[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Kai Gehring,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/32555 –
Zum Zustand der Pflegewissenschaft in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland ist Pflegeforschungsentwicklungsland – zu dieser Einschätzung
kommt Prof. Dr. Frank Weidner, der Leiter des Deutschen Instituts für
Pflegeforschung (dip) im November 2020, nachdem die jüngste Pflegeberufereform
der Bundesregierung verabschiedet wurde (vgl.
https://www.altenheim.net/arti
kel/archiv/deutschland-ist-pflegeforschungs_entwicklungsland). Von den
großen Industrienationen altert nur die Bevölkerung Japans schneller.
Der Bedarf an hervorragend qualifizierten Fachkräften, innovativen
pflegerischen Versorgungslösungen und gut ausgestatteten Forschungs- und
Bildungseinrichtungen ist in Deutschland entsprechend hoch; doch konnte die Pflege in
Deutschland bisher weder bei der Qualifizierung (beispielsweise
Akademisierungsquote) noch bei der pflegewissenschaftlichen Forschung zum
internationalen Standard aufschließen (vgl. Schaeffer, D. & Wingenfeld, K. (Eds.),
(2014). Handbuch Pflegewissenschaft. Weinheim und München: Juventa-
Verlag. S. 11 ff.). Den Preis für diese Versäumnisse zahlen seit Jahrzehnten
Menschen mit Pflegebedarf und Pflegekräfte mit ihrer Gesundheit: In mehr als
zehn internationalen Studien von Pflegewissenschaftlerinnen und
Pflegewissenschaftlern um Dr. Linda Aiken wird seit vielen Jahren regelmäßig belegt,
dass das Risiko für negative Patienten-Outcomes mit steigendem Anteil
hochschulisch qualifizierter Pflegefachpersonen (beispielsweise Stürze oder
Wundinfektionen) sinkt (vgl. Darmann-Finck, Ingrid, und Reuschenbach, Bernd.
„Qualität und Qualifikation: Schwerpunkt Akademisierung der Pflege.“
Pflege-Report 2018. Springer, Berlin, Heidelberg, 2018. S. 163 bis 170).
Folgerichtig sprach der Sachverständigenrat zur Begutachtung des
Gesundheitswesens bereits 2007 in seinem Gutachten die Empfehlung aus,
Tätigkeitsübertragung und größere Handlungsautonomie für die professionelle Pflege in
Orientierung an internationalen Rollen der erweiterten klinischen Pflege zu
prüfen (vgl. Hausner, H., Hajak, G. und Spießl, H. (2007). „Kooperation und
Verantwortung“: Das neue Gutachten des Sachverständigenrates zur
Entwicklung des Gesundheitswesens. Psychiatrische Praxis, 34(08), S. 365 bis 366).
Doch auch 14 Jahre später fehlt es nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller immer noch an klaren, staatlich geschützten, erweiterten Berufs-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32662
19. Wahlperiode 08.10.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 7. Oktober 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rollen für Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor- oder
Masterabschluss in der klinischen Pflege.
In der Pflegepraxis hilft man sich notgedrungen mit Modellprojekten und
Sonderlösungen für Einzelfälle weiter. Die unklare berufliche Perspektive für
hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen schadet jedoch der
Attraktivität der Studiengänge.
Studiengangsverantwortliche der Hochschulen und Studierende machen seit
der Pflegeberufereform auf die erheblichen Finanzierungslücken bei der
praktischen hochschulischen Ausbildung aufmerksam (vgl.
https://nachrichten.id
w-online.de/2020/06/15/positionspapier-zur-primaerqualifizierenden-hochsch
ulischen-pflegeausbildung-in-sachsen).
Hinzu kommt die prekäre finanzielle Situation der Pflegestudierenden:
Theorie- und Praxisphasen sind im neuen Pflegestudium ähnlich dicht geplant
wie in der Pflegeausbildung. Mit dem Unterschied, dass Pflegestudierende
keine Ausbildungs- oder Praxisvergütung erhalten. Bei der Reform des
Hebammengesetzes wurde jedoch eine Praxisvergütung für Studierende der
Hebammenwissenschaft eingeführt.
Viele Hochschulen können unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur einen
Bruchteil ihrer Pflegestudienplätze füllen. Es fehlt an Interessierten, die die
Kraft und Ausdauer mitbringen, um drei oder vier Jahre lang 38-
Stundenwochen Schichtdienst im Pflegeheim oder Krankenhaus mit unklarer
beruflicher Perspektive durch zusätzliche Nebenjobs oder private Schulden zu
finanzieren.
