[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Alexander Müller,
Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31833 –
Unterbringung und Einsätze der Bundeswehr im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeswehr ist seit dem Beitritt des Saarlandes an die Bundesrepublik
Deutschland ein wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktor für
die gesamte Region. Im Jahr 2018 feierte die Saarlandbrigade, zu der neben
den saarländischen Standorten in Saarlouis, Merzig und Lebach noch
Standorte in Zweibrücken und Seedorf gehören, ihr sechzigjähriges Bestehen.
Anfang 2020 versprach Generalinspektor Eberhard Zorn, dass „in den nächsten
Jahren sukzessive mehr Material zur Verfügung gestellt werde“ (
https://www.s
aarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/bundeswehr-will-saarland-briga
de-aufruesten_aid-48307579). Neben der Ausstattung braucht es aber auch
eine gute Unterbringung in den Liegenschaften der Bundeswehr im Saarland.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die hygienischen und
baulichen Zustände der einzelnen Standorte der Bundeswehr im Saarland
vor?
a) Wenn ja, wie bewertet sie die Zustände (bitte nach Standort
auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht, und wem liegen diese Kenntnisse vor?
Die öffentlich-rechtliche Überwachung der Liegenschaften im
Zuständigkeitsbereich der „Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr – West“ (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw West)
erfolgt auf der Grundlage einer Risikobewertung. Festgestellte Mängel werden
durch ein Risikokataster bewertet. Die Risikobewertung bildet die Grundlage
für den Ausgangspunkt, wie häufig bestimmte hygienerelevante Bereiche über-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32349
19. Wahlperiode 07.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 7. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
prüft werden. Die Inspektions- bzw. Überprüfungsintervalle variieren dabei
zwischen einem und drei Jahren.
Zu den hygienerelevanten Bereichen gehören unter anderem
– Trinkwasserinstallationsanlagen,
– Brunneneinrichtungen,
– Schwimmbäder und Saunen,
– medizinische Behandlungseinrichtungen sowie
– Friseurstuben.
Mängelabstellberichte werden ggf. angefordert und überwacht. Die Betreiber in
den Liegenschaften nehmen planmäßig Trinkwasserproben, die durch die
ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw West bewertet werden. Bei Bedarf werden
durch die ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw West erforderliche Maßnahmen
eingeleitet.
Unterkunftsgebäude werden nicht routinemäßig im Rahmen von
Hygienebegehungen besichtigt, sondern bei konkretem Anlass bzw. auf Anforderung
durch den Nutzer. Unterkunftsbereiche, Fitnessstudios und Wachlokale werden
stichprobenartig überprüft.
In den zurückliegenden 18 Monaten wurden aufgrund der anhaltenden
COVID-19-Pandemie die Hygienebegehungen in den Liegenschaften nahezu
vollständig abgesagt, da das Personal der ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw
West mit der Kontaktpersonen-Nachverfolgung, der Identifikation und
Unterbrechung von Infektionsketten sowie der Prüfung von Hygienekonzepten der
Dienststellen im Zuständigkeitsbereich gebunden war. Hinzu kommt, dass das
Personal gegenwärtig zusätzlich durch den Einsatz im Katastrophengebiet
„Ahrhochwasser“ gebunden ist.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den aktuellen Überprüfungsstatus bei den
hygienerelevanten Einrichtungen der Bundeswehr im Bundesland Saarland.
Die Überprüfungen erbrachten keine wesentlichen Hygienedefizite.
Standort Lgschft Einrichtung Inspektionen Sachstand
Merzig Kaserne
„Auf der Ell“
SanVersZ
Merzig
Letzte Inspektion:
30.06.2021
Nächste Inspektion gemäß
Risikokataster: Juni 2024
SanVersZ
Merzig,
ZahnArztGrp
Letzte Inspektion:
01.12.2020
Nächste Inspektion gemäß
Risikokataster: Juni 2023
Sauna Letzte Inspektion:
29.06.2021
Eine Nachbegehung
wegen Mängeln ist
erforderlich.
Die Mängel sind abgestellt,
die Abnahme durch die
Aufsichtsbehörden zur Wiederinbetriebnahme
der Sauna ist eingeleitet.
