CO2-Grenzausgleich im europäischen Kontext
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Frank Sitta, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Union (EU) strebt an, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2050 auf null abzusenken (European Commission – Press release, 4. März 2020, Committing to climate-neutrality by 2050). Bereits bis 2030 soll eine Reduktion um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 erzielt werden (Handelsblatt, 21. April 2021, EU-Klimaziel für 2030 steht fest). Zur konkreten Umsetzung dieser Ziele wurde bereits im September 2020 vonseiten der Europäischen Kommission ein Legislativpaket unter dem Motto „Fit für 55“ angekündigt (Europäische Kommission, 16. September 2020, Lage der Union 2020). Teil dieses mittlerweile vorgelegten Legislativpaketes ist auch ein CO2-Grenzausgleichssystem, das in Ermangelung vergleichbarer Ziele der Partner der EU dem sogenannten Leakage-Problem begegnen soll (Europäische Kommission, 14. Juli 2021, Carbon Border Adjustment Mechanism).
Mit den Herausforderungen und Möglichkeiten eines CO2-Grenzausgleichs hat sich erst kürzlich auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auseinandergesetzt und eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 22. März 2021, Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs). Darin verweisen die Autoren darauf, das unkoordinierte unilaterale Anstrengungen nicht oder nur teilweise zu einer Verringerung globaler Emissionen führen würden. Gleichzeitig bestehe das Risiko, Wertschöpfung an Drittländer zu verlieren. Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs sei laut dem Wissenschaftlichen Beirat vor diesem Hintergrund naheliegend, aber schlussendlich wenig vielversprechend. „Ein solches System wäre mit hohen politischen Kosten und Risiken verbunden, ohne einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“. Stattdessen empfehlen die Sachverständigen, sich zeitnah für eine multilaterale Lösung im Sinne eines Klimaclubs einzusetzen.
Bereits jetzt zeigen sich wichtige Handelspartner der EU vom angekündigten Grenzausgleichsmechanismus beunruhigt. Kürzlich musste der geschäftsführende Vizepräsident der EU-Kommission und Kommissar für Klimaschutz, Frans Timmermans, einem Unterausschuss des US-Kongresses diesbezüglich Rede und Antwort stehen. Der Staatspräsident der Volksrepublik China, Xi Jinping, soll sogar in einem persönlichen Telefonat mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor protektionistischen Tendenzen unter dem Mantel des Klimaschutzes gewarnt haben (Handelsblatt, 23. April 2021, Warum die Sorge vor einem grünen Handelskrieg wächst). Die Retorsionsrisiken des Auslands infolge der Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus sind damit aus Sicht der Fragesteller evident.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Schlussfolgerung des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi, wonach die Einführung eines unilateralen CO2-Ausgleichsystems Retorsionsrisiken berge, ohne die globalen Treibhausgasemissionen wirksam zu reduzieren?
Inwiefern ist der von der Europäischen Kommission angedachte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seiner aktuellen Form aus Sicht der Bundesregierung dazu geeignet, den Verlust von Wertschöpfung an Drittländer zu verhindern?
Inwiefern ist der CBAM aus Sicht der Bundesregierung dazu geeignet, das Problem von direktem und indirektem Leakage zu beheben?
Welche Kompensation werden Exporteure nach Kenntnis der Bundesregierung für den Wegfall der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten im Zuge der Einführung des CBAM erhalten?
Hat die Bundesregierung das Ansinnen der Kommission bewertet, den CBAM lediglich bei der Einfuhr von Zement, Elektrizität, Düngemitteln und diversen Eisen-, Stahl- sowie Aluminiumgütern anzuwenden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum (noch) nicht?
a) Ist dieser Produktkatalog aus Sicht der Bundesregierung hinreichend, um direktes oder indirektes Leakage zu vermeiden?
b) Wieso hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommission dazu entschieden, gerade bei diesen Produkten den CBAM anzuwenden?
c) Wieso hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommission bislang davon abgesehen, den CBAM bei weiteren Produkten anzuwenden?
d) Auf welche weiteren Produkte müsste aus Sicht der Bundesregierung bei der Einfuhr der CBAM angewendet werden?
e) Bis wann wird die Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge zur Weiterentwicklung des CBAM erarbeiten und vorlegen?
Werden die mittels CBAM generierten Mehreinnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zweckgebunden sein, um klimapolitische Maßnahmen zu finanzieren?
Inwiefern werden Entwicklungs- und Schwellenländer nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des CBAM besonders berücksichtigt werden?
Hat die Bundesregierung das Retorsionsrisiko infolge der Einführung des CBAM bewertet?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum (noch) nicht?
Welche Maßnahmen hat die Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um das Retorsionsrisiko infolge der Einführung des CBAM zu minimieren?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um das Retorsionsrisiko infolge der Einführung des CBAM zu minimieren?
Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommission bislang ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um einen multilateralen Ansatz zum Klimaschutz im Sinne der Schaffung eines Klimaclubs voranzutreiben?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um einen multilateralen Ansatz zum Klimaschutz im Sinne der Schaffung eines Klimaclubs voranzutreiben?