[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Ates Gürpinar, Susanne
Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/346 –
Impfstoffmangel in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine hohe Impfquote ist ein entscheidendes Element zur Eindämmung der
Corona-Pandemie. Darauf haben sowohl die bisherige als auch die neue
Bundesregierung wiederholt hingewiesen und die Fragesteller teilen diese
Auffassung. Dennoch gerät die Impfkampagne immer wieder durch organisatorische
und politische Entscheidungen ins Stocken: Warten auf Entscheidungen über
Impfempfehlungen in der Ständigen Impfkommission, unklare oder
widersprüchliche Kommunikation, kurzfristige Beschlüsse in der Bund-Länder-
Runde, die vor Ort die Umsetzung erschweren und zuletzt ein scheinbar
plötzlich auftretender Mangel an Impfstoffen für das erste Quartal 2022 lassen
befürchten, dass die erforderliche hohe Impfquote in absehbarer Zeit nicht
erreicht werden kann. Angesichts der rasanten Verbreitung der Omikron-
Variante in europäischen Ländern mit vergleichbarer oder sogar höherer
Impfquote, ist dies nach Auffassung der Fragesteller nicht hinzunehmen.
Der Deutsche Bundestag hatte bis zum 14. Dezember 2021 8,8 Mrd. Euro für
die Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 bewilligt. Nach Angaben
des Bundesministeriums für Gesundheit sollten davon bis zu 635 Millionen
Dosen erworben werden können. Am 15. Dezember 2021 hat der Deutsche
Bundestag erneut 2,2 Mrd. Euro für den Ankauf von bis zu 92 Millionen
Impfstoffdosen bewilligt. Damit hat die Bundesregierung bisher 11 Mrd. Euro
zum Ankauf von Impfstoffdosen zur Verfügung gehabt. Damit wollte sie nach
eigenen Angaben bis zu 727 Millionen Impfdosen erwerben können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Risiken von SARS-CoV-2-Infektionen durch Infektionsschutzmaßnahmen
zu minimieren, dient insbesondere dem Schutz von Leben und Gesundheit und
der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Die
durch COVID-19-Impfungen vermittelte Immunität in der Bevölkerung ist
neben anderen Schutzmaßnahmen der beste Schutz vor einer erhöhten
Infektionsdynamik und vor schweren Krankheitsverläufen. Daher wird durch die
Bundesregierung insbesondere die Erhöhung der Impfquote mit höchster Priorität
verfolgt. Hervorzuheben sind hierbei auch Auffrischimpfungen. Mittlerweile ist
Deutscher Bundestag Drucksache 20/454
20. Wahlperiode 20.01.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 19. Januar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
deutlich geworden, dass Auffrischimpfungen wegen einer nachlassenden
Immunantwort dringend erforderlich sind. Insbesondere für die Omikron-Variante
ist eine dritte Impfung für einen ausreichenden Schutz zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin das Anliegen der Bundesregierung,
ausreichend Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
1. Wie viele Dosen welchen Impfstoffs hat die Bundesregierung in der
Pandemie
a) bilateral über die Hersteller erworben oder
b) über die Europäische Union erhalten?
c) Wie hoch waren dafür jeweils die Ausgaben?
2. Wann soll gemäß den Vereinbarungen welcher Impfstoff in welcher
Menge geliefert werden?
