[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32145 –
Zustand der Brücken auf den Autobahnen und Bundesfernstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Brücken im Straßen- und im Schienenverkehr bilden besonders neuralgische
Punkte der Verkehrsinfrastruktur. Wenn Brücken nicht befahrbar sind,
bedeutet dies meist kilometerlange Umwege für die Nutzer und teure
Zeitverzögerung für Unternehmen. Am Ende dieser Kostensteigerung steht zudem häufig
der Verbraucher, der die entstandenen Mehrkosten über höhere Endpreise der
Güter tragen muss. Gleichzeitig verursachen längere Fahrwege zusätzliche
Belastungen für Straßen und Gemeinden sowie die Nachhaltigkeit. Deshalb ist
es wichtig, dass bereitgestellte Mittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur
in die Ertüchtigung und Sanierung und ggf. den Ersatz von Brücken fließen
und diese schnell und effektiv eingesetzt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle
Ingenieurbauwerke, auch Brücken, standsicher, verkehrssicher und dauerhaft sind. Daher
werden diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung und Prüfung
durch speziell ausgebildete und kontinuierlich geschulte
Bauwerksprüfingenieure unterzogen. Die Grundlagen sind in der DIN 1076 geregelt. Die im Zuge
der Brückenprüfung ermittelte Zustandsnote ist eine der Grundlagen für die
weitere Erhaltungsplanung.
Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine gut ausgebaute
Verkehrsinfrastruktur. Aufgrund des in den vergangenen Jahrzehnten beobachteten
überproportionalen Anstiegs des Verkehrsaufkommens, insbesondere im
Schwerverkehr, und der ungünstigen Altersstruktur, insbesondere in den
westlichen Ländern, sind umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung
des Zustandes und Erhöhung der Tragfähigkeit notwendig und werden
durchgeführt.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen und leistungsfähigen
Verkehrsinfrastruktur die „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im
Bestand der Bundesfernstraßen“ erarbeitet. Über das „Programm Brückenmoder-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32463
19. Wahlperiode 14.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 13. September 2021 übermittelt und mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 ergänzt;
siehe Drucksache 19/32676.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nisierung“ erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen. Um die Brücken
durchgehender Streckenzüge von Autobahnen zu modernisieren und damit
leistungsfähige Verkehrswerte zu schaffen, konzentriert sich die Brückenmodernisierung
auf ein prioritär herzurichtendes Netz, das Brückenmodernisierungsnetz.
Darauf aufgesetzt, werden mit einem neuen Sonderprogramm „Brücken-Link“
einzelne Streckenabschnitte aus dem Brückenmodernisierungsnetz vordringlich
abgearbeitet, um auf diese Weise besonders verkehrswichtige und
hochfrequentierte Streckenabschnitte zügiger zukunftsfähig herrichten zu können.
Zielgenaue spürbare Verbesserungen im Autobahnnetz sollen somit schneller
verkehrswirksam werden. Das Sonderprogramm „Brücken-Link“ ist Teil der
Gesamtstrategie des Bundes zur Ertüchtigung und Modernisierung von
Autobahnbrücken, differenziert aber nach besonders prioritären Strecken innerhalb
des Brückenmodernisierungsnetzes.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in
den letzten fünf Jahren die Investitionen in die Erhaltung der
Bundesfernstraßen (Strecke und Brücke) aufgestockt. Für das Jahr 2021 stehen insgesamt
4,5 Mrd. Euro Erhaltungsmittel bereit; in der Finanzplanung ab dem Jahr 2022
werden die Ansätze weiterhin auf diesem hohen Niveau gehalten. Davon
fließen in die Brückenerhaltung im Jahr 2021 rund 1,57 Mrd. Euro, im Jahr 2022
rund 1,64 Mrd. Euro und 2023 rund 1,62 Mrd. Euro. Die Zuordnung der Mittel
erfolgt fortlaufend und bedarfsgerecht.
