[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Michael Theurer,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32391 –
Die Situation der Intensivbetten im Saarland während der Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden besondere Anstrengungen
unternommen, um die Zahl der Intensivbetten im Saarland und bundesweit zu
erhöhen. Auch der Bund war direkt an diesen Vorhaben beteiligt, sowohl durch die
finanzielle Unterstützung als auch die Bereitstellung notwendiger
Beatmungsgeräte.
In seinem Bericht vom 9. Juni 2021 kritisiert der Bundesrechnungshof
einzelne Aspekte des Handelns der Bundesregierung. Insbesondere im Hinblick auf
die Ergebnisse und die Kosteneffizienz der getroffenen Maßnahmen sieht er
Fehlanreize und unnötig hohe Kosten für die Steuerzahler.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Gesetzgeber hat seit März 2020 eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um
die stationäre und somit auch die intensivmedizinische Versorgung während der
COVID-19-Pandemie sicherzustellen. Mit dem COVID-19-
Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 erhielten Krankenhäuser neben weiteren
Maßnahmen für die Verschiebung oder Aussetzung von planbaren Operationen und
die entsprechende Erhöhung der (intensivmedizinischen)
Behandlungskapazitäten Ausgleichszahlungen für entstandene Erlöseinbußen.
Darüber hinaus wurde im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. September
2020 die Ausweitung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
gefördert. Krankenhäuser erhielten gemäß § 21 Absatz 5 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) für jedes zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene
Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit unter der Voraussetzung der
Genehmigung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde
50 000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Fördermittel
wurden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an die Länder zur
Weiterleitung an die Krankenhäuser ausgezahlt. Die entsprechenden
Auszahlungsbeträge können auf der Internetseite des BAS eingesehen werden (
www.bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32568
19. Wahlperiode 23.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 23. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
amtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/aus
zahlungsbetraege/).
Durch diese Förderung sollte sichergestellt werden, dass jederzeit
ausreichende Behandlungskapazitäten für intensivmedizinisch behandlungsbedürfte
COVID-19-Fälle sowie für sonstige Patientinnen und Patienten zur Verfügung
stehen, bei denen eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist. Dieses
Ziel wurde sowohl im Saarland, als auch in der gesamten Bundesrepublik
Deutschland erreicht.
Mit der Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung
intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten wurden die intensivbettenführenden
Krankenhäuser ab Mitte April 2020 verpflichtet, sich auf der Internetseite des DIVI-
Intensivregisters zu registrieren und ihre intensivmedizinischen Kapazitäten
tagesaktuell an das DIVI-Intensivregister zu melden. Die aktuell betreibbaren
Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin werden im DIVI-Intensivregister
unter
http://www.intensivregister.de ausgewiesen. Dort ist neben dem aktuellen
Tagesreport unter der Rubrik Zeitreihen (
https://www.intensivregister.de/#/aktu
elle-lage/zeitreihen) eine mit Zahlenangaben hinterlegte graphische Darstellung
zum Zeitverlauf der Gesamtzahl der gemeldeten Intensivbetten zu finden,
differenziert nach belegten Betten, freien Betten und Notfallreserve. Notfallreserve
bedeutet diejenigen zusätzlichen Intensivbetten, die im Notfall-Szenario
innerhalb von sieben Tagen aktiviert werden können. Diese Darstellungen sind
jeweils auch für die einzelnen Bundesländer abrufbar.
Grundsätzlich gilt, dass die Länder für die Krankenhausplanung und hier somit
insbesondere auch für die Genehmigung der Fördermittel nach § 21 Absatz 5
KHG sowie für länderspezifische Fragen in Zusammenhang mit
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zuständig sind und somit für
landesspezifische Fragen zu intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten grundsätzlich
die primären Ansprechpartner wären.
Abschließend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29480 „Verfügbarkeit
von Intensivbetten in der Corona-Pandemie“ verwiesen.
1. Wie hoch sind jeweils die in 2020 und 2021 für das Saarland
bereitgestellten Bundeshaushaltsmittel für die Errichtung bzw. den Unterhalt von
Intensivbetten?