Friseurstube Letzte Inspektion:
2019
Inspektionen nur
stichprobenartig
keine Mängel
Standort Lgschft Einrichtung Inspektionen Sachstand
Lebach Graf-Haeseler-
Kaserne
SanVersZ
Merzig, ASt
Lebach
ArztGrp
Letzte Inspektion:
12.06.2019
Nächste Inspektion gemäß
Risikokataster: Juni 2022
SanVersZ
Merzig, ASt
Lebach Zahn-
ArztGrp
Letzte Inspektion:
01.12.2020
Nächste Inspektion gemäß
Risikokataster: Juni 2023
2. Werden die Standorte der Bundeswehr im Saarland in regelmäßigen
Abständen saniert, renoviert und instandgehalten (einschließlich
Schönheitsreparaturen)?
a) Wenn ja, wie oft?
b) Wenn nein, wie wird der angemessene Zustand der Liegenschaft
sichergestellt?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Für jede Liegenschaft der Bundeswehr im Inland erfolgt jährlich eine
Baubegehung (Baubedarfsnachweisung) aller Objekte. Es nehmen Vertreter der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bauverwaltung des
zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrums, des Nutzers (z. B.
Kasernenkommandant) und des zuständigen Kompetenzzentrums Baumanagement vom
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
(BAIUDBw) teil.
Die Ergebnisse dieser Baubegehungen sind Grundlage zur Ermittlung und
Festlegung des erforderlichen Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs für
jede Liegenschaft. Es werden alle Maßnahmen erfasst, die der Erhaltung und
Wiederherstellung des Soll-Zustands der jeweiligen Gebäude und Anlagen
dienen. Die Liegenschaften der Bundeswehr unterliegen damit einer
kontinuierlichen Betrachtung und Bewertung. Das Verfahren bildet die Basis für jährliche
Sanierungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
3. Wie viel Geld stand im Saarland jeweils in den vergangenen zehn Jahren
für die Sanierung, Renovierung und Instandhaltung der Liegenschaften
der Bundeswehr zur Verfügung?
Wie hoch war der jährliche Abruf der vorhandenen Mittel in den
vergangenen zehn Jahren (bitte aufschlüsseln)?
Zu den vergangenen fünf Jahren wurden nachstehend aufgeführte Mittel für die
Sanierung, Renovierung und Instandhaltung der Infrastruktur für
Liegenschaften bzw. Standorte im Saarland abgerufen. Für den weiter zurückliegenden
Zeitraum sind systembedingt keine Auswertungen möglich.
StO Lebach Baumaßnahmen
in Euro
Bauunterhalt
in Euro
2020 351.689 337.100*
2019 99.099 627.300
2018 84.734 328.900
2017 44.684 356.900
2016 1.478.610 473.700
StO Merzig Baumaßnahmen
in Euro
Bauunterhalt
in Euro
2020 461.131 685.000*
2019 38.774 871.400
2018 415.133 1.277.600
2017 72.456 477.700
2016 940.366 1.029.000
StO Perl Baumaßnahmen
in Euro
Bauunterhalt
in Euro
2020 1.818.973 249.200*
2019 2.512.374 621.000
2018 2.402.241 477.700
2017 265.344 174.500
2016 372.005 225.000
Liegenschaft
St. Wendel
Baumaßnahmen
in Euro
Bauunterhalt
in Euro
2020 712.067 691.100*
2019 1.463.792 1.590.500
2018 1.493.802 823.900
2017 604.851 771.500
2016 366.956 775.300
StO Saarlouis Baumaßnahmen
in Euro
Bauunterhalt
in Euro
2020 309.049 467.800*
2019 207.243 741.900
2018 64.930 336.100
2017 183.717 723.400
2016 keine Maßnahmen 635.600
Liegenschaft
Nonnweiler
Baumaßnahmen
in Euro
Bauunterhalt
in Euro
2020 keine Maßnahmen 70.000*
2019 keine Maßnahmen 181.300
2018 keine Maßnahmen 94.100
2017 keine Maßnahmen 80.500
2016 keine Maßnahmen 54.500
* Die BImA hat dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für das Jahr 2020 noch keine
abschließenden Zahlen vorgelegt. Daher können die Mittelflüsse für das Jahr 2020 nicht vollständig
aufgeführt werden.
4. Welche baulichen Maßnahmen wurden an welchen Standorten in den
Jahren 2010 bis 2020 durchgeführt (bitte nach Jahr, Standort, Kosten und
Maßnahme auflisten)?
In den vergangenen fünf Jahren wurden die nachstehend aufgeführten
Baumaßnahmen in Liegenschaften bzw. Standorten im Saarland durchgeführt. Für
den mehr als fünf Jahre zurückliegenden Zeitraum sind systembedingt keine
Auswertungen möglich.
