[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Andrej
Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/94 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten in internationalen
Missionen wird von der Bundesregierung als ein wichtiges Element deutscher
Außenpolitik und ein unverzichtbarer Beitrag zur sogenannten Inneren
Sicherheit in Europa und Deutschland betrachtet (
https://www.bmi.bund.de/DE/them
en/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/internationale-poli
zeimissionen/internationale-polizeimissionen-node.html). Dabei ginge es um
den Aufbau von an rechtsstaatlichen Grundsätzen und den Menschenrechten
orientierten Sicherheitsbehörden in Krisenregionen und fragilen Staaten, bei
dem deutsche Polizeiangehörige durch Ausbildung, Beratung und Ausstattung
unterstützen, um Gefahren durch Organisierte Kriminalität (OK) und
Terrorismus vorzubeugen und einzudämmen. Sie seien ein Paradebeispiel für die
Verknüpfung von Äußerer und Innerer Sicherheit. Nicht zuletzt geht es aber um
Maßnahmen zur Begrenzung „illegaler Migration“, indem EU-Missionen in
ihr Mandat auch die Unterstützung von Grenzbehörden aufnehmen wie in
Mali, Niger und Libyen (
https://www.behoerden-spiegel.de/wp-content/uploa
ds/2021/04/Moderne_Polizei_4_2020.pdf, S. 8).
Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme der Bundespolizei an internationalen
Polizeimissionen bildet § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG).
Danach kann die Bundespolizei zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen
nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen im
Ausland verwendet werden. Das kann auf Ersuchen und unter Verantwortung
der Vereinten Nationen (VN), einer regionalen Abmachung oder Einrichtung
gemäß Kapitel VII der Charta der VN, der Europäischen Union oder der
Westeuropäischen Union geschehen. Die Entscheidung über die Verwendung trifft
die Bundesregierung (§ 8 Absatz 1 Satz 3 BPolG). Das bedeutet, dass es für
Auslandseinsätze der Polizei keinerlei parlamentarischer Zustimmung bedarf.
2011 forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin vor dem
Hintergrund fehlender Transparenz, unklarer Missionsziele und mangelhafter
parlamentarischer Kontrolle bei Polizeieinsätzen in Krisengebieten einen
Parlamentsvorbehalt und eine Verpflichtung der Regierung, dass sie im Deutschen
Bundestag unverzüglich und umfassend über jeden Einsatz informieren muss
(
https://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-an-auslandseinsatz-der-polizei-ohn
e-mandat-gewerkschaft-fordert-parlamentarische-kontrolle/4266836.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/229
20. Wahlperiode 08.12.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 7. Dezember 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Denn der Deutsche Bundestag ist lediglich über die beabsichtigte Verwendung
zu unterrichten (§ 8 Absatz 1 Satz 4 BPolG) und kann durch Beschluss nur
verlangen, dass die Verwendung beendet wird (§ 8 Absatz 1 Satz 5 BPolG).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966),
vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom
10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22.
Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721),
vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache
18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3.
November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018
(Bundestagsdrucksache 19/01912), vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12163), vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/16100), vom
11. März 2020 (Bundestagsdrucksache 19/17776), vom 17. Juli 2020
(Bundestagsdrucksache 19/21127), vom 18. November 2020 (Bundestagsdrucksache
19/24403), vom 25. Februar 2021 (Bundestagsdrucksache 19/26990), vom
21. Mai 2021 (Bundestagsdrucksache 19/30016), sowie vom 11. August 2021
(Bundestagsdrucksache 19/31988). Stichtag für die Beantwortung für diese
Kleine Anfrage ist der 30. September 2021.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember
2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache 18/676), vom 05. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom
5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache
18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom
22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018
(Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6.
November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12554), vom 17. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/16100), vom
3. April 2020 (Bundestagsdrucksache 19/19467), vom 30. Juni 2020
(Bundestagsdrucksache 19/21625), vom 18. Dezember 2020 (Bundestagsdrucksache
19/25444), vom 24. März 2021 (Bundesdrucksache 19/27951, 17. Juni 2021
(Bundestagsdrucksache 19/30821) sowie vom 1. September 2021
(Bundestagsdrucksache 19/32245) verwiesen.
1. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte
a) der Bundespolizei (BPOL),
b) des Bundeskriminalamtes (BKA),
c) des Zolls und
d) der Landespolizeien (LaPo)
sind aktuell an Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG
beteiligt?
2. An welchen Missionen sind wie viele der deutschen Beamtinnen und
Beamten (Frage 1)
a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen,
b) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke der jeweiligen
Mission und
c) mit welchem jeweiligen Mandatsende
aktuell auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG beteiligt (bitte als
tabellarische Übersicht wie in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/32245 darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres inneren Zusammenhangs und der
Bitte um gleiche Darstellung wie in vorangegangenen Anfragen gemeinsam
beantwortet.
Die Antworten können der unten beigefügten Tabelle entnommen werden. Die
Zahlen beinhalten auch Polizistinnen und Polizisten, die ihren Dienst auf
Vertragsbasis verrichten.
3. Welche Missionen mit deutscher Beteiligung (Frage 2) sind im dritten
Quartal 2021 neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze
nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen)?
Im dritten Quartal 2021 ist keine neue Beteiligung an einer Mission
hinzugekommen.
4. Inwiefern hat es bei den aktuellen Missionen (Frage 2) gegenüber
Bundestagsdrucksache 19/32245 im dritten Quartal 2021
Mandatsänderungen gegeben?
Von den aktuellen Missionen unter Beteiligung deutscher Polizeibeamtinnen
und -beamter erfuhr im dritten Quartal einzig die United Nations Assistance
Mission in Somalia (UNSOM), die am 30. August 2021 vom VN-Sicherheitsrat
einstimmig bis zum 31. Mai 2022 verlängert wurde, geringfügige Anpassungen
ihres Mandats: Die technische und logistische Unterstützung bei der
Vorbereitung der Wahlen soll nun ausdrücklich auch auf die föderalen Gliedstaaten
ausgeweitet, zukünftige Wahlen (in 2025) sollen vollständig nach dem universellen
Wahlrecht und „one-person-one-vote“-Prinzip umgesetzt und die Teilhabe von
Frauen soll erhöht werden.
5. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte
a) der BPOL,
b) des BKA,
c) des Zolls und
d) der LaPo
sind aktuell an Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) beteiligt?
6. An welchen Einsätzen sind wie viele der deutschen Beamtinnen und
Beamten (Frage 5)
a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen,
b) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke des jeweiligen
Einsatzes und
c) mit welchem jeweiligen Einsatzende
aktuell auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG beteiligt (bitte als
tabellarische Übersicht basierend auf der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32245 darstellen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres inneren Zusammenhangs und der
Bitte um gleiche Darstellung wie in vorangegangenen Anfragen gemeinsam
beantwortet.
Projekt Gesamtstärke davon
BPOL
Bilaterales Projekt
Saudi-Arabien
5 – Funktionen: Projektleitung und
Administration
(Standort: Riad)
5
Bilaterales Projekt
Tunesien
3 – Funktionen: Projektleitung und
Administration*
(Standort: Projektbüro BPOL in Tunis)
3
* Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen.
7. Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung (Frage 6) sind gegenüber
Bundestagsdrucksache 19/32245 neu im dritten Quartal 2021
hinzugekommen?
Im Berichtszeitraum sind keine neuen Einsätze im Sinne der Fragestellung
hinzugekommen.
8. Inwiefern hat es bei den aktuellen Einsätzen (Frage 6) gegenüber
Bundestagsdrucksache 19/32245 relevante Änderungen im dritten Quartal
2021 (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei
den bereits bestehenden Einsätzen gegeben?
Im Berichtszeitraum haben sich gegenüber dem zweiten Quartal keine
Änderungen im Sinne der Fragestellung ergeben.
9. Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal
2021 sicherheitsrelevante Vorfälle gegeben, in die deutsche Beamtinnen
und Beamte, die an Auslandsmissionen bzw. Auslandseinsätzen beteiligt
waren bzw. sind, involviert waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu sicherheitsrelevanten
Vorfällen vor, in denen deutsche Polizistinnen und Polizisten involviert waren.
10. Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber
Bundestagsdrucksache 19/32245 im dritten Quartal 2021 Änderungen in der
politischen und militärischen Gefährdungslage in den jeweiligen
Einsatzgebieten gegeben?
Im dritten Quartal 2021 gab es Änderungen der politischen Lage in den
Einsatzgebieten folgender Missionen:
EUAM Ukraine:
Die durch zusätzliche Maßnahmen bekräftigte Waffenruhe vom 27. Juli 2020
erwies sich zunehmend als brüchig. An der Kontaktlinie kam es wiederholt zu
regional begrenzten Eskalationen, die auch zu Verletzten und Toten führten.
UNAMID/UNITAMS (Sudan):
Die bereits am 31. Dezember 2020 beendete Mission UNAMID wurde bis zum
30. Juni 2021 abgebaut. Die Lage im Sudan war auch im dritten Quartal durch
eine anhaltende und sich zunehmend zuspitzende innenpolitische Krise
gekennzeichnet. Am 21. September 2021 scheiterte ein Putschversuch gegen die
Übergangsregierung.
UNSOM/EUCAP Somalia:
Aufgrund von Zerwürfnissen innerhalb der Regierung und zwischen
Bundesstaaten und SOM Regierung kam es weiter zu einer Verzögerung der seit
längerer Zeit geplanten Wahlen.
Der im März 2021 eingeführte Zeitplan, der den weiteren Prozess für eine
Neuausrichtung und Neumandatierung der AU-Friedensoperation AMISOM
gestalten soll, konnte nicht eingehalten werden, so dass eine technische Verlängerung
von AMISOM ab Januar 2022 wahrscheinlich ist.
EUPOL COPPS:
Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten war im dritten Quartal
2021 insbesondere von den Protesten der palästinensischen Zivilgesellschaft
gegen die Tötung des Menschenrechtsaktivisten Nizar Banat durch
Sicherheitskräfte der palästinensischen Autonomiebehörde geprägt. Dabei kam es zu
Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften.
Darüber hinaus wurde ein Anstieg der Fälle von Siedlergewalt gegen
Palästinenser verzeichnet, insbesondere während des Sommers und der Olivenernte
im Herbst. Dabei wurden im Jahresverlauf bisher drei Palästinenser getötet und
165 verletzt.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum (1. Juli bis 30. September 2021) nach
Angaben der Vereinten Nationen im israelisch-palästinensischen Konflikt 27
Palästinenser und ein Israeli getötet und 3.754 Palästinenser sowie 31 Israelis
verletzt. In diesem Zeitraum wurden von der israelischen Armee im
Westjordanland und Ost-Jerusalem 251 Strukturen in palästinensischem Besitz zerstört
und 380 Personen vertrieben.
EUAM Irak:
Der sog. Islamische Staat bekannte sich zu einem am 19. Juli 2021 erfolgten
schweren Anschlag mit mindestens 30 Toten und 50 Verletzten in Bagdad. Bei
einem weiteren schweren Anschlag in der nordirakischen Provinz Salah ad-Din
wurden mindestens 13 Personen getötet und 45 verletzt. Obwohl eine weitere
Spitze im Hinblick auf die diesjährigen Anschlagszahlen erreicht wurde, sind
die Aktivitäten des IS aufgrund der intensiven Operationstätigkeit durch die
irakischen Sicherheitskräfte grundsätzlich rückläufig. Ein Wiederanstieg bei
nachlassendem Verfolgungsdruck ist nicht ausgeschlossen.
Auch kam es insbesondere Anfang Juli zu den bisher intensivsten Raketen- und
Drohnenangriffen auf von westlichen Staaten genutzte Einrichtungen in den
ersten drei Quartalen dieses Jahres. Auch Sprengfallenangriffe auf
Versorgungskonvois der USA bzw. der internationalen Anti-IS-Koalition hielten
weiter an.
