[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Dr. Gesine
Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/32342 –
Bädersterben und Entwicklung der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Bundespolitikerinnen und Bundespolitiker drängten sich nach Ansicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller vor die Kameras, als am 25. September
2019 die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e. V. dem
Deutschen Bundestag eine Petition „Rettet die Bäder“ mit rund 120 000
Unterschriften übergab. Die DLRG forderte eine Umkehr von den politischen
Akteuren: Bäder sollen erhalten bleiben, Menschen über alle Altersgrenzen
hinweg Schwimmen lernen und Ertrinkungsfälle minimiert werden. „Bäder
kosten Geld, sind Zuschussgeschäfte, aber wenn sie fehlen, sinkt die
Schwimmfähigkeit in der Gesellschaft, mit dramatischen Folgen“, mahnte
zuletzt Nico Güth von der DLRG in Sachsen-Anhalt sehr deutlich (vgl. MDR
Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2021).
Viele Schwimmbäder in Deutschland sind marode – der Sanierungsstau wird
auf ca. 4 Mrd. Euro geschätzt – oder geschlossen, ihre Öffnungszeiten auch
wegen fehlenden Personals und zu hoher Betriebskosten eingeschränkt. Seit
dem Jahr 2000 mussten in Deutschland im Schnitt etwa 80 Bäder jährlich
schließen. Laut Sportstättenstatistik der Innenministerkonferenz standen im
Jahr noch 6 700 für die Schwimmausbildung nutzbare Bäder zur Verfügung,
im Jahr 2020 nur noch 4 700 (siehe DLRG-Jahresbericht 2020, S. 9).
Deutschland entwickelt sich zum Land der Nichtschwimmer. Immer mehr
Kinder sind keine sicheren Schwimmer, wenn sie die Grundschule verlassen,
zuletzt lag die Quote sicherer Schwimmer unter den Zehnjährigen bei gerade
noch 40 Prozent. Gut ein Viertel aller Grundschulen hat gar keinen Zugang
mehr zu einem Schwimmbad und es fehlt qualifiziertes Fachpersonal (siehe
DLRG-Jahresbericht 2020, S. 8).
Und ein weiteres Problem ist akut: Durch die Corona-Pandemie war nahezu
jedes Schwimmbad über ein Jahr lang geschlossen und der komplette
Schwimmunterricht fiel aus. So konnte die DLRG im Jahr 2020 nur noch
23 458 Schwimmprüfungen abnehmen, im Jahr 2019 waren es noch 92 913.
Nach einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss am 9. Dezember
2019 sowie einer weiteren Anhörung im Sportausschuss am 15. Januar 2020
zum Thema „Situation der Schwimmbäderinfrastruktur und der
Personalausstattung mit Fachkräften“ auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. folgte der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32528
19. Wahlperiode 21.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Abschluss der Petition „Rettet die Bäder“ am 2. Juli 2020 im Deutschen
Bundestag ohne Debatte, allerdings mit einer Erklärung zur Abstimmung des
Abgeordneten Dr. André Hahn. Die Petition wurde an die Bundesregierung und
Bundesländer zur Erwägung überwiesen, seitdem ist aber wenig passiert.
Angesichts der bundesweit herrschenden Dramatik in diesem Gebiet sind die
Aktivitäten des Bundes aus Sicht der Fragesteller lediglich ein Tropfen auf
dem heißen Stein und nicht ausreichend, um hier einen substanziellen Beitrag
zum Stopp des Bädersterbens und zur gemeinsamen Lösung der Probleme
durch Bund, Länder und Kommunen zu leisten.
Dabei war die Situation der Schwimmbäder in Deutschland sowie der
sinkenden Schwimmfähigkeit schon mehrfach Thema im Deutschen Bundestag,
dazu gehören die Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. am
21. Juni 2017 und der Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Dritter Goldener
Plan Sport – 10 mal eine Milliarde für Sportstätten in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 19/20035).
Ohne Breite keine Spitze – diese im Sport geflügelten Worte werden aus Sicht
der Fragesteller im Schwimmsport zur bitteren Wahrheit. Die seit Jahren bzw.
inzwischen seit Jahrzehnten mäßigen Erfolge der deutschen
Schwimmnationalmannschaft bei Olympia und anderen internationalen Wettbewerben haben
auch ihre Ursache in der sinkenden Schwimmfähigkeit der Bevölkerung, dem
völlig unzureichendem Schwimmunterricht in den Schulen und den
unzureichend zur Verfügung stehenden Schwimmbädern für den Vereinssport.
1. Hat die Bundesregierung bisher das Anliegen der Petition „Rettet die
Bäder“ geprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht, und wenn
ja, inwiefern?
