[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Jörg
Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/224 –
Die Corona-Warn-App des Bundes – Erfolg, Nutzung, Perspektiven
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus den Antworten mehrerer Bundesländer zu dem bisherigen Einsatz der
Contact Tracing App „Luca“ geht hervor, dass die bisherige Nutzung keine bis
nur sehr geringe Erfolge bei der Kontaktnachverfolgung durch regionale
Gesundheitsämter gezeigt hat. So hat zum Beispiel die Landesregierung
Brandenburg einräumen müssen, dass bisher lediglich ein Brandenburgisches
Gesundheitsamt angegeben hat, die App zur Kontaktnachverfolgung erfolgreich
eingesetzt zu haben (vgl.
https://www.parlamentsdokumentation.brandenbur
g.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab4000/4065.pdf, Landtag
Brandenburg, Drucksache 7/4065). Demgegenüber stehen jedoch Ausgaben im
Millionenbereich. So hatten nach Recherchen von Netzpolitik.org 13
Bundesländer zum Stand 12. April 2021 mehr als 20 Mio. Euro für den Einsatz der
App ausgegeben (vgl.
https://netzpolitik.org/2021/digitale-kontaktverfolgung-
fast-20-millionen-euro-fuer-luca/). Im weiteren Zeitverlauf wurden jedoch
regelmäßig neue Sicherheitsprobleme bei der Nutzung der App im Bereich
des Datenschutzes aufgedeckt (
https://netzpolitik.org/2021/it-sicherheit-scho
n-wieder-desastroese-sicherheitsluecke-in-luca-app/). Dies wird teilweise als
Grund für den nicht wie erhofft ausfallenden Einsatz der App genannt. Als
Ergänzung bzw. in Konkurrenz dazu existiert die Corona-Warn-App des Bundes
(
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Systeme zur digitalen Kontaktnachverfolgung leisten einen wichtigen Beitrag
zur Pandemiebekämpfung, indem sie Infektionsketten schneller unterbrechen.
Die Bundesregierung stellt hierzu die Corona-Warn-App (CWA) kostenlos
bundesweit zur Verfügung. Die CWA und ihre Funktionalitäten werden seit ihrem
Start stetig unter Berücksichtigung der Vorschläge aus Politik, Wissenschaft
und der Open-Source-Community sowie der aktuellen Pandemiegeschehnisse
und daraus abzuleitender Bedarfe weiterentwickelt und verbessert. Die CWA
basiert auf einem datensparsamen, dezentralen Ansatz und verfolgt das Prinzip
der freiwilligen Nutzung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/431
20. Wahlperiode 14.01.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
13. Januar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern, obliegt es den Ländern in ihren Corona-Schutzverordnungen
festzulegen, welche Systeme zur digitalen Kontaktnachverfolgung genutzt werden
sollen.
1. Welche Bundesländer haben das Corona-Warn-App-System des Bundes
zu welchem Zeitpunkt eingeführt (bitte einzeln ausweisen)?
2. Welche Rolle bei den Entscheidungen für oder gegen den Einsatz der
Corona-Warn-App seitens der Bundesländer spielte die Bundesregierung,
und welche Rolle spielten die Bund-Länder-Konferenzen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung stellt die CWA seit 15. Juni 2020 deutschlandweit
kostenlos zur Verfügung. Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Gewerbebetreibende
und Veranstalter können die CWA auch für die digitale Kontaktnachverfolgung
und für den Nachweis von Impf-, Genesenen- und Testzertifikaten nutzen.
Inwiefern die Nutzung der CWA als System zur digitalen Kontaktnachverfolgung
in einem Land angeordnet ist, obliegt – wie in der Vorbemerkung der
Bundesregierung erwähnt – den Ländern. So hat beispielsweise der Freistaat Sachsen
in der Corona-Schutzverordnung die vorrangige Nutzung der CWA zur
Kontaktnachverfolgung festgelegt. Weiterhin wurden mit § 28a Absatz 7 Nummer 8
des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) alle Voraussetzungen für die Nutzung der
CWA für die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten
geschaffen.