Die seit Oktober 2019 andauernden, teils gewaltsamen Proteste in Bagdad und
in den südlichen Landesteilen flammten stellenweise auf, allerdings nicht in der
Intensität wie früher.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
zweiten Quartal 2021.
Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die
wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
11. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Ausland als
a) Dokumenten- und Visumberaterinnen und Dokumenten- und
Visumberater,
Zum Stichtag waren 70 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 31 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz.
Alle DVB sind Angehörige der BPOL.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 4
Algerien Algier 2
Äthiopien Addis Abeba 1
China Kanton 1
China Peking 3
China Shanghai 3
Indien Delhi 3
Indien Mumbai 3
Malaysia Kuala Lumpur 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 4
Katar Doha 1
Kolumbien Bogota 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 3
Marokko Rabat 1
Nigeria Lagos 2
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 3
Thailand Bangkok 2
Türkei Ankara 3
Türkei Istanbul 5
V.A.E. Dubai 5
Vietnam Hanoi 3
Weißrussland Minsk 1
Panama Panama City 2
USA Miami 2
USA New York 1
Gesamt 70
b) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 40 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) im
Ausland gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt. Alle VB BPOL sind
Angehörige der BPOL.
Land Anzahl Land Anzahl
Ägypten 1 Äthiopien 1
Albanien 1 Algerien 1
Land Anzahl Land Anzahl
Belgien 1 Bosnien und Herzegowina 1
Bulgarien 1 China 1
Frankreich 1 Ghana 1
Griechenland 2 Großbritannien 1
Italien 1 Jordanien 1
Katar 1 Kroatien 1
Libanon 1 Litauen 1
Marokko 1 Niger 1
Nigeria 1 Nordmazedonien 1
Österreich 1 Polen 1
Rumänien 1 Russland 1
Schweden 1
Senegal 1 Serbien 1
Spanien 1 Tschechische Republik 1
Tunesien 2 Türkei 2
Ungarn 1 Ukraine 1
USA 1 Vereinigte Arabische
Emirate
1
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenzuständigkeiten in folgenden 27 Ländern:
Belarus, Dänemark, Estland, Finnland, Gambia, Georgien, Irland, Kanada,
Kosovo, Lettland, Libyen, Luxemburg, Malta, Mauretanien, Montenegro,
Niederlande, Norwegen, Oman, Portugal, Republik Moldau, Schweiz, Slowakei,
Slowenien, Somalia, Sudan, Tschad, und Zypern.
c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei
gestellt werden; vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
19/32245)?
Zum Stichtag waren 24 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) und ein Polizeibeamter als Polizeiberater auf Grundlage
bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte
wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Frankreich Paris 1 GUA
Griechenland Athen 5 GUA
Griechenland Thessaloniki 3 GUA
Griechenland Patras 1 GUA
Griechenland Igoumenitsa 2 GUA
Griechenland Heraklion 2 GUA
Griechenland Rhodos 2 GUA
Italien Rom 2 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Kroatien Split 1 GUA
Palästinensische Gebiete Ramallah 1 Polizeiberater
Spanien Madrid 2 GUA
Spanien Las Palmas 2 GUA
12. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen der „Europäischen Grenz- und Küstenwache“
(FRONTEX) als Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater im
Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten eingesetzt (vgl.
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Im dritten Quartal 2021 erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und
Visumberatern im Rahmen von Frontex-Operationen.
13. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen von FRONTEX als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Warschauer Zentrale eingesetzt (bitte mit der jeweiligen Funktion
auflisten; vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten deutschen
Polizeibeamtinnen und Beamten sowie deren Funktionen ergeben sich aus der
nachstehenden Übersicht.
Funktion Anzahl
European Centre for Returns 1
Capability Programming Office 1
Situational Awareness and Monitoring Division 4
Operational Response Division 1
Deployment Management Division 2
International and European Cooperation Division 2
14. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen von FRONTEX-Operationen eingesetzt, die
Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (Technical Equipment
Pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem
Tätigkeitsprofil angeben; vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
19/32245)?
15. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen von FRONTEX als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Einsatzstaat bezogen auf Maßnahmen zum Screening
(Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden (vgl. Antwort zu Frage 6
auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?
16. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen von FRONTEX im Rahmen von gemeinsamen
Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
19/32245)?
17. Wie viele der in Frage 16 angegebenen deutschen Beamtinnen und
Beamten gehören zu den in Frage 14 genannten deutschen Beamtinnen
und Beamten, die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem
FRONTEX-Ausrüstungspool (Technical Equipment Pool) bedienen?
Die Beantwortung der Fragen 14 bis 17 kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Fragen
betreffen Informationen, die aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten
Einsatzmitteln und Personal im Sinne der Fragestellungen könnte für die von
Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-
Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine
uneingeschränkte Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit
Deutschlands sowie auch für die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der
EU nachteilig oder gar schädlich auswirken. Die angefragten Informationen
können deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt werden.
Deswegen wird hier auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“*
Anlage verwiesen.
18. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen von FRONTEX bezogen auf gemeinsame
Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX eingesetzt
(bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-
Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind,
auflisten; vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
des Bundes
Russische Föderation Deutschland, Österreich 11
Nigeria Deutschland, Österreich 61
Nigeria Deutschland, Österreich 63
Nigeria Deutschland, Österreich,
Litauen, Bulgarien, Polen,
Tschechische Republik
128
Pakistan Deutschland, Bulgarien 90
Russische Föderation Österreich, Deutschland,
Belgien
45
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
19. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal
2021 im Rahmen von FRONTEX bezogen auf weitere FRONTEX-
Maßnahmen eingesetzt (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben),
und
a) wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu
besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und
b) was war jeweils Inhalt dieser Meldungen (vgl. Antwort zu Frage 6
auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Über die in den Fragen 13, 16 und 18 aufgeführten Angaben hinaus erfolgt
keine weitere Beteiligung an Frontex-Maßnahmen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Die Frontex Team Member der Bundespolizei beraten im Rahmen ihres
Einsatzes die Behörden im jeweiligen Gastland bei der Bearbeitung von
grenzpolizeilichen Sachverhalten. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene
Erkenntnismitteilungen (EKM). Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30.
September 2021 wurden insgesamt 115 EKM verfasst. Diese enthalten
Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum
Sachverhalt, sowie eine Information zur Nationalität bzw. Reisedokument/
Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten die Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
24 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der
unerlaubten Einreise
8 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
24 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
6 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
13 Fälle Kfz-Kriminalität
2 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
5 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
3 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
3 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in
DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze,
Fundsachen)
12 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
8 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
0 Fälle Verdacht Visumerschleichung
7 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
20. Welche Gerätschaften sind seitens deutscher Polizei- bzw. sonstiger
(staatlicher) Behörden im dritten Quartal dem FRONTEX-
Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern sind diese benutzt
worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw.
Gegenstand der Nutzung angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
21. An welchen weiteren internationalen Einsätzen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im dritten Quartal 2021 deutsche Beamtinnen und
Beamte auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender
bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile)
teilgenommen, und
a) wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw.
die deutschen Beamtinnen und Beamten eingesetzt waren),
b) was waren Anlass und Zweck der Einsätze,
c) wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte waren daran beteiligt
(bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA
angeben),
d) von wem ging das Ersuchen aus,
e) inwiefern haben die deutschen Polizistinnen und Polizisten von ihrer
Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht,
und
f) welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen
wurden jeweils mitgeführt (vgl. Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Die Antworten zu den Fragen 21a bis 21f sind aus Gründen der
Übersichtlichkeit der Anlage 1 zu entnehmen.
22. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im dritten Quartal
2021 durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl
bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
Maßnahmen angeben), und
a) wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt,
b) was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich,
c) wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt,
d) worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen
Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie
vertreten,
e) wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen
Maßnahmen detailliert ausweisen),
f) welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Die Antworten zu den Fragen 22a bis 22f sind aus Gründen der
Übersichtlichkeit der Anlage 2 zu entnehmen.
23. In welchem Rahmen wurden im bzw. sind seit dem dritten Quartal 2021
außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw.
