[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31661 –
Friesenbrücke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Friesenbrücke über die Ems bei Weener wurde 2015 durch ein Schiff stark
beschädigt. Eine ursprünglich von der Deutschen Bahn (DB) geplante
modifizierte Ersatzklappbrücke wurde laut Medienberichten auf Drängen des
Landes, der Anrainer-Landkreise und der Meyer Werft verworfen
(„Wiederaufbau der Friesenbrücke: Teurer und langwieriger?“, NDR, 19. Oktober
2020). Stattdessen soll nun bis 2024 die laut Deutscher Bahn größte Hub-
Drehbrücke Europas gebaut werden.
Die ursprünglich erwarteten Reparaturkosten von 30 Mio. Euro erhöhten sich
bei der ersten Planung für die neue Drehbrücke auf 66 Mio. Euro. Schon im
Mai 2018 hatte die Bahn Kosten von 96 Mio. Euro und eine Fertigstellung erst
2030 für möglich gehalten. Als diese Zahlen durch einen Bericht des
Bundesrechnungshofes vom 9. Oktober 2020 (Gz. V 2 – 2019 – 0444) öffentlich
wurden, wurden sie als „Horrorszenario“ bezeichnet („Connemann: ‚Der Bericht
beschreibt ein Horrorszenario‘“, General-Anzeiger, 19. Oktober 2020). Nun
wurde im Juni 2021 eine „Kostenberechnung“ in Höhe von 125 Mio. Euro
bekannt (vgl. „Friesenbrücke über die Ems soll deutlich teurer werden“, NDR,
4. Juni 2021, so außerdem die Deutsche Bahn auf einer
Informationsveranstaltung am 17. Juni 2021).
Mit den 125 Mio. Euro hat sich die Risikoabschätzung der Bahn vom Mai
2018 hinsichtlich der Kosten bewahrheitet. Dennoch hält die Deutsche Bahn
daran fest, dass sie zumindest den Fertigstellungstermin 2024 einhalten könne.
Am 1. Juli 2021 wurde vom Eisenbahnbundesamt der
Planfeststellungsbeschluss erteilt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Ersatzneubau der Friesenbrücke entsteht die größte Hub- und
Drehbrücke Europas. Zukünftig werden Schiffe die Brücke wesentlich schneller
passieren können. Dank modernster Ingenieurskunst entsteht eine deutlich
sicherere und funktionalere Brücke.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32231
19. Wahlperiode 30.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 30. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wertet die Bundesregierung den Bau der Drehbrücke als Reparatur oder
als Neubau?
Sofern es nur eine Reparatur sein soll, stützt sich diese Einschätzung
auch auf eine rechtliche Grundlage, und wenn ja, welche?
Die Drehbrücke dient dem Ersatz der zerstörten Brückenkonstruktion. Es
handelt sich um eine Ersatzinvestition auf dem Stand der Technik im Sinne der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV).
2. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung noch eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) für den Bau der Drehbrücke geben, und wenn nein, warum nicht?
Da es eine Ersatzinvestition ist, wird keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durchgeführt.
3. Stützt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Kostenberechnung
mit Risikovorrat“ von 125 Mio. Euro (vgl. Präsentation der Deutschen
Bahn auf der Informationsveranstaltung am 17. Juni 2021,
https://baupro
jekte.deutschebahn.com/p/friesenbruecke, „Downloads“) auf
Berechnungen aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren, oder handelt es sich
um eine gesonderte Berechnung?
Wer hat die Zahl vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zuerst
veröffentlicht, und warum?
Seit welchem Tag hatte die Bundesregierung Kenntnis davon?
4. Welche Erfahrungswerte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für
die „Kostenberechnung mit Risikovorrat“ von 125 Mio. Euro
herangezogen, besonders vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Bahn noch nie
eine solche Brücke gebaut hat und – aus Sicht der Deutschen Bahn laut
ihrer Präsentation auf der Informationsveranstaltung vom 17. Juni 2021 –
vergleichbare Brücken wie die Rethebrücke oder die neue Bahnbrücke
Kattwyk deutlich teurer waren?
5. Um welche Risiken geht es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
22 Mio. Euro „Kostenfortschreibung für zu erwartende Risiken und
Nominalisierung“ als Teil der 125 Mio. Euro „Kostenberechnung mit
Risikovorrat“?
Zählen Terminverschiebungen dazu?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die „Kostenberechnung mit Risikovorrat“ ergibt sich aus einer
Kostenberechnung nach Abschluss der Entwurfsplanung nach HOAI in Leistungsphase 3.
