[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Hagen Reinhold, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31949 –
Rücklaufquoten kommunaler Antragstellungen zu Förderprogrammen des
Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kommunen sind der Mittelpunkt gesellschaftlichen Lebens in Deutschland,
das Rückgrat unserer Demokratie. Es braucht nach Ansicht der Fragesteller
deshalb starke, selbstbewusste Städte und Gemeinden, die nicht nur Dienst
nach Vorschrift machen, sondern innovativ arbeiten und eigenverantwortlich
ihre Kommune entwickeln. Unterstützt werden sie durch einen stetig
wachsenden Dschungel an Förderprogrammen, Fördermitteln und Förderprojekten,
die von Bund, Ländern und Europäischer Union bereitgestellt werden. Eine
Übersicht über die direkten und indirekten Förderungen der Kommunen durch
den Bund gibt die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/25989.
Allein das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benennt über 900
Förderprogramme für Kommunen (vgl.
www.foerderdatenbank.de). Immer
kleinteiligere und differenziertere Programme erhöhen dabei den
Bearbeitungsaufwand erheblich und führen dazu, dass Fördermittel schlecht
abgerufen werden (Wer viel hat, dem wird noch mehr gegeben, Studie des Berlin-
Instituts und der Wüstenrotstiftung, S. 14). Die Förderrichtlinien fordern
regelmäßig eine Vielzahl an Gutachten, Angeboten, Projektplänen oder
Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit (ebd., S. 12). Laut Kommunalvertretern stehe
der Antragsaufwand mitunter in keinem Verhältnis zum Nutzen einer
Förderung (ebd.).
Doch auch wenn sich eine Kommune dazu entschieden hat, einen
Förderantrag zu stellen, führt dies nicht immer zur Auszahlung von Fördergeldern. Die
Antworten auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (An Hamburg
gezahlte Fördermittel des Bundes, Bundestagsdrucksache 19/21944) zeigen für das
Land Hamburg auf, dass einige Förderanträge – beispielsweise aufgrund
mangelnder Passfähigkeit, falscher Berechnungen oder fehlender Unterlagen –
abgelehnt werden. Und auch bei positiv beschiedenen Anträgen kommt es vor,
dass Gelder schlussendlich nicht abgerufen wurden. Einen knappen Überblick
zum Mittelabruf ausgewählter Förderprogramme gibt auch die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29253, Anlage 1.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32476
19. Wahlperiode 15.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September
2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Grundsätzlich bedarf es nach Ansicht der Fragesteller daher einer
umfassenden Evaluierung bestehender Förderprogramme auf Bundesebene. Hierfür ist
aus Sicht der Fragesteller als ein Teilstück eine nähere Betrachtung der
Gründe für einen ablehnenden Förderbescheid sowie für die teilweise mangelnde
Abrufung von genehmigten Bundes-Fördergeldern für die Kommunen
notwendig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP „Direkte und indirekte Förderung und Entlastung der Kommunen durch
den Bund“, Bundestagsdrucksache 19/25989, hat die Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 4 erläutert, dass die Unterscheidung zwischen direkter und
indirekter Unterstützung der Kommunen dahingehend interpretiert wird, dass mit
direkter Unterstützung Zuwendungen des Bundes gemeint sind, da diese direkt
an die Kommunen ausgereicht werden, während mit indirekter Unterstützung
Bundesfinanzhilfen und Gemeinschaftsaufgaben gemeint sind, da diese Mittel
an die Länder zur Unterstützung ihrer Programme für die Kommunen
ausgereicht werden.
Bei Bundesfinanzhilfen sind die Länder für die Durchführung der Programme
zuständig, denn es handelt sich dabei im Grunde um Förderprogramme der
Länder, die durch den Bund finanziell unterstützt werden. Die Zuständigkeit
der Länder umfasst mithin insbesondere die Bewilligung der Maßnahmen.
Entsprechend liegen dem Bund keine Informationen bei Bundesfinanzhilfen
darüber vor, wie viele Förderanträge abgelehnt wurden und aus welchen Gründen
dies geschah. Es bestehen keine Auskunftspflichten der Länder, dem Bund
mitzuteilen, für welche zunächst bewilligten Maßnahmen Fördermittel nicht
abgerufen wurden, da dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde,
dem kein erkennbares Bundesinteresse gegenübersteht.
Auch bei der Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) besteht aus den
oben genannten Gründen keine Auskunftspflicht der Länder gegenüber dem
Bund zu den einzelnen Maßnahmen bzw. zu den Gründen für den Nichtabruf
von Fördermitteln. Die Länder entscheiden selbständig über die Anwendung
und die Art und Weise der Durchführung der einzelnen Förderungsgrundsätze.
Sie wählen die förderwürdigen Vorhaben aus und erteilen in eigener
Zuständigkeit die Bewilligungsbescheide.
Vor diesem Hintergrund wird in Bezug auf die Fragen 1 bis 8 lediglich auf
Bundesförderprogramme im eigentlichen Sinne eingegangen, bei denen der
Bund die Mittel bewilligt oder an der Bewilligung der Fördermittel beteiligt ist.
