[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32106 –
Impfkommunikation der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gegenwärtig wird die Diskussion um eine verpflichtende Impfung gegen das
Coronavirus in vielen europäischen Ländern geführt. Frankreichs Präsident
Emmanuel Macron kündigte bereits eine verpflichtende Corona-Impfung für
Personal im Gesundheitsbereich an, die für Angestellte in Krankenhäusern
und Pflegeheimen mit Kontakt zu Risikopatienten gelten soll (
https://rsw.bec
k.de/aktuell/daily/meldung/detail/frankreich-corona-impfung-fuer-gesundheits
personal-wird-zur-pflicht).
Die Fragesteller sind der Ansicht, dass die Bundesregierung gemeinsam mit
den Ländern Lösungen finden muss, um durch richtige Kommunikation und
Anreize die Impfbereitschaft zu steigern und hierdurch die Diskussion um
unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Instrumente wie eine
Impfpflicht von vornherein obsolet zu machen. Stattdessen scheint die
Impfbereitschaft aktuell aber weiter zu sinken (
https://www.handelsblatt.com/politik/deu
tschland/impfbereitschaft-in-deutschland-der-steinige-weg-zur-herdenimmunit
aet/27244880.html?ticket=ST-2780846-0cxFyduubuJsXchTNeno-ap3).
Das Parlamentarische Begleitgremium COVID-19-Pandemie, das sich im
April 2021 als Unterausschuss des Gesundheitsausschusses konstituiert hat,
beschäftigte sich in seiner 6. Sitzung am 20. Mai 2021 intensiv mit der
Impfkommunikation sowie der Kampagne der Bundesregierung. Schon seinerzeit
wurde die Besorgnis abflauender Impfbereitschaft über die Sommermonate
hinweg geäußert und angemahnt, über eine professionelle
Impfkommunikation einer vierten Welle bestmöglich vorzubeugen. Die Fragesteller sind auf
Basis der Expertenanhörung der Ansicht, dass die bisherige Impfstrategie und
Impfkampagne Stringenz und Fingerspitzengefühl vermissen lässt. In der
vorgenannten Sitzung wurde ferner auch die Impfbereitschaft von Kindern und
Jugendlichen thematisiert. Prof. Dr. Cornelia Betsch von der Universität Erfurt
führte aus, dass zum damaligen Zeitpunkt laut COSMO-Studie 66 Prozent der
Eltern ihr Kind impfen lassen wollten, während sich 76 Prozent der Kinder
selbst impfen lassen wollten (
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/pand
emie/anhoerungen/841990-841990). Die Fragesteller sind der Ansicht, dass
dieses Thema ebenfalls fokussiert betrachtet werden muss.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32507
19. Wahlperiode 20.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 17. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Weiterhin sind die Fragesteller der Meinung, dass die Bundesregierung
nunmehr dringend eine professionelle Impfkommunikation etablieren muss, die
den Bürgerinnen und Bürgern die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Impfung
vermittelt, um so einen bestmöglichen Schutz der sich bereits konkret
abzeichnenden vierten Welle zu erreichen. Dabei sollte der Staat nach Ansicht
der Fragesteller nicht bevormundend oder anbiedernd auftreten, sondern
sachlich umfassend informieren und zugleich auf die Rationalität der Menschen
setzen, die keine vehementen Impfgegner sind; darüber hinaus ist eine
Einbeziehung der Ärzte in die Impfkommunikation vor Ort unerlässlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Zulassung des ersten Impfstoffes gegen das Coronavirus im Dezember
2020 und dem zeitgleichen Beginn der größten Impfkampagne der
Bundesrepublik Deutschland startete auch die begleitende Informations- und
Aufklärungskampagne der Bundesregierung „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für
die Corona-Schutzimpfung“.
Ziel der Informations- und Aufklärungskampagne zur Corona-Schutzimpfung
war und ist es, die Bevölkerung verständlich und zuverlässig über das Impfen
zu informieren, Vertrauen in die neu entwickelten Impfstoffe zu schaffen und
insbesondere möglichst viele Menschen zu motivieren, sich impfen zu lassen.
Um eine hohe Impfquote innerhalb der Bevölkerung zu erreichen, ist es von
entscheidender Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger der Corona-
Schutzimpfung positiv gegenüberstehen. Aufgrund der anfangs nur beschränkt
vorhandenen Impfstoffmengen, war es zunächst wichtig zu vermitteln, welchen
Personengruppen zuerst ein Impfangebot gemacht werden kann und wie die
Auswahl der anfänglich zu impfenden Personen (Priorisierung) erfolgte.
Gleichzeitig musste aber auch die Motivation für die Inanspruchnahme von
Impfungen gestärkt werden. Ebenso musste möglicher Skepsis gegenüber
neuen Impfstoffen sowie gezielter Desinformation begegnet werden. Eine
Aufgabe, die auch heute weiterhin besteht. Die Bundesregierung hat einen Prozess
etabliert, um den verbreiteten Desinformationen zeitnah mit aktuellen Fakten
und verlässlichen Informationen entgegen zu treten und sie zu widerlegen.
Transparenz, die vor allem auch eine Aufklärung über auftretende
Impfreaktionen oder Nebenwirkungen beinhaltet, ist dazu unabdingbar.
