Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Beteiligung des Bundes an der Curevac AG IV
(insgesamt 66 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
25.10.2021
Antwortdauer
34 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/3150221.09.2021
Beteiligung des Bundes an der Curevac AG IV
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge,
Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich,
Sandra Weeser, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario
Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Peter Heidt, Katja Hessel,
Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Benjamin
Strasser, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Beteiligung des Bundes an der Curevac AG IV
Am 15. Juni 2020 kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier die Übernahme von rund 23 Prozent der Anteile am Biotech-
Unternehmen Curevac AG durch die staatliche Förderbank KfW für 300 Mio.
Euro an. In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Beteiligung des Bundes an der
Curevac AG“ der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21251 teilte
die Bundesregierung mit, dass die Curevac AG sich erfolgreich um ein
Investment durch den Bund „beworben“ habe. Die Initiative zur Staatsbeteiligung sei
von keiner Staatsbediensteten und keinem Staatsbediensteten ergriffen worden.
Verhandlungen über eine Bundesbeteiligung an Curevac mit dem Unternehmen
hätten bereits am 20. April 2020 begonnen.
Die Realisierung des Bundeseinstiegs begründete die Bundesregierung damit,
dass sie durch das Investment die Entwicklung des COVID-19-
Impfstoffkandidaten von Curevac beschleunige, und es Curevac finanziell
ermögliche, „das Potenzial seiner Technologie ausschöpfen zu können.“ (https://
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200615-bundesregier
ung-beteiligt-sich-mit-300-millionen-euro-an-curevac.html). Die
Bundesregierung erklärte auf Nachfrage, dass der Einstieg geboten sei, weil die Stärkung
des Biotech-Standorts Deutschland ein wichtiges Bundesinteresse darstelle
(Antwort zu Frage 1 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/27337). Dieses sei nicht erschöpft, sobald genügend
Impfstoff für die gesamte deutsche Bevölkerung vorhanden ist (ebd. Antwort zu
Frage 4). Auch stellte die Nicht-Berücksichtigung eines Curevac-Vakzins in
den Bestellplanungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das
kommende Jahr einen Grund für den Verkauf der Beteiligung dar (https://www.
faz.net/aktuell/wirtschaft/spahn-plant-ohne-curevac-17417146.html).
Auch betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mehrfach, dass es bei
der Beteiligung darum gegangen sei, dass Curevac nicht aufgrund eines
lukrativen Angebots aus dem Ausland abwandere. Angesprochen auf ein medial
kolportiertes Interesse der US-Regierung an einem Exklusivrecht an dem Tübinger
Vakzin, erklärte er „Deutschland steht nicht zum Verkauf“ (Bericht aus Berlin
vom 15. März 2020). Auch gab er im Juli 2021 an, dass die Beteiligung
geboten gewesen sei, damit Curevac „nicht unter ausländische Kontrolle“ gerate
(„Ich bin eher noch ein junger Anfänger“, Der Tagesspiegel vom 4. Juli 2021,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31502
19. Wahlperiode 21.09.2021
S. 3). Demgegenüber steht die Aussage der Bundesregierung, die auf
Nachfrage erklärt, dass „zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile an der Curevac AG
und danach keine konkreten Anzeichen [vorlagen], dass eine ausländische
Kontrolle des Unternehmens drohte.“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 33 auf
Bundestagsdrucksache 19/31575). Eine empirische Evidenz für die geschilderte
Gefahr einer ausländischen Übernahme lag demnach nicht vor.
Gemäß § 65 der Bundeshaushaltsordnung ist eine staatliche Beteiligung an
privatwirtschaftlichen Unternehmen an hohe Hürden geknüpft, die eine akribische
Prüfung im Vorfeld des Investments voraussetzen. Demnach muss „ein
wichtiges Interesse des Bundes“ vorliegen und der vom Bund angestrebte Zweck
dürfe „nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise [erreichbar]“ sein.
