[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2663
17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender,
Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2557 –
Zunahme von psychischen Erkrankungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen vermehrt über
die Zunahme von psychischen Erkrankungen ihrer Versicherten berichtet.
Diese Darstellung bezieht sich in der Regel auf einen Anstieg der
krankheitsbedingten Fehltage. Krankheiten der Psyche und Verhaltensstörungen führen
aber auch zu einem Anstieg der Rentenzugänge wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2008 betrug der
Anteil von Frühberentungen wegen einer psychischen Erkrankung 57 409
Fälle von insgesamt 161 265 Rentenzugängen (Tabelle Rentenzugänge wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl.
www.gbe-bund.de).
Ob psychische Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten zugenommen haben
oder nur die Anzahl der behandelten Fälle, kann nicht mit aktuellen Belegen
überprüft werden. Denn die Daten der Krankenkassen beziehen sich
regelmäßig auf die behandelte Prävalenz psychischer Erkrankungen und
Verhaltensstörungen. Stichprobenuntersuchungen in der Allgemeinbevölkerung
zur Häufigkeit von psychischen Erkrankungen wurden zuletzt im Kontext des
Bundes-Gesundheitssurvey 1998 (Zusatzsurvey „Psychische Störungen“,
Wittchen & Jacobi 2005, Jacobi et al. 2004) veröffentlicht.
Rund 10 Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen werden für die
Behandlung von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen als direkte Kosten
aufgewendet. Ob diese Aufwendungen sinnvoll ausgegeben werden und es im
internationalen Vergleich bessere Versorgungsstrukturen gibt, lässt sich
derzeit ebenso wenig schlüssig beantworten.
Trotz der alarmierenden Entwicklung wird nicht erkennbar, welche Ziele die
Bundesregierung bei der Versorgung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen verfolgt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. Juli 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2663 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Psychische Erkrankungen und allgemein das Thema psychische Gesundheit
haben sich in Deutschland, aber auch in den meisten anderen hochentwickelten
Ländern zu einer großen Herausforderung im Bereich der öffentlichen
Gesundheit entwickelt. Dies zeigt eindrücklich die von den Fragestellern vorgetragene
erhebliche Zunahme diagnostizierter psychischer Erkrankungen in den
Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen
Rentenversicherung der letzten zehn Jahre. Daraus lassen sich jedoch keine Rückschlüsse
auf die Entwicklung der bevölkerungsbezogenen Erkrankungsraten
(Prävalenzen) bzw. der Neuerkrankungsraten (Inzidenzen) psychischer Störungen ziehen,
da hierzu keine repräsentativen epidemiologischen Langzeitstudien vorliegen.
Es wird allerdings angeführt, dass der wachsende Anteil psychischer
Erkrankungen in den Diagnosestatistiken der Sozialversicherung eine in den letzten
zehn bis 15 Jahren verbesserte Entdeckungsrate zum Ausdruck bringt, z. B.
aufgrund einer inzwischen erhöhten ärztlichen und psychotherapeutischen
Diagnose- und Behandlungskompetenz oder auch infolge der schrittweise
gelingenden Enttabuisierung psychischer Symptome und Leiden durch eine erfolgreiche
staatliche und zivilgesellschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Diese Entwicklung
ist aus gesundheitspolitischer und Public-Health-Sicht positiv zu werten.
Allerdings stellt der damit einhergehende hohe Bedarf an psychiatrisch-
psychotherapeutischer Versorgung das Gesundheits- und Sozialsystem, sowie Bund und
Länder vor neue Herausforderungen.
Als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung und Steuerung der
psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Versorgung
durch Bund und Länder hält die Bundesregierung die Schließung relevanter
Datenlücken zur Epidemiologie psychischer Erkrankungen sowie zur
Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens durch psychisch
erkrankte Menschen für notwendig. Von Bedeutung sind neben der
epidemiologischen Forschung auch die weitere Erforschung der Entstehungsmechanismen
psychischer Störungen, der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten
sowie die Versorgungsforschung, die die Bundesregierung in den
entsprechenden Förderschwerpunkten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) initiiert und
unterstützt.
Zudem setzt die Bundesregierung auf die Umsetzung geeigneter Maßnahmen
der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundes-, Länder- und
kommunaler Ebene und die diesbezüglichen Maßnahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung, die die Förderung der psychischen Gesundheit zu einem vorrangigen
Präventionsziel der betrieblichen Gesundheitsförderung erklärt haben. Weiter
sind die Versorgungskonzepte durch die medizinisch-wissenschaftliche
Fachwelt nach den Prinzipien der Evidenzbasierten Medizin weiterzuentwickeln und
durch die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung
von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsaspekten umzusetzen. Die
Bundesregierung wird die notwendigen Entwicklungen in der Versorgung durch
flankierende Projekt- und Modellförderungen im Dialog mit den Ländern unterstützen
und – da wo nötig – auch Anpassungen der sozialgesetzlichen
Rahmenbedingungen auf den Weg bringen.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Bundespsychotherapeutenkammer, dass valide und systematische wissenschaftliche Erkenntnisse
fehlen, die Auskunft über eine steigende Prävalenz und Inzidenz
psychischer Erkrankungen in Deutschland über die letzten zehn Jahre geben
könnten?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/26632. Wann ist die nächste Welle des Bundes-Gesundheitssurveys geplant, und
wann werden Ergebnisse dazu vorgelegt?
Ist darin die Erhebung von psychischen Störungen eingeschlossen?
Im Rahmen des Aufbaus eines kontinuierlichen Gesundheitsmonitorings am
Robert Koch-Institut wurde bereits im November 2008 mit einer neuen Studie
zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) begonnen (
www.rki.de/
degs). Die Datenerhebung erstreckt sich über drei Jahre (11/2008 bis 10/2011).
