsenkirchen, Stadt 4,79 4,80 4,86 4,99 5,05 5,25 5,46 5,55 5,68 5,84
Münster, Stadt 7,13 7,76 7,89 8,47 8,73 8,92 9,30 9,84 10,16 10,51
Bielefeld, Stadt 5,59 5,53 5,97 5,89 6,14 6,52 6,83 7,33 7,61 7,93
Bochum, Stadt 5,53 5,52 5,61 5,69 5,86 6,17 6,49 6,62 6,88 7,25
Dortmund, Stadt 5,52 5,43 5,74 5,97 6,27 6,65 7,00 7,36 7,59 7,91
Hagen, Stadt 4,99 5,00 5,00 5,00 5,18 5,27 5,47 5,64 5,84 5,81
Hamm, Stadt 4,89 5,00 5,11 5,20 5,44 5,75 5,94 6,18 6,12 6,35
Herne, Stadt 5,00 4,98 5,07 5,15 5,31 5,47 5,70 5,90 6,17 6,30
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in den nordrhein-westfälischen Landkreisen
innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln nach
Landkreisen und Jahren angeben)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen (Angebotsmieten) in den Landkreisen
in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2011 bis 2020.
Durchschnittliche Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in
Landkreisen in Nordrhein-Westfalen 2011 bis 2020
Landkreis
Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m²
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Kleve 5,58 5,61 5,72 5,89 6,15 6,09 6,30 6,39 6,53 6,96
Mettmann 6,58 6,45 6,53 6,82 6,96 6,95 7,15 7,44 7,93 8,07
Rhein-Kreis Neuss 6,76 6,76 7,00 7,12 7,35 7,48 7,63 7,97 8,23 8,54
Viersen 5,75 5,76 5,90 6,07 6,18 6,40 6,49 6,66 6,97 7,21
Wesel 5,65 5,51 5,66 5,72 5,86 6,01 6,26 6,42 6,66 6,84
Städteregion Aachen 6,02 6,07 6,64 6,92 7,16 7,59 7,68 7,73 8,05 8,20
Düren 5,34 5,44 5,50 5,61 5,88 5,92 6,06 6,20 6,56 6,88
Rhein-Erft-Kreis 6,72 6,71 6,99 7,14 7,46 7,85 8,04 8,40 8,72 9,19
Euskirchen 5,61 5,55 5,84 6,00 5,93 6,03 6,40 6,45 6,55 6,97
Heinsberg 5,35 5,38 5,33 5,46 5,52 5,81 5,95 6,21 6,62 6,50
Oberbergischer Kreis 5,30 5,31 5,31 5,42 5,73 5,68 5,76 6,17 6,27 6,47
Rheinisch-Bergischer Kreis 6,74 6,71 6,88 6,92 7,14 7,30 7,56 7,85 8,50 8,62
Rhein-Sieg-Kreis 6,35 6,40 6,61 6,71 7,01 7,23 7,57 7,93 8,24 8,73
Borken 5,37 5,54 5,77 5,99 5,98 5,90 6,05 6,41 6,63 6,81
Coesfeld 5,23 5,48 5,39 5,61 5,72 6,01 6,23 6,44 6,81 7,15
Recklinghausen 5,15 5,14 5,19 5,25 5,33 5,51 5,71 5,96 6,08 6,28
Steinfurt 5,07 5,10 5,08 5,50 5,43 5,47 5,92 6,36 6,58 6,90
Warendorf 5,08 5,02 5,03 5,24 5,58 5,82 6,08 6,08 6,08 6,24
Gütersloh 5,56 5,37 5,58 5,51 5,92 6,22 6,26 6,61 7,20 7,22
Herford 5,00 4,94 5,00 5,13 5,03 5,09 5,34 5,60 5,90 6,14
Höxter 4,46 4,31 4,33 4,55 4,60 4,75 4,76 4,99 5,03 5,03
Lippe 5,06 4,94 4,98 4,94 5,17 5,24 5,36 5,83 6,03 6,15
Minden-Lübbecke 4,96 4,97 5,07 5,04 5,39 5,78 5,74 6,08 6,52 6,89
Paderborn 5,25 5,38 5,80 6,00 6,19 6,33 6,52 7,10 7,29 7,57
Ennepe-Ruhr-Kreis 5,27 5,26 5,38 5,51 5,66 5,70 5,90 6,04 6,19 6,33
Hochsauerlandkreis 4,59 4,56 4,79 4,80 5,00 5,00 5,15 5,32 5,56 5,75
Märkischer Kreis 4,91 4,92 4,97 5,04 5,23 5,19 5,50 5,61 5,76 5,89
Olpe 5,27 5,18 5,21 5,49 5,56 5,82 6,05 6,24 6,60 6,78
Siegen-Wittgenstein 5,61 5,51 5,69 5,81 5,97 6,17 6,32 6,60 6,66 6,90
Soest 4,97 5,00 5,15 5,38 5,52 5,53 5,71 5,98 6,42 6,62
Unna 5,12 4,92 5,02 5,11 5,26 5,49 5,76 5,88 6,05 6,37
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
4. Welche zehn Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
NRW innerhalb der vergangenen zehn Jahre den höchsten Mietenanstieg
zu verzeichnen (bitte sowohl Kommunen als auch den prozentualen
Anstieg der Miete angeben)?
