[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2964
17. Wahlperiode 16. 09. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas
Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2556 –
Commerzbank – Ursachen und Hintergründe staatlicher Stützungen sowie
Perspektiven
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Commerzbank AG hat bisher rd. 18 Mrd. Euro an Kapital- und 5 Mrd. Euro
an Garantiehilfen erhalten und gehört damit zu den bisher teuersten
Bankenstabilisierungen des Bundes. Über konkrete Ursachen und Hintergründe für die
Schieflage sowie Perspektiven der Commerzbank AG bestehen dennoch
Unklarheiten.
1. Welche staatlichen Hilfen hat die Commerzbank AG seit Oktober 2008 in
welchem Umfang und welchem Zeitablauf erhalten (mit der Bitte um
jeweilige Aufschlüsselung nach Garantien und Kapitalhilfen)?
Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit der Notwendigkeit weiterer
Hilfen?
Der Commerzbank AG wurde mit Entscheidung des Lenkungsausschusses vom
2. November 2008 eine Rekapitalisierung in Form einer stillen Einlage des
Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) in Höhe von 8,2 Mrd. Euro und eines
Garantierahmens in Höhe von 15 Mrd. Euro gewährt. Die Umsetzung der
Rekapitalisierung erfolgte am 19. Dezember 2008. 5 Mrd. Euro des Garantierahmens
wurden zum 30. Dezember 2008 gezogen. Der verbleibende Garantierahmen
wurde im Laufe des Jahres 2009 ungenutzt zurückgegeben.
Am 7. Januar 2009 beschloss der Lenkungsausschuss eine weitere
Kapitalstärkung der Commerzbank AG. Diese wurde in Form einer stillen Einlage des
SoFFin in Höhe von 8,228 Mrd. Euro sowie – zum Zwecke des
Verwässerungsschutzes der stillen Einlage – dem Erwerb einer Sperrminorität von 25 % +
1 Aktie im Werte von 1,772 Mrd. Euro zum 4. Juni 2009 umgesetzt.
Die Bundesregierung rechnet nicht mit der Notwendigkeit weiterer Hilfen.
2. Wie werden die bisher geleisteten staatlichen Hilfen jeweils von der
Commerzbank vergütet bzw. verzinst?
Falls es Unterschiede hinsichtlich der Verzinsung der vom Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in 2008 bzw. 2009 geleisteten stillen
Einlagen gibt, was sind die Gründe hierfür?
Welche dieser Vergütungen für staatliche Hilfen sind wann und in welcher
Höhe bereits beim Bund (SoFFin) eingegangen?
Welche dieser Vergütungen sind von der Commerzbank AG noch zu leisten?
Welche dieser noch offenen Vergütungen erwartet die Bundesregierung noch
und wann, mit welchen Vergütungen rechnet die Bundesregierung nicht
mehr?
Für den in Anspruch genommenen Teil des Garantierahmens der Commerzbank
AG werden p. a. 0,95 Prozent Garantieprovision fällig. Hinzu kommt eine
Bereitstellungsprovision auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des
Garantierahmens, die monatlich zu entrichten ist. Diese entfällt, da die Commerzbank
AG ihren ungenutzten Garantierahmen inzwischen zurückgegeben hat.
Die stillen Einlagen sehen eine gewinnabhängige Vergütung, bestehend aus
einem Festzins in Höhe von 9 Prozent p. a. sowie eine dividendenabhängige
Zusatzvergütung vor. Für das Jahr 2008 zahlte die Commerzbank AG rund 2 Mio.
Euro Vergütung auf die stille Einlage. Die Vergütung auf die stillen Einlagen
entfiel für das Jahr 2009 auf Grund der Gewinnabhängigkeit, und es wurden
keine Dividenden auf die Stammaktien bezahlt. Bezüglich der Ausgestaltung
der Konditionen der zweiten stillen Einlage wurden grundsätzlich die
Konditionen der ersten stillen Einlage vereinbart.
Es bestehen derzeit keine offenen Forderungen in Bezug auf Vergütungen der
SoFFin-Instrumente. Gemäß der vertraglichen Ausgestaltung erfolgt die
Verzinsung der stillen Einlagen, soweit dies infolge eines positiven Jahresergebnisses
möglich ist.
3. Wie hoch war der Zinssatz, den die Bundesregierung für die stille Einlage
des Jahres 2008 zunächst bei der EU-Kommission im Rahmen des
entsprechenden Beihilfeverfahrens anmeldete und der dort als zu niedrig angesehen
wurde (vgl. beispielsweise SPIEGEL ONLINE vom 8. November 2010
„Commerzbank muss nicht unbedingt Zinsen für Staatshilfen zahlen“;
WELT ONLINE vom 3. Dezember 2008 „Deutschland streitet mit EU um
Commerzbank-Hilfe“)?
Auf welchen Kalkulations- und/oder Rechtsgrundlagen basierte dieser
angemeldete und monierte Zinssatz?
Was waren die Ursachen für die Anmeldung eines zunächst nicht
beihilfekonformen Zinssatzes?
Der Zinssatz, den die Bundesregierung zunächst für die Vergütung der stillen
Einlage im November 2008 bei der EU-Kommission anmeldete, betrug für die
erste Tranche von 4,1 Mrd. Euro eine Festzinskomponente von im Durchschnitt
8,5 Prozent (Rendite von fünfjährigen Bundesanleihen zzgl. Spread 530 bps)
und der Festlegung einer Rückzahlung zum Nennbetrag. Für die zweite Tranche
von 4,1 Mrd. Euro wurde eine Festzinskomponente von im Durchschnitt
5,5 Prozent (Rendite von fünfjährigen Bundesanleihen zzgl. Spread 230 bps),
einer dividendenabhängigen Zusatzvergütung von 0,5 Prozent je 0,25 Euro
ausgeschüttete Dividende, sowie einer Rückzahlung mindestens zum Nennbetrag,
die bei einem Kursanstieg der Commerzbank-Aktien auf über 10 Euro
prozentual (bezogen auf den Wert von 10 Euro) ansteigt (auf maximal 145 Prozent)
vorgeschlagen.