Wenn die Rahmenbedingungen für Pflegestudium und Pflegewissenschaft
nicht jetzt verbessert werden, geht uns nach Meinung der Fragestellerinnen
und Fragesteller eine weitere Generation hochschulisch qualifizierter
Pflegefachpersonen verloren und Deutschland bleibt Pflege-Entwicklungsland.
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Empfehlung des
Wissenschaftsrats von 2012, 10 bis 20 Prozent eines Jahrgangs in der Pflege auf
hochschulischem Niveau auszubilden (vgl. S. 85; Wissenschaftsrat
(2012): Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das
Gesundheitswesen, WR-Drucksache 2411–12, Köln)?
Das vom Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zu hochschulischen
Qualifikationen für das Gesundheitswesen vom 13. Juli 2012 genannte Zielintervall
dient als Orientierungspunkt für das langfristig anzustrebende Maß an
hochschulisch ausgebildeten Pflegekräften.
a) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in der aktuellen
Legislaturperiode unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?
In der 19. Legislaturperiode wurde die Pflegeberufe-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz (PflBG) verkündet.
Gegenstand von Teil 3 der Verordnung ist die weitere Konkretisierung der
gesetzlichen Regelungen des PflBG zur hochschulischen Pflegeausbildung. Dies ist
erforderlich, um in Wahrnehmung der staatlichen Verantwortung für den
Pflegeberuf als Heilberuf ein bundesweit gleich hohes Niveau des
primärqualifizierenden Pflegestudiums zu gewährleisten.
Die Bundesregierung startete im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege
(KAP). In einem breit aufgestellten, umfassenden Prozess wurden gemeinsam
mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren zielgerichtete Maßnahmen zur
Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur
Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet.
Mit der „Ausbildungsoffensive Pflege (2019 bis 2023)“ als Teil der KAP wird
die Einführung der neuen Pflegeausbildungen begleitet. In Handlungsfeld 1.4
der Ausbildungsoffensive Pflege haben die Partner konkrete Beiträge
vereinbart, um bis zum Ende der Offensive im Jahr 2023 die Anzahl der
Studienplätze für eine hochschulische Pflegeausbildung bundesweit deutlich zu erhöhen,
genügend Plätze für die Praxiseinsätze der Studierenden in Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen vorzuhalten, den Studierenden attraktive Bedingungen
zu bieten und die erweiterten Kompetenzen der hochschulisch ausgebildeten
Fachpersonen in der Pflege zu nutzen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Beratungsteam
Pflegeausbildung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) berät und informiert neben der beruflichen auch zur hochschulischen
Pflegeausbildung.
b) Mit welchen Daten wird der Zielerreichungsgrad gemessen?
Die Ergebnisse der Ausbildungsoffensive Pflege werden durch ein begleitendes
Monitoring der hierfür eingerichteten Geschäftsstelle beim BAFzA transparent
gemacht und in einer gemeinsamen Abschlussbilanz aller Partner dargestellt.
Der erste Zwischenbericht der Ausbildungsoffensive Pflege wurde am 20.
November 2020 veröffentlicht und ist online auf der Homepage des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abrufbar.
Daten zur hochschulischen Pflegeausbildung werden zudem über die amtliche
Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes und das
Forschungsprogramm des BIBB nach § 54 PflBG bereitgestellt. Im Kontext der Einführung
des PflBG sind dem BIBB Forschungsaufgaben zur beruflichen Ausbildung,
zur hochschulischen Ausbildung und zum Pflegeberuf übertragen worden.
Das BMFSFJ und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden bis
zum 31. Dezember 2029 die hochschulische Pflegeausbildung auf
wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.
Darüber hinaus obliegt dem BIBB nach § 60 Absatz 6 PflAPrV die Aufgabe,
ein Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen
Ausbildung in der Pflege durchzuführen. Weitere Informationen zum Monitoring
sind online auf den Seiten des BIBB verfügbar.
c) Wie ist der Stand bei der Erreichung des Ziels?
Der zweite Zwischenbericht der Ausbildungsoffensive Pflege mit dem
Schwerpunkt zur hochschulischen Ausbildung wird im Jahr 2022 vorgestellt.
Nach dem zweiten Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der
KAP vom August 2021 standen zum Wintersemester 2020/2021 ca. 30
Studiengänge bereit, an denen die ersten Studierenden ihre primärqualifizierende
hochschulische Pflegeausbildung nach PflBG aufgenommen haben. Statistische
Angaben zur Zahl der Studierenden in primärqualifizierender hochschulischer
Pflegeausbildung liegen noch nicht vor.
d) Welche Vorbildung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Studierenden in den Pflegestudiengängen?
e) Inwiefern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
Studieninteressierte ohne (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung
Eignungsprüfungen oder Ähnliches absolvieren, um zugelassen werden
zu können?