Die Fragen 1a bis 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus bilateralen Verträgen mit den Impfstoffherstellern hat Deutschland keine
Impfdosen erworben. Deutschland hat sich an der Impfstoffinitiative der
Europäischen Kommission beteiligt. Dabei wurde die EU-Kommission im Rahmen
des europäischen Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument –
ESI) beauftragt, im Namen der Mitgliedstaaten mit den Impfstoffherstellern
Abnahmegarantien (Advance Purchase Agreements – APAs) zu verhandeln und
abzuschließen. Die KOM hat bislang für die Mitgliedstaaten mit folgenden
Unternehmen Verträge abgeschlossen: Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca,
Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi/GSK, Valneva, Novavax. Deutschland hat
aus diesen Verträgen in verschiedenen Tranchen bis zu 663,9 Millionen
Impfdosen im Gesamtwert von ca. 12,5 Mrd. Euro brutto bestellt:
Firma Bestellmenge Impfdosen Lieferzeitraum
AstraZeneca ca. 56,3 Millionen 2021
Pfizer/BioNTech ca. 367,3 Millionen 2021 bis 2023
Moderna ca. 120,3 Millionen 2021/2022
Johnson & Johnson ca. 55,0 Millionen 2021/2022
Sanofi/GSK ca. 20,0 Millionen 2022
Valneva ca. 11,0 Millionen 2022
Novavax bis zu 34,0 Millionen 2022
Curevac wurde nicht zugelassen -
Zu den Lieferplänen im Detail (d. h. insbesondere bezüglich der wöchentlichen
Ausweisung von Liefermengen) befindet sich die Bundesregierung im
Austausch mit den Herstellern, so dass diese nicht statisch sind. So wurden
Lieferungen zum Teil vorgezogen, um akute Bedarfsspitzen abzudecken, oder es
wurden Lieferungen zunächst zurückgestellt, als der Bedarf weniger hoch war.
Die aktuellen Lieferprognosen werden vom Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert:
https://impfdashboard.de/.
3. Wie viele Impfdosen sind bisher jeweils (bitte nach Monaten
aufgliedern)
a) ausgeliefert,
b) verimpft,
c) verworfen,
d) verschenkt,
e) verkauft worden oder
f) verloren gegangen?
Die Daten zu den Teilfragen 3a und 3b sind auf dem Impfdashboard des BMG
veröffentlicht.
Bis zum 5. Januar 2022 wurden insgesamt 11 530 Impfdosen im zentralen
Lager vernichtet. Insgesamt wurden bis Kalenderwoche 47 des Jahres 2021 nach
Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten des pharmazeutischen Großhandels
und der Apotheken ca. 31 000 Impfdosen der zentral beschafften COVID-19-
Impfstoffe vernichtet. Gründe für Vernichtungen von COVID-19-Impfstoffen
sind u. a. Bruch bei Kommissionierung, Beschädigungen beim Transport (z. B.
Erschütterungen, Unfälle), Flüssigkeitsverluste und das erreichte
Verfallsdatum.
Mit der Annahme des Impfstoffs im Rahmen der Impfkampagne obliegt dem
pharmazeutischen Großhandel bzw. im Anschluss den Apotheken sowie den
Leistungserbringern die sachgemäße Handhabung. Informationen über
Vernichtungen nach dem Zeitpunkt der Übergabe liegen dem Bund daher nur insoweit
vor, wie diese an den Großhandel zurückgemeldet werden.
Die Daten zu den Teilfragen 3d und 3e können den hierzu veröffentlichten
Daten des BMG im Internet unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
coronavirus/faq-covid-19-impfung.html eingesehen werden.
Mit Stand 6. Januar 2022 wurden rund 7,66 Millionen Impfdosen bilateral
abgegeben (August bis Oktober 2021), die bereits in Deutschland lagerten und
daher nicht über COVAX abgegeben werden konnten. Ebenfalls zum Stand
6. Januar 2022 hat die Bundesregierung insgesamt rund 95,4 Millionen
Impfdosen aus deutschen Lieferverträgen an COVAX abgegeben. Diese Gesamtmenge
setzt sich aus den Impfstoffen von BioNTech (10,3 Millionen Impfdosen, Q4
2021), Moderna (32 Millionen Impfdosen, Q4 2021), Johnson & Johnson
(26,6 Millionen Impfdosen, Q4 2021) und AstraZeneca (26,5 Millionen
Impfdosen, kontinuierliche Abgabe ab August 2021) zusammen.
Es wurden keine Impfstoffe verkauft.
4. Wie viel wurde bis zum 14. Dezember 2021 für
a) Impfstoffe,
b) Logistik,
c) Aufbau und Betrieb von Impfzentren und mobilen Impfteams,
d) Impfungen in Arztpraxen oder
e) Impfungen in anderen Settings wie Betrieben
(bitte einzeln ausweisen) ausgegeben, und von jeweils welchem
Kostenträger bezahlt (bitte ggf. mit Refinanzierung angeben)?