Der Bundesregierung liegen die Angebotsmieten räumlich differenziert bis auf
die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vor. Die folgende Tabelle
beinhaltet die zehn kreisfreien Städte mit den höchsten Steigerungsraten der
durchschnittlichen Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im
Zeitraum 2011 bis 2020 in Nordrhein-Westfalen.
Kreisfreie Städte mit den höchsten Steigerungsraten der durchschnittlichen
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen 2011 bis 2020 in Nordrhein-
Westfalen
kreisfreie Stadt
Entwicklung der
Wiedervermietungsmieten
2011 bis 2020 in %
Münster, Stadt 47,4
Dortmund, Stadt 43,4
Bielefeld, Stadt 41,8
Düsseldorf, Stadt 40,3
Köln, Stadt 35,8
Leverkusen, Stadt 34,6
Bonn, Stadt 34,2
Krefeld, Stadt 31,9
Bochum, Stadt 31,2
Essen, Stadt 30,8
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
5. Welche zehn Kommunen weisen in NRW aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchsten Angebotsmieten auf?
Der Bundesregierung liegen die Angebotsmieten räumlich differenziert bis auf
die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vor. Die folgende Tabelle
beinhaltet die zehn kreisfreien Städte mit den höchsten durchschnittlichen
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Jahr 2020 in Nordrhein-
Westfalen.
Kreisfreie Städte mit den höchsten durchschnittlichen
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen 2020 in Nordrhein-Westfalen
kreisfreie Stadt
Wiedervermietungsmieten
nettokalt 2020 in Euro je m²
Köln, Stadt 11,48
Düsseldorf, Stadt 11,09
Münster, Stadt 10,51
Bonn, Stadt 10,22
Leverkusen, Stadt 8,52
Bielefeld, Stadt 7,93
kreisfreie Stadt
Wiedervermietungsmieten
nettokalt 2020 in Euro je m²
Dortmund, Stadt 7,91
Krefeld, Stadt 7,44
Essen, Stadt 7,35
Bochum, Stadt 7,25
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im
Gebäudebestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis
gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mietbelastungsquote in den zehn NRW Städten mit den höchsten Mieten innerhalb der
vergangenen zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und
Städten angeben)?
Der Bundesregierung liegen im Rahmen der vierjährlichen Zusatzerhebung
„Wohnen“ des Mikrozensus die Mietbelastungsquote über das gesamte Land
Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2010, 2014 und 2018 vor. Tiefer
regionalisiert liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Ergebnisse
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Gebiet Mietbelastungsquote*2010 2014 2018
Nordrhein-Westfalen 28,2 28,1 28,2
*) Die Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen,
der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss. Betrachtet werden Hauptmieterhaushalte in
bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnungen in Wohnheimen).
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Hinweis:
Wegen methodischer Anpassungen und Unterschieden in der
zugrundeliegenden Erhebung, können die dargestellten Ergebnisse nur eingeschränkt als
zeitliche Entwicklung interpretiert werden. Außerdem ist zu beachten, dass die
Mietbelastungsquote seit dem Berichtsjahr 2014 anders berechnet wird. Die
Werte für 2010 sind dementsprechend angepasst worden und weichen daher
von früheren Veröffentlichungen ab.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
NRW innerhalb der vergangenen zehn Jahre entwickelt (bitte nach
Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kaufwert für Bauland pro
Quadratmeter in Euro für die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-
Westfalen für die Jahre 2011 bis 2019 zu entnehmen.