Aus Sicht der Bundesregierung handelte es sich hierbei nicht um einen nicht
beihilfekonformen Zinssatz. In der Zusage der Bundesregierung im Rahmen der
Notifizierung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes war ausdrücklich nur von
einer Mindestverzinsung von 10 Prozent bei Vorzugsaktien die Rede. Aus Sicht
der Bundesregierung konnten stille Einlagen nicht mit Vorzugsaktien
gleichgesetzt werden.
Die EU-Kommission hatte als Motiv für die für Vorzugsaktien anzusetzende
Mindestverzinsung von 10 Prozent angegeben, dass Bankanleihen mit einem
Rating von A bis BBB im September 2008 eine Rendite von 10 bis 12,5 Prozent
aufgewiesen hätten und dass daher die Rendite von Vorzugsaktien als im
Vergleich zu Anleihen riskantere Anlage mindestens der Untergrenze dieser Spanne
von 10 Prozent entsprechen müsste. Bei Übertragung dieser Argumentation auf
die stillen Einlagen bei der Commerzbank AG, die prinzipiell ebenfalls riskanter
als Anleihen waren, wäre der Maßstab für die als Untergrenze zu fordernde
Mindestverzinsung die Höhe der Rendite von Anleihen vergleichbarer Laufzeit
gewesen. Die Rendite von Commerzbank-Anleihen mit fünf Jahren Restlaufzeit
lag zu dieser Zeit deutlich unter 6 Prozent (z. B. ISIN DE032685331 mit
damaliger Rendite 5,36 Prozent; ISIN DE007026882 mit 5,44 Prozent).
Durch eine Änderungsnotifizierung des Gesetzes, die stille Einlagen
berücksichtigt und am 12. Dezember 2008 durch die EU-Kommission genehmigt
wurde, wurden die beihilferechtlichen Bedenken noch im Verlaufe der
Verhandlungsphase ausgeräumt.
4. In welcher Höhe würde nach den derzeitigen Planungen der
Bundesregierung die Commerzbank AG mit der Einführung einer Bankenabgabe
belastet, und inwiefern und in welcher Höhe erwartet die Bundesregierung
infolgedessen weitere staatliche Stützungsmaßnahmen?
Auf Grundlage des am 25. August 2010 beschlossenen Entwurfs des
Restrukturierungsfondsgesetzes ist vorgesehen, die Bankenabgabe anhand der Passivseite
der Bilanz, gestaffelt nach Größenordnungen und reduziert um Kundeneinlagen
und Eigenkapital, sowie anhand der Derivate zu berechnen. Die diese Vorgabe
konkretisierende Rechtsverordnung befindet sich in Vorbereitung und soll im
Entwurf so rechtzeitig vorgelegt werden, dass sie bei den parlamentarischen
Beratungen des Gesetzes berücksichtigt werden kann. Maßgeblich für die
Berechnung der Abgabe für 2011 werden die Unternehmenszahlen für das Jahr 2010
sein. Eine konkrete Bezifferung der Belastung für die Commerzbank AG ist
daher noch nicht möglich. Unter Berücksichtigung einer Zumutbarkeitsgrenze ist
eine nicht verkraftbare Belastung aus der Bankenabgabe, die Bedarf für weitere
Stützungsmaßnahmen auslösen würde, allerdings nicht zu erwarten.
5. Wie hoch werden nach derzeitiger Schätzung der Bundesregierung die
Kosten der Rettung und Stützung der Commerzbank AG für die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausfallen?
Wie hoch fielen diese Kosten bei einer Opportunitätskostenbetrachtung aus
(Annahme: Investition der für die Rettung und Stützung aufgebrachten
Mittel in deutsche Staatsanleihen mit drei Jahren Laufzeit)?
Die Kosten der Rettung und Stützung der Commerzbank AG ergeben sich aus
dem Saldo des eingesetzten Kapitals, den dafür anfallenden Kapitalkosten und
ggf. dem Ausfall von Garantien auf der einen Seite sowie der eingenommenen
Gebühren für Stabilisierungsmaßnahmen (Vergütung der Beteiligung und
Gebühren für Garantien), der Höhe der Rückzahlung der stillen Einlage und dem
Verkaufserlös bei Reprivatisierung der Anteile auf der anderen Seite.
Das eingesetzte Kapital beträgt rund 18,2 Mrd. Euro Kapitalkosten, Gebühren
und Zinsen sind abhängig von der Laufzeit der Stabilisierungsmaßnahmen und
können daher derzeit nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Ein Garantieausfall
wird nicht erwartet.
Während die Bundesregierung von einer Rückzahlung der stillen Einlage zum
Nennwert ausgeht, können Erträge aus der Veräußerung der Aktienbeteiligung
derzeit nicht abgeschätzt werden. Insgesamt sind daher eventuelle Kosten oder
Erträge aus der Stabilisierung der Commerzbank AG nicht bezifferbar.
Die zeitgleiche Investition der SoFFin-Gelder in Bundeswertpapiere mit
dreijähriger Restlaufzeit hätte einen Zinsertrag von insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro
p. a. erbracht. Hiervon sind die anfallenden Kapitalkosten in Abzug zu bringen.
