[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2716
17. Wahlperiode 05. 08. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
3. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn),
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2591 –
Ergebnisse der Qualifizierungsinitiative für Deutschland im Bereich
der frühkindlichen Bildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2008 verkündete die Bundesregierung beim ersten nationalen
Bildungsgipfel den „Aufbruch in die Bildungsrepublik“. Wichtiger Bestandteil der
Bildungsrepublik sollte auch die frühkindliche Bildung sein. Allerdings konnten
sich Bund und Länder weder beim zweiten Bildungsgipfel im Dezember 2009
noch beim dritten Bildungsgipfel im Juni 2010 auf genauere Modalitäten einigen,
wie das 10-Prozent-Ziel, also die Steigerung der Bildungs- und
Forschungsausgaben auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit die beim ersten
Bildungsgipfel vereinbarten qualitativen Ziele, erreicht werden soll. Damit wird
eine Verwirklichung des Maßnahmenkatalogs, der Bestandteil der Vereinbarung
der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Qualifizierungsinitiative vom
22. Oktober 2008 ist, immer unwahrscheinlicher. Dieser Maßnahmenkatalog
beinhaltet auch Zielvereinbarungen im Bereich der frühkindlichen Bildung. In
Anbetracht der Tatsache, dass bereits im frühen Kindesalter die Weichen für die
weiteren Bildungschancen gelegt werden, hätte eine weitere Verzögerung des
quantitativen und besonders auch des qualitativen Ausbaus der frühkindlichen
Bildung fatale Auswirkungen für den „Bildungsstandort Deutschland“.
1. Welche konkreten Ziele wurden bei den drei Bildungsgipfeln im Hinblick
auf die frühkindliche Bildung zwischen der Bundesregierung und den
Vertretern der Landesregierungen vereinbart?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,
allen Kindern gute und faire Startchancen in ihre Bildungsbiografien
unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen. Für eine erfolgreiche Teilhabe an
der Entwicklung unserer Gesellschaft gilt es, Begabungen frühzeitig zu fördern
sowie Benachteiligungen rechtzeitig zu erkennen und abzubauen. Ziel der von
Bund und Ländern gemeinsam getragenen Maßnahmen ist es, Bildungschancen
zu stärken und im Hinblick auf die frühkindliche Bildung notwendige
Maßnahmen und Initiativen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen
eigenverantwortlich umzusetzen. Im Zusammenhang mit den „Bildungsgipfeln“ wurde ein
umfangreicher Katalog gemeinsamer Maßnahmen von Bund und Ländern erstellt,
um jedem Kind bestmögliche Startbedingungen zu ermöglichen.
Um den Kindertagesstättenausbau bis zum Jahr 2013 qualitativ zu flankieren,
wurde im Rahmen der gemeinsamen Qualifizierungsinitiative für Deutschland
im Oktober 2008 beschlossen, dass Bund und Länder dazu beitragen,
Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen zu qualifizieren. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben entsprechende
Initiativen für Erzieherinnen und Erzieher sowie für Tagesmütter und -väter
gestartet. Parallel dazu wurde die Bildungsforschung zu diesem Themenfeld
ausgebaut. Die gezielte frühe Sprachförderung wird gestärkt. Bildungspolitische
Innovationen der Länder werden durch wissenschaftliche Begleitung von
Maßnahmen der frühkindlichen Bildung unterstützt.
2. Welche der beim ersten Bildungsgipfel im Oktober 2008 in Dresden
vereinbarten qualitativen Ziele für die frühkindliche Bildung wurden bisher
erreicht oder werden in dem vereinbarten Zeitraum erreicht werden?
Welche werden nicht erreicht, und aus welchem Grund?
Der den Regierungschefs von Bund und Ländern im Herbst 2009 vorgelegte Erste
Zwischenbericht zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative für Deutschland
hat deutlich gemacht, dass bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Maßnahmen
und vereinbarte Initiativen auf den Weg gebracht waren. Der für Ende des Jahres
vorgesehene Zweite Bericht zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird
dies weiter konkretisieren. Für die Bundesregierung besteht kein Grund zur
Annahme, dass die vereinbarten Ziele für die frühkindliche Bildung nicht erreicht
werden.