Die Fragen 1d und 1e werden im Zusammenhang beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die
Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium bestimmen sich verfassungsgemäß nach
den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
gemeinsam mit den Bundesländern die Finanzierung der praktischen
hochschulischen Pflegeausbildung nachhaltig zu sichern (vgl.
https://nac
hrichten.idw-online.de/2020/06/15/positionspapier-zur-primaerqualifizie
renden-hochschulischen-pflegeausbildung-in-sachsen)?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
dringend benötigte pflegewissenschaftliche Studiengänge mit
aufzubauen?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit Einführung der neuen Pflegeausbildungen zum 1. Januar 2020 besteht
neben der beruflichen Pflegeausbildung erstmalig die Möglichkeit, auch im
Rahmen eines Pflegestudiums einen primärqualifizierenden Abschluss zu
erwerben. Das Hochschulrecht und die Einrichtung von Studiengängen liegt
verfassungsrechtlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Finanzierung erfolgt
nach den allgemeinen Grundsätzen zur Finanzierung von Studiengängen
grundsätzlich durch die Länder.
Das BMG und das BMFSFJ sind – insbesondere im Rahmen der
„Ausbildungsoffensive Pflege (2019 bis 2023)“ – mit Ländern und Verbänden über die
Möglichkeiten zur Stärkung der primärqualifizierenden hochschulischen
Pflegeausbildung weiter im Gespräch. Die Partner der Ausbildungsoffensive Pflege
haben insofern entsprechende Maßnahmen zur Stärkung der hochschulischen
Pflegeausbildung beschlossen (siehe Vereinbarungen der
„Ausbildungsoffensive Pflege (2019 bis 2023)“, Handlungsfeld l, 1.4, Nummer 3). Die akademische
Ausbildung wird ein Schwerpunkt des zweiten Berichts zur
Ausbildungsoffensive Pflege sein der im Jahr 2022 vorgelegt werden wird.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
Promotionsstudiengänge und Habilitationsmöglichkeiten in der
Pflegewissenschaft in Deutschland im internationalen Vergleich in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Anzahl der Plätze pro Jahr angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine internationalen Vergleichsdaten zur
Entwicklung der Zahlen der Promotionsstudiengänge und
Habilitationsmöglichkeiten in der Pflegewissenschaft in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren
vor. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Stand der
Promotionsstudienangebote sowie die Entwicklung der abgeschlossenen
Promotionen und Habilitationen im Studienfach Pflegewissenschaft/-management in
Deutschland.
Laut Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz gibt es aktuell sieben
Promotionsstudiengänge an sechs Hochschulen im Bereich Pflegewissenschaft:
Promotionsstudienangebote an Hochschulen:
Hochschule Fakultät/Fachbereich Promotionsfach
Private Universität Witten/
Herdecke gGmbH
(2 Angebote)
Fakultät für Gesundheit
(Department für
Pflegewissenschaft)
Pflegewissenschaft;
Pflegewissenschaft/Psychologie
Philosophisch-Theologische
Hochschule Vallendar Pflegewissenschaftliche Fakultät
Pflegemanagement;
Pflegepädagogik
Pädagogische Hochschule
Schwäbisch Gmünd Fakultät I Pflegewissenschaft
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät
Gesundheits- und
Pflegewissenschaften
Freie Universität Berlin Medizinische Fakultät Charité –Universitätsmedizin Berlin
Gesundheits- und
Pflegewissenschaften
Humboldt-Universität zu Berlin Medizinische Fakultät der Charité –Universitätsmedizin Berlin
Gesundheits- und
Pflegewissenschaften
Die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen im Studienfach
Pflegewissenschaft/-management ist im Zeitraum vom 2010 bis 2020 um mehr als das
Vierfache angestiegen. Bestandenen Promotionen im Studienfach
Pflegewissenschaft/-management in den Studienjahren 2010 bis 2020 sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Studienjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Promotionen 4 11 21 13 25 18 18 18 25 20 21
Insgesamt wurden acht Personen im Fachgebiet Pflegewissenschaft/-
management im Zeitraum vom 2010 bis 2019 habilitiert. Aufgrund der geringen
Fallzahlen ist keine Entwicklung ableitbar. Daten für das Jahr 2020 liegen der
Bundesregierung nicht vor.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Promotions- und
Habilitationsmöglichkeiten in der Pflegewissenschaft in Deutschland im
internationalen Vergleich?
