[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/63 –
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese,
Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen
geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu
instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene
rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der
Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die
Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den
Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und
auch Gewalt ausgesetzt.
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten
Quartal 2021 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor
geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor
Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte
nach Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer,
auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben,
um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/119
20. Wahlperiode 24.11.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. November 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder
andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (bitte
angeben, welche) im dritten Quartal 2021 an Protesten gegen geplante oder
vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils Ort und Datum
angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam
beantwortet.
Im dritten Quartal 2021 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die
konkret gegen eine geplante oder bereits bestehende Asylbewerber- bzw.
Flüchtlingsunterkunft gerichtet waren.
4. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten
Quartal 2021 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung
bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche
Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern,
Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese
geringer als 20 ist, auflisten)?
Im dritten Quartal 2021 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die
(überwiegend) im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung/Asyl
gestanden haben.
5. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts
(PMK – Politisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von
Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
Unter Bezugnahme auf die Fragen 1 bis 4 liegen der Bundesregierung für das
dritte Quartal 2021 keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die dem
Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- (PMK -rechts-)
zugeordnet wurden und im Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und
dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ und der Ausländer- oder
Asylthematik stehen.
6. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen
und
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder
dezentralen Wohnungen,
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen
bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der
Bundesregierung im dritten Quartal 2021 (bitte Fragenkomplexe 6a bis 6d
getrennt aufführen und nach Bundesländern, Orten, Ortsteil, Straße
und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in
den Bereich der PMK-rechts, und zu welchen der in Frage 6a bis 6d
aufgeführten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der
Ermittlungsbehörden?
7. Wie stellt sich die Aufteilung der Fragenkomplexe 6a und 6b für das Jahr
2021 bisher dar?
8. Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen jeweils seit
Jahresbeginn 2021 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall
aufführen, was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder
Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler
Bedrohungen)?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 17. November 2021 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
zu insgesamt 14 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2021 vor, bei
denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Hiervon
wurden 13 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet und ein Delikt
entfällt auf den Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen-. Eine entsprechende
Kategorisierung zu den Fragen 6a und 6b ist nicht automatisiert zu generieren.
Mit Stand vom 17. November 2021 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
zu 252 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2021 vor, die sich
gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Davon
entfallen 234 Straftaten auf den Phänomenbereich der PMK -rechts-.
Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von
Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer
eigenständigen Kategorie im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Daher werden die nachfolgenden
Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/
freiwilliger Helfer im Themenzusammenhang Ausländer-/Asylthematik
übermittelt.
Mit Stand vom 17. November 2021 liegen dem BKA Erkenntnisse zu einer
Straftat gegen Hilfsorganisationen vor, welche auf den Phänomenbereich PMK
-nicht zuzuordnen- entfällt.
Zudem liegen dem BKA Erkenntnisse zu zwei Straftaten gegen Ehrenamtliche/
freiwillige Helfer vor, wobei eine auf den Phänomenbereich PMK -nicht
zuzuordnen- entfällt und eine dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen
ist.
Die Fallzahlen des Jahres 2021 sind vorläufig und können sich durch Nach-
und Änderungsmeldungen noch erheblich verändern. Die Aufstellungen der
einzelnen Delikte sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Erkenntnisse zu
Pressemitteilungen der jeweiligen Ermittlungsbehörden liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Angriffsziel „Asylunterkunft“ drittes Quartal 2021 (Stand: 17. November 2021)
Nr. Tatzeit Tatort Land PHB* Zähldelikt
1 03.07.2021 Petersberg HE Rechts Volksverhetzung § 130 StGB**
2 10.07.2021 Leipzig SN Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
3 14.07.2021 Großerlach BW Rechts Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 243 StGB
4 29.07.2021 Freudenstadt BW Rechts Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
5 11.08.2021 Eilenburg SN Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
6 19.08.2021 Grefrath NW Rechts Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
7 20.08.2021 Cavertitz SN Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
Nr. Tatzeit Tatort Land PHB* Zähldelikt
8 26.08.2021 Hermeskeil RP Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
9 29.08.2021 Chemnitz SN Rechts Beleidigung § 185 StGB
10 01.09.2021 Korschenbroich NW Nicht
zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
11 07.09.2021 Merseburg ST Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
12 07.09.2021 Trebsen SN Rechts Sachbeschädigung § 303 StGB
13 14.09.2021 Siegen NW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
14 26.09.2021 Köthen ST Rechts Körperverletzung § 223 StGB
* PHB: Phänomenbereich
** StGB: Strafgesetzbuch
Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne „Asylunterkunft“ drittes Quartal 2021
(Stand: 17. November 2021) siehe Anlage 1.