1. Wie viele Förderanträge aus den Kommunen für kommunale
Förderprogramme des Bundes (eine Übersicht der Programme gibt die Antwort zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25989)
wurden seit 2018 abgelehnt (nach Jahren aufschlüsseln, bitte absolut und
prozentual zur Gesamtanzahl eingereichter Förderanträge angeben)?
a) In welchen zehn Programmen wurden die meisten Förderanträge
abgelehnt?
b) In welchen zehn Programmen wurden am wenigsten Förderanträge
abgelehnt?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Im Folgenden sind alle Programme aufgeführt, bei denen Förderanträge
abgelehnt wurden.
Programm Jahr Abgelehnt
in Zahlen
Abgelehnt
in Prozent
Kommunalrichtlinie BMU 2020 26 1,0
2019 53 2,1
2018 39 1,3
Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
(Marktanreizprogramm zur
Förderung von Wärme aus erneuerbaren
Energien – MAP, hier BAFA-Teil)
BMWi 2020 5 0,8
2019 30 6,5
2018 15 3,4
CO2-
Gebäudesanierungsprogramm, hier KfW Programme
Energieeffizient Bauen und
Sanieren, Teilprogramm IKK
(Merkblattnr. 217, 218).
BMWi 2020 6 2,96
2019 6 4,08
2018 6 2,51
Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
(Marktanreizprogramm zur
Förderung von Wärme aus erneuerbaren
Energien – MAP, hier KfW
Programm EE Premium)*
BMWi 2020 1 0,22
2019 4 1,17
2018 9 2,45
Förderprogramm Energetische
Stadtsanierung
(KfW 432/201/202)
BMI 2020 1 0,62
2019 4 1,75
2018 1 0,43
Förderprogramm Digitalisierung
kommunaler Verkehrssysteme
BMVI 2020 9 5
2019 43 18
2018 62 14
Förderung zur Unterstützung des
flächendeckenden
Breitbandausbaus
BMVI 2020 4 0,14
2019 29 1,04
2018 1 0,04
Förderrichtlinie Elektromobilität BMVI 2020 0 0
2019 4 2
2018 14 3
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge
BMVI 2020 53 2,83
2019 56 2,54
2018 1 3,03
Nachrüstung von mit
Selbstzündungsmotor angetriebenen
Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als
3,5 Tonnen (schwere
Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen
Euro I, II, III, IV, V und EEV oder
Euro 3, 4 und 5
BMVI 2020 0 0
2019 2 40
2018 0 0
* Eine Unterscheidung der Ablehnungen an Kommunen und weitere Antragsteller ist in diesem
Programm systembedingt nicht möglich. Die Ablehnungen entfallen daher möglicherweise auf
andere Antragsteller und nicht Kommunen. Herangezogen wurden die Programme 271/272, in denen
eine Antragstellung durch Kommunen möglich ist.
Zum Förderprogramm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der
ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ („KoMoNa“)
können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da die Antragsstellungsphase
noch nicht abgeschlossen ist.
In den weiteren Förderprogrammen aus der Übersicht der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Direkte und
indirekte Förderung und Entlastung der Kommunen durch den Bund“ auf
Bundestagsdrucksache 19/25989, wurden keine Anträge von kommunalen
Antragstellern abgelehnt. Ursächlich hierfür ist in einigen dieser Förderprogramme ein
zweistufiges Antragsverfahren, welches aus Projektskizze und anschließendem
Förderantrag besteht. Hier erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines
Förderantrages nur nach einer positiven Skizzenbewertung. Somit kann die direkte
Ablehnung von Förderanträgen vermieden werden.
2. Was sind die fünf Hauptgründe für die Ablehnung der Förderanträge
gemäß Frage 1 seit 2018?
Was sind seit 2018 die fünf Hauptgründe für eine Ablehnung einer
Förderung bezüglich der Programme gemäß Frage 1a?
Kommunalrichtlinie
– Die Förderkriterien werden nicht erfüllt (48 Prozent).
– Der Antragstellende hat unvollständige Antragsunterlagen eingereicht und
diese auch nicht in einer angemessenen Frist nachreichen können (25
Prozent).
– Die Mindestzuwendungssumme wird nicht erreicht (13 Prozent).
– Es liegt keine Antragsberechtigung vor (4 Prozent).
– Mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme wurde bereits begonnen
(vorzeitiger Maßnahmenbeginn; 3 Prozent).
KfW-Programme
– Nichterfüllung der technischen Anforderungen,
– Nichterfüllung inhaltlicher programmspezifischer Anforderungen,
– Überschreiten von Förderhöchstgrenzen,
– Nichteinhaltung formaler Anforderungen.
Marktanreizprogramm zur Förderung von Wärme aus erneuerbaren Energien –
MAP (hier: BAFA-Teil)
– vorzeitiger Maßnahmenbeginn,
– Antragstellung für eine nicht förderfähige Anlage.
Förderung Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
– Nichterfüllung inhaltlicher Anforderungen,
– mangelnde Antragsberechtigung gemäß Förderrichtlinie.
Förderung zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus
Konkrete Gründe für die Ablehnung der Förderanträge werden statistisch
nicht erfasst.