Im Zentrum der Impfkampagne stehen das gemeinsam vom Bundesministerium
für Gesundheit (BMG), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BzgA) und dem Robert Koch-Institut (RKI) geschaffene und getragene Web-
Portal „ZusammengegenCorona.de“ sowie ein telefonischer
Informationsservice. Das Impfdashboard bietet stets die aktuellen Informationen zum
Impfstatus in Deutschland. Die Kampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch
für die Corona-Schutzimpfung“ muss zum einen die größtmögliche Reichweite
erzielen, aber zum anderen auch zielgerichtete Angebote für spezifische
Gruppen machen. Hierzu bedarf es nicht nur einer Nutzung reichweitenstarker
Kommunikationsmedien. Dies erfordert insbesondere, die
Kommunikationsmaßnahmen so auszurichten, dass auch Menschen erreicht werden, die keinen oder nur
kaum Zugang zu den Informationen über die traditionellen oder digitalen
Medien der Massenkommunikation haben. Es dürfen zudem keine sprachlichen
Barrieren bestehen. Daher wird die gesamte Kommunikation zur Corona-
Schutzimpfung grundsätzlich mehrsprachig geführt. Informationsmaterialien
sind in bis zu 22 Fremdsprachen, in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
erhältlich. Alle Inhalte werden regelmäßig in englischer, arabischer, russischer
und türkischer Sprache angeboten. Dabei arbeitet die Bundesregierung mit
Expertinnen und Experten zusammen, um unter anderem gegebenenfalls
bestehende besondere ethnische Aspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich werden
barrierefreie Beiträge und Videos auf den Internetseiten und in den Sozialen
Medien angeboten.
Das Impfangebot vor Ort sollte möglichst niedrigschwellig ausgestaltet sein.
Das bestätigt auch die COSMO-Studie (
https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo202
0/web/summary/46/). Impfen sollte so einfach wie möglich sein. Einfache
Zugangsmöglichkeiten können nicht geimpfte Menschen dazu bewegen, sich
impfen zu lassen. An dieser Stelle setzt die deutschlandweite Aktionswoche
„#HierWirdGeimpft“ von Bund und Ländern an. „#HierWirdGeimpft“ schafft
Aufmerksamkeit für Impfangebote und verbindet alle Akteure, die Impfungen
vor Ort unkompliziert anbieten können. Zahlreiche kreative und
unkonventionelle Impfaktionen sollen den Menschen auf lokaler und regionaler Ebene
kurzfristige Impfungen ermöglichen. Auf der Internetseite
www.hierwirdgeimpft.de
können Informationen zu Impfaktionen auf einer Deutschlandkarte eingesehen
und nützliche Informationen abgerufen werden.
Mit „#HelloAgain“ wurde die Intensität der Informations- und
Aufklärungskampagne zur Corona-Schutzimpfung ab Juli 2021 weiter erhöht, mit dem Ziel,
unentschlossene Bürgerinnen und Bürger für die Corona-Schutzimpfung zu
gewinnen und vor allem an die Bedeutung der Zweitimpfung zu erinnern.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat sich darüber hinaus
zwischen dem 23. August2021 und dem 5. September 2021 mit einer Social-
Media-Kampagne an junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren („Lass Dich
impfen!“) gewandt. Mit kurzen Videoclips sprachen dort fünf junge
Testimonials die Zielgruppe an, um dafür zu werben, sich gegen Corona impfen zu
lassen.
Auch in der Podcastreihe „Aus Regierungskreisen“ informierte das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung zum Thema Impfen (Titel der beiden
Beiträge: „Die Impfstoffe sind sorgfältig geprüft“ und „Nebenwirkungen einer
Coronaimpfung für Kinder weiter erforschen“).
1. Welche Pläne hat die Bundesregierung verfolgt, um die Bürgerinnen und
Bürger über die Corona-Schutzimpfung zu informieren sowie zur
Impfung zu motivieren?
Wie viele Personen sollten zum jetzigen Zeitpunkt nach internen
Planungen der Bundesregierung geimpft sein (bitte nach Altersgruppen
aufschlüsseln)?
Wie viele sind es jetzt (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)?
Für die Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Ausführungen in der
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Ziel der Bundesregierung war
es, jeder Bürgerin und jedem Bürger bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu
machen. Dieses Ziel wurde deutlich früher erreicht. Nun ist es das gemeinsame
Ziel, möglichst hohe Impfquoten zu erreichen, um die Auswirkungen einer
vierten Infektionswelle in Herbst und Winter möglichst gering zu halten.
Die Daten der Impfinanspruchnahme nach Altersgruppe werden montags bis
freitags auf
http://www.rki.de/covid-19-impfquoten aktualisiert.
2. Aus welchen Gründen sind Personen bis dato nach Kenntnis oder
Einschätzung der Bundesregierung noch ungeimpft?
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung, die sich vor allem auf die
Ergebnisse der COVIMO-Studie des RKI stützen, sind dafür im Wesentlichen
folgende Gründe zu nennen (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige
s_Coronavirus/Projekte_RKI/covimo_studie_Ergebnisse.html):
– Ein gewisser Anteil der ungeimpften Bevölkerung über 18 Jahren gibt an,
sich (eher) noch impfen lassen zu wollen (7,2 Prozent). In dieser Gruppe
sind die Menschen also prinzipiell impfbereit. Diese Menschen profitieren
von niedrigschwelligen Impfangeboten.
– 3,2 Prozent der bisher ungeimpften Bevölkerung geben an, noch
unentschlossen zu sein. Diese Gruppe müsste also noch von der COVID-19-
Impfung überzeugt werden. Häufig spielen hier Sorgen um die Sicherheit
der Impfung und eine fehlende Risikowahrnehmung eine Rolle.
