Commerzbank – Ursachen und Hintergründe staatlicher Stützungen sowie Perspektiven
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Commerzbank AG hat bisher rd. 18 Mrd. Euro an Kapital- und 5 Mrd. Euro an Garantiehilfen erhalten und gehört damit zu den bisher teuersten Bankenstabilisierungen des Bundes. Über konkrete Ursachen und Hintergründe für die Schieflage sowie Perspektiven der Commerzbank AG bestehen dennoch Unklarheiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche staatlichen Hilfen hat die Commerzbank AG seit Oktober 2008 in welchem Umfang und welchem Zeitablauf erhalten (mit der Bitte um jeweilige Aufschlüsselung nach Garantien und Kapitalhilfen)?
Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit der Notwendigkeit weiterer Hilfen?
Wie werden die bisher geleisteten staatlichen Hilfen jeweils von der Commerzbank vergütet bzw. verzinst?
Falls es Unterschiede hinsichtlich der Verzinsung der vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in 2008 bzw. 2009 geleisteten stillen Einlagen gibt, was sind die Gründe hierfür?
Welche dieser Vergütungen für staatliche Hilfen sind wann und in welcher Höhe bereits beim Bund (SoFFin) eingegangen?
Welche dieser Vergütungen sind von der Commerzbank AG noch zu leisten?
Welche dieser noch offenen Vergütungen erwartet die Bundesregierung noch und wann, mit welchen Vergütungen rechnet die Bundesregierung nicht mehr?
Wie hoch war der Zinssatz, den die Bundesregierung für die stille Einlage des Jahres 2008 zunächst bei der EU-Kommission im Rahmen des entsprechenden Beihilfeverfahrens anmeldete und der dort als zu niedrig angesehen wurde (vgl. beispielsweise SPIEGEL ONLINE vom 8. November 2010 „Commerzbank muss nicht unbedingt Zinsen für Staatshilfen zahlen“; WELT ONLINE vom 3. Dezember 2008 „Deutschland streitet mit EU um Commerzbank-Hilfe“)?
Auf welchen Kalkulations- und/oder Rechtsgrundlagen basierte dieser angemeldete und monierte Zinssatz?
Was waren die Ursachen für die Anmeldung eines zunächst nicht beihilfekonformen Zinssatzes?
In welcher Höhe würde nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung die Commerzbank AG mit der Einführung einer Bankenabgabe belastet, und inwiefern und in welcher Höhe erwartet die Bundesregierung infolgedessen weitere staatliche Stützungsmaßnahmen?
Wie hoch werden nach derzeitiger Schätzung der Bundesregierung die Kosten der Rettung und Stützung der Commerzbank AG für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausfallen?
Wie hoch fielen diese Kosten bei einer Opportunitätskostenbetrachtung aus (Annahme: Investition der für die Rettung und Stützung aufgebrachten Mittel in deutsche Staatsanleihen mit drei Jahren Laufzeit)?
Aufgrund welcher Datenlage wurde die Entscheidung zur staatlichen Stützung der Commerzbank AG durch den Bankenrettungsfonds SoFFin vom Dezember 2008 mittels einer stillen Einlage in Höhe von 8,2 Mrd. Euro getroffen?
Wer hat diese Daten erhoben?
Wann wurden sie wem vorgelegt?
Wie schätzte die Bundesregierung die Qualität der Daten damals ein und wie heute?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Kapitalzuführungen in Höhe von jeweils 8,2 Mrd. Euro an die Commerzbank im Dezember 2008 sowie im Februar 2009 jeweils für das Instrument der stillen Einlage und nicht für andere mögliche Instrumente der Kapitalzuführung, beispielsweise einer Beteiligung am Grundkapital, entschieden?
In welcher Höhe wird das Kernkapital der Commerzbank durch stille Einlagen gesichert?
Wer sind die anderen Einleger, und in welcher Höhe wurden stille Einlagen von diesen gemacht?
Wann, mit welchem Inhalt und Ergebnis und von welchen Mitgliedern der Bundesregierung und/oder des Leitungs- oder Lenkungsausschusses des SoFFin wurden seit Bekanntgabe der Fusion von Commerzbank und Dresdner Bank im August 2008 bis zur Beteiligung des Bundes an der Commerzbank in Form von Aktien im Jahr 2009 welche Gespräche mit welchen Vertretern der Commerzbank AG und/oder der Allianz über
a) den geplanten Kauf der Dresdner Bank durch die Commerzbank von der Allianz und
b) staatliche Stützungsmaßnahmen der Commerzbank geführt?