Zunächst wurde die Kostenberechnung auf Grundlage eines
Kostengruppenkatalogs aufgestellt. In den einzelnen Positionen wurden Kosten aktualisiert
(z. B. die aktuellen Stahlpreise). In den Spezialgebieten Antrieb und
Maschinenbau wurden Erfahrungen aus Referenzobjekten aus zurückliegenden
Planungen der Planungsarbeitsgemeinschaft herangezogen. Die herangezogene
Vergleichbarkeit bezieht sich auf Funktion und bestimmte Abmessungen. Ein
1:1-Vergleich ist bei Individualbauwerken nicht möglich. Die Kosten wurden
nominalisiert und mit Risikozuschlägen größerer Eintrittswahrscheinlichkeit
bezuschlagt. Hierzu gehören Baugrundrisiken, Vergaberisiken,
Nachtragspotenzial und Verfügbarkeit von Spezialmaschinen. Zusätzliche Auflagen mit
Kostenauswirkungen aus dem Planfeststellungsverfahren haben sich nicht ergeben.
Die Zahl der Kostenberechnung wurde in einem Pressegespräch am 4. Juni
2021 genannt. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hatte aufgrund des weit
fortgeschrittenen Planfeststellungsverfahrens am 9. Februar 2021 dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Kosten in Höhe von
125 Mio. Euro bekannt gemacht.
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung schon eine finale
Kostenberechnung zu dem am 1. Juli 2021 veröffentlichten
Planfeststellungsbeschluss, und wenn ja, wie lautet diese, und wo ist sie öffentlich zu
finden?
Handelt es sich um die 125 Mio. Euro, und wenn nein, erwartet die
Bundesregierung erheblich höhere Kosten?
Durch das vorausgehende Anhörungsverfahren konnte noch während der
Planung die Kostenkalkulation konkretisiert werden. Der
Planfeststellungsbeschluss hatte keinen Einfluss auf den bekannten Gesamtwertumfang. Die
aktuelle Kostenberechnung beträgt rund 125 Mio. Euro.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Eisenbahn-Bundesamtes
veröffentlicht (abrufbar unter:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/
Beschluesse/Niedersachsen/2021/0701_PF_Erneuerung_Friesenbruecke_Strec
ke_1575.html).
7. Welche Brückenbauten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten drei Jahren eine ähnlich hohe Kostensteigerung wie die
Friesenbrücke von 66 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro (bitte einzelne Brücken mit
Angabe der absoluten und prozentualen Kostensteigerung angeben)?
Die berechneten Kosten sind nicht auf mangelhafte Kalkulationen
zurückzuführen. Während der Präzisierung der Anforderungen entstanden
Kostenerhöhungen durch die Komponenten Stellwerkstechnik, Anforderungen Dritter,
Bedienung der Brücke und erhöhte Anforderungen aus zusätzlichen Gutachten und
fortschreitender Planungstiefe. Die Friesenbrücke stellt eine einzigartige
Anlage im Bestand der DB Netz AG dar, die auch in ihrem Ersatz viele
Besonderheiten in sich trägt. Die Kosten für Brücken sind in den letzten Jahren,
insbesondere aufgrund einer angespannten Marktsituation, kontinuierlich gestiegen.
8. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) (Anlage 8a.2: Regelungen für
die Zusatzbedarfe, Nummer 8 (4)) festgeschriebene Prüfung der
Drehbrückenlösung bei Kosten von mehr als 66 Mio. Euro im
Planfeststellungsbeschluss angesichts der sicheren Mehrkosten schon gestartet?
In der zitierten Textziffer ist keine Prüfung festgeschrieben. Auch in Kenntnis
des Kostenvolumens wird an der politischen Entscheidung eines Ersatzes der
Friesenbrücke in Form einer zukunfts- und leistungsfähigen Drehbrücke
festgehalten.
9. Welche genauen Summen zur Finanzierung der neuen Friesenbrücke
haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Niedersachsen, die
Anrainer-Landkreise und die Meyer Werft bisher absolut oder prozentual
und als Maximalsumme zugesagt (bitte für jeden einzeln beantworten)?