3. Welche Gesamtkosten sind bislang durch die Konzeptualisierung,
Entwicklung, Einführung, Werbung, Nutzung, Wartung, Weiterentwicklung
und den Betrieb der Corona-Warn-App entstanden (bitte die
Gesamtkosten nach den Jahren 2020 sowie 2021 differenzieren)?
Für die Entwicklung und den Betrieb der CWA durch die Unternehmen SAP
Deutschland SE & Co. KG sowie T-Systems International GmbH sind im Jahr
2020 Aufwände im Umfang von 52.809.078,33 Euro (brutto) entstanden. Für
die Weiterentwicklung und den Betrieb der CWA wurden im Haushaltsjahr
2021 bisher 63.502.925,52 Euro verauslagt. Für die Bewerbung der Corona-
Warn-App sind im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bislang
Kosten in Höhe von insgesamt 13.697.602,38 Euro entstanden (im Jahr 2020:
438.987,51 Euro; im Jahr 2021: 13.258.614,87 Euro). Für die Bewerbung der
CWA im digitalen Bereich entstanden dem Bundesministerium für Gesundheit
Aufwände im Jahr 2020 von 54.640,42 Euro und im Jahr 2021 von
16.665,34 Euro.
4. Auf welche Summe belaufen sich aktuell die monatlichen Kosten für den
laufenden Betrieb der App (ggf. Schätzwert angeben)?
Die monatlichen Kosten für den Betrieb der T-Systems International und die
Wartungskosten der SAP betrugen im Jahr 2021 durchschnittlich ca. 3,94 Mio.
Euro. Gemäß einer Prognose der monatlichen Betriebskosten für das Jahr 2022
betragen diese ca. 2,66 Mio. Euro.
5. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung den
gewerblichen Nutzern der Corona-Warn-App (z. B. Veranstalter, Hotel- und
Gaststättengewerbe, Schnelltestpartner, Labore, Apotheken) bislang
entstanden?
Die Corona-Warn-App steht allen Bürgerinnen und Bürgern und gewerblichen
Nutzerinnen und Nutzern zum Download in den jeweiligen App-Stores zur
Verfügung. Weiterhin können Impf-, Test- und Genesenenzertifikate von
Kundinnen und Kunden sowie Gästen und Reisenden datenschutzkonform mit der
CovPassCheck-App geprüft werden. Die Bereitstellung erfolgt dabei
vollständig kostenlos. Die der T-Systems International entstehenden Aufwände für den
Anschluss von Schnelltestpartnern, Laboren und Apotheken werden vom Bund
übernommen.
6. Wurde die mit den Unternehmen T-Systems International GmbH und
SAP Deutschland SE & Co. KG geschlossenen Verträge mit der initialen
Laufzeit bis zum 31. Mai 2021 verlängert (siehe hierzu Antwort zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/21197)?
Wenn ja, wie lange ist die aktuelle Laufzeit der (verlängerten bzw. neu
geschlossenen) Verträge mit T-Systems und der SAP Deutschland SE &
Co. KG, die im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App stehen?
Der Vertrag wurde zunächst bis 31. Dezember 2021 und im Weiteren bis
31. Dezember 2022 verlängert.
7. Wie viele Downloads der Corona-Warn-App des Bundes hat es seit
Einführung bislang gegeben (bitte insgesamt sowie die Zahl der Downloads
nach einzelnen Monaten seit Einführung ausweisen)?
Die CWA wurde seit ihrer Einführung am 15. Juni 2020 bisher 39,3 Millionen
mal heruntergeladen (Stand: 28. Dezember 2021). Die folgende Tabelle zeigt
die kumulative Anzahl an Downloads seit Einführung der CWA bis 28.
Dezember 2021.
Datum Anzahl Downloads
1. Juli 2020 14.372.806
1. August 2020 16.588.297
1. September 2020 17.797.636
1. Oktober 2020 18.864.374
1. November 2020 21.555.066
1. Dezember 2020 23.433.838
1. Januar 2021 24.789.297
1. Februar 2021 25.406.437
1. März 2021 25.911.940
1. April 2021 26.734.490
1. Mai 2021 27.440.550
1. Juni 2021 28.104.997
1. Juli 2021 29.771.590
1. August 2021 31.549.002
1. September 2021 33.145.810
1. Oktober 2021 34.423.099
Datum Anzahl Downloads
1. November 2021 35.430.018
1. Dezember 2021 37.617.131
28. Dezember 2021 39.300.864
Quelle: T-Systems International
8. Wie viele Schwachstellen wurden seitens des Bundesamts für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) bislang an die Entwickler gemeldet
(bitte Anzahl nach einzelnen Monaten seit Einführung ausweisen)?
