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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan
(insgesamt 114 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
20.09.2021
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/3227403.09.2021
Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Luise Amtsberg,
Jürgen Trittin, Margarete Bause, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz,
Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul,
Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Marcel Emmerich, Britta Haßelmann, Monika Lazar,
Filiz Polat, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und
nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan
Nach einem rasanten Vormarsch und einer Serie von gefechtslosen
Kapitulationen haben die radikal-islamischen Taliban am 15. August 2021 auch
Afghanistans Hauptstadt Kabul eingenommen und kontrollieren somit den ganz
überwiegenden Teil des Landes. Die Bundesregierung hat nach Ansicht der
Fragestellenden in den letzten Wochen und Monaten trotz zunehmender Bedrohung
und zahlreicher Hinweise eine rechtzeitige Evakuierung von allen deutschen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie allen Ortskräften, die für deutsche
Behörden und Organisationen gearbeitet haben, vor der Machtübernahme durch
die Taliban verzögert oder bewusst verhindert. Umso schwieriger wurde
deshalb auch die Evakuierung von anderen schutzbedürftigen Personengruppen,
wie Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler, davon insbesondere
Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler, sowie Journalistinnen und Journalisten,
Kulturschaffende sowie lokale Politikerinnen und Politiker und andere Personen,
die für eine Demokratisierung des Landes und eine offene Gesellschaft
eintraten. Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragestellenden in ihrer
Schutzverantwortung gegenüber diesen besonders bedrohten Personen, die unseren
Behörden und Organisationen jahrelang zur Seite standen, versagt. Die
politische Aufarbeitung dieses Versagens hat gerade erst begonnen.
Viele der von den Taliban besonders bedrohten Personen harrten seit Mitte
August 2021 in Todesangst in Kabul aus und hofften vergeblich darauf, noch das
letzte Zeitfenster nutzen zu können, um vom Flughafen aus evakuiert zu
werden. Doch an den Eingängen des Airports herrschten Gewalt und Chaos. Die
Evakuierungen gerieten zu einem Wettlauf gegen die Zeit in einer höchst
gefährlichen Sicherheitslage, wie der Anschlag vom 26. August 2021 zusätzlich
deutlich machte. Die Bundesregierung stellte die Evakuierungen am 26. August
2021 ein, fünf Tage vor dem geplanten Ende der Evakuierungen durch die USA
(siehe dazu u. a.: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rekonstruktion-de
s-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machen-uns-abmarschbereit-a-77cba
a83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709; https://www.welt.de/politik/ausland/plus2
33282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistung.html; https://www.sueddeuts
che.de/politik/afghanistan-flucht-ortskraefte-1.5385870; https://www.tagesspie
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32274
19. Wahlperiode 03.09.2021
gel.de/politik/fehleinschaetzung-des-geheimdienstes-taliban-in-kabul-fuer-
denbnd-noch-zwei-tage-zuvor-eher-unwahrscheinlich/27527432.html; https://ww
w.deutschlandfunk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergebli
ch.2932.de.html?drn:news_id=1291525; https://www.spiegel.de/politik/deutsch
land/heiko-maas-ueber-das-scheitern-in-afghanistan-ich-weiss-nicht-ob-man-da
s-ueberhaupt-heilen-kann-a-5b7dd569-013a-4425-80bf-b0f61cda9b22; https://
www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-warum-das-
fruehwarnsystemdes-bnd-versagte-a-0dc8a986-c3d9-463c-9539-0c62767a3202; https://www.tag
esschau.de/inland/bundesregierung-afghanistan-101.html; https://www.tagesspi
egel.de/politik/deutschlands-umgang-mit-afghanischen-ortskraeften-diese-toxis
che-mischung-aus-buerokratie-fehleinschaetzung-und-desinteresse/2750637
4.html)?
Entgegen ihrer Amnestie-Ankündigungen haben die Taliban bereits gezielte
und kollektive Hinrichtungen vollzogen und ziehen mit ihren Todeslisten
durchs Land (https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/krisen/id_90676464/
nach-einmarsch-in-kabul-un-bestaetigen-massenhinrichtungen-von-ziviliste
n.html). Am 23. August 2021 erklärten die Taliban, dass sie keine weiteren
Evakuierungsflüge aus Kabul nach dem 31. August 2021 zulassen werden.
Damit rückte die Gewissheit näher, dass bei weitem nicht alle, die von
Deutschland besonderen Schutz verdient hätten, evakuiert werden können, ohne eine
militärische Konfrontation mit den Taliban zu riskieren. Dies betrifft ohnehin
die bedrohten Ortskräfte, die es nicht aus ihren Heimatprovinzen nach Kabul
geschafft haben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der Vergangenheit wiederholt
auf die Gefahren hingewiesen, denen deutsche Ortskräfte ausgesetzt sein
würden und entsprechende Vorbereitungen gefordert, etwa indem die Definition
von Ortskräften erweitert und pragmatisch ausgelegt wird. Am 23. Juni 2021
hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufnahme für die
gefährdeten Ortskräfte im Rahmen eines schnellen Gruppenverfahrens gefordert. Die
ReKoalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD lehnte den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag ab (https://ww
w.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-afghanische-ortskraefte-8
46934). Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter bezeichnete diese
Ablehnung am 17. August 2021 im Nachhinein als politischen Fehler (https://www.ta
gesspiegel.de/politik/roderich-kiesewetter-das-koennen-wir-uns-nicht-noch-ein
mal-leisten/27525732.html). Am 20. Juni 2021 veröffentlichte zudem der
Verteidigungsausschuss eine fraktionsübergreifende Äußerung „für schnelle
Unterstützung der Ortskräfte nach dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan“
(https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-210420-a-verteidigun
g-afghanistan-836090).
Am 13. Juli 2021 wandten sich die menschenrechtspolitischen Sprecherinnen
und Sprecher von Grünen, FDP, Union und SPD in einem offenen Brief an die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und forderten ein rasches und
unbürokratisches Verfahren zur Rettung der afghanischen Ortskräfte. Auf eine Schriftliche
Frage, ob die Bundesregierung mit den USA in Kontakt stehe, um afghanische
Ortskräfte mithilfe der US-Luftbrücke auszufliegen, antwortete diese am 5.
August 2021, man habe die „Luftbrücke“ „zur Kenntnis genommen“ und
Vorkehrungen getroffen, um ehemalige Ortskräfte „im Rahmen der
eigenverantwortlichen Ausreise im Bedarfsfall durch Bereitstellen von Flugtickets zu
unterstützen“ (BMI, Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Margarete
Bause vom 11. August 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/31996).
Aus den verantwortlichen Bundesministerien (v. a. das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat [BMI], Auswärtiges Amt [AA],
Bundesministerium der Verteidigung [BMVg], Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ]) kommen nach dem Eintritt des Worst-
Case-Szenarios in Afghanistan gegenseitige Schuldzuweisungen, wer die
rechtzeitige Aufnahme von schutzbedürftigen Ortskräften und bedrohten Personen
sowie Evakuierungen wann verzögert oder verhindert habe. Mehrere Medien
haben die Blockaden und Entscheidungen der letzten Wochen in der deutschen
Ministerialbürokratie rekonstruiert (z. B. https://www.spiegel.de/politik/deutsc
hland/rekonstruktion-des-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machen-
unsabmarschbereit-a-77cbaa83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709; https://www.wel
t.de/politik/ausland/plus233282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistun
g.html; https://www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-flucht-ortskraefte-1.53
85870). Zu den markanten Ereignissen zählen danach:
– Ende 2020 sagte der BND die Machtergreifung der Taliban in Afghanistan
voraus, einen Zusammenbruch der bestehenden Regierung und die
Errichtung eines „Emirats 2.0“.