Für COVID-19-Impfstoffe wurden mit Anordnungsdatum bis zum 14.
Dezember 2021 rund 3,2 Mrd. Euro ausgegeben und vom Bund bezahlt.
In Zuständigkeit des BMG sind für die Logistik Kosten zur Tief- und
Tiefstkühllagerung in Höhe von 127 990,17 Euro bis 14. Dezember 2021 entstanden.
Für den Betrieb des nationalen Verteilzentrums des Bundes in Verantwortung
der Bundeswehr und die Verteilung der Impfstoffe durch einen
Logistikdienstleister der Bundeswehr sind zusätzliche Ausgaben im Jahr 2021 in Höhe von
1 228 872 Euro entstanden.
Die notwendigen Kosten für die Errichtung, Vorhaltung ab dem 15. Dezember
2020 und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen
Impfteams, die von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet,
vorgehalten oder betrieben werden, werden nach der Coronavirus-Impfverordnung
(CoronaImpfV) im Jahr 2021 in der entstandenen Höhe hälftig von den
Ländern und vom Bund getragen. Bis zum 31. Dezember 2020 entstandene Kosten
werden hälftig von den Ländern, zu 46,5 Prozent aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds und zu 3,5 Prozent vom Verband der Privaten
Krankenversicherung getragen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) haben die
Länder bis einschließlich 14. Dezember 2021 rund 1,8 Mrd. Euro aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten. Hiervon werden rund 1,75 Mrd.
Euro durch den Bund refinanziert, rund 50,5 Mio. Euro durch die
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und rund 3,8 Mio. Euro durch den Verband der
Privaten Krankenversicherung getragen. Dabei ist zu beachten, dass es sich
voraussichtlich zu einem beträchtlichen Teil um Abschlagszahlungen handelt und
zudem die Länder noch nicht vollständig gegenüber dem BAS abgerechnet haben.
Derzeit können daher keine Aussagen zu den über die CoronaImpfV
abrechenbaren Gesamtkosten für die Impfzentren und mobilen Impfteams getätigt
werden. Ergänzend wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage
23 verwiesen.
Ärztliche Leistungen nach § 6 CoronaImpfV werden aus der Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds ausgezahlt und durch den Bund refinanziert. Bis zum
14. Dezember 2021 wurden für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen
das Coronavirus SARS-CoV-2 durch das BAS aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds an die Kassenärztlichen Vereinigungen
• rund 809 Mio. Euro für die Abrechnung mit Vertragsärztinnen und
Vertragsärzten,
• rund 9 Mio. Euro für die Abrechnung mit Privatärztinnen und Privatärzten,
• rund 18 Mio. Euro für die Abrechnung mit Betriebsärztinnen und
Betriebsärzten,
• rund 3000 Euro für die Abrechnung mit den zuständigen Stellen der Länder
(insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienst) und
• rund 1 Mio. Euro für die Abrechnung mit Krankenhäusern sowie Vorsorge-
und Rehabilitationseinrichtungen
ausgezahlt. Da zwischen Leistungserbringung und Abrechnung mehrere
Monate liegen können, geben die Daten nicht das aktuelle Leistungsgeschehen
wieder.
Ein Vergütungsanspruch nach der CoronaImpfV besteht für Betriebsärztinnen
und Betriebsärzte nur, sofern die Impfleistungen nicht bereits anderweitig
durch ein Unternehmen bzw. Betriebe vergütet werden. Selbstständige
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste erbringen ihre
Leistungen an Unternehmen regelmäßig auf der Grundlage privatrechtlicher
Vereinbarungen gegen Entgelt. Die in Unternehmen angestellten
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erbringen hingegen diese Leistungen bereits im Rahmen
ihres Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb. Der für diese Fälle in der
CoronaImpfV geregelte Vergütungsausschluss stellt mithin sicher, dass die
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie überbetriebsärztlichen Dienste nicht
doppelt mit den Unternehmen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen
abrechnen. Der Bundesregierung liegen zu dem Umfang von Leistungen, die
durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte außerhalb der CoronaImpfV
abgerechnet wurden, keine statistischen Erkenntnisse und Nachweise vor.