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Nordrhein-Westfalen 105,02 113,94 112,95 115,25 108,12 113,37 113,35 99,49 109,75
Düsseldorf, Regierungsbezirk 142,76 151,61 133,26 126,05 128,12 164,82 175,23 101,67 118,56
Düsseldorf, kreisfreie Stadt 983,58 502,24 623,98 712,69 768,17 911,57 1690,7 959,98 1363,27
Duisburg, kreisfreie Stadt 181,5 128,91 209,48 366,97 357 333,46 116,26 254,82 123,18
Essen, kreisfreie Stadt 252,27 261,35 257,67 258,53 326,99 485,51 148,42 274,93 201,53
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Krefeld, kreisfreie Stadt 191,99 202,39 183,24 197,02 67,18 161,96 98,69 52,63 67,73
Mönchengladbach,
kreisfreie Stadt 144,57 214,48 124 193,17 188,37 107,43 116,81 85,4 220,12
Mülheim an der Ruhr,
kreisfreie Stadt 115,32 284,44 246,37 219,38 366,71 293,94 311,86 239,44 671,58
Oberhausen, kreisfreie Stadt 236,19 177,93 283,47 278,02 254,72 231,26 167,28 214,06 99,92
Remscheid, kreisfreie Stadt 94,76 155,57 113,53 133,14 110,33 164,93 162,57 117,16 159,78
Solingen, kreisfreie Stadt 164,65 119,11 144,49 132,41 110,58 233,22 245,71 228,69 274,62
Wuppertal, kreisfreie Stadt 143,29 88,9 162,35 145,02 111,91 173,72 126,37 132,95 108,32
Kleve, Kreis 77,38 89,98 91,45 83,37 57,01 105,17 97,13 68,54 70,53
Mettmann, Kreis 113,19 142,5 123,05 164,09 59,42 289,32 192,03 245,65 233,53
Rhein-Kreis Neuss 214,94 190,33 159,33 176,13 199,85 167,95 234,84 265,75 145,73
Viersen, Kreis 108,86 123,58 99,16 110,76 124,18 141,89 110 74,01 119,6
Wesel, Kreis 115,99 116,81 106,71 141,41 99,57 128,3 156,39 212,16 114,14
Köln, Regierungsbezirk 132,34 141,01 141,62 144,08 121,26 145,46 148,66 133,58 144,93
Bonn, kreisfreie Stadt 284,95 249,61 228,52 288,22 286,45 351,99 348,61 321,87 357,44
Köln, kreisfreie Stadt 279,91 322,73 350,9 262,59 321,83 423,19 460,74 419,41 273,45
Leverkusen, kreisfreie Stadt 192,33 178,73 203,43 188,14 243,72 244,96 287,66 314,5 85,44
Städteregion Aachen
(einschl. Stadt Aachen) 103,28 129,66 114,3 132,12 177,87 139,74 165,4 109,75 126,6
Aachen, krfr. Stadt 218,45 129,1 174,11 . 279,19 169,79 267,06 158,97 223,13
Düren, Kreis 107,65 102,12 152,54 125,69 102,7 120,19 118,23 120,36 124,15
Rhein-Erft-Kreis 191,9 154,31 146,71 150,27 90,83 166,19 124,52 120,72 139,72
Euskirchen, Kreis 69,78 124,41 77,54 121,15 109,56 67,2 93,44 76,84 78,16
Heinsberg, Kreis 97,14 103,42 104,91 109,29 103,39 110,55 127,85 100,65 136,96
Oberbergischer Kreis 49,43 76,42 70,92 74,43 76,25 59,63 80,23 81,91 79,22
Rheinisch-Bergischer Kreis 180,58 189,58 160,28 191,85 157,54 175,31 127,91 196,38 305,67
Rhein-Sieg-Kreis 142,96 141,7 159,83 157,96 138,68 156,43 185,84 208,61 199,95
Münster, Regierungsbezirk 90,06 95,07 95,64 99,28 86,06 74,38 88,57 88,16 81,03
Bottrop, kreisfreie Stadt 104,01 137,51 197,07 129,32 151,64 228 183,11 158,39 268,03
Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt 121,33 84,69 128,53 70,29 121,22 89,98 66,62 109,44 80,56
Münster, kreisfreie Stadt 181,37 274,68 97,49 210,24 141,85 179,97 217,37 294,45 298,59
Borken, Kreis 106,84 85,32 116,86 69,38 81,34 110,82 98,96 56,53 73,31
Coesfeld, Kreis 75,34 122,28 140,6 129,12 127,09 114,22 140,36 159,15 96,92
Recklinghausen, Kreis 152,71 129,64 128,71 121,73 84,7 33,05 70,29 74,4 66,04
Steinfurt, Kreis 55,44 67,76 82,22 85,76 79,55 71,81 83,3 105,72 81,36
Warendorf, Kreis 94,75 89,99 80,6 113,55 60,82 106,1 83,03 141,77 104,53
Detmold, Regierungsbezirk 60,84 73,05 76,54 88,31 84,57 84,03 79,52 91,53 85,3
Bielefeld, kreisfreie Stadt 132,8 87,28 157,09 126,17 188,19 133,32 192,57 225,68 185,51
Gütersloh, Kreis 71,78 89,2 66,18 87,78 96,22 100,26 112,69 92,13 126,65
Herford, Kreis 44,62 55,6 72,58 61,76 72,99 63,9 66,01 67,21 81,34
Höxter, Kreis 29,12 37,81 34,71 39,68 36,68 38,44 40,8 40,86 52,49
Lippe, Kreis 60,41 77,31 73,96 100,59 92,92 70,4 103,63 101,75 65,57
Minden-Lübbecke, Kreis 38,09 55,3 65,07 67,37 74,64 62,9 47,28 62,94 60,11
Paderborn, Kreis 89,48 84,86 105,46 108,76 75,18 128,98 98,35 168,19 133,61
Arnsberg, Regierungsbezirk 86,74 91,59 98,46 104,36 100,87 103,07 81,35 87,15 111,06
Bochum, kreisfreie Stadt 92,89 114,16 125,08 163,27 116 144,75 130,69 107,37 57,45
Dortmund, kreisfreie Stadt 189,34 170,66 261,68 220,5 191,56 174,89 219,34 167,69 445,37
Hagen, kreisfreie Stadt 135,17 84,78 182,66 122,33 - 133,89 222,86 102,48 106,57
Hamm, kreisfreie Stadt 102,12 76,71 119,88 132,33 139,94 121,96 77,71 198,16 200,82
Herne, kreisfreie Stadt 87,92 152,82 53,73 138,47 97,42 64,1 130,97 94,55 222,12
Ennepe-Ruhr-Kreis 168,25 111,44 91 129,68 92,47 115,56 172,23 195,86 181,35
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Hochsauerlandkreis 43,61 53,06 64,91 59,07 70,68 57,42 64,36 48,19 54,8
Märkischer Kreis 110,98 88,12 119,34 90,6 103,47 112,09 87,57 47,72 97,01
Olpe, Kreis 36,99 68,4 68,75 71,67 76,93 78,56 89,65 91,93 83,21
Siegen-Wittgenstein, Kreis 116,18 90,49 74,03 84,68 68,59 89,66 91,29 91,23 84,18
Soest, Kreis 85,63 100,1 80,78 96,86 97,74 61,89 39,45 74,75 113,31
Unna, Kreis 93,14 81,02 104,99 84,14 89,15 111,59 103,15 107,67 86,34
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hinweis:
Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nicht
geeignet, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich
jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können.
8. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn NRW-
Kommunen mit den höchsten Baulandpreisen, und wie hoch liegen diese
dort?
Auf Ebene der Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor. Informationen über die Höhe der durchschnittlichen Kaufwerte für
Bauland in den nordrhein-westfälischen Landkreisen sind der Antwort zu Frage 7
zu entnehmen.
9. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke und Immobilien der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in NRW innerhalb der
vergangenen zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des Grundstücks- und Immobilienbestandes der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) im Land Nordrhein-Westfalen ist in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Stand jeweils zum 1. Januar
Grundstücke/Immobilien
im Eigentum der BImA
in Nordrhein-Westfalen
2011 1584
2012 1622
2013 1788
2014 1813
2015 1856
2016 1846
2017 1843
2018 1851
2019 1865
2020 1995
2021 1916
10. Wie viele Wohnungen waren in den vergangenen zehn Jahren jeweils
zum Stichtag 31. Dezember im Bestand der BImA in NRW, und wie
viele dieser Wohnungen waren durchschnittlich vermietet?
Die erfragten Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Stichtag jeweils
zum 31. Dezember Gesamtbestand
Davon durchschnittlich
vermietet
2011 5.951 5.035
2012 5.953 5.041
2013 5.953 5.023
2014 5.953 5.065
2015 5.953 5.106
2016 5.949 5.145
2017 5.948 5.229
2018 5.949 5.284
2019 6.042 5.300
2020 6.042 5.320
11. Welche Verkäufe von Grundstücken und Immobilien der BImA in NRW
sind innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant (bitte die geplanten
Verkäufe nach genauem Standpunkt auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/30169 wird verwiesen.
12. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke und Immobilien des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in NRW innerhalb der vergangenen zehn
Jahre verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Flächenbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in Nordrhein-
Westfalen hat sich wie folgt entwickelt.
Jahr Fläche in m²
2011 3.738.915
2012 3.604.800
2013 3.565.551
2014 3.333.883
2015 3.367.505
2016 3.234.008
2017 3.096.129
2018 2.829.212
2019 2.787.756
2020 2.689.265
Die Zahl der Flur- und Grundstücke wird nicht rückwirkend erfasst.
13. Wie viele Wohnungen waren in den vergangenen zehn Jahren jeweils
zum Stichtag 31. Dezember im Bestand des BEV in NRW, und wie viele
dieser Wohnungen waren durchschnittlich vermietet?
Am 31. Dezember 2020 besaß das BEV in Nordrhein-Westfalen 101
Wohnungen, davon 82 vermietet und 19 unvermietet.
Eine rückwirkende statistische Erfassung des Wohnungsbestandes und
Vermietungsgrades erfolgt nicht.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu der Frage 4
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/701 sowie zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/3245 und zu den
Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 19/5196 verwiesen.
14. Welche Verkäufe von Grundstücken und Immobilien des BEV in NRW
sind innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant (bitte die geplanten
Verkäufe nach genauem Standpunkt auflisten)?
Zur Verkaufsplanung der BEV wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
der Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 19/28317 verwiesen. Die aktuelle Verkaufsplanung
für das Jahr 2021 sieht die Veräußerung folgender Liegenschaften vor.