6. Aufgrund welcher Datenlage wurde die Entscheidung zur staatlichen
Stützung der Commerzbank AG durch den Bankenrettungsfonds SoFFin vom
Dezember 2008 mittels einer stillen Einlage in Höhe von 8,2 Mrd. Euro
getroffen?
Wer hat diese Daten erhoben?
Wann wurden sie wem vorgelegt?
Wie schätzte die Bundesregierung die Qualität der Daten damals ein und wie
heute?
Die Datengrundlage wurde durch die Commerzbank AG vorgelegt. Die
vorgelegten Daten und Simulationen, die als Basis für Berechnungen zu Umfang und
Ausgestaltung der Stabilisierungsmaßnahmen dienten, wurden zuvor durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und die Deutsche Bundesbank
plausibilisiert. Die ersten durch die BaFin plausibilisierten Daten wurden am
späten Abend des 31. Oktobers 2008 vorgelegt und in Umfang und
Detaillierungsgrad im Laufe des Verhandlungswochenendes stetig angereichert.
Insbesondere unter Berücksichtigung der Plausibilisierung durch die
Bankenaufsicht hat die Bundesregierung keinen Anlass, die Qualität der der
Entscheidung zu Grunde gelegten Daten in Zweifel zu ziehen.
7. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung im Rahmen der
staatlichen Kapitalzuführungen in Höhe von jeweils 8,2 Mrd. Euro an die
Commerzbank im Dezember 2008 sowie im Februar 2009 jeweils für das
Instrument der stillen Einlage und nicht für andere mögliche Instrumente der
Kapitalzuführung, beispielsweise einer Beteiligung am Grundkapital,
entschieden?
Über die Aktienbeteiligung ist der Bund auch am Grundkapital beteiligt. Die
Sperrminorität (25 % + 1 Aktie) sichert Mitspracherechte und Schutzwirkungen
für die stillen Einlagen (insbesondere Schutz vor Verwässerung). Die
Verzinsung der stillen Einlage ist vorrangig vor der Zahlung von Dividenden auf
Stammaktien und gleichrangig mit anderem Hybridkapital zu bedienen. Aus
dem Gleichrang ergibt sich ein stärkerer Anreiz zur Rückzahlung der staatlichen
Beteiligung im Vergleich zu einer Aktienübernahme. Dort stehen der Chance auf
Kurssteigerungen überdies Risiken von Kursverlusten gegenüber. Die
Rückzahlung der stillen Einlage erfolgt hingegen zum Nennwert und damit in Höhe des
eingelegten Kapitals. Die stillen Einlagen und das Aktienkapital werden
aufsichtsrechtlich als Kernkapital behandelt (Stärkung der Kapitalquote). Mit dem
Instrument der Garantie wurde die Refinanzierung des Konzerns am
Kapitalmarkt erleichtert.
8. In welcher Höhe wird das Kernkapital der Commerzbank durch stille
Einlagen gesichert?
Wer sind die anderen Einleger, und in welcher Höhe wurden stille Einlagen
von diesen gemacht?
Das Eigenkapital der Commerzbank AG setzt sich wie folgt zusammen:
Weiterer Einleger neben dem SoFFin (16,428 Mrd. Euro) ist die Allianz, die
einen Anteil an den stillen Einlagen in Höhe von 750 Mio. Euro geleistet hat.
9. Wann, mit welchem Inhalt und Ergebnis und von welchen Mitgliedern der
Bundesregierung und/oder des Leitungs- oder Lenkungsausschusses des
SoFFin wurden seit Bekanntgabe der Fusion von Commerzbank und
Dresdner Bank im August 2008 bis zur Beteiligung des Bundes an der
Commerzbank in Form von Aktien im Jahr 2009 welche Gespräche mit welchen
Vertretern der Commerzbank AG und/oder der Allianz über
a) den geplanten Kauf der Dresdner Bank durch die Commerzbank von der
Allianz und
b) staatliche Stützungsmaßnahmen der Commerzbank
geführt?
Zu Frage 9a
Die Übernahme der Dresdner Bank AG durch die Commerzbank AG war eine
Entscheidung der Organe der Commerzbank AG und der Allianz SE und liegt
außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches der
Bundesregierung. Der rechtlich bindende Vertrag zwischen den Parteien über die
Veräußerung der Dresdner Bank AG wurde bereits im August 2008 und damit vor
Gründung des SoFFin geschlossen.
Zu Frage 9b
Die Commerzbank AG trat am 31. Oktober 2008 an die
Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) mit der Ankündigung eines möglichen Antrages auf
Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 und 7 des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) heran. In der Folge wurde eine Vielzahl von
Gesprächen auf verschiedenen Ebenen unter Beteiligung der Commerzbank AG,
des Leitungsausschusses der FMSA, des Lenkungsausschusses, der Deutschen
Bundesbank, der BaFin sowie der Allianz SE geführt, deren Ziel die
Stabilisierung der Commerzbank AG und deren Ausgestaltung war. Das Ergebnis der
zahlreichen Gespräche sind die durch den Lenkungsausschuss getroffenen, unter
Frage 1 skizzierten Entscheidungen.
10. Inwiefern waren welche Vertreter der Bundesregierung und/oder SoFFin
bei den Nachverhandlungen vom November/Dezember 2008 im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Dresdner Bank an die Commerzbank
vertreten?
Falls ja, welche Positionen vertrat die Bundesregierung bei diesen
Verhandlungen?
Inwiefern waren auch etwaige staatliche Hilfen für die Commerzbank
Gegenstand der Gespräche oder Verhandlungen?