Da diese Studie erstmals auch eine Längsschnittkomponente umfasst
(Einladung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BGS98) wird es auch
möglich sein, typische Krankheitsverläufe und – aufgrund limitierter Fallzahlen in
begrenztem Umfang – auch Neuerkrankungsraten (Inzidenzen) darzustellen. Im
Rahmen des kontinuierlichen Gesundheitsmonitorings sind eine longitudinale
Weiterbeobachtung der DEGS-Kohorte sowie wiederkehrende repräsentative
Querschnittserhebungen zur Gesundheit bei Erwachsenen in Deutschland
vorgesehen. Zur Erfassung psychischer Störungen dient ein spezifisches
Zusatzmodul des DEGS, mit welchem erstmals zusätzliche Informationen zur
störungsspezifischen Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens
gewonnen werden können.
3. Welche anderen Forschungsvorhaben wurden bereits eingeleitet und
verabredet, um den Erkenntnisstand zu verbessern?
Derzeit wird von einem großen Teil der Epidemiologen in Deutschland eine
bevölkerungsbezogene Kohortenstudie („Nationale Kohorte“) geplant, in deren
Rahmen 200 000 gesunde Bürger über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren
beobachtet werden sollen. Diese Studie soll Antworten auf eine Vielzahl
epidemiologischer Fragen zu Volkskrankheiten liefern. Darin werden auch psychische
Erkrankungen eingeschlossen sein.
2012 steht der nächste regelmäßig wiederholte Suchtsurvey zum Konsum von
Alkohol, illegalen Drogen, alkoholischen Getränken, Medikamenten und
Tabakwaren sowie zum Ausmaß von pathologischem Glücksspiel an. Er erlaubt
eine Schätzung der Belastung der Bevölkerung durch psychoaktive Substanzen.
Das Robert Koch-Institut ist zudem an folgenden weiteren Forschungsvorhaben
zur Verbesserung der Informations- und Datenlage zu psychischen
Erkrankungen in der deutschen Bevölkerung beteiligt:
● Quality indicators in mental health care – a comparison across German
Federal State;
● Auswertungen von Daten des Survey zu Retirement and Health in Europe
(SHARE) zum Zusammenhang zwischen körperlicher und psychischer
Gesundheit bei älteren Europäern;
● Expert Group zum European-Health-Interview-Survey Modul (EHIS) – zu
Mental-Health.
4. Wie viele Fördermittel sind in den letzten 10 Jahren für die Ermittlung
epidemiologischer Daten zu psychischen Störungen geflossen?
Im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung
wurden in den letzten zehn Jahren aus Mitteln des BMBF epidemiologische Daten
zu psychischen Störungen primär im Förderschwerpunkt „Suchtforschung“
erhoben, der mit insgesamt 21 Mio. Euro gefördert wurde. Im Zeitraum von 2000
bis 2010 entfielen ca. 4 Mio. Euro auf Projekte mit epidemiologischen
Fragestellungen zu Alkohol-, Nikotin-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit.
Drucksache 17/2663 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeitere ca. 1 Mio. Euro wurden im Rahmen anderer Förderschwerpunkte für
die Erhebung epidemiologischer Daten verwendet.
Daneben sind in den letzten zehn Jahren Fördermittel des BMG in Höhe von
insgesamt rund 5 Mio. Euro in die Ermittlung epidemiologischer Daten zu
psychischen Störungen (einschließlich Störungen durch psychotrope Substanzen)
geflossen.
5. Wie viele Mittel wurden in den letzten 10 Jahren für die
Grundlagenforschung zur Entstehung psychischer Erkrankungen aufgewendet?
Die Grundlagenforschung wird u. a. über Bundes- und Landesmittel durch die
Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz Gemeinschaft, die Max-
Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Fraunhofer Gesellschaft
sowie durch die Projektförderung des BMBF finanziert. Die Erfassung der
Gesamtheit der zur Erforschung psychischer Erkrankungen bereitgestellten Mittel
aller Forschungs- und Fördereinrichtungen innerhalb der letzten zehn Jahre ist
in der Kürze der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden
Zeit nicht möglich. Die in der Projektförderung des BMBF für
Lebenswissenschaften bereitgestellten Mittel sind in der Antwort zu Frage 6 dargestellt.
6. Welche Mittel flossen in diesem Zeitraum in die Erforschung von
a) sozialen,
b) biologischen,
c) genetischen
Faktoren psychischer Störungen?
Die Gesamtsumme der im Zeitraum von 2000 bis 2010 in der Projektförderung
des BMBF für Lebenswissenschaften bereitgestellten Fördergelder für die
biomedizinische Erforschung der Ursachen und des Krankheitsverlaufs
psychischer Erkrankungen beläuft sich auf 57,6 Mio. Euro (institutionelle Förderung
ist hierin nicht enthalten). Hierbei ist eine klare Abgrenzung zwischen sozialen,
biologischen und genetischen Faktoren oft nicht möglich, da gerade psychische
Erkrankungen ein Beispiel für das Zusammenwirken von genetischen und
Umweltfaktoren darstellen. Bei den unten genannten Zahlen handelt es sich
daher um Schätzwerte in dem Bemühen, die Frage differenziert zu beantworten.
Die Mittel wurden in folgenden Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt:
1. In den Kompetenznetzen „Schizophrenie“ (1999 bis 2010) und „Depression,
Suizidalität“ (1999 bis 2009) wurden Fördermittel in Höhe von etwa 11,9
Mio. Euro zur Aufklärung der oben genannten Faktoren verwandt. Hiervon
entfielen auf die Erforschung genetischer Faktoren 4,5 Mio. Euro, auf andere
biologische Faktoren ca. 4,5 Mio. Euro, auf soziale Faktoren ca. 2,9 Mio.