2. Wie hoch war bisher jeweils der Abruf der in 2020 und 2021 für das
Saarland bereitgestellten Bundeshaushaltsmittel für die Errichtung bzw.
den Unterhalt von Intensivbetten?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gesetzlichen Regelungen sehen keine Bereitstellung oder Auszahlung von
Bundeshaushaltsmitteln für die Errichtung oder den Betrieb von
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten vor. Nach aktuellen Angaben des Saarlandes
wurden auf Grund der Regelung des durch das COVID-19-
Krankenhausentlastungsgesetz eingeführten § 21 Absatz 5 KHG insgesamt 15,15 Mio. Euro aus
der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für die Schaffung von zusätzlichen
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zur Weiterleitung an die
Krankenhäuser ausgezahlt. Die Internetseite des BAS (
https://www.bundesamtsozial
esicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsb
etraege/) zum Stand vom 15. September 2021 gibt insoweit noch nicht den
aktuellen Stand wieder.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Planbetten
im intensivmedizinischen Bereich im Saarland aktuell?
Nach Auskunft des Saarlandes liegt die Zahl der Planbetten im
intensivmedizinischen Bereich zum Stand vom 1. Januar 2021 bei 538.
4. Wie hoch ist die Zahl der aufgestellten Intensivbetten im Saarland aktuell
nach Kenntnis der Bundesregierung?
5. Wie hoch ist die Zahl der Reserveintensivbetten im Saarland aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die tagesaktuellen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (freie
betreibbare Betten, belegte Betten und Notfallreserve) können, wie bereits in der
Vorbemerkung beschrieben, im DIVI-Intensivregister eingesehen werden. Für
das Saarland stehen laut DIVI-Intensivregister derzeit (Stand: 20. September
2021) insgesamt 481 betreibbare Intensivbetten zur Verfügung (
https://www.int
ensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle). Die Notfallreserve für das
Saarland umfasst mit Stand vom 20. September 2021 269 Intensivbetten, die
innerhalb von sieben Tagen aktiviert werden können.
6. Wie viele zusätzliche Intensivbetten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für COVID-19 im Saarland neu errichtet, und wie lange
wurden sie vorgehalten?
7. Wie viele zusätzliche Intensivbeatmungsbetten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung für COVID-19 im Saarland neu errichtet, und wie
lange wurden sie vorgehalten?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Damit eine intensivmedizinische Behandlungskapazität im DIVI-
Intensivregister als Intensivbett erfasst wird, muss sie einer bestimmen Versorgungsstufe
zugeordnet werden können (
https://www.intensivregister.de/#/faq; Reiter:
„Welche Daten werden im Intensivregister erhoben“, Unterpunkt: „Definitionen
Low-Care und High-Care Behandlungsplätze: Welche Intensivbetten werden
im Register erfasst“). Jede dieser Versorgungsstufen erfordert eine
Beatmungsmöglichkeit. Eine Differenzierung zwischen Intensivbetten und
„Intensivbeatmungsbetten“ existiert daher nicht.
Nach der aktuellen Auskunft des Saarlandes wurde die Förderung von 319
Intensivbetten beantragt und die Förderung von 303 Intensivbetten genehmigt.
Wie lange die Betten vorgehalten werden, hängt im Wesentlichen davon ab, wie
lange für diese Betten ein Bedarf besteht und kann daher nicht abschließend
angegeben werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5
verwiesen.
8. Wie hat sich die Zahl der Intensivbetten im Saarland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie verändert?
9. Wie hat sich die Zahl der Intensivbeatmungsbetten im Saarland nach
Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum verändert?
10. Wie hat sich die Zahl der Reserveintensivbetten im Saarland nach
Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum verändert?
Die Fragen 8, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung beschrieben, ist im
DIVI-Intensivregister unter der Rubrik Zeitreihen eine mit Zahlenangaben
hinterlegte graphische Darstellung zum Zeitverlauf der Gesamtzahl der
gemeldeten Intensivbetten zu finden, differenziert nach belegten Betten, freien Betten
und Notfallreserve und mit der Möglichkeit, nach Bundesländern zu
differenzieren:
https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
11. Gab es von Seiten des Bundes bzw. nach Kenntnis des Bundes durch das
Land Saarland eine Qualitätskontrolle über die errichteten
Intensivbetten?
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung
intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten ist Aufgabe der Länder. Daher ist es auch
Aufgabe der Länder zu beurteilen, ob die von den Krankenhäusern beantragten
zusätzlichen Intensivbetten die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllten. Das
war bei 16 Betten offenbar nicht der Fall, sodass das Saarland in diesen Fällen
die erforderliche Genehmigung versagt hat. Außerdem wird vom Saarland
darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser verpflichtet seien, ihre
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten an das DIVI-Register zu melden. Nicht
ordnungsgemäße Meldungen seien im Rahmen der Ausgleichszahlungen nach § 21
KHG sanktioniert worden.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben darüber, ob das
Intensivregister der DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin e. V.) den realen Bestand der Intensivbetten
im Saarland in diesem und im vergangenen Jahr wiedergegeben hat?