Am 27. August 2021 veröffentlichten die NGO Frag den Staat in
Zusammenarbeit mit Journalisten des Business Insiders behördliche Korrespondenzen aus
dem März und April 2020, im Vorfeld der Bundesbeteiligung (https://www.busi
nessinsider.de/wirtschaft/technologietransfer-in-usa-verhindern-interne-dokum
ente-zeigen-erstmals-wie-curevac-die-bundesregierung-unter-druck-gesetzt-ha
t-damit-der-steuerzahler-ins-impfstoff-unternehmen-einsteigt-p/ und https://frag
denstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-den-firmen-biontech-se-curevac-ag-un
d-idt-biologika-gmbh-in-bezug-auf-impfstoffe-gegen-sars-cov-2/). Aus dem
Mailverkehr geht hervor, dass ein Vertreter von Curevac sich am 5. März 2020
an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie das
Bundesministerium für Gesundheit wandte. Er berichtet, dass „die
Amerikaner“ sich „nach 1 Milliarde Impfdosen und die Kosten für deren Produktion“
erkundigt hätten (ebd.). Er wolle „gerne einen Technologietransfer unserer
proprietären Produktion in die USA und den Abzug der Impfdosen aus
Tübingen verhindern“ (ebd.). In einem internen Papier des BMBF vom 6. März 2020
wird hingegen konstatiert: „Es ist unklar, ob eine Kaufabsicht aus den USA
besteht.“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann erfolgte die Bewerbung seitens der Curevac AG für ein Investment
durch den Bund?
2. An welche Stelle innerhalb der Bundesregierung richtete die Curevac AG
die Bewerbung?
3. In welcher Form richtete die Curevac AG ihre Bewerbung an die
Bundesregierung?
4. Mit welchem konkreten Ziel bewarb sich die Curevac AG bei der
Bundesregierung?
5. Wie begründete die Curevac AG nach Kenntnis der Bundesregierung ihren
Finanzbedarf, wegen dem sie die Bundesförderung beantragte?
6. Bewarb sich die Curevac AG auf ein konkretes Förderprogramm der
Bundesregierung?
a) Wenn ja, welches?
b) Wenn nein, ist es nach Ansicht der Bundesregierung gängig, dass sich
Unternehmen auf eine Förderung durch den Bund bewerben, ohne sich
auf ein explizites Förderprogramm zu beziehen?
7. Wenn sich die Curavac AG auf kein konkretes Förderprogramm beworben
hat, hat die Bundesregierung erwogen, die Curevac AG auf ein konkretes
Förderprogramm zu verweisen?
a) Wenn ja, wieso fand die Förderung der Curevac AG dennoch außerhalb
der gängigen Förderprogramme statt?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Hat die Bundesregierung erwogen, eine öffentliche Ausschreibung für die
staatliche Förderung von Impfstoffherstellern zu initiieren?
a) Wenn ja, weshalb hat sich die Bundesregierung gegen eine öffentliche
Ausschreibung entschieden?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Haben sich weitere Biotech-Unternehmen und Impfstoffhersteller bei der
Bundesregierung auf eigene Initiative hin um eine Förderung beworben?
10. Hat die Bundesregierung vor ihrer Beteiligung eine Einschätzung der
Folgen einer Beteiligung an Curevac für die Wettbewerber und den
Biotechnologie-Markt vorgenommen?
a) Wenn ja, wie ist diese ausgefallen?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Wie bewertet die Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt die Folgen
ihrer Beteiligung an Curevac für die Wettbewerber und den Biotechnologie-
Markt?
12. Hat die Bundesregierung evaluiert, inwiefern die Beteiligung an der
Curevac AG in Einklang mit der wettbewerblichen Neutralität des Staates nach
Artikel 106 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union
und dem Willkürverbot nach Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) steht,
angesichts dessen, dass mit IDT Biologika und BioNTech bereits zwei
weitere deutsche Unternehmen im März 2020 an einem Impfstoff gegen das
Coronavirus forschten?
13. Hat sich die Curevac AG um ein Investment in einer konkreten Höhe
beworben?
14. Wenn sich die Curevac AG um ein Investment in einer bestimmten Höhe
beworben hat, in welcher Höhe?
15. Wie legte die Bundesregierung die Höhe des Anteils (zum Zeitpunkt des
Erwerbs) von 23 Prozent bzw. 300 Mio. Euro fest?
16. Hat die Bundesregierung erwogen, einen noch größeren Anteil zu
erwerben, bzw. ein größeres Investment zu tätigen?
17. Wann entschied die Bundesregierung, sich generell an Curevac zu
beteiligen, angesichts dessen, dass bereits in einem Eckpunktepapier des BMBF
vom 3. April 2020 davon die Rede ist, dass „eine Beteiligung des Bundes
durch das zuständige BMWi vorangetrieben“ wird (https://fragdenstaat.de/
anfrage/vereinbarungen-mit-den-firmen-biontech-se-curevac-ag-und-idt-bi
ologika-gmbh-in-bezug-auf-impfstoffe-gegen-sars-cov-2/)?
18. Wann wurde der Erwerb der Anteile durch die KfW vollzogen?
19. Kann die Bundesregierung die Berichterstattung der „ZEIT“ bestätigen,
dass der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer im März 2020 per E-
Mail den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn warnte, „dass die
USA großes Interesse hätten, die Curevac-Technologie nach Amerika zu
holen“ (https://www.zeit.de/2021/26/curevac-bundesrepuplik-aktien-impfs
toff-corona)?
