[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32171 –
Bundesmittel für den Radverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fahrrad fahren wird immer beliebter in Deutschland. Sowohl in der Freizeit
als auch für den Arbeitsweg oder für Logistikleistungen nimmt die
zurückgelegte jährliche Fahrleistung stetig zu. Laut Bundesregierung gibt es bereits
heute 78 Millionen Fahrräder in Deutschland und nach Angaben des Zweirad-
Industrie-Verbandes wurden allein im Jahr 2020 knapp 5 Millionen Fahrräder
und E-Bikes im Wert von 6,44 Mrd. Euro in Deutschland verkauft.
Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung Radfahren noch
attraktiver machen. Dafür stellt sie in verschiedenen Programmen Mittel zur
Verfügung, um insbesondere die Sicherheit von Fahrradfahrern im Verkehr zu
verbessern.
1. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für den Radverkehr insgesamt
sowie für die von ihr durchgeführten Programme und unternommenen
Maßnahmen jeweils gesetzt?
Das Fahrrad ist ein bedeutendes Verkehrsmittel und steht für individuelle,
nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, flexible und kostengünstige
Mobilität. Die Bundesregierung hat am 21. April 2021 den neuen Nationalen
Radverkehrsplan (NRVP 3.0) – die Radverkehrsstrategie für Deutschland bis 2030
beschlossen. Schwerpunkte der Strategie sind u. a. der Aufbau einer lückenlosen
und sicheren Radinfrastruktur, die Stärkung der Radpendlerverkehre und des
Radtourismus, besonders in strukturschwachen Regionen. Das Anliegen des
NRVP 3.0: Mehr, besserer und sicherer Radverkehr – in der Stadt und auf dem
Land. Es sollen sich immer mehr Menschen auf dem Rad wohlfühlen und das
Fahrrad häufiger und auch für längere Wege nutzen.
Der NRVP setzt konkrete Ziele:
• Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr
zu – ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des
Umweltverbundes geht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32473
19. Wahlperiode 15.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 14. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht
sich von 3,7 Kilometer auf 6 Kilometer.
• Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten
Radfahrenden um 40 Prozent – trotz deutlich mehr Radverkehr.
• Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und
Kommunen soll sich perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr
orientieren.
Die Ziele der einzelnen Finanzierungs- und Förderprogramme:
Finanzierungs- bzw.
Förderprogramm
Förderziel
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Finanzhilfen an die Länder für
Investitionen in den
Radverkehr durch das
Sonderprogramm „Stadt und Land“
– Finanzhilfen
Ziel des Programms ist es, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere
Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in
urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern. Dies geschieht
beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und
sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch
speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen.
Förderungen von
Modellvorhaben des Radverkehrs
– Zuwendungen
Es werden innovative Projekte zur Stärkung des Radverkehrs, insbesondere
investive Maßnahmen, unterstützt. Aus der modellhaften Erprobung und
Anwendungspraxis heraus sollen neue Ideen und Konzepte entwickelt
werden, die auch an anderen Orten wertvolle Beiträge für die Verbesserung
des Radverkehrs in Deutschland leisten können.
Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans
– Zuwendungen
Das BMVI förderte im Rahmen der Umsetzung des NRVP nicht-investive
Vorhaben, die der Zielstellung des NRVP in verschiedenen
Handlungsfeldern wie Radverkehrsplanung und -konzeption, Infrastruktur,
Verkehrssicherheit, Kommunikation, Fahrradtourismus, Elektromobilität,
Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, Mobilitäts- und Verkehrserziehung
dienen.
Zuschüsse für den Ausbau und
die Erweiterung des „Radnetzes
Deutschland“
– Zuwendungen
Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Erweiterung eines sicheren,
lückenlosen und attraktiven Radnetzes Deutschland. Es werden unter
anderem Lückenschlüsse finanziert, die Qualität des Radnetzes Deutschland
verbessert, gemeinsame Streckenstandards entwickelt sowie begleitende
Infrastruktur aufgebaut oder ergänzt.
Förderung der Aus- und
Nachrüstung von Fahrzeugen mit
Abbiegeassistenzsystemen
– Zuwendungen
Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung
neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von
Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen die allgemeine Verkehrssicherheit
deutlich zu erhöhen.
Zuweisungen an die Länder
zum Bau von Radschnellwegen
– Finanzhilfen
Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil des Radverkehrsaufkommens
dauerhaft weiter zu erhöhen. Dies unterstützt die Bundesregierung durch die
Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen der Länder, Gemeinden und
Gemeindeverbände in den Ausbau von Radschnellwegen (RSW) in den
Jahren 2017 bis 2030.
Radverkehrstauglicher Ausbau
von Betriebswegen an
Bundeswasserstraßen
– Finanzierung
Mit den Mitteln sollen Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den
Radverkehr ausgebaut werden.
