[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31784 –
Runder Tisch zur Wiederbelebung der Innenstädte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche
Wirtschaft. Seit dem Beginn des Lockdowns im März vergangenen Jahres waren
die Innenstädte weitestgehend verwaist. Insbesondere Einzelhandel,
Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche haben unter den Schließungen große
Verluste verzeichnet. Zahlreiche Einzelhändler, Gast- und Hotelwirte mussten
den Geschäftsbetrieb einstellen oder Insolvenz anmelden. Angebote wie
beispielsweise die Möglichkeit von „Click & Meet“ brachten keine maßgebliche
Entspannung der Situation. So sanken etwa auf das Gesamtjahr 2020 gesehen
die Erlöse im besonders betroffenen Bekleidungseinzelhandel um 25 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Der private Konsum ist ebenfalls deutlich
zurückgegangen und sank im ersten Quartal 2021 um 5,4 Prozent im Vergleich zum
vierten Quartal 2020 (
https://www.bundestag.de/resource/blob/846508/e6161d
0f774c55db8cb9f05a3fe061b1/19_14-2_8-2-_Handelsverband-Deutschland_F
olgen-COVID-19-data.pdf).
Die existenzbedrohende Situation vieler Einzelhändler und die Angst vor
zunehmendem Leerstand in den Innenstädten veranlasste das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) dazu, einen „Runden Tisch zur
Wiederbelebung der Innenstädte“ zu initiieren und mit Branchenvertretern Lösungen für
die betroffenen Unternehmen zu suchen (
https://www.handelsblatt.com/politi
k/deutschland/corona-folgen-altmaier-will-hilfsprogramm-zur-modernisierun
g-der-innenstaedte/26763302.html?ticket=ST-3073925-u9eEIn6P06eAo2RQ
GlJi-ap3).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32059
19. Wahlperiode 18.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welches Ziel verfolgt der „Runde Tisch zur Wiederbelebung der
Innenstädte“?
2. Auf welcher Grundlage wurde der Runde Tisch konstituiert?
3. Über welche Kompetenzen verfügt der Runde Tisch?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Runde Tisch „Ladensterben verhindern – Innenstädte beleben“ (Runder
Tisch Innenstadt) am 20. Oktober 2020 diente der Bestandsaufnahme des
Zustandes der Innenstädte und des stationären Einzelhandels sowie der
konzeptionellen Lösungssuche zu erkannten Herausforderungen. Es wurden u. a. Best-
Practice-Beispiele vorgestellt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier suchte aktiv den direkten Kontakt mit Praktikerinnen und
Praktikern sowie Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen des
stationären Einzelhandels. In einem innovativen Format haben sich Händlerinnen
und Händler, Bürgermeister, Citymanagerinnen und Citymanager und
Kunstschaffende ausgetauscht und konkrete Vorschläge entwickelt. Der Runde Tisch
diente dem Erfahrungsaustausch und verfügt über keine gesonderten
Kompetenzen.
4. Bei welcher Stelle innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie lag die Zuständigkeit für die Auswahl der Termine und der
Teilnehmer?
Das Fachreferat VIID1 „Handel und Werbewirtschaft“ aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war für die Auswahl der Termine und
Teilnehmenden zuständig.
5. Auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl der Teilnehmer?
Es handelte sich durchweg um Expertinnen und Experten aus Handel, Logistik
und Kultur, zusammen mit Citymanagerinnen und -managern sowie
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die besondere Erfahrungen mit innovativen
Konzepten haben, welche dazu beitragen können, Innenstädte auch in Zukunft
attraktiv und lebenswert zu gestalten.
6. Wie oft hat der Runde Tisch seit Oktober 2020 getagt, und in welcher
Zusammensetzung?
Wann fand das letzte Treffen statt?
a) An welchen der genannten Termine nahm der Bundesminister für
Wirtschaft und Energie Peter Altmaier teil?
b) An welchen der genannten Termine nahmen Staatssekretäre und
Parlamentarische Staatssekretäre des BMWi teil?
7. Sind weitere Sitzungen des Runden Tisches geplant, oder ist die
Initiative abgeschlossen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Runde Tisch Innenstadt des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie war als einmalige Veranstaltung konzipiert. An den Runden Tisch haben
sich drei Workshops sowie eine Abschlussveranstaltung angeschlossen.
Der Bundeswirtschaftsminister nahm am Runden Tisch am 20. Oktober 2020
teil und eröffnete den ersten Workshop am 23. Februar 2021. Die
Abschlussveranstaltung am 21. Juni 2021 eröffnete der Parlamentarische Staatssekretär
Thomas Bareiß.
