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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Unterstützung der türkischen Drohnenproduktion durch die Bundesregierung und Hensoldt

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

26.01.2022

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/33523.12.2021

Deutsche Unterstützung der türkischen Drohnenproduktion durch die Bundesregierung und Hensoldt

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Żaklin Nastić, Sören Pellmann, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Türkei ist heute der einzige Staat, der auf dem eigenen Territorium in substanziellem Umfang Drohnen zu Kampfzwecken einsetzt, so im sogenannten Kampf gegen den Terrorismus. Im Kampf gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK führen die Drohnenangriffe allerdings immer wieder zu Opfern unter der Zivilbevölkerung (https://www.nzz.ch/international/tuerkei-die-heimliche-drohnen-grossmacht-ld.1545464). Bei den völkerrechtswidrigen Feldzügen der Türkei in Syrien und im Norden Iraks spielen Drohnen aus türkischer Produktion eine zentrale Rolle (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12, WD 2 – 3000 – 057/20, S. 5 ff.), ebenso wie im Krieg in Libyen (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/buergerkriegsland-libyen-waffenlieferungen-deutscher-firmen,Sb5LnUH). Die Drohne Kargu-2 des türkischen Herstellers STM soll in Libyen als sogenanntes autonomes Waffensystem – mit einem Auftrag versehen und zuletzt ohne menschliche Kontrolle – unterwegs gewesen sein (dpa vom 13. Juni 2021).

Die Kampf- und Aufklärungsdrohne Bayraktar TB2 soll von Libyen, Aserbaidschan, der Ukraine, Katar, Turkmenistan, Oman und Pakistan eingesetzt werden (WD 2 – 3000 – 113/20, S. 58), aber auch an Polen und Tunesien gehen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/tuerkei-ruestungsindustrie-teknofest-101.html). Die Türkei exportierte das Drohnen-Know-how aber auch nach Aserbaidschan in Form von Militärberatern und Bayraktar-Drohnen sowie von in Israel hergestellten Harop-Drohnen. Aserbaidschanische Streitkräfte setzten Drohnen im Krieg um Bergkarabach gegen armenische Streitkräfte ein (WD 2 – 3000 – 113/20, S. 28).

Deutsche Unternehmen haben sich mit Genehmigung der Bundesregierung von 2009 bis August 2020 mit Bauteilen und Ausrüstung für ca. 13 Mio. Euro am Aufbau der türkischen Drohnen-Flotte beteiligt. In den Jahren 2009 bis 2018 erteilte die Bundesregierung insgesamt 33 Genehmigungen für die Lieferung von Gütern an den Nato-Partner, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren. Unklar ist aber, ob die Teile für bewaffnete Kampfdrohnen und/oder Aufklärungsdrohnen verwendet wurden (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/21683). Allerdings sollen türkische Drohnen auch mit aus deutscher Produktion stammenden Bauteilen ausgerüstet sein, die bezüglich des Exports nicht genehmigungspflichtig, aber für entsprechende Einsatzszenarien von entscheidender Bedeutung sind. Unter anderem betrifft das Bauteile wie Tempomate der bayerischen Firma M., Radarhöhenmesser der deutschen S. GmbH und Kraftstofffilter der deutschen Firma H. Auch soll die Bayraktar TB2 mit dem Modul ARGOS-II des Rüstungskonzerns Hensoldt, an dem die Bundesregierung inzwischen eine Sperrminorität von 25,1 Prozent hält (https://www.bmvg.de/de/presse/bundesrepublik-deutschland-beteiligung-hensoldt-ag-4918388), ausgestattet sein (enthalten in einem halbkugelförmigen Gimbal mit verbauter elektrooptischer Sensorik wie Laserbeleuchter und Lasermarkierer). Das enthalte das Modul ARGOS-II, das vom Hensoldt-Ableger Optronics Pty in Pretoria in Südafrika gefertigt wird und über einen Laserbeleuchter und einen Lasermarkierer verfügt, mittels dem etwa eine Rakete ins Ziel geführt werden kann (https://netzpolitik.org/2021/raketen-und-sensoren-deutsche-technik-fuer-den-tuerkischen-drohnenkrieg/).

