Entwicklungen in der türkisch-europäischen Flüchtlingspolitik
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das EU-Türkei-Abkommen, welches am 18. März 2016 zwischen der Europäischen Union und der Türkei vereinbart wurde, soll die „irreguläre“ Einreise von Geflüchteten über die Türkei in die EU verhindern (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/). Die Erklärung zielte darauf ab, hauptsächlich die Fluchtbewegungen syrischer Geflüchtete in die EU durch verstärkte Grenzkontrollen, durch Festhalten auf den griechischen Inseln und durch Abschiebungen in die Türkei einzudämmen. In der Türkei leben derzeit 3,7 Millionen syrische Geflüchtete (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/fluechtlingsarbeit-coronavirus-tuerkei-101.html). Zur Versorgung der Geflüchteten haben die EU-Staaten der Türkei im Jahr 2016 insgesamt 6 Mrd. Euro zugesagt. Laut dem Abkommen, das von Flüchtlingsorganisationen als „Schmutziger Deal“ bezeichnet wird, ist die Türkei im Gegenzug verpflichtet, in Griechenland als unzulässig abgewiesene Asylsuchende, die „irregulär“ eingereist sind, von den griechischen Inseln zurückzunehmen (https://www.proasyl.de/news/warum-der-deal-mit-der-tuerkei-eine-schande-fuer-europa-ist/). Gleichzeitig sollte für jeden von der Türkei rückübernommenen Geflüchteten aus Syrien ein anderer aus der Türkei in die EU umgesiedelt werden (Eins-zu-eins-Mechanismus). Syrische Geflüchtete, die „irregulär“ die ägäischen Inseln erreichen, werden seitdem nicht mehr zu ihren Fluchtgründen befragt, sondern auf die Türkei als „sicheren Drittstaat“ verwiesen, ihre Asylanträge als „unzulässig“ abgelehnt. Ausgenommen davon sind Personen, die ihre besondere Schutzbedürftigkeit nachweisen können. In der Praxis kommt es jedoch nur in kleinem Umfang zu Zurückschiebungen in die Türkei, weshalb Betroffene häufig über viele Monate auf den Inseln festsitzen, zum Teil in Abschiebehaft (https://www.proasyl.de/news/aus-bruessel-und-athen-angriffe-auf-die-fluechtlingskonvention/). An den Zurückschiebungen in die Türkei gab es viel Kritik, weil es zum Teil zu Kettenabschiebungen nach Syrien kam (https://www.proasyl.de/news/zweifel-am-eu-tuerkei-deal-deutsches-gericht-stoppt-abschiebung-nach-griechenland/). In der Türkei ist die Situation für Geflüchtete zudem überwiegend schlecht aufgrund mangelnden Zugangs zu Bildung und Arbeit; Kinderarbeit ist zudem verbreitet (https://www.rnd.de/politik/fluechtlinge-in-der-turkei-und-in-griechenland-lage-zahlen-fakten-B2G332NRHS2CXKHELARQJ4C5MA.html).