Wenn ja, wann erfolgte diese Nachricht, und was erwiderte die
Bundesregierung?
20. Hat das im „ZEIT“-Artikel genannte „Interesse der USA“ eine Rolle
gespielt für die Entscheidung der Bundesregierung, sich an der Curevac AG
zu beteiligen?
21. War es das explizite Ziel der Bundesregierung, sicherzustellen, dass „Sitz,
Forschung und Produktion von Curevac in Deutschland gehalten werden“,
wie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes in einer Mail vom 3. April 2020
an Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi),
BMBF und BMG geschrieben hat (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinba
rungen-mit-den-firmen-biontech-se-curevac-ag-und-idt-biologika-gmbh-i
n-bezug-auf-impfstoffe-gegen-sars-cov-2/)?
22. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 Anzeichen,
dass ausländische Akteure die Mehrheit der Curevac-Aktien erwerben
wollen?
23. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 Anzeichen,
dass ausländische Akteure ein Exklusivrecht für den COVID-19-Impfstoff
der Firma Curevac erwerben wollen?
24. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 Anzeichen,
dass Curevac plant, einen Teil seines Geschäfts ins Ausland zu verlegen?
25. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung anderweitige Belege für einen
möglichen Technologietransfer von Curevac ins Ausland?
26. Ging die Bundesregierung davon aus, dass die Curevac AG selbst oder die
Rechte an ihrem Impfstoff unter ausländische Kontrolle geraten könnten
und deshalb eine Bundesbeteiligung unabdingbar ist?
27. Hat die Bundesregierung überprüft, ob ein tatsächliches Interesse der US-
Regierung, wie in einer Mail eines Curevac-Vertreters vom 5. März 2020
an das BMBF und das BMG geschildert, besteht (https://fragdenstaat.de/an
frage/vereinbarungen-mit-den-firmen-biontech-se-curevac-ag-und-idt-biol
ogika-gmbh-in-bezug-auf-impfstoffe-gegen-sars-cov-2/)?
a) Wenn ja, konnte die Bundesregierung diese Schilderungen verifizieren?
b) Wenn nein, warum nicht?
28. Hatte das in der Mail geschilderte Interesse der US-Regierung an der
Curevac AG eine Relevanz für die Entscheidung der Bundesregierung, sich
bei Curevac zu beteiligen?
29. Welche empirischen Grundlagen veranlassten Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier, angesprochen auf ein kolportiertes Interesse der US-
Regierung an Curevac, zur Aussage „Deutschland steht nicht zum
Verkauf“ (Bericht aus Berlin vom 15. März 2020)?
30. Welche empirischen Grundlagen veranlassten Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier, angesprochen auf die Bundesbeteiligung an Curevac, dass
es beim Bundeseinstieg darum gegangen sei, zu verhindern, dass Curevac
„nicht unter ausländische Kontrolle [gerät]“ („Ich bin eher noch ein junger
Anfänger“, Der Tagesspiegel vom 4. Juli 2021, S. 3)?
31. Wendeten sich im Zuge der Bewerbung der Curevac AG weitere politische
Akteure an die Bundesregierung und warben für eine Unterstützung durch
den Bund?
32. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung prüften einen möglichen
Einstieg des Bundes bei der Curevac AG?
33. Wann wurde das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in die Prüfung
miteinbezogen, und welche Stelle innerhalb des BMF bewilligte letztlich
die Beteiligung?
34. Wurden externen Akteure seitens der Bundesregierung für die Prüfung der
Bewerbung und des Einstiegs hinzugezogen, und wenn ja, welche?
35. Nach welchen Kriterien prüfte die Bundesregierung gegebenenfalls, ob
eine Beteiligung möglich bzw. notwendig ist?
Wer – sollte die Beteiligung an der Curevac AG nicht auf Grundlage eines
bestehenden Programms erfolgt sein – legte die zu prüfenden Kriterien
fest, und wonach wurden diese ausgewählt?
36. Evaluierte die Bundesregierung während der Prüfung eines möglichen
Einstiegs weitere Alternativen, wie sie Curevac bei der Entwicklung eines
Impfstoffs unterstützen könnte?
a) Wenn ja, was waren die Alternativen, und weshalb entschied sich die
Bundesregierung gegen sie?
b) Wenn nein, warum nicht?
