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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Arbeitszeitkontrollen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.08.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3168521.07.2021

Entwicklung der Arbeitszeitkontrollen

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen daher einen für alle abhängig Beschäftigten verbindlichen Schutzrahmen her, „jene Art von Goldstandard der Arbeitszeitgestaltung, der die höchste wissenschaftliche Evidenz für sich beanspruchen kann“ (Urban, Hans-Jürgen (2019). Gute Arbeit in der Transformation. Über eingreifende Politik im digitalisierten Kapitalismus., S. 76). Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA 2019) betont, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Begrenzung der Arbeitszeiten auf werktäglich acht Stunden weiterhin zwingend geboten sei.

Im Jahr 2020 wurde jedoch pandemiebedingt für einige Berufsgruppen, die der kritischen Infrastruktur zugerechnet wurden, mit der COVID-19-Arbeitszeitverordnung die Möglichkeit geschaffen, deutlich längere Arbeitszeiten anzuordnen.

Die Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung einen Überblick darüber verschaffen, in welchem Umfang die Länder von der Möglichkeit längerer Arbeitszeiten Gebrauch gemacht haben sowie darüber, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viel Personal steht den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes zur Verfügung, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern, Geschlecht, Befristung mit und ohne Sachgrund, Vollzeit, Teilzeit differenzieren sowie die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

2

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes jährlich in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt (bitte nach Bundesland, Branchen und Größe der Betriebe aufschlüsseln)?

3

Welche Kontrolldichte erreichten die Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Zahl der Kontrollen im Verhältnis zur Zahl der Betriebe, für die eine Kontrollkompetenz besteht; bitte für die Jahre 2010 bis 2020 darstellen sowie aktuellste verfügbare Daten ausweisen und nach Bundesländern differenzieren)?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontrolldichte (bitte begründen)?

4

Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt werden (bitte nach Bundesland, Branche, Größe der Betriebe aufschlüsseln, hinsichtlich der Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Absatz 2 ArbZG)?

5

Wie viele dieser Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz führten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 zu Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen (bitte auch die Entwicklung der letzten zehn Jahre darstellen sowie nach Bundesland und Branche sowie Betriebsgröße differenzieren)?

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Bußgelder insgesamt, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?

6

Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welchem Umfang wurde den Hinweisen nachgegangen (bitte für den Zeitraum von 2010 bis 2020 einzeln darstellen, bitte nach Bundesländern, Branchen und Größe der Betriebe differenzieren)?

7

In welchen sechs Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, und wie hat sich die Zahl der Verstöße in diesen Branchen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

8

Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ArbZG zulassen (bitte nach Branche aufschlüsseln)?

9

Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 2a ArbZG zulassen (bitte nach Branche aufschlüsseln)?

10

Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der durch die COVID-19-Arbeitszeitverordnung befristeten Möglichkeit nach § 14 Absatz 4 ArbZG Gebrauch gemacht, längere Arbeitszeiten für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur anzuordnen (bitte nach Branchen und Bundesländern aufschlüsseln sowie monatsweise ausweisen)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorankommen bei der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassung (C-55/18), und hält die Bundesregierung eine zügige Umsetzung für notwendig (bitte begründen und den Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung darlegen)?

Berlin, den 14. Juli 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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