5. An welche Stellen außerhalb Deutschlands hat die Bundesregierung wie
viele Impfstoffdosen kostenlos abgegeben oder verkauft?
Die Bundesregierung hat Impfstoffe unentgeltlich an COVAX zur dortigen
Verteilung nach dringendsten Bedarfen der beteiligten Entwicklungs- und
Schwellenländer abgegeben, sowie bilateral an die Regierungen von Namibia (201 600
Impfdosen), Ukraine (1 512 000 Impfdosen), Ägypten (1,5 Millionen
Impfdosen), Ghana (1,5 Millionen Impfdosen), Vietnam (2,6 Millionen Impfdosen)
und Thailand (347 100 Impfdosen).
6. Wie viele Impfdosen waren für den internationalen Fonds „COVAX-
Fazilität“ von der Bundesregierung bis zu welchem Datum zugesagt
worden, und wie viele Dosen wurden bislang geliefert?
Die Bundesregierung hat insgesamt rund 95,4 Millionen Impfdosen aus
deutschen Lieferverträgen an COVAX übertragen. Mit Stand 6. Januar 2022 wurden
rund 84 Millionen dieser Impfdosen an Entwicklungsländer geliefert. Die
Restmenge wird in den nächsten Wochen von COVAX an die Empfängerländer
ausgeliefert.
7. Sofern Impfstoffe kostenlos abgegeben oder verkauft wurden, wurden
dafür Ausgleichszahlungen an die Impfstoffhersteller geleistet, und wenn
ja, wie hoch waren diese jeweils insgesamt und pro Dosis (bitte nach
Herstellern aufgliedern)?
Es wurden keine Ausgleichszahlungen geleistet. Es wurden keine Impfstoffe
verkauft.
8. Wenn Impfstoffe verkauft wurden, wie viel wurde welchen Abnehmern
dafür insgesamt und pro Dosis berechnet?
Die Bundesregierung hat keine Impfstoffe verkauft.
9. Wie viele Impfdosen wurden jeweils (bitte soweit möglich a) bis f) nach
Bundesländern aufgliedern)
a) an Impfzentren und mobile Impfteams,
b) an Krankenhäuser,
c) über die Apotheken an Arztpraxen,
d) an weitere Stellen wie Betriebe abgegeben (bitte angeben, welche
Stellen) oder
e) durch den Bund selbst verimpft (bitte Institutionen angeben)?
f) Wie viele Impfdosen wurden insgesamt zum Verbrauch abgegeben
oder selbst verbraucht, und wie groß ist die Differenz zu der durch
das RKI veröffentlichten Zahl der stattgefundenen Impfungen?
Die Fragen 9a bis 9f werden gemeinsam beantwortet.
Das Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) mit den jeweils
verimpften Impfdosen ist tagesaktuell im Internet unter
https://www.rki.de/DE/
Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html
abrufbar. Eine Aufschlüsselung nach Land sowie der durch den Bund selbst
verimpften Impfdosen ist der genannten Tabelle zu entnehmen.
Bei den ausgelieferten Impfdosen kann bei den Leistungserbringern nur
zwischen Vertrags-, Privat- und Betriebsärztinnen und Vertrags-, Privat- und
Betriebsärzten sowie den von den Ländern beauftragten Stellen (Impfzentren,
mobile Impfteams und Öffentlicher Gesundheitsdienst) unterschieden werden. Der
Bund hat selbst Impfdosen über zwei Impfzentren des Bundes in Bonn und
Berlin sowie über den Sanitätsdienst der Bundeswehr, die medizinischen
Dienste der Bundespolizei und des Auswärtigen Amts verimpft. Daten hierzu
sind auf der Internetseite des BMG im Internet unter
https://www.bundesgesun
dheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html veröffentlicht.