37. Evaluierte die Bundesregierung vor dem Einstieg die Möglichkeit eines
zinslosen Darlehens an Curevac unter der Auflage eines
Veräußerungsverbotes des Unternehmens ins Ausland?
a) Wenn ja, wieso entschied sich die Bundesregierung gegen diese
Option?
b) Wenn nein, warum nicht?
38. Evaluierte die Bundesregierung vor dem Einstieg die Möglichkeit eines
Forschungszuschusses an Curevac?
a) Wenn ja, wieso entschied sich die Bundesregierung gegen diese
Option?
b) Wenn nein, warum nicht?
39. In welcher Höhe erhielt Curevac seit Januar 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt Forschungsförderung durch institutionelle
Träger auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene (bitte nach Höhe der einzelnen
Förderungen und der Trägerinstitution aufschlüsseln)?
40. Spielte das in der Mail eines Curevac-Vertreters an das BMBF vom
31. März 2020 geschilderte Angebot von Kommissionspräsidenten
Dr. Ursula von der Leyen, Curevac mit einem Kredit bei der Finanzierung
zu unterstützen, eine Rolle bei der Evaluation des Einstiegs der Bundes
und der Höhe des Einstiegs?
41. Weshalb dauerte die Prüfung eines Einstiegs bei der Curevac AG durch die
Bundesregierung von April bis Juni 2020?
42. Welche Schlussfolgerungen für ihr Engagement als Aktionärin der
Curevac AG zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Curevac seinen
ersten Impfstoffkandidaten „schon seit Längerem auf Vorrat“ produziert
und plant, 300 Millionen Impfdosen bis Ende des Jahres zu produzieren,
wenngleich dem Impfstoffkandidaten lediglich eine Wirksamkeit von
47 Prozent bescheinigt wird (https://www.zeit.de/2021/26/curevac-bundesr
epuplik-aktien-impfstoff-corona)?
43. Welche Rolle spielten die Fristen für einen Börsengang der Curevac AG in
den USA beim zeitlichen Rahmen der Prüfung eines Einstiegs durch den
Bund?
Mit welcher Begründung hat das Bundesfinanzministerium den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebeten, die Sitzung, in der der
Einstieg des Bundes beschlossen werden sollte, vom regulären Termin, dem
17. Juni 2020 auf den 15. Juni 2020 vorzuziehen (https://www.zeit.de/202
1/26/curevac-bundesrepuplik-aktien-impfstoff-corona)?
44. Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus
dem Umstand, dass im Zuge des Börsengangs im August 2020 die Aktien
der deutschen Curevac AG auf die niederländische Curevac N.V.
übertragen wurden?
45. Tangiert die Umwandlung der Curevac AG in die niederländische Curevac
N.V. das Ziel der Bundesbeteiligung, dass gemäß der Aussage von
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darin bestand, dass das
Unternehmen „am Kapitalmarkt die notwendige Finanzierung einsammel[t] und
nicht unter ausländische Kontrolle [gerät]“ („Ich bin eher noch ein junger
Anfänger“, Der Tagesspiegel vom 4. Juli 2021, S. 3)?
46. Lag zum Zeitpunkt des Einstiegs nach Ansicht der Bundesregierung ein
konkreter Finanzierungsbedarf bei der Curevac AG vor (vgl. „Die
Bundesregierung beteiligt sich an diesem vielversprechendem Unternehmen, weil
sie erwartet, damit Entwicklungen zu beschleunigen, und es Curevac
finanziell zu ermöglichen, das Potenzial seiner Technologie ausschöpfen zu
können.“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/2
0200615-bundesregierung-beteiligt-sich-mit-300-millionen-euro-an-curev
ac.html), angesichts des der Bundesregierung bekannten Einstiegs von
GlaxoSmithKline und des katarischen Staatsfonds QIA über 150 Mio.
Euro und 60 Mio. Euro im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Curevac AG,
die neben dem Investment der KfW über 300 Mio. Euro, 260 Mio. Euro
privates Kapital mobilisierte (Antwort auf die Schriftliche Frage 7-368,
2021)?
47. Lag zwei Monate nach dem Einstieg des Bundes nach Ansicht der
Bundesregierung ein konkreter Finanzierungsbedarf bei der Curevac AG vor?
48. Bewertet die Bundesregierung die Höhe ihrer Beteiligung als ausreichend,
vor dem Hintergrund, dass die Curevac AG bereits im Juli 2020 weitere
Mittel aus dem Programm zur Impfstoffentwicklung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantragt hat (https://www.curevac.com/
2020/09/04/curevac-erhaelt-vom-bundesforschungsministerium-voraussic
htlich-bis-zu-252-millionen-euro-fuer-weitere-covid-19-impfstoffentwickl
ung-und-ausbau-der-produktionskapazitaeten/)?