PLZ Ort Straße
40235 Düsseldorf Flinger Broich
40591 Düsseldorf Gerberstraße.
44135 Dortmund Ravensberger Straße
44309 Dortmund Kreuzweg
44359 Dortmund Bodelschwingher Straße
44575 Castrop-Rauxel Gaswerkstraße
45127 Essen Burggrafenstraße
45131 Essen Ursulastraße
45141 Essen Herzogstraße
45279 Essen Rademachers Weg
45327 Essen Emscherstraße
45356 Essen Hafenstraße
45665 Recklinghausen Sachsenstraße
45886 Gelsenkirchen Dessauer Straße.
47137 Duisburg Neustraße
47279 Duisburg Bissingheimer Straße.
47279 Duisburg Masurenallee
47279 Duisburg Masurenallee
47809 Krefeld Breitenbachstraße
48249 Dülmen Elsa-Brandström-Straße
52070 Aachen Soerser Weg
53840 Troisdorf Louis-Mannstaedt-Straße
53879 Euskirchen Johannesbergstraße
57072 Siegen Hagener Straße
58239 Schwerte Karlstraße
58239 Schwerte Westendamm
58840 Plettenberg Schulstraße
59227 Ahlen Am Bosenberg
15. Wie viele Wohnungen in NRW befanden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Besitz der zehn größten Wohnungskonzerne (bitte einzeln
nach Jahren, Unternehmen und Landkreisen aufschlüsseln)?
16. Welchen Marktanteil haben diese Wohnungskonzerne in NRW (bitte
einzeln nach Jahren, Unternehmen und Landkreisen aufschlüsseln)?
17. Wie hoch waren die ausgewiesenen Gewinne der Konzerne in den
vergangenen zehn Jahren?
Die Fragen 15, 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in NRW nach
Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre verändert
(bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der Landkreise in Nordrhein-
Westfalen im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im
Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in den Landkreisen in NRW 2011
Landkreise
Anteil leerstehender Wohnungen
in Wohngebäuden 2011 in %
Kleve 2,5
Mettmann 3,0
Rhein-Kreis Neuss 2,5
Viersen 2,8
Wesel 2,6
Städteregion Aachen 3,0
Düren 3,4
Rhein-Erft-Kreis 2,8
Euskirchen 3,5
Heinsberg 3,2
Oberbergischer Kreis 4,5
Rheinisch-Bergischer Kreis 3,2
Rhein-Sieg-Kreis 2,7
Borken 1,8
Coesfeld 2,1
Recklinghausen 3,8
Steinfurt 2,3
Warendorf 2,8
Gütersloh 2,8
Herford 4,5
Höxter 4,5
Lippe 4,7
Minden-Lübbecke 4,2
Paderborn 2,7
Ennepe-Ruhr-Kreis 4,7
Hochsauerlandkreis 4,7
Märkischer Kreis 5,2
Olpe 3,4
Siegen-Wittgenstein 3,8
Soest 3,3
Unna 3,3
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in den zehn größten
NRW-Städten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
vergangenen zehn Jahre verändert (bitte einzeln nach Jahren und Städten
aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der zehn größten Städte in
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und
Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der
Leerstände.
Leerstandsquoten in den zehn größten Städten in NRW 2011
Städte
Anteil leerstehender
Wohnungen in
Wohngebäuden 2011 in %
Köln, Stadt 2,4
Düsseldorf, Stadt 2,9
Dortmund, Stadt 3,9
Essen, Stadt 4,4
Duisburg, Stadt 5,4
Bochum, Stadt 3,7
Wuppertal, Stadt 5,6
Bielefeld, Stadt 3,1
Bonn, Stadt 2,4
Münster, Stadt 1,7
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der vergangenen zehn Jahre in NRW fertiggestellt (bitte
einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Sozialmietwohnungen
nach Angabe der Länder in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020
Neubau-Fördermaßnahmen bewilligt wurden. Auf der Ebene der Landkreise in
Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2011 5.427
2012 3.629
2013 4.680
2014 4.125
2015 5.583
2016 9.301
2017 7.230
2018 6.159
2019 5.463
2020 5.347
Quelle: Angaben der Länder
21. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre in NRW
entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der Bestand an Sozialmietwohnungen nach Angabe
der Länder in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 zu entnehmen.
Auf der Ebene der Landkreise in Nordrhein-Westfalen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2011 527.276
2012 513.901
2013 499.063
2014 488.858
2015 476.700
2016 467.356
2017 460.671
2018 457.563
2019 456.783
2020 451.662
Quelle: Angaben der Länder
22. In welchen Städten und Gemeinden in NRW gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell wie viele Sozialwohnungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
23. In welcher Höhe wurden dem Land NRW in den vergangenen zehn
Jahren Entflechtungsmittel zur sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung
gestellt, und welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt (bitte jeweils
einzeln nach Jahren angeben und in absoluten Zahlen und prozentual
aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe dem Land
Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2011 bis 2019 jährlich vom Bund
Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt
wurden und welcher Betrag bzw. Anteil, nach Angaben der Länder, außerhalb
der Wohnraumförderung eingesetzt wurde.