Eine Differenzbildung ist tagesaktuell unter Zuhilfenahme der jeweiligen
Lieferliste auf der Internetseite des BMG sowie der Tabelle des
Impfquotenmonitorings möglich. Bis zum Ende der Kalenderwoche 52 am 2. Januar 2022
wurden insgesamt 171,6 Millionen Impfdosen von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca,
Moderna und Johnson & Johnson an die Länder ausgeliefert. Mit Stand 5.
Januar 2022 wurden insgesamt 150 983 426 Impfdosen verimpft.
10. Wann haben welche Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung
Bestellungen nach oben oder unten korrigiert, und welche Bestellungen
konnten seit dem Ende der allgemeinen Impfstoffknappheit im Sommer
2021 nicht voll bedient werden?
Bund und Länder haben sich durch einen gemeinsamen Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 19. Juli 2021 darauf verständigt, dass die
Impfstrukturen der Länder ab Oktober 2021 die COVID-19-Impfstoffe über die
Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel beziehen, wie es seit April
2021 bereits die niedergelassene Ärzteschaft und die Betriebsärzteschaft
handhaben. Demnach werden die Länder nicht mehr direkt durch den Bund mit
Impfstoffen beliefert. Ausnahmen wurden gemacht, als der Bedarf aufgrund der
kurzfristig ansteigenden Zahl an Auffrischimpfungen deutlich gestiegen ist.
Zudem ermöglicht der Bund den Ländern die Abholung von Impfstoffen im
Zentrallager des Bundes.
Bis zur notwendigen Kontingentierung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer ab
Kalenderwoche 48 des Jahres 2021 wurden alle bei der Apotheke fristgerecht
abgegeben Bestellungen in voller Höhe erfüllt. Zudem werden die Bestellungen
von Impfstoffen des Herstellers Moderna ebenfalls vollumfänglich erfüllt.
11. Wie viele Impfdosen, zu deren Abnahme sich die Bundesregierung
vertraglich verpflichtet hatte, wurden von der Bundesregierung vom 15.
Dezember 2020 bis zum 14. Dezember 2021 wieder abbestellt, und wie
hoch waren die Ausgaben für bestellten und nicht abgenommenen
Impfstoff?
Alle vertraglichen Abnahmeverpflichtungen wurden von der Bundesregierung
eingehalten.
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für diese Impfstoffe?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
13. Welche Stellen der Bundesregierung waren jeweils in welchem Umfang
mit der Bedarfsplanung, Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen
betraut?
Die Federführung für die Bedarfsplanung, Beschaffung und Verteilung von
Impfstoffen liegt beim BMG. Das BMG bezieht insbesondere für die
Bedarfsplanung das RKI sowie zu regulatorischen Fragen das Paul-Ehrlich-Institut ein.
Darüber hinaus übernimmt die Bundeswehr in Amtshilfe einen Teil der
Impfstofflogistik und -lagerung. Die COVID-19-Impfstoffe werden vom
Verteilzentrum des Bundes über die vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen
und Apotheken den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt.
14. Welche Aufgaben hatte in diesem Zusammenhang seit dem 1. März 2021
der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Impfstoffproduktion
im Bundesministerium der Finanzen Dr. Christoph Krupp?
Die Taskforce Impfstoffproduktion (TFI) setzt sich seit ihrer Einsetzung
Anfang März 2021 für die Produktion der Impfstoffe am Standort Deutschland
und Europa ein. Die TFI wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) angesiedelt.
Das Ziel der TFI war und ist es, kurzfristig, aber auch für die kommenden Jahre
ab 2022, einen maßgeblichen Beitrag zu einer sicheren Versorgung
Deutschlands mit Impfstoffen aus eigener Produktion zu leisten. Damit wird mittel- und
langfristig auch ein erheblicher Beitrag zur EU-weiten und globalen
Impfstoffversorgung geleistet werden können. Dafür ist die TFI seit ihrer Einsetzung mit
allen Impfstoffherstellern im Austausch, um beispielsweise frühzeitig bei
Produktions- oder Lieferproblemen zu unterstützen.
