Verteilungswirkung der Entfernungspauschale
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Entfernungspauschale ist eine umstrittene Steuerbegünstigung, die nach Angaben des Umweltbundesamts im Jahr 2008 Steuerausfälle in Höhe von 4,35 Mrd. Euro zur Folge hatte.
Ziel der Entfernungspauschale ist die steuerliche Entschädigung für die nötigen Aufwendungen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Schließlich, so wird argumentiert, hat nicht jeder das Glück, nur wenige hundert Meter oder ein paar Kilometer mit dem Rad fahren zu müssen. Dagegen führen andere an, dass die oftmals höheren Wohnkosten in der Nähe des Arbeitsplatzes ja auch nicht steuerlich absetzbar sind.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wirkt sich die Entfernungspauschale meist ab 12 km Arbeitsweg aus, da sie ab dieser Distanz bei täglicher Fahrt zum Arbeitsplatz den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigt, wenn sonst keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden können. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden, die keinen Pauschbetrag haben, können Fahrtkosten allerdings ab dem ersten Kilometer als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Ein häufig vorgebrachtes Argument für die Entfernungspauschale ist ihre angeblich soziale Komponente. Daher ist von Interesse, welche Verteilungswirkung die Pauschale wirklich hat bzw. wer und welche Einkommensgruppen davon in besonderem Maße profitieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Über welche Informationen über das Pendlerverhalten verfügt die Bundesregierung aus der Steuerstatistik, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), dem Mikrozensus oder ähnlichen Quellen?
Wie weit ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in den letzten drei Jahren, für die Informationen vorliegen (sofern möglich untergliedert nach Bundesrepublik Deutschland insgesamt, alten und neuen Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen
bis zu 10 000 Euro,
10 000 Euro bis 20 000 Euro,
20 000 Euro bis 30 000 Euro,
30 000 Euro bis 50 000 Euro,
50 000 Euro bis 80 000 Euro,
80 000 Euro bis 100 000 Euro und
über 100 000 Euro)?
In welcher Höhe ist die jährliche Einkommensteuerlast der Steuerpflichtigen durch die Entfernungspauschale in den letzten vier Jahren reduziert worden?
Welchen Anteil an der Steuerreduzierung haben dabei die Ansätze der Entfernungspauschale aufgeteilt auf öffentlichen Nahverkehr, Auto und Fahrrad?
Wie lang war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den alten Bundesländern, die über dem Pauschbetrag der Werbungskosten lagen, für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2004 bis 2009, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?
Wie lang war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den alten Bundesländern, die nur den Pauschbetrag der Werbungskosten für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2004 bis 2009 geltend machten, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?
Wie lang ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den neuen Bundesländern, die über dem Pauschbetrag der Werbungskosten lagen, für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2004 bis 2009, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?
Wie weit war die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den neuen Bundesländern, die nur den Pauschbetrag der Werbungskosten für die vergangenen Veranlagungszeiträume von 2004 bis 2009 geltend machten, und wie stellt sich diese Verteilung (z. B. nach Dezilen) dar?
Wie hoch ist der Anteil der steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur den Pauschbetrag für Werbungskosten angeben, jeweils in den alten und in den neuen Bundesländern bei Bruttolöhnen der Steuerpflichtigen in Höhe von
bis zu 10 000 Euro,
10 000 Euro bis 20 000 Euro,
20 000 Euro bis 30 000 Euro,
30 000 Euro bis 50 000 Euro,
50 000 Euro bis 80 000 Euro,
80 000 Euro bis 100 000 Euro und
über 100 000 Euro?
Wie hoch ist aktuell der Anteil der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an den erhöhten Werbungskosten bei Bruttolöhnen der Steuerpflichtigen in Höhe von
bis zu 10 000 Euro,
10 000 Euro bis 20 000 Euro,
20 000 Euro bis 30 000 Euro,
30 000 Euro bis 50 000 Euro,
50 000 Euro bis 80 000 Euro,
80 000 Euro bis 100 000 Euro und
über 100 000 Euro?
Wie viele Menschen fallen unter die in Frage 10 jeweils genannten Bruttolohngruppen?
Wie viele Menschen fallen unter die in Frage 10 jeweils genannten Bruttolohngruppen, die allerdings nur den Pauschbetrag für Werbungskosten angeben, und wie stellt sich die Verteilung der gewährten Werbungskosten für den Bereich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit insgesamt dar?
Welcher Anteil der Arbeitnehmer hatte in den vergangenen Veranlagungszeiträumen Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die jeweils oberhalb von 500, 920, 1 000, 1 200, 1 500 bzw. 2 000 Euro lagen?