Förderrichtlinie Elektromobilität
fehlende Antragsberechtigung.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
– ausgeschöpftes Kontingent,
– nicht fristgerecht vollständig eingereichte Anträge,
– vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Förderrichtlinie Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen
Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
(schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und
EEV oder Euro 3, 4 und 5.
Fehlende Antragsberechtigung.
3. Stuft die Bundesregierung die Häufigkeit der Ablehnung von
Förderanträgen als problematisch ein (bitte begründen)?
Bewilligungsverfahren reduzieren grundsätzlich das Risiko zweckwidriger
Mittelverwendungen, da damit eine Vorabprüfung der Maßnahmen einhergeht.
Die Gründe für Ablehnungen sind vielfältig und vor dem Hintergrund des
spezifischen Programms zu bewerten.
Es ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich, dass nicht sämtliche eingereichten
Anträge förderfähig sind. Dies gilt umso mehr bei Förderanträgen, die die
Umsetzung komplexer Vorhaben zum Inhalt haben, wie es im Rahmen der
„Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV) oftmals der Fall ist. Eine
gewisse Quote von Ablehnungen wird daher insbesondere in den
Förderprogrammen, die eine hohe Wirksamkeit erreichen und allgemein gut angenommen
werden, stets vorzufinden sein. Im Rahmen der Förderrichtlinie
Elektromobilität waren die Ablehnungsgründe größtenteils formell.
Die in den meisten Programmen sehr geringen Ablehnungsquoten deuten nicht
auf ein grundlegendes Problem hin. Vor allem im Verhältnis zu den insgesamt
bewilligten Vorhaben ist der Anteil der Ablehnungen als sehr gering anzusehen.
4. Wurden bzw. werden Maßnahmen in Zukunft zur Verringerung der zu
Frage 1 genannten Ablehnungen von Förderanträgen ergriffen, und wenn ja,
welche?
Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig und vor dem Hintergrund des
spezifischen Programms zu bewerten.
Kommunalrichtlinie
Es besteht derzeit keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die
Antragstellung kommunaler Akteure wird bereits durch ein breites Portfolio an
Beratungsmöglichkeiten unterstützt. Im Vorfeld des Antragsprozesses steht
dem potentiellen Antragsteller das Service- und Kompetenzzentrum
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zur Verfügung für eine Orientierungs- und
Detailberatung. Im Antragsprozess kann der Antragsteller auf die „Klima-Infoline“,
die Online-Sprechstunde und die für Erstantragstellende neu geschaffene
Antragspatenschaft zurückgreifen. Bei letzterer wird der Antragsteller durch einen
Mitarbeiter des Projektträgers bei jedem Schritt der Antragstellung fachkundig
begleitet.
Förderprogramm Energetische Stadtsanierung (KfW 432/201/202)
Es besteht derzeit keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Es
erfolgt eine umfangreiche und direkte Information sowie Beratung der
kommunalen Antragsteller, zum Beispiel durch die Kommunalhotline, im
Direktvertrieb, über die Website sowie durch Newsletter und Rundschreiben.
Energetische Gebäudeförderprogramme des Bundes (Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie – BMWi)
Im Bereich der energetischen Gebäudeförderprogramme des Bundes wurde mit
Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die
Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert;
beispielsweise reicht für Kommunen nunmehr ein einziger Antrag, um sämtliche
Förderangebote in diesem Bereich nutzen zu können.
Förderung Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in
den Jahren 2019 und 2020 umfangreiche Informationsveranstaltungen für die
Antragstellenden Kommunen/kommunalen Unternehmen durchgeführt. Das
Beratungsangebot wurde erweitert. Die Rückmeldungen der Antragstellenden
hat das BMVI analysiert und die Förderbedingungen entsprechend angepasst.
Die Antragsberechtigung wurde erweitert und Verbundprojekte wurden
ermöglicht. Auch hat das BMVI den zulässigen Projektumsetzungszeitraum
verlängert und den Fördersatz für finanz-/wirtschaftsschwache Kommunen erhöht.
Förderung zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland
Die Projektträger begleiten die Antragsteller durch Workshops und
Aufklärungsgespräche. Das BMVI hat mit der Novellierung der Förderung im Jahr
2018 sowie der neuen grauen Flecken-Richtlinie bürokratische Hürden
abgebaut. Zur Qualitätssicherung der geförderten Infrastrukturprojekte werden
notwendige Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung externer
Beratungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung, Durchführung und der
Realisierung eines Bewilligungsverfahrens dienen können.
Förderrichtlinie Elektromobilität
In den Jahren 2018 und 2019 waren keine gesonderten Maßnahmen notwendig.
Ab dem Jahr 2021 wurden Haushaltsmittel speziell für Kommunen reserviert,
um Benachteiligungen in der Priorisierung zu vermeiden.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Es wurden mehr Hinweise durch Eigenerklärungspunkte im Antragsportal
platziert. Dies soll den Antragsteller sensibilisieren und aufklären. Weiterhin
werden ab dem dritten Förderaufruf keine Kostenvoranschläge für die Bewilligung
geprüft, dafür erhält der Antragsteller eine Liste mit zuwendungsfähigen und
nicht zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere
Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4
und 5.