Zur Analyse und Einschätzung der hochschulischen Qualifikationen in den
Gesundheitsfachberufen einschließlich der Pflegeberufe in Deutschland ist im
Jahr 2019 die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats „Hochschulische
Qualifikationen für das Gesundheitssystem – Nachverfolgung“ eingerichtet worden. Im
Fokus ihrer Arbeit steht die Entwicklung der Studienangebote sowie der
Berufseinstieg akademisch ausgebildeter Kräfte, der Ausbau der Forschung,
Karrierewege und die Nachwuchsförderung. Um den Entwicklungsstand der
Pflege- Therapie- und Hebammenwissenschaften fundiert erheben, einschätzen
und interpretieren zu können, soll in diesem Rahmen eine Studie durchgeführt
werden. Die Beratung und Verabschiedung der Empfehlungen durch den
Wissenschaftsrat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erfolgen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Promotionsstudiengänge und Habilitationsmöglichkeiten in der Pflegewissenschaft
zu fördern?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2019
die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die Stärkung der
Pflegeforschung veröffentlicht. Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der
Pflegeforschung in Deutschland. An ausgewählten Hochschulstandorten sollen
Entwicklung und Ausbau von Forschungskapazitäten in den Fachdisziplinen der
Pflegeforschung an neu eingerichteten Lehrstühlen oder Abteilungen für
Pflegewissenschaft unterstützt werden. Dazu wird die Durchführung von
Forschungsprojekten zu zukunftsträchtigen Themen mit einer hohen Relevanz für
die pflegerische Versorgung gefördert. Zudem werden an etablierten Instituten
und Abteilungen für Pflegewissenschaft Forschungsprojekte des
wissenschaftlichen Nachwuchses zu entsprechenden Themen gefördert. Sie sollen dem
forschungsorientierten Nachwuchs ermöglichen, eigene Forschungsprofile zu
entwickeln, selbstständig zu arbeiten und sich dadurch für eine wissenschaftliche
Laufbahn in der Pflegeforschung zu qualifizieren.
7. Wie viele Anträge sind für die Förderausschreibung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Richtlinien zur Förderung
von Zuwendung für die Stärkung der Pflegeforschung“ eingegangen, und
wie viele wurden bewilligt (bitte nach Modul 1 und 2 gemäß der
Förderausschreibung einzeln auflisten)?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und noch laufend.
Für Modul 1 wurden bis zur Einreichfrist am 18. Dezember 2019 von vier
antragstellenden Einrichtungen Skizzen (Teil A) eingereicht. Davon wurden drei
Skizzen unter Berücksichtigung der geforderten standortbezogenen Kriterien
positiv bewertet. Diese drei antragstellenden Einrichtungen wurden zur
Einreichung der vollständigen Skizze (Teil B) aufgefordert, die nach Auswahl oder
gegebenenfalls Berufung der Inhaberin bzw. des Inhabers der neuen Professur
vorzulegen ist.
Die Frist zur Vorlage einer vollständigen Skizze (Teil B) läuft bis 18. Dezember
2021, daher ist der Bewilligungsvorgang für Modul 1 noch nicht
abgeschlossen.
Für Modul 2 wurden 21 Skizzen eingereicht, von denen sieben Einzelvorhaben
sowie ein Verbund zur Förderung ausgewählt wurden.
Die folgenden Vorhaben starteten zwischen März und Mai 2021 mit der
Durchführung:
Einzelprojekte:
• TAILR.DE – Zusammenhang zwischen unerwünschten pflegesensitiven
Ereignissen bei älteren Patienten und der individuellen Personalausstattung
in deutschen Krankenhäusern
(Standort: Hochschule für Gesundheit Bochum)
• SMART-study – Entwicklung und Evaluation der Machbarkeit einer
Intervention zum Selbstmanagement nach solider Organtransplantation
(Standort: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
• BSN4Hospital – Studie zur Arbeitszufriedenheit und Verbleibmotivation
von akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen in deutschen
Krankenhäusern und Identifikation von Maßnahmen der Rekrutierung und
Mitarbeiterbindung auf Management- und Politikebene
(Standort: TU Berlin)
• Enrole Acute – Erweiterte Rollen für Pflegefachpersonen zur
personenzentrierten Versorgung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen im
Krankenhaus
(Standort: Universität zu Köln)
• ROAD – CaRegiving from A Distance: Häusliche Pflege in der Zukunft:
flexibel und nah
(Standort: Charité Berlin)
• ASK a Midwife/Erwerb von Kompetenzen und Fertigkeiten von
Hebammen zur Unterstützung von interventionsarmen Geburten in Geburtshäusern
(Standort: Evangelische Hochschule Berlin)
• PROTECT – Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen im
Akutkrankenhaus
(Standort: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).
