Aufarbeitung und Entschädigung für erlittenes Unrecht durch den sogenannten Radikalenerlass und die gegenwärtige Berufsverbotspraxis
der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Susanne Ferschl, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Żaklin Nastić, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor 50 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern unter dem Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) den sogenannten Radikalenerlass. „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, sollten aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mit einer „Regelanfrage“ wurden Bewerberinnen und Bewerber zum öffentlichen Dienst vom Verfassungsschutz auf politische Zuverlässigkeit überprüft. Der „Radikalenerlass“ diente zwar offiziell dazu, Links- und Rechtsextreme aus staatlichen Institutionen fernzuhalten, in der Praxis traf es aber vor allem Antifaschistinnen und Antifaschisten, Angehörige der Friedensbewegung oder Kommunistinnen und Kommunisten sowie Sozialistinnen und Sozialisten (vgl. https://www.dw.com/de/der-radikalen-erlass-von-1972/a-15690722). Selbst der frühere SPD-Bundesminister Herbert Wehner warnte: „Wenn man hier einmal anfängt, wo wird das enden? Wann wird die nächste Gruppe fällig sein und die übernächste?“ (vgl. https://www.zeit.de/1978/30/so-kam-es-zum-berufsverbot). Auch der einstige FDP-Politiker Friedrich Neunhöffer mahnte: „Mit dem antikommunistischen Trommelfeuer“; mit diesen „Berufsverboten kann man die Demokratie nicht schützen, wohl aber zugrunde richten. […] Sie sind keine Maßnahme zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sondern ein Angriff auf sie“ (vgl. https://www.zeit.de/1973/35/berufsverbote-ein-stueckchen-faschismus).
Eine offizielle systematische Aufarbeitung und Untersuchung des Ausmaßes der Berufsverbotspraxis und seiner Folgen auf Bundesebene unterblieb bislang. Nach Angaben der Bundesregierung gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die 1987 die Berufsverbotspraxis verurteilt hatte, sei es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst gekommen. Andere Zahlen liegen nicht vor, von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Gerard Braunthal kam 1992 zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage des „Radikalenerlasses“ die bundesrepublikanischen Geheimdienste rund 3,5 Millionen Lehrkräfte und Hochschulbeschäftigte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Post- und Bahnbeamtinnen und Post- und Bahnbeamte auf ihre politische Gesinnung durchleuchteten (vgl. Gerard Braunthal, Politische Loyalität und Öffentlicher Dienst: der Radikalenerlass von 1972 und die Folgen, Marburg 1992, zitiert nach: Friedbert Mühldorfer, Radikalenerlass, publiziert am 16. Juni 2014, S. 4, in: Historisches Lexikon Bayerns, abrufbar unter https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Radikalenerlass, zuletzt abgerufen am 21. Dezember 2021).
Der Jurist und einstige Vizepräsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Uwe Wesel, bewertete die Berufsverbote als verfassungswidrig. Bereits „Ansichten und Verhaltensweisen“ hätten genügt, um vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen zu werden. Mit den Durchleuchtungen durch die Geheimdienste sei zudem die Unschuldsvermutung als Grundrecht außer Kraft gesetzt worden (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/vor-45-jahren-der-radikalenerlass-wird-verabschiedet-100.html). Alt-Bundeskanzler Willy Brandt bezeichnete den Radikalenerlass im Nachhinein als „Irrtum“.
Im Jahr 1995 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass der Radikalenerlass gegen die Menschenrechte der Meinungsfreiheit und Koalitionsfreiheit sowie gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe (Urteil des EGMR im Fall D. Vogt vom 26. September 1995).
Zwar wurde die als Regelanfrage bezeichnete Durchleuchtung mittels der Geheimdienste auf Basis des „Radikalenerlasses“ bis 1991 schrittweise eingestellt. Doch offiziell aufgehoben ist dieses Dekret bis heute bundesweit nicht. Die Internationale Liga für Menschenrechte weist auf gegenwärtige Sicherheitsüberprüfungen in Form von Bedarfsanfragen an die Verfassungsschutzbehörden hin, beispielsweise in Bayern.
Betroffene und Initiativen gegen Berufsverbote fordern zum 50. Jahrestag des Radikalenerlasses eine bundesweite Aufarbeitung und Entschädigung (vgl. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154470.radikalenerlass-entschaedigung-fuer-berufsverbote-gefordert.html, http://berufsverbote.de). Doch seitens der Bundesregierungen gab es in der Vergangenheit weder eine Entschuldigung noch Rehabilitierung für das erlittene Unrecht (vgl. Wissenschaftliche Dienste – WD – des Deutschen Bundestages, WD 1 - 3000 - 012/17; https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/lebenslange-abstrafung; Bundestagsdrucksachen 17/10703, 18/2152).
Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag brachte bereits 2012 eine parlamentarische Initiative dazu ein (Bundestagsdrucksache 17/8376). In Niedersachsen wurde 2017 eine „Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass“ berufen, die im Jahr darauf eine wissenschaftliche Dokumentation vorlegte (vgl. https://demokratie.niedersachsen.de/startseite/news/aktuelles_archiv/berufsverbote-in-niedersachsen-1972--1990-eine-dokumentation-170943.html). Im September 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus auf Antrag der Senatsregierung den Betroffenen sein Bedauern ausgesprochen und eine wissenschaftliche Untersuchung beschlossen (vgl. https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3787.pdf).