„Kurz- bis mittelfristig ist zu erwarten, dass die Türkei weiterhin ihre dynamische bis aggressive – und völkerrechtlich äußerst problematische – Außenpolitik, zumindest in Teilen, auf die extensive Nutzung von militärischen Drohnen abstützen wird, wie sie es in Syrien, Libyen und jetzt in Bergkarabach gemacht hat“ (Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 113/20, S. 71).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag Genehmigungen für den Export von Gütern für das Empfängerland Türkei erteilt, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

2

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0004 (Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und Sprengladungen sowie zugehörige Ausrüstung und Zubehör wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür), die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind, wurden seit 2020 für das Empfängerland Türkei erteilt (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

3

Wie viele der seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0004 (Frage 2) betrafen Güter der AL-Pos. a) A0004a und b) A0004b (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

4

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0010 (unbemannte „Luftfahrzeuge“ und „Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-als-Luft“ sowie zugehörige Ausrüstung wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür), die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind, wurden seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag für das Empfängerland Türkei erteilt (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

5

Wie viele der seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0010 (Frage 4) betrafen Güter der AL-Position A0010C a) „UAV“, ferngelenkte Flugkörper (remotely piloted air vehicles – RPVs), autonome programmierbare Fahrzeuge und „Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-als-Luft“, b) Startgeräte, Bergungsausrüstung und unterstützende Bodengeräte und c) Ausrüstung für die Steuerung, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

6

Wie viele der seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0010 (Frage 4) betrafen Güter der AL-Position A0010D (Triebwerke und besonders konstruierte Bestandteile hierfür), die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

7

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0011 (Elektronische Ausrüstung, ‚Raumfahrzeuge‘ und deren Bestandteile) wurden seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag für das Empfängerland Türkei erteilt, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

8

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0018 (Herstellungsausrüstung und Bestandteile) für das Empfängerland Türkei wurden seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag erteilt, die zur Drohnenfertigung bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

9

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0021 (Software) für das Empfängerland Türkei wurden seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag erteilt, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

10

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Position A0022 (Technologie) für das Empfängerland Türkei wurden seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag erteilt, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte auch getrennt nach Jahren den jeweiligen Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

11

In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen von den Auskunftspflichtigen mit Unterpositionen der WA-Nummer 88 (Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag für das Empfängerland Türkei angemeldet (bitte auch nach Jahren getrennt aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

12

In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen von den Auskunftspflichtigen mit Unterpositionen der WA-Nummer 88 (Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik seit 2020 bis zum aktuellen Stichtag insgesamt angemeldet (bitte auch nach Jahren getrennt aufschlüsseln; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

13

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den Erwerb der Ukraine von sechs Kampfdrohnen des Typs Bayraktar TB2, zwei Bodenkontrollstationen, drei Datenterminals am Boden, zwei ferngesteuerten Videoterminals und Bodenunterstützungsausrüstung von der Türkei (https://www.defensenews.com/unmanned/2021/09/29/ukraine-is-set-to-buy-24-turkish-drones-so-why-hasnt-russia-pushed-back/)?

14

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass die Ukraine weitere 24 Kampfdrohnen des Typs Bayraktar TB2 mit einem geschätzten Vertragswert von etwa 300 Mio. Dollar von der Türkei gekauft hat bzw. kaufen will (https://www.defensenews.com/unmanned/2021/09/29/ukraine-is-set-to-buy-24-turkish-drones-so-why-hasnt-russia-pushed-back/)?

15

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob die Ukraine sich militärisch mit dem Ziel einer Rückeroberung der abtrünnigen Gebiete nach dem Vorbild von Aserbaidschan aufrüstet (dpa vom 27. Oktober 2021)?

16

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob die Ukraine unter anderem in Kooperation mit der Türkei eine eigene Drohnenproduktion aufbaut bzw. aufbauen will (dpa vom 27. Oktober 2021)?

17

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung nicht zuletzt als Mitglied des sogenannten Normandie-Formats (Deutschland, Frankreich, Ukraine und Russland; https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/-/201850) über den Einsatz einer Kampfdrohne des Typs „Bayraktar“ aus türkischer Produktion durch die Armee der Ukraine Ende Oktober 2021 (dpa vom 27. Oktober 2021)?

18

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim Einsatz einer Kampfdrohne des Typs „Bayraktar“ aus türkischer Produktion durch die Armee der Ukraine Ende Oktober 2021 um eine Verletzung des sogenannten Minsker Protokolls vom 19. September 2014, das unter anderem ein Flugverbot für Kampfflugzeuge und Drohnen, mit Ausnahme von Beobachtungsdrohnen der OSZE, vorsieht (https://www.zif-berlin.org/sites/zif-berlin.org/files/inline-files/ZIF_kompakt_OSZE_Ukraine_Waffenstillstand_0_0.pdf, S. 4)?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber der Ukraine ergriffen bzw. will sie ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob die ukrainische Armee Ende Oktober 2021 eine Kampfdrohne eingesetzt hat, die mit dem ARGOS-II-System des Rüstungskonzerns Hensoldt ausgestattet war?

20

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob einzelne oder alle von der Ukraine gekauften und bestellten Kampfdrohnen des Typs Bayraktar TB2 mit ARGOS-II-Systemen des Rüstungskonzerns Hensoldt ausgestattet sind bzw. werden sollen?