Es waren keine gesonderten Maßnahmen notwendig.
5. Bei wie vielen genehmigten Förderanträgen aus den Kommunen für
kommunale Förderprogramme des Bundes (eine Übersicht der Programme gibt
die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/25989) wurden die genehmigten Gelder seit 2018 nicht abgerufen
(nach Jahren aufschlüsseln, bitte absolut und prozentual zur Gesamtanzahl
genehmigter Förderanträge angeben)?
a) In welchen zehn Programmen wurden die meisten genehmigten
Fördergelder nicht abgerufen?
b) In welchen zehn Programmen wurden am wenigsten genehmigte
Fördergelder nicht abgerufen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Im Folgenden sind die Programme mit der Anzahl der Projekte aufgeführt, bei
denen trotz genehmigter Förderanträge gar keine Fördergelder abgerufen
wurden.
Programm Ressort Jahr Absolut In Prozent*
Kommunalrichtlinie** BMU 2020 56 2,4
2019 215 10,5
2018 238 9,9
Förderaufruf Klimaschutz
durch Radverkehr
BMU 2020 0 0
2019 0 0
2018 1 1,8***
Bundesprogramm Biologische
Vielfalt
BMU 2020 1 3
2019 6 22
2018 3 13
Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des
Städtebaus****
BMI 2020 21 28,00
2019 8 15,09
2018 10 15,38
Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“****
BMI 2020 170 59,9
2019 108 54,8
2018 27 26,7
Förderprogramm
Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme
BMVI 2020 91 16
2019 60 11
2018 15 3
Kommunale Modellvorhaben
2018–2020 im Öffentlichen
Personennahverkehr ergänzend
zum Sofortprogramm Saubere
Luft
BMVI 2020 1 6,25
2019 0 0
2018 12 75
Förderrichtlinie für innovative
Projekte zur Verbesserung des
Radverkehrs in Deutschland
BMVI 2020 1 16,7
2019 0 0
2018 0 0
Förderrichtlinie für die
Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenten
BMVI 2020 35 10,1
2019 1 2,3
2018 noch nicht in Kraft
Förderrichtlinie
Elektromobilität
BMVI 2020 97 17
2019 131 22
2018 78 22
Förderrichtlinie „Öffentlich
zugängliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in
Deutschland“
BMVI 2020 152 11,09
2019 56 11,67
2018 10 1,64
Programm Ressort Jahr Absolut In Prozent*
Nachrüstung von mit
Selbstzündungsmotor angetriebenen
Nutzfahrzeugen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 3,5 Tonnen (schwere
Kommunalfahrzeuge) der
Schadstoffklassen Euro I, II,
III, IV, V und EEV oder Euro 3,
4 und 5
BMVI 2020 18 90
2019 3 100
2018 0 0
Nachrüstung von mit
Selbstzündungsmotor angetriebenen,
im gewerblichen oder
kommunalen Einsatz befindlichen
leichten Handwerker- und
Lieferfahrzeugen der Klassen M1,
M2, N1 und N2 mit einer
zulässigen Gesamtmasse von
2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
der Schadstoffklassen Euro 3, 4
und 5 oder Euro I, II, III, IV, V
und EEV mit
Stickoxidminderungssystemen
BMVI 2020 10 100
2019 1 100
2018 0 0
* Verhältnis von Projekten, in denen keine Mittel abgerufen wurden, zu Projekten, in denen im
jeweiligen Haushaltsjahr Bundesmittel zur Verfügung standen.
** Die Anzahl der Vorhaben aus dem Antragsjahr 2020, in welchem die Fördermittel nicht in
Anspruch genommen wurden, wird sich wahrscheinlich noch erhöhen.
*** Es handelt sich bei dieser Angabe um einen einzelnen Widerruf als Teil eines
Verbundvorhabens aus 14 Partnern. In diesem Verbundvorhaben waren insgesamt 15 Radabstellanlagen
eingeplant, es werden immer noch 13 Anlagen errichtet. Der freiwillige Rückzug einer Gemeinde
gefährdet nicht das generelle Projektziel des Verbundvorhabens.
**** Die Fördermittel werden bei diesem Programm nicht nach Genehmigung bzw.
Zuwendungsbescheid ausgezahlt, sondern nach Projekt- bzw. Baufortschritt. Daher ist eine Betrachtung der
Auszahlungsquote im jeweiligen Jahr der Zusage nicht und in den Folgejahren nur begrenzt
aussagekräftig (siehe auch Programme zur energetischen Gebäude- sowie Stadtsanierung).
In den in der folgenden Tabelle dargestellten Programmen zur energetischen
Gebäude- ebenso wie Stadtsanierung erfolgt die Auszahlung der zugesagten
Mittel nicht unmittelbar nach Zusage, sondern in der Regel deutlich zeitversetzt
nach Umsetzung der geförderten Maßnahme. Daher ist eine Betrachtung der
Auszahlungsquote im jeweiligen Jahr der Zusage nicht aussagekräftig. Dies
bedeutet, dass die bis jetzt noch nicht abgerufenen/ausgezahlten Fördermittel der
vergangenen Zusagejahre in den kommenden Jahren (nahezu) vollständig
kassenwirksam werden.