Die Übernahme der Dresdner Bank AG durch die Commerzbank AG war eine
Entscheidung der Organe der Commerzbank AG und der Allianz SE und
außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches der Bundesregierung. So
oblagen auch die Nachverhandlungen der Bedingungen dieser Übernahme den
Organen der Unternehmen. In den Nachverhandlungen des Vertrages waren
keine Mitglieder des Leitungsausschusses der FMSA oder der Bundesregierung
vertreten. Die Bundesregierung hat jedoch die Allianz in die Gespräche um die
Commerzbank-Stabilisierung eingebunden und einen Beitrag der Allianz an der
Stabilisierung durchgesetzt.
11. Inwiefern hätte für die Commerzbank und/oder Bundesregierung/SoFFin
im Winter 2008/2009 rechtlich die Möglichkeit der Rückabwicklung des
Kaufs der Dresdner Bank durch die Commerzbank bestanden,
beispielsweise im Rahmen der Nachverhandlungen des Kaufpreises im November
2008 oder in Zusammenhang mit der staatlichen Stützung der
Commerzbank AG vom Dezember 2008?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde eine solche Option der
Rückabwicklung durch die Bundesregierung in ökonomischer und/oder
rechtlicher Hinsicht geprüft?
Falls es eine solche Option gegeben hat, wer hat seitens der
Bundesregierung und/oder SoFFin aus welchen Gründen entschieden, von dieser
Option keinen Gebrauch zu machen, und wie bewertet die Bundesregierung
heute diese damalige Entscheidung vor dem Hintergrund der heutigen
wirtschaftlichen Situation von Commerzbank und Allianz?
Die Übernahme der Dresdner Bank AG durch die Commerzbank AG war eine
Entscheidung der Organe der Commerzbank AG und der Allianz SE, die nicht
in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung fällt.
Der rechtlich bindende Vertrag zwischen den Parteien über die Veräußerung der
Dresdner Bank AG wurde bereits im August 2008 und damit vor Gründung des
SoFFin geschlossen.
Im Rahmen der Prüfung des Antrags der Commerzbank AG auf
Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 und 7 FMStFG wurden denkbare Optionen zur
Stabilisierung der Commerzbank AG im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche
sowie Implikationen für die Finanzmarktstabilität geprüft. Die rechtliche
Überprüfung der vertraglich vereinbarten Übernahme durch die Beteiligten hatte zum
Ergebnis, dass eine Rückabwicklung rechtlich nicht begründet war.
12. Inwiefern sind Medienberichte korrekt, wonach es die rechtliche
Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufs der Dresdner Bank im Winter
2008/2009 gegeben hat, die Bundesregierung jedoch ein Übergreifen des
„Finanzkrisenbazillus“ auf die „gesamte deutsche Versicherungsbranche“
verhindern wollte (vgl. Wirtschaftswoche vom 29. März 2010, S. 47)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen wurden im Zuge des Verkaufs
Nachhaftungen der Allianz für Altverbindlichkeiten der Dresdner Bank
vereinbart bzw. geleistet?
Wurde eine Besserungsscheinverpflichtung oder eine ähnliche Regelung
vereinbart, die zu einer Beteiligung der Allianz an den Dresdner-Bank-
Risiken für den Fall einer Besserung der wirtschaftlichen Situation der
Allianz führt?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wurde solches erwogen?
Die Übernahme der Dresdner Bank AG durch die Commerzbank AG war eine
Entscheidung der Organe der Commerzbank AG und der Allianz SE und
außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches der Bundesregierung. So
oblagen auch die Verhandlung des zu Grunde liegenden Vertragswerkes und
dessen Modalitäten den Organen der Vertragspartner und fiel nicht in den
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
14. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Commerzbank und/oder die
Bundesregierung oder einer der von ihr entsandten Commerzbank-
Aufsichtsräte mögliche Nachhaftungsansprüche der Commerzbank gegenüber
der Allianz als Alteigentümerin der Dresdner Bank geprüft, beispielsweise
auf Basis des Umwandlungsgesetzes?
Die Prüfung und eventuelle Durchsetzung von Ansprüchen ist Aufgabe des
Vorstandes und fällt nicht in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der
Bundesregierung. Der Vorstand unterliegt der Kontrolle des Aufsichtsrates,
dessen Mitglieder wiederum unabhängig und allein dem Wohl des Unternehmens
verpflichtet sind. Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluss auf operative
geschäftspolitische Entscheidungen der Commerzbank AG.
15. Inwiefern sind Medienberichte zutreffend, nach denen die Übernahme der
Dresdner Bank durch die Commerzbank nur mit Hilfe der staatlichen
Kapitalstützungen der Commerzbank ermöglicht wurde und somit die stille
Einlage in Höhe von 8,2 Mrd. Euro vom Dezember 2008 in Verbindung mit
der Finanzierung der Übernahme stand (vgl. SPIEGEL ONLINE, 12.
Januar 2009 „Commerzbank schließt Dresdner-Bank-Übernahme ab)?
Falls diese Berichte zutreffend sind, aus welchen Gründen ließ die
Bundesregierung zu, dass mit Steuergeldern letztlich eine Übernahme in der
Privatwirtschaft finanziert wurde?
Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von
Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine
Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten im Sinne des § 1 Absatz 1b des
Kreditwesengesetzes, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Sinne
des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes sowie der Betreiber von
Wertpapier- und Terminbörsen und deren jeweiligen Mutterunternehmen, soweit
diese Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften,
Versicherungs-Holdinggesellschaften oder gemischte Versicherungs-
Holdinggesellschaften sind und die vorgenannten Unternehmen ihren Sitz im Inland
haben (Unternehmen des Finanzsektors). Als Unternehmen des Finanzsektors
im Sinne von Satz 1 gelten auch privatrechtliche, beliehene Träger von
öffentlich-rechtlich organisierten Landesbanken, auch wenn die Träger keine
Finanzholding-Gesellschaften sind.
