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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligung an Forschung und Entwicklung von Atomwaffen und Komponenten

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.09.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3207424.08.2021

Beteiligung an Forschung und Entwicklung von Atomwaffen und Komponenten

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Kathrin Vogler, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat über den Atomwaffensperrvertrag den Verzicht auf Herstellung eigener Atomwaffen erklärt. Im § 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes „Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis“ heißt es allerdings: „Die Vorschriften dieses Abschnitts und die Strafvorschriften der §§ 19 bis 21 gelten, um Vorbereitung und Durchführung der nuklearen Mitwirkung im Rahmen des Nordatlantikvertrages vom 4. April 1949 oder für einen Mitgliedstaat zu gewährleisten, nur für Atomwaffen, die nicht der Verfügungsgewalt von Mitgliedstaaten dieses Vertrages unterstehen oder die nicht im Auftrag solcher Staaten entwickelt oder hergestellt werden.“ Die Formulierungen legen nach Einschätzung der Fragestellenden nahe, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar keine Atomwaffen besitzen darf, aber im Rahmen des Nordatlantikvertrages an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen beteiligt sein kann, wenn diese Beteiligung sich auf Atomwaffen von Mitgliedstaaten bezieht.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich 2017 mit der Frage „Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands beim Umgang mit Kernwaffen – Deutsche und europäische Ko-Finanzierung ausländischer Nuklearwaffenpotentiale“ befasst (https://www.bundestag.de/resource/blob/513080/c9a903735d5ea334181c2f946d2cf8a2/wd-2-013-17-pdf-data.pdf). Die Ausarbeitung betont, dass Deutschland keine eigenen Atombomben erwerben darf, eine nukleare Teilhabe aber zulässig wäre. Es heißt dort aber auf Seite 3 auch: „Im Gegensatz zum Übereinkommen über Streumunition von 2008 (12) enthält der NVV kein explizites Unterstützungs- oder Ko-Finanzierungsverbot, also ein entsprechendes Verbot für Nichtkernwaffenstaaten, Kernwaffenstaaten bei der Entwicklung oder Modernisierung ihres Atomwaffenpotentials (finanziell) zu unterstützen.“

Diese Aussage unterstützt nach Ansicht der Fragestellenden die oben genannte Einschätzung, dass die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe innerhalb des Nordatlantikvertrages auch an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen im Besitz von Mitgliedstaaten des Nordatlantikvertrages beteiligt sein kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Atomwaffen oder Teile von Atomwaffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages in der Bundesrepublik erforscht, entwickelt oder mitproduziert (bitte detailliert anführen, welche Einrichtungen, an welchen Standorten, im Rahmen welcher Projekte bzw. Aufträge, für welche Waffen oder Waffenkomponenten und in welchem jeweiligen Zeitraum)?

2

Welche Atomwaffen oder Teile von Atomwaffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages durch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland erforscht, entwickelt oder mitproduziert (bitte detailliert anführen, welche Einrichtungen, an welchen Standorten, im Rahmen welcher Projekte bzw. Aufträge, für welche Waffen oder Waffenkomponenten und in welchem jeweiligen Zeitraum)?

3

Im Auftrag welcher Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages Entwicklungsarbeiten in Deutschland oder im Ausland durch deutsche Einrichtungen im Ausland vorgenommen?

4

Im Auftrag welcher Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages Entwicklungsarbeiten an Atomwaffen oder Teilen von Atomwaffen durch Deutsche im Ausland vorgenommen?

5

Welche Firmen waren und/oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages daran beteiligt?

6

Welche zivilen, militärischen oder behördlichen Forschungseinrichtungen waren und/oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages daran beteiligt?

7

Welche Forschungen oder Entwicklungsarbeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Nordatlantikvertrages im Fraunhofer INT Euskirchen, im KIT Karlsruhe bzw. in in Karlsruhe ansässigen Einrichtungen, an der TU München und im Forschungsreaktor Garching und am Wehrwissenschaftlichen Institut (WIS) der Bundeswehr in Munster stattgefunden?

8

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise direkt oder indirekt im Rahmen der Nordatlantikvertrages eine Finanzierung von Atomwaffen durch den Bundeshaushalt oder über andere Finanzierungswege gegeben, und für jeweils welche Aufgaben oder Projekte oder Tätigkeiten ist das jeweils wann in welcher Höhe und durch wen erfolgt?

Berlin, den 23. August 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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