8. Liegen Protokolle der einzelnen Sitzungen vor?
Die Ergebnisse der Workshops wurden als Ergebnisprotokolle veröffentlicht
und können unter
www.dialogplattform-einzelhandel.de eingesehen werden.
9. Wurden bei den Sitzungen am Runden Tisch konkrete Entscheidungen
getroffen?
a) Wenn ja, welche, und wurden diese umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Der Runde Tisch diente dem Austausch zwischen den Expertinnen und
Experten und der Bundesregierung. Darüber hinaus förderte er die öffentliche
Wahrnehmung des Themas sowie die Ideenfindung und ermöglichte eine
anschließende Diskussion. Konkrete Entscheidungen wurden nicht getroffen.
10. Was waren die Ergebnisse des Runden Tisches zu der Frage, wie der
Einzelhandel in der Innenstadt in Zukunft zeitgemäßer und attraktiver
gestaltet werden soll?
Es wurde eine Vielzahl von Ideen entwickelt und diskutiert, wie die Innenstädte
in Zukunft zeitgemäßer und attraktiver gestaltet werden sollen. Einige bereits
umgesetzte Ideen wurden als Best-Practice-Beispiele vorgestellt. In der sich an
den Runden Tisch anschließenden Workshopreihe wurden weitere Ideen
entwickelt und in Ergebnisprotokollen festgehalten. Die Ideen sowie die Best-
Practice-Beispiele können unter
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/dialogpl
attform-einzelhandel.html eingesehen werden.
11. Hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf Grundlage der
Gesprächsergebnisse des Runden Tisches eine bestimmte Maßnahme
veranlasst?
Der Runde Tisch diente dem gegenseitigen Austausch, der in den
anschließenden Workshops weiter vertieft wurde.
12. Was ist unter der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
geforderten „öffentlichen Unterstützung“ für die Innenstädte zu verstehen
(Handelsblatt, Artikel vom 2. Januar 2021,
https://www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/corona-folgen-altmaier-will-hilfsprogramm-zu
r-modernisierung-der-innenstaedte/26763302.html?ticket=ST-3073925-u
9eEIn6P06eAo2RQGlJi-ap3)?
Die Bundesregierung unterstützt Städte und Gemeinden bereits bei der Suche
nach innovativen Lösungen für die strukturellen Herausforderungen in den
Innenstädten.
Auch durch den Runden Tisch im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) wurde das Thema Innenstädte verstärkt ins Bewusstsein gerückt.
Die Bundesregierung hat entsprechend noch in diesem Sommer die Mittel zur
Innenstadtförderung von 25 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro aufgestockt. Die
Mittel sind im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
angesiedelt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 22. Juli 2021
die „Innenstadtstrategie“ des Beirats Innenstädte beim BMI veröffentlicht.
Zugleich hat das BMI einen Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und
Zentren“ gestartet.
Das BMWi wird ein Modellprojekt zum digitalen Leerstands- und
Ansiedlungsmanagement unterstützen und damit dazu beitragen, eine der größten
Herausforderungen anzugehen, die alle am Runden Tisch und den Workshops
beteiligten Akteure für die Innenstädte identifiziert haben.
13. Wie viele Einzelhändler und gastronomische Betriebe waren nach
Kenntnis der Bundesregierung von den pandemiebedingten Schließungen
betroffen?
Der Bundesregierung liegen aus amtlichen Quellen keine Kenntnisse darüber
vor, wie viele Einzelhändler und gastronomischen Betriebe von den
pandemiebedingten Schließungen betroffen sind.
Die Betriebe des Gastgewerbes (Gastronomie und Beherbergung) gelten im
Sinne der Außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und
Dezemberhilfe) und der Überbrückungshilfe III grundsätzlich als direkt betroffene
Unternehmen. Insofern kann eine Betroffenheit aller Betriebe dieses Sektors
unterstellt werden, wenngleich es Ausnahmen vom Beherbergungsverbot gab (z. B.
für Geschäftsreisende) und der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken
möglich war.
Auch Unternehmen und Betriebe im Einzelhandel, ausgenommen der
Lebensmittelhandel und Drogeriemärkte, waren zumindest zeitweise von
pandemiebedingten Schließungen betroffen.
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsatzausfälle
des Einzelhandels und der Gastronomie in Zuge der pandemiebedingten
Schließungen?