– Am 29. April 2021 fand eine Besprechung über das Ortskräfteverfahren
zwischen Vertreterinnen und Vertretern von BMI, BMVg, BMZ und AA
statt. Thema war das Problem, dass Ortskräfte oft nicht über afghanische
Pässe verfügen, um Visa zu beantragen und auszureisen. Das AA schlug
vor, auf die Praxis überzugehen, Visa bei Ankunft zu erteilen. Das BMI
stellte sich dagegen und bestand auf die Sicherheitsüberprüfung vor Ort.
Das BMZ trug grundlegende Gegenargumente vor, nämlich dass so eine
„Kettenreaktion“ entstehe und zu viele Ortskräfte nach Deutschland kämen.
Zu dem Zeitpunkt ging der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller noch von einer Fortführung
deutscher EZ im Land aus. Das BMVg sagte, man müsse in den kommenden
zwei Monaten mit Anträgen von 1 500 Ortskräften zur Aufnahme rechnen.
Auch die Idee, die Ortskräfte mit Charterflügen außer Landes zu bringen,
wurde in der Sitzung laut Medienberichten verworfen.
– Am 9. Juni 2021 antwortete der Bundesminister des Auswärtigen Heiko
Maas auf Fragen der Opposition in der Fragerunde des Deutschen
Bundestages zur Lage in Afghanistan: „All diese Fragen haben ja zur Grundlage,
dass in wenigen Wochen die Taliban das Zepter in Afghanistan in der Hand
haben werden. Das ist nicht die Grundlage meiner Annahmen.“
– Mitte Juni 2021 wollte die Bundesministerin der Verteidigung Annegret
Kramp-Karrenbauer erreichen, dass nicht nur Ortskräfte, die in den letzten
zwei Jahren mit der Bundeswehr zusammengearbeitet haben, ausreisen
dürfen. Die Regelung sollte nach dem Willen der
Bundesverteidigungsministerin für alle Ortskräfte ab 2013 gelten. Vor allem das BMZ warnte jedoch vor
einer „Sogwirkung“. Auch BMI und AA waren gegen eine Ausweitung des
Zeitraums.
– Am 22. Juni 2021 mussten zwei vom BMVg bereits bestellte Charterflüge
nach Mazar-i-Sharif für die Evakuierung von Bundeswehr-Ortskräften und
ihren Familienangehörigen (insgesamt ca. 300 Personen) wegen
Verfahrensbedenken über Visa- und Sicherheitsfragen kostenpflichtig storniert werden.
– Im Juli 2021 richtete der Bundeswehrhauptmann Marcus Grotian in Kabul
mit dem Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte mithilfe von
Spenden sogenannte Safe Houses ein, sichere Rückzugshäuser für ehemalige
Ortskräfte zum Schutz vor den Taliban. Bereits über Monate hatte Marcus
Grotian an die Bundesregierung appelliert, ihre Helferinnen und Helfer
nicht zu „verraten“.
– Ebenfalls im Juli 2021 übergab die Bundesregierung die Visa-Bearbeitung
an die Internationale Organisation für Migration (IOM). Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der IOM wurden jedoch nicht für das deutsche Verfahren
geschult; ein Büro in Mazar-i-Scharif wurde nie eröffnet. Der
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer bestand weiterhin auf
Einzelfallprüfung.
– Mitte Juli 2021 veröffentlichte das AA seinen regulären Lagebericht zu
Afghanistan. Er trug den Hinweis „Stand Mai“. Trotz dieser überholten
Informationslage diente dieser Bericht dem BMI ungeschmälert als
Berufungsgrundlage für eine Weiterführung der Praxis der Abschiebungen ins Land.
Ein aktueller Ad-hoc-Bericht wurde bislang nicht vorgelegt.
– Am 5. August 2021 bekräftigte eine Sprecherin des AA, dass auch
Bundesaußenminister Heiko Maas weiter an der Praxis von Abschiebungen nach
Afghanistan festhalte. Dagegen hatten Schweden, Finnland und Norwegen
bereits angekündigt, Abschiebungen auszusetzen.
– Am 10. August 2021 baten die Innenminister von fünf EU-Staaten, darunter
Deutschland, die EU-Kommission darum, die Praxis der Abschiebungen
nach Afghanistan beizubehalten. Am gleichen Tag empfahlen die EU-
Botschafter in Afghanistan in einem ungewöhnlichen Brief genau das
Gegenteil: Wegen einer sich massiv verschlechternden Sicherheitslage
sprachen sie sich dafür aus, Abschiebungen auszusetzen. Kurz davor hatte das
afghanische Flüchtlingsministerium EU- und andere europäische Länder
dazu aufgerufen, Abschiebungen ab Juli 2021 für drei Monate einzustellen.
Ebenfalls am gleichen Tag sprach sich der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz für weitere Abschiebungen nach Afghanistan aus.
– Am 13. August 2021 in einer Sitzung des Krisenstabs im AA sagte eine
BND-Vertreterin laut dem von Medien zitierten Protokoll, die Taliban-
Führung habe „kein Interesse an einer militärischen Einnahme Kabuls“. Der
BND gehe davon aus, dass die Taliban vor dem kompletten NATO-Abzug
am 11. September 2021 keine militärische Auseinandersetzung anstrebten.
Allerdings machte er Einschränkungen: So sei der Einfluss der Taliban-
Führung in Doha auf die Kämpfer „nicht uneingeschränkt gegeben“. Zudem
könnten andere Faktoren den Fall von Kabul beschleunigen, z. B. ein
schnellerer Rückzug der internationalen Soldatinnen und Soldaten aus der
„Green Zone“ oder Absetzbewegungen innerhalb der afghanischen Elite.
Zugleich bat die BND-Vertreterin dringlich um die Aufnahme von
möglichst allen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des deutschen
Auslandsgeheimdienstes in das Schutzprogramm.
In der Sitzung widersprach laut den Medienberichten der deutsche Gesandte in
Kabul, Jan Hendrik van Thiel, der BND-Einschätzung und kritisierte am
gleichen Tag in einem internen Schreiben, dass den dringenden Appellen der
Botschaft Kabul erst in dieser Woche Abhilfe geschaffen worden sei. Wenn etwas
schiefgehen sollte, so wäre dies vermeidbar gewesen (https://www.tagesspiege
l.de/politik/fehleinschaetzung-des-geheimdienstes-taliban-in-kabul-fuer-den-bn
d-noch-zwei-tage-zuvor-eher-unwahrscheinlich/27527432.html und https://ww
w.deutschlandfunk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergebli
ch.2932.de.html?drn:news_id=1291525).
In der Krisenstabsitzung wurde eine Evakuierung der Deutschen Botschaft
nach dem Wochenende, also am 16. August 2021, angestrebt. Zugleich gab es
nach Medienberichten einen Streit zwischen AA und BMVg darüber, ob man
Flugzeuge der deutschen Luftwaffe entsenden könne, um Menschen aus Kabul
zu evakuieren. Unklar bleibt, wer in diesem Streit welche Position vertrat.
– Am 14. August 2021 setzte der Gesandte der Deutschen Botschaft in Kabul
eine warnende E-Mail nach Berlin ab, dass sich die Sicherheitslage durch
den überraschend schnellen Rückzug der US-Kräfte weiter verschlechtert
habe. Die „Green Zone“ und das Botschaftsviertel seien nun unbewacht.
– Am 15. August 2021 vormittags gab es laut Medienberichten noch immer
keine Weisung aus dem AA zur Evakuierung. Der Gesandte Jan Hendrik
van Thiel musste offensichtlich auf eigene Faust entscheiden und schrieb
„Wir machen uns abmarschbereit! HABEN WIR GRÜNES LICHT?!“ und
schließlich: „Wir sind dann erst mal nur noch per Telefon zu erreichen. Wir
zerstören die IT. Schönen Sonntag noch, Ende.“ Am Ende waren es
amerikanische Hubschrauber, welche die deutschen Botschaftsangehörigen an
den Flughafen evakuieren mussten, weil ein Durchkommen über die
Straßen nicht möglich war.