Euro.
2. In dem Förderschwerpunkt „Suchtforschung“ entfielen ca. 1 Mio. Euro auf
die Charakterisierung biologischer Faktoren.
3. In dem Förderschwerpunkt „Psychotherapie“ werden fünf bundesweite
Verbünde zur Erforschung von Angststörungen, Essstörungen, bipolaren
Erkrankungen, psychotischen Störungen und ADHS unterstützt. Insgesamt
beläuft sich die Fördersumme für diese Maßnahme auf 25 Mio. Euro über
sechs Jahre. Hierbei werden zur Erforschung genetischer Faktoren bzw.
anderer biologischer Faktoren jeweils ca. 5 Mio. Euro aufgewendet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/26634. Projekte des Deutschen Humangenomprojektes (1995 bis 2004) sowie des
Nationalen Genomforschungsnetzes NGFN (seit 2001) zielen auf die
Identifizierung und Charakterisierung krankheitsrelevanter Gene. Für
psychische Erkrankungen wurden seit dem Jahr 2000 Fördergelder in Höhe von
21,7 Mio. Euro bereitgestellt.
5. Die Erforschung psychischer Störungen wurde in weiteren
Fördermaßnahmen mit Bundesmitteln in Höhe von 14 Mio. Euro im angefragten
Zeitraum gefördert. Es entfielen ca. 7,1 Mio. Euro auf die Erforschung sozialer
Faktoren sowie ca. 6,9 Mio. Euro auf die Charakterisierung biologischer
Faktoren.
Mittel zur Erforschung der verschiedenen Formen von Demenzerkrankungen
sind in den oben dargestellten Summen nicht enthalten. Es handelt sich nach
der ICD10-Klassifizierung dabei um organische Störungen der Psyche
aufgrund neurodegenerativer oder vaskulärer Hirnerkrankungen.
7. Welche Mittel flossen in diesem Zeitraum in die Erforschung von
Behandlungsmöglichkeiten, die an
a) sozialen,
b) biologischen,
c) genetischen
Faktoren psychischer Störungen ansetzen?
Die meisten der in der Antwort zu Frage 6 genannten Projektfördermaßnahmen
des BMBF beinhalten einen starken therapeutischen Aspekt. Die
Gesamtsumme der im Zeitraum 2000 bis 2010 zur Erforschung von
Behandlungsmöglichkeiten im Förderschwerpunkt der Lebenswissenschaften des BMBF
bereitgestellten Mittel beläuft sich auf 60 Mio. Euro (institutionelle Förderung ist
hierin nicht enthalten). Eine Unterscheidung zwischen sozialen, biologischen
und genetischen Faktoren wird hier nicht vorgenommen:
1. Fördermaßnahme „Klinische Studien“: Studien zur Depression und
Schizophrenie: insgesamt 7,3 Mio. Euro.
2. Kompetenznetze „Schizophrenie“ und „Depression, Suizidalität“: 17,8 Mio.
Euro.
3. Förderschwerpunkt „Psychotherapie“: etwa 15 Mio. Euro.
4. Förderschwerpunkt „Suchtforschung“ 16,5 Mio. Euro.
5. Darüber hinaus wurde die Erforschung und Entwicklung von
Behandlungsansätzen im Kontext psychischer Erkrankungen in weiteren
Fördermaßnahmen in Höhe von 3,4 Mio. Euro gefördert.
8. Wie viele Mittel flossen im selben Zeitraum in die Versorgungsforschung
zur Behandlung psychischer Erkrankungen?
Die Gesamtsumme der in der Projektförderung des BMBF im Zeitraum 2000
bis 2010 zur Versorgungsforschung bereitgestellten Mittel beläuft sich auf etwa
16,2 Mio. Euro und unterteilt sich wie folgt:
1. Im Rahmen der gemeinsamen von Spitzenverbänden der gesetzlichen
Krankenkassen, dem BMBF und dem BMG durchgeführten Förderung von
Projekten der Versorgungsforschung wurden von 2001 bis 2007
Forschungsprojekte zu psychischen Erkrankungen mit 1,1 Mio. Euro gefördert.
Drucksache 17/2663 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. In dem als Nachfolgemaßnahme vom BMBF gemeinsam mit der Deutschen
Rentenversicherung Bund (RV), den Verbänden der gesetzlichen
Krankenkassen auf Bundesebene (GKV) sowie dem Verband der privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV) eingerichteten Förderschwerpunkt
„Versorgungsnahe Forschung“ werden seit 2007 1,4 Mio. Euro für dreijährige
Forschungsvorhaben zur Behandlung und Rehabilitation psychisch Kranker
aufgewendet. Eine Fortsetzung für weitere drei Jahre ist geplant.
3. Versorgungsaspekte werden auch in einigen der in der Antwort zu den Fragen
6 und 7 bereits angeführten Fördermaßnahmen beforscht, insbesondere in
dem Förderschwerpunkt „Psychotherapie“ und in den Kompetenznetzen
„Schizophrenie“ und „Depression und Suizidalität“ Die hierfür
bereitgestellten Mittel belaufen sich auf insgesamt etwa 13,7 Mio. Euro.
Daneben sind in den letzten zehn Jahren Fördermittel des BMG in Höhe von
insgesamt 34,8 Mio. Euro in die Versorgungsforschung zu psychischen
Erkrankungen geflossen.
9. Wie haben sich Prävalenz und Inzidenz psychischer Erkrankungen,
getrennt nach einzelnen Krankheitsbildern, Altersgruppen und Geschlecht
sowie ethnischer Herkunft und sozialem Status (Bildungsniveau,
Einkommen), in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Diese Daten fehlen bislang (siehe Frage 1).