Standort Baumaßnahme Baubeginn Bauende Kostenin Euro
Lebach Sanierung der Außensportanlage 10.2013 12.2017 1.361.227
Lebach Sanierung Geb. 21 10.2014 08.2016 873.418
Lebach Sanierung Abwasser (LAK) 11.2015 04.2024 4.590.000
Lebach IT-Gebäudeverkabelung für WLAN 01.2020 07.2021 261.000
Lebach Rückbau versch. Anlagen 10.2020 11.2021 824.000
Merzig Neubau Kleinspielfeld, Sanierung Sportplatz 10.2012 07.2019 1.067.664
Merzig Umbau Geb. 19 UHG 01.2014 08.2021 1.385.000
Merzig Sanierung Zufahrtstraße 08.2015 09.2016 714.979
Merzig Erweiterung HBLP 08.2016 08.2020 406.000
Merzig Rückbau verschiedener Anlagen 11.2016 07.2019 97.053
Merzig IT-Gebäudeverkabelung für WLAN 01.2020 03.2021 298.000
Perl Abstellfläche Mun-Kfz 03.2016 05.2017 497.620
Perl Sanierung Regen- und Mischwasserkanal 10.2016 03.2026 10.400.000
Perl Energetische Sanierung Geb. 147 02.2017 07.2021 1.186.000
Perl Erneuerung Atemluftkompressor 02.2017 10.2017 24.000
Perl Sanierung Straßennetz 12.2017 09.2021 1.960.000
Perl IT-Gebäudeverkabelung für WLAN 10.2019 04.2021 37.000
Saarlouis Sanierung Abwasser (LAK) 11.2015 02.2023 3.503.000
Saarlouis IT-Gebäudeverkabelung für WLAN 09.2019 07.2021 213.000
Saarlouis IT-Liegenschaftsverkabelung für WLAN 09.2019 03.2021 364.000
Sankt Wendel Herstellen Brand-/ArbSchutz 2. Abschnitt 03.2010 07.2021 4.638.000
Sankt Wendel Halle 3, Fenster mit Be- und Entlüftung 03.2010 08.2021 2.057.918
Sankt Wendel Neubau Halle 60c 06.2013 04.2016 1.020.307
Sankt Wendel Herrichtung Sozialflächen 09.2013 03.2022 1.398.000
Sankt Wendel Absauganlage Umrüsten/Einbau RLT 01.2016 12.2021 176.000
Sankt Wendel Anpassung Stromversorgung Geb.5 06.2016 09.2020 234.196
Sankt Wendel Umbau Mittelspannungsschaltanlage 11.2016 07.2020 390.595
Sankt Wendel Sanierung Halle 2 01.2017 05.2022 1.979.000
Sankt Wendel Einbau Umkleideraum Kanalarbeiter 09.2017 09.2021 109.000
Sankt Wendel Abdichtung Geb. 69 10.2017 10.2020 4.113
Sankt Wendel Sanierung Fenster Halle 43 01.2018 03.2022 228.000
Sankt Wendel Sanierung Fenster Halle 1 03.2018 03.2022 707.000
Sankt Wendel Instandsetzung Wärmetauscher 08.2018 12.2020 238.000
Sankt Wendel Rückbau Kühlturm und Öltankanlage 09.2018 08.2021 145.000
Sankt Wendel Rückbau Löschwasserleitung Geb. 56 11.2018 06.2020 13.477
Sankt Wendel Dachsanierung inkl. Ringanker Geb. 5 02.2019 08.2021 192.000
Sankt Wendel Dacherneuerung Halle 26 03.2019 02.2022 792.000
Sankt Wendel Erneuerung Gebäudedächer 16/17 05.2019 09.2021 119.000
Sankt Wendel Einbau Objektwarnanlage 08.2019 10.2021 225.000
Sankt Wendel Erneuerung Leichtflüssigkeitsabscheider 09.2019 03.2022 244.000
Sankt Wendel Nachrüstung Sicherheitsbeleuchtung 09.2020 10.2021 305.000
Wallerfangen Herrichten wassergebundene Wege 12.2016 03.2018 405.000
5. Weshalb darf, nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen,
ein leerstehendes Gebäude am Standort Lebach, das der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben gehört, nicht durch die Bundeswehr genutzt
werden, und inwieweit plant die Bundesregierung, im Sinne der
Bundeswehr hier eine Lösung zu finden?