Angesichts zweier Passagen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der neuen Bundesregierung, äußern sich Opfer des einstigen „Radikalenerlasses“ besorgt und warnen vor einer Neuauflage der Berufsverbote (vgl. https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/betroffene-sehen-ampel-koalitionsvertrag-kritisch). Im Koalitionsvertrag heißt es: „Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können.“ Und weiter: Die „Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern weiten wir aus und stärken so die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse“ (vgl. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 9, Zeile 104). Auch wenn aus aktuellen politischen Debatten klar ist, dass die Zielrichtung solcher Sätze zunächst gegen die extreme Rechte gerichtet ist, klang das Dekret von 1972 im Wortlaut ähnlich: „Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.“ Eine Formulierung, die heute noch identisch in der Verfassungstreue-Bekanntmachung des Freistaats Bayern zu finden ist und weiterhin Gültigkeit besitzt (vgl. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1972, S. 342 f.; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_3_F_111/true).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1972 bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder Regel- oder Bedarfsabfragen zu Bewerberinnen und Bewerbern und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gestellt (bitte nach Jahren, Bund und Ländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele Überprüfungen ergaben einen Verdacht auf fehlende Verfassungstreue aufgrund einer „rechtsradikalen“ Bestrebung, Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft?
b) Wie viele Überprüfungen ergaben einen Verdacht auf fehlende Verfassungstreue aufgrund einer „linksradikalen“ Bestrebung, Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft?
c) Wie viele Überprüfungen ergaben einen Verdacht auf fehlende Verfassungstreue aufgrund einer „sicherheitsgefährdenden Bestrebung von Ausländern“, entsprechenden Einstellungen, Aktivitäten oder Mitgliedschaften?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1972 Bewerberinnen und Bewerber auf Grundlage der Abfrage in Frage 1 nicht in den öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder eingestellt bzw. Beschäftigte aus diesem entlassen (bitte nach Jahren, Bund und Ländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele Entlassungen erfolgten aufgrund rechtsradikaler Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft?
b) Wie viele Nicht-Einstellungen erfolgten aufgrund rechtsradikaler Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft?
c) Wie viele Entlassungen erfolgten aufgrund linksradikaler Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft?
d) Wie viele Nicht-Einstellungen erfolgten aufgrund linksradikaler Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft?
e) Wie viele Entlassungen erfolgten aufgrund von Sicherheitsgefährdungen von Ausländern bzw. entsprechenden Einstellungen, Aktivitäten oder Mitgliedschaften?
f) Wie viele Nicht-Einstellungen erfolgten aufgrund von Sicherheitsgefährdungen von Ausländern bzw. entsprechenden Einstellungen, Aktivitäten oder Mitgliedschaften?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an gerichtlichen Entscheidungen über berufsbezogene Beschränkungen, Berufsverbote u. Ä. infolge der Abfrage in Frage 1 bzw. auf Grundlage des „Radikalenerlasses“ von 1972 Richter mitgewirkt, die bis 1945 Mitglied oder Angehöriger der NSDAP, der SA, der SS, der Waffen-SS, des Reichssicherheitshauptamtes (RSH), des NS-Hochschulbundes (NSHB), des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), des NS-Rechtswahrerbundes (NSRB), des NS-Deutschen Studentenbundes (NSDStB), des NS-Deutschen Dozentenbundes (NSDD) o. Ä. waren (bitte nach Anzahl der jeweiligen Mitglieder aufschlüsseln)?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung den von der Berufsverbotspraxis Betroffenen bislang Schadenersatz und weitergehende Ausgleichsleistungen für berufliche Benachteiligungen (z. B. bei der Rentenversicherung) gewährt worden (entsprechende Fälle bitte aufführen)?
Wie steht die Bundesregierung einer wissenschaftlichen und historischen Untersuchung des „Radikalenerlasses“ von 1972 gegenüber, beispielsweise nach Vorbild der Länder Niedersachen und Berlin?
a) Welche Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich in der aktuellen Wahlperiode?
b) Inwieweit steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Ländern, bzw. für wann und in welcher Form ist ein solcher anvisiert?
Wie steht die Bundesregierung einer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitierung der Betroffenen des „Radikalenerlasses“ von 1972 gegenüber?
a) Welche Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich in der aktuellen Wahlperiode?
b) Ist die Bundesregierung bereit, den Opfern ihr Bedauern für erlittenes Unrecht zum Ausdruck zu bringen, beispielsweise nach Vorbild des Berliner Abgeordnetenhauses?
c) Inwieweit steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Ländern, bzw. für wann und in welcher Form ist ein solcher anvisiert?
Wie steht die Bundesregierung einer finanziellen Entschädigung der Betroffenen des „Radikalenerlasses“ von 1972 gegenüber?
a) Welche Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich in der aktuellen Wahlperiode?
b) Inwieweit steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Ländern, bzw. für wann und in welcher Form ist ein solcher anvisiert?
c) Ist seitens der Bundesregierung die Einrichtung eines Opferfonds o. Ä. vorgesehen?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die angekündigte „Sicherheitsüberprüfung“ bzw. die Entfernung von „Verfassungsfeinden“ aus dem öffentlichen Dienst, ähnliche Effekte wie beim „Radikalenerlass“ von 1972 nach sich ziehen?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisher wissenschaftlich untersuchten Folgen des „Radikalenerlasses“ von 1972 für diese angekündigten Vorhaben?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im Fall D. Vogt von 1995 und den weiteren in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Gerichtsentscheidungen für diese angekündigten Vorhaben?