10. Wie viele Patientinnen und Patienten gelten als chronisch psychisch
Kranke?
a) Wie hat sich die Fallzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Auf welche Krankheitsbilder verteilen sich diese Fallzahlen?
Aus den amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
lässt sich die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit chronischen
psychischen Krankheiten in dem hier formulierten Sinn nicht ableiten. Über die
Krankenhausdiagnosestatistik werden Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern
z. B. nach Hauptdiagnosen erfasst. Es ist nicht möglich, daraus Aussagen über
chronisch psychisch Kranke abzuleiten.
11. Wie lange ist die Dauer einer unbehandelten schweren psychischen
Störung, nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und sozialem
Status,
a) bei Depressionen,
b) bei Angsterkrankungen,
c) bei der Schizophrenie,
d) bei Abhängigkeitserkrankungen,
e) bei somatoformen Erkrankungen?
Zu unbehandelten Störungen können keine Aussagen mit den gewünschten
Stratifizierungen getroffen werden. Die Dauer einer psychischen Erkrankung
an sich unterliegt bereits einer ausgesprochen hohen interindividuellen
Variabilität. Manche Betroffenen erkranken nur episodisch kurzzeitig über wenige
Wochen oder Monate, andere dagegen erkranken chronisch, d. h. über Jahre
oder sogar über die gesamte Lebensspanne von der Kindheit und Adoleszenz
bis ins hohe Alter. Die in Frage 11a bis 11e genannten Erkrankungen stellen des
weiteren Diagnosegruppen dar, unter denen unterschiedliche spezifischere
Diagnosen mit sehr unterschiedlichen Verlaufsformen subsumiert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/266312. Wie hoch ist die Prävalenz und Inzidenz von psychischen Erkrankungen
unter den Arbeitslosen, getrennt nach Alter, Geschlecht,
Migrationshintergrund,
a) die Arbeitslosengeld I beziehen,
b) Arbeitslosengeld II beziehen?
Zahlen enthält der Gesundheitsreport 2008 der Techniker Krankenkasse (TK).
Nach dortigen Auswertungen der Arbeitsunfähigkeiten und
Arzneiverordnungen bestand im Jahre 2006 bei 280,4 von 1 000 ALG-I-Empfängern und bei
366,7 ALG-II-Empfängern die Diagnose einer psychischen Störung. Daten in
der wie oben gewünschten Differenzierung liegen der Bundesregierung nicht
vor.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die psychische
Gesundheit von Erwerbslosen zu verbessern?
Da die Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ein wesentlicher Faktor für
psychische Gesundheit und soziales Wohlbefinden der Menschen ist, zielen
grundsätzlich alle Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesregierung mittelbar auch
auf die Stärkung der psychischen Gesundheit von Erwerbslosen. Zudem wird
die Gesundheitsförderung als Bildungsaspekt in den arbeitsfördernden bzw.
rehabilitativen Maßnahmen der Bundesagentur bzw. der SGB-II-Träger
zunehmend berücksichtigt. Dies entspricht der Erkenntnis, dass sich
Gesundheitsförderung und Vermittelbarkeit gegenseitig günstig beeinflussen.
Auch die psychische Gesundheit bzw. psychische Erkrankungen gewinnen
dabei zunehmend an Bedeutung. Beispiele für vorbildliche Projekte sind:
● Projekt „Arbeitsförderung mit gesundheitsbezogener Ausrichtung (AmigA)“
(Mittelmärkische AG zur Integration in Arbeit);
● Projekt Job Fit NRW (IAG Gelsenkirchen, ARGE Münster, ARGE Köln,
ARGE Unna, JobAgentur Ennepe-Ruhrkreis);
● Projekt „SUPPORT 25“ (JobCenter Essen);
● Projekt „Fifty Fit“ (JobAgentur Ennepe-Ruhrkreis);
● Projekt „JobPromote“ (ARGE Köln);
● Projekt „proaktiv“ (ARGE Rhein-Erft);
● Projekt „JobFit-fit & aktiv in den Arbeitsmarkt“ (Hochsauerlandkreis)
(Quelle NRW:
www.infoportal-praevention.nrw.de).
Das BMG hat in den Jahren 2006 bis 2009 das Projekt FAIRE gemeinsam mit
dem Land Rheinland-Pfalz gefördert. Ziel des Projektes war es, die
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Suchterkrankungen zu verbessern. Aus den
Ergebnissen der Modellarbeit sind praxisorientierte Handlungsleitlinien für die
Fachkräfte im Bereich des Schnittstellenmanagements zwischen Rehabilitation
und Arbeitsmarktintegration entwickelt und als Arbeitshilfen zur Verfügung
gestellt worden.
14. Wie haben sich die Kosten zur Behandlung von psychischen
Erkrankungen und Verhaltensstörungen (ICD-10), getrennt nach Jahren, Geschlecht,
Altersgruppe, sozialer und ethnischer Herkunft, in den letzten zehn Jahren
Die Krankheitskosten nach Diagnosen, Geschlecht und Alter wurden vom
Statistischen Bundesamt erstmalig 2002 veröffentlicht, sie erscheinen
zweijährig und das letzte zur Verfügung stehende Jahr ist 2006. Die Krankheits-
Drucksache 17/2663 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekosten beinhalten die Ausgaben der GKV, der privaten Krankenversicherung,
der privaten Zahler und aller anderen Kostenträger, wie z. B. des Staates. Die
Ausgaben insgesamt für psychische und Verhaltensstörungen lagen 2006 bei
11,3 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zu 2002 sind sie
um 14,0 Prozent gestiegen, auf 26,657 Mrd. Euro.