– Am 20. August 2021 räumte Bundesaußenminister Heiko Maas gegenüber
dem Spiegel ein, die Lage falsch eingeschätzt zu haben. Zugleich
beschuldigte er die Nachrichtendienste, eine falsche Lageeinschätzung abgegeben
zu haben und forderte Konsequenzen für die Arbeitsweise der Dienste.
Zudem sprach er von „politischen Vorbehalten und bürokratischen
Hindernissen“, die von deutscher Seite gebremst hätten. Im gleichen Interview mit
dem „Spiegel“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-ueb
er-das-scheitern-in-afghanistan-ich-weiss-nicht-ob-man-das-ueberhaupt-heil
en-kann-a-5b7dd569-013a-4425-80bf-b0f61cda9b22) machte er die
afghanische Regierung für die Verzögerung der Aufnahme von Ortskräften
verantwortlich, die kein Interesse daran gehabt habe, dass diese das Land
verließen und Reisepässe zu schleppend ausgestellt habe. Insgesamt sprach
Bundesaußenminister Heiko Maas von 10 000 Personen, die besonders
bedroht seien, wenn man Ortskräfte und Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger zusammenzähle (Familienmitglieder noch nicht
mit eingerechnet).
Bis heute hat die Bundesregierung nicht öffentlich und verbindlich definiert,
welche Personen in Afghanistan nach der entstandenen Notlage ab der
Eroberung Kabuls durch die Taliban und der beginnenden Evakuierungen als
besonders bedroht und schutzbedürftig gelten. Auch ein Schreiben des AA an die
Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 26. August 2021 spricht lediglich
von „anderen besonders schutzbedürftigen Personen“ („Aktuelle Information
zu Afghanistan – Zum weiteren Vorgehen nach Ende der militärischen
Evakuierung“). Im Bundeswehrmandat für Afghanistan vom 25. August 2021 werden
„weitere designierte Personen“ erwähnt. Auf der Website des AA zu
Evakuierungen aus Afghanistan (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/afg
hanistan/2477396) werden nur deutsche Staatsangehörige aufgefordert, sich in
eine Online-Liste einzutragen. Lediglich die Formulierung „Für Notfälle ist
eine Krisenhotline geschaltet“ könnte erahnen lassen, dass diese auch für
Ortskräfte und andere gefährdete Personen gelte. Auf Nachfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigte das AA, dass die Hotline auch für
Nichtdeutsche gelte. Informell genannt wurden neben Ortskräften auch Frauen-
und Menschenrechtsverteidigerinnen und Frauen- und
Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Kulturschaffende, NGO-Mitarbeiterinnen
und NGO-Mitarbeiter und ehemalige afghanische Regierungsangestellte, die
besonderen Bedrohungen ausgesetzt sind. Doch das wurde weiterhin nicht
offiziell und pro-aktiv kommuniziert. Nicht nur Afghaninnen und Afghanen selbst,
sondern auch NGOs waren verwirrt und berichteten zudem, dass die AA-
Hotline sehr häufig besetzt sei.
Die tatsächliche Anzahl an zu evakuierenden Ortskräften ist offensichtlich
weiterhin unklar, weil die verschiedenen Bundesministerien und Akteure der
Bundesregierung unterschiedliche Zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten
genannt haben. Vor der Eroberung Kabuls war insgesamt von 2 500 Personen die
Rede, dabei gab allein das BMZ an, dass 1 800 afghanische Ortskräfte im
deutschen Auftrag in der Entwicklungshilfe in Afghanistan tätig seien, 700 davon
bei Nichtregierungsorganisationen (https://www.merkur.de/politik/afghanistan-
taliban-islamisten-kabul-heiko-maas-spd-akk-merkel-deutschland-berlin-zr-909
24813.html).
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
hatte nach eigenen Angaben davon rund 1 100 Ortskräfte unter Vertrag. Bei den
Aufnahmekriterien legte das BMZ besonders strenge Maßstäbe an bei der
Definition der Kernfamilie, nämlich lediglich Ehepartnerin bzw. Ehepartner,
minderjährige Kinder und im Ausnahmefall auch erwachsene unverheiratete
Töchter (https://www.spiegel.de/ausland/evakuierung-aus-afghanistan-giz-verweiger
t-erwachsenen-soehnen-von-ortskraeften-die-rettung-a-1bf89e8c-1e64-49ad-91
ae-d0792ba3209c?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1d
EMph). Volljährige Söhne waren von der Regelung ausgeschlossen. Damit
werden afghanische Familien auseinandergerissen. Auch alte, pflegebedürftige
Personen wie Eltern oder Schwiegereltern gelten nicht zur antragsberechtigten
Kernfamilie (https://www.spiegel.de/ausland/evakuierung-aus-afghanistan-giz-
verweigert-erwachsenen-soehnen-von-ortskraeften-die-rettung-a-1bf89e8c-1e6
4-49ad-91ae-d0792ba3209c).
Ebenso lehnte das BMZ ab, die Zwei-Jahres-Frist im Gruppenverfahren für
Ortskräfte aufzuweichen, d. h. der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bestand darauf, die besondere
Schutzbedürftigkeit der Ortskräfte nur dann anzuerkennen, wenn ihr
Arbeitsvertrag noch andauert oder höchstens vor zwei Jahren endete. Erst nach einem
offenen Brief ehemaliger GIZ-Mitarbeitender (https://taz.de/Projekt/static/Offe
ner%20Brief%20an%20die%20Bundesregierung_20210819.pdf) mit dem
dringlichen Appell, die Schutzbedürftigkeit über die Zwei-Jahres-Frist hinaus
auszuweiten, entschied das BMZ am 23. August 2021, die Regelung fallen zu
lassen. Das AA zog einen Tag später offiziell nach und passte damit die
Regelung der ohnehin gelebten Praxis der chaotischen Lage vor Ort an. Für
Ortskräfte des BMVg und BMI war die Zwei-Jahres-Frist bereits zuvor offiziell
aufgeweicht worden, um Arbeitsverträge einzuschließen, die 2013 oder später
endeten. Alle anderen Ortskräfte müssen ein Einzelvisum beantragen, das
detailliert begründet werden muss und dessen Bearbeitung in der Regel lange
dauert. Am 18. August 2021 sagte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd
Müller, dass im Zuständigkeitsbereich des BMZ 1 700 bis 1 800 Personen
anspruchsberechtigt seien, 30 bis 50 Prozent der EZ-Ortskräfte jedoch vor Ort
bleiben wollten. Bis zum 17. August 2021 habe man 829 Anträge erhalten.
Insgesamt handele es sich um ca. 3 900 zu evakuierende Personen. Um Ortskräfte
zum Bleiben zu animieren, bot das BMZ an, ihre Gehälter für bis zu 12 Monate
im Voraus zu zahlen, sollten sie auf eine Gefährdungsanzeige verzichten
(https://www.tagesschau.de/inland/afghanistan-1035.html). Afghanische
Ortskräfte, die für Subunternehmen der deutschen Ressorts tätig waren, wurden
trotz derselben Gefährdungslage nicht offiziell in das Verfahren einbezogen.
Das BMI gab seinerseits am 18. August 2021 an, dass es schon seit Beginn des
Ortskräfteverfahrens ein „Ortskräfteverfahren analog“ gegeben habe, bei dem
Angestellte von Subunternehmen Gefährdungsanzeigen stellen konnten, wenn
die Gefährdung unmittelbar auf das Vertragsverhältnis zu einem deutschen
Ressort zurückzuführen war.