15. Welche Maßnahmen hat Dr. Christoph Krupp vorgeschlagen oder selbst
umgesetzt, um für die benötigten Booster-Impfungen ausreichend
Impfstoffe zur Verfügung zu haben?
Mit Unterstützung der TFI konnten mehrere Maßnahmen zur Erhöhung und
Absicherung der Zahl der Impfstofflieferungen umgesetzt werden.
Insbesondere hat die TFI den Aufbau der Produktion von BioNTech bei Allergopharma in
Reinbek unterstützend begleitet und dazu beigetragen, bei IDT Biologika in
Dessau Kapazitäten für Impfstoffe zu schaffen und die dortige
Impfstoffproduktion zu beschleunigen. Die TFI hat Unternehmen zudem bei Visa- und
Zollfragen oder auch Baugenehmigungen unterstützt.
Die TFI ist derzeit damit beschäftigt, mit geeigneten Unternehmen international
anschlussfähige Pandemiebereitschaftsverträge zu verhandeln. Aktuell läuft
hierfür ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, an dem sich
Unternehmen beteiligen, die bereit sind, Pandemiebereitschaftsverträge mit der
Bundesregierung abzuschließen. Das Ziel ist es, ab dem Jahr 2022 einen
maßgeblichen Beitrag zu einer sicheren Versorgung Deutschlands mit Impfstoffen
aus eigener Produktion zu leisten. Damit wird mittel- und langfristig auch ein
erheblicher Beitrag zur EU-weiten und globalen Impfstoffversorgung geleistet
werden können. Sowohl im Fall des Andauerns der COVID-19-Pandemie als
auch im Fall einer neuen Pandemie möchte die Bundesregierung auf nationale
Produktionskapazitäten zugreifen können. Die Verträge umfassen neben der
Bereithaltung von Produktionskapazitäten auch Vereinbarungen zur
Herstellung und Lieferung von Impfstoffen.
16. Wann erfuhr die Bundesregierung von der Notwendigkeit der Booster-
Impfungen, und
a) wann hat sie daraufhin den Bedarf an und die Verfügbarkeit von
Impfstoffen überprüft, und
b) wie lautete das Ergebnis dieser Überprüfung?
Nachdem erste Studienergebnisse darauf hingewiesen haben, dass es bei
bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder nachlassenden
Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann,
hat die GMK am 2. August 2021 beschlossen, insbesondere für die Gruppe
relevant immungeschwächter Patientinnen und Patienten sowie für Höchstbetagte
und Pflegebedürftige Auffrischimpfungen anzubieten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nach Aufarbeitung der
wissenschaftlichen Evidenz ihre COVID-19-Impfempfehlung bezüglich
Auffrischimpfungen bei Immungeschwächten (veröffentlicht am 17. September
2021), für Personen, die 70 Jahre oder älter sind, und für bestimmte
Indikationsgruppen (veröffentlicht am 18. Oktober 2021) angepasst.
Die Empfehlungen werden laufend durch die STIKO aktualisiert. Aktuell
werden Auffrischimpfungen generell für Personen ab 18 Jahren empfohlen.
Der Bedarf und die Verfügbarkeit von Impfstoffen werden laufend durch die
Bundesregierung überprüft. Während die Impfstofflieferverträge die
vorausschauende und langfristige Belieferung zur Bereitstellung der benötigten
Impfdosen für die Grund- und Auffrischimpfung der Bürgerinnen und Bürger
sichern, wird die Verfügbarkeit der Impfstoffe IT-gestützt erfasst und bewertet.
Die wöchentlich den Leistungserbringern zur Verfügung gestellten Impfdosen
können dem Impfdashboard entnommen werden (siehe
https://impfdashboar
d.de). Dieses weist durchgängig eine Überversorgung von ca. 10 Prozent auf.
Selbst in der Phase höchster Impfraten im Dezember 2021 wurde den
Leistungserbringern mehr Impfstoff zur Verfügung gestellt als verimpft wurde.