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten
verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie
Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern;
vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?
Die Antworten für das BKA zu Frage 23 sind aus Gründen der
Übersichtlichkeit der Anlage 3 zu entnehmen.
Bundespolizei
Schutz deutscher Auslandsvertretungen
Zum Stichtag 30. September 2021 waren 178 Einsatzkräfte der Bundespolizei
zur Unterstützung des Auswärtigen Amts für Objekt- und
Personenschutzmaßnahmen eingesetzt, unter anderem als Sicherheitsbeamte, als Sicherheitsberater,
als Sicherheitsbeamte 2.0 und als Personenschutzbeamte im Einsatz.
Die erfragten Daten sind in offener Form nicht zugänglich. Sie enthalten unter
dem Aspekt des Staatswohls sowie des Rechts auf Leben und körperliche
Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG schutzbedürftige Informationen,
die im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der deutschen
Auslandsvertretungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Aus ihrem
Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Bundesregierung zum Schutz ihrer Auslandsvertretungen gezogen
werden. Die fortlaufende Analyse der weltweiten Bedrohungslage für deutsche und
andere Auslandsvertretungen lässt erkennen, dass dies für die Wirksamkeit der
ergriffenen Maßnahmen und mithin für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland und die Sicherheit der an den Vertretungen eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negative Folgewirkungen hätte. Hierbei sind
Erkenntnisse aus Ermittlungen zu Anschlägen auf deutsche Auslandsvertretungen zu
berücksichtigen wie auch die weltweite, sich in einigen Regionen
verschärfende Gesamtsicherheitslage. Weiterhin müssen auch die Sicherheitssituation der
Vertretungen anderer Staaten, in deren räumlicher Nähe sich deutsche
Auslandsvertretungen häufig befinden, sowie die Bedrohungslage von Vertretungen
befreundeter Staaten, mit denen deutsche Auslandsvertretungen in Kollokation
untergebracht sind, in die Gesamtbetrachtung einfließen. Die Ereignisse um die
Ermordung eines Lehrers in Frankreich im Zusammenhang mit den
Mohammed-Karikaturen im Jahr 2020 haben nicht nur zu Anschlägen auf französische
Einrichtungen geführt, sondern auch eine Bedrohungslage für eine deutsche
Auslandsvertretung ausgelöst. Zudem sind die deutschen Auslandsvertretungen
– teilweise auch in vermeintlich sicheren Staaten – immer wieder Ziel von
Drohungen per Telefon, Mail oder in sozialen Netzwerken. Diese Bedrohungslage
hält seit dem Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32245 weiter an.
Zur Aufrechterhaltung der Effektivität des Objekt- und Personenschutzes von
Auslandsvertretungen, insbesondere an Standorten mit erhöhter
Gefährdungslage, ist die Geheimhaltung spezifischer Fähigkeiten, wie sie zum Beispiel aus
der Nennung von Stärken abzulesen wäre, somit von zentraler Bedeutung. Sie
dient damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher
Informationen wäre eine wesentliche Schwächung der den Auslandsvertretungen und
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Fähigkeiten
zur Gefahrenabwehr. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen
für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad
„VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
Gemeinsame Zentren
Die Bundespolizei führt ein aus dem Internal Security Fund – Police von der
EU co-finanziertes Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen
Zentren (GZ) in Europa durch.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche
Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
Pandemiebedingt konnten Projektmaßnahmen nur in begrenztem Umfang
umgesetzt werden.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Bundespolizei
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
USA/Ständige
Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den
Vereinten Nationen
Fachliche Beratung,
Informationssteuerung und -gewinnung
an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland
bei den Vereinten Nationen
USA/New York
Belgien/Ständige
Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland der
Europäischen Union
Fachliche Beratung,
Informationssteuerung und -gewinnung
an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland
bei der Europäischen Union
Belgien/Brüssel
Europol Entsendung von nationalen
Experten sowie
Verbindungsbeamten
Niederlande/
Den Haag
Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und
Fortbildung
Palästinensische
Gebiete/Ramallah
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern
Austausch, Analyse und
Steuerung von Informationen
zwischen Sicherheitsbehörden im
Grenzgebiet (Deutschland,
Italien, Österreich, Slowenien)
Österreich/Thörl-
Maglern
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem waren im angefragten Quartal 20
Zollverbindungsbeamtinnen und -beamte in 19 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge
zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
24. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert worden (bitte konkreten
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert sowie Datum der Lieferung
angeben)?