Zur genauen Höhe der pandemiebedingten Umsatzausfälle des Einzelhandels
und der Gastronomie liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist der
durchschnittliche Monatsumsatz von März 2020 bis einschließlich Februar 2021 im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum:
• im Einzelhandel (WZ08-47 ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) insgesamt
um 3,9 Prozent eingebrochen, was in etwa einem durchschnittlichen
Umsatzrückgang von 1,938 Mrd. Euro pro Monat entspricht;
• in der Gastronomie (WZ08-55-01) insgesamt um 41,2 Prozent
eingebrochen, was in etwa einem durchschnittlichen Umsatzrückgang von
2,413 Mrd. Euro pro Monat entspricht.
15. Haben Einzelhändler durch Click & Collect nach Kenntnis der
Bundesregierung einen signifikanten Anteil ihres Gewinns trotz der
pandemiebedingten Schließung des Geschäfts erwirtschaften können?
Der Bundesregierung liegen aus amtlichen Quellen keine Angaben vor, ob
Einzelhändler durch Click & Collect einen signifikanten Anteil ihres Gewinns
trotz der pandemiebedingten Schließung des Geschäfts erwirtschaften konnten.
16. Wie bewertet die Bundesregierung Click & Collect hinsichtlich der
Abfederung des Umsatzverlusts der stationären Einzelhändler im Zuge von
pandemiebedingten Schließungen?
Während der zeitweisen pandemiebedingten Schließungen war Click& Collect
eine Möglichkeit für stationäre Einzelhändler, Umsätze zu generieren. Der
Bundesregierung ist bewusst, dass damit nicht die üblichen Umsätze erzielt
werden konnten. Dennoch war es in Zeiten der Kontaktbeschränkungen eine
Möglichkeit, um den Kontakt zu den Kunden aufrechtzuerhalten.
17. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Digitalisierung im
Einzelhandel, insbesondere im Hinblick darauf, dass die beiden Alternativen
zu einer zeitweisen Ladenschließung (Click & Meet und Click &
Collect) vornehmlich über die Internetseiten der Einzelhändler organisiert
werden (
https://kompetenzzentrumhandel.de/clickmeet-clickcollect-und-
mehr/)?
Die Bundesregierung sieht weiterhin großen Bedarf für den Ausbau der
Digitalisierung u. a. auch im Bereich des Einzelhandels, damit die Einzelhändlerinnen
und Einzelhändler die Vorteile des stationären und des digitalen Einzelhandels
bestmöglich für sich nutzen können. Die Digitalisierung hat während der
Pandemie nochmals an Bedeutung gewonnen. Die COVID-19-Pandemie hat aber
auch zu einem Schub für die Etablierung digitaler und hybrider Lösungen
geführt.
18. Gibt es Förderprogramme, die den Einzelhandel darin unterstützen, die
Chancen der Digitalisierung zu nutzen und den e-Commerce zu
erschließen?
a) Wenn ja, um welche Programme handelt es sich?
b) Wenn ja, seit wann bestehen diese Programme?
c) Wenn ja, in welcher Höhe stehen Mittel in diesen Programmen
jeweils zur Verfügung?
d) Wenn ja, wie viele Anträge wurden jeweils gestellt?
e) Wenn ja, wie viele Anträge wurden jeweils bewilligt?
f) Wenn ja, welche Mittel in welcher Höhe wurden jeweils pro
Programm abgerufen?
g) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18g werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den Einzelhandel gezielt bei der
Digitalisierung durch das „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Handel“. Im Fokus steht
dabei insbesondere die Digitalisierung von kleinen und mittleren stationären
Einzelhändlern. Seit dem 1. Juli 2019 können sich Händlerinnen und Händler
bei den Experten des Kompetenzzentrums individuell über Wege zur
Digitalisierung ihres Unternehmens informieren und sich auf ihrem Weg praxisnah
unterstützen lassen. Das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Handel bietet
deutschlandweite und kostenfreie Angebote, wie z. B. Workshops, Podcasts zu
aktuellen Handelsthemen, Checklisten und weiterführende
Informationsmaterialien. Mit dem DigitalMobil Handel (DiMo) stellt das Kompetenzzentrum in
Roadshows in verschiedenen Städten bundesweit digitale Anwendungen für
den Handel „zum Anfassen“ vor. Die Förderung beläuft sich auf
4 872 726,94 Euro für den Projektzeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2022. In
den vergangenen zwei Jahren wurden über 600 Vorträge gehalten, mit denen
über 25 000 Personen erreicht werden konnten.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen des
Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch
branchenoffen bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Zu „Mittelstand-
Digital“ gehören alle „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“, die ab 2021 neu
startenden „Mittelstand-Digital Zentren“ (neue Generation eines
Unterstützungsnetzwerks für KMU bei der digitalen Transformation), das
Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ und die Initiative „IT-Sicherheit in der
Wirtschaft“ samt der „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)“.