a) Werden Bund, Länder und Kommunen bis 2013 schrittweise den
vereinbarten bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau des
Betreuungsangebots für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder
unter drei Jahren erreichen?1
Im Einklang mit dem am 21. Juli 2010 durch das Bundeskabinett
verabschiedeten Bericht gemäß § 24a Absatz 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) geht die Bundesregierung davon aus, dass das gemeinsam von
Bund, Ländern und Kommunen vereinbarte Ziel erreicht werden kann. Auch das
Ergebnis der Befragung der verantwortlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe
hinsichtlich ihrer Ausbauplanungen, das in den genannten Bericht eingeflossen
ist, stützt diese Prognose. Im März 2009, kurz nach Inkrafttreten des
Kinderförderungsgesetzes, wurde mehr als ein Fünftel der Kinder unter drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut. Bei den
zweijährigen Kindern wurden im März 2009 bereits 38,6 Prozent betreut. Auch das
Ergebnis der Befragung der verantwortlichen örtlichen Träger der Jugendhilfe
hinsichtlich ihrer Ausbauplanungen, das in den genannten Bericht eingeflossen
ist, stützt diese Prognose. Die Bundesregierung steht zu den beim sogenannten
Krippengipfel im April 2007 und im Rahmen der Qualifizierungsinitiative im
Oktober 2008 getroffenen Vereinbarungen auch hinsichtlich eines
qualitätsorientierten Ausbaus. Zuvörderst ist hier die verlässliche und dauerhafte
Bereitstellung von Mitteln für infolge des Ausbaus zusätzlich entstehende
Betriebskosten der Kindertagesbetreuung zu nennen. Die Bundesregierung geht davon
1 Aufstieg durch Bildung. Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland. Dresden, 22. Oktober 2008, S. 7.
aus, dass auch alle anderen Beteiligten die getroffenen Vereinbarungen
konsequent umsetzen, um das gemeinsam verabredete Ziel zu erreichen.
b) Wie gewährleistet der Bund, dass die Länder die Voraussetzung für
verbindliche, auf alle Kinder rechtzeitig vor der Einschulung
anzuwendende Sprachstandsbeobachtungen bzw.
Sprachstandsfeststellungsverfahren schaffen?
Welche Schritte haben die Länder bis dato unternommen, und werden sie
bis 2012 eine bedarfsgerechte intensivierte Sprachförderung vor der
Einschulung sicherstellen?2
Wenn nein, bis wann wird das geschehen?
Die Bundesregierung unterstützt die Länder durch Bildungsforschung bei der
Entwicklung von Sprachtests und Sprachfördermaßnahmen sowie bei deren
Evaluierung.
Seit 2003 wurde von Seiten des Bundes gezielt und systematisch die empirische
Forschung im Bereich Sprachdiagnostik und Sprachförderung im
vorschulischen und Schulbereich sowie die interdisziplinäre Forschung im
Überschneidungsbereich von Sprachwissenschaft, Erziehungswissenschaft und
Psychologie/Psychometrie gefördert. Diese notwendigen Forschungsarbeiten sind
inzwischen so weit gediehen, dass daraus gemeinsam mit den Ländern gezielte
Folgerungen vor allem für die Weiterentwicklung von Sprachtests, die
Qualifizierung von Erziehern/Lehrern sowie die Unterstützung von Eltern gezogen
werden können, um individuelle Sprachdiagnostik und darauf aufbauende
individuelle Sprachförderung realisieren zu können.
Das BMBF wertet derzeit in Kooperation mit der Wissenschaft den Stand der
Forschung aus und entwickelt Eckpunkte für das weitere Vorgehen in
Kooperation mit den Ländern.
Mit einer Initiative zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in
Kindertageseinrichtungen investiert der Bund ab 2011 erneut in die Qualität der
frühkindlichen Bildung. Die Initiative ermöglicht die Gewinnung zusätzlichen,
qualifizierten Personals in bundesweit bis zu 4 000 Schwerpunkteinrichtungen, um
förderbedürftige Kinder in benachteiligten Sozialräumen besser als bislang zu
unterstützen. Dabei sollen bestehende Strukturen der Sprachförderung in den
Ländern aufgegriffen und weiter entwickelt werden. Die Einzelheiten befinden
sich in Planung. Haushaltsmittel stehen – vorbehaltlich der Verabschiedung des
Entwurfs des Bundeshaushalts 2011 – ab dem kommenden Jahr zur Verfügung.
c) Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau der Integrationskurse für Eltern,
die die frühe Sprachförderung flankieren sollen?3
Mit Stand vom 31. März 2010 haben bundesweit seit dem 1. Januar 2005 rund
4 391 Eltern- und Frauenintegrationskurse mit 67 166 Teilnehmern begonnen.
Dies sind 9,5 Prozent aller bisher begonnenen Integrationskurse und 10,6
Prozent aller Teilnehmer.
Die Eltern- und Frauenintegrationskurse werden nicht getrennt erfasst. Der
Anteil der Eltern- und Frauenintegrationskurse hat sich von 5,7 Prozent im Jahr
2005 auf 12 Prozent im Jahr 2009 mehr als verdoppelt.
Mit der geänderten Integrationskursverordnung im Dezember 2007 umfassen
die Eltern- und die Frauenintegrationskurse bis zu 945 Unterrichtsstunden, im
Gegensatz zu den allgemeinen Integrationskursen mit 645 Unterrichtsstunden.
2 ebd.
3 ebd.