Die ehemalige afghanische Regierung warnte gegenüber Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung von einem „Exodus“ aus Afghanistan (https://
www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-ueber-das-scheitern-in-afghani
stan-ich-weiss-nicht-ob-man-das-ueberhaupt-heilen-kann-a-5b7dd569-013a-44
25-80bf-b0f61cda9b22) – ein Begriff, der auch von Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung selbst in Ausschusssitzungen verwendet wurde im
Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr unter Einbezug der
Ortskräfte.
Am 23. August 2021 stellte Bundesaußenminister Heiko Maas einen „Fünf-
Punkte-Plan“ für die Bewältigung der Krise vor: (1) Verhandlungen mit den
USA und der Türkei, um den Flughafen für Evakuierungen auch über den
31. August 2021 hinaus zivil weiter betreiben zu können; (2) Dialog mit den
Nachbarstaaten Afghanistans, damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land
auf dem Landweg verlassen. Für den Anstieg des humanitären Bedarfs in
Afghanistan und v. a. in den Nachbarländern habe das AA 100 Mio. Euro
bereitgestellt. Mit dem Geld sollen UNHCR, OCHA, UNDP und das
Welternährungsprogramm unterstützt werden; 3) Deutsche Vertretungen in den
Nachbarstaaten sollen Menschen unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland
ausstellen; (4) Das Personal in den dortigen diplomatischen Vertretungen werde
aufgestockt; (5) Das Programm für besonders gefährdete Afghaninnen und
Afghanen werde um weitere 10 Mio. Euro erhöht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wem und wie wurden vor dem Fall Kabuls Bestimmungen zur
Erteilung einer Aufnahmezusage im Rahmen des Ortskräfteverfahrens
erarbeitet (bitte einzeln für die Geschäftsbereiche des Bundeskanzleramts, BMI,
AA, BMVg und BMZ darstellen)?
2. Wie war das Bundeskanzleramt in die Erarbeitung der Bestimmungen zur
Erteilung einer Aufnahmezusage im Rahmen des Ortskräfteverfahrens
eingebunden, und weshalb konnte im Hinblick auf die Bestimmungen
kein über die involvierten Bundesministerien hinweg einheitliches
Ergebnis erzielt werden (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/merkel-af
ghanistan-ortskraefte-100.html)?
3. Weshalb wurden die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits am
22. Juli 2021 in der Bundespressekonferenz als eine Option benannten
Charterflüge für die Ausreise von Ortskräften nicht umgesetzt (vgl.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-afghanistan-deut
schland-will-fluege-afghanischer-ortskraefte-unterstuetzen-a-b79444e2-4
e91-4ec5-b539-bf4142bb6a44)?
4. Wie, und warum hat die Bundesregierung die Zahl der zu schützenden
Ortskräfte heruntergerechnet?
Wie kam die öffentlich zitierte Zahl von rund 2 500 zustande (z. B.
https://www.merkur.de/politik/afghanistan-taliban-islamisten-kabul-heik
o-maas-spd-akk-merkel-deutschland-berlin-zr-90924813.html)?
5. Wann hatte wer in der Bundesregierung vor dem Fall Kabuls entschieden,
dass Frauen- und Menschenrechtsverteidigerinnen und Frauen- und
Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten,
Kulturschaffende, NGO-Mitarbeiter und ehemalige afghanische
Regierungsangestellte nicht zu den besonders Schutzbedürftigen zählen?
6. Wer innerhalb der Bundesregierung hat wann veranlasst, dass diese
Gruppen in der entstandenen Notsituation schließlich doch berücksichtigt
werden sollten?
a) Wie viele von ihnen kamen tatsächlich auf die Evakuierungsliste?
b) Wie viele von ihnen wurden tatsächlich ausgeflogen?
c) Wie hat das AA bei der Kontaktierung von Menschen auf den
Evakuierungslisten und bei der Evakuierung zwischen den Kategorien
gewichtet?
7. Welche Rolle spielte das Bundeskanzleramt bei der Festlegung der
Zahlen und Definitionen der besonders Schutzbedürftigen?
8. Welches sind die aktuellen Zahlen für Ortskräfte, mit denen das BMI,
AA, BMZ, BMVg und das Bundeskanzleramt inzwischen arbeiten (bitte
Gesamtzahl von Ortskräften der Bundesministerien und deren
untergeordneten Behörden nennen sowie die Gesamtzahl ihrer
Familienangehörigen, bei unterschiedlichen Zahlen bitte Unterschiedlichkeit begründen
und Zahlen nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
9. Liegt mittlerweile eine präzise und verbindliche Definition des
Personenkreises vor, der jenseits der Gruppe der Ortskräfte seit dem Fall Kabuls
als schutzbedürftig gilt und auch in einer zweiten Phase evakuiert werden
kann?
Falls nein, warum nicht?
10. Was bedeuten konkret „weitere designierte Personen“ oder „andere
besonders schutzbedürftige Personen“ – wie im Bundeswehrmandat vom
25. August 2021 bzw. in einem Informationsschreiben des AA an die
Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 26. August 2021 formuliert
wurde?
11. In welchen Büros der IOM in Afghanistan konnten ab wann
Gefährdungsanzeigen eingereicht und Visa-Anträge gestellt werden?
Wie viele Visa-Anträge wurden über die afghanischen Büros der IOM
eingereicht, und wie viele von diesen Anträgen wurden bearbeitet und
angenommen bzw. abgelehnt (bitte nach Büro aufschlüsseln)?
12. Wer hat zu welchem genauen Zeitpunkt und warum entschieden, dass die
Zwei-Jahres-Frist zunächst nur für Ortskräfte des BMVg und BMI nicht
mehr gelten solle, und warum wurde dies nicht analog für Ortskräfte des
AA und BMZ ebenfalls so beschlossen?
a) Warum wurde diese Regel für das BMZ erst am 23. August 2021 und
für das AA einen Tag später aufgehoben?
b) Wann, und wie wurde das den für die Gefährdungsanzeigen
zuständigen Stellen und den potentiellen Antragstellenden kommuniziert?
c) Welche Kriterien lagen der Entscheidung zugrunde, letztlich
Arbeitsverhältnisse ab 2013 doch für eine Antragsberechtigung gelten zu
lassen?
Wer hat sich zu welchem Zeitpunkt für diese Regelung eingesetzt
(bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
13. Ab wann konkret wurde im Ortskräfteverfahren für Ortskräfte der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der politischen Stiftungen das
vereinfachte Verfahren (Listenverfahren) eingeführt?
Mit welcher Begründung wurde das vereinfachte Verfahren für Ortskräfte
der Entwicklungszusammenarbeit nicht schon ab Juni 2021 angewendet,
wie es für die Ortskräfte des BMVg und BMI bereits möglich war?
14. Wieso wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss auf der
Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister und Senatorinnen
und Senatoren der Länder (IMK) am 18. Juni 2021 nicht grundsätzlich
umgesetzt, dass auch volljährige unverheiratete Kinder einer Ortskraft,
die noch im Haushalt leben, in die Aufnahmezusage der betreffenden
Ortskraft mit einbezogen werden?
15. Weshalb wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen
Subunternehmerfirmen, die im Auftrag deutscher Ressorts in Afghanistan
gearbeitet haben, vom regulären Ortskräfteverfahren ausgeschlossen?
a) Wie viele afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher
Subunternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (seit
2013), und wie beurteilt die Bundesregierung aktuell deren
Gefährdungslage?
b) Seit wann konnten Ortskräfte, die für Subunternehmen deutscher
Ressorts in Afghanistan tätig waren, Gefährdungsanzeigen stellen, und
wie wurde das den für die Gefährdungsanzeigen zuständigen Stellen
IOM und GIZ sowie den potentiell Antragstellenden kommuniziert?