Die bundesweit 26 Zentren helfen in ganz Deutschland anbieterneutral mit
Expertenwissen, Demonstrationszentren, Netzwerken zum Erfahrungsaustausch,
Veranstaltungen und praktischen Beispielen.
Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ des BMWi unterstützt
Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen werden für das Thema sensibilisiert. Sie geht auf die 2011 im
Rahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung gegründete Task
Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ zurück.
Mit der „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand“ (TISiM) schafft die
Bundesregierung eine Anlaufstelle für IT-Sicherheit speziell für den
Mittelstand und das Handwerk. Sie ist virtuell (Internetpräsenz und per App), mobil
(Tourenbus-Mobil) sowie physisch an zahlreichen regionalen Anlaufstellen
bundesweit erreichbar und bietet praxisnahe Informations- und
Unterstützungsangebote rund um den Umgang mit den Gefahren durch Cyberattacken. Sie ist
seit dem Frühjahr 2020 für KMU tätig.
Das Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ startete am 7. September
2020 und fördert branchenübergreifend Investitionen von KMU in digitale
Technologien (insbesondere Hard- und Software) sowie in die entsprechende
Qualifizierung der Mitarbeitenden. Im Förderprogramm „Digital Jetzt“ sind
insgesamt 1 778 Anträge (Stand Juni 2021) gestellt worden. Davon kommen
251 aus dem Sektor „Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen“. Bis dato wurden 1 200 Anträge bewilligt, davon 170 aus der oben
genannten Branche. Für den Sektor „Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen“ sind im Förderportal „Digital Jetzt“ circa 10 Mio. Euro an
Fördermitteln beantragt worden, wovon bis dato 7 Mio. Euro bewilligt wurden.
Den Initiativen „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“, „Netzwerk Mittelstand-
Digital Zentren“ und „Digital Jetzt“ stehen den Haushaltsjahren 2021 bis 2025
folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Haushaltsjahr „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“in Tausend Euro
„Netzwerk Mittelstand-Digital
Zentren“
in Tausend Euro
„Digital Jetzt“
in Tausend Euro
2021 5 000 68 000 114 000
2022 5 000 62 000 120 951
2023 5 000 59 000 110 951
2024 5 000 45 000 113 950
2025 5 000 – 50 000
Das Förderprogramm „go-digital“ fördert passgenaue Beratungsleistungen und
konkrete Umsetzung durch autorisierte Beratungsunternehmen in den drei
Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und
„IT-Sicherheit“.
Antragsberechtigt ist auch der Einzelhandel, sofern er folgende Bedingungen
erfüllt: Begünstigte sind die rechtlich selbständigen Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem
Potenzial, mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder
Vorjahresbilanz von höchstens 20 Mio. Euro. Das Programm startete am 13.
Juli 2017. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2021. Insgesamt stehen für
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils 20 Mio. Euro aus dem Titel 686
23-692 (Potenziale der digitalen Wirtschaft) für „go-digital“ zur Verfügung.
Nach der Selbstzuordnung der Antragsteller sind im Zeitraum 1. Januar 2020
bis 30. Juni 2021 insgesamt 1 026 Anträge aus dem Handel bei der
Bewilligungsbehörde eingegangen, wovon 866 Anträge bewilligt wurden. Im Zeitraum
1. Januar 2020 bis 30. Juni 2021 wurden insgesamt 5 928 780,89 Euro an
Antragstellende aus dem Handel ausgezahlt.
19. Plant die Bundesregierung, ein weiteres Förderprogramm für die
Unterstützung der Digitalisierung des Einzelhandels zu initiieren?
a) Wenn ja, ab wann wird dieses Hilfepaket zur Verfügung stehen, und
in welcher Höhe werden Mittel bereitgestellt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Es ist geplant, das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Handel fortzuführen. Im
Übrigen setzt sich das BMWi für eine branchenübergreifende Unterstützung
der Digitalisierung ein. Bestehende Programme sind auch für den Einzelhandel
offen.
20. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den stationären Einzelhandel
im Wettbewerb mit großen Onlinehändlern wie Amazon?
