[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/134 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2021)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im Frühjahr 2021 waren 459
Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32016). 114 hiervon
wurden wegen politisch motivierter Delikte, 118 wegen Gewaltdelikten
gesucht. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht
sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es gibt auch keine
Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen. Die
Bundesregierung gibt zwar in ihren Vorbemerkungen in ihren Antworten auf
Kleine Anfragen (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/32016) an, es seien
264 Haftbefehle „vollstreckt“ worden, tatsächlich ist diese Behauptung aber
irreführend, weil sie eben gar nicht weiß, wie viele Haftbefehle sich
anderweitig erledigt haben, etwa durch Zahlung einer Geldbuße oder durch Aufhebung
wegen Verjährung usw. Dies räumt sie in ihrer Antwort zu den Fragen 7 und 8
auf Bundestagsdrucksache 19/32016 auch ein. Die Fragestellerinnen und
Fragesteller sind der Auffassung, dass hier ein Defizit herrscht und die
Sicherheitsbehörden in der Lage sein sollten, zu ermitteln, ob flüchtige Neonazis
tatsächlich von der Polizei gefasst werden oder ihr Haftbefehl lediglich
irgendwann wegen Verjährung aufgehoben wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2021 bestanden bundesweit insgesamt
788 offene, das heißt noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 596 Personen,
die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/322
20. Wahlperiode 21.12.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 20. Dezember 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Einem offenen Haftbefehl lag eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
26 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 125 weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie
zum Beispiel das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich
der Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von
Leistungen, Verkehrsdelikten und anderen zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden. Hierzu
gehört die Speicherung in allen nationalen und − soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen − internationalen
Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird.
Wietere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen März 2021 und September 2021 237
Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden,
vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt haben (zum Beispiel durch
Zahlung einer Geldstrafe) zeigt, dass die Polizei die Fahndungen trotz der
COVID-19-Pandemie mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung
(bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 30. September 2021 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in
Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem
Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 30. September 2021 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) beziehungsweise dem Schengener Informationssystem (SIS II)
788 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK
-rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sechs
Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 596 Personen, die aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet
wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 30. September 2021 bestand zu insgesamt 140 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen neun dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines
politisch motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum oben genannten Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 147 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen
zwölf dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten
vor. Zu 24 dieser 147 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl
aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den oben genannten 788 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung:
674 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens:
99 Fahndungen
• Haftbefehle gemäß § 456a StPO:
acht Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung:
eine Fahndung
• Haftbefehle ausländischer Behörden:
sechs Fahndungen.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von
ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges
Aufenthaltsland angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 87 Personen, die sich gemäß Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 22 die
deutsche Staatsbürgerschaft.
Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf:
Polen: 13 Personen
Österreich: elf Personen
Schweiz: sieben Personen
Italien: sechs Personen
Rumänien: fünf Personen
Slowakei: drei Personen
USA: drei Personen
Niederlande: drei Personen
Tschechien: zwei Personen
Kosovo: zwei Personen
Bulgarien: zwei Personen
Russland: zwei Personen
Griechenland: zwei Personen
Afghanistan: zwei Personen
Belarus: zwei Personen
Ukraine: eine Person
Kambodscha: eine Person
Syrien: eine Person
Tunesien: eine Person
Marokko: eine Person
Litauen: eine Person
Schweden: eine Person
Thailand: eine Person
Belgien: eine Person
Frankreich: eine Person
Türkei: eine Person
Dänemark: eine Person
Somalia: eine Person
Kroatien: eine Person
Paraguay: eine Person
Kanada: eine Person
Lettland: eine Person
Ungarn: eine Person
Südamerika: eine Person
unbekanntes Ausland: drei Personen.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind im Jahr 2020 und im bisherigen
Jahr 2021 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert
worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich
derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Die Fragen 2a und 2c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Bundesländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben
machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie − bei Festnahme im Ausland − eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (Sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die oben genannten 788 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bezüglich der
Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und
Fachbereiche der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz [ST] des BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte):
eine Fahndung
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug):
161 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug):
620 Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden:
sechs Fahndungen.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) werden gemäß
der Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt,
da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 1:
eine Person
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 2:
147 Personen
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 3:
448 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- beziehungsweise haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten,
da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können
gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der
(nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung
unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
30. September 2021 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der
Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen.
Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer
Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der
Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden
(SIS II/Interpol-Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl
zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung des HB in
INPOL-Z bzw.
SIS II
Haftbefehle gesamt
(Stichtag:
30.09.2021)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde
liegt
alle Jahre 788 151 161 26
2011 1 0 0 0
2012 0 0 0 0
2013 1 0 1 0
2014 1 0 0 0
2015 2 0 1 0
2016 7 2 3 1
2017 29 5 7 1
2018 44 13 9 2
2019 104 26 23 6
2020 130 27 30 2
2021 469 78 87 14
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen, bei der untenstehenden Auswertung, ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
(ohne SIS II)
Personen
(Stichtag: 30.09.2021)
davon Personen mit
PHW „gewalttätig“
alle Jahre 596 149
2013 1 0
2014 1 0
2015 2 2
2016 6 3
2017 24 5
2018 33 12
2019 77 16
2020 94 27
2021 358 84
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Von den oben genannten 596 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen
haben 69 Personen Wehrdienst bei der Bundeswehr geleistet.
Keine der auf den Listen aufgeführten Personen ist aktuell noch Angehörige/
Angehöriger der Bundeswehr.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden seit dem 30. September 2020 einer
besonderen Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 31. März 2021 wurden 57 Personen, bei denen
der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist,
im Rahmen des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) thematisiert.
Insgesamt fanden im GETZ-R vom 30. September 2020 bis zum 25. November
2021 insgesamt 13 Sitzungen der AG „Personenpotenziale“ zur Thematik
„offene Haftbefehle“ statt.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Seit dem 31. März 2021 wurden insgesamt 101 mit offenem Haftbefehl
gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Den Haftbefehlen lagen die
nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde. Bei der personenbezogenen
Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle
mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies
der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung
einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische
Dopplungen entstehen würden.
Priorität 1: ein Haftbefehl
Priorität 2: 40 Haftbefehle
Priorität 3: 60 Haftbefehle
b) Wie lange dauern die Sitzungen der Arbeitsgruppe Personenpotentiale
im Schnitt?
Die Sitzungen der Arbeitsgruppe Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich
offen gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl
der in der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage
und variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 31. März 2021 wurde das Personenpotenzial
„Offene Haftbefehle“ in insgesamt sechs Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 53 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 31. März 2021
erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
237 von 602 der zum Stichtag 31. März 2021 in INPOL-Z oder dem SIS II
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 30. September 2021
vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (zum Beispiel durch
Zahlung einer Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, wenn nein, warum
nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Die Fragen 7a bis 7c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und einer anschließenden
Bewertung des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der
Länder.
In der Arbeitsgruppe Personenpotenziale im GETZ-R werden unter anderem
Personen mit offenen Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein
offener Haftbefehl mehr vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein
entsprechendes Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese
Person und die Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der Arbeitsgruppe Personenpotenziale im GETZ-R dienen
vorrangig dem länderübergreifenden Austausch von Informationen (insbesondere
fahndungsrelevanten) zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem EHW PMK-rechts
versehen sind)?
Alle 596 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 30. September 2021 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS):
479 Personen
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z:
255 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z:
149 Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“:
null Personen
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED):
36 Personen.
Von den durch das BKA gelisteten 596 mit offenem Haftbefehl gesuchten
Personen der PMK -rechts- (Stand gemäß BKA vom 30. September 2021) sind
237 mit Erkenntnissen im „Nachrichtendienstlichen Informationssystem und
Wissensnetz“ (NADIS WN) gespeichert.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Keine der 147 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Keine der 24 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in
der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?
Die Fragen 9c und 9d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sechs Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden
aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle sechs Personen sind
demnach im SIS II ausgeschrieben.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Zwei Personen, gegen die am Stichtag 30. September 2021 Haftbefehle
bestanden haben, sind als Gefährder eingestuft.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zu der Frage,
inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgruppe Personenpotenziale im GETZ-R
zum Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden
Erkenntnisse zu den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst
auch Straftaten, die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 255 Personen mit
dem sogenannten EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe
muss eine entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig rechtsmotivierte
Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den jeweils zuständigen
Behörden des Bundes und der Länder, weitere als relevant einzustufende
Personengruppen anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um
gezielt und erfolgreich Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse
zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung
bereits seit Ende 2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es auch, den zuständigen
Behörden des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle
Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur
Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im
Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von
erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 4 BKAG) und
ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]