Innerhalb des möglichen Abrufzeitraums werden die genehmigten Mittel fast
vollständig abgerufen.
Programm Zusage-jahr
noch nicht abgerufene/
ausgezahlte Fördermittel
aus dem jeweiligen
Zusagejahr zum
Auswertungszeitpunkt
31.07.2021**
Absolut in Prozent
Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt
(Marktanreizprogramm zur Förderung
von Wärme aus erneuerbaren
Energien – MAP, hier KfW Programm, EE
Premium)
→ Abruffrist: 12 Monate nach Zusage
2020 4* 16,00*
2019 1* 3,85*
2018 0* 0,00*
CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
hier KfW Programme
Energieeffizient Bauen und Sanieren,
Teilprogramm IKK
(Merkblattnr. 217, 218)
→ Abruffrist: 12 Monate nach
Zusage. Verlängerung um max. 24 Monate
für noch nicht ausgezahlte Beträge
möglich
2020 50 29,24
2019 11 8,53
2018 4 1,88
Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt
(Marktanreizprogramm zur Förderung
von Wärme aus erneuerbaren
Energien – MAP, hier BAFA-Teil)
2020 noch keine abgelaufenen
Bescheide vorhanden
2019 13 3,5
2018 2 0,6
Förderprogramm Energetische
Stadtsanierung
(KfW 432/201/202)
→ Abruffrist bei KfW 201/202
(Kredit): 12 Monate nach Zusage.
Verlängerung im Einzelfall auf 36 Monate
möglich
→ Abruffrist bei KfW 432
(Zuschuss): Je nach Komponente erfolgt
die Auszahlung des Zuschusses in der
Regel nach 18–24 Monaten bzw.
ratierlich über einen Zeitraum von 3 bis
max. 5 Jahren
07/2021 169 97,13
2020 159 75,71
2019 76 36,54
2018 55 23,21
* Eine Doppelzählung von Zusagen aufgrund der APEE-Komponente (separate Zusage) ist
möglich.
** Die noch nicht abgerufenen/ausgezahlten Fördermittel aus dem jeweiligem Zusagejahr werden
voraussichtlich künftig (nahezu) vollständig kassenwirksam.
In den übrigen Förderprogrammen aus der Übersicht der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Direkte und
indirekte Förderung und Entlastung der Kommunen durch den Bund“ auf
Bundestagsdrucksache 19/25989, haben die Kommunen ihre Mittel abgerufen.
Teilweise wurden jedoch die Mittel nicht in voller Höhe abgerufen, daher wurde
der ursprünglich vorgesehene Mittelbedarf auf die folgenden Haushaltsjahre
verschoben, um die Maßnahmenumsetzung nicht zu gefährden.
6. Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Fördergelder genehmigt, aber nicht abgerufen (bitte die fünf Hauptgründe
nennen)?
Was sind die fünf Hauptgründe bezüglich der zehn Programme gemäß
Frage 5a?
Kommunalrichtlinie
– Vorhaben wird nicht umgesetzt – ohne Angabe von Gründen.
– Aufgrund von erheblichen Verzögerungen in der Maßnahmenumsetzung
kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Teilweise ist eine spätere
Neubeantragung vorgesehen.
– Aufgrund von inhaltlichen Änderungen im Vorhaben wird die Maßnahme
nicht mehr oder nicht mehr in der beantragten Form umgesetzt.
– Das Vorhaben kann nicht umgesetzt werden, da die Eigenmittel des
Zuwendungsempfängers nicht mehr zur Verfügung stehen.
– Das Vorhaben kann aufgrund von Kostensteigerungen nicht mehr umgesetzt
werden.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
– Einsparungen im Projektverlauf durch z. B. günstigere Materialien oder
Aufträge an Dritte.
– Verspätete Besetzung von Personalstellen.
– Während des Projektverlaufs gestiegene, aber zuvor nicht absehbare,
Anforderungen an Planungs- und/ oder Genehmigungsverfahren, die zu
Verschiebungen der Arbeiten auf Folgejahre führen.
Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhaltung
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Förderung der Maßnahmen in
den Modellstädten wurden erst im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt
2018 geschaffen. Aufgrund der dadurch erst kurz vor Ende des Jahres 2018
möglichen Bewilligung der BMU-Projekte im Gesamtumfang von rund
5,5 Mio. Euro konnten die Modellstädte erst mit Beginn des Jahres 2019 die für
die Umsetzung der Maßnahmen notwendige Vorarbeiten auf den Weg bringen.
Dazu zählte insbesondere das Herbeiführen der für die Umsetzung der
Maßnahmen notwendigen Beschlüsse in den zu beteiligenden Gremien. Durch lange
Verwaltungsprozesse und nicht vorhersehbare Schwierigkeiten, wie z. B.
fehlende Genehmigungen, Beteiligungserfordernisse oder ungenügende
Ausschreibungsergebnisse, kam es in fast allen Projekten zu Verzögerungen in der
Umsetzung der Maßnahmen. Aus den zuvor dargestellten Gründen blieb der
Mittelabfluss in allen Projekten im Jahr 2019 unter Plan. Darüber hinaus
konnten nicht alle Projekte wie geplant umgesetzt werden. Schließlich gab es
unvorhergesehene Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie, weshalb das
ursprüngliche Laufzeitende der Modellprojekte um ein halbes Jahr bis zum
30. Juni 2021 verlängert wurde. Daher verschob sich auch der ursprünglich für
2020 vorgesehene Mittelbedarf in erheblichem Umfang in das Jahr 2021.