1. Wie hat sich der Brückenbestand auf den Bundesfernstraßen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 40 Jahren entwickelt, und
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Historische Daten über alle Brückenbestände von Brücken der
Bundesfernstraßen vor 2001 liegen dem BMVI nicht vollständig vor. Bis zum Jahr 1990 sind
in der Grafik nur westdeutsche Brücken berücksichtigt.
2. Wie ist die Altersstruktur der Brücken auf den Bundesfernstraßen nach
Kenntnis der Bundesregierung, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
Einhergehend mit dem Ausbau des Autobahnnetzes in Westdeutschland in den
60er bis 80er Jahren des vorherigen Jahrhunderts, datiert ein sehr großer Anteil
der Brücken aus dieser Zeit. Der zweite Peak in der Altersstruktur aus den 90er
und 2000er Jahren ist vor allem in den ostdeutschen Ländern.
3. Wie viele Brücken werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
geprüft, bzw. wie viele Brücken wurden in den vergangenen zehn Jahren
nicht überprüft?
Keine.
4. Wer führt Brückenprüfungen auf den Bundesfernstraßen nach Kenntnis
der Bundesregierung durch?
Die Brückenprüfung im Zuge von Bundesfernstraßen erfolgt gemäß DIN 1076
durch speziell ausgebildete, erfahrene und besonders sachkundige
Bauwerksprüfingenieure.
5. Aus welchem Hauptbaustoff bzw. in welcher Fertigungsweise sind die
Brücken und deren Bauteilgruppen und Teilbauwerke auf den
Bundesfernstraßen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach
Brückenbauten aufschlüsseln)?
Mit 69,1 Prozent der Brückenfläche überwiegt der Spannbetonbau vor dem
Beton- und Stahlbetonbau mit 17,1 Prozent. Danach folgen Brücken in
Stahlbzw. Stahlverbundbauweise mit 6,4 Prozent bzw. 6,8 Prozent. Flächenanteil.
Die nach einzelnen Bauwerken aufgeschlüsselte Auflistung konnte in der für
die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht erstellt werden und wird nachgereicht. Auf die Ergänzende Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/32676 wird verwiesen.
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Wahl des Baustoffs hängt maßgeblich von dessen Leistungsfähigkeit, der
Topografie, statischen und wirtschaftlichen Randbedingungen, z. B. Stützweite
und mögliche Konstruktionshöhe, ab. Im Netz der Bundesfernstraßen weisen
knapp 50 Prozent der Brücken eine Brückenlänge zwischen 5 und 30 m auf.
Mit wachsender Stützweite entwickeln bestimmte Bauweisen andere
wirtschaftliche Einsatzbedingungen, z. B. die Spannbetonbauweise, oder bei noch
größeren Stützweiten die Stahlverbund- und Stahlbauweise. In den Richtlinien
für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von
Ingenieurbauten (RE-ING) sind hierzu in Tabelle 2.2.1 Erfahrungswerte für
wirtschaftliche Einsatzbereiche verschiedener Querschnittsformen und Bauweisen in
Abhängigkeit der Stützweite und der Konstruktionshöhe angegeben.
7. Welche Brücken auf den Bundesfernstraßen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung sanierungsbedürftig (bitte nach Brücken, deren
Zustandskategorie bzw. Zustandsnote, deren Errichtungsdatum sowie nach
dem Datum der letzten betriebsrelevanten Baumaßnahme bzw.
Instandsetzung bzw. Ertüchtigung bzw. Sanierung aufschlüsseln)?
Nach der von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten „Strategie zur
Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen“ sind dies
zunächst ca. 2.500 vordringlich zu untersuchende Brückenteilbauwerke.
Die aufgeschlüsselte Auflistung konnte in der für die Beantwortung der
parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden und
wird nachgereicht. Auf die Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/32676 wird verwiesen.
8. In welchem Zustand (Zustandskategorie bzw. Zustandsnote) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die nicht sanierungsbedürftigen Brücken
auf den Bundesfernstraßen (bitte in tabellarischer Übersicht die
jeweiligen Güterverkehre durchschnittlich pro Tag nennen)?