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Befürworter der
Drehbrückenlösung – Land Niedersachsen, Anrainer-Landkreise und
Meyer Werft – gemäß dem Subsidiaritätsprinzip (Verwaltungsvorschrift
Nummer 2.5 zu § 44 BHO) an der Finanzierung der Mehrkosten zu
beteiligen, und was hat die Bundesregierung dazu bisher unternommen
bzw. geplant (bitte für jeden Befürworter einzeln beantworten)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es fanden Gespräche mit den Anrainer-Landkreisen und der Meyer Werft statt.
Das Land Niedersachsen ist mit 10,5 Mio. Euro an der Finanzierung der neuen
Friesenbrücke inkl. Rad- und Fußweg beteiligt.
11. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, dass die
Verteilung der Finanzierung der Mehrkosten noch unklar sei (vgl.
„Verteilung der Mehrkosten für Neubau der Friesenbrücke noch unklar“,
Neue Osnabrücker Zeitung, 23. Juni 2021)?
Nein.
12. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG bereit, sich an
der Finanzierung der Mehrkosten zu beteiligen, und in welcher Höhe
(absolut oder prozentual und als Maximalsumme)?
Nein.
13. Welche Risikofaktoren führten nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Prognose der Deutschen Bahn vom Mai 2018 (vgl. Bericht des
Bundesrechnungshofes vom 9. Oktober 2020) zu einer Fertigstellung
möglicherweise erst 2030?
Warum haben diese Risikofaktoren aktuell offensichtlich keine
Gültigkeit mehr, da mit einer Fertigstellung bis 2024 gerechnet wird?
Im Jahr 2018 war die Entwurfsplanung noch nicht abgeschlossen, das
Planfeststellungsverfahren noch nicht gestartet und die Belange öffentlicher Träger
noch nicht abschließend bekannt. Nach den Planungen können diverse
Unsicherheiten ausgeschlossen werden. Eine Inbetriebnahme Ende 2024 ist
möglich.
14. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Elektrifizierung der
Bahnstrecke zwischen Leer und Groningen geplant, und wann soll sie
abgeschlossen sein?
Der Projektvorschlag eines Infrastrukturausbaus der Verbindung Groningen –
Bremen ist für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan geprüft worden.
Aufgrund zu geringer Nachfrage nach einer Schienenpersonenfernverkehrslinie
ist der Ausbau weder erforderlich noch gesamtwirtschaftlich rentabel. Die
Maßnahme wurde deshalb nicht in den Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege aufgenommen.
15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Haftpflichtversicherung der Reederei Grona Shipping, deren Schiff Emsoon die
Friesenbrücke 2015 gerammt hat, nur 4 Mio. Euro bezahlt hat („Bahn-
Chef: ‚Fünf Jahre für Friesenbrücke zu lang‘„, NDR, 20. März 2016)?
Sofern noch weitere Verhandlungen mit der Versicherung laufen, wann
ist mit einem Abschluss zu rechnen, und um welche zusätzliche Summe
geht es?
16. Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die niedrige
Schadensersatzsumme von 4 Mio. Euro?
Hängt sie mit einer rechtlich maximal zulässigen Schadensersatzsumme
zusammen, und wenn ja, wurde von der Bundesregierung erwogen, diese
Summe zu erhöhen?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden nach einem Vergleich seitens des
Schädigers 3,6 Mio. Euro gezahlt und das Verfahren abgeschlossen.
Gemäß Seehaftungsbeschränkung (SeeHBV) war zum Zeitpunkt des
Schadensereignisses im Jahr 2015 die Haftung für ein Schiff mit der Bruttoraumzahl von
4.563 t auf umgerechnet ca. 3,9 Mio. Euro und zum Zeitpunkt des
Vergleichsabschlusses auf ca. 3,8 Mio. Euro beschränkt.
17. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das technische Bauteil zur
Anhebung und Drehung des 1 800 Tonnen schweren Drehstücks der Brücke
schon fertig entwickelt?
Gibt es noch technische Unsicherheiten, ob ein entsprechendes Teil
überhaupt gebaut werden kann?
Welche Firmen sind außer der Deutschen Bahn an der Entwicklung
beteiligt?
Gibt es eine Firma, die schon ein vergleichbares Bauteil gebaut hat, und
wenn ja welche Firma, und für welche Brücke?
Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wurde durch unabhängige
Prüfingenieure geprüft und bestätigt. Die Planung wurde von Ingenieurbüros mit
langjähriger Erfahrung im beweglichen Brückenbau, Großgerätebau und
Stahlwasserbau erstellt. Zuarbeiten zu konstruktiven Detailpunkten erfolgten durch
frühzeitige Einbindung von Fachfirmen der Antriebstechnik. Beteiligt sind u. a.
folgende Firmen:
• MK Ingenieure GmbH,
• Argepartner Federführend, Konstr. Ing.-Bau
• SP Ingenieure, Argepartner, Maschinenbau und Stahlüberbau
• Nautitec GmbH&Co, Simulation und Gutachten Schifffahrt
• BGU Ingenieure GmbH, Baugrunduntersuchung
Es wurden bereits Drehbrücken als Hub-Drehbrücken ähnlicher Größe gebaut
(s. z. B. Odins Bridge in Odense als Straßenbrücke, Fa. MT Højgaard und SH
Group). Es wurden vergleichbare Drehbrücken auch als Eisenbahnbrücke
realisiert, z. B. die Eisenbahndrehbrücke El Ferdan in Ägypten, die im
Bewegungszustand ebenfalls auf einer Rollendrehverbindung gelagert ist (Fa. Thyssen-
Krupp).
18. Welchen Erlös erbrachte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Schrottauktion für die Reste der alten Friesenbrücke, und wird dieser dem
Projekt gutgeschrieben?
Aus der Verschrottung des Überbaus 5 (der aushebbare Brückenteil für die
Meyerüberführungen) hat sich ein Erlös von 11.000 Euro ergeben. Für die
Verschrottung der restlichen Überbauten (1 bis 4 und 7) ist der erzielbare Erlös
noch nicht bekannt.
19. Muss nach Kenntnis der Bundesregierung die fertige Drehbrücke auf
jeden Fall dauerhaft mit Personal vor Ort bedient werden?
Nach Auskunft der DB AG ist für die Anlaufzeit eine Vor-Ort-Bedienung
vorgesehen, mittelfristig ist eine Bedienung von einem zentralen Bedienort
möglich.
20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Erfahrungen mit der
Fernsteuerung einer Drehbrücke bei der Deutschen Bahn?
Die DB Netz AG setzt bei den zum Großteil Jahrzehnte bestehenden
beweglichen Brücken noch keine Fernsteuerung ein.
21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der laufende Betrieb einer
Drehbrücke aufwendiger als der einer Klappbrücke, und braucht es dafür
mehr Personal (bitte durchschnittlich nötige Stellenzahl für den Betrieb
beider Brückentypen angeben)?
Der laufende Betrieb einer Drehbrücke ist nicht aufwendiger. Die
Brückenbedienung wird zunächst wie zuvor durch eine Person vor Ort durchgeführt.
22. Wie stark ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Windbelastung, die
eine modifizierte Klappbrücke als Ersatz für die alte Friesenbrücke
aushalten müsste?
Eine modifizierte Klappbrücke, welche ein Lichtraumprofil für die Schifffahrt
von 55 m gewährleistet, hätte bei einer Länge von ca. 60 m und einer Breite
von 8 m eine Windbelastung von ca. 286 kN (bei Anströmung in
Brückenlängsrichtung und voll geöffneter, hochgeklappter, Brücke). Die Windbelastung von
einer 30 m Klappbrücke (wie die alte Friesenbrücke) liegt bei gleicher
Windgeschwindigkeit bei 143 kN. Alleine die Windbelastung wäre doppelt so groß.
Ferner würde die höhere Lage des Angriffspunktes (ca. 30 m gegenüber vorher
ca. 15 m) eine wesentlich höhere Antriebsleistung erforderlich machen.
Bewegliche Brücken werden für max. 9 Beaufort (24,4 m/s) nach ZTV-ING 9.2
ausgelegt (Sturm), da aufgrund der Windlasten sonst die Antriebe zu groß und
unwirtschaftlich werden. Mit einer höheren Antriebsleistung können folgende
Nachteile einhergehen: höhere Betriebskosten (Strom), erhöhter Verschleiß,
kürzere Anlagennutzungszeiten anteiliger Komponenten und das Risiko
geforderter Toleranzen im Betriebsablauf. Zudem wäre der Pfeiler 2,5 mal breiter
und somit der Flusslauf stärker eingeschränkt, was in einem Tidegewässer
ökologisch kritischer zu bewerten wäre.
23. Wie stark ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Windbelastung der
Rethebrücke in Hamburg?
Die Rethebrücke in Hamburg ist für den Normalbetrieb für eine Windstärke
von 8 Bft ausgelegt. Im Sonderbetrieb kann die Brücke bis zu einer Windstärke
von 10 Bft bewegt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]