Der anhaltende Erfolg der Eltern- und Frauenintegrationskurse wird einerseits
auf diese erhöhte Stundenzahl, aber auch wesentlich auf die Konzeption
zurückgeführt, in deren Rahmen in hohem Maße auf die Bedarfe der Zielgruppe wie
z. B. der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern eingegangen wird.
Die inhaltlichen Grundlagen sind im Konzept für einen bundesweiten
Frauenbzw. Elternintegrationskurs dargelegt.
d) Welche Schritte haben Bund und Länder zur Umsetzung des nationalen
Integrationsplans in die Wege geleitet?4
Die frühe Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und insbesondere
die frühe Förderung der deutschen Sprache bilden einen der Schwerpunkte im
Nationalen Integrationsplan. Im Ersten Fortschrittsbericht zum Nationalen
Integrationsplan wurde die frühkindliche Förderung als wichtiges
integrationspolitisches Handlungsfeld herausgestellt. Die Länder, in deren Zuständigkeit
Maßnahmen zur frühkindlichen Förderung in hohem Maße liegen, haben hierzu
einen vertiefenden Umsetzungsbericht zur frühkindlichen Förderung in
Kindertageseinrichtungen vorgelegt.* Sie berichten darin, dass das Gros der von ihnen
eingegangenen Selbstverpflichtungen umgesetzt wurde. So werde in allen
Ländern die sprachliche Bildung als Querschnittsaufgabe in die Konzepte der
Kindertageseinrichtungen implementiert, spätestens im Jahr vor der Einschulung
eine Einschätzung des Sprachstandes durchgeführt und im Bereich der
vorschulischen Sprachförderung zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen
kooperiert. Ebenso arbeiteten nahezu alle Länder mit gemeinsamen oder eng
aufeinander abgestimmten Bildungs- und Erziehungsplänen für
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen; Kinder mit Förderbedarf erhielten eine
Deutschsprachförderung, die ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme an
Unterricht und Bildung ermöglichen soll. Zusätzliche Fördermaßnahmen für
Einrichtungen, die überwiegend oder zu einem hohen Anteil von Kindern mit
Migrationshintergrund besucht werden, werden vor allem in Ländern mit einem hohen
Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund umgesetzt, um eine wirksame
kompensatorische Sprachförderung zu ermöglichen. Fortbildungen für
Erzieherinnen und Erzieher zur frühkindlichen Sprachförderung gehören in allen
Ländern zu den Regelangeboten der beruflichen Weiterqualifizierung.
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau der
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 sowie mit einer
Weiterbildungsinitiative zur Qualifizierung von Erzieherinnen und Erzieher sowie
Tagespflegepersonen.**
Zur weiteren Umsetzung des Nationalen Integrationsplans wird in dieser
Legislaturperiode ein Aktionsplan entwickelt.
e) Welche Angebote der aktivierenden Elternarbeit haben die Länder
ausgebaut, und welche Konzepte haben sie entwickelt, um die
Zusammenarbeit von Schule, Elternhaus und Jugendhilfe zu intensivieren?5
Wie wird sichergestellt, dass die Länder ihre Zusagen hinsichtlich der
aktivierenden Elternarbeit einhalten?
Bereits in den ersten Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die
Bildungszukunft von Kindern gestellt. Die Familien tragen dabei besondere
Erziehungsverantwortung. Es ist wichtig, Eltern frühzeitig für die Bildungsverläufe
ihrer Kinder mit entsprechenden Angeboten zu sensibilisieren. Länder,
Kommunen und Träger haben vielfältige Maßnahmen und Initiativen entwickelt, um
4 ebd.
5 ebd.
* Nationaler Integrationsplan: Erster Fortschrittsbericht, Berlin 2008; S. 112 ff.
** ebd., S. 20 f.
Elternarbeit zu aktivieren. Weiterführende Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung dazu nicht vor.
Im Rahmen der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte – WiFF
(
www.weiterbildungsinitiative.de) ist in diesem Frühjahr eine Expertise zur
Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertageseinrichtungen erstellt worden, die
einen Überblick gibt über die praktische Zusammenarbeit zwischen
frühpädagogischen Fachkräften und Eltern. Hierzu werden Projekte und Strategien aus
dem deutschsprachigen Raum beleuchtet und ergänzend auch Programme und
Studien anderer europäischer und außereuropäischer Länder dargestellt. Der
Vergleich dieser verschiedenen Projekte soll Gemeinsamkeiten und
Unterschiede aufzeigen und bei der Herleitung von Handlungsempfehlungen für das
deutsche System dienen. Die erste Auflage der Publikation kann im Herbst 2010
über das WiFF-Portal kostenfrei bestellt werden.
f) Wie wird sichergestellt, dass die im Zuge des Ausbaus der
Betreuungsangebote für unter Dreijährige benötigten 80 000 Erzieherinnen und
Erzieher sowie Tagespflegepersonen qualifiziert werden?
