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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfassungswidrige Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.09.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3221602.09.2021

Verfassungswidrige Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Sitta, Judith Skudelny, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem am 18. August 2021 veröffentlichtem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Ab 2014 ist die gesetzliche Regelung, für die Zinsberechnung einen Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent zugrunde zu legen, nicht mehr mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar. Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 muss eine gesetzliche Neuregelung bis zum 31. Juli 2022 gefunden werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes könnte sich auch für andere Zinsen und Zuschläge als wegweisend erweisen. So werden zum Beispiel Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat erhoben (§ 240 der Abgabenordnung – AO). Unter der Prämisse, dass die Säumniszuschläge sowohl einen Straf- wie auch einen Zinscharakter haben, dürfte ein unverändertes Fortbestehen in dieser Höhe zumindest erklärungsbedürftig sein.

Neben der Anpassung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen könnten auch weitere Anpassungen im deutschen Recht erforderlich sein. Diese Änderungen können erhebliche fiskalische Auswirkungen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen?

2

Wann plant die Bundesregierung eine Neuregelung der verfassungswidrigen Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen? Wenn dies nicht mehr in dieser Legislaturperiode geplant ist, warum wird dies nicht kurzfristig angegangen?

3

Würde die Implementierung von realitätsnahen Zinsen in das Steuerrecht die IT der deutschen Finanzverwaltung im Allgemeinen und das Bundesministerium der Finanzen im Speziellen vor Schwierigkeiten stellen?

a) Wenn nein, aus welchen Gründen orientiert sich die Bundesregierung nicht an realitätsnahen Zinsen im Hinblick auf die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen?

b) Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nicht schon früher angepasst?

4

Welche technischen Schwierigkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung im Falle einer realitätsnahen Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen?

5

Wie viel Zeit würde die technische Einführung einer realitätsnahen Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach Einschätzung der Bundesregierung in Anspruch nehmen?

6

Welche IT-Verfahren der Finanzverwaltung (KONSENS oder andere) wären von der Implementierung einer realitätsnahen Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen betroffen?

7

Inwiefern und in welcher Weise sind hierbei der Bund und die Länder bei Abstimmungs- und/oder Entscheidungsprozessen beteiligt?

8

Müssten nach Ansicht der Bundesregierung auch Säumniszuschläge angepasst werden (besonders vor dem Hintergrund, dass der Säumniszuschlag sowohl einen Straf- wie auch einen Zinscharakter hat)?

9

Mit welchen Mehr- oder Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung bei einer Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von monatlich 0,1 Prozent (oder 0,2 Prozent oder 0,25 Prozent)?

10

Mit welchen Mehr- oder Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung bei einer umfänglichen Anpassung von Zinsen auf ein realitätsgerechtes Maß im deutschen Recht?

Berlin, den 1. September 2021

Christian Lindner und Fraktion

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