Demokratischer und zivilgesellschaftlicher Handlungsspielraum in Nicaragua vor den Präsidentschaftswahlen
der Abgeordneten Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem Ausbruch landesweiter Proteste 2018 und der darauffolgenden gewaltvollen Repression durch die Regierung unter Präsident Ortega befindet sich Nicaragua in einem politischen Ausnahmezustand. Bei der Niederschlagung der Proteste wurden über 300 Menschen getötet, mindestens 200 verletzt.
Bislang gab es von Seiten der nicaraguanischen Regierung keine Versuche, diese Menschenrechtsverletzungen aufzuklären oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen (https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/A_HRC_46_21_AdvanceEditedVersion.pdf). Mindestens 1 614 Menschen wurden willkürlich festgenommen, lokalen Organisationen zufolge befinden sich nach wie vor mehr als 100 von ihnen in Haft (https://www.amnesty.org/en/countries/americas/nicaragua/). Über 100 000 Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner haben das Land bisher verlassen, allein im benachbarten Costa Rica haben ungefähr 87 000 davon einen Asylantrag gestellt (https://www.unhcr.org/news/stories/2021/2/60258ae24/nicaraguans-strive-support-themselves-exile-costa-rica.html).
Neben dieser menschenrechtlichen Krise, die mittlerweile auch wirtschaftliche und humanitäre Dimensionen angenommen hat, verschärft sich die demokratische Krise im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im November 2021. Die Regierung nutzt zunehmend Sicherheitskräfte, Überwachungsapparat und Gesetzgebung, um bürgerliche Rechte einzuschränken und gegen die Zivilgesellschaft vorzugehen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist zunehmend besorgniserregend: Am 20. Mai 2021 fand eine Razzia des Gebäudes der Zeitung „El Confidencial“ ohne rechtliche Grundlage statt. Inzwischen sah sich der Direktor Carlos Fernando Chamorro gezwungen, das Land mit seiner Familie zu verlassen. Weitere Journalisten haben sich nach Costa Rica ins Exil begeben (https://www.theguardian.com/global-development/2021/jun/22/nicaragua-journalist-exile-carlos-fernando-chamorro-ortega).
Am 4. Mai 2021 verabschiedete die Nationalversammlung eine Wahlreform, die die Forderungen der Opposition, der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft missachtet und keine Gewährleistung der Unparteilichkeit der Wahlbehörden enthält. Laut dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) ist die Reform des Wahlrechtes nur das jüngste in einer Reihe von Gesetzen, die die Menschenrechte, insbesondere von Angehörigen der Zivilgesellschaft, Medienschaffenden und Oppositionellen, unverhältnismäßig einschränken (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=27124).
Dazu gehören das „Gesetz gegen Cyberkriminalität“, verabschiedet im Oktober 2020, und das „Gesetz zur Verteidigung des Volkes“, verabschiedet im Dezember 2020 (http://www.oas.org/es/CIDH/jsForm/?File=/es/cidh/prensa/comunicados/2021/003.asp). Durch vage Formulierungen ermöglicht Letzteres, Oppositionskandidatinnen und Oppositionskandidaten von den Wahlen auszuschließen. Im Juni und Mai 2021 wurden unter Berufung auf das Gesetz mehrere Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker festgenommen und unter Hausarrest gestellt, darunter auch fünf Präsidentschaftskandidatinnen und Präsidentschaftskandidaten (https://www.deutschlandfunk.de/nicaragua-organisation-amerikanischer-staaten-verurteilt.1939.de.html?drn:news_id=1270294).
Im Oktober 2020 verabschiedete die Nationalversammlung ein „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ nach dem Vorbild des russischen Gesetzes zu ausländischen Agenten von 2012. Gemäß diesem Gesetz müssen sich Organisationen oder Einrichtungen, einschließlich Medienunternehmen und nichtstaatliche Organisationen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, beim Innenministerium registrieren und unterliegen finanzieller Überwachung (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=25691).
Die Fragestellenden befürchten, dass sich die zunehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume auch negativ auf die seit Jahrzehnten bestehende und vielfältige Kooperation zwischen deutschen und nicaraguanischen Akteurinnen und Akteuren auf zivilgesellschaftlicher und kommunaler Ebene auswirken könnte. Das Verhältnis beider Länder zeichnet sich durch über 30 Städtepartnerschaften, zahlreiche private Initiativen und eine intensive Entwicklungszusammenarbeit aus. Deutschland ist eines der größten bilateralen Geberländer in der Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nicaragua-node/bilateral/223300#content_0).