Welches Qualifizierungspaket haben Bund und Länder bisher aufgelegt,
und wie viele Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen
wurden im Rahmen dieses Qualifizierungspakets bisher qualifiziert?6
g) Mit welchem durchschnittlichen Stundenvolumen und welchen formalen
Bildungszielen wurden diese Qualifizierungen durchgeführt (bitte
auflisten)?
Die Fragen 2f und 2g werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die aktuellen statistischen Berechnungen zeigen, dass der Fachkräftebedarf
nicht zum unüberwindbaren Hindernis werden wird. Vielmehr kann er mit
einer überschaubaren Steigerung der Ausbildungskapazitäten gedeckt werden.
Rund 400 000 frühpädagogische Fachkräfte sind derzeit in den Einrichtungen
tätig. Knapp 18 000 Absolventinnen und Absolventen kommen in jedem Jahr
dazu. Dies bedeutet, dass die Ausbildungskapazitäten um nur 15 Prozent
gesteigert werden müssen, um 2013 genug Fachpersonal für die unter Dreijährigen
zu haben.
Zur Gewährleistung der Qualität von Kindertageseinrichtungen ist es notwendig,
ausreichend und gut ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Deshalb wurde
Anfang 2009 die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte gestartet,
mit der das BMBF gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung GmbH unter
Einbeziehung des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) eine Verbesserung von
Qualität, Transparenz und Durchlässigkeit des frühpädagogischen
Weiterbildungssystems für die bereits im Beruf Tätigen anstrebt. Dabei bezieht der
bundesweite Qualitätsentwicklungsprozess bestehende Initiativen der Länder sowie
Aus- und Weiterbildungsanbieter aktiv mit ein und fördert die Vernetzung aller
Akteure (siehe
www.weiterbildungsinitiative.de). Zusätzlich wird durch das
BMBF bis 2014 begleitende Forschung gefördert, die darauf abzielt, fundierte
Erkenntnisse zu Fragen der Qualifikationsanforderungen im Arbeitsfeld von
Kindertageseinrichtungen und zur Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte zu
gewinnen.
Die forschungsbasierten Arbeiten der WiFF stehen in engem Zusammenhang
mit Projekten zur Medienqualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern und
dem praxisorientierten Netzwerk frühkindliche Bildung – BIBER. Hier werden
bundesweit bis Mitte 2011 rund 20 000 Erzieherinnen und Erzieher mit Multi-
6 ebd.
plikatorenfunktion für die Arbeit mit digitalen Medien weitergebildet. Mehr als
10 000 Erzieherinnen und Erzieher haben die Fortbildung bereits erfolgreich
absolviert. Das BIBER-Netzwerk bietet außerdem Möglichkeiten für beruflich
geprägte Vernetzung und Austausch sowie mediengestützte Angebote zur
Weiterbildung.
Auch im Rahmen der unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für
Bildung und Forschung stehenden Initiative „Haus der kleinen Forscher“, die von
der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., von der
McKinsey & Company Inc., der Siemens AG und der Dietmar Hopp Stiftung
gGmbH getragen und vom BMBF gefördert wird, werden Erzieherinnen und
Erzieher in ihrer Arbeit unterstützt: Durch die Gründung von lokalen Netzwerken,
Multiplikatorenausbildungen und Fortbildungsangeboten für Erzieherinnen und
Erziehern trägt das „Haus der kleinen Forscher“ zur Kompetenzerweiterung des
Fachpersonals in den Einrichtungen bei. Bislang wurden über 12 000
Erzieherinnen und Erzieher geschult, die alltägliche altersgerechte Begegnung mit
Naturwissenschaften und Technik als Bestandteile frühkindlicher Bildung
anzuregen und in Kindertageseinrichtungen zu verankern.
Zur Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Gewinnung und
Erstqualifizierung neuer Tagespflegepersonen im Mindestumfang des DJI-
Curriculums hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“
aufgelegt. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das „Aktionsprogramm
Kindertagespflege“ durch das Deutsche Jugendinstitut. Auch der von der
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII
vorgelegte Bericht über das Berichtsjahr 2009 legt einen Schwerpunkt auf die
Situation in der Kindertagespflege.
h) Wie stellt der Bund sicher, dass die Länder Schritte zur Verbesserung der
Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in die Wege leiten?7
Welche Schritte sind bis dato erfolgt?
Die Zuständigkeit für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern liegt
bei den Ländern. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 2, 2f
und 2g.
i) Hat der Bund das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz auf die
Erzieherberufe ausgedehnt?8
Wenn nein, warum nicht, und wann gedenkt die Bundesregierung dies zu
tun?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein umfassendes
Förderinstrument für die berufliche Bildung. Ziel des AFBG ist die finanzielle
Unterstützung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an beruflichen
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen gleich in welcher Form diese durchgeführt werden
(Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Aus
diesem Grunde zählt das Gesetz auch keine einzelnen förderfähigen Maßnahmen
auf, sondern enthält abstrakt formulierte Fördervoraussetzungen. Sind diese
erfüllt, ist eine Förderung möglich. Grundvoraussetzung gemäß § 2 Absatz 1
AFBG ist, dass es sich um eine berufliche Aufstiegsfortbildung (d. h.