Wie hoch ist bei Selbstständigen die Steuerersparnis und der Abzug von der Bemessungsgrundlage auf Grund der Entfernungspauschale bei einem zu versteuernden Gewinn in Höhe von
bis zu 10 000 Euro,
10 000 Euro bis 20 000 Euro,
20 000 Euro bis 30 000 Euro,
30 000 Euro bis 50 000 Euro,
50 000 Euro bis 80 000 Euro,
80 000 Euro bis 100 000 Euro und
über 100 000 Euro?
Wie viele Menschen fallen unter die in Frage 14 jeweils genannten Gewinngruppen?
Wie verteilt sich der Grenzsteuersatz (z. B. nach Dezilen) innerhalb der Gruppe derjenigen Steuerpflichtigen, die Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags geltend machen, und wie bei denjenigen, bei denen diese höheren Werbungskosten auf Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zurückzuführen sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, mit der Entfernungspauschale vor allem einen sozialen Aspekt zu verfolgen, um Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichen Einkommen, die gezwungen sind weitere Entfernungen für ihre Arbeit in Kauf zu nehmen, finanziell zu entlasten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Argument, die Entfernungspauschale fördere die Zersiedelung der Landschaften, weil Bundesbürger wegen günstigerer Mieten auf das Land oder an die Stadtränder zögen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vor 2007 geltende Rechtslage nun so fortbestehen sollte?
Wie bewertet die Bundesregierung heute die Begründung des mit Beginn des Jahres 2007 in Kraft getretenen § 9 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes, nachdem die Fahrten von und zur Arbeitsstätte unter Bezugnahme auf das Werkstorprinzip nicht mehr die Eigenschaft als Werbungskosten hatten?
Wieso ist die Bundesregierung der Meinung, dass Arbeitnehmer nun also wieder alle Fahrten absetzen können, wenn doch der Weg von und zur Arbeit 2007 dem steuerlich unbeachtlichen Privatbereich zugeordnet wurde, so wie übrigens auch die Wohnortwahl ein steuerlich unbeachtlicher Aspekt des Privatlebens ist?
Inwieweit hat die Bundesregierung bei den Beratungen des Sparpakets eine Kürzung bzw. Streichung der Entfernungspauschale erwogen?
In welcher Höhe wurden Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung in den vergangenen Veranlagungszeiträumen insgesamt gewährt, wie groß war der Effekt auf das Steueraufkommen, wie verteilt sich dieser Werbungskostenabzug auf Steuerpflichtige nach Einkommensklassen und Grenzsteuersätzen, und wie häufig treten doppelte Haushaltsführung und überdurchschnittliche Entfernungen bzw. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeinsam auf (auch hier nach Einkommensklassen gegliedert)?
In welcher Höhe wurden Werbungskosten für Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand in den vergangenen Veranlagungszeiträumen insgesamt gewährt, wie groß war der Effekt auf das Steueraufkommen, wie verteilt sich dieser Werbungskostenabzug auf Steuerpflichtige nach Einkommensklassen und Grenzsteuersätzen, und wie häufig treten diese Werbungskosten und überdurchschnittliche Entfernungen bzw. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeinsam auf (auch hier nach Einkommensklassen gegliedert)?
In welcher Höhe wurden Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer in den vergangenen Veranlagungszeiträumen insgesamt gewährt, wie groß war der Effekt auf das Steueraufkommen, wie verteilt sich dieser Werbungskostenabzug auf Steuerpflichtige nach Einkommensklassen und Grenzsteuersätzen, und wie häufig treten ein häusliches Arbeitszimmer und überdurchschnittliche Entfernungen bzw. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeinsam auf (auch hier nach Einkommensklassen gegliedert)?
In welcher Höhe wurden Werbungskosten für beruflich bedingte Umzugskosten in den vergangenen Veranlagungszeiträumen insgesamt gewährt? Wie groß war der Effekt auf das Steueraufkommen, und wie verteilt sich dieser Werbungskostenabzug auf Steuerpflichtige nach Einkommensklassen und Grenzsteuersätzen? In wie vielen dieser Fälle kam es durch Umzüge zu geringeren Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und wie hoch werden die fiskalischen Nettoeffekte geschätzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit einer einmaligen Gewährung von fiktiven und typisierten Umzugskosten als Werbungskosten anstelle der dauerhaften Gewährung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und welche fiskalischen Effekte auf das Steueraufkommen würden sich hierdurch geschätzt ergeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit eines Abzugs einer Entfernungspauschale von der Steuerschuld (Anrechnung statt Abzugsfähigkeit)?
Wie würde es sich auf das Steueraufkommen auswirken, wenn die Abzugsfähigkeit der Entfernungspauschale durch eine Anrechnung auf die Steuerschuld in Höhe von 5 bzw. 6 Cent pro Kilometer ersetzt würde?
Wie würden sich die Aufkommenseffekte aus Frage 29 auf Steuerpflichtige nach Einkommensklassen und Grenzsteuersätzen verteilen, und wie würde sich die Verteilungswirkung von den derzeitigen Regelungen zur Entfernungspauschale unterscheiden?