– 3,8 Prozent der Bevölkerung geben an, sie wollen sich auf keinen Fall
impfen lassen. Diese Gruppe hat womöglich starke Überzeugungen sich nicht
impfen zu lassen und wird nur sehr schwer für eine Impfung zu gewinnen
sein. Weitere 1,4 Prozent geben an, sie wollen sich eher nicht impfen lassen.
– Bei Personen in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre waren zuletzt folgende
Aspekte wichtig für die Vorhersage des Impfverhaltens:
• Personen waren eher geimpft, je höher ihr Vertrauen in die Sicherheit
der Impfung und je größer die Überzeugung, mit der eigenen Impfung
zur Pandemiebekämpfung beizutragen.
• Personen waren eher nicht geimpft, je größer das Gefühl zur Impfung
gedrängt zu werden und je stärker die Auffassung, die Impfung nicht zu
brauchen, da sich an alle Schutzmaßnahmen gehalten wird.
Allgemein gilt, dass das Vertrauen in die Sicherheit und Wirksamkeit der
Impfung sowie die Institutionen, die die Empfehlungen aussprechen, ein ganz
wesentlicher Faktor für die Impfentscheidung ist. Im Rahmen der COVID-
Pandemie waren außerdem die Risikowahrnehmung für COVID-19, also ein
Verständnis dafür, welche Risiken eine Erkrankung birgt sowie das Gefühl, dass
Impfen eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, relevant. Zudem sollte der Zugang
zu Impfungen so einfach wie möglich sein.
In Zusammenhang mit dem Vertrauen in die Sicherheit von Impfungen und
Risikowahrnehmung ist vor allem auch das Thema Desinformation sehr
bedeutsam. Wenn Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Fakten (z. B. zu
Nebenwirkungen) gezielt falsch informiert werden, schmälert dies ihr
Vertrauen in die Impfung und beeinflusst ihre Impfentscheidung. Ein relevanter
Anteil der Befragten beantwortet Fragen zum Wissen über die Impfung falsch
oder kennt die Antwort nicht. So geben 61 Prozent der Befragten an unsicher
zu sein, ob die COVID-19-Impfung auch bei Personen mit Kinderwunsch
sicher ist, 43 Prozent sind sich unsicher, ob die Impfung Allergien verursacht und
36 Prozent sind sich unsicher ob die Impfung Chemikalien in giftigen
Dosierungen enthält.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um möglichst
viele bisher nicht geimpfte Personen zielgerichtet zu erreichen?
4. Welche Informationskanäle hat die Bundesregierung genutzt, um nicht
geimpfte Personen zu erreichen (bitte nach Art und Anteil der jeweils
genutzten Kanäle auflisten)?
5. Über welche Kanäle wirbt die Bundesregierung gegenwärtig genau für
die Corona-Schutzimpfung, und wie wurde in der Vergangenheit
diesbezüglich verfahren?
a) In welchen Printmedien wird bzw. wurde für die Impfung geworben?
b) Wo wird bzw. wurde online für die Impfung geworben?
c) Wird bzw. wurde über TV-Werbespots geworben?
d) Wie wird bzw. wurde im öffentlichen Raum für die Impfung
geworben?
e) Wie wird bzw. wurde in Social-Media-Kanälen für die Impfung
geworben?
6. An welche Zielgruppen richtet sich die Werbung über die in Frage 2
erfragten Werbekanäle jeweils?
a) Wer hat die Werbung gestaltet?
b) Welche Testimonials sind genutzt worden, für welche Altersgruppe
(bitte aufschlüsseln)?
c) Wie sind diese ausgewählt worden?
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie viele Menschen
sich aufgrund der Werbung über die in Frage 2 erfragten Kanäle gezielt
detailliert informiert haben?
a) Wenn ja, was sagen diese Zahlen aus?
b) Wenn nein, warum werden diese Zahlen nicht erfasst?
Die Fragen 3 bis 7 werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 wird ergänzend auf die Anlage 1, zur
Beantwortung der Frage 6b auf die Anlage 2 verwiesen.
Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie zeigen, welche immense Bedeutung
die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen bei der Bewältigung einer
derartigen Krise haben. Dabei gilt es in erster Linie, die breite Bevölkerung mit
den maßgeblichen Botschaften und wichtigen Informationen zu erreichen.
Hierzu gehört die Nutzung von massenkommunikativen Medien, sowohl in
traditioneller Form (Print, TV und Hörfunk), wie auch im digitalen Bereich
(Internet und Social Media).
Die Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung zur
Corona-Schutzimpfung orientierten sich zunächst an den priorisierten Gruppen.
Nach der Aufhebung der Priorisierung wird in der breiten Bevölkerung für die
Wahrnehmung des Impfangebots geworben. Durch Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen und Regionen, bei
denen eine unterdurchschnittliche Impfquote belegt ist, werden die laufenden
Maßnahmen aktuell nochmals gezielt verstärkt.