Jahr
Jährlich vom Bund
zur Verfügung
gestellte
Entflechtungsmittel für die
soziale
Wohnraumförderung absolut
in Mio. Euro
Investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung in Mio. Euro*
Anteil der investiv
außerhalb der
Wohnraumförderung eingesetzten
Entflechtungsmittel
in Prozent
2011 97,07 – –
2012 97,07 – –
2013 97,07 – –
2014 97,07 0 –
2015 97,07 0 –
2016 190,74 0 –
2017 296,46 0 –
Jahr
Jährlich vom Bund
zur Verfügung
gestellte
Entflechtungsmittel für die
soziale
Wohnraumförderung absolut
in Mio. Euro
Investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung in Mio. Euro*
Anteil der investiv
außerhalb der
Wohnraumförderung eingesetzten
Entflechtungsmittel
in Prozent
2018 296,46 0 –
2019 296,46 0 –
* Quelle: Angaben der Länder
24. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in NRW mit den Entflechtungsmitteln seit 2015 neu errichtet oder
gekauft bzw. modernisiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Sozialmietwohnungen
nach Angaben der Länder in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2015 bis 2020
Neubau-Fördermaßnahmen bzw. Modernisierungsmaßnahmen bewilligt
wurden.
Jahr
Neubau-
Fördermaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen
2015 5.583 2.883
2016 9.301 1.327
2017 7.230 2.007
2018 6.159 1.799
2019 5.463 2.149
2020 5.347 1.851
Quelle: Angaben der Länder
25. Welcher Betrag der gezahlten Entflechtungsmittel ist nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 in NRW in die Eigentumsförderung geflossen
bzw. wurde in den allgemeinen Haushalt überführt oder für andere
Zwecke ausgegeben (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Dem Bund stehen keine eigenen Datenquellen zur Verwendung der
Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung.
Nach dem Wegfall der aufgabenspezifischen Zweckbindung der
Kompensationsmittel zum 1. Januar 2014 aufgrund von Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des Entflechtungsgesetzes ist auch die
Berichtspflicht der Länder über die Verwendung der Kompensationsmittel
ersatzlos entfallen. Über das Jahr 2013 hinaus berichteten die Länder dem Bund
gegenüber freiwillig über die Wohnraumförderung und den Einsatz der
Kompensationsmittel. Aus den Berichten der Länder über die Verwendung der
Entflechtungsmittel des Bundes geht seit 2014 hervor, in welchem Umfang die
Entflechtungsmittel des Bundes für investive Zwecke der Wohnraumförderung
und in welchem Umfang die Entflechtungsmittel des Bundes für investive
Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt wurden.
Eine differenzierte Zuordnung der Entflechtungsmittel des Bundes auf
verschiedene Fördergegenstände liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Berichte der Bundesregierung über die Verwendung
der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung
verwiesen (siehe bspw. Bundestagsdrucksachen 19/3500, 19/10220, 19/19960).
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in NRW innerhalb der
vergangenen zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
27. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen zehn Jahren in NRW fertiggestellt (bitte einzeln nach
Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung fertiggestellter Wohnungen in neu
errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden nach Kreisen und kreisfreien
Städten in Nordrhein-Westfalen der Jahre 2011 bis 2020.
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Düsseldorf, Stadt 414 1041 1267 2246 947 2014 2074 2058 2181 1806
Duisburg, Stadt 485 557 450 493 370 322 558 730 610 434
Essen, Stadt 617 745 575 724 988 588 1048 947 976 965
Krefeld, Stadt 202 276 257 208 282 193 354 235 254 254
Mönchengladbach, Stadt 333 234 393 237 283 602 523 234 577 665
Mülheim an der Ruhr, Stadt 137 216 223 331 458 108 404 375 335 326
Oberhausen, Stadt 142 442 84 265 292 315 378 297 372 305
Remscheid, Stadt 119 136 70 121 47 163 141 255 105 145
Solingen, Stadt 172 245 128 196 243 220 295 258 305 289
Wuppertal, Stadt 296 305 260 280 348 341 149 314 262 350
Kleve 861 978 1082 1068 904 1149 1142 1102 1160 1023
Mettmann 778 527 660 879 1097 778 950 694 1157 775
Neuss 1041 1376 1070 881 1086 1587 1150 1051 1263 1138
Viersen 427 465 713 747 537 272 554 763 633 652
Wesel 800 986 899 999 820 1211 1015 950 1206 1106
Bonn, Stadt 629 947 707 815 1180 1471 1264 1155 1116 1077
Köln, Stadt 2388 2969 2999 3463 2924 3156 2079 3512 2070 1826
Leverkusen, Stadt 329 166 345 278 156 142 480 248 186 420
Aachen, Städteregion 1282 604 1158 1073 1215 1113 1320 1456 1639 1199
Düren 407 568 604 639 308 720 849 901 845 1077
Rhein-Erft-Kreis 800 911 760 1508 1183 1257 1206 1059 1715 1529
Euskirchen 360 324 574 609 409 522 529 893 989 987
Heinsberg 928 916 876 976 939 1025 1247 1001 1336 1107
Oberbergischer Kreis 321 313 260 469 390 530 396 304 564 479
Rheinisch-Bergischer Kreis 568 439 643 740 727 1131 683 537 942 757
Rhein-Sieg-Kreis 1511 1654 1776 2271 1779 1824 1993 1514 1796 1832
Bottrop, Stadt 153 336 155 245 154 139 293 216 279 233