a) in der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzte,
b) in der ambulanten Versorgung durch niedergelassene
Psychotherapeuten – bitte getrennt nach ärztlichen und psychologischen
Psychotherapeuten –,
c) in der klinischen Versorgung – bitte getrennt nach stationärer
psychiatrischer und psychosomatischer Versorgung –,
Die gewünschte Kostendifferenzierung ist aufgrund der vorliegenden Daten
nicht möglich. Betrachtet man die Ausgaben nach Geschlecht, so sind die
Männer anteilig an den Gesamtausgaben mit 9,8 Prozent etwas unter dem
Durchschnitt. Einen hohen Zuwachs der Ausgaben von 2002 auf 2006 gibt es
bei den Ausgaben für Arzneimittel bei psychischen und Verhaltenstörungen um
70 Prozent und fast 92 Prozent bei Schizophrenie. Auch die Depression ist mit
618 Mio. Euro und einem Zuwachs von 38,9 Prozent in diesen vier Jahren kein
frauenspezifisches Krankheitsbild mehr. Bei den Frauen ist die Depression mit
3,246 Mrd. Euro die teuerste Diagnose. Die Ausgaben für diese Krankheit
stiegen von 2002 bis 2006 um 15,8 Prozent an, davon für die Leistungen von
Krankenhäusern in demselben Zeitraum um plus 23,5 Prozent.
d) in der gesundheitlichen Rehabilitation,
Die gewünschten Daten lassen sich nur zum Teil den Statistiken der Deutschen
Rentenversicherung Bund entnehmen. Danach betrugen die Kosten für
Leistungen zur psychosomatischen Rehabilitation im Jahr 2000 insgesamt 883 Mio.
DM (entsprechend rund 451 Mio. EUR) bei 84 008 durchgeführten Leistungen
und stiegen bis zum Jahr 2009 auf 679 Mio. Euro bei 115 339 durchgeführten
Leistungen an. Die Kostensteigerungen sind, neben der zunehmenden Anzahl
durchgeführter Leistungen, auch auf Kostensteigerungen bei den Pflegesätzen,
den Reisekosten sowie auf erhöhte Aufwendungen für Übergangsgelder
aufgrund der Bruttolohnsteigerungen zurückzuführen.
Im Jahr 2000 entfielen 29 234 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
wegen psychischer Erkrankungen auf Männer und 54 765 auf Frauen. Im Jahr
2009 entfielen 40 532 Leistungen auf Männer und 74 807 auf Frauen. Nach den
Statistiken nehmen Frauen häufiger Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation wegen psychischer Störungen in Anspruch. Männer nehmen dagegen
weitaus häufiger Leistungen wegen Abhängigkeitserkrankungen in Anspruch.
Während im Jahr 2000 das durchschnittliche Alter männlicher Rehabilitanden
in der medizinischen Rehabilitation wegen psychischer Störungen bei 46
Jahren und bei weiblichen Rehabilitanden bei 45,3 Jahren lag, erhöhte es sich bis
zum Jahr 2009 leicht auf 47,3 Jahre bei Männern und 47,1 Jahre bei Frauen.
Weitergehend differenzierende Daten im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
e) im Bereich der pharmakologischen Behandlung – bitte getrennt nach
stationärer und ambulanter Versorgung
entwickelt?
Der Arzneiverordnungsreport berichtet jährlich über die Arzneimittelausgaben
in der ambulanten Versorgung. Er unterscheidet in seiner Darstellung von Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2663ordnungs- und Umsatzzahlen jedoch weder nach Geschlecht und Alter, noch
nach sozialer und ethnischer Herkunft.
Kostenentwicklung bei Psychopharmaka in der ambulanten Versorgung in
Millionen Euro:
15. Ist es zutreffend, dass der geringe Anteil von nur noch rund 20 Prozent
der Ausgaben bei den Psychiatern/Nervenärzten für die psychiatrische
Grundversorgung vielerorts zu langen Wartezeiten auf einen
Facharzttermin von mehreren Monaten führt?
Was plant die Bundesregierung, um diesen Missstand zu beseitigen?
16. Wie hoch ist der Anteil in der ambulanten ärztlichen psychiatrischen
Versorgung, der auf die psychotherapeutische Behandlung entfällt?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Dem BMG liegen keine hinreichend validen und vollständigen Daten darüber
vor, in welchem Umfang von den betreffenden Arztgruppen einzelne
Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tatsächlich erbracht und
abgerechnet werden. Insofern kann das BMG zum Ausgabenanteil
psychiatrischer Leistungen der Grundversorgung keine Angaben machen.
Das BMG hat sich aber hinsichtlich des Anteils der ambulanten ärztlichen
Versorgung, der auf die psychotherapeutische Versorgung entfällt, an die
Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt. Von dort wurde mitgeteilt, dass hierzu
der Honoraranteil der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie, der sonstigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen
und Ärzte sowie der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten gewählt
worden sei. Auf die Ärztinnen und Ärzte der gesamten Gruppe entfiele im
Jahr 2009 ein Honoraranteil von 4,84 Prozent am Gesamthonorar aller an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und
Therapeutinnen bzw. Therapeuten. Der insgesamt auf die psychotherapeutischen
Gebührenordnungspositionen der Gebührenordnungskapitel 22 (Fachärzte für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie), 23 (ärztliche und
psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) und
35 (Leistungen der Psychotherapie) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
(EBM) entfallende Honoraranteil über alle Arztgruppen habe 6,42 Prozent
betragen.