16. Von wem und mit welchem Ziel wurden die „Kernfamilien“ definiert?
Wird der Begriff „Kernfamilie“ bei allen gefährdeten Personen,
unabhängig davon, ob es sich um Ortskräfte, Angestellte von Subunternehmen,
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Journalistinnen und Journalisten o. Ä. handelt, gleichermaßen verwendet?
17. Wer traf die Entscheidung, dass volljährige Söhne oder pflegebedürftige
Eltern nicht zum ausreiseberechtigten besonders schutzbedürftigen Teil
der Kernfamilie von afghanischen Ortskräften der GIZ zählen (https://ww
w.spiegel.de/ausland/evakuierung-aus-afghanistan-giz-verweigert-erwach
senen-soehnen-von-ortskraeften-die-rettung-a-1bf89e8c-1e64-49ad-91
aed0792ba3209c)?
a) Inwiefern gilt dieselbe Regelung für die antragsberechtigten
Ortskräfte aller Ressorts und Kooperationspartner (wie Bundeswehr, Botschaft
u. a.)?
b) Durch wen angeordnet wurde diese Praxis geändert, und wie wurde
das an die Betreffenden kommuniziert?
18. Wer macht wie die Prüfung der Antragberechtigten, und wo findet sie
statt?
Wurde das Verfahren zwischenzeitlich geändert, gab es z. B. eine
Beschleunigung und ist die Detailprüfung nun nachträglich möglich etc.?
19. Wie viele Ortskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in
Afghanistan und haben ein Ausreisegesuch gestellt oder stehen auf den
entsprechenden Listen?
20. Bezüglich der Listen, die das BMZ über antragsberechtigte Personen
führt, welche Informationen wurden wann auf welche Weise an wen
weitergegeben?
21. Wie viele der rund 1 100 GIZ-Ortskräfte haben bis heute das Angebot
angenommen, statt einer Evakuierung bzw. Stellung eines Ausreiseantrags
eine Vorauszahlung eines Jahresgehalts zu erhalten?
a) An welche konkreten Bedingungen ist diese Zahlung gebunden?
Inwieweit kann zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem noch ein Visa-
Antrag nach dem Ortskräfteverfahren gestellt werden?
Falls nicht, wie begründet die Bundesregierung dies inhaltlich?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, ihren Ortskräften
Lohnfortzahlungen oder Prämien auszuzahlen, wenn die Banken im Land weiterhin
geschlossen bleiben?
c) Welche Personen gehören zu denjenigen, die Zahlungen erhalten,
wenn sie in Afghanistan verbleiben wollen?
Gilt das auch für Personen, die bis 2013 Ortskräfte waren sowie für
Subunternehmer oder nur für die aktuell Angestellten, bzw. gilt auch
hier die Zwei-Jahres-Frist?
22. Wie viele Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte, die im Auftrag
des BMZ für die GIZ gearbeitet haben, wurden mit der Begründung
abgelehnt, dass die Tätigkeit bereits vor 2019 endete, und wie viele
Gefährdungsanzeigen von afghanischen Ortskräften, die für das AA gearbeitet
haben, wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass die Tätigkeit bereits
vor 2019 endete?
a) Werden diese abgelehnten Gefährdungsanzeigen nun nach
Ausweitung der Frist nachträglich genehmigt, ohne dass die ehemaligen
Angestellten einen neuen Antrag stellen müssen?
b) Falls ja, wie, und wann wurden die Betroffenen davon informiert,
dass ihr Antrag nun genehmigt wurde?
c) Falls nein, warum nicht?
Wann, und wie wurden die Betroffenen darüber informiert, dass sie
eine neue Gefährdungsanzeige stellen könnten, und wo müssen sie
das tun?
23. Wie viele Gefährdungsanzeigen und wie viele Visa-Anträge von
Ortskräften aller deutschen Bundesministerien, deren untergeordneten
Behörden und Organisationen vor Ort und deren Familien liegen bis heute ohne
abschließenden Bescheid vor (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
24. Wie viele Gefährdungsanzeigen wurden seit 2013 bis heute insgesamt
von Ortskräften gestellt (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen Gefährdungsanzeigen wurde eine Aufnahmezusage
nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt (bitte
nach Ressort aufschlüsseln)?
b) Wie viele Menschen sind auf Grundlage einer solchen
Aufnahmezusage tatsächlich nach Deutschland eingereist (bitte nach Ressorts und
Jahren aufschlüsseln)?
25. Inwieweit trifft es zu, dass Gefährdungsanzeigen und Visa-Anträge von
Ortskräften nur in Afghanistan gestellt werden konnten und nicht auch im
Ausland (https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/unrealistisch-das
s-die-rauskommen-100.html)?
Falls nein, seit wann ist das Stellen von Visa-Anträgen für afghanische
Ortskräfte auch im Ausland möglich, und wie und durch wen wurde das
kommuniziert?
26. Wird die Bundesregierung nach Ende der Evakuierungsmission
afghanische Ortskräfte auch aus Drittstaaten aufnehmen und ihnen einen
Aufenthaltsstatus nach § 22 Satz 2 AufenthG erteilen?
Wie plant die Bundesregierung, diesen Ortskräften die Einreise nach
Deutschland zu ermöglichen?
27. Inwieweit trifft es zu, dass Ortskräften u. a. der GIZ nach Stellung einer
Gefährdungsanzeige gekündigt wurde (https://www.fr.de/politik/erst-gek
uendigt-dann-zurueckgelassen-90854459.html)?
a) Auf wie viele Personen trifft dies in welchen Zeiträumen zu (bitte bis
2013 aufschlüsseln)?
b) Warum wurden diese Personen aus dem Dienst entlassen, und
inwiefern wurde diese Entscheidung gemeinsam mit den Betroffenen
getroffen?
c) Inwiefern, und, wenn ja, wie viele wurden bei der Antragstellung
bzw. der Ausreise zu unterstützt?
28. Auf welche Informationen und Erkenntnisse stützt sich die oben
erwähnte These der afghanischen Regierung und Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung eines „Exodus“ aus Afghanistan?
Welche Szenarien waren konkret mit einem „Exodus“ gemeint?
29. Welche politischen Erwägungen waren handlungsleitend bei der
Entscheidung, die als gefährdet eingestuften Ortskräfte nicht unmittelbar mit
dem Abzug der Bundeswehr auszufliegen?
30. Warum konnten bürokratische Hürden, wie das Fehlen von Pässen
afghanischer Ortskräfte, seinerzeit nicht überwunden werden, nach dem Fall
Kabuls aber doch?
31. Was meinten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (u. a. die
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner) im
Zusammenhang mit der aktuellen Lage in Afghanistan mit dem Satz
„2015 darf sich nicht wiederholen.“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/
afghanistan-und-die-fluechtlingsfrage-warum-2015-darf-sich-nicht-wiede
rholen-falsch-und-beschaemend-ist/27524614.html)?
32. Inwieweit trifft der Vorwurf zu, dass insbesondere
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und Bundesinnenminister Horst Seehofer in
Bezug auf die Ortkräfte eine frühzeitige Lösung blockiert haben (https://ww
w.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-26-august-2021-10
0.html)?
Wenn nein, welche konkreten Schritte wurden im April und Mai 2021 in
Bezug auf das Ortkräfteverfahren und die Sicherheit der Ortkräfte nach
Abzug der deutschen Truppen unternommen?
Welche Rolle haben migrationspolitische Aspekte in der Frage für Visa-
Verfahren für Ortskräfte gespielt?