Seitens des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
wurden seit der Einführung des CWA-Systems insgesamt 73
Weiterentwicklungshinweise an das entwickelnde Konsortium übermittelt. Für das Jahr 2020
liegt keine Aufteilung auf Einzelmonate vor, insgesamt wurden im Jahr 2020
48 Weiterentwicklungshinweise gegeben. Die bisher im Jahr 2021 (Stand:
10. Dezember 2021) gemeldeten 25 Hinweise verteilen sich folgendermaßen:
Januar: 0; Februar: 5; März: 1; April: 6; Mai: 8; Juni: 2; Juli: 1; August: 0;
September: 1; Oktober: 0; November: 1; Dezember: 0.
9. Wie viele Schnelltestdienstleister wurden bislang an die Schnittstelle des
Servers der Corona-Warn-App angebunden (bitte insgesamt sowie nach
einzelnen Monaten seit Einführung ausweisen)?
Insgesamt wurden 7.586 Partner über das CWA-Schnelltestportal (Stand:
22. Dezember 2021) angeschlossen. Das CWA-Schnelltestportal ermöglicht
eine einfache Anbindung der Schnelltests in die CWA für Einrichtungen wie
beispielsweise Praxen oder Apotheken, wenn diese noch keine Software für das
Testmanagement im Einsatz haben. Des Weiteren wurden 323 sog.
Schnittstellenpartner an die CWA angebunden. Für Partner, die bereits eine eigene
Softwarelösung entwickelt haben oder eine Softwarelösung Dritter einsetzen,
erfolgt die Anbindung der Partnersysteme über eine Schnittstelle an die CWA.
Nach Selbstauskunft der Schnittstellenpartner sind daran wiederum 12.013
Schnellteststellen angeschlossen (Stand: 22. Dezember 2021). Die
nachfolgende Tabelle stellt die Anschlüsse kumulativ für den Zeitraum Juli 2021 bis
22. Dezember 2021 dar.
Datum Portalpartner Schnittstellenpartner
(Anzahl angebundene
Schnellteststellen)
31. Juli 2021 254 146 (9.750)
31. August 2021 3306 225 (9.803)
30. September 2021 4474 272 (11.938)
31. Oktober 2021 5296 292 (11.946)
30. November 2021 6422 306 (11.942)
22. Dezember 2021 7586 323 (12.013)
Quelle: T-Systems International
Mithin sind nunmehr knapp 20.000 Teststellen in der Lage, Testergebnisse
digital an die CWA zu übertragen.
10. Wie viele Labore wurden bislang an die Schnittstelle des Servers der
Corona-Warn-App angebunden (bitte insgesamt sowie nach einzelnen
Monaten seit Einführung ausweisen)?
Welchem Anteil entspricht dies, bezogen auf alle Labore?
Insgesamt sind 270 niedergelassene und klinische Labore an die CWA
angebunden (Stand: 22. Dezember 2021). Hierbei ist zu beachten, dass ein Labor
mehrere Betriebsstätten haben kann. Die nachfolgende Tabelle gibt eine
Übersicht darüber, wie viele Labore in dem jeweiligen Monat angebunden wurden.
Zu beachten ist, dass die Notwendigkeit zum Anschluss von Laboren im
Zeitablauf variieren kann, da neue Labore bzw. zusätzliche Betriebsstätten
hinzukommen können.
Monat Anzahl Laboranbindungen
06/2020 7
07/2020 50
08/2020 67
09/2020 53
10/2020 18
11/2020 17
12/2020 12
01/2021 3
02/2021 8
03/2021 7
04/2021 0
05/2021 3
06/2021 2
07/2021 2
08/2021 4
09/2021 10
10/2021 1
11/2021 3
12/2021 3
Quelle: T-Systems International
Mit den genannten Laboren sind alle relevanten Labore angebunden, die
entsprechende PCR-Tests durchführen.
