Aufträge der Bundesregierung an Beratungsunternehmen im Rahmen der Corona-Hilfen
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie setzte die Bundesregierung verschiedene Hilfsprogramme auf, die die wirtschaftlichen Schäden verringern sollten. Eines dieser Programme ist der am 28. März 2020 initiierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Seit seiner Konstituierung wurden 43 Anträge auf Hilfen aus dem WSF gestellt (vgl. Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 19/31308), von denen 21 Anträge in einem Volumen von 8,546 Mrd. Euro bewilligt wurden (vgl. Corona-Wochenbericht des BMWi vom 7. Juli 2021, Ausschussdrucksache 19(9)1128). Die Antragsstellung verläuft online.
Antragssteller werden von der Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf die Seite wsf-antrag.pwc.de weitergeleitet. Auch auf der Kontakt-Seite des BMWi wird das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers als „Mandatar des Bundes“ bei Fragen zum Antrag für Hilfen aus dem WSF genannt (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/WSF/kontakt.html).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Haushaltsjahr 2020 2,653 Mio. Euro für Beratungsleistungen ausgegeben sowie die nachgelagerten Dienststellen des Bundesministeriums weitere 2,569 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Beauftragung und Einsatz externer Berater in Bundesministerien und nachgelagerten Dienststellen“ auf Bundestagsdrucksache 19/27865).
Hier und im Folgenden werden unter „Beratungsunternehmen“ Unternehmensberatungen, Rechtsanwälte und weitere privatrechtliche Akteure, die von der Bundesregierung beauftragt wurden, strategisch oder administrativ bei der Entwicklung und Durchführung der Corona-Hilfen (Soforthilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III (plus), Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Neustarthilfe, KfW-Programm, Bundesbürgschaften im Rahmen der Corona-Krise) mitzuwirken, verstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Auf welchen Betrag belaufen sich die Ausgaben der Bundesregierung (Bundesministerien und nachgeordnete Behörden) für Beratungsdienste im Zuge der Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme (bitte nach Bundesministerium aufteilen)?
Weshalb entschied sich die Bundesregierung, die Seite zur Beantragung von Hilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) an das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) auszulagern und PwC als Mandatar der Bundesregierung für das Programm einzusetzen?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, das Formular und die Begleitung von Anträgen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ebenso wie beispielsweise die November- und Dezemberhilfe, über ein bundeseigenes Portal zu betreiben?
a) Wenn ja, wurde dies für Anträge im Rahmen des WSF erwogen, und wieso entschied sich die Bundesregierung gegen eine bundeseigene Lösung?
b) Wenn nein, warum ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich?
Unterscheidet sich die digitale Antragsstellung für Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds hinsichtlich der IT-Anforderungen von der Antragsstellung für die November- und Dezemberhilfe?
a) Wenn ja, inwiefern unterscheidet sich die Beantragung des WSF von den übrigen Programmen?
b) Wenn nein, weshalb wurde das Portal zur Beantragung im Gegensatz zu den übrigen Programmen an PwC ausgelagert?
Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Gestaltung eines Portals für Anträge im Rahmen des WSF um „besonderes Spezialwissen (...), welches nicht ständig gefordert wird“, was nach der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Beauftragung und Einsatz externer Berater in Bundesministerien und nachgelagerten Dienststellen“ (Bundestagsdrucksache 19/27865) Voraussetzung für das Engagement externer Berater ist?
Werden Anträge auf Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch PwC bearbeitet, geprüft oder beschieden?
In welche operativen Abläufe der Antragserstellung und Antragsprüfung ist PwC eingebunden?
Behält das Bundesministerium der Finanzen die Rechts- und Fachaufsicht über den WSF?
a) Wenn ja, wie stellt das Bundesministerium der Finanzen die Rechts- und Fachaufsicht gegenüber dem Mandatar PwC fest?
b) Wenn nein, wem obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über den WSF?
Ist PwC nach Kenntnis der Bundesregierung als Unternehmensberatung für ein Unternehmen tätig, dass Hilfen aus dem WSF beantragt und erhalten hat?
a) Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Interessenkonflikt seitens PwCs, die gleichermaßen als Mandatar des Bundes bei der Antragsstellung für Hilfen aus dem WSF sowie als Beratung für potentiell für Hilfen aus dem WSF antragsberechtigte und antragsstellende Unternehmen auftreten (vgl. PwC ist langjähriger Wirtschaftsprüfer von Adler Modemärkte, die im Rahmen des WSF 10 Mio. Euro erhalten haben, https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2021/01/insolvenz-adler-modemaerkte-geht-mit-gerloff-in-die-eigenverwaltung)?
b) Wie garantiert die Bunderegierung, dass es seitens PwCs nicht zu einem zuvor dargestellten Interessenkonflikt kommt?
Wann wurde PwC zum Mandatar des Bundes bezüglich des WSFs?
Gab es eine öffentliche Ausschreibung für den Auftrag als Mandatar im Rahmen des WSF?
a) Wenn ja, wie viele Interessenten nahmen an der Ausschreibung teil, wann, durch welche Stelle, und anhand welcher Kriterien wurde die Entscheidung zu Gunsten PwCs getroffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Geht die Erhebung der Unternehmen, die Interesse an Stabilisierungsmaßnahmen des WSF bekundet haben (123 Unternehmen [Stand 19. Juli 2021], vgl. Corona-Wochenbericht des BMWi vom 7. Juli 2021, Ausschussdrucksache 19(9)1128, S. 18) auf die Angabe von PwC zurück oder erhebt die Bundesregierung diese Kennziffer selbstständig? Was muss gemäß der Definition der Bundesregierung konkret vorliegen, damit ein Unternehmen als an Stabilisierungsmaßnahmen des WSF interessiert gilt?
Ist bzw. war PwC an der Entwicklung oder Durchführung weiterer Corona-Hilfsprogramme beteiligt?
Wenn ja, um welche Art von Dienstleistung seitens PwCs handelt es sich, um welches Programm handelt es sich, welches Bundesministerium erteilte den Auftrag an PwC, und in welcher finanziellen Höhe ist der Auftrag?
Sind bzw. waren weitere Beratungsunternehmen bei der Entwicklung oder Durchführung weiterer Corona-Hilfsprogramme beteiligt?
a) Wenn ja, um welches Unternehmen handelt es sich, um welche Art von Dienstleistung seitens des Unternehmens handelt es sich, um welches Programm handelt es sich, welches Bundesministerium erteilte den Auftrag an das Unternehmen, und in welcher finanziellen Höhe ist der Auftrag?
b) Wenn ja, wurde im Vorfeld der Vergabe der Aufträge eine Ausschreibung durchgeführt, und wenn nein, fiel der Auftrag unter die „Bekanntmachung der Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ vom 8. Juli 2020 (BAnz AT, 13. Juli 2020, B2)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Beantragung und Abwicklung der Corona-Hilfen eine Zusammenarbeit zwischen Beratungsunternehmen und Stellen der Länder?
Wurde bei vorherigen Programmen des Bundeswirtschaftsministeriums ein externer Mandatar eingesetzt?
Wenn ja, bei welchen Programmen, und wer war der Mandatar?