33. Inwieweit trifft es zu, dass fünf Schreiben vom Bundeswehrsoldaten und
Vorsitzenden des Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortkräfte e. V.
Marcus Grotian an das Bundeskanzleramt unbeantwortet blieben (https://
www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-26-august-2021-
100.html), und wenn ja, mit welcher Begründung?
34. Inwieweit und wann genau wurde im BMZ eine sogenannte Taskforce
eingerichtet, um die Evakuierung von Ortkräften zu unterstützen (https://
www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-ortskraefte-bmz-1.5394319 )?
35. Welche Notfall- und Evakuierungsszenarien des AA bestanden
angesichts der volatilen Gesamtsituation für den Krisenposten Kabul?
36. Warum zog das AA eine Evakuierung der Deutschen Botschaft in Kabul
erst für den 16. August 2021 in Betracht?
Warum wurde trotz der rasanten Entwicklungen am 14. und 15. August
2021 daran festgehalten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reko
nstruktion-des-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machenuns-abma
rschbereit-a-77cbaa83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709)?
a) Auf welcher Hierarchie-Ebene wurde dies entschieden bzw. zunächst
nicht entschieden?
b) Trifft es zu, dass der deutsche Gesandte unter Gefahr im Verzug am
Morgen des 15. August 2021 eigenmächtig die Evakuierung
veranlassen musste, weil eine Weisung aus Berlin fehlte?
Falls nein, wann und durch wen erfolgte die nötige Weisung?
37. Welche Positionen haben jeweils das AA und das BMVg vertreten, als in
der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 Medienberichten zufolge die
Frage erörtert wurde, ob Flugzeuge der deutschen Luftwaffe zur
Evakuierung aus Kabul zum Einsatz kommen könnten (https://www.welt.de/politi
k/ausland/plus233282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistung.html)?
38. Wer bzw. welches Ressort genau entscheidet seit dem Fall Kabuls über
die Aufnahme von Personen auf die Liste der zu Evakuierenden?
Nach welchen Kriterien?
39. Wie werden die Listen aus verschiedenen Ressorts priorisierend
zusammengeführt?
40. Welche Listen mit welchen Unterkategorien führt der Krisenstab des
AA?
41. Über welche Hierarchie-Ebenen gehen die Listen im AA, bevor sie
freigegeben werden?
42. Wurde die Weiterleitung der Listen innerhalb des Krisenstabs und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort elektronisch verschlüsselt?
43. Welche Kommunikationsmittel wurden für die Kommunikation mit den
Personen auf deutschen Listen verwendet?
44. Warum wurden Personen, auch deutsche Staatsangehörige, die auf den
Listen standen, tagelang per Anruf in Kabul darum gebeten, dass sie zu
Hause bleiben und nicht zum Flughafen kommen sollen?
45. Warum musste am 21. August 2021 eine KSK-Sondermission eine
Familie mit deutschen Staatsangehörigen außerhalb des Flughafens abholen,
weil sie nicht an den Gates durchgelassen wurden (https://www.tagesscha
u.de/investigativ/report-mainz/afghanistan-1041.html)?
46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Berichte, wonach auch
deutsche Soldatinnen und Soldaten über lange Phasen während der
Evakuierung nicht an den Toren des Flughafens standen, sondern lediglich US-
Soldatinnen und US-Soldaten?
Wenn ja, wie begründet sie dies?
47. Wann, wie häufig und auf welcher Hierarchie-Ebene wurden und werden
deutsche Listen an US-Soldatinnen und US-Soldaten weitergegeben, und
mit welcher konkreten Vereinbarung?
48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Medienberichte, wonach auch
deutsche Soldatinnen und Soldaten in Einzelfällen hilfesuchende
Personen abgewiesen haben, die für die Listen des Krisenstabs gemeldet waren
(https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/afghanistan-ortskraft-10
1.html)?
Wenn ja, warum konnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung
geschehen, und welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden?
49. Wie haben die deutschen Verantwortlichen vor Ort mit den Kolleginnen
und Kollegen der USA und der anderen NATO-Partner kommuniziert,
um die Arbeitsteilung am Flughafen zu regeln?
50. Wie haben die deutschen Verantwortlichen vor Ort mit den Taliban
kommuniziert, um eine geordnete Evakuierung und den Durchlass der
Personen zum Flughafen zu gewährleisten, ebenso wie es die Amerikaner und
Briten getan haben?
51. Was machen die deutschen Vertretungen in den Nachbarländern mit den
Listen, die laut AA auch ihnen zugesandt werden?
Wurden diese Listen auch den jeweiligen Gastregierungen übermittelt,
und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Grenzposten der Gastländer
die Listen haben und gelisteten Geflüchteten den Grenzübertritt erlauben
(bitte Land für Land aufschlüsseln)?
52. Warum hat die Bundesregierung keine direkte Ansprechstelle für NGOs
eingerichtet, die sich für ihre Ortskräfte und andere bedrohte Personen
einsetzen wollten?
53. Warum wurde erst am 18. August 2021 – mehr als drei Tage nach der
Eroberung Kabuls durch die Taliban – durch das AA bekannt gegeben, eine
Hotline für Hilfesuchende eingerichtet zu haben?
54. Wie viele Personen arbeiteten zeitgleich für die Hotline
+49-30-1817-1000?
Warum wurde die Hotline personell nicht stärker besetzt, um das
Durchkommen in der Notsituation zu erleichtern?
55. Wie viele Personen waren bzw. sind mit der Bearbeitung von
Evakuierungsbitten, die per Mail eingehen, zuständig?
56. Warum werden auf der Website des AA zu Evakuierungen aus
Afghanistan nur Deutsche angesprochen und keine gefährdeten Afghaninnen und
Afghanen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/afghanista
n/2477396, Stand: 23. August 2021)?
57. In welchem Zeitraum der militärischen Evakuierungsflüge standen die
Plätze in den Flugzeugen auch afghanischen ausreiseberechtigten
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen, bzw. inwiefern ist es zutreffend,
dass die Bundesregierung Antragstellenden mitteilte, es würden
ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger evakuiert
(Mitteilung bei der Telefon-Hotline des Auswärtigen Amts am 20. August
2021, laut Aussage von Betroffenen)?
58. Wer hat warum entschieden, dass Transportmaschinen vom Typ Airbus
A400M (Kapazität: 114 Personen) für die Evakuierung nach Taschkent
genutzt werden, und warum wurden nicht –wie von anderen Regierungen
– größere Flugzeuge – z. B. Boeing C17 (Kapazität 600 bis 800
Personen) – gechartert?
59. Warum hat man nicht bereits vor dem Fall Kabuls Charterflüge
rechtzeitig gebucht und an die USA Anträge auf Landegenehmigungen gestellt?
60. Warum mussten zwei vom BMVg bereits bestellte Charterflüge nach
Mazar-i-Scharif für die Evakuierung von Bundeswehr-Ortskräften und
ihren Familienangehörigen (insgesamt 300 Personen) am 22. Juni 2021
wegen Verfahrensbedenken über Visa- und Sicherheitsfragen storniert
werden (bitte nachzeichnen, welches Ressort welche Haltung vertrat, und
wer welche Entscheidungen getroffen hat)?
61. Warum startete eine Transportmaschine A400M am 17. August 2021 mit
nur sieben Personen vom Flughafen, während viele tausend Menschen im
und vor dem Airport verzweifelt auf eine Evakuierung hofften?
a) Wer hat über den Start der Maschine in letzter Instanz entschieden?
b) Welche Verhandlungen mit den US-Verantwortlichen gingen der
Entscheidung voraus?
c) Warum konnte sich die deutsche Seite gegenüber den anderen
Partnern nicht durchsetzen, die Standzeit des Flugzeugs am Boden zu
verlängern?
