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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der Bundesstraße 30 Süd zwischen Ravensburg und Friedrichshafen

Zeitpunkt der Bereitstellung der Mittel, Gründe für Verzögerungen und die nicht erfolgte Berücksichtigung in den Konjunkturprogrammen, Kriterien für den Beginn und die Finanzierung planfestgestellter Projekte, Rolle des Bundeslands und der Straßenbaubehörde bei der Entscheidung, Zeitpläne für die Bereitstellung von Mitteln für Projekte in Baden-Württemberg

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

26.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/254208. 07. 2010

Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der Bundesstraße 30 Süd zwischen Ravensburg und Friedrichshafen

der Abgeordneten Agnes Malczak, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Abschnitt der Bundesstraße 30 (B 30) zwischen Ravensburg und Friedrichshafen ist eine der am dichtesten befahrenen Straßen der Region. Güter-, Pendler- und Reiseverkehr verursachen ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von rund 25 500 Fahrzeugen, bei einem Güterverkehrsanteil (Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen) von rund 1 300 Fahrzeugen. Somit ist bereits das Niveau einer durchschnittlichen Autobahn erreicht. Da die B 30 auf diesem Abschnitt mehrfach durch Wohngebiete führt, zerschneidet sie ganze Ortsteile. Dies verursacht eine hohe Lärmbelästigung und beeinträchtigt massiv die Lebensqualität in den betroffenen Wohngebieten. Obwohl erste Planungen einer Ortsumgehung bereits auf das Jahr 1936 zurückgehen, ist dieser Abschnitt der B 30 noch nicht ausgebaut und verfügt größtenteils nur über einen Fahrstreifen. Durch die starke Überlastung kommt es regelmäßig zu Behinderungen und Staus, was häufig zu Auffahrunfällen führt.

Die geplante B 30 Süd soll die Wohngebiete umgehen und danach wieder auf die alte Trasse führen. 2007 wurde im Sinne einer Ausgleichsmaßnahme die zuvor zwischen den Teilorten Weissenau und Oberzell kanalisierte Schussen verlegt und renaturiert. Da in Baden-Württemberg jedoch mehr Straßen planfestgestellt sind, als gebaut werden können, wird der Ausbau immer wieder verschoben. Trotz rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss vom Februar 2006 wurde die Baumaßnahme weder beim sogenannten Konjunkturpaket I noch beim sogenannten Konjunkturpaket II berücksichtigt. Ein Termin für den Baubeginn ist bis heute nicht in Sicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Auswirkungen hat die Kürzung der Straßenbaumittel des Bundes auf die Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der B 30 Süd und den Baubeginn?

2

Zu welchem Zeitpunkt sollen nach aktuellen Planungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der B 30 Süd erfolgen?

3

Nach welchen Kriterien unterscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung innerhalb der rechtskräftig planfestgestellten Projekte in welcher zeitlichen Abfolge, diese begonnen und finanziert werden?

4

Welche Rolle spielt das Bundesland (das zuständige Landesministerium) bzw. die zuständige Straßenbaubehörde (Regierungspräsidium) bei der Entscheidung, wann das Straßenbauprojekt begonnen werden kann?

5

In welcher Abfolge priorisiert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bereitstellung der Mittel für Verkehrs- und Straßenbauprojekte in Baden-Württemberg, und welche Zeitpläne sind hierbei vorgesehen?

6

Aus welchen Gründen hat sich die Bereitstellung der Mittel für die B 30 immer wieder verzögert?

7

Aus welchen Gründen wurde der Ausbau der B 30 Süd trotz rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss vom Februar 2006 weder beim sogenannten Konjunkturpaket I noch beim sogenannten Konjunkturpaket II berücksichtigt?

Berlin, den 8. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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