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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nutzung externer Beratungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.10.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/32561(neu)24.09.2021

Nutzung externer Beratungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Dr. Alexander S. Neu, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesagentur für Arbeit macht in größerem Umfang von externen Beratungsleistungen im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen Gebrauch (https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschafts-news-bundesagentur-fuer-arbeit-zahlt-knapp-200-millionen-euro-an-berater-firmen_id_7255701.html). Darüber hinaus gibt es Berichte, wonach ehemalige Beschäftigte von Beratungsunternehmen wie McKinsey und Roland Berger bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt werden (https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/07/28/mckinsey-ist-gekommen-und-wurde-bezahlt).

Aus Sicht der Fragestellenden können die Beauftragung solcher Unternehmen und die Anschlussbeschäftigung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ohne Einfluss auf die Ausrichtung der Bundesagentur für Arbeit bleiben, insbesondere was die behördliche Praxis im Umgang mit Erwerbslosen, die Gestaltung fachlicher Weisungen sowie die Vorbereitung von Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder von Bundesgesetzen angeht. Es besteht somit nach Auffassung der Fragestellenden die Gefahr, dass Zielsetzung und Unternehmensideologie der beauftragten Unternehmen maßgeblich auf die Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland einwirken.

Entsprechendes gilt auch für andere Bundesbehörden und im Geschäftsbereich anderer Bundesministerien.

Darüber hinaus bindet die Beauftragung externer Beratungsunternehmen nach Auffassung der Fragestellenden bei der Bundesagentur für Arbeit Finanzmittel, die stattdessen beispielsweise für den Arbeitsschutz der Beschäftigten oder für Arbeitslosenversicherte und Erwerbslose eingesetzt werden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Personen, die ehemals bei Beratungsunternehmen, insbesondere bei Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung, tätig waren, sind derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit auf welcher Funktionsebene abhängig beschäftigt oder als Beamtinnen und Beamte tätig (bitte zusätzlich auch nach den einzelnen Unternehmen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen, die ehemals bei Beratungsunternehmen, insbesondere bei Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung, tätig waren, sind derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Abordnungen auf welcher Funktionsebene tätig (bitte zusätzlich auch nach den einzelnen Unternehmen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen, die ehemals bei Beratungsunternehmen, insbesondere bei Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung, tätig waren, sind derzeit für die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Dienstleistungsverträgen, Honorarverträgen oder ähnlichen Vertragsbeziehungen tätig (bitte zusätzlich auch nach den einzelnen Unternehmen aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen im Sinne der Fragen 1 bis 3 waren in den Jahren 2002 bis 2020 für die oder bei der Bundesagentur für Arbeit tätig (bitte zusätzlich auch nach Funktionsebenen sowie nach den einzelnen Herkunftsunternehmen aufschlüsseln)?

5

Wie hoch ist das durchschnittliche Jahresgehalt der ehemaligen externen Beraterinnen und Berater, die für die Bundesagentur für Arbeit tätig sind, und gibt es zusätzliche Honorare, und in welcher Höhe?

6

Wie genau sehen die Beschäftigungsverhältnisse der ehemaligen externen Beraterinnen und Berater aus?

7

Welche externen Beratungsdienstleistungen hat die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2002 bis 2021 eingekauft, und zu welchen Einzelvertragswerksummen ab 30 000 Euro?

8

Welche Auftragsvergaben an externe Berater als „Vergaben ohne Wettbewerb“ ab 5 000 Euro haben in den Jahren 2002 bis 2021 stattgefunden?

9

Wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.

10

Wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.

Berlin, den 16. September 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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