Die türkische Regierung hat die Rückführungen im März 2020 ganz ausgesetzt und dies mit der Corona-Pandemie begründet (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-06/eu-fluechtlingsabkommen-recep-tayyip-erdogan-tuerkei-europa-fluechtlingspakt-faq?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F#warum-soll-es-jetzt-verlaengert-werden). Seitdem die Türkei abgelehnte Asylsuchende nicht mehr zurücknimmt, häufen sich Medienberichte über rechtswidrige „Push-Backs“, also Zurückweisungen ohne Prüfung eines Asylgesuchs, durch die griechische Küstenwache. Ein Bericht des EU-Parlaments über Europas Grenzschutzagentur Frontex stellte im Juli 2021 fest, dass die Agentur von diesen massiven Menschenrechtsverletzungen wusste (https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/LIBE/DV/2021/07-14/14072021FinalReportFSWG_EN.pdf). Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) kamen von Januar bis August 2021 1 932 Menschen über das östliche Mittelmeer in der EU an, im Vergleichszeitraum 2020 waren es noch 8 659 Personen. Im bisherigen Jahr starben 14 Geflüchtete bei dem Versuch, Griechenland zu erreichen (2020: 76, vgl. https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean?migrant_route%5B%5D=1377). Auf den griechischen Inseln der Ost-Ägäis harren derzeit insgesamt noch rund 6 650 Schutzsuchende unter größtenteils menschenunwürdigen Bedingungen aus (dpa vom 28. Juli 2021). Der Politikwissenschaftler Maximilian Pichl fasst in einer Analyse für die Menschenrechtsorganisation medico international zusammen: „Das Narrativ, es handele sich bei den Zuständen auf Moria um eine ‚humanitäre Katastrophe‘, verdeckt, dass der ‚Moria-Komplex‘ Ergebnis politischer Entscheidungen und Kalküls ist“ (https://www.medico.de/fileadmin/user_upload/media/studie-der-moria-komplex.pdf). Die Hotspots sind nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen bewusst so unmenschlich konzipiert, dass diese möglichst abschreckend wirken.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte Ende Februar 2020 die Grenzen in Richtung Griechenland geöffnet und Busse zur Verfügung gestellt, um Geflüchtete zu der Grenze zu fahren. Tausende Schutzsuchende machten sich daraufhin auf den Weg, an der türkisch-griechischen Grenze wurden sie unter Einsatz von Tränengas von griechischen Grenzschützern aufgehalten. EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen bedankte sich damals bei den Griechen dafür, das „europäische Schild“ zu sein (https://www.sueddeutsche.de/politik/eu-eu-spitze-dankt-griechenland-europaeischer-schild-dpa.urnnewsml-dpa-com-20090101-200303-99-163084). Trotz dieses Bruchs des EU-Türkei-Abkommens wertete die Bundesregierung den Deal mit dem Erdogan-Regime nach fünfjährigen Bestehen der Erklärung als Erfolg (https://www.rnd.de/politik/fuenf-jahre-eu-tuerkei-abkommen-scharfe-kritik-aus-der-opposition-ZSIJZYXXY7LL2OKVCP5OWM5HYE.html). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilte höchstpersönlich mit, das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei weiterentwickeln zu wollen (https://www.rnd.de/politik/merkel-und-von-der-leyen-wollen-eu-fluechtlingspakt-mit-der-tuerkei-weiterentwickeln-PFEOI2XLJL24DKWTSBJ5MSJXXA.html) und auch der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas forderte ein „Update der Migrationszusammenarbeit“ (Epd vom 21. Juni 2021). Bei einem EU-Gipfeltreffen Ende Juni 2021 in Brüssel beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs eine Aktualisierung des EU-Türkei-Deals. Der Türkei wurden bis 2024 zusätzlich zu den bereits gezahlten 6 Mrd. weitere 3 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt zugesagt (afpd vom 25. Juni 2021). Das Geld soll zur Versorgung von syrischen Geflüchteten in der Türkei, aber auch im Bereich Grenzkontrolle eingesetzt werden (https://www.proasyl.de/news/aus-bruessel-und-athen-angriffe-auf-die-fluechtlingskonvention/). Die Türkei hatte seit Langem weitere finanzielle Unterstützung durch die EU gefordert und dies zuletzt auch mit dem Abzug der US-Truppen aus Afghanistan und dem Vormarsch der militant-islamistischen Taliban begründet. Dies führe zu einem deutlichen Anstieg der Anzahl von Geflüchteten in der Türkei (afpd vom 23. Juli 2021).
Der EU-Türkei-Deal wird von Kritikern als Blaupause für ähnliche Migrationsabkommen mit anderen Transitländern bezeichnet (https://www.proasyl.de/hintergrund/eu-tuerkei-deal-labor-aegaeis-blaupause-fuer-europa/). Nach Ansicht der Fragesteller und Fragstellerinnen wird der Schutz von Asylsuchenden mit dem Deal an einen Staat ausgelagert, der Menschenrechte regelmäßig mit Füßen tritt. Durch ihre Externalisierungspolitik, deren erstes Ziel Migrationsverhinderung ist, trägt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen eine Mitverantwortung an den Zuständen in den griechischen Hotspots auf den ägäischen Inseln.