Meisterkurs oder einen anderen, auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss
vorbereitenden Lehrgang) handelt, die fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtliche
Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung
(HwO) oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht
7 ebd.
8 ebd.
vorbereitet und der angestrebte Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-,
Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt.
Des Weiteren müssen immer auch die sonstigen persönlichen, qualitativen und
auch zeitlichen Voraussetzungen des AFBG erfüllt sein.
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen zum Erzieher bzw. zur Erzieherin sind
insoweit grundsätzlich förderfähig. Allerdings haben sich einzelne Länder, die für
den Erlass der entsprechenden Prüfungsordnung zum Erzieher bzw. zur
Erzieherin zuständig sind, bewusst dagegen entschieden, die Qualifikation zum
Erzieher bzw. zur Erzieher als Aufstiegsfortbildung auszugestalten. In diesen Ländern
handelt es sich bei der Erzieherqualifikation somit um eine Erstausbildung.
Konsequenterweise kann die Maßnahme in diesen Ländern nicht nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Nur in den Ländern,
in denen für die Maßnahme zum Erzieher bzw. zur Erzieherin eine
abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, kann und wird die Teilnahme nach
dem AFBG gefördert. Soll die Qualifizierung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin
bundesweit einheitlich nach dem AFBG förderfähig werden, müsste die
Qualifizierung von allen Ländern als Aufstiegsfortbildung ausgestaltet werden.
Die Einstufung der Qualifizierung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin als
Erstausbildung ist jedoch nicht in jedem Fall nachteilig für die Betroffenen. Oftmals
können die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen für ihre Erstausbildung eine
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Auch kann
diese Personengruppe bei einer anschließenden Aufstiegsfortbildung – anders
als die bereits über das AFBG Geförderten – eine Förderung nach dem AFBG
in Anspruch nehmen.
j) Welche Eckpunkte haben Bund und Länder für die Kindertagespflege
entwickelt, welche sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen
wurden vereinbart, und wurde das gemeinsame „Aktionsprogramm
Kindertagespflege“ umgesetzt?9
Mit den Neuregelungen zur Kindertagespflege durch das
Kinderförderungsgesetz (KiföG) haben Bund und Länder die leistungsgerechte Vergütung von
Tagespflegepersonen festgeschrieben. Weiterhin stellt das KiföG sicher, dass
Tagespflegepersonen einen Sozialversicherungsschutz zu Bedingungen
erhalten, die in einem angemessen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.
Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen beim Auf- und Ausbau
der Infrastruktur für die Kindertagespflege vor Ort und bei der Gewinnung und
Erstqualifizierung von Tagespflegepersonen im Rahmen des von ihr aufgelegten
Aktionsprogramms Kindertagespflege unter den für dieses Programm geltenden
Voraussetzungen und auf Grundlage des 160 Stunden umfassenden fachlich
anerkannten Mindeststandards. Grundlage der Qualifizierung ist ein gemeinsames
Gütesiegel für Bildungsträger, auf das sich Bund, Länder und die Bundesagentur
für Arbeit geeinigt haben. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung ist
bislang von allen Ländern mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein unterzeichnet worden. Zuständig für die Vergabe der
Gütesiegel sind die Länder.
k) Welche gezielten Qualifizierungsangebote hat die Bundesagentur für
Arbeit kurzfristig aufgelegt, und wie viele neue Erzieherinnen und Erzieher
sowie Kindertagespflegepersonen wurden im Rahmen dieser gezielten
Qualifizierungsangebote ausgebildet?10
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2f und 2j verwiesen.
9 ebd.
10 Aufstieg durch Bildung. Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland. Dresden, 22. Oktober 2008, S. 8.
l) Wie viele Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund haben
die Länder bisher ausgebildet und eingestellt, und wie hat sich seit dem
ersten Bildungsgipfel die Männerquote im Bereich Erziehung, Bildung
und Betreuung verändert?11
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
m) Mit welchen Mitteln haben die Länder die Zusammenarbeit der
Kindertageseinrichtungen mit den Grundschulen verbindlich gestaltet, und
welche aufeinander abgestimmten Bildungsziele für
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wurden entwickelt?12
Die Kooperation und Verzahnung von Elementar- und Primarbereich wird
gegenwärtig bundesweit erörtert und ausgestaltet. Auf die Notwendigkeit einer
bildungsstufenübergreifenden Zusammenarbeit weisen insbesondere die
Ergebnisse der nationalen und internationalen Schulleistungsstudien zu zentralen
Problemstellen im deutschen Bildungssystem hin. Beispiele der Annäherung
von Elementar- und Primarbereich, etwa hinsichtlich der Auffassung von
Bildung und kindlichem Lernen, lassen sich zunehmend ausmachen. Durch
Regierungsvereinbarungen in einigen Ländern sowie durch erste Forschungsprojekte
angeregt, wird eine stärkere Kooperation und Verzahnung von Elementar- und
Primarbereich zunehmend auch unter dem Namen „Bildungshaus“
angesprochen. Inzwischen haben alle Länder Bildungs- und Orientierungspläne
entwickelt, die u. a. Fragen des Übergangs vom Elementarbereich in die Grundschule
in den Blick nehmen und in unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden
abgestimmte Bildungsziele enthalten.