Entsprechend erfolgte auch die Auswahl von Testimonials. In der ersten Phase
wurden Influencerinnen bzw. Influencer, Prominente, etc. angefragt, die den
priorisierten Gruppen angehörten und daher glaubwürdig für die Teilnahme an
der Impfung werben konnten. Danach zielte die Auswahl darauf, dass sie die
verschiedenen Bevölkerungsgruppen (mit unterschiedlichen
Migrationshintergründen und in den verschiedenen Altersgruppen) ebenso beispielhaft abbilden
und ansprechen, wie unterschiedliche Berufe, soziale Umfelder und
Bildungshintergründe. Für die aktuellen Verstärkermaßnahmen war maßgebend, dass sie
die Gruppen ansprechen, die noch eine unterdurchschnittliche oder geringe
Impfquote aufweisen.
Die Clips der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
verantworteten Social-Media-Kampagne für junge Menschen („Lass Dich impfen!“)
wurden gemeinsam mit einer Rahmenvertragsagentur entwickelt und von dieser
auch produziert.
Für die genannte Zielgruppe junger Menschen zwischen 18 und 24 Jahren
wurden die Testimonials SelfieSandra, inscope21, AliciaAwa, Diademlori sowie
Twenty4tim genutzt, die in enger Absprache mit und auf Vorschlag der
Rahmenvertragsagentur ausgewählt wurden.
Die inhaltliche Aus- und Zielrichtung der in den angebotenen Informationen
über die Corona-Schutzimpfung der Bundesregierung ist dabei vielfältig:
– Aufklärung über Nutzen, Wirkung und Wirksamkeit der Impfung
– Serviceinformationen zu spezifischen Informationsangeboten: RKI, PEI,
BMG, zusammengegencorona.de, infektionsschutz.de
– Fragen und Antworten zur Impfung (FAQ)
– Daten und Fakten über die Impfstoffe und was sie unterscheidet
– Hintergründe über wissenschaftliche Grundlagen der Impfstoffe,
Qualitätssicherung und Produktion
– Spezifische Informationen für Risikogruppen
– Organisation der Impfangebote und Zugänge zum Impfen, praktische
Hinweise für Impftermine
– Darstellung besonderer leicht zugänglicher Impfangebote
– Statistische Informationen zur erwiesenen Schutzwirkung der Impfung
– Aufklärung über Impfmythen und kursierende Falschinformationen
– Erfahrungsberichte an Covid-19 erkrankter Bürgerinnen und Bürger
– Erörterung spezifischer Bedenken gegen die Impfung durch Mediziner und
Wissenschaftler
– Erläuternde und appellierende Statements von Experten und
Regierungsmitgliedern
Um ungeimpfte Personen zu erreichen, nutzt die Bundesregierung zudem
folgende Plattformen der Sozialen Medien: Twitter, Facebook, Instagram,
LinkedIn, TikTok, Telegram. Aufgrund der Menge der Inhalte lässt sich nicht
aufschlüsseln, zu welchem Anteil die Kanäle jeweils genutzt werden.
Für diese Informationskanäle werden Animationen und Grafiken sowie
Expertenvideos produziert, in denen über die Corona-Schutzimpfung sowohl in
Einzelformaten als auch in regelmäßigen Serien (z. B. #Impfwissen, #Corona-
Erfahrungen) informiert und aufgeklärt wird. Um die Reichweiten noch zu
erhöhen werden Influencerinnen und Influencer sowie Prominente eingebunden,
z. B. bei #ÄrmelHoch sowie bei #TeamAntiVirus.
Weitere genutzte Informationskanäle sind ein WhatsApp-Bot. Aktuelle
Fragestellungen werden regelmäßig unter Einbindung von wissenschaftlichen
Expertinnen und Experten im Format „Wissenschaft im Fokus“ adressiert.
Sämtliche redaktionell gestalteten digitalen Beiträge zielen dabei auch auf ihre
Eignung zum Teilen ab, um auf den jeweiligen Kanälen eine möglichst hohe
Reichweite zu erzielen und damit möglichst viele Menschen über die Corona-
Schutzimpfung zu informieren. Auf Facebook unterstützt die Social-Media-
Redaktion im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung etwa die
Reichweite der Posts mit einem aktiven Dialog im Kommentarbereich der
einzelnen Beiträge (so genanntes Community Management). Sachliche Fragen
werden beantwortet, Missverständnisse aufgegriffen, Falschinformationen
widerlegt. Facebook-Beiträge mit Informationen über die Corona-
Schutzimpfung – insbesondere solche mit Servicecharakter – werden bis heute im
Vergleich zu anderen Beiträgen besonders häufig von den Nutzerinnen und
Nutzern geteilt. Ausgewählte Posts mit besonders wichtigen Informationen
werden auf Facebook als so genannte gesponserte Beiträge veröffentlicht.
Diese werden gegen Entgelt zielgruppenspezifisch und mit erhöhter Reichweite
ausgespielt.
Die Bundesregierung konnte mit den genannten Maßnahmen auf vielen
Informationskanälen eine hohe Aufmerksamkeit und Reichweite erlangen. Seit dem
Start der Impfkampagne konnten etwa auf den diversen Social-Media-Kanälen
des BMG über 1,8 Milliarden Impressionen erzielt werden. Damit wurde jede
Bürgerin und jeder Bürger im Schnitt 23 Mal erreicht. Allein im Jahr 2021
wurden über 1000 eigens produzierte Inhalte wie Videos, Animationen und
Sharepics ausgespielt.
8. Hat sich die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Impfkommunikation
extern von Sachverständigen aus der Wissenschaft oder
Marketingexperten beraten lassen?
9. Erkennt die Bundesregierung Defizite in ihrer bisherigen
Impfkommunikation?
10. Sind die bisherigen Informationsmaßnahmen der Bundesregierung
evaluiert worden?