Gelsenkirchen, Stadt 319 329 341 147 185 140 706 245 131 220
Münster, Stadt 1288 1752 1577 1307 1159 1618 1360 970 1586 1750
Borken 922 1284 1317 1499 1363 1511 1580 1424 1551 1508
Coesfeld 569 586 652 728 586 992 702 852 841 818
Recklinghausen 844 1000 985 962 1012 903 1055 1197 1080 1033
Steinfurt 1338 1489 1901 2030 1989 1648 2132 1972 1568 2113
Warendorf 474 584 645 780 728 786 870 1041 890 904
Bielefeld, Stadt 534 561 566 1287 610 781 671 1049 839 881
Gütersloh 1081 985 1058 1146 1140 1442 1438 1108 1387 1353
Herford 396 355 351 467 456 489 566 520 440 594
Höxter 245 159 173 216 194 288 181 295 190 213
Lippe 506 504 617 704 545 573 607 706 673 776
Kreis/Kreisfreie Stadt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Minden-Lübbecke 392 469 477 852 603 652 710 767 665 924
Paderborn 769 920 815 1128 1244 1237 1106 1275 985 1226
Bochum, Stadt 259 250 310 459 215 257 505 509 328 826
Dortmund, Stadt 1053 814 1183 987 914 884 1338 1412 1312 1665
Hagen, Stadt 212 170 218 266 130 117 97 188 118 193
Hamm, Stadt 350 214 239 215 287 341 287 298 411 380
Herne, Stadt 46 147 108 144 66 55 118 131 213 181
Ennepe-Ruhr-Kreis 413 413 417 388 262 533 480 648 460 435
Hochsauerlandkreis 392 349 499 497 375 466 465 376 468 694
Märkischer Kreis 239 440 290 245 238 344 277 333 616 340
Olpe 281 209 231 235 197 328 253 395 280 203
Siegen-Wittgenstein 304 333 376 409 566 327 440 245 430 489
Soest 566 665 762 1137 926 939 864 883 817 679
Unna 613 544 568 583 642 986 622 749 743 925
Quelle: Statistisches Bundesamt
28. Wie viele Gelder aus der Städtebauförderung sind in den vergangenen
zehn Jahren nach NRW geflossen (bitte einzeln nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die erfragten Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Förderung gemäß
Verpflichtungsrahmen
(VV) in Tausend Euro:
71.085 72.336 75.296 115.107 115.483 107.920 146.409 145.881 144.657 145.681
29. In welcher Höhe wurden die Gelder für die Städtebauförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung zur (Re-)Finanzierung für Abriss von
Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen wurden dabei wo
abgerissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Nach Auskunft des Landes
Nordrhein-Westfalen wurde in nur wenigen Fällen bei Vorliegen
entsprechender städtebaulicher Missstände der Abriss von Wohnungen mit Mitteln der
Städtebauförderung gefördert. Das Land Nordrhein-Westfalen erhebt dazu
keine Daten.
30. Bei welchen Programmen zur Städtebauförderung innerhalb der
vergangenen zehn Jahre war ein kommunaler Eigenanteil nötig, und bei
welchen war dieser nicht nötig?
Grundsätzlich ist bei allen Gesamtmaßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung ein kommunaler Eigenanteil erforderlich. Bund, Land und Kommune
beteiligen sich regelmäßig mit jeweils einem Drittel an den förderfähigen Kosten
(vgl. Artikel 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
2021). Für besondere Ausnahmefälle – z. B. Kommunen in Haushaltsnotlage
oder bestimmte Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes – ist und
war eine Absenkung auf bis zu 10 Prozent möglich. Eine Förderung gänzlich
ohne kommunalen Eigenanteil ist aufgrund der besonderen Bedarfe nur in den
neuen Ländern in bestimmten Fällen im Stadtumbau vorgesehen.
31. Wie viele Kommunen in NRW haben nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre Mittel zur
Städtebauförderung abgerufen (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der geförderten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die
seit 2011 Städtebaufördermittel erhielten, können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Programmjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Gesamte Anzahl 122 146 146 185 180 190 223 233 221 208
davon
Lebendige Zentren 101
Sozialer Zusammenhalt 33
Wachstum 74
Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren 37 45 48 51 50 55 72 71 61
Kleinere Städte und
Gemeinden 13 26 28 33 33 32 44 43 44
Soziale Stadt 17 19 20 35 30 34 33 36 36
Denkmalschutz 17 18 22 25 24 25 28 24 26
Stadtumbau 22 28 28 41 43 44 46 44 41
Zukunft Stadtgrün 15 13
Sanierung und Entwicklung 16 10
Eine Übersicht zu den einzelnen Kommunen kann dem jährlich
veröffentlichten Bundesprogramm zu den einzelnen Programmen entnommen werden –
abzurufen unter:
Lebendige Zentren 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Program
me/LebendigeZentren/Foerderung/foerderung_node.html;
Sozialer Zusammenhalt 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Prog
ramme/SozialerZusammenhalt/Foerderung/foerderung_node.html;
Wachstum und nachhaltige Erneuerung 2020:
https://www.staedtebaufoerderun
g.info/DE/Programme/WachstumNachhaltigeErneuerung/Foerderung/foerderu
ng_node.html;
Programme vor 2020 (Sanierung und Entwicklung, Soziale Stadt, Stadtumbau,
Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere
Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün):
https://www.staedtebaufoerderung.
info/DE/ProgrammeVor2020/Foerderung/foerderung_node.html.