13. Wenn nein, wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Differenz zwischen im DIVI-Intensivregister angegebenen Intensivbetten, der
in den Krankenhausplänen angegebenen Anzahl Intensivbetten und der
Anzahl aufgestellter Intensivbetten?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In dem DIVI-Intensivregister werden die täglich tatsächlich freien verfügbaren
und betriebsbereiten sowie die belegten Intensivbetten ausgewiesen. Dort sind
auch die entsprechenden Angaben für das Saarland einsehbar. Die
tagesaktuellen Meldungen durch die Krankenhäuser sind seit Mitte April 2020
verpflichtend, sodass ab diesem Zeitpunkt aussagekräftige Daten im DIVI-
Intensivregister vorliegen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
14. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Divergenz zwischen den
zum 1. Januar 2021 gemeldeten Intensivbetten und den zum 1. Januar
2020 gemeldeten sowie im Laufe des Jahres 2020 geschaffenen
Intensivbetten im Saarland?
15. Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dies, und hat sie
diesbezüglich etwas unternommen?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis Mitte März 2020 liegen keine Daten zu
den intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten vor, da es das DIVI-
Intensivregister in der aktuellen Form noch nicht gab. Ab Mitte April 2020
liegen aussagekräftigen Daten vor, da eine Meldung der intensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten zuvor freiwillig war.
Der Verlauf der Entwicklung ist, wie in der Vorbemerkung beschrieben, unter
der Rubrik Zeitreihen im DIVI-Intensivregister einsehbar.
Zur Bewertung der Entwicklung der betreibbaren intensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten ist darauf hinzuweisen, dass die in der graphischen
Darstellung erkennbaren Schwankungen der betriebsbereiten Intensivbetten
insbesondere dadurch bedingt sein können, dass in die reale Einschätzung der
Kapazitätslage alle Ressourcen-Aspekte, die an dem Tag der Meldung für den
jeweiligen Intensivbereich vorliegen einbezogen werden. Es kommt bei der
Bewertung zudem entscheidend darauf an, wie viele Intensivbetten belegt sind
und wie hoch der Anteil dieser Belegung mit COVID-19-Patientinnen und
COVID-19-Patienten ist.
16. Wie viele intensivmedizinische Apparaturen hat der Bund dem Saarland
zur Verfügung gestellt, und wie viele wurden vom Saarland eingesetzt?
Nach Auskunft des Saarlandes wurden durch den Bund folgende
Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt:
• drei Beatmungsgeräte Löwenstein elisa 600 -> ein Gerät wurde im
Krankenhaus eingesetzt,
• 26 Beatmungsgeräte Löwenstein VENTllogic LS Klinikvariante -> kein
Gerät wurde im Krankenhaus eingesetzt,
• 44 Beatmungsgeräte Löwenstein prismaVent 50-C LM, ohne Akk -> fünf
Geräte wurden im Krankenhaus eingesetzt
• acht Beatmungsgeräte Monitor Philips IntelliVue X3 inkl. Rollständer ->
acht Geräte wurden im Krankenhaus eingesetzt
• zehn Beatmungsgeräte Monitor Dräger Vista 120 C.O. -> acht Geräte
wurden im Krankenhaus eingesetzt
• zwei Beatmungsgeräte Dräger Evita V600 -> zwei Geräte wurden im
Krankenhaus eingesetzt
• 34 Beatmungsgeräte Philips Modell Trilogy Evo 02 -> 15 Geräte wurden im
Krankenhaus eingesetzt.
17. Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den
intensivmedizinischen Apparaturen der inzwischen wieder geschlossenen
Intensivbetten im Saarland?
Nach Auskunft des Saarlandes ist diesem nicht bekannt, dass von den
saarländischen Krankenhäusern Intensivbetten komplett geschlossen wurden.
18. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
intensivmedizinischen Apparaturen im Saarland, die von Herstellern oder
anderen Anbietern gemietet wurden?
19. Wie lang war die durchschnittliche Mietdauer für Intensivbetten im
Saarland seit Beginn der Corona-Pandemie nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft des Saarlandes liegen keine Informationen darüber vor, dass
von den saarländischen Krankenhäusern intensivmedizinische Apparaturen
angemietet wurden. Daher liegen auch keine Kenntnisse über die Mietdauer für
Intensivbetten vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]