Wenn ja, wie genau ist die Evaluierung umgesetzt worden, und zu
welchen Ergebnissen kam sie?
11. Liegen der Bundesregierung Auswertung oder Schätzungen vor, wie sich
die Bewerbung der Corona-Schutzimpfung durch den Einsatz von
Bundesmitteln insgesamt auf die Zahl der Impfungen ausgewirkt hat?
Wenn ja, was sagen diese aus?
12. Auf welchen Betrag belaufen sich die finanziellen Mittel, die für die
Werbung über die in Frage 2 erfragten Werbekanäle jeweils aufgewendet
wurden bzw. werden?
Wurden auch finanzielle Mittel für prominente Werbeträger aufgewendet
(bitte nach prominenter Person und damit verbundenem finanziellen
Aufwand auflisten)?
15. Ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, künftig durch zusätzliche
Werbemaßnahmen auf die Corona-Schutzimpfung hinzuweisen?
Wenn ja, auf welche Weise, über welche Kanäle, und welche finanziellen
Mittel sind dafür vorgesehen?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der Anteil
der geimpften Bürgerinnen und Bürger, die sich durch die Impfkampagne
der Bundesregierung zum Impfen haben ermutigen lassen?
Die Fragen 8 bis 12, 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage 12 wird ergänzend auf die Anlage 3 verwiesen.
Hier sind die Mediabudgets, die für die Werbung in den einzelnen Kanälen
eingesetzt wurden, dargestellt.
Die Social-Media-Kampagne „Lass dich impfen“ des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung ist noch nicht endabgerechnet, die Ausgaben
können noch nicht angegeben werden.
Die Informationskampagnen der Bundesregierung werden in enger
Abstimmung mit und nach Beratung durch Rahmenvertragspartner aus der
Kommunikationsbranche konzipiert. In die Informationskampagne der Bundesregierung
zur Corona-Schutzimpfung waren folgende Rahmenvertragspartner bei der
Konzipierung und Umsetzung einbezogen: Cosmonauts & Kings GmbH,
Scholz & Friends, Zum goldenen Hirschen. Darüber hinaus findet ein
regelmäßiger Austausch mit Expertinnen und Expertinnen unterschiedlicher
Professionen und auf verschiedenen Ebenen statt.
Die Kommunikation zur Corona-Schutzimpfung unterliegt, soweit sie im
Rahmen finanzwirksamer Maßnahmen erfolgt, den gesetzlichen Vorgaben der
Bundeshaushaltsordnung (BHO). Diese legt fest, dass bei finanzwirksamen
Maßnahmen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind (vgl. § 7 BHO).
Es ist daher die Aufgabe der Verwaltung, den Erfolg ihrer Maßnahmen zu
prüfen bzw. ihre Maßnahmen zu evaluieren (vgl. Gutachten des
Bundesrechnungshofs zur Erfolgskontrolle finanzwirksamer Maßnahmen in der öffentlichen
Verwaltung (1998)),
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/p
rodukte/-gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/sammlung/resol
veuid/534f0cd0a46f4d-128c669859eb82935a).
Die Kampagne zur Erhöhung der Impfbereitschaft wird dementsprechend
fortlaufend evaluiert und aktualisiert. In den Sozialen Medien findet ein
Monitoring statt, mit dem u. a. die Reichweite und die Rückmeldung laufend
beobachtet und ausgewertet werden. Zusätzlich fließen weitere Daten in die
Erfolgskontrolle ein. Unter anderem werden dafür Erhebungen (z. B. Snapshot
Monitoring (COSMO) der Universität Erfurt, COVIMO-Studie oder das BfR-
Monitoring) ausgewertet. Für die Informationskampagne „Lass Dich impfen!“
wurde in einem Pre-Test eines Rahmenvertragspartners der Bundesregierung
die Aufmerksamkeitsstärke für die Zielgruppe festgestellt. Darüber hinaus wird
die Gesundheitskommunikation zur Corona-Pandemie im tagesaktuellen
Bereich (Pressearbeit) durch regelmäßige Medienresonanzanalysen begleitet.
Inhalte der Digitalkampagne werden entsprechend neu erstellt oder aktualisiert
und zielgruppenspezifisch ausgespielt.
Die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Zahlen für die ≥ 60-Jährigen geben
einen deutlichen Hinweis darauf, dass die Kommunikationsmaßnahmen hier
gewirkt haben. Die erreichte Impfquote von 83,5 Prozent vollständig
Geimpften liegt nah beim angestrebten Ziel (90 Prozent).
Bei dem nun im Vordergrund stehenden Ansatz, die Menschen mit einem
niedrigschwelligen Impfangebot direkt in ihren Lebenswelten zu erreichen, können
Informationsmaßnahmen nur begleitend unterstützen. Dabei geht es weniger
um breit angelegte Kommunikationsstrategien mit massenkommunikativen
Medien, sondern um an die Situation angepasste und gezielte Information.
13. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial ein, durch Anreize die
Impfraten künftig weiter zu steigern (bitte begründen)?
14. Welche Anreize sind nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, um
die Impfbereitschaft zu steigern?
Welche sind aus Sicht der Bundesregierung besonders effektiv, um die
Impfbereitschaft zu steigern?
Verzeichnet der Bund insoweit Erfahrungen und Best Practices?
17. Plant die Bundesregierung, auch monetäre Anreize zur Verbesserung der
Impfquote zu setzen oder nachgeordnete Ebenen hierzu zu ermutigen?
