[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Victor Perli, Dr. Gesine
Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31865 –
Bilanz der Heimatpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu Beginn der 19. Legislaturperiode ist das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) um eine Abteilung „Heimat“ erweitert worden, die
für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland und damit für eine
Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaftskraft in den strukturschwachen
Regionen sorgen soll. Dazu hat die Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ einen Bericht vorgelegt und seit 1. Januar 2020 ist das Gesamtdeutsche
Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Zahlreiche weitere in
diesem Zusammenhang vorgelegte Berichte zeigen aber nur teilweise,
inwieweit strukturschwache Kreise oder Städte im Vergleich zu strukturstärkeren
Kommunen von den aufgelegten Förderprogrammen profitieren konnten.
1. Welche Teilnehmenden haben an den beiden Sitzungen des
Staatssekretärsausschusses „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ am 11. Oktober
2019 und 25. Februar 2020 teilgenommen, und warum wurden die
Treffen ab Mai 2020 nicht als Video- oder Telefonkonferenzen fortgesetzt
(vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/30633)?
An der Sitzung des Staatssekretärsausschusses „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ am 11. November 2019 haben folgende Ressorts teilgenommen: BKAmt
(Abteilungsleiterin), BMEL (Staatssekretär und Abteilungsleiter), BMFSFJ
(Staatssekretärin und Abteilungsleiter), BMWi (Parlamentarischer
Staatssekretär), BMJV (Staatssekretär), BMVI (Staatssekretär und Begleitung aus der
Arbeitsebene), BMU (Staatssekretär), BMBF (Staatssekretär), BMAS
(Staatssekretär), BPA (Abteilungsleiter), BMI (Staatssekretär, Abteilungsleiter H,
Unterabteilungsleiterin H II, Referatsleiterin H II 1).
An der Sitzung des Staatssekretärsausschusses „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ am 25. Februar 2020 haben folgende Ressorts teilgenommen: BKAmt
(zwei Abteilungsleiterinnen), BMU (Staatssekretär), BMWi (Parlamentarische
Staatssekretärin), BPA (Abteilungsleiter), BMBF (Staatssekretär), BMAS
(Staatssekretär), BMF (Abteilungsleiter), BMG (Unterabteilungsleiterin), BKM
(Leitender Beamter und Begleitung aus der Arbeitsebene), BMVI (Staatssekre-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32239
19. Wahlperiode 31.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 31. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tärin), BMFSFJ (Staatssekretärin und Abteilungsleiter), BMEL
(Staatssekretärin und Abteilungsleiter), BMI (Staatssekretär [teilweise anwesend],
Abteilungsleiter H, Unterabteilungsleiterin H II, Referatsleiterin H II 1).
Da die Leitungsebene des BMI mit Beginn der Corona-Pandemie in hohem
Maße mit den Aktivitäten des Gemeinsamen Krisenstabs BMI-BMG
COVID-19 befasst war, wurde der Staatssekretärsausschuss „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ nicht als Telefon- oder Videokonferenz fortgeführt. Im April
2020 hat der Staatssekretärsausschuss zur Durchführung des
„Gleichwertigkeits-Checks“ im schriftlichen Verfahren einen Leitfaden beschlossen und für
die Berücksichtigung bei allen Gesetzgebungsvorhaben bereitgestellt. Die
Umsetzung der vom Bundeskabinett beschlossenen zwölf prioritären Maßnahmen
des Bundes zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse wurde durch alle
beteiligten Ressorts mit Nachdruck vorangetrieben. Auf den „Bericht der
Bundesregierung zur Zwischenbilanz zur Umsetzung der Maßnahmen der
Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode“ wird
verwiesen.
2. Mit jeweils welchen Teilnehmenden und zu welchen Zeitpunkten hat die
interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordinierung des Gesamtdeutschen
Fördersystems bis jetzt getagt?
Welche Beschlüsse wurden jeweils gefasst, und wie ist der Stand der
Umsetzung dieser Beschlüsse?
Die interministerielle Arbeitsgruppe „Gesamtdeutsches Fördersystem“ hat
bisher fünf Mal getagt, und zwar am 26. September 2019, 13. Dezember 2019,
23. Juni 2020, 12. Januar 2021 sowie am 3. Juni 2021. Teilgenommen haben
Vertreterinnen und Vertreter der mit Programmen am Gesamtdeutschen
Fördersystem beteiligten Ressorts Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF); Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL);
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ);
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI); Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi). Außerdem nahmen Vertreterinnen und
Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundeskanzleramtes (BKAmt)
teil.