62. Welche sind die mehr als 40 Nationen, aus denen laut BMVg die bisher
Evakuierten in den deutschen Maschinen stammten (bitte Zahl der
Evakuierten nach Nation auflisten)?
63. Inwiefern hat sich die Bundesregierung an der Evakuierung der
Beschäftigten der EU-Delegation in Afghanistan beteiligt, und warum hat sie
dabei keine führende Rolle wie Frankreich, Italien, Belgien oder Spanien
übernommen?
64. Welche operativen Aufgaben sollten die beiden nach Kabul entsandten
Bundeswehr-Hubschrauber vom Typ H145M erfüllen?
65. Warum wurden die Evakuierungsflüge am 27. August 2021 eingestellt,
obwohl die USA und andere NATO-Partner ihre Evakuierungen
fortsetzten und obwohl sich, laut Aussage des AA vom 27. August 2021 (https://
www.zdf.de/nachrichten/politik/regierungspressekonferenz-berlin-seiber
t-100.html), bis dato noch etwa 300 deutsche Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger und rund 10 000 ausreiseberechtigte afghanische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Afghanistan befanden und auf ihre
Evakuierung hofften?
66. Wie viele von den 300 deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern,
die in Afghanistan verblieben sind, haben eine doppelte
Staatsangehörigkeit?
67. Stimmt es, wie ARD-Korrespondent Peter Hornung am 30. August 2021
twitterte, dass die Bundesregierung Listen mit deutschen Ortskräften mit
den Taliban geteilt haben (https://twitter.com/ph_reporterpool/status/1432
196662777286659)?
68. Welche Anweisungen hatte die Bundesregierung bezüglich des
zivilgesellschaftlich organisierten und vom Auswärtigen Amt unterstützen
Rettungsflugs der „Luftbrücke Kabul“ des Vereins Civilfleet-Support am
25./26. August 2021 wann an welche Stellen am Flughafen Kabul
gegeben (https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-eine-nacht-in-kabul-a-d
3fc3cca-c8ab-4266-9911-d540f82d85b7; https://www.zeit.de/politik/ausl
and/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte;
https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/muenchen/afghanistan-eine-nach
t-am-flughafen-in-kabul-e606394/?reduced=true)?
a) Warum war bei Ankunft der Maschine zunächst keine deutsche
Verbindungsperson vor Ort, und warum mussten die Begleiter des
gecharterten Airbus A 320 mühsam über Kontaktpersonen anderer
NATO-Partner deutsche Kontaktpersonen ausfindig machen?
b) Warum erhielten die Begleiter des Fluges zunächst von der deutschen
Seite die Auskunft, das Flugzeug sei nicht autorisiert, Zivilisten
auszufliegen, obwohl das AA den Flug zuvor autorisiert hatte?
Falls es sich hierbei um eine Fehlkommunikation handelte, wer war
dafür verantwortlich, und wie wird dies untersucht und aufgeklärt?
c) Warum hatte die deutsche Seite keine schutzbedürftigen Personen aus
ihren Listen zu vermitteln, die an Bord des Fliegers konnten, sondern
nur in diesem Fall 18 portugiesische Ortskräfte?
d) Warum musste die Maschine schließlich mit nur 18 Personen an Bord
abheben?
e) Warum wurden die deutschen Journalistinnen und Journalisten, die
mit dem Flug der „Luftbrücke Kabul“ nach Afghanistan gekommen
waren, um aus Kabul über die Lage zu berichten und zu versuchen,
ihre lokalen Medienpartner zu unterstützen, nicht in die Stadt gelassen
und gegen ihren Willen ausgeflogen?
69. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass Deutschland in
Vertretung durch das BMI zusammen mit fünf weiteren EU-Staaten in
einem Brief am 10. August 2021 die EU-Kommission bat, Abschiebungen
nach Afghanistan weiter durchzuführen, während am gleichen Tag die
EU-Botschafter in Kabul angesichts der sich verschärfenden
Sicherheitslage im Land in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten vor
Abschiebungen nach Afghanistan warnten?
70. Erwartet die Bundesregierung eine baldige Verbesserung der Lage in
Afghanistan, weil sie Abschiebungen weiterhin nur aussetzt und keinen
Abschiebestopp erlässt?
71. Warum war der Lagebericht des AA, der Mitte Juli 2021 erschien, auf
dem Stand von Anfang Mai, und warum wurde angesichts der sich rasant
verändernden Sicherheitslage kein aktueller Ad-hoc-Bericht vorgelegt,
wie es in solchen Fällen vorgesehen ist?
72. Wann wird das AA die angekündigte Neufassung des Lageberichts
Afghanistan veröffentlichen?
73. Gedenkt die Bundesregierung, aufgrund der aktuellen Situation in
Afghanistan, das erst im April gestartete Hilde-Domin-Stipendienprogramm für
bedrohte Studierende und Promovierende des DAAD mit zusätzlichen
finanziellen Mitteln auszustatten und sich im ersten Jahr neben
belarussischen nun auch auf afghanische Studierende und Promovierende zu
fokussieren?
74. Welche konkreten Vorbereitungen traf die Bundesregierung für das
Abzugsszenario,
a) nach dem Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020,
b) als der ehemalige US-Präsident Donald Trump im Oktober 2020 eine
drastische Truppenreduzierung und einen schnellen Teilabzug bis
Mitte Januar 2021 ank��ndigte?
75. Welche analytischen und operativen Konsequenzen wurden innerhalb der
Bundesregierung Ende 2020 gezogen, als der BND eine Machtergreifung
der Taliban in Afghanistan, einen Zusammenbruch des afghanischen
Regierungsapparats und ein „Emirat 2.0“ voraussagte?
76. Welche konkreten Vorbereitungen traf die Bundesregierung für das
Abzugsszenario, als US-Präsident Joe Biden Mitte April 2021 den
endgültigen Abzug der US-Truppen in einem Zeitraum vom 1. Mai bis spätestens
11. September 2021 ankündigte?
77. Welche Argumente brachte auf der ressortübergreifenden Sitzung am
29. April 2021 zum Ortskräfteverfahren wer vor, und woran scheiterte
schließlich ein schnelles Handeln zur Gruppenaufnahme von Ortskräften
(bitte die Argumente pro Ressort aufführen)?
78. Hat der BND nach dem Fall von Kunduz und Kandahar neue Lagebilder
erstellt und die Bundesregierung darüber informiert, und wenn ja, wann?
79. In welchen Abständen hat der BND wen innerhalb der Bundesregierung
mit Lagebildfortschreibungen seit dem Abzugsbeschluss vom 15. April
2021 zu Afghanistan informiert?
80. Bleibt die Bundesregierung bei der Aussage von Bundesaußenminister
Heiko Maas vom 20. August 2021 gegenüber dem „DER SPIEGEL“, der
BND habe eine falsche Lageeinschätzung getroffen?
81. Welche konkreten Konsequenzen will die Bundesregierung aus der
Arbeitsweise der Dienste als Lehren aus der Afghanistan-Tragödie ziehen?
82. Welche Verantwortung trifft das Bundeskanzleramt als oberste
Dienstbehörde des BND, und welche Konsequenzen sollen gezogen werden
(personell, in Bezug auf die Arbeitsweise des BND und in Bezug auf die
Dienst- und Fachaufsicht)?
83. Wird die Bundesregierung personelle Konsequenzen mit Blick auf den
BND ziehen?
Wenn ja, welche, und warum?
84. Welche konkreten Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ziehen mit Blick auf die Analysekapazitäten innerhalb des AA, das
eigene handlungsleitende Schlüsse aus den Berichten der Nachrichtendienste
zieht?