17. Welche neuen Erkenntnisse aufgrund der „Inventur“ führten dazu, dass
der aktuelle Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach sagte, es
gäbe „zu wenig Impfstoff“ (
https://www.tagesschau.de/inland/corona-ges
undheitsministerkonferenz-lauterbach-boostern-103.html), während sein
Vorgänger eineinhalb Monate zuvor meinte, es sei genug Impfstoff für
alle da (
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/corona-boosterim
pfung-spahn-101.html)?
a) Hat es Bestandsfehler gegeben, und falls ja, in welcher
Größenordnung?
b) Hat es Veränderungen bei den Lieferungen von Seiten der Hersteller
gegeben, und falls ja, waren diese vertragswidrig?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Der erhöhte Bedarf Ende 2021/Anfang 2022 hat sich aufgrund neuer
Erkenntnisse zu Notwendigkeit und Abstand von Auffrischungsimpfungen auch wegen
der erwarteten Ausbreitung der Omikron-Variante ergeben.
Auffrischungsimpfungen sind wegen einer nachlassenden Immunantwort erforderlich. Daher und
um die bisher hohe Impfgeschwindigkeit der letzten Wochen aufrecht erhalten
zu können, hat sich kurzfristig ein höherer Bedarf an mRNA-Impfstoffen
ergeben. Das hat sich an den Bestellungen der Leistungserbringer gezeigt.
18. Warum hat die Bundesregierung abweichend von der Empfehlung der
Ständigen Impfkommission Ende Oktober 2021 die
Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen (vgl.
https://www.rbb2
4.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/10/spahn-auffrischungsimpfun
g-booster-empfehlung.html, 29. Oktober 2021;
https://rp-online.de/panor
ama/coronavirus/corona-kollektives-versagen-von-jens-spahn-und-
stikobooster-fuer-alle_aid-64097133, 18. November 2021)?
Eine generelle Empfehlung in diesem Zeitraum zur Auffrischimpfung für alle
Personen ab 12 Jahren durch die STIKO oder die Bundesregierung ist nicht
erfolgt.
In der GMK vom 11. Oktober 2021 wurde beschlossen, für Personen ab 12
Jahren eine zusätzliche Impfdosis anzubieten, sofern eine schwere Immundefizienz
vorliegt. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Empfehlung für
Auffrischimpfungen für Personen ab 12 Jahren, sondern um ein Angebot zur
Optimierung der Grundimmunisierung (
https://www.gmkonline.de/Beschluesse.htm
l?uid=231&jahr=2021).
Das gemeinsame Schreiben von Jens Spahn und Andreas Gassen vom 16.
November 2021 bezieht sich auf Personen ab 18 Jahren (
https://www.kbv.de/html/
1150_55439.php).
19. Hat die Bundesregierung zuvor überprüft, ob es durch diese Empfehlung
zu Engpässen in der Versorgung von Hochaltrigen und anderen
Risikogruppen kommen könnte?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die STIKO ist eine unabhängige wissenschaftliche Kommission, die ihre
Empfehlungen aufgrund der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Datenlage trifft. Für
alle Gruppen, für die eine Impfempfehlung bestand, standen ausreichende
Impfdosen zur Verfügung.
20. Warum hat die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung für die
Impfzentren im September 2021 eingestellt?
Die notwendigen Kosten für die Errichtung, Vorhaltung ab dem 15. Dezember
2020 und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen
Impfteams, die von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet,
vorgehalten oder betrieben werden, werden nach der CoronaImpfV im Jahr 2021 in
der entstandenen Höhe hälftig von den Ländern und vom Bund getragen.
Diese Regelung gilt bis zum Außerkrafttreten der CoronaImpfV, das derzeit für
den 31. Mai 2022 vorgesehen ist. Mit der geänderten CoronaImpfV vom
30. August 2021 wurde bezüglich der erstattungsfähigen Kosten der
Impfzentren lediglich geregelt, dass darunter auch Sachkosten und 60 Prozent der
Personalkosten für die Bereithaltung von Impfzentren, die sich nicht im aktiven
Betrieb befinden, sowie die Kosten der Beendigung des Betriebs fallen. Die
hälftige Finanzierung der Kosten der Impfzentren wurde zu keinem Zeitpunkt
eingestellt.
