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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Barrierefreie Mobilität für Menschen mit Behinderungen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.09.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3202717.08.2021

Barrierefreie Mobilität für Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Frank Schäffler, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Gesellschaftliche Teilhabe beinhaltet eine uneingeschränkte und selbstständige Mobilität von Menschen mit Behinderungen sowie von älteren oder mobilitätseingeschränkten Menschen. Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Fernverkehr kommt hier eine zentrale und sozialpolitische Bedeutung zu.

In Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgeschrieben, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung sicherzustellen. Er verpflichtet die Vertragsstaaten mit Blick darauf zu wirksamen Maßnahmen (vgl. https://www.behindertenrechtskonvention.info/persoenliche-mobilitaet-3870/).

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen. Nach geltender Rechtslage gemäß § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PersBefG) ist demnach die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 gesetzlich festgeschrieben. Davon ist Deutschland nach Ansicht der Fragesteller in der praktischen Umsetzung weit entfernt. Die Gründe für die Zielverfehlung entziehen sich der Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7815).

Neben der nach Ansicht der Fragestellenden fehlenden Umsetzung kommen neue Mobilitätsbedürfnisse und neue Mobilitätsangebote in der Gesellschaft hinzu. Unser Ziel muss es ein, dass auch die neuen Angebote den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Hierbei darf es aus Sicht der Fragesteller nicht zu Verschlechterungen kommen, indem die Maßstäbe an Barrierefreiheit uneinheitlich oder verwässert angewandt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die in § 8 Absatz 3 PersBefG verankerte vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr zum 1. Januar 2022 erreicht?

Falls nein, weshalb nicht?

2

Welche konkreten und begründeten Ausnahmen von dieser Frist in den Nahverkehrsplänen der Länder sind der Bundesregierung bekannt?

3

Plant die Bundesregierung eine Änderung der Ausnahmeregelungen zur Erreichung dieser Frist, um dem Ziel der Barrierefreiheit näherzukommen, und falls nein, warum nicht?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die nach der Reform des Personenbeförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache19/26175) ebenfalls der vollständigen Barrierefreiheit verpflichteten neuen Verkehrsform „Linienbedarfsverkehre“ diese Frist einhalten wird, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Annahme?

5

Plant die Bundesregierung eine Förderung der neuen Verkehrsform „Linienbedarfsverkehre“, um die Einhaltung der Frist der vollständigen Barrierefreiheit zu erreichen?

Falls nein, weshalb nicht?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass zur Erreichung der Barrierefreiheit bei den neuen „Linienbedarfsverkehren“ ein konkreter Bezug auf die DIN 75078 (Teile 1 und 2) notwendig ist, um fahrzeugbezogene Anforderungen deutlich zu machen, und falls nein, warum nicht?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die DIN 75078 (Teile 1 und 2) auf eine Mindestanzahl bei Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen im neu geplanten gebündelten Bedarfsverkehr anzuwenden ist, und falls nein, warum nicht?

8

Auf welche Weise plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die möglichst weitgehende Barrierefreiheit im gebündelten Bedarfsverkehr sichergestellt wird?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die geplante möglichst weitgehende Barrierefreiheit im gebündelten Bedarfsverkehr den Anforderungen von Artikel 20 der UN-BRK gerecht wird (bitte begründen)?

10

Beinhaltet nach Ansicht der Bundesregierung eine vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr auch eine digitale Barrierefreiheit hinsichtlich

a) des Buchungssystems;

b) des Bezahlsystems;

c) des Informationssystems, und falls nein, warum nicht?

11

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Reform der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) in Planung, um diese digitale Barrierefreiheit auf nichtöffentliche Stellen auszuweiten, und falls nein, warum nicht?

12

Wie viele Taxiunternehmen in Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung

a) mit einer Anzahl von bis zu 19 Fahrzeugen,

b) mit einer Anzahl ab 20 Fahrzeugen?

13

Wie gewichtet die Bundesregierung den Bedarf an barrierefreien Fahrzeugen des geplanten gebündelten Bedarfsverkehrs außerhalb des ÖPNV zur Versorgung eines beispielsweise ländlichen Gebietes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26175) und die potentielle wirtschaftliche Unzumutbarkeit gegenüber dem Unternehmer, und welche finanziellen Anreize plant die Bundesregierung ggf.?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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