Die interministerielle Arbeitsgruppe bildet die zentrale Plattform für den
Erfahrungsaustausch und die Beratung zur Weiterentwicklung strukturpolitischer
Komponenten der am Gesamtdeutschen Fördersystem beteiligten Programme.
Die Arbeitsgruppe hat Beschlüsse zu ihren Aufgaben und ihrer Arbeitsweise,
zur Öffentlichkeitsarbeit einschließlich des Ersten Berichts der
Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen
(erhältlich unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/er
ster-bericht-der-bundesregierung-zum-gesamtdeutschen-foerdersystem-fuer-str
ukturschwache-regionen.html), zum Verfahren für die Aufnahme und das
Ausscheiden von Programmen aus dem Fördersystem sowie zur Koordinierung und
zum Monitoring im Fördersystem getroffen, die entsprechend der Planung
umgesetzt wurden.
3. Welche Bundesbehörden bzw. Außenstellen von bestehenden
Bundesbehörden mit jeweils wie vielen Stellen und Planstellen (in
Vollzeitäquivalenten) sind seit dem 1. Januar 2019 in strukturschwachen und
besonders strukturschwachen Kreisen (immer jeweils nach Definition
Heimatbericht BMI, S. 36) neu angesiedelt worden (bitte entsprechend nach
Datum der Ansiedlung, Kries, Bundesbehörde bzw. Außenstelle, Stellen
und Planstellen auflisten)?
Es wurden seit dem 1. Januar 2019 folgende neue Behörden oder neue
Standorte bestehender Behörden mit mehr als 25 Stellen (Vollzeitäquivalente) in den
strukturschwachen und besonders strukturschwachen Kreisen gemäß der
Typisierung im Heimatbericht 2021 gegründet:
Ressort Behörde Hauptsitz /Außenstelle
Vollzeitäquivalente*
Jahr Kreis
AA Bundesamt für Auswärtige Angelegen-heiten (BfAA) Hauptsitz 228 2021
Brandenburg an der
Havel, Stadt
BMF GeneralzolldirektionDirektion X (FIU) Außestelle 26 2021 Landkreis Görlitz
BMI Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Außenstelle 139 2019
Brandenburg an der
Havel, Stadt
BMI Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Außenstelle 40 2021 Gera, Stadt
BMI Bundesamt für Sicherheit in derInformationstechnik (BSI) Außenstelle 195 2019
Sächsische Schweiz –
Osterzgebirge
BMU Umweltbundesamt (UBA) Außenstelle 25 2021 Saalekreis
BMVI Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (ReeZ WSV) Hauptsitz 30,5 2021 Landkreis Cuxhaven
BMWi Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) Außenstelle 304 2020 Landkreis Görlitz
* derzeitiger Planungsstand für Vollzeitäquivalente am angegebenen Standort
4. Welche Bundesbehörden bzw. Außenstellen von bestehenden
Bundesbehörden mit jeweils wie vielen Stellen und Planstellen (in
Vollzeitäquivalenten) sind seit dem 1. Januar 2019 in allen anderen Kreisen (immer
jeweils nach Definition Heimatbericht BMI, S. 36) neu angesiedelt
worden (bitte entsprechend nach Datum der Ansiedlung, Kreis,
Bundesbehörde bzw. Außenstelle, Stellen und Planstellen auflisten)?
Es wurden seit dem 1. Januar 2019 folgende neue Behörden oder neue
Standorte bestehender Behörden mit mehr als 25 Stellen (Vollzeitäquivalente) in den
anderen Kreisen (alle nicht strukturschwachen oder besonders
strukturschwachen Kreise gemäß der Typisierung im Heimatbericht 2021) gegründet:
Ressort Behörde Hauptsitz/Außenstelle
Vollzeitäquivalente*
Jahr Kreis
BMF Generalzolldirektion Ausbilungsstandort Außenstelle 64 2019 Leipzig, Stadt
BMG
Zentrum für Künstliche Intelligenz in
der Public Health-Forschung (ZKI) am
Robert Koch-Institut (RKI)
Außenstelle 101 2021 Landkreis Dahme-Spreewald
BMI Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Außenstelle 90 2021 Cottbus, Stadt
BMI Beschaffungsamt des BMI (BeschA) Außenstelle 75 2020 Erfurt, Stadt
BMI Bundesverwaltungsamt (BVA) Außenstelle 200 2020 Magdeburg, Stadt
Ressort Behörde Hauptsitz/Außenstelle
Vollzeitäquivalente*
Jahr Kreis
BMI Bundesamt für Sicherheit in der Infor-mationstechnik (BSI) Außenstelle 30 2021 Saarbrücken, Stadt
BMU Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Außenstelle 25 2020 Cottbus, Stadt
BMWi Bundesnetzagentur (BNetzA) Außenstelle 125 2021 Cottbus, Stadt
BMWi Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Außenstelle 34 2021 Cottbus, Stadt
BMWi Kompetenzzentrum KommunaleWärmewende (KWW) Hauptsitz 32 2021 Halle (Saale), Stadt
* derzeitiger Planungsstand für Vollzeitäquivalente am angegebenen Standort
5. Um wie viele Stellen bzw. Planstellen (in Vollzeitäquivalenten) sind
bestehende Bundesbehörden in strukturschwachen und besonders
strukturschwachen Kreisen seit dem 1. Januar 2019 erweitert worden?
Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 10. Juli 2019 und dem
Strukturstärkungsgesetz wird der Bund Neuansiedlungen und Ausgründungen von
Behörden und Ressortforschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen
bzw. vom Strukturwandel betroffenen Regionen vornehmen. Die Clearingstelle
hat Anfang 2021 ihre jährliche Abfrage zum Planungs- und Umsetzungsstand
der Ansiedlungsvorhaben durchgeführt. Unter Berücksichtigung weiterer
Nachmeldungen planen die Ressorts in den kommenden Jahren rund 16 800 neue
Vollzeit-Arbeitsplätze in strukturschwachen und vom Strukturwandel
betroffenen Regionen. In den strukturschwachen und besonders strukturschwachen
Kreisen gemäß der Typisierung im Heimatbericht 2021 wurden in den Jahren
2019, 2020 und 2021 rund 4.100 neue Stellen und Planstellen (in
Vollzeitäquivalenten) an bestehenden Standorten geschaffen.
6. Um wie viele Stellen bzw. Planstellen (in Vollzeitäquivalenten) sind
bestehende Bundesbehörden in allen anderen Kreisen seit 1. Januar 2019
erweitert worden?
Die Ansiedlung von neuen Stellen und Planstellen in allen anderen Kreisen
wird nicht zentral nachgeführt. Hilfsweise wird auf den Stellenaufwuchs gemäß
den Haushaltsplänen verwiesen. Mit Bezug auf die Haushaltspläne 2019, 2020
und 2021 ist festzuhalten, dass in diesen rund 22 600 neue Planstellen und
Stellen für die Verfassungsorgane des Bundes und der obersten Bundesbehörden
einschließlich ihrer Geschäftsbereiche vorgesehen sind.
7. Welche Ressortforschungseinrichtungen, Unternehmen in
mehrheitlichem Bundesbesitz und Standorte der Rentenversicherungen mit jeweils
wie vielen Stellen sind seit dem 1. Januar 2019 in strukturschwachen und
besonders strukturschwachen Kreisen neu angesiedelt worden, bzw. um
wie viele Stellen sind bestehende Standorte erweitert worden?
8. Welche Ressortforschungseinrichtungen, Unternehmen in
mehrheitlichem Bundesbesitz und Standorte der Rentenversicherungen mit jeweils
wie vielen Stellen sind seit dem 1. Januar 2019 in allen anderen Kreisen
neu angesiedelt worden, bzw. um wie viele Stellen sind bestehende
Standorte erweitert worden?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die bestehenden Standorte der bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger
(Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See) wurden an Standorten in strukturschwachen und
besonders strukturschwachen Kreisen um 162,0 Planstellen und Stellen und an
Standorten in nicht strukturschwachen und nicht besonders strukturschwachen
Kreisen um 1668,25 Planstellen und Stellen erweitert. Bezüglich der
Ressortforschungseinrichtungen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 6
verwiesen, da der Großteil der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben in
Behördenform institutionalisiert ist. Die Angaben zur Standortentwicklung der
Unternehmen in mehrheitlichem Bundesbesitz sind in der Anlage 1* enthalten.
Zur Umsetzung des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wurde die
Gründung zweier Großforschungseinrichtungen in der sächsischen Lausitz und
dem mitteldeutschen Revier beschlossen.
9. Welche Mobilfunkstandorte in strukturschwachen und besonders
strukturschwachen Kreisen sind seit dem 1. Januar 2019 erschlossen bzw.
ausgebaut worden, sodass eine flächendeckende LTE (Long Term
Evolution)-Versorgung möglich ist?
10. Welche Mobilfunkstandorte in allen anderen Kreisen sind seit dem 1.
Januar 2019 erschlossen bzw. ausgebaut worden, sodass eine
flächendeckende LTE-Versorgung möglich ist?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 2* verwiesen.
11. Wie viele Haushalte in strukturschwachen und besonders
strukturschwachen Kreisen sind seit dem 1. Januar 2019 neu an Breitbandanschlüsse
mit mindestens 100 Mbit/s angeschlossen worden?