Die Auflistung konnte in der für die Beantwortung der parlamentarischen Frage
zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden und wird nachgereicht. Auf
die Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/32676 wird verwiesen.
9. In welchem Zustand sind die Brücken auf den Bundesfernstraßen im
Hinblick auf die Traglast, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus (bitte insgesamt sowie nach Brücken aufschlüsseln)?
Der Traglastindex und die nach einzelnen Bauwerken aufgeschlüsselte
Auflistung konnten in der für die Beantwortung der parlamentarischen Frage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden und werden nachgereicht. Auf
die Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/32676 wird verwiesen.
10. An welchen Brücken auf den Bundesfernstraßen ist die Traglast nach
Kenntnis der Bundesregierung so weit reduziert, dass der normale
Betrieb nicht mehr möglich ist (bitte nach betroffenen Brücken und
Sollsowie Ist-Wert der Traglast aufschlüsseln)?
Verkehrssicherheit hat oberste Priorität. Mindertragfähige Brücken, für die der
genehmigungsfreie Verkehr nach Straßenverkehrsordnung eingeschränkt
werden muss, werden beschildert. Eine bundesweite Erhebung liegt der
Bundesregierung nicht vor.
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustandsnoten
der Brücken auf den Bundesfernstraßen in den letzten fünf Jahren
verändert?
In den letzten fünf Jahren konnten dank der Brückenmodernisierung vor allem
die Zustandsnotenbereiche zwischen 1 und 1,9 deutlich ausgebaut werden.
12. Welche 15 Brücken auf den Bundesfernstraßen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders durch Schwerlastverkehr belastet (bitte
aufschlüsseln und begründen)?
Für die Bauwerke, die den höchsten Schwerverkehrsanteil (DTV-SV) gemäß
Verkehrszählung 2015 aufweisen, wird auf die Anlage verwiesen.
13. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkehrsprognosen
für die zu sanierenden Brücken in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren
aus (bitte nach Lkw und Pkw aufschlüsseln)?
Für die Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wurde seitens des
BMVI eine Verkehrsprognose für den Güter- und Personenverkehr mit einem
Prognosehorizont 2030 erstellt. Diese bildet u. a. die prognostische
Verkehrsentwicklung insgesamt im Netz der Bundesfernstraßen ab. Für eine
kartographische Darstellung der Verkehrsbelastungen wird auf die Webseite verwiesen
(abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/verkehrsverfle
chtungsprognose-2030-netzumlegungen.pdf?__blob=publicationFile).
Weitergehende bauwerksspezifische Prognosen der zu sanierenden Brücken
liegen der Bundesregierung nicht vor. Den Lastmodellen des gültigen
Eurocodes liegen prognostizierte Verkehrsmengen und
Verkehrszusammensetzungen mit zugrunde.
14. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung der
Brücken auf den Bundesfernstraßen (bitte nach Kosten insgesamt sowie
je Brückenprojekt aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung der Erhaltungskosten nach einzelnen Brückenbauwerken
findet im Rahmen der Erhaltungsbedarfsprognose nicht statt.
15. Wie viel Zeit benötigt die Sanierung der Brücken auf den
Bundesfernstraßen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Brückenprojekten
aufschlüsseln)?
Die Erhaltung der Bauwerke ist eine ständige Aufgabe. Der Stand der
Bauwerkserhaltung und zur Brückenmodernisierung kann den jeweiligen Berichten
des BMVI an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des
Deutschen Bundestags entnommen werden.
16. Wie viele Bundesmittel für die Sanierung von Brücken haben die
Bundesländer bzw. die Autobahn GmbH jeweils in den letzten fünf Jahren
abgerufen (bitte aufschlüsseln), und wie hoch war in den Jahren jeweils
der Verfügungsrahmen?
17. Wie viele Bundesmittel haben die Bundesländer seit 2015 über das
„Sonderprogramm Brückenmodernisierung“ zur Sanierung von Brücken an
Bundesfernstraßen für welche Bauprojekte abgerufen (bitte nach Projekt
und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Den Ländern werden die Haushaltsmittel für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen insgesamt bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, eine separate Zuweisung
für einzelne Anlagenteile findet nicht statt. Die Länder haben in den Jahren
2016 bis 2020 sämtliche zum Jahresanfang zur Verfügung stehenden
Bundesmittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen verausgabt.