Verbund:
• Expand Care-Erweiterte pflegerische Kompetenzen zur Verbesserung
personenzentrierter Pflege von Bewohnerinnen und Bewohnern in
Langzeitpflegeeinrichtungen
(Standorte: Universität Lübeck und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).
a) Wie hoch ist die hierfür im Bundeshaushalt jährlich bereitgestellte
Fördersumme?
Die vorgesehene Fördersumme für Modul 1 (Anreizsetzung Professuren)
beträgt insgesamt bis zu 6 Mio. Euro für einen Zeitraum von zweimal bis zu drei
Jahren.
Für die Förderung der Vorhaben in Modul 2 (Nachwuchsprojekte) sind von
2021 bis 2024 insgesamt 5,6 Mio. Euro vorgesehen: 2021 sind es 0,95 Mio.
Euro, für 2022 sind es 1,76 Mio. Euro, für 2023 sind es 1,77 Mio. Euro und für
2024 sind es 1,11 Mio. Euro.
b) Welche Angaben machen die antragstellenden Hochschulen zur
Finanzierung dieser Stellen nach dem Ende der Förderung?
Aufgrund der Zielsetzung der Förderrichtlinie waren Aussagen zur
Nachhaltigkeit nur für Modul 1 (Anreizsetzung Professuren) gefordert. Hierfür waren in
der ersten Verfahrensstufe zunächst Projektskizzen vorzulegen, in welchen die
Erfüllung der standortbezogenen Kriterien darzulegen waren. Diese
standortbezogenen Kriterien umfassen gemäß der Förderrichtlinie auch die
Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Maßnahme in Form einer sichergestellten
Weiterfinanzierung durch die Fakultäten nach Ablauf der Bundesförderung. Die
antragstellenden Einrichtungen mussten demnach in der vorgelegten Skizze ihre
Bereitschaft erklären, zusätzlich zur Weiterführung der Professur mindestens die
Hälfte der geförderten Personalstellen nach Auslaufen der Bundesförderung für
mindestens sechs Jahre zu übernehmen. Diese standortbezogenen Kriterien
haben alle drei positiv bewerteten antragstellenden Einrichtungen mit der
Vorlage von Teil A der Skizze erfüllt.
8. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung zwischen
der hochschulischen Ausbildung für Hebammen und Pflegefachpersonen
hinsichtlich der Zahlung einer Praxisvergütung (vgl. die Gesetzentwürfe
der Bundesregierung für das Hebammenreformgesetz,
Bundestagsdrucksache 19/12557 in Verbindung mit Bundestagsdrucksache 19/10612, und
das Pflegeberufereformgesetz, Bundestagsdrucksache 18/7823)?
Die Reformen der Pflegeausbildung zum einen und der Hebammenausbildung
zum anderen einschließlich der jeweiligen gesetzlichen
Finanzierungsregelungen erfolgten unabhängig voneinander und sind jeweils auf die Gegebenheiten
und Besonderheiten der einzelnen Ausbildung bezogen und zugeschnitten. Es
besteht keine direkte Vergleichbarkeit der im PflBG neben der beruflichen
Pflegeausbildung verankerten Möglichkeit einer hochschulischen Pflegeausbildung
zum neuen Hebammenstudium, das als duales Studium ausgestaltet und künftig
der alleinige Zugang zum Hebammenberuf ist.
a) Wie erklärt die Bundesregierung die Finanzierungslücke zur
praktischen hochschulischen Pflegeausbildung in Anbetracht des
exazerbierenden Pflegekräftemangels und der wissenschaftlich belegten höheren
Patientensicherheit durch den Einsatz hochschulisch qualifizierter
Pflegefachpersonen (vgl.
https://nachrichten.idw-online.de/2020/06/1
5/positionspapier-zur-primaerqualifizierenden-hochschulischen-pflege
ausbildung-in-sachsen)?