Die strukturpolitische Absicherung von Zusammenschlüssen ist hingegen weder
Aufgabe des SoFFin noch Ziel der Maßnahmen nach dem FMStFG.
Der rechtlich bindende Vertrag zwischen Commerzbank AG und Allianz SE
über die Veräußerung der Dresdner Bank AG wurde jedoch schon im August
2008 und damit vor Gründung des SoFFin geschlossen. Dieser Umstand bildete
den Rahmen einer möglichen Stabilisierung der Commerzbank AG.
Im Rahmen der Entscheidung über die von der Commerzbank AG beantragten
Maßnahmen war demnach die wirtschaftliche Situation der Commerzbank-
Gruppe unter Berücksichtigung der über die Dresdner Bank AG geschlossenen
Verträge zu betrachten. Zudem wurden im Rahmen der pflichtgemäßen
Ermessensabwägung die systemische Bedeutung der Commerzbank AG einschließlich
der Dresdner Bank AG für die Finanzmarktstabilität berücksichtigt. Insofern
handelte es sich nicht um eine „Absicherung“ der Übernahme der Dresdner
Bank AG. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Scheitern des Prozesses zur
Destabilisierung wesentlicher Marktteilnehmer und damit der
Finanzmarktstabilität insgesamt mit unabsehbaren Folgen für die Realwirtschaft beigetragen
hätte.
16. In welcher Höhe wird wie vielen Mitarbeitern der Dresdner Bank eine
„Integrationsmehraufwandspauschale“ gezahlt?
Zu welchem Zeitpunkt soll diese Zahlung erfolgen?
Mit Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG sind alle
Mitarbeiter der Dresdner Bank AG Mitarbeiter der Commerzbank AG
geworden.
Die auf Vergütungsfragen bezogenen Anforderungen an Begünstigte von
Stabilisierungsmaßnahmen richten sich nach § 5 der
Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung (FMStFV). Dieser sieht die grundsätzlich aufzuerlegende
Begrenzung der monetären Vergütung auf 500 000 Euro für Organmitglieder der Bank
vor, sowie die Überprüfung der allgemeinen Vergütungssysteme auf
Nachhaltigkeit und Angemessenheit. Dies wird durch die FMSA kontrolliert.
Die Festlegung der Vergütung einzelner Mitarbeiter unterhalb der
Vorstandsebene obliegt den hierfür zuständigen Organen der Bank und fällt damit weder
in die Zuständigkeit noch unter die Kontrolle der FMSA.
17. Welcher Anteil des Jahresverlustes 2009 der Commerzbank AG in Höhe
von 4,5 Mrd. Euro entfällt auf den Geschäftsbereich der Dresdner Bank?
18. In welcher Höhe musste die Commerzbank bisher Abschreibungen auf
Aktiva der Dresdner Bank, die diese bereits vor Verkauf durch die Allianz
an die Commerzbank in ihren Büchern hatte, vornehmen?
Mit Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG
(Eintragung in das Handelsregister am 11. Mai 2009) hat die Commerzbank AG die
Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG angetreten. Entsprechend werden
keine nach Commerzbank AG (alt) und Dresdner Bank AG getrennten
Ergebnisse mehr ermittelt und veröffentlicht.
19. Welche Auswirkungen auf die Allianz als Alt-Eigentümer der Dresdner
Bank hätte es gehabt bzw. befürchtete damals die Bundesregierung, wenn
der Verkauf der Dresdner Bank an die Commerzbank im Winter 2008/2009
rückabgewickelt worden wäre?
Ende 2008 hatte die Bundesregierung der größten Finanzkrise seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten. Es ging um nichts weniger, als
den Zusammenbruch des deutschen Finanzsystems abzuwenden. Diese
Überlegungen standen auch bei der Gewährung der Stabilisierungsmaßnahmen zu
Gunsten der Commerzbank AG im Vordergrund. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
20. Wie groß ist jeweils das Gesamtexposure der Commerzbank gegenüber
den Ländern Griechenland, Spanien, Irland, Italien, Portugal?
Welchen Anteil daran hat die Commerzbank abgesichert?
Wie ist die Aufteilung des Engagements gegenüber staatlichen Schuldnern
einerseits sowie gegenüber privaten Schuldnern andererseits?
Die Commerzbank AG hat mit Pressemitteilung vom 23. Juli 2010 zum Ergebnis
der CEBS-Stresstest (
www.commerzbank.de) Angaben zu ihrem Engagement
gegenüber Zentralregierungen, Regionalregierungen und Gebietskörperschaften
der in der Frage genannten Staaten veröffentlicht. Das Brutto-Engagement der
Bankengruppe auf konsolidierter Basis betrug danach am 31. Mai 2010 2,9 Mrd.
Euro für Griechenland, 3,6 Mrd. Euro für Spanien, 0 Mrd. Euro für Irland,
10 Mrd. Euro für Italien sowie 1,1 Mrd. Euro für Portugal.
Der Bund bzw. der SoFFin haben in ihrer Eigenschaft als Aktionär keinen
Zugang zu den über diese veröffentlichten Exposures hinausgehenden
Informationen und können diese vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatzes, § 53a des Aktiengesetzes (AktG), auch nicht von der
Commerzbank AG bekommen.
Im Rahmen seiner Stabilisierungstätigkeit liegen dem SoFFin derzeit keine
weitergehenden Daten vor.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage Martin Blessings, „alle in
den nächsten drei Jahren auslaufenden [Staats-]Anleihen zu
prolongieren?“
Welche Risiken sind mit dieser Strategie aus Sicht der Bundesregierung
verbunden?