21

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Hensoldt in den letzten Jahren ARGOS-II-Systeme an das türkische Unternehmen Baykar Technologies geliefert hat (https://www.zdf.de/politik/frontal/tuerkische-kampfdrohnen-mit-deutscher-technik-100.html)?

Wenn ja, seit wann wurden wie viele ARGOS-II-Systeme geliefert (bitte nach Jahren die Anzahl der gelieferten Systeme auflisten)?

22

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, an welche Länder der Rüstungskonzern Hensoldt das ARGOS-II-System bereits geliefert hat (bitte Länder mit Lieferjahr auflisten)?

23

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den möglichen Einsatz von Drohnen mit ARGOS-II-Systemen a) im Irak bzw. in der Region Kurdistan-Irak (RKI) durch das türkische Militär (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/kampfdrohnen-tuerkei-hensoldt-100.html), b) im Jemenkrieg durch die Militärallianz unter Führung von Saudi-Arabien (https://www.zdf.de/politik/frontal/tuerkische-kampfdrohnen-mit-deutscher-technik-100.html), c) in Syrien durch das türkische Militär, d) in Libyen durch das türkische Militär bzw. die von der Türkei unterstützten libyschen Streitkräfte, e) im Bergkarabach-Krieg im Jahr 2020 durch türkische bzw. aserbaidschanische Streitkräfte?

24

Inwieweit ist es für die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie eine 25,1-prozentige Sperrminorität hält, die Einfluss auf strategische Unternehmensentscheidungen sichert (https://www.bmvg.de/de/presse/bundesrepublik-deutschland-beteiligung-hensoldt-ag-4918388), erheblich, ob Hensoldt ARGOS-II-Systeme an Länder liefert, die in bestehende Spannungen und Konflikte unmittelbar eingebunden sind und diese dadurch drohen, aufrechterhalten oder verschärft zu werden?

25

Inwieweit ist für die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie eine 25,1-prozentige Sperrminorität hält, die Einfluss auf strategische Unternehmensentscheidungen sichert (https://www.bmvg.de/de/presse/bundesrepublik-deutschland-beteiligung-hensoldt-ag-4918388), die Menschenrechtssituation in den Ländern erheblich, in die Hensoldt ARGOS-II-Systeme liefert?

26

Hält die Bundesregierung das ARGOS-II-System als Zielerfassungssystem für ein militärisches Gerät, das in Syrien eingesetzt werden wird bzw. auch eingesetzt werden kann?

Wenn ja, wird die Bundesregierung mit ihrer Sperrminorität bezüglich der Rüstungsfirma Hensoldt dafür sorgen, dass die Exporte dieser Technik gestoppt werden, um zu verhindern, dass sie in Syrien unter anderem gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt wird?

27

Hält die Bundesregierung das ARGOS-II-System als Zielerfassungssystem für ein (militärisches) Gerät, dass in Syrien und Libyen eingesetzt wird bzw. auch eingesetzt werden kann?

Wenn ja, wird die Bundesregierung mit ihrer Sperrminorität bezüglich der Rüstungsfirma Hensoldt dafür sorgen, dass die Exporte dieser Technik gestoppt werden, um zu verhindern, dass diese von der Türkei im Kontext von regionalen Militäroperationen wie in Libyen oder Syrien eingesetzt wird bzw. werden kann (Antwort auf die Mündliche Frage 57, Plenarprotokoll 19/217), und wenn nein, warum nicht?

28

Hält die Bundesregierung das ARGOS-II-System als Zielerfassungssystem für ein (militärisches) Gerät, dass gegen die EU-Mitglieder Griechenland und Zypern eingesetzt werden kann?

Wenn ja, wird die Bundesregierung mit ihrer Sperrminorität bezüglich der Rüstungsfirma Hensoldt dafür sorgen, dass die Exporte dieser Technik gestoppt werden, um zu verhindern, dass diese von der Türkei im Kontext von regionalen Militäroperationen eingesetzt wird bzw. werden kann, und wenn nein, warum nicht?

29

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkäufe des von der Firma Airbus und nach Ausgliederung der Sensortechnik zugunsten der neugegründeten Firma Hensoldt ab 2017 von dieser hergestellten Moduls ARGOS-II im Kontext einer militärischen Endverwendung genehmigungspflichtig?

30

Kann die Bundesregierung die Verkäufe des von der Rüstungsfirma Hensoldt hergestellten Moduls ARGOS-II im Kontext einer militärischen Endverwendung, spätestens seitdem sie eine Sperrminorität an Hensoldt hält, verhindern?

Wenn ja, wird sie ihren Einfluss nutzen, um Lieferungen des Moduls ARGOS-II der Rüstungsfirma Hensoldt an am Jemen- und/oder Libyenkrieg unmittelbar beteiligte Länder sowie an die Türkei, Aserbaidschan und die Ukraine zu verhindern?

Berlin, den 15. Dezember 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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