Ungeachtet des für die einzelnen Haushaltsjahre verschobenen Mittelabflusses
konnten die insgesamt eingeplanten Mittel für den vorgesehenen
Verwendungszweck verwendet werden.
Nationale Projekte des Städtebaus
Gründe für nicht abgerufene Fördermittel waren u. a. coronabedingte
Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und in den Zuwendungsverfahren,
Kostensteigerungen und zunehmende Ressourcen- und Materialknappheit auf
dem Baumarkt sowie oftmals unzureichende Personalkapazität für die Planung
und Umsetzung bei den kommunalen Verwaltungen. Die Minderausgaben
lassen nicht auf einen fehlenden Bedarf an Programmmitteln schließen.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“
Grund für den verzögerten Mittelabruf sind u. a. coronabedingte
Verzögerungen bei den Zuwendungsverfahren. Zudem kommt es zu Verzögerungen bei
Planungen, Ausschreibungen, Vergaben und baulicher Umsetzung durch die
weiterhin hohe Auslastung der Baubranche. Die Minderausgaben lassen nicht
auf einen fehlenden Bedarf an Programmmitteln schließen.
Förderprogramm Energetische Stadtsanierung (KfW 432/201/202)
Hauptgründe für den Nichtabruf von Mitteln sind:
– Änderungen im Projektablauf: Nichtrealisierung von (Teil-)Projekten,
– Zu hoch angesetzte Plankosten bei Antragstellung.
Förderung Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Ausschreibungen, Personalengpässe (projektbezogene Neueinstellungen
waren förderfähig), Leistungserbringung durch Auftragnehmer,
Genehmigungsoder Entscheidungsfindungsprozesse, seit dem Jahr 2020 Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (Lieferengpässe, Personalausfall, finanzielle Engpässe in
den Kommunen).
Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 im Öffentlichen
Personennahverkehr ergänzend zum Sofortprogramm Saubere Luft
Maßnahmen wurden verspätet begonnen bzw. wurden noch nicht benötigt.
Förderrichtlinie für innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in
Deutschland
– späte Bewilligung (Verzögerung im Vorhaben),
– Personalmangel auf kommunaler Seite,
– Verzögerung bei Vergaben,
– genehmigungsrechtliche Risiken,
– früher Planungsstand bei Modellvorhaben inhärent (daher Planungen mit
großen Unsicherheiten versehen).
Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des
Nationalen Radverkehrsplans (NRVP)
Verursacht durch die COVID-19-Pandemie konnten Projektaktivitäten nicht
wie geplant durchgeführt werden und bedingten eine Verschiebung der Mittel
in Folgejahre.
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenzsystemen
Verursacht durch die COVID-19-Pandemie konnten bewilligte Maßnahmen
nicht wie geplant durchgeführt werden.
Förderrichtlinie Elektromobilität
– Verzögerung bei der Fahrzeugauslieferung,
– geplante Beschaffung in anderem Haushaltsjahr (Vorhabenstart),
– Verzögerung im Vergabeprozess (z. B. wegen Corona).
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
– Das Vorhaben wird nicht mehr umgesetzt und der Zuwendungsbescheid
wird vom Zuwendungsempfänger widerrufen.
– Die Gesamtfinanzierung, bestehend aus Eigenanteil und Förderung, war vor
Antragstellung nicht im Haushalt der Kommune eingeplant. Infolge der
nachschüssigen Auszahlung der Fördermittel und dem Bedarf der
Vorfinanzierung seitens der Kommunen treten viele Kommunen von der Förderung
zurück.
– Der Zuwendungsempfänger reicht keine Unterlagen zum
Verwendungsnachweis ein.
– Der Zuwendungsempfänger beginnt unerlaubt mit dem Vorhaben, dies führt
auch zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides.
Förderrichtlinie Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen
Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
(schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und
EEV oder Euro 3, 4 und 5.
Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen
oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und
Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse
von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder
Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen.
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie herrscht ein Mangel an
Stickoxidminderungssystemen, welche eine ABE des Kraftfahrt-Bundesamtes besitzen.
COVID-19 hat zusätzlich zu einer Verzögerung der Markteinführung von
Stickoxidminderungssystemen – durch Liefer- und Personalengpässe – geführt.
7. Stuft die Bundesregierung den zum Teil ausbleibenden Mittelabruf von
genehmigten Fördermitteln als problematisch ein (bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der mit den Fördermitteln
verfolgte Zweck erreicht wird. Sollten bereitgestellte Mittel nicht vollständig
genutzt werden, so sind die Gründe dafür programmspezifisch zu bewerten.