Ausgehend von der Annahme, dass Fachärzte für Psychiatrie bzw. Fachärzte
für Nervenheilkunde im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
neben den Leistungen ihres Fachgebietes, abgebildet in den
Gebührenordnungskapiteln 21 (Psychiatrie) bzw. 16 (Neurologie), Leistungen der
Psychotherapie abrechnen, erscheint anhand der zur Verfügung gestellten Daten
grundsätzlich der in der Fragestellung angeführte Anteil von etwa 20 Prozent
der Ausgaben für die psychiatrische Grundversorgung nicht nachvollziehbar.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit der zum 1. Juli 2010 erfolgten
Revision der seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Honorarreform die
gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen Maßnahmen
getroffen hat, die dazu beitragen, dass die Regelversorgung gestützt und eine
Vergütung der arztgruppenspezifischen Versicherten- bzw. Grundpauschalen in
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
1534,2 1660,7 1780,2 1710,5 1955,5 2063,2 2209,1 2262,4
Drucksache 17/2663 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeausreichendem Umfang gewährleistet wird. Gefördert wird damit die
Grundversorgung, folglich auch die psychiatrische Grundversorgung.
Unabhängig hiervon hat das BMG die gemeinsame Selbstverwaltung von
Ärzten und Krankenkassen mit Schreiben vom 7. Juni 2010 ausdrücklich auf
ihre Verpflichtung hingewiesen, die Auswirkungen des Beschlusses zu
Neuerungen der Honorarverteilung insbesondere auf die vertragsärztlichen Honorare
und die Versorgung der Versicherten mit vertragsärztlichen Leistungen zu
analysieren und falls erforderlich, zeitnah alle notwendigen Anpassungen
vorzunehmen. Das BMG wird diesen Prozess weiterhin aufmerksam beobachten.
17. Wie viele Ausgaben aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch entfielen
auf die Behandlung von chronisch psychisch Kranken in den einzelnen
Versorgungsbereichen?
Die Ausgaben der GKV für Menschen mit chronischen psychischen
Erkrankungen lassen sich aus den vorliegenden Daten nicht separat ermitteln (siehe
Antworten zu den Fragen 10 und 14).
18. Wie hoch lagen die Anteile der Behandlungskosten für die Behandlung
von Suchtfolgeerkrankungen?
Der Begriff „Suchtfolgeerkrankungen“ wird unterschiedlich verwendet. Im
engeren Sinne werden darunter alle die Erkrankungen verstanden, die direkt mit
einem problematischen, missbräuchlichen oder abhängigen Suchtmittelkonsum
zusammenhängen. Behandlungen und Beratungen für diesen eher eng gefassten
Bereich sind beispielsweise Entzug, Entwöhnung, Substitutionsbehandlung,
psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen, Nachsorgemaßnahmen
sowie die allgemeine Beratung. Diese Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen
finden unter anderem statt in den Bereichen ärztliche Behandlung, Medizinische
Rehabilitation für Suchtkranke und psychosoziale Hilfen für Menschen mit
problematischem Suchtmittelkonsum. In einem weiteren Sinne werden unter
„Suchtfolgeerkrankungen“ aber auch alle Erkrankungen und Verletzungen
verstanden, die z. B. durch Alkohol/Drogen im Straßenverkehr oder aufgrund
von Alkohol/Drogen und Gewalt sowie durch suchtmittelbedingte Verletzungen
und Infektionen entstehen. Im Bereich der illegalen Drogen sind neben den eng
oder weiter gefassten Behandlungskosten auch die anderen Kosten der
öffentlichen Hand von Interesse.
Mit der vom BMG geförderten Studie „Öffentliche Ausgaben im Bereich
illegaler Drogen“ liegt für Deutschland eine systematische Aufstellung über die
Kosten vor, die den öffentlichen Haushalten und den
Sozialversicherungsträgern durch Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen entstehen.
Der Studie zufolge konnten die Kosten der öffentlichen Hand aufgrund des
vielfältig gegliederten deutschen Hilfesystems im Bereich der Behandlung von
Suchtkranken nur geschätzt werden. Die Kosten im Bereich der
Sozialversicherungsträger im Jahr 2006 liegen dabei bei rund 1,6 Mrd. Euro. Der Anteil der
Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit illegalen Drogen für
medizinische Rehabilitationen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
Renten wegen Erwerbsminderung machte etwa 172 Mio. Euro aus. Der größere
Anteil der Sozialversicherungsträger – die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenkassen für Medikation, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationen etc. im
Zusammenhang mit illegalen Drogen – wurde für das Jahr 2006 auf etwa 1,4 Mrd.
Euro hochgerechnet. Hinzu kommen Ausgaben auf der Ebene der
Gebietskörperschaften, die zum Teil auch für den Bereich der Behandlungen relevant
sind. Insgesamt handelt es sich deshalb um eine Unterschätzung der tatsäch-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2663lichen Ausgaben, auch weil nicht alle angesprochenen Institutionen Daten zu
Verfügung stellen konnten und bei den angestellten Berechnungen eher auf
konservative Schätzungen zurückgegriffen wurde. Der Kurzbericht sowie die
gesamte Studie können im Internet unter
www.drogenbeauftragte.de abgerufen
werden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer repräsentativen
Befragung der Bertelsmann Stiftung zu psychischen Beschwerden von
18- bis 79-Jährigen, die einen Hausarzt aufgesucht haben und dort der
Befragung zufolge nur in seltenen Fällen eine adäquate Diagnostik,
Behandlung oder Überweisung zur Weiterbehandlung erhielten?
20. Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, dass im Rahmen der
primärärztlichen Versorgung Patienten mit psychischen Beschwerden
inzwischen umfassendere Hilfe erhalten?
21. Was plant die Bundesregierung zu tun, um die Qualität der
primärärztlichen Versorgung hinsichtlich der Erkennung und des Umgangs mit
solchen Patienten zu verbessern?