Das Hochschulrecht und die Einrichtung von Studiengängen sowie deren
Finanzierung liegt verfassungsrechtlich in der Zuständigkeit der Länder. In der
beruflichen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsvergütung ihre Grundlage im
Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Träger der
praktischen Ausbildung. Die hochschulische Pflegeausbildung sieht weder einen
Träger der praktischen Ausbildung vor, noch einen Vertrag zwischen der
studierenden Person und den verschiedenen ausbildenden Einrichtungen. Sofern
die finanziellen Voraussetzungen für ein Studium fehlen, greifen die für
Studiengänge üblichen Regelungen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergütung von
berufsqualifizierenden Pflegestudierenden gemäß Teil 3 des Pflegeberufegesetzes
zu sichern und somit die Ungleichbehandlung zu Studierenden der
Hebammenwissenschaften sowie zu Auszubildenden der
berufsschulischen Pflegeausbildung abzubauen, und wenn ja, wie?
c) Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der
praktischen hochschulischen Pflegeausbildung bisher nicht über die
Umlagefinanzierung der Ausbildungsfonds finanziert?
Die Fragen 8b und 8c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Finanzierung der fachschulischen Pflegeausbildung aus den
Pflegeausbildungsfonds der Länder ergibt sich aus der geltenden Rechtslage. Darüber
hinausgehende Finanzierungstatbestände bedürften einer Änderung dieser
Rechtslage durch den Gesetzgeber.
9. Wie und durch welche konkreten Aktivitäten fördert die
Bundesregierung den Einsatz von hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen in
der unmittelbaren Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf?
In Bezug auf die hochschulische Pflegeausbildung wurde im Rahmen der
Ausbildungsoffensive Pflege u. a. vereinbart, dass die Sozialpartner unter
Einbeziehung von Hochschulen, Kostenträgern, Pflegefachverbänden und den
Einrichtungsträgerverbänden des Krankenhauswesens und der Altenhilfe, der
Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., der Berufsverbände und der
Pflegekammern Tätigkeitsprofile für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen
erarbeiten.
Im Kontext der Einführung des neuen PflBG sind dem BIBB
Forschungsaufgaben zur beruflichen Ausbildung, zur hochschulischen Ausbildung und zum
Pflegeberuf übertragen worden. Davon sind u. a. Forschungsprojekte zur
Einführung der hochschulischen Erstausbildung in die Praxis, zu
Berufsperspektiven und möglichen Tätigkeitsprofilen für hochschulisch Ausgebildete in der
Pflege und der hochschulischen Praxisanleitung umfasst.
Zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in
vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GPVG) gesetzlich ein
Modellprogramm verankert. Bei der Konzeptentwicklung wird die Einbindung
hochschulisch qualifizierter Pflegefachpersonen ergänzend berücksichtigt.
10. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung der
Implementierung von „Advanced Nursing Practice“-Rollen in der direkten
pflegerischen Versorgung, wie es bereits 2007 vom Sachverständigenrat zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen angeregt wurde
(vgl. Hausner, H., Hajak, G. und Spießl, H. (2007). „Kooperation und
Verantwortung“: Das neue Gutachten des Sachverständigenrates zur
Entwicklung des Gesundheitswesens. Psychiatrische Praxis, 34(08),
S. 365–366.), und wenn ja, welche?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten „Kooperation und Verantwortung –
Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ im Jahr 2007 auf die
Bedeutung von interprofessionell kooperierenden Berufsgruppen und einer
kompetenzorientierten Aufgabenverteilung in der Versorgung hingewiesen. Im
Gutachten wird vorgeschlagen, die Übertragung internationaler Modelle wie die
Advanced Nursing Practice (z. B. Nurse Practitioners) zu prüfen. Vor diesem
Hintergrund hatte eine Arbeitsgruppe (Innovative Versorgungsansätze und
Digitalisierung der KAP) unter dem Vorsitz des BMG Maßnahmen vereinbart,
mit denen neue Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Pflegefachkräfte,
identifiziert und umgesetzt sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit
verbessert werden können.
Durch das GPVG können seit dem 1. Januar 2021 nach § 8 Absatz 3a des
Elften Buches Sozialgesetzbuch durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen
Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung
und Erprobung attraktiver und innovativer Aufgaben- und
Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der
Pflegeversicherung in Höhe von 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr finanziert werden. Auf
dieser Grundlage soll auch eine Erweiterung der Versorgungsverantwortung
von Pflegefachpersonen im Sinne der Kompetenzen einer Advanced Practice
Nurse (APN) erprobt werden.
