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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der zentralen Forderungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.09.2021

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3210825.08.2021

Umsetzung der zentralen Forderungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus hat im Juli 2021 ihren Bericht vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/30310). Er zeigt nicht nur auf, dass Sinti und Roma in Deutschland rassistischer Diskriminierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen ausgesetzt sind, sondern enthält auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik.

Die Kommission selbst hat ihrem Bericht einige „zentrale Forderungen“ vorangestellt, deren Umsetzung auch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vordringlich angegangen werden sollte.

Dies ist nach ihrer Auffassung auch bereits vor der Bundestagswahl und anschließender neuer Regierungsbildung möglich. Darin läge kein Vorgriff auf Entscheidungen der nächsten Bundesregierung, sondern es untermauerte vielmehr den breiten Konsens zur Bekämpfung antiziganistischer Einstellungen, den die demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages bei der Debatte über den Bericht der Kommission bekundet haben. Nachdem die jetzige Bundesregierung bereits beschlossen hat, ab 2022 eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten gegen Rassismus zu berufen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/28131), sollte sie auch beschließen, möglichst zum gleichen Zeitpunkt eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten gegen Antiziganismus zu benennen, wie von der Kommission empfohlen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten hierbei eine enge Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag für wünschenswert.

Zwei Empfehlungen der Kommission scheinen den Fragestellerinnen und Fragestellern dabei besonders dringlich: Der Verzicht auf Abschiebungen von Roma, insbesondere in die Westbalkanstaaten, und Entschädigungszahlungen für alle vom Genozid an Sinti und Roma während des Zweiten Weltkrieges Betroffenen, einschließlich dauerhafter Leistungen auch für ausländische Roma. Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass der Ausschluss von Sinti und Roma mit Wohnsitz im Ausland von laufenden Leistungen aus ihrer Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Die beiden Forderungen stehen auch in einem inneren Zusammenhang, sind doch praktisch alle Sinti und Roma in Europa Überlebende des von Deutschland verübten Völkermordes bzw. deren Nachkommen.

Zudem sollte die Bundesregierung so schnell wie möglich gegenüber den Ländern und in den bestehenden Formaten des Bund-Länder-Dialogs die Umsetzung der Empfehlungen ansprechen bzw. initiieren, etwa durch die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission, die stärkere Berücksichtigung der Verfolgungsgeschichte von Sinti und Roma in Deutschland im Schulunterricht usw.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA), eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten gegen Antiziganismus durch die Bundesregierung einzusetzen und im Bundeskanzleramt anzusiedeln?

2

Hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, parallel zur Benennung einer Beauftragten bzw. eines Beauftragten gegen Rassismus ab dem Jahr 2022 auch eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten gegen Antiziganismus zu benennen, oder strebt sie eine solche Einigung zeitnah an?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja,

– wie will sie den Benennungsprozess unter Berücksichtigung der von der UKA genannten Kriterien (etwa Anerkennung und Akzeptanz in den von Antiziganismus betroffenen Communities) gestalten,

– wie will sie Koordination bzw. Umsetzung des Strategischen EU-Rahmens für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation der Roma in den Aufgabenbereich der Beauftragten bzw. des Beauftragten einschließen,

– welche Überlegungen hinsichtlich finanzieller und materieller Ausstattung des Amtes hat sie bislang angestellt?

3

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der UKA, einen unabhängigen Kreis aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft zur Beratung der Beauftragten bzw. des Beauftragten gegen Antiziganismus zu berufen und diesem Mitsprachebefugnisse hinsichtlich der Agenda und Arbeitsweise der Beauftragten bzw. des Beauftragten einzuräumen?

4

Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, inwiefern der Deutsche Bundestag bei der Ernennung der Beauftragten bzw. des Beauftragten gegen Rassismus sowie ggf. der Beauftragten bzw. des Beauftragten gegen Antiziganismus eingebunden werden kann, und wenn ja, welche?

5

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der UKA, eine ständige Bund-Länder-Kommission zu schaffen, um diejenigen Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus umsetzen bzw. vereinfachen zu können, die (ganz oder überwiegend) in die Zuständigkeit der Länder fallen, und inwiefern hat sie diesbezüglich gegenüber den Ländern bereits Anregungen und Impulse gesetzt bzw. will dies noch tun?

Hat es diesbezüglich bereits Rückmeldungen von Ländern gegeben, und wenn ja, welche?

6

Wie steht die Bundesregierung zur Einschätzung der UKA, die über Jahrzehnte hinweg verweigerte Anerkennung des NS-Völkermordes an Sinti und Roma habe zu ihrer „bis heute andauernden Schlechterstellung“ in der sog. Wiedergutmachung geführt, und was will sie ggf. unternehmen, um diese Schlechterstellung auszugleichen?

7

Geht die Bundesregierung davon aus, dass man vom Grundsatz einer Kollektivverfolgung von Sinti und Roma während des NS-Regimes sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb des NS-Einflussbereichs in Europa ausgehen müsse (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen für Aufarbeitung und Entschädigung Überlebender zieht sie daraus?