Die Fragestellung bezieht sich auf ein FAZ.Net-Interview mit dem
Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank AG, Martin Blessing, vom 19. Mai 2010 als
Antwort auf die Frage, ob die Commerzbank AG die Möglichkeit genutzt habe,
Griechenland-Anleihen an die Europäische Zentralbank abzugeben.
Die Aussage von Martin Blessing, alle in den nächsten drei Jahren auslaufenden
(Staats-)Anleihen zu prolongieren, steht im Einklang mit dem freiwilligen
Engagement deutscher Finanzakteure, die sich am 4. Mai 2010 verpflichtet haben,
gemeinsam mit ihren europäischen Kollegen im aktuellen Anpassungsprozess
Griechenlands einen spürbaren, positiven Beitrag zu leisten und in den nächsten
drei Jahren bestehende Kreditlinien gegenüber der Hellenischen Republik und
den griechischen Banken sowie das Anleiheengagement gegenüber der
Hellenischen Republik aufrechtzuerhalten.
Die Bundesregierung begrüßt das freiwillige Engagement der deutschen
Finanzwirtschaft im Rahmen des Programms zur Stabilisierung der Wirtschafts- und
Währungsunion in Europa ausdrücklich. Das Rettungspaket der Eurogruppe und
des Internationalen Währungsfonds gegenüber der Hellenischen Republik und
die Unterstützung der Restrukturierungsmaßnahmen zur Erhöhung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Hellenischen Republik in Kombination mit
den flankierenden Maßnahmen der europäischen Finanzwirtschaft vermindern
die Risiken für den Euro und damit Risiken für Anleger in Europäischen
Staatsanleihen.
22. Aus wie vielen juristischen Gesellschaften besteht die Commerzbank AG
heute, wie heißen sie, in welchen Ländern haben sie jeweils ihren Sitz, und
wie hoch sind die jeweiligen Bilanzvolumina (einschließlich etwaiger
außerbilanzieller Engagements)?
An wie vielen juristischen Gesellschaften ist die Commerzbank AG
mittelbar oder unmittelbar zu welchen jeweiligen Anteilen beteiligt, wie heißen
sie, in welchen Ländern haben diese Beteiligungen jeweils ihren Sitz, und
wie hoch sind die jeweiligen Bilanzvolumina (einschließlich etwaiger
außerbilanzieller Engagements)?
Die Commerzbank AG veröffentlicht die Angaben zu ihrem Anteilsbesitz (d. h.
des gesamten Commerzbank-Konzerns) gemäß § 313 Absatz 2 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) zum Konzernabschluss sowie gemäß § 285 Nummer 11 HGB
zum Jahresabschluss der Commerzbank AG einschließlich der Angaben nach
§ 285 Nummer 11a HGB.
Die Liste des Anteilsbesitzes der Commerzbank AG ist untergliedert nach
verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Zweckgesellschaften
und Spezialfonds, wird jährlich mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht und ist
auf der Homepage der Commerzbank AG abrufbar. Die Liste gibt auch
Auskunft über den Sitz der jeweiligen Konzernunternehmen.
Der Bund bzw. der SoFFin haben in ihrer Eigenschaft als Aktionär keinen
Zugang zu den über diese Anteilsliste hinausgehenden Informationen und können
diese vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatzes, § 53a AktG, auch nicht von der Commerzbank AG bekommen.
Im Rahmen seiner Stabilisierungstätigkeit liegen dem SoFFin keine
weitergehenden Daten vor.
23. Bis wann strebt die Bundesregierung die vollständige Privatisierung der
Commerzbank an?
Welche Kalkulation hinsichtlich der stillen Einlagen legt sie dabei
zugrunde?
Die staatliche Beteiligung an Unternehmen des Finanzsektors erfolgte mit dem
klaren Grundsatz, dass diese nur temporär im Rahmen der Krisenbewältigung zu
verstehen sei. Vielmehr soll sie zeitlich so eng wie möglich begrenzt werden und
nach Erreichen des Stabilisierungszwecks unter Wahrung der Interessen des
Steuerzahlers zurückgeführt werden.
Zeitpunkt und Strategie eines Ausstiegs hängen jedoch von diversen Faktoren,
wie der Stabilisierung der Finanzmärkte, den allgemeinen Marktentwicklungen
und der Situation des Instituts ab. Ein Zeitpunkt für den Ausstieg kann daher
noch nicht konkret benannt werden. Im Übrigen geht die Bundesregierung von
einer Rückzahlung der stillen Einlage zum Nennwert aus.
24. Welche Auflagen hat die Commerzbank von der EU-Kommission zur
Bilanzverkleinerung erhalten?
Welche Tochtergesellschaften muss die Commerzbank aufgrund von
Auflagen der EU-Kommission verkaufen, und in welchem Zeitrahmen?
Die Antwort ist der Veröffentlichung der EU-Kommission vom 7. Mai 2009;
K(2009) 3708 endgültig, Tz. 76 zu entnehmen:
25. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen strategischen Konflikt
zwischen der Eurohypo AG und der Hypo Real Estate Holding AG Gruppe?
Eurohypo und pbb Deutsche Pfandbriefbank sind Pfandbriefbanken, die
teilweise miteinander im Wettbewerb stehen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der Commerzbank AG
im Bereich der Schiffsfinanzierung (92 Prozent Anteil an der Deutschen
Schiffsbank AG)?