Bundespolizei
Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Albanien Smart-Dec-Kameras inkl. Brücke und
Detektoren
Grenzpolizei ALB 45.408,00 €
Albanien 14 Streifen-Kfz Grenzpolizei/
Kriminalpolizei ALB
259.000,00 €
Vereinigte
Arabische Emirate
Dokumentenlupen für Schulung Abu Dhabi Police 983,99 €
Kosovo 20 Streifenfahrzeuge Grenzpolizei KOS 333.800,00 €
Sri Lanka Ausstattung RFID-Chip Ausweisleser CID 1.029,00 €
Land Bezeichnung der Maßnahme Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Moldau Fortführung Sprachkurs Beamte der
Kontrolllinie Flughafen
Grenzpolizei MNA 2.566,60 €
Oman Dokumentenlupen für Schulung ROP 983,99 €
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Wert der
Ausstattungshilfe
Albanien IT-Ausstattung TFAS Albanische Staatspolizei (ASP) – Task
Force Anti Skifter (TFAS)
6.500,00 €
Bolivien Videokonferenzanlagen
(3)
Fuerza Especial de Lucha contra el
Narcotráfico (FELC-N), Fuerza Especial de
Lucha Controla el Crimen (FELCC)
24.623,00 €
Ecuador IT-Ausstattung Unidad de Lavado de Activos
(ULA-DNIA), Unidad de Inteligencia
Antinarcóticos con Coordinación Europea
(UIACE)
35.523,36 €
Irak Unterstützung Pandemie
COVID-19
Federal Intelligence and Investigation
Agency (FIIA)
158.830,22 €
Kenia Motorräder (3) Anti Terrorism Police Unit (ATPU) 63.465,62 €
Kenia Motorräder (6) Anti Terrorism Police Unit (ATPU) 34.480,07 €
Kenia Motorräder (10) Directorate of Criminal Investigations
(DCI)
25.000,00 €
Libanon Einsatzfahrzeuge –
Personentransport (1)
Justizpolizei und Internal Security Force
(ISF)
29.678,87 €
Libanon Einsatzfahrzeuge (4) National Security Branch (NSB) 48.000,00 €
Peru Unterstützung Pandemie
COVID-19
Nationalpolizei/Policia Nacional, Ministro
Público Fiscala de la Nación (MPFN)
37.491,35 €
Tansania Einsatzfahrzeuge
Sansibar (2)
Kriminalpolizei auf Sansibar 79.681,27 €
25. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert
worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren
Wert sowie Datum der geplanten Lieferung angeben)?
Über die in der Antwort zu Frage 24 übermittelten Maßnahmen hinaus sind
gegenwärtig keine weiteren Ausstattungshilfen zugesagt.
26. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich des bilateralen
German Police Project Teams (GPPT), das seit 2002 den Aufbau der zivilen
Polizei in Afghanistan unterstützt, das einen Beitrag zu einer
rechtsstaatlichen und professionellen Polizei in Afghanistan leisten sollte (
https://w
ww.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusa
mmenarbeit/internationale-polizeimissionen/internationale-polizeimissio
nen-node.html)?
Im Jahr 2002 wurde das German Police Project Office in Kabul (GPPO)
eingerichtet und begann mit der Beratung, dem Training und der internationalen
Koordinierung zum Aufbau einer zivilen, afghanischen Polizei nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen. Mit bis zu 200 deutschen Polizeibeamten aus Bund und
Ländern führte das deutsche Polizeiprojektteam, German Police Project Team
(GPPT), ab 2008 grundlegende und fortgeschrittene Ausbildungen durch. Dies
erfolgte an den vier von Deutschland errichteten Polizeiausbildungszentren in
Feyzabad, Kunduz, dem Sergeant Training Center (STC) in Mazar-e Sharif und
der Afghanischen Nationalpolizeiakademie (ANPA) in Kabul. Hierbei wurden
u. a. Lehrpläne entwickelt, die von den Ausbildungseinrichtungen der
afghanischen Nationalpolizei (ANP) genutzt werden.