8

Ist die Bundesregierung bereit, den Grundsatz des Wiedergutmachungsdispositionsfonds, dass Personen ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Wohnsitz im Ausland keine laufenden Leistungen erhalten können (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschüren_ Bestellservice/2018-03-05-entschaedigung-ns-unrecht.pdf?__blob=publica tionFile&v=8, S. 20), zu ändern, um anzuerkennen, dass Roma, die außerhalb Deutschlands, aber in Gebieten unter NS-Einfluss, lebten, nicht weniger vom Völkermord betroffen waren als Sinti und Roma innerhalb Deutschlands, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist die Bundesregierung bereit, einen Fonds für nicht in Deutschland lebende Überlebende des NS-Völkermordes an Sinti und Roma aufzulegen, um niedrigschwellige, einmalige Anerkennungsleistungen zumindest für jene Überlebenden zu ermöglichen, die bislang keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben (bitte ggf. ausführen bzw. begründen)?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die in den Fragen 6 bis 9 dargelegten Themen angesichts des hohen Alters der in Frage kommenden Personen zügig gelöst werden müssen, und bis wann will sie eine Lösung finden?

11

Ist die Bundesregierung bereit, den gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schaden, der durch die von der UKA festgestellte massive Benachteiligung in der Wiedergutmachungspraxis und den fortgesetzten Antiziganismus nach 1945 für die Angehörigen der zweiten Generation entstanden ist, auszugleichen, indem den bis zu einem Stichtag (den die UKA mit 1965 ansetzt) geborenen Kindern der Verfolgten einmalige Pauschalen zur selbstbestimmten Verwendung ausgezahlt werden (bitte ggf. ausführen bzw. begründen)?

12

Ist die Bundesregierung bereit, eine Kommission einzusetzen, die das Ausmaß der sog. Zweiten Verfolgung, also das von der UKA bezeichnete gravierende Unrecht aufzuarbeiten, dem Sinti und Roma seitens Behörden und gesellschaftlichen Institutionen wie Polizei, Justiz, Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden usw. in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt waren und noch sind, und wenn ja, was will sie hierzu konkret unternehmen, und welche Vorstellungen hat sie hinsichtlich Budget und Befugnissen, wenn nein, warum nicht?

13

Ist die Bundesregierung bereit, wie von der UKA empfohlen, anzuerkennen, dass Deutschland nicht zuletzt aus historischer Verantwortung heraus Verantwortung gegenüber den in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht suchenden Roma insbesondere aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien hat, weil es sich bei den Betroffenen um die „Überlebenden und Nachkommen eines vom nationalsozialistischen Deutschland zu verantwortenden Genozids“ handelt, wenn ja, welche praktischen Schlussfolgerungen sich daraus ergeben, wenn nein, warum nicht?

14

Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die in Deutschland lebenden Roma aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen auf asyl- bzw. aufenthaltsrechtlicher Ebene gezogen werden, wenn ja, wie will sie konkret vorgehen, wenn nein, warum nicht?

15

Will sich die Bundesregierung gegenüber den zuständigen Landesbehörden dafür einsetzen, die Praxis der Abschiebung von Roma schnellstmöglich zu beenden?

16

Will die Bundesregierung der Empfehlung der UKA, die Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als „sichere Herkunftsstaaten“ zurückzunehmen, folgen, und wenn nein, warum nicht?

17

Will die Bundesregierung dafür sorgen, dass seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die im UKA-Bericht betonte Gefahr kumulativer Verfolgungsgründe, denen Roma insbesondere im Westbalkan ausgesetzt sind, stärker in seinen Entscheidungen zu berücksichtigen, und wenn ja, wie genau, wenn nein, warum nicht?

18

Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass effektive und nachhaltige Partizipationsstrukturen für die Communities von Sinti und Roma auf allen staatlichen sowie gesellschaftlichen Ebenen geschaffen werden und Partizipationsmodelle auch auf Bundesebene gesetzlich verankert werden?

Wenn ja, was will sie konkret unternehmen, wenn nein, warum nicht?

19

Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Organisationen von Sinti und Roma als zivilgesellschaftliche Akteure dauerhaft finanziell gefördert werden (und nicht nur im Rahmen befristeter Projektarbeit), und wenn ja, was will sie konkret unternehmen, wenn nein, warum nicht?

20

Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Communities von Sinti und Roma ein Vertretungs- und Stimmrecht in Gremien wie Rundfunkräten und Landesmedienanstalten sowie anderen Institutionen, in denen es um die Angelegenheit der Communities geht, erhalten, und wenn ja, was will sie konkret unternehmen, wenn nein, warum nicht?

21

Will die Bundesregierung der Empfehlung der UKA folgen, dem Deutschen Bundestag regelmäßig, mindestens aber alle vier Jahre, einen Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der UKA vorzulegen?

22

Will die Bundesregierung der Empfehlung der UKA folgen, eine wirkungsorientierte Gesamtstrategie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für sämtliche Erscheinungsformen von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus zu entwickeln und insbesondere eine Kommission zur Auseinandersetzung mit Anti-Schwarzen-Rassismus einzurichten, und wenn ja, was will sie konkret unternehmen, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. August 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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