Die Förderung von Sportstätten für den Freizeit-, Gesundheits- und
Breitensport liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen. Die Länder sind
für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig. Sie sind aufgerufen, die
Kommunen bei der Erhaltung von Schwimmbädern für den Freizeit-,
Gesundheits- und Breitensport angemessen zu unterstützen und tun dies auch mit
eigenen Programmen.
Dennoch hilft der Bund aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs Kommunen
beim Erhalt ihrer Sportinfrastruktur, darunter auch Schwimmbäder, mit
städtebaulichen Förderprogrammen, insbesondere mit dem Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
und dem 2020 als Bund-Länder-Programm neu aufgelegten Investitionspakt
Sportstätten (Goldener Plan).
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Schwimmbäder (darunter die Zahl der Hallenbäder) seit dem Jahr 2000 in
Deutschland entwickelt (bitte jeweils entsprechend nach Bundesländern und
gesamt sowie Jahreszahlen mit Nennung der Informationsquellen
aufschlüsseln)?
3. Wie viele Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 aktuell von öffentlichen
Betreibern wie Kommunen oder kommunalen Tochterunternehmen, von
privaten Betreibern, Genossenschaften und von Vereinen betrieben (bitte
jeweils entsprechend nach Bundesländern und Betreibertypen
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder werden im Jahr 2021
aktuell vom Bund betrieben (bitte jeweils entsprechend nach
Bundesbehörden, Nutzungszweck – wie zum Beispiel Spitzensport oder
Dienstsport –, Bundesländern und Betreibertypen aufschlüsseln)?
5. Wie viele Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen und nicht
wieder geöffnet (bitte jeweils nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine Daten zur Beantwortung dieser
Fragen vor. Der ganz überwiegende Teil der Bäder befindet sich nicht in
Eigentum und Verantwortung des Bundes.
Die Bundesregierung erwartet Daten und Informationen aus dem vom
Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) initiierten Forschungsprojekt „Bäder für
Leistungs-, Wettkampf-, Schul- und Vereinssport: Schaffung valider
empirischer Grundlagen für eine Stadt-, Regional- und Sportstättenentwicklung zur
Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Kurztitel Bäderleben“
(Kurztitel: Bäderleben).
Dieses im Februar 2019 gestartete Projekt nutzt den Citizen Science Ansatz zur
Generierung von Daten zu einzelnen Bädern. Badbenutzer melden über ein
Portal die relevanten Daten zu dem von ihnen genutzten Bad. Dieses Crowd
Sourcing konnte infolge der Corona-Pandemie nur unvollständig erfolgen, das
Projekt musste daher bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Eine
Auswertung ist nur auf der Grundlage ausreichender Daten möglich. Insoweit
bleibt der Abschluss des Projektes abzuwarten.
6. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den aktuellen Sanierungsbedarf
für die Schwimmbäder in Deutschland, und hat sie entsprechende Pläne,
durch Bundesprogramme diesen Bedarf (im Zusammenwirken mit
Ländern und Kommunen) schnellstmöglich zu decken (bitte begründen und
ggf. entsprechende Programme aufführen)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des umfangreichen Konjunktur- und
Krisenbewältigungsprogramms im Sommer 2020 als neues städtebauliches
Programm den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgelegt und für
das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“ weitere Programmmittel zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.
7. Wie viele Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder erhielten in den
vergangenen 20 Jahren eine finanzielle Förderung vom Bund für ihre
Sanierung und ihren Erhalt (bitte nach Jahreszahlen, Bundesländern und Höhe
der jeweiligen Förderung aufschlüsseln)?