49. Spielte die Bundesbeteiligung eine Rolle bei der Entscheidung, ob die
Curevac AG zusätzliche Forschungsförderung durch den Bund erhält?
50. Wonach richtete sich die Höhe der Forschungsförderung für Curevac
durch das BMBF?
51. Ist die Forschungsförderung für Curevac durch den Bund an Auflagen
geknüpft?
52. Hätte der Finanzbedarf der Curevac AG nach Ansicht der
Bundesregierung anstelle eines Bundeseinstiegs auch durch
Forschungsförderungsmittel gedeckt werden können?
a) Wenn ja, wurde dies bei der Prüfung des Bundeseinstiegs in Erwägung
gezogen, und wenn ja, weshalb entschied sich die Bundesregierung
dagegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
53. Wie hoch beziffert sich die Summe an Förder- und Investmentmitteln des
Bundes, die die Curevac AG seit Anfang 2020 erhielt?
54. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbssituation zwischen den
Impfstoffentwicklern im Zuge des Einstiegs des Bundes bei der Curevac
AG?
55. Hat die Bundesregierung eine Exit-Strategie für ihre Beteiligung an der
Curevac AG entwickelt?
56. Verfügt die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Beteiligung an Curevac
über „Abbruchoptionen“ (Eckpunktepapier zur finanziellen Beteiligung
des Bundes bei der COVID-19-Impfstoffproduktion vom 3. April 2020,
BMBF, https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-den-firmen-bio
ntech-se-curevac-ag-und-idt-biologika-gmbh-in-bezug-auf-impfstoffe-geg
en-sars-cov-2/)?
57. Plant die Bundesregierung, ihre Anteile an der Curevac AG zu verkaufen,
und wenn ja, bis wann?
58. Spielt der mögliche rechtswidrige Insider-Handel von Curevac-Vorständen
und weiteren Mitarbeitern eine Rolle, bei der Bewertung, ob die
Bundesregierung die Beteiligung weiterhin hält (https://www.businessinsider.de/w
irtschaft/in-der-krise-kasse-gemacht-vier-curevac-topmanager-einer-davo
n-ein-mitgruender-verkauften-ende-juni-aktienpakete/)?
59. Spielt der Kurs der Curevac-Aktie eine Rolle bei der Bewertung der
Bundesregierung, ob sie ihre Anteile an der Curevac AG weiterhin hält?
60. Hat der Bund im Kontext des Unternehmens Curevac bereits von seinem
Recht gemäß § 55 Absatz 1 der Außenhandelsverordnung Gebrauch
gemacht, eine Beteiligung in einer relevanten Höhe einer Investitionsprüfung
zu unterziehen und gegebenenfalls ein Veto einzulegen?
61. Hat der Bund bei anderen Unternehmen des medizinischen Sektors seit
Januar 2020 von seinem Recht gemäß § 55a Absatz 1 Nummer 10 der
Außenhandelsverordnung Gebrauch gemacht, eine Beteiligung in einer
relevanten Höhe einer Investitionsprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls
ein Veto einzulegen?
Wenn ja, um welche konkreten Fälle handelte es sich?
62. Welche Mittel standen dem Bund im März 2020 zur Verfügung, um
gegebenenfalls eine ausländische Übernahme eines Biotech-Unternehmens zu
verhindern?
63. Weshalb wurde die EU-Screening-Verordnung (2019/452), die am
19. März 2019 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, die den
biotechnologischen Sektor als systemrelevanten Bereich aufführt, der unter die
Investitionsprüfung fällt (Artikel 4 Absatz 1Buchstabe b), erst über ein Jahr
später, am 25. Mai 2020, durch die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung
der Außenwirtschaftsverordnung in nationales Recht überführt (BAnz AT,
2. Juni 2020 V1)?
64. Gab es Bemühungen, die EU-Screening-Verordnung bereits früher in
nationales Recht umzusetzen?
a) Wenn ja, wann, und durch welche Stelle innerhalb der
Bundesregierung?
b) Wenn nein, warum nicht?
65. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der Beteiligung zur
Verhinderung des Verkaufs eines Unternehmens des biotechnologischen
Sektors in das Nicht-EU-Ausland im Hinblick auf die aktuelle
Außenwirtschaftsverordnung?
66. War eine Beteiligung des Bundes an der Curevac AG nach Einschätzung
des Bundes für die Erreichung der Ziele der Bundesregierung
alternativlos?
Berlin, den 7. September 2021
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
AfD14.04.2026
Vorschlag 19101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
AfD16.04.2026
Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen
AfD08.06.2026
Stärkung der Bürgerenergie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.06.2026