Angriffsziel „Hilfsorganisation“ im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“
drittes Quartal 2021 (Stand: 17. November 2021)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 25.08.2021 Fürth BY Nicht
zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ im Themenfeld „Ausländer-/
Asylthematik“ drittes Quartal 2021 (Stand: 17. November 2021)
Lfd.
Nr.
Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 03.08.2021 Bad Belzig BB Rechts Bedrohung § 241 StGB
2 25.08.2021 Ravensburg BW Nicht
zuzuordnen
Beleidigung § 185 StGB
9. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte
zumindest nach Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der zu Frage 6
gelieferten Tabelle aufführen)?
10. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 aufgeführten
Angriffe?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den begangenen Gewaltdelikten im dritten Quartal 2021 wurden 50
Personen verletzt, darunter keine Kinder (47 Verletzte bei Straftaten gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften, drei Verletzten bei
Straftaten gegen Asylunterkünfte sowie bei Straftaten gegen
Hilfsorganisationen/Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer).
11. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der
beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren
politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten
Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, der Anzahl der
Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und
Täter aufschlüsseln)?
Im dritten Quartal 2021 konnten mit Stand vom 17. November 2021 zu
171 Delikten 210 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen
Asylunterkünfte: zwei Delikte, drei Tatverdächtige; Straftaten gegen Asylbewerber:
169 Delikte, 207 Tatverdächtige; Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige
Helfer: keine Delikte, keine Tatverdächtigen).
12. Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten seit Jahresbeginn 2021
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu
wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen
Vorerkenntnisse im Sinne der PMK-rechts vor?
Für das Jahr 2021 konnten mit Stand vom 17. November 2021 zu 564 Delikten
670 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte: 17
Delikte, 23 Tatverdächtige, Straftaten gegen Asylbewerber: 542 Delikte, 641
Tatverdächtige, Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige Helfer: drei Delikte,
vier Tatverdächtige, Straftaten gegen Hilfsorganisationen: zwei Delikte, zwei
Tatverdächtige).
Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Eingangsstatistik. Die
Bundesländer sind nicht verpflichtet, das Bundeskriminalamt (BKA) über den
Verfahrensausgang dortiger Strafverfahren zu informieren. Aus diesem Grund kann
durch die Bundesregierung keine Aussage zum Stand bzw. Ausgang der
Strafverfahren getroffen werden.
13. Mit welchen der in den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle hat sich das
Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im
dritten Quartal 2021 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von
Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
Eine entsprechende Kategorisierung im Sinne der Fragestellung ist nicht
automatisiert zu generieren.
14. Mit welchen der in den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle hat sich das
Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst,
und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten
Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen.
Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang hat der Generalbundesanwalt im
dritten Quartal 2021 nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der
erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten
fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
15. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen
gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des
Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im dritten Quartal 2021 nach
Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum,
konkreten Verstößen und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren
auflisten)?
Die Bundesregierung hat für das dritte Quartal 2021 keine Kenntnis über
Sachverhalte erlangt, in denen es von Seiten des Sicherheitspersonals zu
Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern
gekommen ist.
16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 15 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das zweite Quartal 2021 gegeben, und welche
Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen
aufführen)?
Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur
Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte
eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht
zielführend. Aus diesem Grund werden sämtliche für das zweite Quartal 2021 im
Sinne der Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt, die hinsichtlich der
Fragen 6 bis 8 den untenstehenden Tabellen zu entnehmen sind bzw. sich zu
den weiteren Fragen wie folgt darstellen:
Für das zweite Quartal 2021 liegen der Bundesregierung mit Stand vom
17. November 2021 Erkenntnisse zu einer Straftat vor, die dem
Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet wurden sowie im Zusammenhang mit
einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Unterbringung von
Asylbewerbern steht.
Unter Bezugnahme auf Frage 4 liegen der Bundesregierung für das zweite
Quartal 2021 mit Stand vom 17. November 2021 Erkenntnisse zu sechs
Straftaten vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und der
Ausländer-/Asylthematik stehen. Davon entfallen vier Straftaten auf den
Phänomenbereich PMK -rechts-.