Kommunalrichtlinie
Die ausbleibenden Mittelabrufe werden hinsichtlich der Bedarfsplanung und
Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen für die einzelnen
Haushaltsjahre für das Förderprogramm als problematisch angesehen.
Förderprogramm der Deutschen Anpassungsstrategie („DAS“) „Maßnahmen
zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
Der ausbleibende Mittelabruf von genehmigten Fördermitteln wird als
unproblematisch eingestuft. Die Nachfrage nach diesem Förderprogramm lässt in den
vergangenen Jahren einen ansteigenden Trend erkennen: Die Anzahl an
eingereichten Skizzen hat sich von 2018 auf 2019 beinahe verdoppelt und im Jahr
2020 noch einmal erheblich gesteigert.
„chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“
Der teilweise unvollständige Mittelabruf ist als unproblematisch anzusehen, da
hierdurch die Erreichung der Projektziele nicht gefährdet war bzw. ist. Dies
liegt u. a. daran, dass nicht abgerufene Mittel in Folgejahren bereitgestellt
werden konnten.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Höhe der von Kommunen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt nicht
abgerufenen Mittel wird nicht als problematisch angesehen. Sie bewegt sich im
üblichen Rahmen, der dem von mehrjährigen, komplexen Projekten aus dem
nicht-kommunalen Bereich entspricht. Regelmäßig können die Minderbedarfe
einzelner Projekte durch Bedarfe anderer Projekte im Rahmen der
Titelbewirtschaftung ausgeglichen werden.
Kommunale Modellvorhaben 2018 bis 2020 zur Luftreinhaltung
Aufgrund des Modellcharakters der Projekte ist naturgemäß mit
unvorhersehbaren Ereignissen zu rechnen, die sich u. a. auch negativ auf den ursprünglich
geplanten Mittelabfluss auswirken können. Soweit Fördermittel u. a. wegen
notwendiger Projektanpassungen oder dem (teilweisen) Abbruch von Projekten
frei wurden, konnten diese zum Teil für die verbliebenen Projekte genutzt und
die Mittel damit insgesamt für den vorgesehenen Verwendungszweck
eingesetzt werden.
Förderprogramm Energetische Stadtsanierung (KfW 432/201/202):
Die Fördermittel werden innerhalb des möglichen Auszahlungszeitraums in der
Regel vollständig ausgezahlt bzw. in nur sehr geringem Maße nicht abgerufen.
Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“
Mit dem Bundesprogramm werden mehrjährige Projekte und städtebauliche
Maßnahmen gefördert. Der Mittelabruf erfolgt nach Projekt- bzw.
Baufortschritt. Die Mittel werden innerhalb des möglichen Auszahlungszeitraums in
der Regel nahezu vollständig ausgezahlt.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“
Mit dem Bundesprogramm werden mehrjährige Baumaßnahmen gefördert. Der
Mittelabruf erfolgt nach Baufortschritt. Die Mittel werden innerhalb des
möglichen Auszahlungszeitraums in der Regel nahezu vollständig ausgezahlt.
Förderung Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Der Nicht-Mittelabruf ist nachvollziehbar. Die große Mehrzahl der
Fördervorhaben wird vollständig umgesetzt.
Förderrichtlinie für innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in
Deutschland
Der in Einzelfällen in den Jahren 2019 und 2020 ausgebliebene Mittelabruf
wird als nicht problematisch eingestuft, da nur in wenigen bewilligten
Projekten kein oder nur ein anteiliger Abruf erfolgt ist. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 hingewiesen.
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenten
Der in Einzelfällen in den Jahren 2019 und 2020 ausgebliebene Mittelabruf
wird als nicht problematisch eingestuft, da nur in wenigen bewilligten
Projekten kein oder nur ein anteiliger Abruf erfolgt ist. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 hingewiesen.
Förderrichtlinie Elektromobilität
Die Verfügbarkeit der Fahrzeuge war ein erhebliches Problem im Verlauf des
Förderprogrammes, da es zu starken Verzögerungen und damit notwendigen
Verschiebungen der Haushaltsmittel geführt hat. Inzwischen ist die
Verfügbarkeit der E-Fahrzeuge deutlich verbessert (Modellvielfalt). Die Lieferkette
gerade im Bereich der Computerchips für die Pkw-Produktion kann ein Hemmnis
für die Umsetzung der Vorhaben sein.
8. Wurden bzw. werden in Zukunft Maßnahmen zur Verringerung der zu
Frage 5 genannten Problemen bei der Abrufung von genehmigten
Fördermitteln ergriffen, und wenn ja, welche?
BMU-Förderprogramme
Projektnehmer werden in allen Phasen des Vorhabens (vor/während
Antragstellung, nach Bewilligung) eng begleitet und beraten. Weiterhin werden alle
Projekte sowohl im Bewilligungsbescheid, wie auch durch jährliche Schreiben
sowie im Rahmen von Status-Treffen auf den rechtzeitigen Mittelabruf
hingewiesen.
BMI-Förderprogramme
Nationale Projekte des Städtebaus:
Die jährlichen Kassenraten wurden an den voraussichtlichen Bedarf auf
Grundlage mehrjähriger Erfahrungswerte angepasst.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“
Bei den letzten Fördertranchen wurden die Bewilligungszeiträume von
Vorneherein größer gewährt. Zudem ist die darüber hinaus gehende Verlängerung der
Bewilligungszeiträume in begründeten Fällen möglich.