Die Meldungen der Länder zur Differenzierung der IST-Ausgaben der
Erhaltung auf einzelne Anlagenteile sind dem BMVI zum 1. April eines jeden Jahres
vorzulegen.
Gemäß der IST-Ausgabenmeldung der Länder sind in den Jahren 2016 bis 2020
für die Erhaltung der Brücken und das Programm Brückenmodernisierung auf
den Bundesfernstraßen folgende Haushaltsmittel verausgabt worden:
Jahre 2016 2017 2018 2019 2020*
Brückenerhaltung in
Mio. Euro
783,74 905,07 1.155,51 1.284,4 1.327,67
Brückenmodernisierung in Mio. Euro 518,54 639,55 829,88 881,29 1.037,63
* Die Meldung für das Land Bremen für das Jahr 2020 liegt noch nicht vor.
18. Welche Brückensanierungs- oder Brückenneubauprojekte sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf den Bundesfernstraßen in der
Planung, und welche sind in der Umsetzung?
19. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Fertigstellung
dieser Brücken gerechnet werden (bitte nach Projekten und
voraussichtlichem Fertigstellungstermin aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für alle im Bau befindlichen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 27
verwiesen.
20. In welchem Umfang werden bei der Schadensbegutachtung heute bereits
Drohnen eingesetzt?
Im Rahmen der Bauwerksprüfung kommen vereinzelt Drohnen bei der
Sichtprüfung an schwer zugänglichen Stellen bei Brücken oder großflächigen
Stützkonstruktionen zur Unterstützung der Arbeit der Bauprüfingenieure zum
Einsatz.
Die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 erfordert im Regelfall eine handnahe
Prüfung. Über Prüfhandbücher für ausgewiesene Bauwerke kann der
Prüfrahmen gezielt um spezielle Techniken erweitert werden. Hier ist eine
Anwendungsgrenze des Drohneneinsatzes gegeben, da eine Prüfung mit
Drohnenunterstützung immer nur eine Ergänzung der handnahen Bauwerksprüfung
darstellen kann. DIN 1076 wird derzeit überarbeitet, um genau diese
Fragestellungen zu adressieren.
21. Wie entwickelten sich die Kosten der Schadenserfassung in den letzten
zehn Jahren auch vor dem Hintergrund neuer technischer Möglichkeiten?
Eine Entwicklung der Kosten in der Bauwerksprüfung kann abseits der
marktüblichen Schwankungen (gestiegene Gerätekosten und Löhne, schwankender
Anteil an Vergaben je nach eigenem Personal und Marktverfügbarkeit von
Ingenieurbüros) nicht festgestellt werden.
22. Inwieweit werden Schäden heute bereits voll digital erfasst, und welche
Systeme werden dabei hauptsächlich genutzt, und inwieweit werden für
die genaue Verortung und Beschreibung der Schäden schon digitale
Bauwerksmodelle im Rahmen der Anwendung der Methode Building
Information Modeling (BIM) genutzt?
Welche Informationen (visuelle Schadensbilder bzw. weiteres Vorgehen
bzw. notwendiges Überprüfungsintervall etc.) werden dabei (digital)
hinterlegt?
Bezüglich der Nutzung von Building Information Modeling (BIM)-Modellen
im Rahmen der Bauwerksprüfung (Schadenserfassung) laufen einige
Forschungsvorhaben, in denen die erforderlichen Vorrausetzungen für eine digitale
Schadenserfassung erarbeitet werden.
Die BIM-Modelle müssen außerdem in der Bauwerksprüfung vorhanden sein.
Hierzu sind ebenfalls einige Forschungsvorhaben aktiv, um einfache, schnelle
und kostengünstige Wege aufzuzeigen, Bestandsbauwerke zu digitalisieren.