Mit einem Beschluss vom 7. Juni 2021 hat Griechenland die Türkei für den Großteil aller Schutzsuchenden zum „sicheren Drittstaat“ erklärt (https://www.proasyl.de/news/aus-bruessel-und-athen-angriffe-auf-die-fluechtlingskonvention/). In der Konsequenz wird Menschen aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und Somalia, die in Griechenland ankommen und sich zuvor in der Türkei aufgehalten haben, nun der Zugang zu einem Asylverfahren in der EU versperrt. Ihnen droht die Abschiebung in die Türkei. Nach Einschätzung von Pro Asyl ist es unwahrscheinlich, dass die Türkei Tausende Asylsuchende aus Griechenland zurücknehmen wird (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Personen sind seit Anfang 2019 aus der Türkei kommend „irregulär“ in Griechenland angekommen (bitte nach Quartalen aufschlüsseln und nach Landgrenze und Seeweg differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie viele Einreisen von Schutzsuchenden aus der Türkei in die EU bzw. nach Deutschland im Rahmen von Resettlement gab es seit Januar 2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Schutzsuchende wurden seit der EU-Türkei-Erklärung von Griechenland in die Türkei abgeschoben bzw. sind „freiwillig“ aus griechischen Hotspots in die Türkei ausgereist (bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele syrische Geflüchtete wurden im Gegenzug in der EU bzw. Deutschland aufgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Türkei derzeit keine Asylsuchenden, die „irregulär“ in Griechenland eingereist sind, zurücknimmt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche zwischen der EU bzw. der Bundesregierung und der Türkei bzw. Frontex mit dem Ziel der Wiederaufnahme von „Rückführungen“ aus Griechenland in die Türkei, und mit welchem Ergebnis (dpa vom 28. Juli 2021)?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens zurückgeschobenen Geflüchteten in der Türkei (etwa hinsichtlich ihrer Unterbringung, ihres rechtlichen Status, Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Bildungseinrichtungen, Arbeitsmarkt)?
Inwieweit und durch wen wurde die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung von 2016 bisher evaluiert, und wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Vereinbarung, auch vor dem Hintergrund der vorübergehenden Grenzöffnung durch die türkische Regierung im Frühjahr 2020 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welchen Punkten ist die Türkei ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens nach Auffassung der Bundesregierung nachgekommen, in welchen nicht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus auch für die zukünftige Kooperation?
Ist die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung der Auffassung, dass die EU bzw. die Bundesregierung ihren Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen Erklärung der EU und der Türkei vom 18. März 2016 erfüllt bzw. erfüllt hat, falls nein, inwiefern nicht, und welche Position hat die Bundesregierung zu etwaigen türkischen Kritikpunkten?
Welche konkreten Schritte und Verpflichtungen hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Türkei bezüglich der Fortführung des EU-Türkei-Deals in diesem Jahr vereinbart (insbesondere mit Blick auf finanzielle Unterstützung, Visa-Liberalisierung, Modernisierung der Zollunion, Beitrittsverhandlungen zur EU), und in welchen Bereichen gibt es ggf. noch Gesprächsbedarf?
Wie viele Schutzsuchende halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der türkisch-griechischen Grenze auf, und welche neueren Maßnahmen hat die Türkei seit der Grenzöffnung im Frühjahr 2020 ergriffen, um „irreguläre“ Migration zu unterbinden?
Wie viele Asylgesuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung von griechischen Behörden als unzulässig abgelehnt?
