Nachhaltige Beschaffung auf Bundesebene
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts am 20. April 2009 die Regelung eingeführt, dass für die Ausführung eines Auftrags zusätzlich soziale und ökologische Kriterien gestellt werden dürfen.
Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland enthält Nachhaltigkeitsziele im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich.
Zu den ökologischen Zielen zählen neben der Senkung der Treibhausgase und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch unter anderem auch die Energie- und Rohstoffproduktivität sowie Arten-, Natur- und Gewässerschutz.
Die Energieproduktivität ist 2008 gegenüber 1990 um 40,9 Prozent gestiegen; laut Nachhaltigkeitsstrategie soll bis 2020 eine Verdoppelung erreicht werden. Bei der Rohstoffproduktivität sind 38,7 Prozent des Ziels erreicht.
Das Beschäftigtenniveau soll laut Nachhaltigkeitsstrategie steigen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert, die großen Unterschiede der durchschnittlichen Brutto-Stundenverdienste zwischen Frauen und Männern verkleinert werden.
Darüber hinaus enthält die Nachhaltigkeitsstrategie den Anspruch, seine Märkte zu öffnen und die Handelschancen für Entwicklungsländer zu verbessern. Es sollte selbstverständlich sein, dass ökologische und soziale Kriterien auch für importierte Waren gelten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche ökologischen Kriterien stellen die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden bei der Beschaffung?
Welche sozialen Kriterien stellen die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden bei der Beschaffung?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über entsprechende Regelungen oder Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Wenn ja, welche sind diese?
Welche Beschaffungsausschreibungen sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes mit ökologischen und/oder sozialen Kriterien ausgeschrieben worden (bitte Ausschreibungsinhalt und Ausschreibungsvolumen aufführen und nach Ministerien und deren nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
Welchen mengenmäßigen Anteil nehmen seit Inkrafttreten des Gesetzes die Ausschreibungen mit ökologischen und sozialen Kriterien an den gesamten Ausschreibungen der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden ein?
Welchen volumenmäßigen Anteil nehmen seit Inkrafttreten des Gesetzes die Ausschreibungen mit ökologischen und sozialen Kriterien an den gesamten Ausschreibungen der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden ein?