Typischerweise ist der Schifffahrtsmarkt durch ausgeprägte angebots- und
nachfrageseitige Zyklen gekennzeichnet, die sich in sehr volatilen Verläufen der
Charterraten und Schiffswerte widerspiegeln. Die Situation war zuletzt zum
einen von einem starken angebotsseitigen Druck auf Charterraten und
Schiffswerte gekennzeichnet. Zum anderen ging von dem zurückliegenden starken
Einbruch der Weltkonjunktur und des Welthandels – insbesondere im Vergleich zu
den optimistischen Prognosen aus der Zeit vor der Krise – ein weiterhin starker
nachfrageseitiger Druck auf Charterraten und Schiffswerte aus.
Eigner der Schiffe sind ganz überwiegend Schiffsfonds. Aus ihren
Chartereinnahmen müssen nach Abzug der Schiffsbetriebs- und Managementkosten,
Zinsen und Tilgungen für aufgenommene Darlehen und den Verwaltungskosten die
Auszahlungen für Fondszeichner und Kommanditisten bestritten werden. Auf
Grund der gesunkenen Charterraten sind infolge der weltweiten Wirtschaftskrise
zahlreiche Fonds in erheblichen Schwierigkeiten geraten.
76) Deutschland stellt sicher, dass der Commerzbank Konzern die
nachfolgenden Beteiligungen und Vermögenswerte schnellstmöglich, spätestens
jedoch bis zum 31. Dezember 2011 veräußert oder das Eigentum auf andere
Weise überträgt:
● Kleinwort Benson Private Bank Limited und Kleinwort Benson,
(Channel Islands) Holdings Limited, Vereinigtes Königreich (inklusive
Channel Islands),
● Dresdner Van Moer Courtens S. A., Belgien,
● Dresdner VPV NV, Niederlande,
● Privatinvest Bank AG, Österreich,
● Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft, Deutschland,
● Allianz Dresdner Bauspar AG, Deutschland,
● Eurohypo AG mit den Geschäftsfeldern Commercial Real Estate Banking
und
● Public Finance. Die Commerzbank ist berechtigt, bis zur Veräußerung
der Eurohypo das Privatkunden-Baufinanzierungsgeschäft aus der
Eurohypo AG wirtschaftlich herauszulösen und auf die Commerzbank
zu übertragen und dort fortzuführen. Außerdem ist die Commerzbank
berechtigt, Pfandbriefgeschäft zu betreiben. (Auch nach Veräußerung der
Eurohypo darf die Commerzbank-Gruppe im Rahmen bestehender
Geschäftsfelder weiter Public Finance und Commercial Real Estate
Banking in einem bestimmten Umfang betreiben).
Die schiffsfinanzierenden Banken, die zum Teil auch das notwendige
Eigenkapital der Fonds vorfinanziert haben, sind zwar durch die Schiffswerte
besichert, diese aber nur bis zur Höhe des tatsächlich zu erzielenden Marktpreises.
Gesunkene Renditeaussichten in der Handelsschifffahrt und ein Überangebot
von Schiffstonnage haben zu einem Verfall der Schiffspreise und damit ihrer
Beleihungswerte geführt. Dies hat zu einem Wertberichtigungsbedarf bei den in
diesem Bereich besonders engagierten Banken geführt. Wie andere
schiffsfinanzierende Banken war auch die Commerzbank AG gezwungen, hierauf mit einer
Reduzierung des Neugeschäfts zu reagieren. Es ist zu erwarten, dass es mit dem
Anziehen der Weltwirtschaft und der damit einhergehenden stärkeren Nachfrage
nach Transportkapazitäten allmählich auch wieder zu einer Ausweitung des
Neugeschäfts der Banken kommen wird.
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung keinen Einfluss auf operative
geschäftspolitische Entscheidungen der Commerzbank AG. Die
geschäftspolitische Ausrichtung obliegt der Bank und ihren Organen.
27. Welchen Anteil ihrer Refinanzierung wickelte die Commerzbank AG zum
1. Juni 2010 über die Europäische Zentralbank (EZB) ab?
Wie entwickelte sich dieser Wert auf Halbjahresbasis seit Juni 2008?
Wie im Geschäftsbericht der Commerzbank AG ausgewiesen, war der Anteil
der Nutzung von EZB-Fazilitäten an der Refinanzierung der Commerzbank AG
in den Jahren 2008 und 2009 nicht nennenswert. EZB-Tendergeschäfte werden
von der Commerzbank AG nur zum Ausgleich der Spitzenliquidität verwendet,
nicht aber zur Refinanzierung des Kerngeschäfts eingesetzt. Der Anteil etwaiger
Nutzung von EZB-Fazilitäten im Jahr 2010 ist durch die Commerzbank AG
noch nicht veröffentlicht.
28. Wie wird die Einhaltung der Gehaltsobergrenze von 500 000 Euro pro Jahr,
die für Organmitglieder und Geschäftsleiter für vom SoFFin
rekapitalisierte Finanzinstitute und damit auch für die Commerzbank AG (vgl. § 5
der Finanzmarktstabilisierungsverordnung), überprüft?
Wie wird eine Umgehung dieser Regelung im Fall der Commerzbank AG,
beispielsweise auf dem Wege von Beraterverträgen von Organmitgliedern
und Geschäftsleitern mit Töchtern oder assoziierten Unternehmen oder
Beteiligungen der Commerzbank AG, geprüft und verhindert?
Inwiefern fanden bisher entsprechende Prüfungen mit welchem Ergebnis
statt?
Kann die Bundesregierung für die Commerzbank AG solche oder ähnliche
Umgehungen ausschließen, und wenn nein, warum nicht?