Da Forschungsbefunde bislang fast ausschließlich für Elementar- und
Primarbereich getrennt voneinander vorliegen, hat das BMBF begonnen,
Forschungsvorhaben zum Thema „Kooperation von Elementar- und Primarbereich“ zu fördern
mit dem Ziel, fundierte Erkenntnisse zu Formen der Kooperation von
Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Elternhäusern zu generieren und die
Entwicklung von „Bildungshäusern“ im Hinblick auf deren Bedeutung für die Lern-
und Bildungsprozesse von Kindern zu evaluieren sowie Ansätze für einen
Transfer von Bedingungen einer gelungenen Kooperation in der Breite näher zu
untersuchen. Darüber hinaus werden konkrete Modellvorhaben von
„Bildungshäusern“ wissenschaftlich begleitet.
n) Welche Frühförderung erhalten behinderte und von Behinderung
bedrohte Kinder bis zum Schuleintritt?13
Für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder besteht u. a. ein Anspruch
auf die Komplexleistung Frühförderung im Sinne des § 30 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Frühförderungsverordnung (FrühV). Die
Regelung sieht vor, dass bei noch nicht eingeschulten behinderten oder von
Behinderung bedrohten Kindern für einen prognostisch festgelegten Zeitraum
(in der Regel ein Jahr) sowohl medizinisch-therapeutische als auch
heilpädagogische notwendige Leistungen durch eine interdisziplinäre Frühförderstelle oder
ein Sozialpädiatrisches Zentrum erbracht werden können, um ein übergreifend
formuliertes Therapie- und Förderziel zu erreichen. Der in Zusammenarbeit mit
den Erziehungsberechtigten erstellte Förder- und Behandlungsbedarf beschreibt
das individuelle Gesamtziel für das Kind und die fachspezifischen Förder- und
Behandlungsziele der medizinisch-therapeutischen und der heilpädagogischen
Leistungen. Die im vorgesehenen Zeitraum geplanten medizinisch-therapeuti-
11 ebd.
12 ebd.
13 ebd.
schen und heilpädagogischen Leistungen sollten in diesem Förder- und
Behandlungsplan benannt werden.
Die medizinisch-therapeutischen Leistungen umfassen auch Leistungen zur
Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten nach § 5
Absatz 2 FrühV.
Die Komplexleistung Frühförderung kann grundsätzlich auch in Form mobil
aufsuchender Hilfen, d. h. außerhalb von interdisziplinären Frühförderstellen
und Sozialpädiatrischen Zentren, erbracht werden.
Als interdisziplinäre Leistung beinhaltet die Komplexleistung Frühförderung
auch den Austausch der beteiligten Fachrichtungen in Form von
Teambesprechungen, die Dokumentation von Daten und Befunden, die Abstimmung und
den Austausch mit anderen, das Kind betreuenden Institutionen und
gegebenenfalls Fortbildung und Supervision.
Heilmittel werden im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung nach
Maßgabe und auf der Grundlage des Förder- und Behandlungsplans erbracht.
Vergütet wird die Heilmittelerbringung (entweder gesondert oder als Teil einer
Kostenpauschale je Fördereinheit) nach Maßgabe der jeweiligen dreiseitigen
Vergütungsvereinbarungen zwischen den Leistungserbringern und den
beteiligten Rehabilitationsträgern.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung nach dem dritten Bildungsgipfel die
Erreichbarkeit der beim ersten Bildungsgipfel vereinbarten qualitativen Ziele
für den frühkindlichen Bereich, die bisher noch nicht erreicht worden sind?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Klaus Klemm in
Bezug auf die frühkindliche Bildung, dass die Bilanz der Umsetzung der
Beschlüsse des Dresdener Bildungsgipfels enormen Nachholbedarf zeigt
(siehe Bildungsgipfel-Bilanz. Eine Expertise zur Umsetzung der Ziele des
Dresdner Bildungsgipfels vom 22. Oktober 2008,
www.dgb.de)?
Wenn nein, warum nicht?