23. In welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Sanierungen dieser Brücken, und wie stellt die
Bundesregierung die Priorisierung der Projekte auf den Bundesfernstraßen
sicher, und gibt es dementsprechend Vorgaben an die Landesregierung?
Verkehrs- und Bauwerkssicherheit stehen an erster Stelle und entziehen sich
einer Nutzen-Kosten-Betrachtung. Für alle Brückenmaßnahmen werden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt, um eine nachhaltige Entscheidung
über eine Instandsetzung, Verstärkung oder einen Ersatzneubau treffen zu
können.
24. Wie hoch ist bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden aufgrund von schlechten Brückenzuständen
(beispielsweise wegen Nichtbefahrbarkeit für schwere Transporte oder
dergleichen)?
Angaben über die Höhe von Folgewirkungen liegen der Bundesregierung nicht
vor.
25. Liegen zu den Brücken und deren Zustand der Bundesregierung
Gutachten vor, oder plant die Bundesregierung solche in Auftrag zu geben?
29. Liegen Datenauswertungen zur Standsicherheit, Verkehrssicherheit und
Dauerhaftigkeit auf Basis der Anweisung Straßendatenbank Segment
Bauwerksdaten (ASB-ING) nach Definitionen zur Schadensbewertung
nach der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung,
Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach
DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) vor?
Die Fragen 25 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für jede Brücke liegen Prüfberichte von den regelmäßig durchgeführten
Bauwerksprüfungen vor, aus denen der aktuelle Bauwerkszustand einschließlich
der Bewertung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
nach RI-EBW-PRÜF hervorgeht. Weitere Gutachten, wie z. B.
Brückennachrechnungen oder spezielle Schadensbegutachtungen, werden – sofern
erforderlich – einzelfallbezogen beauftragt.
26. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Inbetriebnahme der
Autobahn GmbH im Hinblick auf die bestehenden Brückenbauten auf
den Bundesfernstraßen sowie im Hinblick auf Neubauten?
Es erfolgt eine bundesweit ganzheitliche Betrachtungsweise des Streckennetzes
der Bundesautobahnen. Strategien des Bundes können nunmehr unabhängig
von der Personal- und Finanzplanung der Länder umgesetzt werden. Eine
Verringerung von Bauzeiten und Baukosten, die im Wesentlichen marktabhängig
sind, kann durch die Anwendung innovativer Planungs- und Bauprozesse
erreicht werden.
27. An welchen Brückenbauten der Bundesfernstraßen führt die Autobahn
GmbH bzw. die jeweilige Landesverwaltung aktuell Baumaßnahmen
durch, und an welchen Brückenbauten sind Baumaßnahmen im Jahr
2021 geplant (bitte nach Brückenbauten, voraussichtlichen Kosten,
voraussichtlichem Abschlussdatum und Grund der Baumaßnahmen
aufschlüsseln)?
Alle derzeit laufenden und zeitnah beginnenden Maßnahmen können mit ihren
Jahresscheiben dem Einzelplan 12 des Bundeshaushalts entnommen werden
(abrufbar unter:
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/c
ontent_de/dokumente/2020/soll/epl12.pdf).
28. Für welche Brückenbauten auf den Bundesfernstraßen liegt nach
Kenntnis der Bundesregierung ein Planungsrecht vor, und bis wann (bitte
aufschlüsseln)?
Die gesetzliche Grundlage für den Neu- oder Ausbau der Bundesfernstraßen ist
der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Planungsrecht besteht für
Maßnahmen im vordringlichen Bedarf (VB) und im weiteren Bedarf mit
Planungsrecht (WB*). Das Planungsrecht schließt die erforderlichen Bauwerke im Zuge
der ausgewiesenen Strecken ein. Die Bauwerke sind darin nicht gesondert
ausgewiesen. Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Die
Erforderlichkeit von Bauwerken bei Neubauten hängt von der Topographie des zum Teil
noch nicht feststehenden Trassenverlaufs ab Für die Durchführung der
Planungen von Ersatzneubauten im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen besteht
Planungsrecht.
Drucksache 19/32463 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]