Bei der leerstehenden Infrastruktur handelt es sich um das Gebäude 5, das
wegen brandschutztechnischer Mängel aus der laufenden Nutzung genommen
wurde. Es ist geplant, dieses Gebäude künftig als Unterkunftsgebäude zu
nutzen. Die zuständige Bauverwaltung wird mit einer Variantenuntersuchung
beauftragt, ob eine Sanierung oder ein Rückbau mit anschließendem Neubau
erfolgen soll.
6. Wie viele freie Stuben stehen in den saarländischen Kasernen aktuell den
Soldaten zur Verfügung (bitte nach Standort aufschlüsseln)?
An den Standorten der Bundeswehr im Saarland stehen Unterkunftsplätze in
verschiedenen Standards als Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte zur
Verfügung. Aus deren Summe ergibt sich eine Gesamtunterkunftskapazität. Für die
im Saarland aktuell unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten stehen
genügend Unterkünfte zur Verfügung. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem
jeweils zuständigen Kasernenkommandanten.
Standort/Lgschft Gemeinschafts-unterkünfte Einzelunterkünfte
Unterkunftsplätze
gesamt
Unterkunftspflichtige
Soldatinnen und
Soldaten
Merzig 184 9 659 452
Lebach 199 7 731 352
Saarlouis 149 6 536 246
St. Wendel 0 0 0 keine Angaben
Perl 0 0 0 keine Angaben
7. Wie viele im Saarland stationierte Soldaten befinden sich derzeit in
Bundeswehr-Auslandseinsätzen, und wie wird sich diese Zahl in
absehbarer Zeit entwickeln?
Mit Stichtag 11. August 2021 waren 24 Soldatinnen und Soldaten aus dem
Saarland im Auslandseinsatz. Eine Prognose über eine zukünftige Beteiligung
der im Saarland stationierten Soldatinnen und Soldaten an Auslandseinsätzen
der Bundeswehr ist nicht möglich, da diese Beteiligungen in der Verantwortung
der Truppensteller liegen und über künftige Entwicklungen keine Aussage
getroffen werden kann.
8. Wie viele Liegenschaften der Bundeswehr im Saarland sind mit
flächendeckend funktionierendem WLAN ausgestattet (bitte nach Standort
aufschlüsseln)?
An den Standorten Perl, Lebach, Merzig und Saarlouis werden derzeit
Unterkunfts- und Betreuungsgebäude in insgesamt vier Liegenschaften mit
entgeltfreien Internetzugängen ausgestattet.
Am Standort Perl verfügen alle maßnahmenrelevanten Gebäude in der
Liegenschaft „Munitionsdepot Eft-Hellendorf“ seit Juli 2021 über funktionierende
WLAN-Zugänge. Die Gebäude befinden sich damit im sogenannten
Zielbetrieb.
9. Bis wann ist eine Ausstattung aller Standorte der Bundeswehr im
Saarland mit flächendeckend funktionierendem WLAN geplant (bitte nach
Standort aufschlüsseln)?
Die maßnahmenrelevanten Unterkunfts- und Betreuungsgebäude in den drei
weiteren auszustattenden Liegenschaften an den Standorten
– Lebach – „Graf-Haeseler-Kaserne“
– Merzig – „Auf der Ell“
– Saarlouis – „Graf-Werder-Kaserne“
sind technisch für den Betrieb von WLAN vorbereitet. Die Übergabe an die
Nutzer durch die BWI steht unmittelbar bevor. In der „Graf-Haeseler-Kaserne“
wird zur Vorbereitung am 7. September 2021 noch eine Brandschutzbegehung
stattfinden.
10. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um das Infektionsrisiko mit
COVID-19 in den Gebäuden der Bundeswehr im Saarland möglichst
gering zu halten?
Alle militärischen und zivilen Bundeswehrdienststellen, auch die im Saarland
gelegenen, sind angewiesen, die durch Gesetz und Rechtsverordnung
vorgegebenen Maßnahmen umzusetzen und den Stand von Technik, Arbeitsmedizin,
Hygiene und sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu
berücksichtigen.
Dies gilt auch für die vorgegebenen und empfohlenen Maßnahmen zum Schutz
vor einer Infektion mit COVID-19. Insbesondere die SARS-CoV2-
Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales erlassene SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel sind Grundlage
der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Hierzu gehören insbesondere:
– die Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte auf das notwendige
Minimum, das Arbeiten im Homeoffice, sofern dies die Natur der Tätigkeit
erlaubt sowie ein weitgehender Verzicht auf Präsenzbesprechungen und
-veranstaltungen,
��� die Wahrung der Abstands- und Lüftungsregeln (AHA+L-Regeln),
– die Bereitstellung von mindestens medizinischen Gesichtsmasken (Mund-
Nase-Schutz),
– das Angebot von mindestens zwei kostenfreien Tests (professionell/selbst
angewendete Antigen-Schnelltests) pro Kalenderwoche bezüglich eines
direkten Erregernachweises des SARS-CoV-2 sowie
– arbeitsplatzspezifische Einzelmaßnahmen gemäß einer für jeden
Arbeitsplatz im Hinblick auf die Gefährdung durch COVID-19 zu erstellenden
Gefährdungsbeurteilung (z. B. Abtrennungen).