Die Fragen 19, 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Bewertung der Konzeption, Methodik und der Ergebnisse der hier
angesprochenen Patientenbefragung der Bertelsmann Stiftung unter
wissenschaftlichen Gesichtspunkten ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. Soweit aber die
Ergebnisse der Befragung darauf hinweisen, dass der Hausarzt für die meisten
Patienten mit psychischen Beschwerden zwar die erste Anlaufstelle ist, deren
psychische Beschwerden im Rahmen der hausärztlichen Untersuchung und
Beratung vom Patienten aber zu selten thematisiert bzw. vom Hausarzt
diagnostiziert und dementsprechend weiterbehandelt werden, spricht die Erhebung
dafür,
1. die Aufklärung und Information der Bevölkerung sowie den Abbau der
Tabuisierung psychischer Erkrankungen zu fördern,
2. den Stellenwert psychischer Erkrankungen in der Weiter- und Fortbildung
von Haus- und Allgemeinärzten zu stärken und
3. die Kooperation und Vernetzung der hausärztlichen Versorgung mit der
weiterführenden Sekundärversorgung im fachärztlichen Bereich zu stärken.
Diese Zielstellungen werden seit Jahren mit vielfältigen Maßnahmen auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene angegangen. Das BMG fördert für
die bevölkerungsweite Information und Aufklärung über psychische
Erkrankungen und deren Behandlungsmöglichkeiten das nationale Aktionsbündnis für
Seelische Gesundheit, unter dessen Dach zahlreiche zentrale und regionale
Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Enttabuisierung
psychischer Erkrankungen umgesetzt werden (
www.seelischegesundheit.net).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berücksichtigt das Thema
psychische Gesundheit als Querschnittsthema in ihren verschiedenen
Arbeitsschwerpunkten.
Die ärztliche Selbstverwaltung hat die Prävention, Diagnostik, Behandlung und
Rehabilitation psychischer und psychosomatischer Erkrankungen als einen
integralen Bestandteil des ärztlichen Handelns in allen Sektoren und
Disziplinen definiert. Dementsprechend berücksichtigen die für die Weiter- und
Fortbildung zuständigen Landesärztekammern einschlägige thematische
Schwerpunkte in ihren Fortbildungscurricula.
Drucksache 17/2663 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie vom Bundesgesetzgeber mit den Gesundheitsreformgesetzen der letzten
zehn Jahre geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung
der Kooperation und Vernetzung (z. B. Integrierte Versorgung nach § 140a ff.
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V, Hausarztzentrierte Versorgung
nach § 73b SGB V, besondere ambulante ärztliche Versorgung nach § 73c
SGB V) werden in den letzten Jahren durch die Selbstverwaltung auch im
Bereich psychischer Erkrankungen verstärkt aufgegriffen. Zu Verbesserungen
in der Vernetzung und Kooperation des primärärztlichen Bereichs mit
psychiatrisch-psychotherapeutischen Leistungserbringern („Sekundärarztbereich“)
tragen auch regionale „Bündnisse gegen Depression“ bei, die unter dem Dach des
Deutschen Bündnis gegen Depression, einem Transferprojekt des vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung angestoßenen und geförderten
Kompetenznetz Depression, etabliert worden sind.
Soweit sich die oben genannten Fragen auf die Qualitätssicherung bei der
ärztlichen Leistungserbringung beziehen, gilt, dass die Gestaltungshoheit für
Maßnahmen der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben dem
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliegt. Der G-BA hat dabei auch zu
entscheiden, für welche Versorgungsbereiche Anforderungen gestellt und
Qualitätsmessungen und Bewertungen durchgeführt werden. Auch Regelungen zur
Gestaltung der Qualitätssicherung im primärärztlichen Bereich der
psychiatrischen Versorgung fallen grundsätzlich in die Verantwortlichkeit des G-BA.
Die Vorgaben des G-BA zur Qualitätssicherung sind für die Leistungserbringer
verbindlich.
22. Welche gesundheitspolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei
der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen?
Die Bundesregierung gestaltet die (bundes-)gesetzlichen Rahmenbedingungen
des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems. Als ein übergeordnetes Ziel
verfolgt sie dabei die Gewährleistung einer an wissenschaftlicher Evidenz,
Qualität und Wirtschaftlichkeit orientierten Versorgung in den Bereichen der
gesundheitlichen Prävention, der Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und
Pflege. Grundsätzlich soll daher das in Deutschland bestehende
Versorgungssystem für Menschen mit psychischen Erkrankungen mit seinen vielfältigen
und differenzierten Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen erhalten und
weiterentwickelt werden.
Aus Sicht der Bundesregierung ist bei den zukünftigen Entwicklungen das
Prinzip der Personenzentrierung durch Flexibilisierung und Individualisierung
der Versorgung weiter zu stärken. Besondere Bedeutung erfährt dabei die
Erprobung und Implementierung innovativer Versorgungsmodelle nach den vom
Bundesgesetzgeber bereits geschaffenen Vertragsmöglichkeiten (z. B.
Integrierte Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V oder Verträge nach § 73c SGB V zur
besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung) oder auch grundsätzlich
neuartiger Finanzierungsformen (z. B. sektorenübergreifende „Regionalbudgets“),
die nicht nur zu einer Steigerung der Qualität durch mehr Kooperation und
Koordination der Leistungen, sondern auch zu mehr Wirtschaftlichkeit
beitragen können. Die von der Bundesregierung geförderten Projekte in der
epidemiologischen sowie in der Therapie- und Versorgungsforschung (siehe Antwort zu
den Fragen 2 bis 8) liefern dabei wichtige Datengrundlagen für die
Weiterentwicklung und Umsetzung von Versorgungskonzepten und Vertragsformen
durch die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Behandlung
in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern zu optimieren. Mit
dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz hat der Gesetzgeber einen
Zeitplan zur Einführung eines pauschalierenden, leistungsorientierten Entgelt-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2663systems für den Bereich der voll- und teilstationären psychiatrischen und
psychosomatischen Leistungen festgelegt. Bei der Entwicklung dieses
Entgeltsystems wird auch geprüft werden, inwieweit auch die im Krankenhaus
ambulant zu erbringenden Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen nach
§ 118 SGB V in das neue Entgeltsystem integriert werden können.
