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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sturzregen und Hochwasser - Auswirkungen der Klimakrise in Deutschland

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

09.09.2021

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3203019.08.2021

Sturzregen und Hochwasser – Auswirkungen der Klimakrise in Deutschland

der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach den verheerenden Extremwetterereignissen und Hochwassern der vergangenen Tage in Deutschland muss es nun vorrangig darum gehen, den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen und den Wiederaufbau zügig zu organisieren. Darüber hinaus müssen jetzt aber auch die richtigen Schlussfolgerungen aus den furchtbaren Ereignissen gezogen und die notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, damit solche oder ähnliche Ereignisse in Zukunft so weit wie möglich vermieden werden können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass in Deutschland die Erderhitzung bereits ca. 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter beträgt (https://www.spektrum.de/kolumne/klimawandel-deutschland-ist-schon-zwei-grad-waermer/1786148) und vermutlich auch in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen wird.

Zum Zusammenhang der weiteren globalen Erhitzung und zunehmenden Flutrisiken hat der Weltklimarat (IPCC) in seinem Sonderbericht zu Klimawandel und Landnutzung festgestellt, dass es „mit großer Sicherheit einen Zusammenhang von steigenden Globaltemperaturen und zunehmenden Flutrisiken in der Zukunft“ gibt (IPCC SRCCL 2019, Kapitel 2, S. 147). Schon zuvor hatte der IPCC in seinem Sonderreport über die Folgen einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad Celsius berechnet, dass Überschwemmungen im Zuge des Klimawandels auf allen Kontinenten zunehmen werden (IPCC SR1.5 2018, Kapitel 3, S. 203).

Weitere Extremwetterereignisse wie Starkregen sind laut Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Umweltbundesamtes (https://www.adelphi.de/de/publikation/klimawirkungs-und-risikoanalyse-2021-f%C3%BCr-deutschland, S. 103) auch in Deutschland zu erwarten, und es braucht nun (präventive) Maßnahmen, um diesen vorzugreifen und katastrophale Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Extremniederschlägen und Hochwassern in den letzten zehn Jahren in Deutschland vor?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der aktuellen Temperaturentwicklung in Deutschland (aktuell 2 Grad Celsius Erwärmung, siehe dazu die Vorbemerkung der Fragesteller) und den Extremniederschlägen bzw. Hochwassern hierzulande, und welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?

3

Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Maße das Risiko bzw. die Häufigkeit von Extremniederschlägen und Hochwassern mit jedem Zehntelgrad Erwärmung steigt?

4

Was hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Klimamodelle seit langer Zeit eine Zunahme von Extremwetterereignissen, wie etwa Starkregenfällen und Überflutungen, voraussagen, im Rahmen ihrer Anpassungsstrategie konkret insbesondere für die Bereiche der Mittelgebirge dazu unternommen, bzw. was wurde wie umgesetzt, was ist geplant?

Als wie wirksam haben sich die bisherigen Maßnahmen erwiesen?

5

Welche finanzielle Unterstützung plant die Bundesregierung zur Unterstützung von Opfern von Extremwetterkatastrophen und auch zur Absicherung von Schäden in der Zukunft?

6

Welche Maßnahmen und Schritte hin zum Aufbau eines Klimaschaden-Katasters, also zur Erhebung und Bündelung von Daten zu den Kosten von Klimaschäden, hat die Bundesregierung bislang eingeleitet, und was ist der aktuelle Stand dabei und die diesbezügliche Planung (siehe Ankündigung der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze: https://www.bmu.de/rede/rede-von-svenja-schulze-im-bundestag-zur-vorstellung-des-zweiten-fortschrittsberichts-zur-anpassungs/)?

7

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bunderegierung aktuell gegen Hochwasser und Sturzfluten zu ergreifen und umzusetzen, insbesondere im Bereich der Mittelgebirge, und wie sollen dabei die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Bund und Ländern verstärkt werden?

8

Für welche Maßnahmen bzw. Maßnahmenverbünde des Nationalen Hochwasserschutzprogramms lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms eine Zulassung vor, für welche war das nicht der Fall, und wie ist der heutige Status für die jeweiligen Maßnahmen bzw. Maßnahmenverbünde?

9

Für welche Maßnahmen bzw. Maßnahmenverbünde des Nationalen Hochwasserschutzprogramms ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Nationalen Hochwasserprogramms eine Auftragsvergabe erfolgt, für welche war das nicht der Fall, und wie ist der heutige Status für die jeweiligen Maßnahmen bzw. Maßnahmenverbünde?

10

Wann werden die im Nationalen Hochwasserschutzprogramm aufgeführten Maßnahmen bzw. Maßnahmenverbünde jeweils voraussichtlich abgeschlossen sein, und welche sind bereits vollständig abgeschlossen?

11

Welche zusätzlichen Maßnahmen bzw. Maßnahmenverbünde wurden in die Liste des Nationalen Hochwasserschutzprogramms aufgenommen?

Wie ist jeweils der Status zu Zulassung und Auftragsvergabe?

Wann werden sie jeweils voraussichtlich abgeschlossen sein, und welche sind bereits vollständig abgeschlossen?