Der Bund fördert im Rahmen der folgenden städtebaulichen Programme auch
die Sanierung und den Erhalt von Schwimmbädern:
• Investitionspakt Sportstätten (Goldener Plan), seit 2020
• Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, 2017 bis 2020
• Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“, seit 2016
Land
Förderung von Schwimmbädern
Jahr Bundesmittelin Euro
Hallenbäder Freibäder
Kombibäder
Baden-Württemberg 2016 1.260.000 1 0 0
2017 7.865.000 2 1 0
2018 0 0 0 0
2019 11.007.050 5 3 0
2020 20.996.500 7 7 1
2021 49.334.395 19 7 2
Bayern 2016 6.087.654 1 2 0
2017 1.800.000 0 1 0
2018 0 0 0 0
2019 17.572.800 5 6 0
2020 24.501.800 6 11 0
2021 24.774.995 4 11 2
Berlin 2016 900.000 1 0 0
2017 0 0 0 0
2018 0 0 0 0
2019 2.500.000 0 0 1
2020 5.500.000 0 1 1
2021 0 0 0 0
Brandenburg 2016 0 0 0 0
2017 4.000.000 1 0 0
2018 0 0 0 0
2019 0 0 0 0
2020 0 0 0 0
2021 2.873.949 1 0 0
Bremen 2016 0 0 0 0
2017 0 0 0 0
2018 1.620.000 1 0 0
2019 1.641.000 1 0 0
2020 4.671.000 2 0 0
2021 0 0 0 0
Hamburg 2016 0 0 0 0
2017 0 0 0 0
2018 0 0 0 0
2019 0 0 0 0
2020 4.000.000 1 0 0
2021 0 0 0 0
Hessen 2016 0 0 0 0
2017 4.000.000 1 0 0
2018 0 0 0 0
2019 8.074.539 1 4 0
2020 15.575.000 3 7 0
2021 18.277.500 2 10 1
Mecklenburg-Vorpommern 2016 0 0 0 0
2017 0 0 0 0
2018 0 0 0 0
2019 4.318.000 0 1 1
2020 0 0 0 0
2021 76.250 0 1 0
Land
Förderung von Schwimmbädern
Jahr Bundesmittelin Euro
Hallenbäder Freibäder
Kombibäder
Niedersachsen 2016 1.155.309 0 1 0
2017 1.400.000 1 0 0
2018 0 0 0 0
2019 15.640.600 4 4 1
2020 30.903.112 7 9 3
2021 33.736.926 8 13 1
Nordrhein-Westfalen 2016 10.466.569 2 3 0
2017 5.752.000 3 0 0
2018 506.000 1 0 0
2019 26.365.250 6 6 1
2020 40.932.571 17 12 2
2021 51.435.370 15 14 2
Rheinland-Pfalz 2016 1.582.536 0 1 0
2017 3.900.000 0 1 0
2018 4.765.000 2 0 0
2019 17.450.000 4 3 0
2020 11.395.904 2 6 0
2021 14.108.200 3 5 0
Saarland 2016 0 0 0 0
2017 2.530.000 0 0 1
2018 0 0 0 0
2019 0 0 0 0
2020 6.000.000 2 0 0
2021 3.657.000 1 1 0
Sachsen 2016 2.250.000 0 1 0
2017 0 0 0 0
2018 0 0 0 0
2019 2.794.789 1 3 0
2020 4.295.191 1 1 0
2021 7.327.634 0 3 0
Sachsen-Anhalt 2016 0 0 0 0
2017 0 0 0 0
2018 0 0 0 0
2019 6.283.905 0 3 0
2020 6.582.000 0 2 1
2021 6.754.440 1 3 0
Schleswig-Holstein 2016 0 0 0 0
2017 0 0 0 0
2018 0 0 0 0
2019 4.917.500 1 1 0
2020 900.000 1 0 0
2021 3.700.000 2 0 0
Thüringen 2016 0 0 0 0
2017 1.875.000 0 1 1
2018 1.271.000 0 2 2
2019 7.740.200 0 6 1
2020 2.841.500 0 3 1
2021 12.518.000 4 2 2
8. Wie viele Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder wurden seit dem
Jahr 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung neu geschaffen, wie viele
davon mit finanzieller Unterstützung durch den Bund (bitte jeweils nach
Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung dieser Frage liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
9. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für Vereine, die zumeist
keinen Eigenanteil mitbringen, um die Instandsetzung und Sanierung von
Hallenbädern, Kombibädern und Freibädern zu finanzieren?
In den städtebaulichen Programmen des Bundes (Investitionspakt Sportstätten,
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“) sind
Antragsteller und Fördermittelempfänger grundsätzlich nur die Kommunen,
also keine Vereine. Die Fördermaßnahmen sollen mit den kommunalen
Entwicklungszielen einhergehen und im Rahmen einer integrierten
Stadtentwicklung umgesetzt werden. Die Zuständigkeit liegt hierfür bei den
Kommunalverwaltungen. Die konkrete Umsetzung der Investitionspakte erfolgt durch die
Länder. Sie regeln Einzelheiten in eigenen, landesspezifischen
Förderbestimmungen. Im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind auch vereinseigene Sportstätten
förderfähig. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an.
10. Sind der Bundesregierung kreisfreie Städte und Landkreise bekannt, die
über keine Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder verfügen, und wenn
ja, um welche handelt es sich (bitte jeweils nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine vollständigen Daten und
Informationen dazu vor, welche kreisfreien Städte und Landkreise über keine
Hallenbäder, Kombibäder und Freibäder verfügen.
11. Was macht bzw. plant die Bundesregierung, um das im November 2020
öffentlich vorgestellte Projekt „Bäderleben“ dauerhaft zu einer stabilen
Datenplattform zu entwickeln?
Die Datensätze zu öffentlichen Bädern und Wasserflächen in Deutschland
werden bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin gepflegt und aktualisiert. Auch das
Internetportal
www.baederleben.de soll für den Zeitraum der
Projektverlängerung weiterhin betrieben werden. Die aktuell über Internetrecherche und
Citizen Science gesammelten Daten werden durch die Einbindung von
Betreibenden und Kommunen weiter angereichert und validiert.