Förderprogramm Energetische Stadtsanierung (KfW 432/201/202)
Förderberatung, Fristverlängerungen oder ggfs. Umwidmungen von Mitteln
werden in begründeten Fällen gewährt.
BMVI-Förderprogramme
Programmbezogen werden Maßnahmen zur weiteren Unterstützung angeregt,
besprochen und abgestimmt. Im Einzelnen:
Förderung Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Mit den Zuwendungsempfängern werden regelmäßig Möglichkeiten zur
weiteren Unterstützung besprochen. Es werden Informationsveranstaltungen und
Online-Workshops veranlasst. Insbesondere zur Milderung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie wurden den Zuwendungsempfängern bis Ende 2021
Vergabeerleichterungen gewährt und Änderungen der Finanzierungs- und
Arbeitspläne zugelassen (soweit die Projektumsetzung und Zielerreichung
weiterhin gesichert blieben).
Förderung zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesregierung beschleunigt Breitbandprojekte durch unterschiedliche
Maßnahmen in den letzten Jahren deutlich, beispielsweise durch eine Initiative
zum Fachkräftemangel, Musterverträge für Breitbandprojekte sowie dem
stetigen Austausch mit Wirtschafts- und Kommunalverbänden und den
kofinanzierenden Ländern, um Kräfte entsprechend zu bündeln.
Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des
Nationalen Radverkehrsplans (NRVP)
Im Rahmen der engen administrativen und fachlichen Zusammenarbeit
zwischen Zuwendungsempfängern und Bewilligungsstelle erfolgt stets eine
engmaschige Abstimmung zu auftretenden Abweichungen von Planung und
Bewilligung. Bei ausbleibenden Mittelabrufen werden die Zuwendungsempfänger
kontaktiert.
Förderrichtlinie für innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in
Deutschland
Kurz vor der Bewilligung werden aktualisierte Zeitpläne angefordert. Es erfolgt
eine enge Begleitung im Antragsverfahren sowie laufendes Risikomanagement
nach Bewilligung. Nach Prüfung der haushaltsrechtlichen Bedingungen wird
der Mittelübertrag im Folgejahr ermöglicht. Im begründeten Einzelfall kann
auch die Förderung von Personalausgaben bzw. externer Projektsteuerung
zugelassen werden.
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenzsystemen
Im Jahr 2020 wurde der Bewilligungszeitraum über das ursprüngliche Ende
(fünf Monate) hinaus pauschal bis zum 2. November 2020 verlängert. Darüber
hinaus gibt es umfangreiche telefonische und schriftliche
Kontaktmöglichkeiten zur Unterstützung der Antragstellenden. Antragsteller werden einen Monat
vor Ablauf der Frist darüber informiert, dass zum Zuwendungsbescheid noch
kein Antrag auf Auszahlung vorgelegt wurde.
Förderrichtlinie Elektromobilität
Das Beschaffungsverfahren wurde durch Bedingungen im
Zuwendungsverfahren beschleunigt. Die Bewilligungszeiträume/ Zuwendungszeiträume
(Verkürzung/Verlängerung) wurden je nach erforderlicher Programmspezifikation
angepasst.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Bewilligungszeiträume/ Zuwendungszeiträume (je nach erforderlicher
Programmspezifikation) wurden angepasst sowie längere Fristen für
Nachforderungen von Verwendungsnachweisunterlagen gewährt.
9. Werden Beschwerden bezüglich der Ausgestaltung von
Förderprogrammen von den Kommunen an die Bundesregierung herangetragen, und
wenn ja, welche?
Bei Bundesfinanzhilfen sind die Länder für die genaue Ausgestaltung und
Durchführung der Programme sowie die Bewilligung der einzelnen
Maßnahmen zuständig (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Daher sind die
Länder auch bei etwaigen Beschwerden die direkten Ansprechpartner für die
Kommunen.
Die Rahmen- bzw. Koordinierungspläne der Gemeinschaftsaufgaben prüft der
Bund gemeinsam mit den Ländern regelmäßig auf etwaigen Änderungs- und
Aktualisierungsbedarf. Änderungswünsche seitens der Kommunen können über
die Länder in dieses Verfahren eingebracht werden.
In unmittelbarem Kontakt zu den Kommunen stehen die Bundesregierung bzw.
ihre Projektträger bei den direkten Förderprogrammen des Bundes. Vereinzelt
äußerten Antragsteller und Zuwendungsempfänger hier folgende Wünsche:
– schlankeres Antragsverfahrens bzw. größere Zeitspannen für Antragstellung
und Umsetzung,
– Kostenübernahme für Ausgaben zur Antragstellung (z. B. für Fachplaner),
– erweiterte Personalförderung für finanzschwache Kommunen bei
Planungsleistungen,
– geringere kommunale Eigenanteile,
– geringere Auflagen für bauliche Umsetzung,
– insgesamt höheres Fördervolumen.
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ISSN 0722-8333]