Im Jahr 2012 wurde das Polizei-Ausbildungszentrum (PTC) Feyzabad, 2013
das PTC Kunduz und im Jahr 2014 das Sergeant Training Center (STC) in
Mazar-e Sharif in afghanische Verantwortung übergeben. Mit der Transition
des STC in Mazar-e-Sharif wurde die Ausbildung der afghanischen Polizei
durch deutsche Polizisten weitestgehend abgeschlossen. Durch das bilaterale
Polizeiprojekt wurden seit 2002 insgesamt mehr als 80.000 afghanische
Polizisten aus- oder fortgebildet.
Das Engagement des GPPT ab 2015 richtete sich auf die Nachhaltigkeit und
Weiterentwicklung der geschaffenen Strukturen. Dazu gehören insbesondere
die Beratung von Schlüsselfunktionen auf politisch-strategischer Ebene im
afghanischen Innenministerium und die Beratung der
Organisationsverantwortlichen auf strategisch-taktischer Ebene, u. a. Führungspersonal der ANPA und
des STC in Mazar-e Sharif, an den Flughäfen Kabul und Mazar-e Sharif sowie
in den Polizeihauptquartieren inklusive der Kriminalpolizei. Zudem wurde die
Professionalisierung von Polizisten im Rahmen von spezialisierten Aus- und
Fortbildungen in den Bereichen Entschärferwesen, Dokumentenprüfung,
Luftsicherheit, Grenzpolizei, Spurensicherung, Aktenführung, Kriminalpolizei und
Diensthundewesen unterstützt.
Eine abschließende Bilanzierung des GPPT liegt noch nicht vor. Im Rahmen
der geplanten ressortgemeinsamen strategischen Evaluierung des zivilen
Engagements des AA, BMI und BMZ in Afghanistan sollen weite zivile Bereiche
abgedeckt werden.
Die aus der erwähnten strategischen Evaluierung resultierenden Erkenntnisse
und Schlussfolgerungen sollen, auch vor dem Hintergrund der Entwicklung in
Afghanistan seit August 2021, in die fortlaufende Überprüfung und
Weiterentwicklung der Engagements der Bundesregierung in fragilen und
Krisenkontexten einfließen und dort nutzbar gemacht werden.
Im Übrigen wird auf die jährliche Unterrichtung des Bundestages durch die
Bundesregierung (Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von
Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen; 2016 –
Bundestagsdrucksache 18/12445; 2017 – Bundestagsdrucksache 19/6540; 2018 –
Bundestagsdrucksache 19/20496; 2019 – Bundestagsdrucksache 19/26635;
2020 – Bundestagsdrucksache 19/32708) verwiesen.
27. Wie hoch sind die angefallenen Kosten für das GPPT seit 2002
insgesamt (bitte auch nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus dem Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat sind im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb des GPPT
bzw. GPPO folgende Kosten entstanden (Angaben in Mio. Euro):
2002 0,3
2003 0,5
2004 0,4
2005 1,2
2006 1,5
2007 1,1
2008 3,7
2009 3,7
2010 3,3
2011 7,0
2012 9,7
2013 10,8
2014 6,5
2015 2,9
2016 2,3
2017 2,7
2018 3,7
2019 2,3
2020 4,1
2021 0,8
Gesamt 68,5
Für die Kosten aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts, die für die
Einrichtung und den Betrieb des GPPT bzw. des GPPO entstanden sind, wird auf
die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/32667 verwiesen.
Anlage 1
Drucksache 20/229 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/229 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Anlage 2
Drucksache 20/229 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/229 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/229 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/229 – 30 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Anlage 3
Drucksache 20/229 – 32 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/229 – 34 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]