Soweit ersichtlich, bewertet die in der Frage in Bezug genommene
Bildungsgipfel-Bilanz die Zielerreichung im Feld der frühkindlichen Bildung auf der
Grundlage der Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stand 1. März
2009. Mit dem am 21. Juli 2010 durch das Bundeskabinett verabschiedeten
Bericht gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII hat die Bundesregierung eine umfassende
Darstellung und Bewertung dieser Daten vorgenommen, auf die verwiesen wird.
Soweit die Bildungsgipfel-Bilanz von dieser Bewertung abweicht, teilt die
Bundesregierung sie nicht.
5. Inwieweit fühlt sich die Bundesregierung nach dem Scheitern des dritten
Bildungsgipfels noch an die Zielvereinbarungen des ersten Bildungsgipfels
in Hinblick auf die frühkindliche Bildung gebunden?
Die Bundesregierung fühlt sich den Zielvereinbarungen des ersten
Bildungsgipfels in Gänze verpflichtet und sieht keinen Anlass angesichts der bisher
erreichten Fortschritte zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und
Initiativen eine negative Einschätzung vorzunehmen.
6. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der frühkindlichen Bildung
im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland bei?
Frühkindliche Förderung und Bildung ist eine entscheidende Investition in die
Zukunft unserer Gesellschaft.
Die Förderung in den ersten Lebensjahren ist grundlegend für alle
weitergehenden Bildungserfolge. Sie entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-, Teilhabe-
und Aufstiegschancen und trägt damit zur sozialen Gerechtigkeit bei. Nur gute
und passgenaue Förderung von Anfang an schafft faire Chancen für alle Kinder.
Die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in den ersten Lebensjahren
hängt in hohem Maße von der persönlichen Eignung und fachlichen Kompetenz
des Personals in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab.
Qualifiziertes Fachpersonal ist ein Schlüssel zur Erschließung von
Bildungsressourcen und eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der in den Ländern
eingeführten Bildungspläne.
Deshalb misst die Bundesregierung der frühkindlichen Bildung auch im
Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland hohe Bedeutung zu.
7. Welche von der Bundesregierung ergriffenen oder initiierten Maßnahmen
spiegeln die Bedeutung, die die Bundesregierung der frühkindlichen
Bildung im Rahmen der Qualifikationsinitiative beimisst, seit 2009 wider?
Die Summe aller seitens der Bundesregierung ergriffenen und initiierten
Maßnahmen spiegelt wider, dass der frühkindlichen Bildung im Rahmen der
Qualifizierungsinitiative eine herausragende Bedeutung beigemessen wird. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. Inwiefern und inwieweit hält sich die Bundesregierung bei der Förderung
der frühkindlichen Bildung im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für
Deutschland für zuständig?
Die frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege ist eine Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die bundesrechtlich
durch das SGB VIII geregelt ist. Dem Bund steht insoweit im Rahmen der
öffentlichen Fürsorge eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu. Der
Förderauftrag der Kindertagesbetreuung enthält mit der in § 22 Absatz 3
SGB VIII enthaltenen Aufgabentrias „Erziehung, Bildung und Betreuung“
einen umfassenden, einheitlichen Sozialisationsauftrag und bezieht sich unter
anderem auch auf die geistige und sprachliche Entwicklung des Kindes. Diese
verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie die in § 83 SGB VIII
geregelte Aufgabenzuweisung an den Bund stellen, sofern weitere
Fördervoraussetzungen gegeben sind, eine Grundlage für ein Tätigwerden des Bundes im
Bereich der frühkindlichen Förderung dar.
9. Welche Investitionen tätigt die Bundesregierung, um die frühkindliche
Bildung im Sinne des in Dresden vereinbarten Maßnahmenkatalogs zu fördern
(bitte auflisten nach Haushaltstitel und Programmen)?
