Gestaltung einer sozial und ökologisch nachhaltigen Vergabepolitik
der Abgeordneten Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Karin Roth (Esslingen), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Daher wurden hierfür Regelungen aufgestellt mit dem Ziel, möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen und interessierten Unternehmen einen fairen und marktgerechten Wettbewerb zu ermöglichen. Der Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten stellt den sparsamen Umgang mit Steuergeldern sicher. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen ebenso soziale Standards eingefordert werden, denn eine verantwortungsvolle Auftragsvergabe durch Bund, Länder und Kommunen ist ein unverzichtbarer Baustein für ein sozial und ökologisch zukunftsfähiges Produktions- und Konsumverhalten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im April 2009 wurden die entsprechenden EU-Richtlinien umgesetzt.
Leider werden in der Praxis soziale und ökologische Bewertungskriterien bei immer knapper werdenden öffentlichen Finanzmitteln zunehmend nicht nur nachrangig behandelt, sondern zum Teil gar nicht geltend gemacht. Gerade im Verkehrsbereich, der dem öffentlichen Vergabewesen unterliegt, sind im Stadium der Auftragserfüllung bedenkliche Entwicklungen zu verzeichnen. Doppelschichten, keine Zahlung von Zulagen oder gar Tariflöhnen sind die Folge einer rein preisbestimmten Vergabepraxis.
Diese Entwicklung steht nicht im Sinne einer nachhaltigen und sozialen Politik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Anteil öffentlicher Aufträge an der Binnennachfrage?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Anteil der Ausschreibungen, bei denen soziale Aspekte entsprechend der elementaren sozialen Mindeststandards (IAO-Kernarbeitsnormen) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Berücksichtigung finden?
Wie viele Ausschreibungen haben die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden seit Mai 2009 durchgeführt und lässt sich nachweisen, dass etwa bei der Beschaffung von Natursteinen, Textilien, Spielwaren sowie Produkten und Fertigteilen der Informationstechnologie die sozialen Vergabekriterien berücksichtigt wurden?
In wie vielen Fällen (Zahl der Ausschreibungen) haben Bundesministerien und nachgeordnete Behörden des Bundes von den im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ab 2009 neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte bei Vergaben zu berücksichtigen?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung von Auftragsvergaben abgesehen, da die sozialen und ökologischen Kriterien entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) nicht gewährleistet waren?
In wie vielen Fällen wurde bei den Vergaben durch die Vorgabe der nachstehenden zusätzlichen Kriterien Einfluss genommen und diese zur Entscheidungsgrundlage gemacht:
a) eine angemessene Bezahlung von Personal,
b) qualifiziertes Personal,
c) einen Anteil an Auszubildenden im Unternehmen,
d) einen Anteil älterer Beschäftigter im Unternehmen,
e) die Einstellung von Langzeitarbeitslosen im Unternehmen,
f) einen Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderungen im Unternehmen,
g) einen Anteil beschäftigter Menschen mit Migrationshintergrund,
h) fast ausschließlich festangestellte Beschäftigte im Unternehmen,
i) die Existenz einer Beschäftigtenvertretung im Unternehmen,
j) die Gleichheit des Entgelts für Frauen und Männer,
k) die Einhaltung des Equal Pay zwischen Stammarbeitnehmern und Leiharbeitskräften,
l) Anteil weiblicher Beschäftigter?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass öffentliche Auftraggeber im Bereich des Bundes als zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages Beschäftigungsorientierte Bedingungen verlangen, z. B. anteilige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen oder älterer Arbeitnehmer?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung sozialer Aspekte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen?
In wie vielen Fällen wurden bei Vergaben von Aufträgen durch Bundesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen ökologische Kriterien berücksichtigt?
Welche Erfahrungen haben die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bei der Vergabe durch Einbeziehung der neuen Vergabekriterien gemacht, insbesondere was die Zahl der Bewerbungen für diese Vergaben betrifft?
Welche Erfahrungen haben die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bei der Kontrolle der Einhaltung der neuen Vergabekriterien bei den Auftragnehmern gemacht, und welche Sanktionen wurden bei der Verletzung von Vergaberegelungen eingeleitet?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Faktor Qualität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unterhalb der Schwellenwerte von 193 000 Euro auf die Berücksichtigung sozialer Aspekte, insbesondere zur Vermeidung von Leiharbeit, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinzuwirken?
Plant die Bundesregierung, bei nationalen Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Berücksichtigung sozialer, ökologischer und innovativer Aspekte gewährleistet?
Sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Ministerien und Institutionen des Bundes, einschließlich des Deutschen Bundestages, auf Tariftreue, angemessene Bezahlung, die ausreichende Beschäftigung von Behinderten sowie Langzeitarbeitslosen hinzuwirken und zur Vorbildwirkung den sozialen Aspekten der Vergabe nachweisliche Beachtung zu geben?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass nach den Erfahrungen verschiedener Unternehmen immer noch vorrangig nach dem niedrigsten Preisangebot, ohne Berücksichtigung sozialer Aspekte nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entschieden wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Aspekt von sozialen Belangen der Arbeitnehmer, der Nachhaltigkeit und der durchgehenden Qualitätsgewährleistung den Sachverhalt, dass durch die Vergabe öffentlicher Aufträge an neue Bieter oft eingearbeitete und gut geschulte Mitarbeiter entlassen und durch unerfahrene neue Arbeitskräfte ersetzt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Beachtung von Tariftreue und angemessener Bezahlung bei Auftragnehmern von öffentlichen Aufträgen die Binnennachfrage und die sozialen Sicherungssysteme gestärkt werden?
Wie hoch sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die nicht abgeführt werden, weil z. B. Tariftreue und angemessene Bezahlung bei der Entscheidung für den Zuschlag unberücksichtigt bleiben?
Inwieweit würde die Bundesregierung eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Falle eines Abschlusses eines Branchentarifvertrages unterstützen?
Welche Erfahrungen sind der Bundesregierung aus interkommunalen Einkaufskooperationen hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Einbeziehung sozialer und ökologischer Aspekte bekannt?
Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dazu vor, in welcher Weise bei dem mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit dem Preis „Innovation schafft Vorsprung“ ausgezeichneten Projekt der E-Vergabe-Plattform soziale und ökologische Kriterien besondere Berücksichtigung fanden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch bei Einschaltung von Subunternehmern soziale und ökologische Standards nachprüfbar gewährleistet bleiben?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass auch Bundesbehörden, Länder und Gemeinden bei der Auftragsvergabe soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen?
Welche Auswirkungen auf die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung die vereinfachte Vergabe im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets II?
Was tut die Bundesregierung aktuell, um die Entsenderichtlinie so zu überarbeiten, dass Tariftreueklauseln auch künftig möglich sind?
Was tut die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Fall Rüffert zeigte, dass nach gegenwärtiger Lage Tariftreueklauseln nur mit gesetzlichem Mindestlohn möglich sind, um flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland einzuführen?