Die den SoFFin verwaltende FMSA ist im Rahmen der Überprüfung von
Auflagen zu Stabilisierungsmaßnahmen an die Vorgaben der FMStFV gebunden.
Demnach soll die FMSA darauf hinwirken, dass Organmitglieder und
Geschäftsleiter keine unangemessene Gesamtvergütung erhalten. Eine Vergütung
von mehr als 500 000 Euro für Organmitglieder und Geschäftsleiter gilt
grundsätzlich als unangemessen (§ 5 Absatz 2 Nummer 4a FMStFV). Die FMSA
handelt insofern mit gebundenem Ermessen.
Die im entsprechenden Geschäftsjahr erlangten Vergütungen der
Organmitglieder und Geschäftsleiter werden im jeweiligen Geschäftsbericht veröffentlicht.
Weiterhin ist der Aufsichtsrat als Kontrollorgan tätig. Zusätzlich wird nach
Maßgabe des Rundschreibens der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21. Dezember 2009 ein so genanntes Compensation Commitee
eingeführt, welches die Vergütungsstrukturen überprüft. Da eine höhere als die
vereinbarte bzw. veröffentlichte monetäre Vergütung eine dolose Handlung
darstellen würde, sieht die FMSA nicht die Notwendigkeit, eine Überprüfung der
tatsächlichen Auszahlung der Gehälter vor Ort vorzunehmen.
29. Teilt die Bundesregierung die Aussage von Martin Blessing, dass die
Commerzbank „2012 operativ mehr als 4 Milliarden Euro (…) verdienen
[wird]“ (FAZ vom 19. Mai 2010)?
Die Bundesregierung bewertet die Prognose des Vorstands der Commerzbank
AG nicht.
30. Wie viele Mitarbeiter der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften
haben im Jahr 2009 Vergütungen in Höhe von über 500 000 Euro oder
mehr erhalten?
Die auf Vergütungsfragen bezogenen Anforderungen an Begünstigte von
Stabilisierungsmaßnahmen richten sich nach § 5 FMStFV. Dieser sieht die
grundsätzlich aufzuerlegende Begrenzung der monetären Vergütung auf 500 000 Euro für
Organmitglieder der Bank vor, sowie die Überprüfung der allgemeinen
Vergütungssysteme auf Nachhaltigkeit und Angemessenheit. Dies wird durch die
FMSA kontrolliert.
Die Festlegung der Vergütung einzelner Mitarbeiter unterhalb der
Vorstandsebene obliegt den hierfür zuständigen Organen der Bank, und fällt damit weder
in die Zuständigkeit noch unter die Kontrolle der FMSA.
31. Welches Budget hat die Bundesregierung für den Expertenrat, der unter
dem Vorsitz des Bonner Juristen Daniel Zimmer Ausstiegsszenarien aus
den staatlichen Bankenbeteiligungen erarbeiten soll, für das Jahr 2010
vorgesehen?
In welcher Haushaltsstelle des Bundeshaushalts wird dieses Budget
verbucht?
Welche Kosten sind bisher wofür angefallen?
Wer gehört dem Gremium an?
Welche Ergebnisse/Konzepte konnten bisher erzielt/erarbeitet werden?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen?
Im Wirtschaftsplan 2010 der FMSA (veranschlagt bei Einzelplan 60
Kapitel 60 02 Titel 671 01 „Erstattung der Kosten für die Verwaltung der
Finanzmarktstabilisierungsfonds“) sind bis zu 50 000 Euro für den Expertenrat
vorgesehen. Bisher sind keine Kosten angefallen.
Die Einsetzung des Expertenrats wurde vom Bundeskabinett am 23. Juni 2010
beschlossen; er setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Prof. Dr. Daniel Zimmer (Vorsitz),
Dr. Werner Brandt,
Prof. Dr. Claudia-Maria Buch,
Prof. Martin Hellwig,
Hans-Hermann Lotter,
Prof. Dr. Hanno Merkt.
Dr. Hans Georg Fabritius hat sein Mandat aus persönlichen Gründen
niedergelegt.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Mandat sieht eine zeitliche Befristung
des Expertenrats bis zum 31. Dezember 2010 vor. Bis dahin wird der
Expertenrat seine Stellungnahme vorlegen.
32. Wie viele und welche Expertisen und Gutachten haben bisher der SoFFin
und/oder die Bundesregierung zur Commerzbank AG in Auftrag gegeben?
Was waren die jeweiligen wesentlichen Ergebnisse?
Welche Kosten sind jeweils angefallen?
Wer hat die jeweiligen Gutachten verfasst?
Im Zusammenhang mit der Rekapitalisierung der Commerzbank AG hat die
FMSA sowohl rechtliche Beratung durch Freshfields als auch die
Beratungsleistungen der Investmentbank UBS und der Wirtschaftsprüfer von KPMG in
Anspruch genommen. Im Verlauf der Verhandlungen um die
Stabilisierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Auswertungen, Prüfungen und gutachterliche
Stellungnahmen verfasst, die die Ausgestaltung der schließlich durch den
Lenkungsausschuss beschlossenen Stabilisierungsmaßnahmen zum Ergebnis hatten. Die
Kosten wurden sämtlich der Commerzbank AG in Rechnung gestellt.
Der Bund hat sich zudem unabhängige rechtliche Beratung zu verschiedenen
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Commerzbank
AG durch die Kanzlei Lovells eingeholt. Ergebnis waren diverse gutachterliche
Stellungnahmen im Verhandlungsprozess, die die Ausgestaltung der
Stabilisierungsmaßnahmen und der zu Grunde liegenden Vertragswerke zum Ergebnis
hatten. Insgesamt fielen Kosten von rund 970 000 Euro an.
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ISSN 0722-8333]