Beabsichtigt ist mittel- und langfristig eine sektorenübergreifende
Flexibilisierung der psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen
Leistungen, wie sie von Experten und Wissenschaftlern, u. a. auch vom
Sachverständigenrat gefordert wird. Dabei ist der Vorrang ambulanter vor stationärer
Hilfeleistung weiter zu stärken, um den betroffenen Menschen, auch denen mit
schweren und chronischen psychischen Erkrankungen, ein Leben möglichst
außerhalb von Institutionen zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hält es des Weiteren für notwendig, zeitnah zu diesen
Entwicklungsprozessen eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung für den
Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zu
implementieren. Dementsprechend hat das BMG den G-BA gebeten, sektorenübergreifende
aussagekräftige Qualitätsindikatoren für die Psychiatrie und Psychosomatik zu
entwickeln und zu implementieren, um auf diese Weise die Messung und
Bewertung der Versorgungsqualität in diesem Bereich zu ermöglichen. Zur
Entwicklung solcher Qualitätsindikatoren kann der G-BA das Institut nach
§ 137a SGB V (AQUA-Institut, Göttingen) beauftragen.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Bundesregierung zur Bekämpfung
psychischer Erkrankungen liegt in der Stärkung der Prävention und
Gesundheitsförderung. Da sowohl die primäre als auch die sekundäre Prävention (also die
frühzeitige Erkennung) psychischer Störungen eng mit der Problematik der
gesellschaftlichen Tabuisierung und Stigmatisierung psychischer Störungen
verknüpft ist, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit vielfältige Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der
Öffentlichkeit mit dem Ziel, psychische Erkrankungen zu enttabuisieren und
Betroffene vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen. Die
gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit psychischen Behinderungen soll mit der
Umsetzung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention weiter verbessert werden.
Angesichts der Zunahme diagnostizierter psychischer Störungen insbesondere
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern spielt die Prävention und
Gesundheitsförderung im Setting der Arbeitswelt eine zunehmend große Rolle.
Dementsprechend haben die gesetzlichen Krankenkassen die Reduktion von
psychischen und Verhaltensstörungen und die Förderung psychischer Gesundheit
gegenwärtig als das vorrangige gemeinsame Präventionsziel in der betrieblichen
Gesundheitsförderung, die mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz –
GKV-WSG) zu einer Pflichtleistung aufgewertet wurde, definiert.
23. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolitik und den
Bundesländern zur Psychiatriepolitik gesteuert?
Nach welchen Indikatoren wird die Qualität regionaler psychiatrischer
Versorgung überprüft, und durch wen werden diese Indikatoren
festgelegt?
Die Länder haben in der Gesundheitspolitik – dies betrifft auch die Psychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie – weit reichende eigene Kompetenzen. Bei
den Angelegenheiten, die in der Regelungskompetenz des Bundes liegen,
nehmen die Länder Einfluss auf deren Ausgestaltung über den Bundesrat. Auf
Fachebene erfolgt der Austausch und die Koordinierung der Zusammenarbeit
Drucksache 17/2663 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezwischen Bund und Ländern in dem dafür vorgesehen Gremium, der
Arbeitsgruppe Psychiatrie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Die AOLG arbeitet ihrerseits unmittelbar der
Amtschefkonferenz (ACK) zu, die die Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
vorbereitet. In der GMK findet neben dem fachlichen auch der politische Austausch zu
Fragen der psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen
Versorgung statt.
Zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren durch den G-BA siehe Antwort zu
Frage 22.
24. Über welche Erkenntnis verfügt die Bundesregierung zu den
volkswirtschaftlichen Folgekosten von psychischen Erkrankungen und
Verhaltensstörungen durch
a) steigende Fehltage infolge einer psychischen Erkrankung,
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schätzt
jährlich die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle und den Ausfall an
Bruttowertschöpfung anhand der Arbeitsunfähigkeitstage der Krankenkassen. Für
2008 wurde ein Ausfall der Produktion von insgesamt 43 Mrd. Euro bzw. der
Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 78 Mrd. Euro geschätzt. Die geschätzten
Produktionsausfälle machen insgesamt einen Anteil von 1,7 Prozent vom
Bruttonationaleinkommen aus. Der Anteil der Diagnosegruppe „Psychische
und Verhaltensstörungen“ liegt bei 0,2 Prozent oder 3,9 Mrd. Euro. Der
geschätzte Ausfall an Bruttowertschöpfung weist insgesamt einen Anteil von
3,1 Prozent am Bruttonationaleinkommen auf. 0,3 Prozent oder 7,0 Mrd. Euro
entfallen dabei allein auf die psychischen Erkrankungen und
Verhaltensstörungen.
b) Frühberentungen wegen einer psychischen Erkrankung?
Der Anteil der psychischen Erkrankungen bei den Frühverrentungen ist von
21,8 Prozent im Jahr 1998 auf 35,6 Prozent im Jahr 2008 kontinuierlich
angestiegen. Die absoluten Frühverrentungszugänge sind in dieser Diagnosegruppe
im selben Zeitraum von 51 795 auf 57 411 gestiegen. Die jährlichen direkten
Kosten (Krankheitskosten) bei der arbeitsbedingten Erwerbsunfähigkeit durch
psychische Erkrankungen werden auf 129 Mio. Euro geschätzt. Die indirekten
Kosten (Verlust an Erwerbsjahren) bei der arbeitsbedingten Erwerbsunfähigkeit
durch psychische Erkrankungen werden auf etwa 1,5 Mrd. Euro geschätzt
(Quelle: BKK-Broschüre: Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und
Frühberentungen in Deutschland).
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]