12. Wie viele Haushalte in allen anderen Kreisen sind seit dem 1. Januar
2019 neu an Breitbandanschlüsse mit mindestens 100 Mbit/s
angeschlossen worden?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Anzahl der Haushalte, die laut Breitbandatlas seit Ende 2018
neu mit Breitbandgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s in
strukturschwachen, besonders strukturschwachen und sonstigen Kreisen versorgt
wurden, kann folgender Tabelle entnommen werden.
Haushalte die mit mindestens
100 Mbit/s versorgt werden
[Ende 2018]
Haushalte die mit mindestens
100 Mbit/s versorgt werden
[Ende 2020]
Typisierung
[Landkreis]
Anzahl
Haushalte
2018
insgesamt
Anzahl
versorgter
Haushalte
Anteil
in %
Anzahl
Haushalte 2020
insgesamt
Anzahl
versorgter
Haushalte
Anteil
in %
Differenz
Ende 2020
bis Ende
2018
Bundesrepublik
insgesamt
40.994.751 28.720.252 70,06 41.509.581 36.731.463 88,49 8.011.211
besonders
strukturstark
6.634.850 5.808.873 87,55 6.775.014 6.551.599 96,70 742.726
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32239 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Haushalte die mit mindestens
100 Mbit/s versorgt werden
[Ende 2018]
Haushalte die mit mindestens
100 Mbit/s versorgt werden
[Ende 2020]
Typisierung
[Landkreis]
Anzahl
Haushalte
2018
insgesamt
Anzahl
versorgter
Haushalte
Anteil
in %
Anzahl
Haushalte 2020
insgesamt
Anzahl
versorgter
Haushalte
Anteil
in %
Differenz
Ende 2020
bis Ende
2018
Bundesrepublik
insgesamt
40.994.751 28.720.252 70,06 41.509.581 36.731.463 88,49 8.011.211
strukturstark 9.034.686 7.062.035 78,17 9.204.288 8.462.660 91,94 1.400.625
überdurchschnittlich
6.382.363 4.575.134 71,68 6.482.930 5.871.413 90,57 1.296.279
leicht
überdurchschnittlich
3.668.470 2.461.338 67,09 3.725.194 3.275.495 87,93 814.157
leicht
unterdurchschnittlich
4.373.209 2.967.753 67,86 4.407.792 3.838.010 87,07 870.257
unterdurchschnittlich
4.827.607 2.967.993 61,48 4.856.903 4.083.921 84,08 1.115.928
strukturschwach 3.169.755 1.664.806 52,52 3.171.326 2.479.030 78,17 814.224
besonders
strukturschwach
2.903.811 1.212.322 41,75 2.886.134 2.169.335 75,16 957.013
Quelle: Breitbandatlas des Bundes, Datenstand Ende 2020
13. Wie viele Kilometer Eisenbahngleise sind in strukturschwachen und
besonders strukturschwachen Kreisen seit 1. Januar 2019 neu gebaut bzw.
reaktiviert worden (bitte entsprechend nach Bundesland, Kreis und
Gleiskilometer auflisten)?
14. Wie viele Kilometer Eisenbahngleise sind in allen anderen Kreisen seit
1. Januar 2019 neu gebaut bzw. reaktiviert worden?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 153
des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 19/19240
verwiesen.
Der Landkreis Görlitz, in dem der dort aufgeführte Streckenabschnitt Niesky –
Horka liegt, ist als „besonders strukturschwach“ typisiert.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
15. Wie viele Bahnhöfe sind in welchen strukturschwachen und besonders
strukturschwachen Kreisen seit dem 1. Januar 2019 saniert bzw.
barrierefrei umgestaltet worden?
16. Wie viele Bahnhöfe in allen anderen Kreisen sind seit dem 1. Januar
2019 saniert bzw. barrierefrei umgestaltet worden?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) wurden in den Jahren 2019
und 2020 insgesamt 206 Stationen barrierefrei umgebaut: 190 Stationen der DB
Station&Service AG und 16 Stationen der RegioNetz Infrastruktur GmbH.
Diese Bahnhöfe verfügen über eine neue, moderne Bahnsteighöhe und/oder
stufenfreien Zugang zum Bahnsteig. Im Zusammenhang mit diesen wesentlichen
Baumaßnahmen hat die DB AG in 98 Stationen Handlaufschilder nachgerüstet,
die blinden und sehschwachen Menschen bessere Orientierung an Treppen und
Rampen ermöglichen.
Eine Zuordnung der einzelnen Stationen nach strukturschwachen und nicht
strukturschwachen Kreisen ist nicht möglich.