11. Wie viele Gesundheitsämter wurden bislang an die Schnittstelle des
Servers der Corona-Warn-App angebunden (bitte insgesamt sowie nach
einzelnen Monaten seit Einführung ausweisen)?
Welchem Anteil entspricht dies, bezogen auf alle Gesundheitsämter?
Ein entscheidender Erfolgsfaktor der CWA ist deren datensparsame
Ausgestaltung. Daher haben die Gesundheitsämter oder sonstige Dritte keinen Zugriff
auf die Daten, die innerhalb der CWA verarbeitet werden. CWA-Nutzende
haben hingegen die Möglichkeit, das in der CWA erstellte Kontakttagebuch
freiwillig mit den Gesundheitsämtern zu teilen.
12. Wie viele Apotheken wurden bislang an die Schnittstelle des Servers der
Corona-Warn-App angebunden (bitte insgesamt sowie nach einzelnen
Monaten seit Einführung ausweisen)?
Welchem Anteil entspricht dies, bezogen auf alle Apotheken?
Sofern Apotheken zugleich Schnelltests anbieten, haben sie – wie andere
Teststellen auch – die Möglichkeit, sich an einen Server der CWA anzubinden, um
Testergebnisse an die CWA zu übertragen. Bei der Anbindung von Teststellen
findet naturgemäß keine Unterscheidung danach statt, ob sich diese Teststelle in
einer Apotheke befindet.
13. Wie viele Apotheken waren bislang von einer Sperrung der
ausgegebenen digitalen Impfzertifikate betroffen (siehe die Tageszeitung: Härtere
Zeiten für Impfpassfälscher, 22. November 2021, S. 8)?
a) Wie viele Apotheken waren in den einzelnen Bundesländern bislang
von einer Sperrung betroffen?
b) Wie viele digitale Impfnachweise wurden in diesem Zusammenhang
bislang gesperrt bzw. für ungültig erklärt?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Bisher wurden zwei Apotheken und die dort ausgestellten Zertifikate gesperrt.
Die genaue Anzahl an gesperrten Zertifikaten ist nicht bekannt.
14. Wie viele digitale Impfnachweise wurden in der Corona-Warn App
bislang registriert (bitte insgesamt sowie getrennt nach Erstimpfung und
Wiederimpfung getrennt ausweisen; siehe Antwort zu Frage 146 auf
Bundestagsdrucksache 19/30613)?
Bisher wurden insgesamt 162.397.255 digitale Impfzertifikate ausgestellt
(Stand: 15. Dezember 2021). Eine Aussage, wie viele von diesen in der CWA
oder in einer anderen App genutzt werden, oder ob es sich bei diesen um
Zertifikate für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen handelt, ist nicht möglich.
15. Bei wie vielen digitalen Impfnachweisen liegt das Datum der
Wiederimpfung nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als drei Monate, mehr
als sechs Monate, mehr als neun Monate sowie mehr als 12 Monate
zurück, und welchen Anteil entspricht dies jeweils bezogen auf alle
registrierten Wiederimpfungen (auf die Antwort auf die Schriftliche
Frage 146 auf Bundestagsdrucksache 19/30613 wird verwiesen)?
Es liegen keine entsprechenden Zahlen zu den Zeitpunkten der Impfungen vor,
da eine zentrale Auswertung aller ausgestellter Zertifikate aus Gründen des
Datenschutzes nicht möglich ist.
16. Wie viele Corona-Tests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Einführung der Corona-Warn-App in Deutschland durchgeführt (bitte
insgesamt sowie nach Monaten getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele Corona-Tests
(PCR-Tests, Antigen-Schnelltest, Selbsttests) in Deutschland seit Einführung
der CWA durchgeführt worden sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Tests
in unterschiedlichen Konstellationen und Kontexten durchgeführt werden und
dies bis zu Tests in Eigenanwendung zu Hause reicht, die naturgemäß nicht
erfasst werden können.
17. Wie viele Corona-Testergebnisse wurden seit Einführung der Corona-
Warn-App an die Corona-Warn-App übermittelt (bitte insgesamt sowie
nach einzelnen Monaten seit Einführung getrennt ausweisen nach:
insgesamt, positive Testergebnisse, negative Testergebnisse)?