85. Welche konkreten Analysen bezüglich der operativen Vorbereitungen vor
Ort vollzog das AA nach der Sitzung des Krisenstabs am 13. August
2021 und hinsichtlich der Kritik des deutschen Gesandten in Kabul, der
auf „lange Versäumnisse“ des AA hingewiesen haben soll https://www.de
utschlandfunk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergeb
lich.2932.de.html?drn:news_id=1291525)?
Warum kamen die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im
AA offensichtlich über mehrere Wochen zu anderen Einschätzungen als
ihre Botschaftsangehörigen in Kabul, und was war dafür die Grundlage?
86. Wie konnte es passieren, dass die USA ohne rechtzeitige Abstimmung
mit den NATO-Partnern – oder zumindest ohne Wissen der
Bundesregierung – am 14. August 2021 die „Green Zone“ verließen und die
diplomatischen Vertretungen sowie die ganze Stadt schutzlos zurückließen
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rekonstruktion-des-deutsche
n-scheiterns-in-afghanistan-wir-machen-uns-abmarschbereit-a-77cbaa83-
219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709)?
Wieso galt die Zusicherung aus Washington nichts mehr, auf die man sich
verlassen hatte, dass die US-Streitkräfte die „Green Zone“ auch bei einer
Einnahme Kabuls durch die Taliban verteidigen würden?
87. Welche Zusagen hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an den
russischen Präsidenten Wladimir Putin am 20. August 2021 in Moskau
gemacht, damit er sich bei den Taliban für eine Ausreisemöglichkeit für
afghanische Ortskräfte einsetzt?
88. Warum hat Bundesaußenminister Heiko Maas seine geplante Reise nach
Kiew zu einer Konferenz über die von Russland besetzte Krim-Halbinsel
(„Krim-Plattform“) einen Tag nach dem Gipfeltreffen zwischen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Wladimir Putin abgesagt?
89. Welche Angebote hat der deutsche Botschafter Markus Potzel den
Taliban bei seinen Treffen in Doha gemacht, damit diese bei der Evakuierung
der Ortskräfte kooperieren?
90. Welche weiteren Forderungen und welche Angebote zur Zusammenarbeit
wurden bei den Treffen der deutschen Delegation mit den Taliban in
Doha gemacht, und welchen Forderungen der Taliban wurde stattgegeben,
und welche wurden abgelehnt?
91. Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung in weiteren Treffen mit
den Taliban im bisherigen Format in Doha?
92. In welchen Formaten und mit welchen nationalen und internationalen
Gesprächspartnern möchte die Bundesregierung ggf. auch über die akute
Evakuierung hinaus einen Dialog mit den Taliban führen, und unter
welchen Bedingungen?
93. Wen betrachtet die Bundesregierung derzeit als legitime Regierung
Afghanistans?
94. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Unterstützung der
Widerstandsbewegung unter dem ehemaligen Vizepräsidenten Amrullah Saleh und
Ahmad Massoud im Pandshir-Tal?
Wenn ja, in welcher Form?
95. Wie hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Sondersitzung des
Menschenrechtsrats zur Situation in Afghanistan am 24. August 2021
engagiert?
Unterstützt sie den Vorschlag einer Untersuchungskommission für
schwere Menschenrechtsverletzungen vor Ort durch das UN-
Hochkommissariat für Menschenrechte?
96. Welche Konsultationen führt die Bundesregierung mit den
Nachbarländern Afghanistans, und mit welchem Ziel (bitte nach Land auflisten)?
97. Welche Unterstützungsmaßnahmen plant die Bundesregierung für die
Anrainerstaaten (bitte den Stand der Verhandlungen und ggf. Zusagen
nach Land auflisten)?
98. Welche EU-Staaten und Drittstaaten planen nach Kenntnis der
Bundesregierung welche Unterstützungsmaßnahmen für die Anrainerstaaten?
99. Mit welchen EU-Staaten und Drittstaaten werden die
Unterstützungsmaßnahmen in welchem Format koordiniert, und was ist der Sachstand?
100. Welche EU-Staaten und Drittstaaten planen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen in welcher
Anzahl, für welche Personengruppen, und aus welchen Staaten?
101. Wie realistisch schätzt die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die
Möglichkeiten für Afghaninnen und Afghanen ein, in ein Nachbarland
auszureisen, und in welche Länder über welchen Weg?
102. Wie stellt die Bundesregierung nach dem Ende der militärischen
Evakuierungsaktion sicher, dass aus Afghanistan über den Landweg geflüchtete
Menschen, die auf Listen der Bundesregierung erfasst und damit
visaberechtigt sind und eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt
bekamen, kontaktiert werden, um nach ihrer Flucht in Anrainerstaaten
Afghanistans an deutschen Auslandsvertretungen ihre Visa-Verfahren
abwickeln zu können?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Menschen aktiv dabei?
103. Inwiefern hat die Bundesregierung Menschen auf Evakuierungslisten
bereits vor Ende der militärischen Evakuierungsaktion die Flucht über den
Landweg geraten, und falls ja, inwiefern hat das AA sichergestellt, dass
die diplomatischen Vertretungen in Anrainerstaaten auf diese Prozesse
vorbereitet sind?
104. Wie wird sich die Bundesregierung bei den afghanischen Nachbarländern
dafür einsetzen, dass Afghaninnen und Afghanen weiterhin in diese
Länder reisen können?
Wie wird sie beispielsweise auf die Regierung Indiens einwirken, die
reguläre Visa von afghanischen Antragstellerinnen und Antragstellern nach
Kenntnis der Fragestellenden aufgrund der Lage in Afghanistan mit
sofortiger Wirkung annulliert hat?
105. Inwieweit und unter welchen Bedingungen wäre nach Ansicht der
Bundesregierung eine Wiederaufnahme der staatlichen EZ mit
Afghanistan unter einer Taliban-Regierung möglich?
106. In welchem Umfang werden noch Mittel der EZ über
zivilgesellschaftliche Träger verausgabt?
107. Inwieweit plant die Bundesregierung, die frei gewordenen Mittel aus der
EZ mit Afghanistan anderweitig zu investieren?
108. Welche Bitten hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 22. August
2021 an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bezüglich
afghanischer Flüchtlinge herangetragen, und welche Zusagen hat die
Bundesregierung der Türkei in Aussicht gestellt?
109. Gibt es innerhalb der Bundesregierungen bereits mögliche nationale und/
oder europäische Pläne für eine gezielte Aufnahme afghanischer
Geflüchteter aus Nachbarstaaten, z. B. im Sinne eines Resettlement-
Prozesses?
Wenn ja, welche?
110. Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung die Forderung der IMK
vom 18. August 2021 umgesetzt werden, ein Bundesprogramm zur
Aufnahme von gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen (insbesondere
Frauen) aufzulegen?
111. Wird die Bundesregierung die aktuellen Ereignisse als Anlass nehmen,
den Afghanistan-Einsatz und dessen Ende endlich unabhängig und
wissenschaftlich evaluieren zu lassen?
112. Wie viele der Rüstungsgüter, welche die Bundesregierung im Verlauf von
20 Jahren im Wert von knapp 420 Mio. Euro an Afghanistan geliefert hat,
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Hände der Taliban
geraten?
Welche Informationen bestehen darüber, ob diese auch beim Vormarsch
der Taliban eingesetzt wurden?
113. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung über die Dauer der
Resolute Support Mission (RSM) die Zahl der Desertationen aus der
afghanischen Armee und Polizei pro Jahr entwickelt?
114. Hat Bundesregierung eine Bewertung über die Ausbildung afghanischer
Streitkräfte im Rahmen RSM?
Wenn ja, wie lautet diese?
Berlin, den 31. August 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Reisemobile an Rastanlagen
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Stärkung der Bürgerenergie
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