17. In welchen strukturschwachen und besonders strukturschwachen Kreisen
sind seit dem 1. Januar 2019 die Taktungen des ÖPNV mit Hilfe von
Bundesmitteln erhöht worden?
18. In welchen anderen Kreisen sind seit dem 1. Januar 2019 die Taktungen
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Hilfe von
Bundesmitteln erhöht worden?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die
Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr und dessen Finanzierung
liegt bei den Ländern bzw. den Kommunen. Der Bund unterstützt die Länder
mit jährlichen Zahlungen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Die Länder
haben die zweckentsprechende Verwendung der erhaltenen Mittel regelmäßig
nachzuweisen. Angaben zur verkehrlichen Wirkung sind in den
Verwendungsnachweisen nicht vorgesehen.
19. Wie viele Projekte der Städtebauförderung wurden in strukturschwachen
und besonders strukturschwachen Kreisen seit dem 1. Januar 2019
fertiggestellt, und auf welche Summe belaufen sich die dafür verwendeten
finanziellen Mittel?
Seit dem 1. Januar 2019 wurden in strukturschwachen und besonders
strukturschwachen Kreisen 1 307 Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung mit
430 625 000 Euro Bundesfinanzhilfen gefördert.
20. Wie viele Projekte der Städtebauförderung wurden in allen anderen
Kreisen seit dem 1. Januar 2019 fertiggestellt, und auf welche Summe
belaufen sich die dafür verwendeten finanziellen Mittel?
Seit dem 1. Januar 2019 wurden in allen anderen Kreisen 3 717
Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung mit 1 141 342 000 Euro Bundesfinanzhilfen
gefördert.
21. Wie hoch waren die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau
des Bundes an die Länder für die Schaffung bzw. den Erhalt von wie
vielen Sozialwohnungen in strukturschwachen und besonders
strukturschwachen Kreisen seit dem 1. Januar 2019?
22. Wie hoch waren die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau
des Bundes an die Länder für die Schaffung bzw. den Erhalt von wie
vielen Sozialwohnungen in allen anderen Kreisen seit dem 1. Januar 2019?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Verwendung der
Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung und die
Anzahl der damit geförderten Sozialwohnungen auf Kreisebene vor. Für
Informationen auf Länderebene wird auf den „Bericht der Bundesregierung über die
Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen
Wohnraumförderung 2019“ auf Bundestagsdrucksache 19/19960 verwiesen.
23. In welchen strukturschwachen und besonders strukturschwachen Kreisen
ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand an Kassenkrediten
der Kommunen seit dem 1. Januar 2019 gesunken, in welchen ist er
gestiegen?
Aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für ihre
Kommunen liegen auf Bundesebene in der Regel keine einzelgemeindlichen
finanzstatistischen Daten vor.
Deutschlandweit ist der Kassenkreditbestand der kommunalen Kernhaushalte
beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich seit Ende 2018 bis Ende 2020
um gut 5,8 Mrd. Euro zurückgegangen. Auf Länderebene aggregiert, stellt sich
die Entwicklung wie folgt dar:
2018 2019 2020
Deutschland 39.515 35.410 33.667
Nordrhein-Westfalen 23.063 21.756 20.839
Rheinland-Pfalz 7.301 6.460 6.312
Saarland 1.941 1.920 1.379
Niedersachsen 1.916 1.480 1.498
Sachsen-Anhalt 1.379 1.321 1.322
Schleswig-Holstein 1.121 372 342
Mecklenburg-Vorpommern 904 503 405
Brandenburg 724 511 389
Hessen 544 365 517
Baden-Württemberg 259 265 376
Bayern 182 293 168
Sachsen 93 76 80
Thüringen 89 89 37
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Kommunen in Haushaltssicherungsprogrammen in strukturschwachen und
besonders strukturschwachen Kreisen seit dem 1. Januar 2019 entwickelt?
25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Kommunen in Haushaltssicherungsprogrammen in allen anderen Kreisen seit
dem 1. Januar 2019 entwickelt?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
26. In welchen Bundesprogrammen zur Förderung gleichwertiger
Lebensverhältnisse wird Haushaltsnotkommunen, in Abweichung von der sonst
üblichen Drittelfinanzierung, die Reduzierung des Eigenanteils auf
10 Prozent ermöglicht?
Bei welchen Bundesprogrammen zur Förderung gleichwertiger
Lebensverhältnisse ist dies nicht möglich, bzw. wie hoch ist dort jeweils der
geforderte kommunale Eigenanteil mindestens?
Auf die Anlage 3* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32239 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/32239 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32239 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]