Bürgerrechtssituation von Lesben und Schwulen in Polen
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge hat der Bürgermeister von Poznan einen für den 19. November 2005 angemeldeten Marsch für Toleranz „als Bedrohung der Werte“ verboten (Bericht der Nachrichtenagentur AFP vom 19. November 2005). Aufgerufen hatten zu der Demonstration schwul-lesbische Bürgerrechtsvereinigungen, feministische Organisationen und polnische Grüne.
In Warschau hatte der dortige Bürgermeister und designierte Präsident der Republik Polen, Lech Kaczynski, bereits 2004 und 2005 anlässlich des Christopher-Street-Day angemeldete Demonstrationen für Toleranz und Gleichberechtigung verboten.
Die „Berliner Zeitung“ berichtete am 19. November 2005 über ein zunehmend repressives Klima gegenüber Homosexuellen in Polen. So seien Repräsentanten der schwul-lesbischen Bürgerrechtsbewegung von der Polizei zu Verhören vorgeladen worden, um über sich und andere Homosexuelle Auskunft zu geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der friedliche Einsatz für ein tolerantes Klima gegenüber Lesben und Schwulen und gegen Diskriminierung von der Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit gedeckt ist, und dass es Aufgabe eines demokratischen Rechtsstaates ist, das Recht auf Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern und dieses gegebenenfalls auch durchzusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Verbote von Demonstrationen für Toleranz und Gleichberechtigung, die polnische Behörden 2005 in Poznan sowie 2004 und 2005 in Warschau ausgesprochen haben?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, wonach das Verbot der anfänglich genehmigten Demonstration in Poznan aufgrund von Interventionen aus der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) erfolgte?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Einschüchterungsversuchen staatlicher Stellen gegenüber Repräsentanten der schwul-lesbischen Bürgerrechtsbewegung in Polen, und wie bewertet sie gegebenenfalls diese Vorgänge?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung und im Rahmen der Europäischen Union für die Wahrung und Durchsetzung der Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit in Polen im Hinblick auf das Thema Homosexualität und Diskriminierung ein?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung und im Rahmen der Europäischen Union dafür ein, dass die Wahrung und Durchsetzung gleicher Bürgerrechte für Lesben und Schwule in Polen garantiert und Diskriminierung entgegengetreten wird?
Sind die Themen Homosexualität und Diskriminierung sowie die Lebenssituation von Lesben und Schwulen in Deutschland und Polen Gegenstand von Veranstaltungen im Rahmen des „Deutsch-Polnischen Jahres 2005/2006“, und wenn ja, bei welchen Veranstaltungen?
Wird die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen zusätzliche Veranstaltungen im Rahmen des „Deutsch-Polnischen Jahres 2005/2006“ zu den in Frage 7 genannten Themen anregen oder selbst durchführen?