18. Wie viele Nutzer der Corona-Warn-App haben ihr positives Testergebnis
geteilt (bitte insgesamt sowie nach einzelnen Monaten seit Einführung
ausweisen)?
Welchem Anteil entspricht dies bezogen auf alle positiven
Testergebnisse, die an die Corona-Warn-App übermittelt wurden, sowie bezogen auf
alle positiven Testergebnisse, die seit Einführung der Corona-Warn-App
deutschlandweit durchgeführt wurden?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zwischen September 2020 und 21. Dezember 2021 wurden 1.581.362 positive
Tests in das CWA-Backend übermittelt und von CWA-Nutzenden in der App
abgerufen. Von diesen haben wiederum 951.372 ihr Testergebnis geteilt. Das
heißt, dass von den CWA-Nutzenden, die ihr positives Testergebnis abgerufen
haben, circa 60 Prozent ihr positives Testergebnis geteilt haben.
Im gleichen Zeitraum wurden 69.382.566 negative Testergebnisse und
1.048.525 ungültige Testbefunde in das CWA-Backend übermittelt. In der
nachfolgenden Tabelle werden die Daten monatsweise dargestellt.
Monat Test
positiv
(geteilte
positive
Tests)*
Test
negativ
Test
ungültig
Summe**
09/2020 7.060
(4.418)
831.356 1.577 839.993
10/2020 54.369
(31.079)
1.337.794 3.956 1.396.119
11/2020 108.788
(57.426)
1.773.167 6.024 1.887.979
12/2020 132.235
(81.389)
1.743.427 5.619 1.881.281
01/2021 82.555
(53.627)
1.217.776 4.584 1.304.915
02/2021 50.019
(31.063)
1.248.553 4.874 1.303.446
03/2021 107.968
(71.386)
1.904.656 6.759 2.019.383
04/2021 150.058
(97.963)
1.905.922 11.985 2.067.965
05/2021 70.656
(41.239)
3.656.192 9.988 3.736.836
06/2021 13.969
(6.671)
6.327.128 14.454 6.355.551
07/2021 11.586
(6.885)
4.984.190 20.949 5.016.725
Monat Test
positiv
(geteilte
positive
Tests)*
Test
negativ
Test
ungültig
Summe**
08/2021 41.033
(20.854)
6.181.853 167.758 6.390.644
09/2021 66.727
(34.996)
6.735.866 359.685 7.162.278
10/2021 95.059
(53.648)
5.000.016 203.708 5.298.783
11/2021 356.101
(217.500)
9.779.667 165.584 10.301.352
12/2021 233.179
(141.228)
14.755.003 61.021 15.049.203
Summe 1.581.362
(951.372)
69.382.566 1.048.525 72.012.453
* Anzahl von CWA-Nutzenden, die ein positives Testergebnis übermittelt und in der CWA
abgerufen haben. In Klammer: Anzahl derjenigen, die ihren positiv abgerufenen Test über die CWA
teilten.
** Summe positiver (abgerufener), negativer und ungültiger Tests.
Quelle: T-Systems International
19. Hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um die Bereitschaft zur
Teilung eines positiven Testergebnisses mittels der Corona-Warn-App zu
steigern?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat sowohl allgemein in der Öffentlichkeit als auch direkt
bei Nutzenden der CWA für eine Bereitschaft zur Teilung eines positiven
Testergebnisses geworben und die Nutzerführung hierzu vereinfacht bzw. intuitiv
ausgestaltet.
20. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bunderegierung mittels
Corona-Warn-App bislang eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes
Risiko“ erhalten (bitte insgesamt sowie nach einzelnen Monaten seit
Einführung getrennt ausweisen)?