Im Rahmen des Strategieprozesses zur interprofessionellen Zusammenarbeit im
Gesundheits- und Pflegebereich wurden Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle
der Pflege in der Versorgung beraten, damit Pflegefachpersonen selbständiger
und eigenverantwortlicher arbeiten und ihre Fachkompetenz in der Versorgung
zielgerichteter für die Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen
einsetzen können. Vorschläge aus den Beratungen wurden mit dem
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz umgesetzt. So erhalten Pflegefachkräfte
im Rahmen der Verordnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie in
geeigneten Leistungsbereichen der häuslichen Krankenpflege mehr
Entscheidungsbefugnisse. Zudem wurden Modellvorhaben entwickelt, in denen
ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen übertragen werden können.
11. Wie viele Forschungsaufträge in welchem Zeitraum und in welchem
Volumen hat die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode an
pflegewissenschaftliche Institute vergeben, bei denen diese primär
verantwortlich oder beteiligt waren (bitte in Listenform mit Institutionsname
und Summe, nach den Forschungsbereichen Pflegewissenschaft,
Pflegepädagogik, Pflegemanagement und pflegerische Versorgung sortieren)?
Die Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Institution Fördersumme(in Euro)
Projektzeitraum
Beginn
Projektzeitraum
Ende
Forschungsbereich
Pw Pp Pm pV
Universität Bremen 225 654 15.11.2016 15.12.2017 x x
IGES Institut GmbH 129 490 01.03.2017 30.06.2018 x
Institut für Sozialforschung
und Sozialwirtschaft e. V. 435 802 01.10.2017 30.09.2020 x
IGES Institut GmbH 909 922 01.10.2017 30.06.2019 x
IGES Institut GmbH 344 565 01.10.2017 30.06.2019 x
IGES Institut GmbH 40 013 23.10.2017 31.12.2017 x x
Uni Bremen Campus GmbH 29 750 24.10.2017 05.12.2017 x
Universität Bremen 345 087 01.11.2017 30.06.2019 x
Pädagogische Hochschule
Schwäbisch Gmünd,
Institut für Pflegewissenschaft
22 877 26.10.2018 31.12.2018 x
Zentrum für Interdisziplinäre
Gesundheitsforschung 611 375 01.02.2019 30.04.2021 x
IGES Institut GmbH 113.227 01.02.2020 31.10.2020 x
contec GmbH/WifOR GmbH/
IEGUS GmbH 362 230 01.03.2020 28.02.2022 x x
IGES Institut GmbH 300 166 01.03.2020 28.02.2022 x x
IGES Institut GmbH 255 000 29.09.2020 31.12.2022 x
IGES Institut GmbH 217 384 26.10.2020 25.04.2022 x x
IGES Institut GmbH 86 800 06.11.2020 31.03.2021 x
WWU Münster 598 578 01.01.2021 01.01.2023 x
Forschungsinstitut betriebliche
Bildung (fbb), Hochschule
Esslingen, Katholische
Stiftungshochschule München
1 986 571 01.01.2021 01.01.2024 x x
Frankfurt University of
Applied Sciences 638 171 01.02.2021 31.12.2022 x
Institut für Arbeit und Technik
(IAT) 204 680 01.02.2021 01.03.2022 x
DZNE (Witten);
Unterauftragnehmer: Prognos 209 231 01.03.2021 28.02.2022 x
Forschungsinstitut betriebliche
Bildung (fbb), OvGU
Magdeburg
374 794 01.05.2021 01.11.2022 x x
Zentrum für Interdisziplinäre
Gesundheitsforschung 148 319 15.08.2021 15.06.2022 x
Evangelischen Hochschule
Dresden 39 871 02.09.2021 29.11.2021 x
Legende: Pw = Pflegewissenschaften, Pp = Pflegepädagogik, Pm = Pflegemanagement, pV =
pflegerische Versorgung.
12. Welche Schlussfolgerungen für das eigene politische Handeln zieht die
Bundesregierung aus dem Vorschlag zur Einrichtung eines
Sonderforschungsbereichs innerhalb der Deutschen Forschungsgemeinschaft für
die Pflegeforschung, insbesondere für die zentralen Themen
Pflegebedürftigkeit, Pflegequalität und Personalbemessung?
Der Bundesregierung ist derzeit kein Vorschlag zur Einrichtung eines
Sonderforschungsbereichs (SFB) für die Pflegeforschung bekannt. Bei der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) liegt weder eine SFB-Skizze noch ein
Einrichtungsantrag vor.
Die Kommission für Pandemieforschung der DFG hat in ihren Beratungen
allerdings betont, dass die Pflegewissenschaft noch der weiteren Entwicklung
und Unterstützung bedarf.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist denkbar, dass ein entsprechender
Sonderforschungsbereich hierzu einen Beitrag leisten kann. Ein entsprechender
Antrag müsste jedoch durch Einrichtungen der Wissenschaft selbst gestellt und
anschließend nach wissenschaftlichen Kriterien geprüft werden.