Wenn nein, welche konkreten Alternativen hat die Bundesregierung
bereits umgesetzt?
18. Plant die Bundesregierung, den nachgeordneten Ebenen Unterstützung
bei der Durchführung von Best-Practice-Ideen zur Steigerung der
Impfbereitschaft (z. B. Impfungen in Kinos, Theatern etc.) zukommen zu
lassen?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 13, 14, 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte Hauptanreiz für eine Impfung
sein, sich und andere zu schützen.
Für die Durchführung von Impfungen als Maßnahme gegen Infektionen mit
dem SARS-CoV-2-Virus sind die Länder zuständig. Zur Bekämpfung der
Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist es
besonders wichtig, die Impfbereitschaft innerhalb der Bevölkerung in eine möglichst
hohe Impfquote zu übersetzen. Aus Sicht der Bundesregierung sind nach den
vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere niedrigschwellige
Impfangebote, die Menschen mit einem Impfangebot direkt in ihren
Lebenswelten erreichen, für eine weitere Erhöhung der Impfquoten wichtig. Die
Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz und begrüßt, dass Länder,
Kommunen, Unternehmen und andere Organisationen kreative Ansätze für
niedrigschwellige Impfangebote verfolgen und diese teilweise auch mit Anreizen
verbinden. Bundesweite verhaltensökonomische Anreize prüft die
Bundesregierung nicht.
Auf dem zentralen Informationsportal „ZusammengegenCorona.de“ werden
fortlaufend aktualisierte Informationen zur Verfügung gestellt und für das
Impfen geworben. Wie in den Antworten auf die Fragen 3 bis 7 ausgeführt, werden
zahlreiche Kampagnen- und Informationsmaterialen hier frei zum Download
angeboten. Zudem werden regelmäßig digitale Mitmachpakete an Länder und
Kommunen versandt.
Die Impfaktionen, die im Rahmen der Aktionswoche „#HierWirdGeimpft“
durchgeführt werden, präsentiert die Bundesregierung auf der dem Portal
angeschlossenen Internetseite
www.hierwirdgeimpft.de. Sie werden ebenfalls in den
sozialen Netzwerken geteilt und beworben. Darüber hinaus begleitet die
Bundesregierung die Aktionswoche mit einer entsprechenden
Digitalkampagne: Auf der Internetseite findet sich eine Deutschlandkarte mit allen
gemeldeten Impfaktionen und Links zu den jeweiligen Landesseiten. Zudem werden
Checklisten sowie Info- und Werbematerialien für Veranstalterinnen und
Veranstalter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden Best Practices und
bevorstehende Impfaktionen dargestellt. Über ein Kontaktformular können sich
Organisatorinnen und Organisatoren von Impfaktionen melden und so auf der
Internetseite eingebunden werden. In den sozialen Medien wird zur Teilnahme
über den Hashtag „HierWirdGeimpft“ aufgerufen und es wird auf die
Internetseite verwiesen. Auch hier werden einzelne, repräsentative Impfaktionen als
Best Practice hervorgehoben und beworben. Viele der Materialien sind
mehrsprachig (Arabisch, Russisch und Türkisch) verfügbar, auch die Aufrufe
werden an fremdsprachige Communities ausgesteuert.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur gezielten Aufklärung
über die COVID-19-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen
getroffen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung besondere
Informationsangebote für Kinder und Jugendliche selbst oder ihre Eltern erstellt worden?
Wurde gezielt für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab zwölf
Jahren auf Basis einer individuellen und freien Impfentscheidung
geworben?
Gab oder gibt es explizite Werbemaßnahmen für Eltern?
Gab oder gibt es explizite Werbemaßnahmen für Kinder und
Jugendliche?
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bereits jetzt zu ergreifen,
um Eltern jüngerer Kinder gezielt über die Corona-Schutzimpfung zu
informieren und aufzuklären?
Wurden bisher hierzu Maßnahmen getroffen (bitte nach Art und Umfang
der Maßnahme aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um auch über die Corona-Schutzimpfung von Kindern im Alter von 12 bis
17 Jahren zu informieren, stellt die Bundesregierung neben den allgemeinen
Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung ein umfangreiches Print-
und Onlineangebot für Eltern bzw. Sorgeberechtigte sowie Kinder zur
Verfügung. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, dass Eltern bzw. Sorgeberechtigte
und Kinder alle für sie relevanten Informationen erhalten, um eine fundierte
Entscheidung treffen zu können.
Für Eltern und Sorgeberechtigte gibt es insbesondere das Merkblatt „Was Sie
zur Corona-Schutzimpfung für Ihr Kind wissen sollten“. Dieses Merkblatt ist
online verfügbar – auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Russisch,
Türkisch und Französisch. An diesen Personenkreis richtet sich auch die Broschüre
„Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche: Eine Entscheidungshilfe
für Eltern und Sorgeberechtigte“. Weitere einschlägige Informationen bieten
die Themenseite „Corona-Schutzimpfung bei Kindern und Jugendlichen“ auf
www.infektionsschutz.de sowie der FAQ-Bereich von infektionsschutz.de mit
ausführlichen Antworten auf oft gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung ab
zwölf Jahren.
Außerdem wurde ein Familienleitfaden erstellt, der auf der Themenseite
(
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/familien/) zu finden ist.
Die BZgA und das RKI haben ihn ebenfalls auf ihren Seiten zur Verfügung
gestellt.