Inwiefern waren welche Vertreter der Bundesregierung und/oder SoFFin bei den Nachverhandlungen vom November/Dezember 2008 im Zusammenhang mit dem Verkauf der Dresdner Bank an die Commerzbank vertreten?
Falls ja, welche Positionen vertrat die Bundesregierung bei diesen Verhandlungen?
Inwiefern waren auch etwaige staatliche Hilfen für die Commerzbank Gegenstand der Gespräche oder Verhandlungen?
Inwiefern hätte für die Commerzbank und/oder Bundesregierung/SoFFin im Winter 2008/2009 rechtlich die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufs der Dresdner Bank durch die Commerzbank bestanden, beispielsweise im Rahmen der Nachverhandlungen des Kaufpreises im November 2008 oder in Zusammenhang mit der staatlichen Stützung der Commerzbank AG vom Dezember 2008?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde eine solche Option der Rückabwicklung durch die Bundesregierung in ökonomischer und/oder rechtlicher Hinsicht geprüft?
Falls es eine solche Option gegeben hat, wer hat seitens der Bundesregierung und/oder SoFFin aus welchen Gründen entschieden, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen, und wie bewertet die Bundesregierung heute diese damalige Entscheidung vor dem Hintergrund der heutigen wirtschaftlichen Situation von Commerzbank und Allianz?
Inwiefern sind Medienberichte korrekt, wonach es die rechtliche Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufs der Dresdner Bank im Winter 2008/2009 gegeben hat, die Bundesregierung jedoch ein Übergreifen des „Finanzkrisenbazillus“ auf die „gesamte deutsche Versicherungsbranche“ verhindern wollte (vgl. Wirtschaftswoche vom 29. März 2010, S. 47)?
Inwiefern und mit welchen Ergebnissen wurden im Zuge des Verkaufs Nachhaftungen der Allianz für Altverbindlichkeiten der Dresdner Bank vereinbart bzw. geleistet?
Wurde eine Besserungsscheinverpflichtung oder eine ähnliche Regelung vereinbart, die zu einer Beteiligung der Allianz an den Dresdner-Bank-Risiken für den Fall einer Besserung der wirtschaftlichen Situation der Allianz führt?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wurde solches erwogen?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Commerzbank und/oder die Bundesregierung oder einer der von ihr entsandten Commerzbank-Aufsichtsräte mögliche Nachhaftungsansprüche der Commerzbank gegenüber der Allianz als Alteigentümerin der Dresdner Bank geprüft, beispielsweise auf Basis des Umwandlungsgesetzes?
Inwiefern sind Medienberichte zutreffend, nach denen die Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank nur mit Hilfe der staatlichen Kapitalstützungen der Commerzbank ermöglicht wurde und somit die stille Einlage in Höhe von 8,2 Mrd. Euro vom Dezember 2008 in Verbindung mit der Finanzierung der Übernahme stand (vgl. SPIEGEL ONLINE, 12. Januar 2009 „Commerzbank schließt Dresdner-Bank-Übernahme ab)?
Falls diese Berichte zutreffend sind, aus welchen Gründen ließ die Bundesregierung zu, dass mit Steuergeldern letztlich eine Übernahme in der Privatwirtschaft finanziert wurde?
In welcher Höhe wird wie vielen Mitarbeitern der Dresdner Bank eine „Integrationsmehraufwandspauschale“ gezahlt?
Zu welchem Zeitpunkt soll diese Zahlung erfolgen?
Welcher Anteil des Jahresverlustes 2009 der Commerzbank AG in Höhe von 4,5 Mrd. Euro entfällt auf den Geschäftsbereich der Dresdner Bank?
In welcher Höhe musste die Commerzbank bisher Abschreibungen auf Aktiva der Dresdner Bank, die diese bereits vor Verkauf durch die Allianz an die Commerzbank in ihren Büchern hatte, vornehmen?
Welche Auswirkungen auf die Allianz als Alt-Eigentümer der Dresdner Bank hätte es gehabt bzw. befürchtete damals die Bundesregierung, wenn der Verkauf der Dresdner Bank an die Commerzbank im Winter 2008/2009 rückabgewickelt worden wäre?