Radwegebau an Bundesstraßen
– Finanzierung
Für den Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung an Bundesstraßen in
der Baulast des Bundes stellt der Bund Finanzmittel von rund 100 Mio. Euro
pro Jahr bereit.
Finanzierungs- bzw.
Förderprogramm
Förderziel
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Bau von Betriebswegen auf
Brücken
– Finanzierung
Seit Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften am 1. Oktober 2020 kann
der Bund Betriebswege auf Brücken im Rahmen von Bundesautobahnen und
Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, so bauen und
unterhalten, dass darauf Radverkehr stattfinden kann. Dies dient der
Schließung von Lücken im Radverkehrsnetz und damit der Steigerung des
Radverkehrs.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU):
Klimaschutz durch Radverkehr
– Zuwendungen
Der Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU soll Anreize zur Erschließung von THG-
Minderungspotentialen im Handlungsfeld Radverkehr schaffen und die
Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen. Durch investive
regionale Modellprojekte zum Ausbau der lokalen Radverkehrsinfrastruktur
soll der Radverkehrsanteil im Modal Split erhöht werden, um
Treibhausgaseinsparungen zu realisieren.
Kleinserien-Richtlinie
– Zuwendungen
Ziel der Kleinserien-Richtlinie, Modul 5 – E-Schwerlastenräder der NKI war
es, den Marktzugang von ausgewählten klimaschonenden Technologien
durch eine Endkunden- bzw. Endanwenderförderung zu verbessern und in
der Folge aufgrund sinkender spezifischer Produktionskosten zu sinkenden
Anschaffungskosten für Endkunden bzw. Endanwender beizutragen.
Außerdem sollte die Verbreitung der ausgewählten Technologien gestärkt werden,
um so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
– Zuwendungen
Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie der NKI strebt durch die Förderung des
fahrradgebundenen Lastenverkehrs in der Wirtschaft und in Kommunen
durch die Verlagerung des Lastentransports auf das Fahrrad und damit einen
messbaren Beitrag zur Einsparung von Treibhausgasen an.
Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im
kommunalen Umfeld
(Kommunalrichtlinie)
– Zuwendungen
Die Kommunalrichtlinie der NKI zielt darauf ab, die bestehenden Potenziale
für Minderungen von Treibhausgasen in Kommunen und im kommunalen
Umfeld zu heben, indem Klimaschutz im kommunalen Umfeld möglichst
flächendeckend etabliert wird. Folglich deckt das Förderangebot der
Kommunalrichtlinie alle wesentlichen kommunalen Handlungsbereiche ab,
einschließlich der Mobilität.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Keine spezielle Förderrichtlinie
für den Radverkehr
Das BMBF fördert in den Maßnahmen „Leitinitiative Zukunftsstadt“
(Laufzeit: 2017 bis 2023), „MobilitätsWerkStadt 2025“ (2020 bis2026) und
„MobilitätsZukunftsLabor 2050“ (2020 bis2023) Projekte, die sich der
Erforschung, Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
im urbanen und ländlichen Raum widmen. Darunter sind auch Projekte, die
Forschungsfragen zum Radverkehr aufgreifen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
Keine spezielle Förderrichtlinie
für den Radverkehr
Mit der Maßnahme „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ fördert
das BMEL im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung
(BULE) Modell- und Demonstrationsvorhaben mittels beispielhafter
Projekte (Laufzeit: 2019 bis 2022) auf regionaler und lokaler Ebene, die geeignet
sind, die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen zu verbessern. Mit
den Projekten sollen möglichst vernetzte und übertragbare Lösungen
entwickelt werden, die auch für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen
können. Insbesondere vier dieser Projekte, die jeweils im Jahr 2020 gestartet
sind, haben dabei einen Schwerpunkt in der Förderung des Radverkehrs.
2. Wie hoch sind die von Seiten des Bundes für den Radverkehr zur
Verfügung gestellten Haushaltsmittel in den Jahren 2018, 2019, 2020 und
2021 jeweils?
Für den Radverkehr wurden in den Jahren 2018 bis 2021 folgende
Haushaltsmittel (Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die primär dem Radverkehr
dienen) zur Verfügung gestellt:
2018: 166,3 Mio. Euro,
2019: 196,7 Mio. Euro,
2020: 225,3 Mio. Euro,
2021: 434,2 Mio. Euro.
3. Welche Programme und Maßnahmen hat der Bund jeweils in den Jahren
2018, 2019, 2020 und 2021 für den Radverkehr durchgeführt bzw.
unternommen (bitte aufschlüsseln)?
4. Wie hoch waren die direkt vom Bund sowie von den Bundesländern
diesbezüglich von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel jeweils, und wie ist insgesamt sowie je Programm der Abruf sowie
der Auszahlungsstand (bitte aufschlüsseln)?