Direkt angesprochen werden Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit dem
Infoblatt „Die Corona-Schutzimpfung. Deine Entscheidung. Deine Impfung“.
Es beantwortet wichtige zielgruppenspezifische Fragen altersgerecht.
Speziell für das Umfeld Schule wurde ein digitales Schulpaket geschnürt,
welches ein Medienangebot zu Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 beinhaltet
(Informationsflyer, Broschüren, Plakate, Aufkleber sowie Malblätter und
weiterführende Links). Darunter befinden sich auch Informationsmaterialien
zur Corona-Schutzimpfung. Das digitale Schulpaket ist eines der spezifischen
digitalen Informationspakete, die über das zentrale Portal „Zusammengegen-
Corona“ abgerufen werden können (siehe auch Antwort zu den Fragen 3 bis 7).
Die Corona-Pandemie ist seit Beginn von hoher Dynamik und einem sich
schnell verändernden Erkenntnisstand gekennzeichnet. Die Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen müssen dem Rechnung tragen. Die Bundesregierung
orientiert sich bei ihrer Kommunikation eng am aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand und passt sie stetig an die Pandemielage an. Mit digitalen
Inhalten auf den genannten Informationskanälen informiert sie auch fortlaufend
über den Sachstand bezüglich der Corona-Schutzimpfung für Kinder und
Jugendliche. Dies geschieht in Form von Info-Grafiken, Animationen sowie
Interviews mit Expertinnen und Experten. Art und Umfang dieses
Informationsangebotes richtet sich nach eben diesem Sachstand.
Sobald die Zulassungsstudien abgeschlossen sind und entsprechende
Zulassungen für Kinder unter zwölf Jahren vorliegen, werden die Informationen und
vorhandenen Medien für die Zielgruppe der Eltern und Sorgeberechtigten
entsprechend der aktuellen wissenschaftlichen Kenntnis angepasst und
bedarfsgerecht erweitert (z. B. Informationen für Multiplikatoren).
Darüber hinaus ist die Bundesregierung in engem Austausch mit Akteurinnen
und Akteuren aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung. Beispielsweise über
den seit August 2020 meist einmal monatlich stattfinden „Corona-KiTa-Rat“
der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins
Leben gerufen wurde. Mitglied des Corona-KiTa-Rates ist unter anderem die
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege (BEVKi e. V.). Im Zuge der Sitzungen des Corona-KiTa-Rates
wurde wiederholt darauf hingewiesen, von welch hoher Relevanz die Impfung von
Eltern für die Gesundheit der Kinder und die Sicherheit in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist.
20. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei Kindern
und Jugendlichen stets vor einer Impfung geprüft wird, ob diese im
Einzelfall bereits selbst einwilligungsfähig sind?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
einwilligungsfähige Kinder und Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr
vollendet haben, auch faktisch ein Impfangebot erhalten?
Die Beurteilung, ob Kinder und Jugendliche im Einzelfall einwilligungsfähig
sind, liegt wie bei anderen Impfungen auch, in der Verantwortung der
impfenden Ärztin bzw. des impfendes Arztes. Die Verantwortung, dass
einwilligungsfähige Kinder und Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet
haben, auch faktisch ein Impfangebot erhalten, liegt bei den Ländern.
21. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ab wann mit der Zulassung von Impfstoffen für jüngere Kinder zu
rechnen ist?
Die durch die Europäische Kommission zugelassenen und in der Europäischen
Union verwendeten COVID-19-Impfstoffe sind derzeit noch nicht für die
Anwendung an Kindern unter zwölf Jahren zugelassen. Für den Impfstoff von
BioNTech/Pfizer wurde kürzlich angekündigt, dass noch in diesem Jahr eine
Zulassung beantragt werden soll. Die klinischen Studien der pharmazeutischen
Unternehmer für die Anwendung dieser Impfstoffe an Kindern in
Altersgruppen unter zwölf Jahren dauern zurzeit jedoch noch an. Bei positivem Ergebnis
der Studien und befürwortender wissenschaftlicher Empfehlung durch die
Europäische Arzneimittelbehörde könnte mit ersten Erweiterungen der
europäischen Zulassungen möglicherweise noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Sobald eine arzneimittelrechtliche Zulassung von der Europäischen Kommission
für die Anwendung der COVID-19-Impfstoffe an Kindern unter zwölf Jahren
erteilt worden ist, kann es auch ein Impfangebot für diese Altersgruppe mit
diesem zugelassenen Impfstoff geben.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, zu
ergreifen, um Schwangere und Stillende zielgerichtet zu informieren und
innerhalb dieser Zielgruppe für eine Corona-Schutzimpfung auf Basis
einer individuellen und freien Impfentscheidung zu werben?
Die Ständige Impfkommission beim RKI hat am 10. September 2021
angekündigt, eine allgemeine Empfehlung der COVID-19-Impfung von bisher nicht
oder unvollständig geimpften Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel
sowie von nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines
mRNA-Impfstoffs auszusprechen. Das Stellungnahmeverfahren dazu wurde
bereits eingeleitet und mit einem Ergebnis ist zeitnah zu rechnen. Eine Nutzen-
Risiko-Abwägung mit entsprechender Beratung der Schwangeren bzw.