21. Welche zusätzlichen Kosten sind dem Bund und den Ländern durch die
Neueröffnung von Impfzentren im November bzw. Dezember 2021
entstanden?
Der genaue Umfang und die Art und Weise sowohl der Reduzierung als auch
der Erhöhung des Impfangebots in den Impfzentren durch die Länder ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die Länder entscheiden hierüber in eigener
Verantwortung. Unter die nach der CoronaImpfV erstattungsfähigen
Gesamtkosten der Impfzentren und mobilen Impfteams fallen auch die Kosten der
Erhöhung des Impfangebots. Eine vollständige Abrechnung gegenüber dem BAS
für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 durch die Länder ist noch nicht
erfolgt.
22. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung eines an die
Omikron-Variante adaptierten mRNA-Impfstoffs, und in welcher
Größenordnung plant sie, davon Kontingente zu erwerben, bzw. mit welchen
Kontingenten rechnet sie bei einer gemeinsamen EU-Beschaffung?
23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vertragliche
Vereinbarungen über diese adaptierten Impfstoffe, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten bereits mehrere
Impfstoffhersteller an der Entwicklung eines angepassten Impfstoffs. Ob und wann ein
Zulassungsantrag bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eingereicht
wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Bundesregierung rechnet damit, dass
die beteiligten Hersteller erste Ergebnisse von klinischen Prüfungen noch im
ersten Quartal 2022 bekannt geben.
Die auf EU-Ebene geschlossenen Verträge insbesondere mit BioNTech/Pfizer
und Moderna berücksichtigen bereits, dass die Firmen an Virusvarianten
angepasste Impfstoffe entwickeln und bieten die Möglichkeit, diese angepassten
Impfstoffe statt der ursprünglichen Impfstoffe zu beziehen.
24. War der Bundesgesundheitsminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach
am 8. Dezember 2021, als er 30 Millionen Impfungen bis zum Ende des
Jahres ankündigte, über die Menge der vorhandenen Impfstoffvorräte
informiert (vgl.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.30-millionen-
impfungen-bis-zum-jahresende-karl-lauterbach-erwartet-ende-der-pande
mie-in-absehbarer-zeit.e53a440a-6156-437c-b299-47181b54c934.html,
8. Dezember 2021)?
Ja. Das Ziel, 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende 2021 durchzuführen,
wurde erreicht.
25. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, für das erste
Quartal 2022 bis zu 92 Millionen Dosen Impfstoff gegen den Wildtyp
des SARS-CoV-2-Virus zu erwerben, obwohl Experten davon ausgehen,
dass bis dahin die Omikron-Variante in Deutschland vorherrschend sein
wird (vgl.
https://www.rnd.de/politik/corona-impfstoff-92-millionen-bio
ntech-dosen-bund-stellt-milliarden-zur-beschaffung-bereit-UVVGEXY6
HXJSGSP6KRL7YDU3GQ.html, 15. Dezember 2021;
https://www.berli
ner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ema-zulassung-fuer-impfung-gegen-o
mikron-in-vier-monaten-moeglich-li.198207, 1. Dezember 2021)?
Bisher wurde noch kein Impfstoff speziell gegen die Omikron-Variante
entwickelt bzw. erprobt. Auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 wird verwiesen.
Es wird erwartet, dass ein relevanter Schutz vor schwerwiegenden Folgen
aufrechterhalten wird. Es hat sich zudem bereits gezeigt, dass durch eine
Auffrischungsimpfung neutralisierende Antikörperspiegel wieder erhöht werden
konnten, die auch gegen Omikron weiterhin gut wirken.
26. Welche Produktionskapazitäten stehen für die in Deutschland
zugelassenen Impfstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit zur
Verfügung (z. B. in Millionen Dosen pro Tag)?
Die Produktionskapazitäten entwickeln sich dynamisch. Basierend auf
Informationen von Airfinity erwartet die Bundesregierung aktuell für die in
Deutschland zugelassenen Impfstoffe eine weltweite Produktion von etwa
4,8 Milliarden Impfdosen im ersten Halbjahr 2022.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]