32. In welcher Höhe ist Baukindergeld an Antragstellerinnen und
Antragsteller in NRW geflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die erfragten Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Jahr Mittel in Mio. Euro
2018 265
2019 587
2020 527
bis 30.06.2021 241,2
Quelle: KfW Bankengruppe
33. Wie verteilte sich der Einsatz des nach NRW geflossenen
Baukindergelds prozentual nach Neubau bzw. Erwerb von Bestandsimmobilien
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Anteil der Förderzusagen des Baukindergeldes nach Verwendungszweck in
Nordrhein-Westfalen kann folgender Tabelle entnommen werden.
Jahr Anteil Neubau in % Anteil Bestand in %
2018 9 91
2019 19 81
2020 25 75
bis 30.06.2021 25 75
Quelle: KfW Bankengruppe
34. Wie hoch waren die nach NRW ausgezahlten Bundesfördermittel für den
Wohnungs- und den Städtebau in den vergangenen zehn Jahren
insgesamt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme,
inklusive KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Programme und energetische
Sanierungsprogramme einbeziehen)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die nach Nordrhein-
Westfalen ausgezahlten Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung
bzw. den sozialen Wohnungsbau, den Städtebau sowie für KfW-Programme im
Zeitraum 2011 bis 2020 waren.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. Euro
Soziale
Wohnraumförderung –
Kompensationsmittel 97,07 97,07 97,07 97,07 97,07 190,74 296,46 296,46 296,46
Sozialer
Wohnungsbau – Finanzhilfen
(Verpflichtungsrahmen) 210,87
Städtebau 61,98 103,35 76,95 63,88 77,61 90,46 109,47 131,62 173,64 225,43
KfW-Programme –
Zuschuss 19,75 22,67 20,60 33,05 39,17 43,47 333,89 678,74 726,81
KfW-Programme –
Kredit 3014,38 1886,59 1690,00 1906,32 3043,37 3041,28 2578,97 2315,86 4729,44
Hinweis zum Bereich „soziale Wohnraumförderung/sozialer Wohnungsbau“:
Der Bund stellte den Ländern im Zeitraum 2007 bis 2019 Kompensationsmittel
zur Verfügung, zuletzt in Höhe von 1.518,2 Mio. Euro pro Jahr.
Mit Wirkung vom 4. April 2019 ist ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz
eingefügt worden, womit dem Bund gestattet wird, den Ländern Finanzhilfen
für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus zu gewähren. In den Jahren 2020 und 2021 stehen hierfür jährlich
jeweils 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon werden jeweils 150 Mio. Euro als
Ausgaben und 850 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten
über vier Jahre veranschlagt. Zudem wurde der Wegfall der
Kompensationszahlungen an die Länder ab dem Jahr 2020 bereits dadurch kompensiert, dass den
Ländern im Kontext der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung gestellt werden. Diese können die
Länder ebenfalls für den sozialen Wohnungsbau verwenden.
Im Bereich „Städtebau“ sind folgende Programme berücksichtigt:
– Programme der Städtebauförderung;
– Investitionspakt Soziale Integration im Quartier;
– Investitionspakt Sportstätten;
– Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur;
– Nationale Projekte des Städtebaus;
– Smart Cities (zugesagte Mittel in 2019 und 2020).
Die in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Bundesmittel der KfW-Programme
sind, je nach Programmart, als ausgereichtes Kredit- oder Zuschussvolumen
aufgeführt. Für die Jahre 2011 und 2012 sind die Daten nur kumuliert
verfügbar. Es sind folgende Programme berücksichtigt:
– Energieeffizient Bauen;
– Energieeffizient Sanieren;
– Altersgerecht Umbauen;
– Baukindergeld;
– Energetische Stadtsanierung.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Wohnungen in den nächsten
zehn Jahren in NRW aus der Wohnbauförderung fallen werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
36. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen werden in den nächsten zehn
Jahren benötigt, um nur den aktuellen Stand zu erhalten.
37. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen werden nach Ansicht der
Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren in NRW benötigt, wenn
man die Bevölkerungsentwicklung einbezieht, um den künftigen Bedarf
zu decken?
Die Fragen 36 und 37 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der genaue Bedarf an Sozialwohnungen vor Ort kann nur von den Ländern, die
für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, eingeschätzt werden. Angesichts
des weiterhin sinkenden Sozialmietwohnungsbestandes und der in vielen
Regionen anhaltenden Wohnungsknappheit ist aber davon auszugehen, dass der
Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland in vielen Städten weiterhin hoch
ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]