Stillenden kann am besten direkt im Gespräch mit der impfenden Ärztin bzw. dem
impfenden Arzt vorgenommen werden. Darüber hinaus stehen Informationen
rund um die Schwangerenimpfung in den FAQs auf der Internetseite des RKI
und in der STIKO-App bereit. Die Bundesregierung informiert zudem
Bürgerinnen und Bürger fortlaufend mit digitalen Inhalten über den Sachstand
bezüglich der Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende. Dies geschieht
in Form von Info-Grafiken, Animationen sowie Interviews mit Expertinnen
und Experten. Art und Umfang dieses Informationsangebotes richtet sich nach
dem aktuellen Sachstand.
24. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob es gezielte Desinformationskampagnen in Bezug auf die
genutzten Maßnahmen zur Erreichung von Bürgerinnen und Bürgern gegeben
hat?
a) Wenn ja, welche Arten von Desinformationskampagnen wurden
beobachtet, und welche Anzahl an Desinformationskampagnen hat es
gegeben?
b) Wenn nein, wieso werden diese Zahlen nicht erfasst?
Die Bundesregierung analysiert seit dem Beginn der Corona-Pandemie in
Deutschland digital verbreitete Desinformation auf diversen Kanälen.
Desinformationen werden gezielt richtig gestellt, korrekte Informationen in die
entsprechenden Kanäle und Zielgruppen ausgespielt. Berichte und Nachrichten,
die dem Bereich Des- und Misinformation zuzuordnen sind, werden von
diversen Akteuren erstellt und verbreitet. Die Bundesregierung fokussiert sich in
seiner Analyse auf die relevanten Themen. Eine quantitative Zählung von
Beiträgen, die Desinformation enthalten, ist kaum umsetzbar und nicht zielführend,
da sich im Laufe der Pandemie Akteure und Verbreitungskanäle immer weiter
diversifiziert haben. Etablierte Analyse-Software kann entsprechend nur einen
Teil der verbreiteten Desinformation finden. Gleichzeitig wäre eine rein
manuelle Sammlung von solchen Beiträgen aufgrund der schieren Menge an
Beiträgen nur unter sehr hohem Aufwand umsetzbar. Einzelne Kampagnen lassen
sich aufgrund der Gleichzeitigkeit und Vielstimmigkeit nicht abgrenzen, jedoch
sind wiederkehrende Narrative und Falschinformationen erkennbar, die
fortlaufend analysiert und in die Kommunikationsstrategie einbezogen werden.
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Desinformationskampagnen gezielt vorzubeugen und zu vermeiden?
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bereits
erfolgte Desinformationskampagnen zu unterbinden und zu stoppen?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat ihre Kommunikation gezielt ausgebaut, um
umfassend und transparent über das Regierungshandeln zu informieren. Angesichts
der Verbreitung von falschen und irreführenden Informationen im Kontext der
Corona-Krise ist es von großer Bedeutung, verlässliche und nachvollziehbare
Informationen bereitzustellen, mittels derer die Bürger sich selbst ein Urteil
bilden können. In den angezeigten Fällen reagiert die Bundesregierung in Form
einer Richtigstellung oder durch das Entkräften entsprechender Mythen und
Falschinformationen. Dazu verbreitet das BMG auf seinen Social Media-
Kanälen sogenannte „Debunks“ – also Erklärstücke, die im Umlauf befindliche
Mythen und Falschbehauptungen zur Corona-Pandemie adressieren und mit
nachvollziehbaren Fakten entkräften. Auch das Community Management ist
dafür sensibilisiert und meldet und blockiert nötigenfalls Accounts, die
Falschbehauptungen unter den Postings des BMG verbreiten. Zudem informiert das
BMG über den adäquaten Umgang mit Missinformation in der Corona-
Pandemie.
Die Bundesregierung befasst sich mit dem Phänomen Desinformation als
Ganzes, um Strukturen, Funktionsweise und Hintergründe zu analysieren. Um
Desinformation zu begegnen, wird sich regelmäßig im Ressortkreis ausgetauscht
und mit der Bereitstellung verlässlicher Informationen entgegengewirkt. In der
jüngeren Vergangenheit wird das Thema „Desinformation“ regelmäßig unter
anderem in der im Jahr 2018 gegründeten ressortübergreifenden
„Arbeitsgruppe zur Strategischen Koordination des Umgangs mit Hybriden Bedrohungen“
und in assoziierten Expertengruppen besprochen. Darüber hinaus tauscht die
Bundesregierung sich eng mit Partnern bilateral oder im Rahmen der EU oder
der G7-Mechanismen zu Einflussnahmeversuchen und Desinformation aus.
Im Zuge der Corona-Krise sind weitere Inhalte und Maßnahmen
hinzugekommen. Beispielhaft ist der Podcast „Die Wahrheit in Zeiten von Corona“ zu
nennen, der sich mit Verschwörungstheorien rund um das Coronavirus und damit
befasst, wie diesen begegnet werden kann. Im Rahmen des Infodienstes
Radikalisierungsprävention findet eine Auseinandersetzung mit extremistischen
(Um-)Deutungen des Virus statt. Parallel zu diesen Angeboten greift die
Bundeszentrale für politische Bildung gesellschaftliche und politisch relevante
Fragestellungen rund um die Corona-Pandemie auf und bildet entsprechende
Debatten kontrovers ab. Unter anderem behandelt eine Themenseite auf bpb.de
die gesellschaftspolitischen Folgen der Corona-Pandemie (
https://www.bpb.de/
307394).
Drucksache 19/32507 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32507 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32507 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32507 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32507 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]