Wie groß ist jeweils das Gesamtexposure der Commerzbank gegenüber den Ländern Griechenland, Spanien, Irland, Italien, Portugal?
Welchen Anteil daran hat die Commerzbank abgesichert?
Wie ist die Aufteilung des Engagements gegenüber staatlichen Schuldnern einerseits sowie gegenüber privaten Schuldnern andererseits?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage Martin Blessings, „alle in den nächsten drei Jahren auslaufenden [Staats-]Anleihen zu prolongieren?“
Welche Risiken sind mit dieser Strategie aus Sicht der Bundesregierung verbunden?
Aus wie vielen juristischen Gesellschaften besteht die Commerzbank AG heute, wie heißen sie, in welchen Ländern haben sie jeweils ihren Sitz, und wie hoch sind die jeweiligen Bilanzvolumina (einschließlich etwaiger außerbilanzieller Engagements)?
An wie vielen juristischen Gesellschaften ist die Commerzbank AG mittelbar oder unmittelbar zu welchen jeweiligen Anteilen beteiligt, wie heißen sie, in welchen Ländern haben diese Beteiligungen jeweils ihren Sitz, und wie hoch sind die jeweiligen Bilanzvolumina (einschließlich etwaiger außerbilanzieller Engagements)?
Bis wann strebt die Bundesregierung die vollständige Privatisierung der Commerzbank an?
Welche Kalkulation hinsichtlich der stillen Einlagen legt sie dabei zugrunde?
Welche Auflagen hat die Commerzbank von der EU-Kommission zur Bilanzverkleinerung erhalten?
Welche Tochtergesellschaften muss die Commerzbank aufgrund von Auflagen der EU-Kommission verkaufen, und in welchem Zeitrahmen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen strategischen Konflikt zwischen der Eurohypo AG und der Hypo Real Estate Holding AG Gruppe?
Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der Commerzbank AG im Bereich der Schiffsfinanzierung (92 Prozent Anteil an der Deutschen Schiffsbank AG)?
Welchen Anteil ihrer Refinanzierung wickelte die Commerzbank AG zum 1. Juni 2010 über die Europäische Zentralbank (EZB) ab?
Wie entwickelte sich dieser Wert auf Halbjahresbasis seit Juni 2008?
Wie wird die Einhaltung der Gehaltsobergrenze von 500 000 Euro pro Jahr, die für Organmitglieder und Geschäftsleiter für vom SoFFin rekapitalisierte Finanzinstitute und damit auch für die Commerzbank AG (vgl. § 5 der Finanzmarktstabilisierungsverordnung), überprüft?
Wie wird eine Umgehung dieser Regelung im Fall der Commerzbank AG, beispielsweise auf dem Wege von Beraterverträgen von Organmitgliedern und Geschäftsleitern mit Töchtern oder assoziierten Unternehmen oder Beteiligungen der Commerzbank AG, geprüft und verhindert?
Inwiefern fanden bisher entsprechende Prüfungen mit welchem Ergebnis statt?
Kann die Bundesregierung für die Commerzbank AG solche oder ähnliche Umgehungen ausschließen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Aussage von Martin Blessing, dass die Commerzbank „2012 operativ mehr als 4 Milliarden Euro (…) verdienen [wird]“ (FAZ vom 19. Mai 2010)?
Wie viele Mitarbeiter der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben im Jahr 2009 Vergütungen in Höhe von über 500 000 Euro oder mehr erhalten?
Welches Budget hat die Bundesregierung für den Expertenrat, der unter dem Vorsitz des Bonner Juristen Daniel Zimmer Ausstiegsszenarien aus den staatlichen Bankenbeteiligungen erarbeiten soll, für das Jahr 2010 vorgesehen?
In welcher Haushaltsstelle des Bundeshaushalts wird dieses Budget verbucht?
Welche Kosten sind bisher wofür angefallen?
Wer gehört dem Gremium an?
Welche Ergebnisse/Konzepte konnten bisher erzielt/erarbeitet werden?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen?
Wie viele und welche Expertisen und Gutachten haben bisher der SoFFin und/oder die Bundesregierung zur Commerzbank AG in Auftrag gegeben?
Was waren die jeweiligen wesentlichen Ergebnisse?
Welche Kosten sind jeweils angefallen?
Wer hat die jeweiligen Gutachten verfasst?