Welche neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte „Kettenabschiebungen“ von Schutzsuchenden aus der Türkei nach Syrien oder Afghanistan, insbesondere wenn es Personen betrifft, die zuvor in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung aus Griechenland in die Türkei zurückgeschoben worden waren?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung oder hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU getroffen, um zu verhindern, dass im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei abgeschobene Schutzsuchende nicht zum Ziel von Kettenabschiebungen werden?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ durch die griechische Regierung vom 7. Juni 2021 aus Griechenland abgeschoben (bitte nach Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Einstufung vor dem Hintergrund, dass die Genfer Flüchtlingsrechtskonvention in der Türkei nur für Geflüchtete aus europäischen Ländern gilt, dass allein die dortige Registrierung eines Asylantrags mit großen Hürden verbunden ist und es immer wieder zu Kettenabschiebungen in die Herkunftsländer kommt (https://anfdeutsch.com/menschenrechte/griechenland-stuft-turkei-als-sicheren-drittstaat-ein-26646)?
Inwieweit wird Schutzsuchenden, die in Umsetzung des EU-Türkei-Deals in die Türkei abgeschoben worden sind, nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zum UNHCR ermöglicht, um sicherzustellen, dass diese Zugang zu temporärem Schutz in der Türkei erhalten?
In welchem Umfang und im Rahmen welcher Projekte unterstützt die Bundesregierung die Türkei bzw. Griechenland im Bereich Grenzschutz (bitte nach Land-, See- und Luftgrenzen differenzieren)?
a) Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamten sind derzeit an Frontex-Einsätzen in Griechenland beteiligt, und wie sind diese ausgerüstet (bitte nach dem entsprechenden Einsatz differenzieren)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Push-Backs aus griechischen Gewässern bzw. von griechischen Inseln sowie an der griechisch-türkischen Landgrenze, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
c) Wie viele Fälle des Abfangens von Schutzsuchenden durch griechische Einsatzkräfte wurden seit Anfang des Jahres 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung von Frontex statistisch erfasst (vgl. Antwort von Staatssekretär Hans-Georg Engelke vom 28. März 2021 auf die Nachfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/26311), und was ist der Bundesregierung über den Verbleib der abgefangenen Personen bekannt?
Wie viele der 2016 im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens vereinbarten 6 Mrd. Euro sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an die Türkei ausgezahlt worden, wie viele Euro wurden fest verplant, und für wie viele Euro wurden verbindlich Verträge zwischen der EU und der Türkei abgeschlossen?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Verwendung der EU-Gelder?
b) Welche Organisationen und Projekte in der Türkei sollen aus den aus dem EU-Haushalt zusätzlich zugesagten 3 Mrd. Euro gefördert werden (afpd vom 25. Juni 2021, bitte nach den Bereichen Grenzschutz bzw. „Migrationsmanagement“ und Versorgung von Schutzsuchenden differenzieren und einzeln mit Ort, Name, Träger und Zielsetzung des jeweiligen Projektes auflisten), und inwiefern findet eine Überprüfung der Verwendung der Gelder durch die EU statt?
c) Inwieweit werden EU-Finanzmittel in den türkisch besetzten Gebieten in Nord-Syrien eingesetzt, um in die Türkei geflüchtete Syrerinnen und Syrer dort zwangsanzusiedeln (https://www.proasyl.de/news/die-bundesregierung-ignoriert-das-leid-der-opfer-des-tuerkei-deals/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den bisherigen Ergebnissen des Einsatzes des Luftschiffes zur Kontrolle der Landesgrenze zwischen dem EU-Land Griechenland und der Türkei durch die Europäische Grenzschutzagentur Frontex, das dort seit dem 30. Juli eingesetzt wird (dpa vom 30. Juli 2021)?
Inwieweit wurden bisher Informationen über Schutzsuchende, die das Gefährt übermittelt, an Frontex und die griechischen Behörden weitergeleitet, und mit welchen Konsequenzen?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine weitere Evakuierung und Aufnahme von Schutzsuchenden von den griechischen Inseln oder dem griechischen Festland im Anschluss an die im Frühjahr ausgelaufenen Aufnahmeprogramme, und falls nein, warum nicht (kna-Meldung vom 8. Juni 2021)?
Welche Gespräche haben diesbezüglich im bisherigen Jahr auf Regierungsebene zwischen welchen EU-Mitgliedstaaten stattgefunden, und mit welchem Ergebnis?