Zudem wird ein Bädermonitoring entwickelt, welches Daten auf kommunaler
Ebene, auf Landkreisebene, Länderebene und Bundesebene zu einem
Informationssystem für Politik und Verwaltung aggregieren und entscheidungsrelevant
aufbereiten soll.
Nach Fertigstellung des im Aufbau befindlichen „Digitalen Sportstättenatlas
Deutschland – DSD“ sollen die Daten aus dem Projekt „Bäderleben“ in den
DSD integriert, kontinuierlich aktualisiert und dauerhaft zur Verfügung gestellt
werden.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele
Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer es 2021 in Deutschland gibt und wie groß der
Bedarf ist, um flächendeckend einen Schwimmunterricht an allen
Schulen im Sinne des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 4. Mai
2017 zu gewährleisten?
Wenn nein, wieso nicht?
13. Hat die Bundesregierung erwogen, die Länder bei der Ausbildung von
Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern zu unterstützen und deren
Zahl zu erhöhen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen, und mit welchen Partnern?
Wenn nein, wieso nicht?
14. Wie viele Grundschulen können nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell keinen Schwimmunterricht anbieten, da ihnen der Zugang zu
Schwimmbädern fehlt (bitte jeweils entsprechend nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
15. Wie viele weiterführende Schulen können nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell keinen Schwimmunterricht anbieten, da ihnen der
Zugang zu Schwimmbädern fehlt (bitte jeweils entsprechend nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwimmfähigkeit
der Bevölkerung in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt?
Die Fragen 12 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen 12 bis 16 liegen der Bundesregierung keine
weiterführenden Informationen vor. Sie betreffen den Zuständigkeitsbereich der
Länder. Die Bundesregierung hat keinen Anlass zur Annahme, dass die
Kultusministerkonferenz die Folgen der COVID-19-Pandemie mit ihren nachteiligen
Auswirkungen auch für den Schwimmunterricht nicht in den Blick nimmt.
Kampagnen aus Gesellschaft und Sport, die sich wie die Kampagne „COME-
BACK DER BEWEGUNG – COMEBACK DER GEMEINSCHAFT“ des
Deutschen Olympischen Sportbunds für einen Neustart in den 90.000
deutschen Sportvereinen stark machen und so mittelbar zu ergänzenden
Lernangeboten für das Schwimmen in Sportvereinen sorgen, werden von der
Bundesregierung unterstützt.
17. In welcher Weise unterstützt der Bund Aufholprogramme von Ländern,
Kommunen, Sportvereinen und anderen Organisationen zur Erlangung
der Schwimmfähigkeit, um den infolge der Corona-Pandemie
entstandenen Nichtschwimmer-Jahrgängen schnellstmöglich das Erlernen des
sicheren Schwimmens zu ermöglichen?
Um den Einschränkungen und Belastungen, die Kinder, Jugendliche und ihre
Familien pandemiebedingt erfahren haben, entgegenzuwirken, hat das
Bundeskabinett am 5. Mai 2021 das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022“ (im Folgenden:
Aktionsprogramm) mit einem Gesamtvolumen von 2 Mrd. Euro beschlossen. Davon
entfallen 1 Mrd. Euro auf die Säule 1 des Aktionsprogramms zum Abbau
pandemiebedingter Lernrückstände. Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen
Zuständigkeit für schulische Bildung entscheiden die Länder darüber, welche
Fördermaßnahmen nun ergriffen und umgesetzt werden sollen. Auch
Schwimmkurse können so von der bundesseitigen Förderung im Rahmen des
Aktionsprogrammes umfasst sein.
Die Säule 3 des Aktionsprogramms beinhaltet die Förderung von
Ferienfreizeiten und außerschulischen Angeboten. Mit verstärkten und vergünstigten
Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangeboten werden Kinder und
Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes
Aufwachsen begleitet. Damit besteht auch die Möglichkeit, Angebote für
Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer zu schaffen. So bietet beispielsweise
die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) über das
Aktionsprogramm ein Seepferdchen-Training an.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Christine Lambrecht, als Schirmherrin die diesjährige
Sommerkampagne der DLRG, um Schwimmkurse für Anfängerinnen und Anfänger, die
wegen der COVID-19-Pandemie entfallen mussten, nachzuholen.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um langfristig die
Schwimmfähigkeit der Bevölkerung sicherzustellen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 16 verwiesen. Mit Blick auf die
Kultushoheit und Zuständigkeit der Länder und deren vorrangige Maßnahmen
plant die Bundesregierung keine eigenen und unmittelbaren Maßnahmen, um
die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung sicherzustellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]