Oben genannte gesetzliche Forderungen wurden und werden von den
Dienststellen im Saarland umgesetzt.
11. Über welche technischen Geräte verfügt die Bundeswehr im Saarland,
um ggf. im Katastrophenfall zu helfen?
Die Bundeswehr leistet nach Artikel 35 des Grundgesetzes bei Vorliegen der
jeweiligen dort genannten Voraussetzungen anlassbezogen Amts- und
Katastrophenhilfe. In diesem Rahmen kann sie vorhandene Ressourcen auf Antrag der
zuständigen Stellen zur ergänzenden Unterstützung zur Verfügung stellen.
Die Bundeswehr hält keine technischen Geräte zu dem originären Zweck vor,
im Katastrophenfall helfen zu können.
Die Prüfung des Vorhandenseins verfügbarer technischer Geräte erfolgt
anlassbezogen nach Eingang eines Amtshilfeantrages auf Grundlage der im Antrag
geforderten Fähigkeiten. Eine solche Prüfung umfasst allerdings nicht nur die
im Saarland stationierten Kräfte, sondern die Bundeswehr im Ganzen.
12. Gibt es Absprachen mit dem Technischen Hilfswerk, mit Feuerwehren
oder anderen zur Unterstützung durch die Bundeswehr im Saarland im
Katastrophenfall, und wenn ja, welche?
Zur Gewährleistung einer raschen Reaktionsfähigkeit bei erforderlichen
Hilfeleistungen unterhält die Bundeswehr im Rahmen der territorialen Organisation
regionale Strukturen, die dem Behördenaufbau der Länder, der Kommunen und
Gebietskörperschaften entsprechen.
Die entsprechenden Dienststellen haben die Funktion, mit den hilfeersuchenden
Behörden einen umfassenden Informationsaustausch einschließlich
militärfachlicher Beratung sowie die Abstimmung und Kooperation auch mit weiteren
Beteiligten herzustellen.
Am Standort Eft-Hellendorf verfügt die Bundeswehr über eine Feuerwehr und
kann die kommunale Gefahrenabwehrorganisation im Rahmen der Amtshilfe
unterstützen. Die Bundeswehrfeuerwehr Eft-Hellendorf ist in das zivile
Alarmierungssystem eingebunden.
Im Bundesland Saarland bestehen darüber hinaus keine weiteren Absprachen
mit dem Technischen Hilfswerk, mit Feuerwehren oder anderen Institutionen
hinsichtlich der Unterstützung durch die Bundeswehr im Katastrophenfall.
13. Wie viele Soldaten haben bisher die saarländischen Gesundheitsämter in
welchem Zeitraum bei der COVID-19-Nachverfolgung unterstützt (bitte
nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr hat die saarländischen Gesundheitsämter mit insgesamt
676 Soldatinnen und Soldaten auf Grundlage von 53 Hilfeleistungsanträgen
(HLA) in sechs Landkreisen bei der Kontaktnachverfolgung von COVID-19
Betroffenen im Zeitraum vom 15. September 2020 bis zum 30. Juli 2021
unterstützt.
Landkreis AnzahlHLA
Anzahl
Personen Zeitraum
Merzig-Wadern 7 68 05.10.2020–30.06.2021
Neunkirchen 8 105 13.10.2020–30.07.2021
Saarlouis 8 130 05.10.2020–30.07.2021
Saar-Pfalz-Kreis 8 100 20.10.2020–30.07.2021
St. Wendel 12 103 15.10.2020–30.07.2021
Stadtverband Saarbrücken 10 170 15.09.2020–30.07.2021
Über die Aktion „Freiwillige Unterstützung des öffentlichen
Gesundheitsdienstes durch zivile Angehörige BMVg“ haben zwei zusätzliche Freiwillige
das saarländische Gesundheitsamt Saarbrücken im Zeitraum vom 15.
Dezember 2020 bis 15. Februar 2021 unterstützt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]