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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Spekulative Derivategeschäfte von Kommunen

Zusammenhang zwischen der Finanzlage der Kommunen und ihrer Risikobereitschaft im Schuldenmanagement, Verkauf spekulativer Finanzprodukte an Kommunen durch staatlich unterstützte oder Banken mit Bundesbeteiligung, Handlungsbedarf beim Anlegerschutz für Kommunen, fragwürdiges Geschäftsgebaren der Banken

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/257309. 07. 2010

Spekulative Derivategeschäfte von Kommunen

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Ingrid Nestle, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 25. März 2010 ging der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag auf die Finanzlage der Kommunen ein. Er hielt fest, „dass die Lebensfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Kommunen die Grundlage für die Nachhaltigkeit und Stabilität unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bildet.“ Da einige Kommunen aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung und der Finanzkrise kurz vor dem finanziellen Kollaps stehen, muss unverzüglich eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sichergestellt werden.

Die Finanznot der Gemeinden verleitet offenbar zu riskanten Geschäften als Ausweg aus der Misere, obwohl die Gemeindeordnungen der Länder ein Spekulationsverbot vorgeben. Am 21. März 2010 berichtete die „Wirtschaftswoche“ in einem ausführlichen Artikel über die Folgen von Geschäften deutscher Kommunen mit hochspekulativen Zinsderivaten, die in Hagen, Pforzheim, Neuss, Berlin und vielen weiteren Städten Verluste in Millionenhöhe verursachten. Besonders betroffen waren Kommunen, die CMS Spread Ladder Swaps der Deutschen Bank AG gekauft hatten. In den Medien wird von mehreren 100 Kommunen und zahlreichen mittelständischen Unternehmern berichtet, die verlustbringende Ladder Swaps oder andere hochriskante Produkte von verschiedenen Finanzinstituten erwarben. Laut einem Artikel der Zeitschrift „Der Gemeindehaushalt“ aus dem Jahr 2007 (Ausgabe 12/2007) wurde allein das Schadenspotential der Ladder Swaps der Deutschen Bank schon auf 1 Mrd. Euro geschätzt. Betroffene Kommunen waren bereits überwiegend hoch verschuldet und können die zusätzlichen Verluste nicht kompensieren. Die Geschäfte wurden im Rahmen des kommunalen „Schuldenmanagements“ durchgeführt.

Komplexe Derivate fallen jedoch wegen ihres spekulativen Charakters unter das Spekulationsverbot, was den Banken, die Berater, Verkäufer und „Wettgegner“ zugleich waren, bekannt sein müsste.

Aus den verlustbringenden Geschäften folgten zahlreiche Klagen auf Schadenersatz; zuletzt verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart eine beklagte Bank zur vollständigen Begleichung der dem Kläger, einem mittelständischen Unternehmen, entstandenen Schäden. Vorangegangene Verfahren endeten häufig mit Vergleichen oder Urteilen zugunsten der Banken. Anwälte sehen jedoch eine zugunsten der Kommunen veränderte Rechtslage durch die aktuelle Rechtsprechung (vgl. Rheinische Post vom 18. April 2010: „Städte verzichten auf Millionen“).

Drucksache 17/2573 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzlage der Kommunen?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über spekulative Derivategeschäfte von Kommunen und ihre Beteiligungen vor, über die Art der Geschäfte, die Größenordnung der Geschäfte, die Anzahl und Größe der beteiligten Kommunen, Gewinne und Verluste, sowie die Verteilung der Kommunen auf die verschiedenen Bundesländer?

3

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Finanzlage der Kommunen und der Risikobereitschaft im Schuldenmanagement, und wie bewertet die Bundesregierung die Folgen des Einsatzes möglicherweise riskanter, derivativer Finanzierungsinstrumente im Schuldenmanagement auf die finanzielle Situation der Kommunen?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Umfang vor, in dem Banken, an denen der Bund beteiligt ist oder die staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben (Hypo Real Estate Holding AG, Commerzbank AG, WestLB AG, Bayerische Landesbank AG, HSH Nordbank AG, Aareal Bank AG), spekulative Finanzprodukte wie zum Beispiel Spread Ladder Swaps) an Kommunen verkauft haben?

5

Kann die Bundesregierung insoweit Medienberichte bestätigen, wonach die Commerzbank in Pforzheim, die DEPFA BANK plc in Leipzig (Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH) und die WestLB spekulative Finanzprodukte an Kommunen verkauft haben?

6

Interpretiert die Bundesregierung die geltenden Anlegerschutzbestimmungen (im Wertpapierhandelsgesetz – WpHG – und in der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen) so, dass die Bank sich ihrer Verpflichtungen zur anlegergerechten Beratung durch einen Hinweis entledigen kann, sie trete bezüglich eines einzelnen Geschäfts als Handelspartner auf?

7

Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der Ausgestaltung des Anlegerschutzes für Kommunen wie beispielsweise bei der Definition eines „professionellen Anlegers“ im Wertpapierhandelsgesetz?

8

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung an anderer Stelle, beispielsweise in den Gemeindeordnungen der Länder oder in der Etablierung einer unabhängigen Kommunalaufsicht auch mit beratender Funktion für die Kommunen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung unter dem Aspekt eines fairen Marktes, dass die Banken, die Kommunen oder ihren Unternehmen beispielsweise CMS Ladder Swaps anboten, gleichzeitig Berater, Vermittler, Verkäufer, Provisionsempfänger und „Wettgegner“ (also Profiteure bei einer für den Kunden nachteiligen Entwicklung des Zins-Spreads) waren?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Bank, die Derivate wie CMS Ladder Swaps konstruiert und nach Beratung an eigene Kunden verkauft, ihre Verpflichtung zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Wahrung der Kundeninteressen nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 WpHG nur zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Nachteil verwirklichen kann, weil es sich dabei um ein Nullsummengeschäft handelt, in dem der Gewinn des einen Geschäftspartners identisch mit dem Verlust des anderen ist?

11

Teilt die Bundesregierung den Standpunkt des in der „Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft“ vom 15. April 2010 veröffentlichten Beitrags „Strukturierte Zinsswaps vor den Berufungsgerichten: eine Zwischenbilanz“, dass CMS Ladder Swaps sowohl durch den unvermeidbaren Interessenkonflikt von Bank und Anleger als auch durch das grobe Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Sittenwidrigkeitselemente enthalten?

12

Hält die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Derivategeschäfte der WestLB mit nordrhein-westfälischen Kommunen und die spekulativen Kreditgeschäfte der Landesbank Baden-Württemberg mit den Kommunalen Wasserwerken Leipzig mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag von Landesbanken für vereinbar?

Berlin, den 9. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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