13. Läuft die Arbeit im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege im
„Handlungsfeld I: Die Reform der Pflegeberufe erfolgreich umsetzen“ nach
Kenntnis der Bundesregierung nach Zeitplan?
Die Ausbildungsoffensive Pflege (Arbeitsgruppe (AG) 1 der KAP) startete im
Januar 2019 und läuft bis Ende 2023. Im November 2020 wurde zeitgleich mit
dem ersten Bericht zur KAP auch ein umfangreicher erster Zwischenbericht zur
Ausbildungsoffensive Pflege veröffentlicht Dieser Bericht widmet sich den
Fragen, die im ersten Drittel der Laufzeit der Ausbildungsoffensive von
besonderer Relevanz für die Arbeit der Partner waren und zu denen bereits konkrete
Erfahrungen vorlagen. Thema des Berichts war u. a. der Einstieg in die neuen
Ausbildungen und die Gewinnung von Ausbildungsinteressierten.
Der Beitrag zum zweiten Bericht der KAP, der im August 2021 veröffentlicht
wurde, berichtet erste Zahlen zu den Eintritten in die neue berufliche
Pflegeausbildung. Die neue Pflegeausbildung zeigt sich danach bereits in ihrem ersten
Jahr als attraktive Ausbildung. Daneben werden u. a. die Themen Aufbau von
Kooperationen, die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, die besonderen
Herausforderungen der Corona-Pandemie und die Weiterführung der
Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ aufgegriffen. Der zweite Umsetzungsbericht
zur KAP ist auf der Hompage des BMG abrufbar.
a) Welche Zahl oder Prozentzahl ist in der Veröffentlichung der
Bundesregierung „Konzertierte Aktion Pflege Vereinbarungen der
Arbeitsgruppen 1 bis 5“ auf Seite 22 konkret mit „bedarfsgerechter Anzahl
von Studienplätzen für die hochschulische Pflegeausbildung nach
PflBG“ gemeint (vgl.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/f
ileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/191129_KAP_
Gesamttext__Stand_11.2019_3._Auflage.pdf)?
Im Vereinbarungstext wurde keine konkrete Zahl für den Bedarf an
Studienplätzen formuliert. Als langfristige Orientierung kann jedoch die Empfehlung
des Wissenschaftsrats dienen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
b) Wie weit sind die Sozialpartner bei der Entwicklung von
Tätigkeitsprofilen für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen, und wann
kann mit deren Veröffentlichung gerechnet werden (vgl. ebd.)?
Die Partner der Ausbildungsoffensive Pflege haben sich am 24. August 2021
darauf verständigt, den Prozess zur Umsetzung der o. g. Vereinbarung durch
Gründung einer Arbeitsgruppe zu initialisieren. Die hochschulische Ausbildung
wird ein Schwerpunkt des zweiten Zwischenberichts zur Ausbildungsoffensive
Pflege der im Jahr 2022 veröffentlicht wird.
c) Werden diese Tätigkeitsprofile nach Kenntnis der Bundesregierung
vollumfänglich vom Pflegebudget in der stationären Akutpflege
berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13b verwiesen.
Da der Prozess der Umsetzung der o. g. Vereinbarung durch Gründung einer
Arbeitsgruppe initialisiert werden soll, wurden diese Tätigkeitsprofile noch
nicht festgelegt. Es ist daher nicht möglich, eine Aussage darüber zu treffen, ob
diese Tätigkeitsprofile vollumfänglich in den Pflegebudgets
berücksichtigungsfähig sind.
Die Festlegung, ob die Pflegepersonalkosten von hochschulisch ausgebildeten
Pflegefachpersonen, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf
bettenführenden Stationen tätig sind, in den Pflegebudgets berücksichtigt werden,
legen die Vertragsparteien in ihrer Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung) fest. Gemäß der für den Vereinbarungszeitraum 2021 geltenden
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung sind die Personalkosten von
Pflegefachkräften, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden
Stationen tätig sind, vollständig als pflegebudgetrelevante Kosten im
Pflegebudget berücksichtigungsfähig. Pflegefachkräfte werden im Anhang 3 der
Vereinbarung definiert als „Personen, denen die Erlaubnis zum Führen einer
Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz oder
dem PflBG erteilt wurde“.
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ISSN 0722-8333]