Aufgrund des dezentralen Ansatzes der CWA liegen keine Zahlen darüber vor,
wie viele Personen eine rote Warnung erhalten haben. Eine Abschätzung über
die Anzahl erteilter roter Warnungen („erhöhtes Risiko“) ist seit März 2021 für
eine Stichprobe von CWA-Nutzenden verfügbar. Zu diesem Zeitpunkt wurde
die sog. Datenspende eingeführt, wobei CWA-Nutzende von der Möglichkeit
Gebrauch machen können, freiwillig Daten zur Verfügung zu stellen. Im
Rahmen der Datenspende von ca. 12 Millionen Nutzenden, ergeben sich insgesamt
4.048.929 rote Warnungen. Die Häufigkeiten von roten Warnungen pro Monat
unter CWA-Nutzenden, die ihre Daten spenden, verteilen sich wie folgt:
Monat Häufigkeit einer roten Warnung
(„erhöhtes Risiko“)
03/2021 54.551
04/2021 142.556
05/2021 106.358
06/2021 27.489
07/2021 45.535
08/2021 75.803
09/2021 130.811
10/2021 326.337
11/2021 1.675.695
12/2021 1.463.794
Quelle: T-Systems International
Bei den hier dargestellten Daten handelt es sich nur um eine Stichprobe von ca.
12 Millionen CWA-Nutzenden, die ihre Daten freiwillig spenden. Die Anzahl
der tatsächlich versendeten roten Warnungen ist aufgrund der größeren Anzahl
CWA-Nutzender deutlich höher, allerdings liegen hierzu keine konkreten Daten
vor.
21. In welchen Zeitabständen erfolgt derzeit der Datenabgleich zur
Ermittlung von Risikobegegnungen?
In welchen Zeitabständen erfolgte der Datenabgleich bei Einführung der
Corona-Warn-App?
Die Ermittlung von Risikobegegnungen erfolgt im mobilen Netz einmal pro
Tag und bei einer bestehenden WLAN-Verbindung alle vier Stunden. Bei der
Einführung der Corona-Warn-App erfolgte die Risikoermittlung einmal alle
24 Stunden.
22. Wie viele Fälle erfolgreicher Kontaktnachverfolgung gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung seitens der Gesundheitsämter bislang aufgrund
der Corona-Warn-App?
a) Wie viele Personen wurden aufgrund der Kontaktnachverfolgung mit
dem Corona-Warn-App-System von den Gesundheitsämtern
kontaktiert?
b) Wie viele Personen wurden aufgrund der Kontaktnachverfolgung mit
dem Corona-Warn-App-System im Anschluss daran mit einer
Quarantäne-Anordnung belegt?
Die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
23. Welche EU-Länder sind bereits an den EU-Gateway-Server zur
Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Corona-Warn-Apps
angeschlossen (bitte einzeln ausweisen und Tag der Anbindung angeben)?
Welche EU-Länder sind aktuell nicht an den EU-Gateway-Server
angeschlossen (
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_
1904; bitte einzeln ausweisen)?
Die Europäische Kommission hält Informationen über den aktuellen Stand der
technischen Integration der Tracing-Apps der Mitgliedstaaten auf ihren
Internetseiten bereit (
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-respo
nse/travel-during-coronavirus-pandemic/mobile-contact-tracing-apps-eu-memb
er-states_en). Danach sind derzeit die Apps der Mitgliedstaaten Österreich,
Belgien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Slowenien und Spanien
interoperabel. Daneben ist Norwegen an das europäische System angebunden.
Deutschland hat zudem eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die die
Interoperabilität mit der Anwendung der Schweizerischen Eidgenossenschaft herstellt.
Soweit sich die verbleibenden Mitgliedstaaten gegen eine Anbindung
entschieden haben, fehlt es zumeist an einer entsprechenden Anwendung oder der
technischen Kompatibilität des verfolgten Ansatzes.
24. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Nutzung der Corona-
Warn-App bzw. einer anderen Warn-App, die unmittelbar oder mittelbar
an den EU-Gateway-Server angeschlossen ist (ggf. auch in bestimmten
Teilbereichen)?
Wenn ja, in welchen Bereichen strebt die Bundesregierung eine
verpflichtende Nutzung einer Corona-Warn-App an?
25. Plant die Bundesregierung die verpflichtende Nutzung der Corona-Warn-
App bzw. einer anderen Warn-App, die unmittelbar oder mittelbar an den
EU-Gateway-Server angeschlossen ist, für Ein- und Ausreisen nach
Deutschland oder in die EU?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der CWA der Bundesregierung handelt es sich um eine freiwillige
Anwendung. Eine Nutzungsverpflichtung ist nicht vorgesehen.