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013
für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen
Betreuungsplatz bereitzuhalten. Ab dem 1. August 2013 wird jedes Kind mit
Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in
einer Einrichtung oder in der Tagespflege haben. Mit der Qualifizierungsinitiative
für Deutschland von Bund und Ländern wurden diese Ausbauziele im Oktober
2008 bekräftigt. Darüber hinaus wurden zusätzlich weitere qualitative
Maßnahmen vorgesehen, insbesondere zur Gewinnung und Qualifizierung von
Erzieherinnen, Erziehern und Tagespflegepersonen sowie zur Verbesserung der
Sprachförderung von Anfang an.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten des Ausbaus bis zum Jahr 2013 zu einem
Drittel mit insgesamt 4 Mrd. Euro. Davon stehen 2,15 Mrd. Euro für
Investitionsmittel bereit; weitere 1,85 Mrd. Euro entlasten die Länder bei der Finanzierung
der Betriebskosten. Ab dem Jahr 2014 unterstützt der Bund die Länder mit
jährlich 770 Mio. Euro. Der Bund geht davon aus, dass die für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung vereinbarten Mittel von allen Beteiligten bereitgestellt
werden. Diese Vereinbarungen sind unverändert gültig, ebenso wie die
Finanzierungsbeteiligung des Bundes im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
2005, mit dem die erste Stufe des Ausbaus der Kindertagesbetreuung erfolgte.***
Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen des konjunkturpolitischen
Maßnahmenpakets II mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz 10 Mrd. Euro als Finanzhilfen
für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder in den Jahren 2009
und 2010 zur Verfügung, die auch 2011 noch zur Finanzierung bereits
begonnener Maßnahmen genutzt werden können. Die Länder und Kommunen ergänzen
diese Finanzhilfen um mindestens 3,3 Mrd. Euro Eigenanteil an den
zusätzlichen Investitionen. Auf Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
entfallen 65 Prozent der Finanzhilfen des Bundes, also 6,5 Mrd. Euro. Nach dem
Zukunftsinvestitionsgesetz gehören zu den förderfähigen Investitionen in dieser
Gruppe neben den Investitionen in die Bereiche Schule, Hochschule, Forschung
und Weiterbildung auch Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur. Die
Finanzhilfen können für alle zusätzlichen Vorhaben eingesetzt werden, die nicht
schon aus anderen Förderprogrammen gefördert werden. Sie ergänzen wirksam
die Beteiligung des Bundes mit 2,15 Mrd. Euro an den bis 2013 anfallenden
Investitionskosten für neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, die
bereits in allen Bundesländern eingesetzt werden. Das
Zukunftsinvestitionsgesetz verstärkt diesen Investitionsschub nun für den gesamten Bereich der
frühkindlichen Infrastruktur für Kinder vor dem Schuleintritt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
10. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Bundesregierung in eine
institutionelle Förderung der frühkindlichen Bildung investiert, und wofür
werden diese Gelder eingesetzt (bitte auflisten nach Haushaltstitel und
Institution)?
Eine institutionelle Förderung der frühkindlichen Bildung durch den Bund
erfolgt nicht.
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu einer bundesseitigen
Förderung frühkindlicher Bildung, wenn es zu keiner Einigung zwischen
Bund und Ländern bezüglich der Finanzierung kommen sollte?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
*** Dafür hat der Bund die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt finanziell um 2,5 Mrd. Euro jährlich (§ 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
entlastet. Davon sollen den Kommunen zusätzliche Spielräume in Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich zum
notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere für unter Dreijährige – eröffnet werden.
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ISSN 0722-8333
12. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass sich Bund und Länder bei der
Definition der Ziele und Maßnahmen für die Qualifizierungsinitiative für
Deutschland auf keine Kontrollen der Zielerreichung geeinigt haben?
Entgegen der in der Fragestellung enthaltenen Annahme haben sich Bund und
Länder bereits 2008 bei der Beschlussfassung über das Dresdener
Maßnahmenpapier auf eine Kontrolle verständigt. So wurde unter Nummer 8 des Dresdener
Papiers vereinbart, dass die Fachministerinnen und Fachminister im Jahr 2010
den Regierungschefs von Bund und Ländern zum Stand der Umsetzung der
Qualifizierungsinitiative berichten. Dieser Bericht wird rechtzeitig vor der
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder im Dezember 2010 erstellt werden. Zudem wurde bereits im
Herbst 2009 ein Erster Zwischenbericht vorgelegt, der deutlich gemacht hat,
dass schon zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht
und vereinbarte Initiativen angeschoben worden waren.
13. Hält die Bundesregierung grundsätzlich die Kontrolle und den Nachweis
der Erreichung von gemeinsam mit den Ländern vereinbarten Ziele für
wichtig?
Ja. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Welche Beweggründe waren beim ersten Bildungsgipfel für die
Bundesregierung ausschlaggebend, qualitative Zielvereinbarungen mit den
Ländern zu treffen, obwohl schon 2008 absehbar war, dass diese Ziele und
Maßnahmen aufgrund fehlender wirkungsvoller Controllingmechanismen
nicht zu erreichen waren?
Die Bundesregierung hält das Berichtssystem für einen wirkungsvollen
Kontrollmechanismus. Welche wesentlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht
wurden, zeigen die im Ersten Zwischenbericht zur Umsetzung der
Qualifizierungsinitiative für Deutschland enthaltenen Ausführungen; darüber hinaus wird
auf den für Ende des Jahres vorgesehenen Zweiten Bericht zur Umsetzung der
vereinbarten Maßnahmen verwiesen.
15. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung künftig ergreifen, um eine
wirksame Erfolgskontrolle der gemeinsam mit den Ländern vereinbarten
Ziele und des Einsatzes der Finanzmittel des Bundes durch die Länder
durchzuführen?
Bund und Länder werden die vereinbarten Ziele und Maßnahmen im Rahmen
ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umsetzen. Bund und Länder werden über die
erreichten Fortschritte gemeinsam berichten.]