Die Bundesregierung hat mit dem am 19. Januar 2021 in Kraft getretenen
GWB-Digitalisierungsgesetz das Wettbewerbsrecht modernisiert und
insbesondere hinsichtlich der Missbrauchsaufsicht an die Herausforderungen der
Digitalisierung angepasst. Kernstück der Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind strengere Regeln in Bezug auf missbräuchliches
Verhalten großer Digitalkonzerne. Die Etablierung neuer
Eingriffsmöglichkeiten für das Bundeskartellamt einschließlich besonderer Verhaltenspflichten für
Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den
Wettbewerb (§ 19a GWB) zielt darauf, den Wettbewerb in digitalen Märkten noch
effektiver zu schützen. Das ist vor allem im Interesse der mittelständischen
Wirtschaft, auch des Einzelhandels. Das Bundeskartellamt hat im Mai 2021 ein
Verfahren gegen Amazon nach den neuen Vorschriften eingeleitet.
Die Bundesregierung hat mit § 19a GWB eine weltweite Vorreiterrolle
eingenommen. Mittlerweile wird auf EU-Ebene der Vorschlag für ein Gesetz über
digitale Märkte (sogenannter Digital Markets Act) diskutiert, der vergleichbare
Regelungen vorsieht. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag und
bringt sich konstruktiv in die Verhandlungen ein.
21. Welche weiteren Initiativen, neben dem Runden Tisch, sind geplant, um
das vom BMWi verfolgte Ziel der Wiederbelebung der Innenstädte zu
erreichen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ein Modellprojekt
zum digitalen Leerstands- und Ansiedlungsmanagement unterstützen und damit
dazu beitragen, eine der größten Herausforderungen anzugehen, die alle am
Runden Tisch und den Workshops beteiligten Akteure für die Innenstädte
identifiziert haben.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat setzt ebenfalls
Initiativen um, auf die in der Antwort zu Frage 23 eingegangen wird.
22. Kann die Bundesregierung die Aussage der dpa-Meldung vom 18. Juni
2021 „Altmaier wirbt für Belebung der Innenstädte“ bestätigen, wonach
„erste Vorschläge“ in der „kommenden Woche“ (also Kalenderwoche
[KW] 25) vorgelegt werden sollten?
a) Wenn ja, wurden in der KW 25 Vorschläge des Runden Tisches
vorgelegt?
b) Wenn ja, um welche Vorschläge handelt es sich?
c) Wenn ja, auf welchem Wege wurden diese Vorschläge publiziert?
d) Wenn nein, bis wann sollen Vorschläge des Runden Tisches
vorgelegt werden?
Die Fragen 22 bis 22d werden gemeinsam beantwortet.
Zum Abschluss des Innenstadtprozesses fand am 21. Juli 2021 eine
Abschlussveranstaltung statt. Hier wurden die Ideen und die Expertise aus der
Workshopreihe gebündelt. Die Ergebnisse der Workshops und Best-Practice-Beispiele
sind unter
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/dialogplattform-einzelhande
l.html abrufbar.
Darüber hinaus hat das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Handel den
Leitfaden „Handelsstandorte beleben: Innovationen, Kreativität, Digitalisierung“
veröffentlicht, welcher die Ausgangssituation der Innenstädte widerspiegelt und
die aus dem Runden Tisch und der Workshopreihe generierten Ideen vorstellt
(
https://kompetenzzentrumhandel.de/wp-content/uploads/2021/07/handelsstand
orte-beleben_leitfaden.pdf). Mit direkten Handlungsanweisungen können
Städte Inspiration für eigene Umsetzungskonzepte gewinnen und so ihre
Innenstädte aktiv beleben. Der Leitfaden wurde ebenso auf der oben genannten
Internetseite veröffentlicht.
23. Welche Pläne für die Wiederbelebung der Innenstädte jenseits der
Unterstützung der Gastronomie und des Einzelhandels verfolgt die
Bundesregierung?
Mit der Weiterentwicklung der Städtebauförderung 2020 hat der Bund – schon
vor der Corona-Pandemie – ganz bewusst einen Schwerpunkt auf die Sicherung
und den Erhalt von lebendigen, identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen
gelegt.
Zudem hat der Beirat Innenstadt beim Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat die Innenstadtstrategie „Die Innenstadt von morgen -
multifunktional, resilient, kooperativ“ als Orientierungsrahmen und Hilfestellung für die
Kommunen erarbeitet, die auf bestehenden Kenntnissen und Instrumenten
aufbaut sowie eine umfangreiche Gute-Beispiele-Sammlung umfasst (
www.bmi.b
und.de/innenstadtstrategie).
Weiterhin hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den
Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ veröffentlicht. Städte und
Gemeinden sollen modellhaft dabei unterstützt werden, innovative längerfristig
tragbare Konzepte und Ideen für die Revitalisierung ihrer Innenstädte und
Zentren zu erarbeiten und drängende Aufgaben auch kurzfristig umzusetzen (www.
bmi.bund.de/innenstadtprojektaufruf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]