26. Besteht in der Corona-Warn-App derzeit die technische Möglichkeit,
digitale Impfnachweise nach Zeitablauf (z. B. nach sechs Monaten)
automatisch zu sperren bzw. für ungültig erklären zu lassen?
Wenn ja, plant die Bundesregierung diese technische Möglichkeit
einzusetzen bzw. zu nutzen?
27. Welche EU-Länder (bitte einzeln ausweisen) nutzen nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits die Möglichkeit, digitale Impfzertifikate nach
Zeitablauf automatisiert zu sperren bzw. für ungültig zu erklären (siehe
Frankfurter Allgemeine Zeitung: Wie lange bleiben in Europa die
COVID-Zertifikate gültig?, 24. November 2021, S. 2)?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es existieren Regeln, welche für die Bestimmung der Gültigkeit eines
Zertifikates in der CWA, der CovPass-App und der CovPassCheck-App geprüft
werden. Im Zuge dieser Regeln kann eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer
umgesetzt werden.
Die Europäische Kommission hat eine Anerkennungsdauer für digitale
Impfzertifikate von 270 Tagen ab dem Datum der letzten Impfung festgelegt. Diese
Regelung gilt jedoch nur für die Grundimmunisierung. Für die
Auffrischimpfung selbst wurde noch keine Anerkennungsdauer festgelegt. Die
Anerkennungsdauer des DCC-Impfzertifikats wurde auf EU-Ebene für
grenzüberschreitende Reisezwecke festgelegt und ist dort bindend. Den Mitgliedstaaten steht es
frei, diesen Anerkennungsrahmen für nationale Zwecke (z. B. 3G- oder 2G-
Regelungen) zu übernehmen oder auch abzuändern. Die Gültigkeitsdauer der
Auffrischimpfung ist zurzeit technisch nicht eingeschränkt. Nach Vorliegen der
notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse kann hier nachträglich innerhalb
weniger Tage eine Regel zur Gültigkeitsdauer eingepflegt werden.
28. Wie häufig wurde bislang die „Check-In-Funktion“ der Corona-Warn-
App genutzt (bitte insgesamt sowie nach einzelnen Monaten seit
Einführung der Check-In-Funktion ausweisen)?
Aufgrund des dezentralen Ansatzes liegen hierzu keine Daten vor.
29. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Corona-Warn-App
grundsätzlich dazu beitragen, die Kontaktnachverfolgung zu verbessern
(ggf. im Gegensatz bzw. als Ergänzung zu Papier-Kontaktlisten)?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
30. Hat die Bundesregierung Erhebungen darüber durchgeführt, wie es zu
fehleranfälligen und unvollständigen Papier-Kontaktlisten kommt (siehe
https://www.t-online.de/region/hamburg/news/id88625994/hamburg-gro
ssteil-der-erfassten-gaeste-daten-in-gastronomie-sind-falsch.html)?
Was sind die Gründe für fehlerhafte bzw. unvollständige Papier-
Kontaktlisten?
Die Zuständigkeit für die Bewertung analoger und digitaler Systeme zur
Kontaktnachverfolgung obliegt den Ländern. Daher liegen der Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse vor.
31. Welche Funktionen bietet die Corona-Warn-App, um eine etwaige
Fehleranfälligkeit und Unvollständigkeit von Papier-Kontaktlisten bei der
Kontaktnachverfolgung sicher zu umgehen bzw. die
Kontaktnachverfolgung zuverlässig und lückenlos zu ermöglichen?
Die Fragen 29 und 31 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Bewertung der Wirksamkeit der CWA
durch das Robert Koch-Institut konnte gezeigt werden, dass die CWA einen
wichtigen Beitrag leistet, Infektionsketten zu beenden (Quelle:
https://www.cor
onawarn.app/de/science/). Der Vorteil der CWA gegenüber Papier-
Kontaktlisten liegt hierbei vor allem in der Schnelligkeit und Datensparsamkeit. So
können Testergebnisse direkt in die CWA zurückgemeldet werden und umgehend
andere CWA-Nutzende über einen positiven Kontakt informiert werden. Eine
Einbindung Dritter ist hierfür nicht notwendig.
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ISSN 0722-8333]