Mit Stand vom 17. November 2021 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
zu insgesamt 17 politisch motivierten Delikten im zweiten Quartal 2021 vor,
bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon
wurden 17 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet. Eine
entsprechende Kategorisierung zu den Fragen 6a und 6b ist nicht automatisiert zu
generieren.
Mit Stand vom 17. November 2021 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
zu 311 politisch motivierten Delikten im zweiten Quartal 2021 vor, die sich
gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten.
Davon entfallen 283 Straftaten auf den Phänomenbereich der PMK -rechts-.
Mit Stand vom 17. November 2021 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
zu sechs Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige Helfer vor, die alle dem
Phänomenbereich PMK-rechts- zuzuordnen sind (keine Straftaten gegen
Hilfsorganisationen).
Bei den begangenen Gewaltdelikten im zweiten Quartal 2021 wurden 44
Personen verletzt, davon drei Kinder (44 Verletzte bei Straftaten gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften, keine Verletzten bei Straftaten
gegen Asylunterkünfte sowie bei Straftaten gegen Hilfsorganisationen/
Ehrenamtliche/freiwillige Helfer).
Im zweiten Quartal 2021 konnten mit Stand vom 17. November 2021 zu
206 Delikten 250 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen
Asylunterkünfte: acht Delikte, 13 Tatverdächtige; Straftaten gegen Asylbewerber:
195 Delikte, 233 Tatverdächtige).
Bezugnehmend auf Frage 13 ist anzumerken, dass statistisch nicht erhoben
wird, welche Fälle im GETZ-R nachträglich behandelt wurden.
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 15 liegen keine ergänzenden
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung für das zweite Quartal 2021 vor.
Angriffsziel „Asylunterkunft“ zweites Quartal 2021 (Stand: 17. November
2021)
Nr Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 01.04.2021 Neumünster SH Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
2 04.04.2021 Callenberg SN Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
3 17.04.2021 Wangen BW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
4 26.04.2021 Rosenheim BY Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
5 28.04.2021 Oerlenbach BY Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
6 30.04.2021 Fuchstal BY Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
7 02.05.2021 Oer-Erkenschwick NW Rechts Beleidigung § 185 StGB
8 17.05.2021 Neumünster SH Rechts Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
Nr Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
9 17.05.2021 Neuhaus-
Schierschnitz
TH Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
10 08.06.2021 Hamburg HH Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
11 09.06.2021 Kiel SH Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
12 11.06.2021 Weilerswist NW Rechts Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 304 StGB
13 14.06.2021 Ratingen NW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
14 19.06.2021 Zwickau SN Rechts Beleidigung § 185 StGB
15 22.06.2021 Hilden NW Rechts Bedrohung § 241 StGB
16 26.06.2021 Wangen BW Rechts Bedrohung § 241 StGB
17 30.06.2021 Heidelberg BW Rechts Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne „Asylunterkunft“ zweites Quartal 2021
(Stand: 17. November 2021) siehe Anlage 2.
Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ im Themenfeld „Ausländer-/
Asylthematik“ zweites Quartal 2021 (Stand: 17. November 2021)
Nr. Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 07.04.2021 Chemnitz SN Rechts Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 111 StGB
2 12.04.2021 Speyer RP Rechts Beleidigung § 185 StGB
3 06.05.2021 Freudenstadt BW Rechts Beleidigung § 185 StGB
4 17.05.2021 Hildesheim NI Rechts Beleidigung § 185 StGB
5 09.06.2021 Pirna SN Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
6 19.06.2021 Zwickau SN Rechts Beleidigung § 185 StGB
Angriffsziel „Hilfsorganisationen“ im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“
zweites Quartal 2021 (Stand: 17. November 2021)
Nr. Tatzeit Tatort Land PHB Zähldelikt
1 07.04.2021 Chemnitz SN Rechts Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 111 StGB
2 12.04.2021 Speyer RP Rechts Beleidigung § 185 StGB
3 06.05.2021 Freudenstadt BW Rechts Beleidigung § 185 StGB
4 16.05.2021 Bamberg BY Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
5 09.06.2021 Pirna SN Rechts Volksverhetzung § 130 StGB
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/119
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31 – Drucksache 20/119
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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