12

Welche Kosten sind für die einzelnen Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms pro Jahr bisher angefallen (bitte auch die summierten Ausgaben nach Flussgebietsgemeinschaft und Maßnahmenkategorie – Deichrückverlegung, Hochwasserrückhaltung, Schwachstellenbeseitigung – aufführen)?

13

Mit welchen Kosten für die im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms geplanten Maßnahmen rechnet die Bundesregierung in den Zeiträumen 2015 bis 2021, bis 2017 und ab 2027 (bitte nach Flussgebietsgemeinschaft und Maßnahmenkategorie – Deichrückverlegung, Hochwasserrückhaltung, Schwachstellenbeseitigung – aufschlüsseln)?

14

Von welcher Ebene (Bund, Länder, Kommunen) und über welche Ausgabenprogramme und Haushaltspläne werden die Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms finanziert?

15

Welche Maßnahmen und Ausgaben des Nationalen Hochwasserschutzprogramms betreffen Schutzmaßnahmen vor Hochwasser in Mittelgebirgsregionen?

16

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass die Hochwasserrisiken nicht nur durch Flusshochwasser, sondern auch durch Starkregenereignisse verursachte Risiken nach bundesweit einheitlichen Kriterien flächendeckend in entsprechenden Karten dargestellt werden, und wenn ja, inwieweit, und welche Maßnahmen sind erforderlich, dass dies passiert, und hält die Bundesregierung für diesen Zweck eine Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes für erforderlich?

17

Hält die Bundesregierung vor dem Eindruck der jüngsten Überschwemmungen die zahlreichen Ausnahmen bei den Beschränkungen von Neubauten in Überschwemmungsgebieten (§ 78 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes) für sachgerecht, und inwieweit hält die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtsvorschriften für erforderlich (bitte begründen)?

18

Was wurde konkret bisher unternommen, um im Oberlauf von Bächen und Flüssen Naturräume zu schaffen, die überschwemmt werden können, um so kurzfristig zusätzliche Wassermengen aufnehmen zu können?

Als wie wirksam haben sich die bisher erfolgten Maßnahmen erwiesen?

19

Was wurde insbesondere unternommen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren und um versiegelte Flächen zu entsiegeln, damit die Versickerung von Niederschlägen gerade in Hochwasserentstehungsgebieten verbessert wird, und wie hat sich insgesamt die Situation im Hinblick auf die Versiegelung von Flächen in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund heute ihr Abrücken vom „30-Hektar-Ziel“ beim täglichen Flächenverbrauch und dessen Verschiebung auf das Jahr 2030 in Form einer Zielsetzung von „30 Hektar minus X“ im Jahr 2018 (Bundestagsdrucksache 19/25725, bundestag.de)?

b) Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen im Baurecht, Naturschutzrecht oder im Rahmen sonstiger Infrastrukturmaßnahmen will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass angesichts des täglichen Flächenverbrauchs von zuletzt 52 Hektar pro Tag (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/04/PD21_209_412.html) der Flächenverbrauch in Deutschland schneller als bisher reduziert und eine Kreislaufwirtschaft bei der Flächeninanspruchnahme eingeleitet wird?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund insbesondere ihr Festhalten an dem § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB), dessen Geltung sie im Rahmen des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ fortgeführt hat und dessen Anwendung die Ausweisung und Beanspruchung von Flächen beim Bau nach Auffassung der Fragestellenden stark vereinfacht, unter anderem dadurch, dass reguläre Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht stattfinden müssen?

20

Wann können sich Kommunen bei der Bundesregierung für eine Förderung von Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimaanpassungsmanagern bewerben – wie es für das neue Zentrum Klimaanpassung angekündigt war –, und bis wann können die ersten Stellen vor Ort geschaffen werden?

21

Wie sollen sich nach Auffassung der Bundesregierung Menschen zukünftig gegen mögliche Schäden versichern, wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang verpflichtende Elementarschadenversicherungen?

22

Was ist das Ergebnis der „rasch abzuschließenden Prüfung einer Elementarschadenspflichtversicherung“ durch die Bundesregierung, welche im mehrheitlich angenommenen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Hochwasserschutzgesetz II auf Bundestagsdrucksache 18/12404 gefordert wurde?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung den Betrieb von Ölheizungen in den Gebieten, in denen Hochwasserereignisse auftreten können, sieht die Bundesregierung die derzeit geltenden Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz dazu als ausreichend an, und was hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere in Bezug auf die Reduzierung des Bestands in den genannten Gebieten bisher unternommen?

24

Plant die Bundesregierung, das „Beratungszentrum Klimaanpassung in Kommunen“ finanziell und personell aufzustocken, um die Kommunen bei der Prävention von Wetterkatastrophen weitreichender zu unterstützen, und wenn ja, wie?

25

Warum hat die Bundesregierung das Programm Zukunft Stadtgrün (Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün; staedtebaufoerderung.info) in der Städtebauförderung, aus dem Maßnahmen zum Umbau von Siedlungsgebieten im Sinne der Schwammstadt gefördert werden konnten, aufgelöst?

Berlin, den 3. August 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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