5. Wie war je Programm oder Maßnahme jeweils (bitte aufschlüsseln)
a) die Laufzeit,
b) welche Mittel wurden zur Verfügung gestellt,
c) wie war der Abruf,
d) wie ist der Auszahlungsstand (bitte aufschlüsseln),
e) das zuständige Bundesministerium sowie Ressort?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Angaben sind getrennt nach den Bundesressorts in den Anlagen 1 bis 4
dargestellt.
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung und dem
Abfluss der Haushaltsmittel für Programme und Maßnahmen im
Radverkehrsbereich?
Die Förderprogramme, Finanzierungsmittel und Finanzhilfen werden gut
angenommen. Viele Mittel sind bereits konkret gebunden und werden für
Verbesserungen des Radverkehrs vor Ort eingesetzt. Bei Maßnahmen mit investiven
Anteilen ist die Vorlaufzeit umfangreicher und länger. In der Regel müssen
Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, bevor der
Mittelabfluss erfolgen und die eigentliche Maßnahme starten kann.
Bei der investiven Förderung innovativer Modellvorhaben des Radverkehrs
standen zum Beginn des Förderprogramms im Jahr 2019 nicht ausreichend
Verpflichtungsermächtigungen für mehrjährige Projekte zur Verfügung. Im
Bundeshaushalt 2021 wurden die Verpflichtungsermächtigungen dem Bedarf
angepasst. Die zur Verfügung stehenden Mittel für das Förderprogramm sind nun
fast vollständig gebunden.
Das Programm „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ ist im
März 2021 gestartet. Die letzte Frist für die Antragstellung ist Anfang August
ausgelaufen. Das Gesamtfinanzierungsvolumen aller eingereichten Anträge
übersteigt das Volumen des Programmes deutlich. Derzeit werden die
Förderanträge geprüft.
Der Mittelabruf bei der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans findet
erfahrungsgemäß überwiegend im dritten und vierten Quartal statt.
Bei dem Programm „Radverkehrstauglicher Ausbau der Betriebswege an den
Bundeswasserstraßen“ wurde im Haushalt 2020 der Mitfinanzierungsanteil von
50 Prozent auf 90 Prozent gesteigert. Dies führte bereits im Jahr 2020 zu einer
erheblichen Steigerung des Interesses der Kommunen und damit zu einer
Steigerung der Anfragehäufigkeit und setzte sich im ersten Halbjahr 2021 fort.
Durch die Erhöhung des Mitfinanzierungsanteils wurden die Weichen dafür
gestellt, dass zukünftig noch mehr Betriebswege an den Bundeswasserstraßen
radverkehrstauglich ausgebaut und somit ins vorhandene Radwegenetz
integriert werden können. Aufgrund der durch die antragstellenden Kommunen im
Vorfeld zunächst durchzuführenden Vorbereitungen sowie Planungen, erfolgt
der entsprechende Anstieg des Mittelabrufs jedoch erst zeitversetzt. Insofern ist
erst für 2022 mit einem spürbaren Anstieg des Mittelabrufs zu rechnen.
Aufgrund komplexer Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der
Baurechtschaffung, sowie ausgelasteter Planungskapazitäten in den Ländern,
Gemeinden/Gemeindeverbänden und Planungsbüros verzögert sich der
Mittelabruf von Finanzhilfen beim Bau von Radschnellwegen.
Bei den Vorhaben, die im Rahmen des Förderaufrufs Klimaschutz durch
Radverkehr gefördert werden, wurde häufig die Erfahrung gemacht, dass die
Errichtung neuer Radverkehrsinfrastruktur mehr Zeit benötigt als ursprünglich
bei Antragstellung geplant. Daher wurde die Projektlaufzeit im Förderaufruf
Klimaschutz durch Radverkehr von drei auf vier Jahre angehoben, damit
zukünftig mehr Zeit für die Ausführung der Maßnahmen zur Verfügung steht.
7. Welche Programme und Maßnahmen für den Radverkehr der
Bundesregierung befinden sich aktuell in der Umsetzung oder Planung?
Das BMVI setzt derzeit die in Anlage 1 genannten Programme um. Für den seit
2021 geltenden NRVP 3.0 wird aktuell ein neues Förderprogramm erarbeitet.
Das Förderprogramm soll vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Bundesrechnungshof sowie der Europäischen Kommission zu Beginn des Jahres 2022
starten.
Beim BMU werden aktuell die in der Anlage 2 für das Jahr 2021 gelisteten
Förderprogramme umgesetzt. Eine novellierte Kommunalrichtlinie soll noch in
diesem Jahr veröffentlicht werden.
Das BMBF und das BMEL setzten die in den Anlagen 3 und 4 genannten
Programme für das Jahr 2021 um.
Drucksache 19/32473 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32473 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]