Verschiedene Länder, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, reagierten auf die Verschlechterung der menschenrechtlichen und politischen Lage in Nicaragua mit gezielten individuellen Sanktionen gegen Funktionäre des nicaraguanischen Regimes. Zuletzt verlängerte der Rat der Europäischen Union die bestehenden restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2021 (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/10/12/nicaragua-council-renews-eu-sanctions-regime-for-one-year/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der menschenrechtlichen Lage in Nicaragua seit 2018?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und/oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Nicaragua einzusetzen, im Allgemeinen und insbesondere in Hinsicht auf die Präsidentschaftswahlen im November 2021
a) auf bilateraler Ebene,
b) auf europäischer Ebene,
c) auf internationaler Ebene?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung von politischen Gefangenen, inhaftierten Menschenrechtsverteidigenden und Oppositionellen in Nicaragua ein?
Wurden gegenüber der Regierung Nicaraguas Einzelfälle thematisiert, wenn ja, welche?
Inwieweit fordert die Bundesregierung von der Regierung Nicaraguas ein, die in den Vereinbarungen mit der Opposition vom März 2019 eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang einzuhalten?
Ist die Bundesregierung einbezogen oder beteiligt an Kommunikationsforen zur Wiederaufnahme des Reformprozesses, wie zuletzt vom Heiligen Stuhl initiiert (https://www.crisisgroup.org/latin-america-caribbean/central-america/nicaragua/88-risks-rigged-election-nicaragua)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der nicaraguanischen Regierung für freie, faire und transparente Wahlen im November 2021 in Nicaragua ein?
Hat die Bundesregierung eine Haltung zu den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Journalistin Cristiana Chamorro Barrios und deren Verlust des passiven Wahlrechts, mit dem die Möglichkeit, als Gegenkandidatin gegen Daniel Ortega bei den Wahlen im November 2021 anzutreten, nicht mehr besteht?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich internationaler Wahlbeobachtung der Präsidentschaftswahlen in Nicaragua vor (https://verfassungsblog.de/nicaraguas-electoral-counter-reform/)?
a) Inwiefern setzt sie sich dafür ein, dass eine unabhängige Wahlbeobachtung nach internationalen Standards ermöglicht wird?
b) Wird die Bundesregierung eine potentielle unabhängige Wahlbeobachtungsmission personell und finanziell unterstützen? Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine Rückkehr der durch die Ortega-Regierung ausgewiesenen internationalen Menschenrechtsgremien wie der Interamerikanischen Menschenrechtskommission nach Nicaragua ein (https://www.dw.com/es/gobierno-de-nicaragua-expulsa-a-la-cidh-y-a-expertos-internacionales/a-46811442)?
In welchem Umfang trägt die Bundesregierung zur Finanzierung multilateraler Institutionen in Nicaragua bei?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union angesichts der Lage in Nicaragua für eine Verlängerung und ggf. Verschärfung des Sanktionsrahmens über den 15. Oktober 2021 hinaus einsetzten?
Sieht die Bundesregierung Bedarf, sich neben dem länderbezogenen Sanktionsregime zu Nicaragua auch für gezielte Sanktionen im Rahmen des horizontalen EU-Menschenrechtssanktionsmechanismus einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der oben genannten Gesetze auf die deutsch-nicaraguanischen Kooperation im Bereich der Menschenrechte, der Entwicklungszusammenarbeit und auf kommunaler Ebene vor?
a) Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie wirken sich die Einschränkungen auf die Arbeit und Sicherheit deutscher Akteurinnen und Akteure vor Ort aus?
b) Inwiefern bietet die Bundesregierung betroffenen deutschen Organisationen und Initiativen Unterstützung?
c) Musste aufgrund des „Gesetzes zur Regulierung ausländischer Agenten“ die Finanzierung von deutscher Seite für einzelne Projekte bzw. Projektpartner in der deutsch-nicaraguanischen Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt oder eingestellt werden?
Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der in Costa Rica schutzsuchenden Menschen aus Nicaragua vor?