Europäisches Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat mehrere Gesetzgebungsvorschläge hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Unter anderem soll eine neue EU-Behörde für die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche geschaffen werden, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen (FIU) zu verbessern. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10 000 Euro vorgeschlagen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_3690).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Europäische Kommission das Legislativpaket zur Geldwäschebekämpfung bereits mit der Bundesregierung erörtert?
Wenn ja, wann, und in welchem Format?
Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung zu den vier Gesetzgebungsvorschlägen positioniert?
Hat die Bundesregierung bereits Änderungsvorschläge zu den vier Gesetzgebungsvorschlägen eingebracht, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten und Mitarbeiterstruktur der neuen Behörde?
In welcher Stadt soll die neue Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Hauptsitz haben?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Arbeitsbeginn der neuen EU-Behörde?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit zwischen den nationalen FIUs?
Welche Kompetenzänderungen ergeben sich für die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Zuge der neuen EU-Behörde?
Plant die Bundesregierung Anpassungen an den Ausgaben bzw. der Personalstruktur der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Zuge der neuen EU-Behörde?
Hat die Bundesregierung bzw. die Europäische Kommission Schätzungen angestellt, wie viele Bargeldzahlungen in Deutschland bzw. der Europäischen Union jährlich 10 000 Euro übersteigen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, wie haben sich die Bargeldzahlungen über 10 000 Euro in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission hinsichtlich Bargeldobergrenzen?
Hat die Bundesregierung bereits den zu erwartenden Aufwand für Verwaltung und Wirtschaft durch die Maßnahme geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
An welche Stellen müssten in Deutschland Bargeldzahlungen künftig gemeldet werden?
Wie viele EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Bargeldobergrenzen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Positionen der entsprechenden Staaten hinsichtlich der geplanten EU-weiten Bargeldobergrenze?